Vorab sei aber ein Lob ausgerichtet. Die Informationspolitik vonseiten der Dialog für dieses Update und den ganzen Verbesserungen ist sehr vorbildlich für den Schreiber von diesem Artikel (Tobias) gewesen. Man gab sich sehr viel Mühe, bereitete die Änderungen gut auf und stand mit Rat und Tat zur Seite. Dafür Danke an unseren Ansprechpartner. Es sei ja angemerkt, dass wir jetzt nicht wirklich ein “guter Geschäftspartner” sind, da uns ja ein Punkt (wofür die Menschen hinter der Dialog aber nichts können), stört. Umso positiver also, dass wir hier proaktiv frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Nun kommen wir aber zum Update, wo wir einiges unserer früheren Kritik (verbessert) wiederfinden.


1. Unbegrenzter Widerruf der Beitragsdynamik ist nun möglich vonseiten der Dialog

Hier mussten wir jetzt erstmal genauer nachsehen, ob es wirklich so gewesen ist, dass man die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zweimal widerrufen konnte und diese somit beim dritten Mal erlischt. Das sind eigentlich Regelungen gewesen, welche vor fünf bis zehn Jahren noch Standard waren, mittlerweile fällt uns aber kein vernünftiger Versicherer mehr ein, der kein unbegrenztes Widerspruchsfrist zulässt. Grundsätzlich hat die Dialog das Unterfangen des Widerspruch ein bisschen umständlicher gelöst, mit:

Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so endet die automatische Erhöhung ohne erneute Risikoprüfung. Wollen Sie die Erhöhungen wiedereinschließen, müssen Sie das schriftlich beantragen. Sie können die Höhe des Dynamiksatzes bis zur ursprünglichen Höhe wiedereinschließen. Bei einem vereinbarten Dynamiksatz über 3 % führen wir eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch. Beträgt der vereinbarte Dynamiksatz 2 % oder 3%, ist keine finanzielle Angemessenheitsprüfung notwendig.

Quelle: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 10.2025

Lehnt man die Dynamik zweimal in Folge ab, wird man künftig nicht mehr angeschrieben, sondern man muss selber proaktiv sich an den Versicherer wenden. So eine ähnliche Regelung findet man auch beim Volkswohl Bund. An sich aber ok, sehen wir jetzt als nicht negativ an. Nicht, dass es zudem falsch rüberkommt - wir finden es eigentlich töricht, wenn sich ein BU-Kunde jedes Jahr (besonders in jungen Jahren) mit der Annahme der Beitragsdynamik beschäftigt. Unser Credo ist - nimm bitte die Beitragsdynamik besonders in den ersten Jahren unbedingt an! Für uns gibt es zudem auch keine Gründe, weshalb man nicht die maximale Beitragsdynamik von fünf Prozent wählen sollte. 

Bei der Dialog kann die Dynamik somit wieder aufgelebt werden. Bei drei Prozent ist es kein Problem, bei vier oder fünf Prozent benötigt die Dialog aktuelle finanzielle Nachweise. Klingt umständlich, aber da können wir den Versicherer etwas verstehen. Man hat schlichtweg einfach Angst, dass die BU-Rente viel stärker steigt, als das Einkommen. Statistisch gesehen steigen ja dann die Leistungsfälle signifikant an (BU-Rente ist viel höher als das eigentliche Einkommen). Von daher, verständlich. Wobei die Dialog eh zwei Bremsen drin hätte:

  • Bei einer BU-Rente von 5.000 Euro führt die Dialog eine Prüfung der finanziellen Angemessenheit durch. Dies kann zur Folge haben, dass die Dynamik dann entfällt oder reduziert werden muss. Für uns wieder nicht dramatisch, schützt das Kollektiv und eine Bayerische, Hannoversche, Volkswohl Bund oder Alte Leipziger agiert ähnlich, teilweise sogar mit niedrigeren Summen. 
  • Generell ist bei einer BU-Rentenhöhe von 7.500 Euro monatlich Schluss, keine Dynamik geht mehr oben drüber. Das kann langfristig zu wenig sein, insbesondere bei (angehenden) akademischen Berufen. So sollte - falls die Dialog eine Rolle spielt - man sich über eine Aufteilung auf zwei Versicherer durchaus Gedanken machen.

Lange Rede, kurzer Sinn. In diesem Bereich hat die Dialog nun Marktstandard erreicht, ohne jedoch zu glänzen.

Hinweis

Drei Negativpunkte bleiben für junge Leute:

  • Schüler, Auszubildende sowie Studenten können weiterhin nur eine Beitragsdynamik von bis zu drei Prozent auswählen.
  • Das erleben wir z.B. auch bei der Beitragsdynamik der LV 1871, aber bei dieser kann die Dynamik bei Berufseintritt bei den meisten Berufen auf fünf Prozent erhöht werden. 
  • Es ist schade, dass junge Leute bei der Dialog über das gesamte Berufsleben nur drei Prozent an jährlicher Erhöhung einbauen können.

2. Vieles Neues bei der Nachversicherung

Die Nachversicherung war bisher eine der Achillesferse in unseren Augen. Diese wurde nun stärker angefasst, wofür wir wiederum etwas ausholen müssen (die Thematik Gesundheits- vs Risikoprüfung war aber vorher schon sauber gelöst). 

Erhöhung der normalen Erhöhungsmöglichkeiten von 3.500 auf 4.000 Euro

Bisher konnte bei der Dialog BU-Versicherung maximal auf eine jährliche BU-Rente von 42.000 Euro p.a. (also 3.500 Euro im Monat) erhöht werden. Dies war im Marktvergleich ok, aber jetzt nicht herausragend. Inzwischen erfolgte eine Erhöhung auf 4.000 Euro im Monat, wieder derselbe Wert wie bei der Bayerischen oder Hannoverschen. Das finden wir gut. Lag die beantragte BU-Rente bei über 3.000 Euro, kann sogar mit den üblichen Gründen wie Heirat, Geburt eines KindesImmobilienfinanzierung, Gehaltssteigerung und Co. sogar bis 5.000 Euro angehoben werden. Klingt gut, aber Kenner der Szene wissen aber, dass bei einer BU-Rente von über 3.000 Euro eine ärztliche Untersuchung mit all seinen Nachteilen stattfindet (erweiterte Gesundheitsfragen, ärztliche Untersuchung, der humorlose Rückversicherer spricht ein Wörtchen mit).
Und Ja - noch tiefere Kenner der Szene haben gemerkt, dass die Dialog der erste Versicherer ist, der bei bis zu 3.500 Euro auf ärztliche Untersuchungen verzichtet. Da diese Aktion aber nur für Ärzte & Apotheker gilt und wohl Anfang 2026 auslaufen dürfte.

Gute Regelung. 

Bisher konnte maximal die doppelte BU-Rente von Beginn abgesichert werden

Einer der größten Kritikpunkte war bisher, dass die bisherige Grenze von 3.500 Euro mehr oder minder ganz OK war, aber in den Bedingungen stand, dass man maximal über die Laufzeit die Nachversicherung verdoppeln kann. Das hatte den Nachteil, dass ein Schüler & Student, welcher zu Beginn aus finanzieller Knappheit (oder weil eine Zwei-Vertragslösung sinnvoll erschien und man an die maximale BU-Rente für Schüler & Studenten geriet) 750 Euro abgesichert hat, nur auf 1.500 Euro (also 100 Prozent mehr) erhöhen kann. Eine wirkliche dämliche Regelung. Dies ist nun aber Geschichte. 

Nun gibt dafür folgenden Satz in den Bedingungen:

Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aus Nachversicherungen darf höchstens 36.000 Euro betragen.

Quelle: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 10.2025

Das interpretieren wir so, dass über die gesamte Laufzeit eine Erhöhung von 3.000 Euro mtl. BU-Rente erfolgen könnte. Sprich, beginnt ein Schüler bei 500 Euro, kann man über die Laufzeit seiner “Karriere” auf 3.500 Euro kommen. Da die Beitragsdynamik wie bei vielen anderen Versicherer auch angerechnet wird, gibt es praktisch nun keine Begrenzung mehr bis zur maximalen Höhe. Dafür gibt es jetzt keinen Applaus, man glich sich einfach den guten BU-Versicherern am Markt an.

Mehrfache Erhöhungsmöglichkeit ohne Ereignis in den ersten fünf Jahren

Dass in den ersten fünf Jahren eine Erhöhung der BU-Rente ohne Grund möglich ist, bieten mittlerweile viele Versicherer an. Meistens ist es aber so, dass diese Anhebung nur einmal erfolgen kann. Die Dialog macht es nun werblich gut und bietet auch mehrmals eine Erhöhung ohne Grund in den ersten fünf Jahren an. Beschränkt aber auf jeweils 50 Prozent der bisherigen BU-Rente bzw. insgesamt 1.000 Euro. Überschaubares Risiko für den Versicherer marketingtechnisch aber gut gemacht. 

  • Zudem gibt es nun einen weiteren Grund für eine Erhöhung mit dem Erhalt der Prokura. 

Die fast schon größte Änderung bei der Nachversicherung kommt noch - das finden wir für so wichtig, dass dies gleich ein eigener Punkt ist 🙂.


3. Einführung einer Karrieregarantie & Besonderheit für Kammerberufe

Die Erhöhung der normalen Nachversicherung auf 4.000 Euro ist das eine. Das ist ganz ok, aber die Karrieregarantie hat mittlerweile extremen Einfluss auf den BU-Markt. Eingeführt hat die Karrieregarantie damals die LV 1871 im Jahr 2020, nun gibt es schon über zehn Nachahmer, einschließlich der Dialog dank diesem Update. Anders wie z.B. bei den Updates der Swiss Life (Karrieregarantie bis 4.000 Euro) bzw. Universa (bis 5.000 Euro), hat die Dialog die “guten” BU-Versicherer als Vorbild genommen und eine saubere Lösung in unseren Augen gefunden - zumindest für den Stand Oktober 2025. Grundsätzlich ist die Einführung ja sehr sinnvoll, da stark steigende Gehälter nach der kompletten Ausnutzung der Nachversicherung ein Problem für den Bedarf darstellen können. Die Abzüge im Leistungsfall werden ja gerne vergessen & die Beitragsdynamik kann nicht immer die Erhöhungen auffangen. 

So wird die Karrieregarantie in den Bedingungen beschrieben:

Nachversicherungsgarantie bei Erhöhung des Einkommens („Karrieregarantie“)

Erhöht sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie Ihre jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente im selben Verhältnis erhöhen. Eine deutliche Einkommenserhöhung bedeutet, dass

− sich bei einer nichtselbständigen Tätigkeit das regelmäßige jährliche Bruttoeinkommen um mindestens 5 % erhöht (z.B. durch Gehaltseröhung, Beförderung, Wechsel des Arbeitgebers, Ernennung zum Prokuristen) oder

− sich bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils um mindestens 5 % im Vergleich zum davorliegenden Kalenderjahr erhöht hat.

Die gesamte versicherte jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente aller bei unserer Gesellschaft abgeschlossenen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen der versicherten Person darf bei der Karrieregarantie 90.000 Euro bei Kammerberufen und 72.000 Euro bei allen anderen Berufen nicht überschreiten.

 

Quelle: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 10.2025

Deutschen wir es etwas aus und geben unsere eigene Meinung dazu:

  • Die normale Karrieregarantie geht nun bis 6.000 Euro (marktüblich), für Kammerberufe (z.b. Ärzte, Steuerberater, Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte) sogar bis 7.500 Euro. Das hat man sich an den Updates der Baloise sowie der Gothaer orientiert. 
  • Angestellte dürfen auch in Befristung sein, das ist eine gute Regelung für z.B. Ärzte im Krankenhaus.
  • Bei Selbstständigen gibt es keine Mindestzahl an Jahren der Selbstständigkeit, das dürfte also die beste Regelung am Markt sein. Zudem genügt eine Erhöhung um fünf Prozent am Gewinn. Das ist sehr kundenfreundlich, üblich sind eher 20, wenn nicht sogar 30 Prozent.

Grundsätzlich ist die Karrieregarantie der Dialog sehr gut gelöst. Wir haben oft genug über die Dialog gemeckert, aber das ist nun gut gelungen. Schon imposant, welche Geschwindigkeit die Karrieregarantie nun aufnahm. Begonnen von der LV 1871, gab es über alle die Jahre immer wieder Verbesserungen. Die Baloise & Gothaer schoben die Karrieregarantie für spezielle Berufsgruppen nochmal auf ein anderes Level. 

Generell ist aber der gesamte Markt der Nachversicherung in positiver Weise in Aufruhr. Bei der Canada Life sind bekanntlich bis zu 10.000 Euro möglich und die Condor strich in Ihrem Herbstupdate 2025 die Obergrenze zur Nachversicherung komplett, wenngleich diese Meldung auf den ersten Blick besser klingt, als es in der Praxis der Fall sein dürfte. Aber das steht auf einem anderen Blatt, zumindest marketingtechnisch hat die Condor mal wieder einen rausgehauen.

Info

Marktübliche Angemessenheit bei der Dialog

  • Die finanzielle Angemessenheit mit pauschal 60 Prozent des Bruttogehaltes ist marktüblich.
  • Es gibt zwar Versicherer, die versichern 70 Prozent des Bruttogehaltes, aber halt auch welche, die nur 80 Prozent vom Nettoeinkommen zulassen.
  • Beamte können 30 Prozent des Bruttoeinkommen absichern. Die Dialog hat ja automatisch auch eine Dienstunfähigkeitsklausel in den Bedingungen integriert (dürften manche gar nicht wissen).

Die Einführung der sehr kundenfreundlichen Karrieregarantie rundet den positiven Eindruck zur Nachversicherung der Dialog BU ab. Möchte man etwas kritisieren bzw. Verbesserungsvorschläge an die Dialog liefern, dann am ehesten folgendes: Gab es irgendeine Leistung aus dem Vertrag (kann auch nur das Beziehen einer AU-Leistung oder Sofortzahlung bei schwerer Krankheit sein), entfallen die nun eigentlich guten Erhöhungsmöglichkeiten. Das sieht man aber auch bei anderen Versicherern so, aber manche haben es halt kundenfreundlicher gelöst (Erhalt einer AU-Leistung bedeutet nicht gleichzeitig Wegfall der Erhöhungsoptionen).

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4. Verbesserte Regelung bei möglicher Erhöhung der Altersgrenze

Ob es uns schmeckt oder nicht - über kurz oder lang wird der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter von 67Jahren anheben. Ob 68, 69 oder gar 70 Jahren steht natürlich noch in den Sternen. Aber was macht man eigentlich dann mit seiner BU-Versicherung, welche jetzt das Endalter 67 Jahre hat? Gute Versicherer bieten hierbei eine Verlängerungsoption ohne erneute Risikoprüfung an. Meistens muss diese aber bis zum 50. Lebensjahr passieren. Somit hätte man ein Delta von 17 Jahren (67 Jahre Minus 50 Jahre). Das ist eine lange Zeit. Manche Versicherer gingen vor kurzem auf 55 Jahre (HDI oder Stuttgarter), aber die beste Lösung hat wiederum die Baloise Anfang 2025 eingeführt. Man kann seinen BU-Vertrag bis fünf Jahre vor Vertragsende verlängern. Beim Endalter 67 Jahre, also bis zum 62. Lebensjahr. Das ist natürlich etwas praxisorientierter.

  • Gut gelöst ist zudem, dass diese Regelung nicht nur bei Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gehört, sondern auch bei einem berufsständischen Versorgungswerk sowie der beamtenrechtlichen Altersversorgung. 

Kleines Manko bleibt schon wie bei der Nachversicherung. Das Recht bleibt nur bestehen, wenn noch keinerlei (!) Leistungen aus dem Vertrag geflossen sind.
Falls zudem die Frage aufkommt: Selbstverständlich würde sich der Beitrag bei Verlängerung verändern, sprich verteuern. Es können auch andere Rechnungsgrundlagen als die damals bei Vertragsabschluss verwendeten zugrunde gelegt werden.

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5. Beitragsbefreiung während der Karenzzeit

Die Dialog ist einer der Versicherer, welche auch eine Karenzzeit für seine Kunden anbietet. Das ganze sogar in vier Auswahlmöglichkeiten mit 6, 12, 18 und 24 Monaten. Bitte die Karenzzeit nicht mit einer Wartezeit vergleichen, auch wenn man dies vermuten könnte.

Bisher war es so, dass man anerkannten BU-Leistungsfall weiterhin seinen BU-Beitrag bezahlen musste, wenn man sich noch in der Karenzzeit befand (sprich, es gibt noch keine monatliche Auszahlung der BU-Rente). Hier gab es nun eine kleine Verbesserung - es gibt nun nämlich den Entfall der Beitragszahlungspflicht.


6. Keinen Ratenzuschlag mehr bei monatlicher Zahlweise

Das finden wir jetzt ganz interessant - es gibt jetzt keinen Ratenzuschlag mehr bei monatlicher Zahlweise. Bisher betrug dieser ca. drei Prozent. Laut der Dialog wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu 95 Prozent die monatliche Zahlweise benutzt, somit ergibt sich ein Preisnachlass, ohne jedoch wirklich an der Preisschraube zu drehen.

Diese Zahlen verwundern uns fast etwas, denn bei uns zahlt mindestens die Hälfte aller Kunden Ihren BU-Vertrag jährlich. Wobei wir wahrscheinlich ein etwas anderes “Kundenklientel” haben - Schwerpunkt liegt ja bei uns bei Kammerberuflern(viele Ärzte), MINTler, Ingenieuren, Studenten und Schüler (bei diesen haben die Eltern zumeist einen akademischen Lebensweg). Der Schreiber des Artikel (ohne akademischen Abschluss) auch alles am liebsten jährlich, bei manchen Versicherern gibt es in der BU sogar einen Nachlass von fünf Prozent. Jeder Jeck ist aber bekanntlich anders und Freunde der monatlichen Zahlweise bekommen also indirekt eine Preissenkung zu spüren. 


7. Kurzer Schwenk zur Risikolebensversicherung - Fragwürdiger Kurzantrag

Neben dem großen Update zur Berufsunfähigkeitsversicherung, gab es auch viele große Neuerungen bei der Risikolebensversicherung vonseiten der Dialog. Darauf gehen wir jetzt aber weniger ein, da der Schwerpunkt auf unserer Homepage bekanntlich bei der BU-Versicherung liegt und wir vor allem diese Anfragen “anziehen” möchten. Für Bestandskunden bieten wir natürlich auch eine Beratung zur Risikolebensversicherung an und über die Sinnhaftigkeit einer Todesfallabsicherung in manchen Lebenssituationen brauchen wir gar nicht zu sprechen. 

Folgende Meldung hat unser Interesse zur Dialog Risikoleben etwas gesteigert:

  • Bei Geburt / Adoption eines Kindes gibt es verkürzte Gesundheitsfragen. Dieses freudige Ereignis darf aber drei (!!!) Jahre zurückliegen. Marktüblich sind sechs bis zwölf Monate. 
  • Bei einer Immobilienfinanzierung können bis zu 600.000 Euro abgesichert werden.
  • Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Bedingungen - bis zu einem Jahr danach können auch verkürzte Gesundheitsfragen gemacht werden. 

An sich also eine Thematik, sich mal kurz mit der Dialog Risikolebensversicherung auseinanderzusetzen. Insbesondere die drei Jahre bei der Geburt eines Kindes wären ja hammermäßig und extrem kundenfreundlich. Also blicken wir uns mal die Antragsfragen des Kurzantrag vonseiten der Dialog an, denn diese wirbt ja mit nur zwei Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen des Kurzantrags zur Risikolebensversicherung vonseiten der Dialog Versicherung:

Oh je, da haben wir jetzt wieder das Dilemma aus “Marketing, wir haben nur zwei Gesundheitsfragen” und “In zwei Gesundheitsfragen stecken eigentlich zehn Gesundheitsfragen”. Leider finden wir, dass die Dialog hier nicht wirklich einen Mehrwert darstellt. Es muss quasi die komplette Gesundheitshistorie der letzten fünf Jahre aufbereitet werden, denn praktisch jeder Arztbesuch muss hier angegeben werden auf den ersten Blick - also jede Untersuchung, Beratung und Behandlung sind anzugeben. Die krassen Beispiele wie Depression, Multiple Sklerose und Co. sind ja nur ein Beispiel und nicht Fallabschließend. 

Die angefragten Krankheitsbilder also sind sehr vielfältig. Das weiß wohl auch die Dialog und bietet ja eine Negativliste an Krankheiten an, die man nicht angeben muss.

AkneKniebeschwerden
Allergien ohne Asthma und allergischem Schock (z. B. Heuschnupfen, Kontaktallergie)Leistenbruch
Ausschabung nach FehlgeburtMagen-Darm-Infekt (akut und ausgeheilt)
Bänder- und Gelenksverletzungen (z. B. Meniskusverletzungen, Kreuzbandriss)Mandelentzündung/Mandeloperation (ausgeheilt)
Bandscheibenvorfall, BandscheibenprolapsMuttermal/Nävus ohne Verdacht auf Bösartigkeit/Malignität
Blinddarmentzündung/Blinddarmentfernung (ausgeheilt)Nasennebenhöhlenentzündung/Sinusitis
Dermatitis/HautekzemNasenoperation
EntbindungNeurodermitis
Erkältungskrankheiten (Heiserkeit, Husten, Schnupfen, grippaler Infekt)Ohrenentzündung
Fehlsichtigkeit, SchielenPlattfuß, Senk-Spreiz-Fuß, Hallux valgus
Fehlfunktion der Schilddrüse (Unter-/Überfunktion, Hashimoto-Thyreoiditis, Schilddrüsenentzündung)Sehnenscheidenentzündung/Tendovaginitis
Frakturen/Knochenbrüche am Bewegungsapparat außer am Kopf und Wirbelsäule (z. B. Schulterfraktur, Handgelenksfraktur)Tennisellenbogen
HexenschussTinnitus
HörschädigungÜberbein
HörsturzVorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung ohne krankhaften Befund und ohne Medikamentenverschreibung
ImpfungenWirbelsäulensyndrom/Rückenschmerzen
Infekt der Harnblase oder der ableitenden Harnwege (akut und ausgeheilt)Wirbelsäulenverkrümmung/Skoliose
Infektbedingte Kehlkopf- und Luftröhrenentzündung (ausgeheilt)Zahnarztbesuch/Zahnbehandlung

So ganz überzeugt es uns definitiv nicht, es sind zu viele Stolperfallen drin, auch das Thema Falschabrechnung in der Krankenakte kann ein großes Problem sein. Da loben wir uns viel eher die Fragestellung der Sonderaktionen vonseiten der Dortmunder oder der LV 1871. Hier herrscht mehr Klarheit. 

Das war er nun auch schon, der Kurzausflug in die Welt der Dialog Risikolebensversicherung.


8. Weitere Verbesserungen beim Herbstupdate der Dialog

Dies war aber noch nicht alles, es gab weitere Verbesserungen, welche für viele natürlich nur punktuell sein dürfen. Aber man sieht die Handschrift, dass es doch ein großes Update war.

  • Klarstellung der Arztanordnungsklausel. Neu kam hinzu „Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, Diäten einzuhalten oder einen Suchtentzug vorzunehmen, selbst wenn dies vom behandelnden Arzt angeordnet wurde und medizinisch indiziert ist.“. Somit gibt es im Leistungsfall mehr Klarheit, welche Mitwirkungspflichten es für die versicherte Person gibt.
  • Bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel gibt es ein verbessertes Wording. Es genügt nun eine AU-Bescheinigung des Facharztes, welcher attestiert, dass aus fachärztlicher Sicht die AU seit mindestens sechs Monaten bestand oder weiter besteht. Der eigentliche Krankenschein kann dann später auch vom Hausarzt ausgestellt werden. Wenn wir schon dabei sind - Leistungsdauer der AU-Leistung wurde bei 24 Monate gelassen. Marktspitze wäre bei 36 Monaten. 
  • Bisher galt bei der Umorganisationshilfe folgendes: Wenn innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Leistung eine BU bei der versicherten Person eintritt, wird die Umorganisationshilfe mit den dann fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet. Diese Frist wird nun von 12 auf 6 Monate gekürzt.
  • Steigerung der Unterstützung bei Reha Maßnahmen: Bisher gab es eine Reha-Hilfe von bis zu 2.000 Euro, diese stieg auf 6.000 Euro, maximal aber sechs Monatsrenten.
  • Die Dialog leistet nun zudem ohne eigener Prüfung des Leistungsfalls, falls dieser von einem berufsständischen Versorgungswerk eine 100 %ige BU anerkannt wurde & der Vertrag seit mindestens zehn Jahre bestand (es erfolgt ja dann auch keine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung).
  • Zudem leistet die Dialog, wenn eine unbefristete gesetzliche Erwerbsminderung vorliegt und man das 50. Lebensjahr überschritten hat (früher 55 Jahre). 

Wie man sieht, dienen vor allem diese kleinen Verbesserungen für Klarheit im Leistungsfall. Das ist ja die größte Sorge, dass Versicherer nicht leisten, obwohl man jahrelang eingezahlt hat. Deshalb begrüßen wir jegliche Klarstellung und Vereinfachung.

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9. Das halten wir vom Herbstupdate 2025 vonseiten der Dialog BU

Es wurden ordentliche Hausaufgaben gemacht, einige Schwachpunkte bei der technischen Ausgestaltung wurden endlich beseitigt und es gab kosmetische Anpassungen, um Vertrauen für den Fall der Fälle (= Leistungsfall) zu geben. Das finden wir gut, nicht vergessen sollte man auch, dass die Dialog eine der kundenfreundlichsten normalen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. An die Thematik der konkreten Verweisung (selbst nur für Kammerberufe) hat man sich aber noch nicht getraut, was in unseren Augen aber auch nicht so dramatisch ist. 

Rein von den nüchternen Zahlen her, kann ein Versicherungsvermittler die Dialog durchaus im erweiterten Kreis haben, krasse Schwachpunkte sind nicht mehr vorhanden. Zur Spitzenklasse fehlt es uns noch etwas, aber die Dialog BU wäre sicherlich eine, die man machen kann. Jetzt kommt das große aber - wie schon öfters angedeutet, gefällt uns der Mutterkonzern mit der Generali überhaupt nicht. Diese haben ja schon viele gute Versicherer (z.b. Aachen Münchener, Central) von der Bildfläche verschwinden lassen, Millionen Bestände gingen in eine Run-Off Plattform namens Proxalto (gerne mal googlen, wie Zufrieden derzeit man da als Kunde ist) und die gesamten Generali Bestände gingen zur DVAG (Deutsche Vermögensberatung). Auch da empfehlen wir googeln, denn sonst bekommen wir ein Abmahnschreiben, falls wir unsere ehrliche Meinung mitteilen würden. Die sicherlich sehr eifrigen Mitarbeiter der Dialog können hier gar nichts dafür, wie man sieht, machte man sogar mit dem Update eine sehr gute Arbeit, aber das Damoklesschwert der italienischen Muttergesellschaft, die mit harter Hand regieren kann, schwingt halt über allen. Es gibt für uns halt zu gute Versicherer aus Deutschland, die über Jahrzehnte eine sehr gute Arbeit abliefern, zudem gefällt uns die Gesellschaftsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ganz gut. Wobei das jetzt kein zu großes Kontra Argument ist, wir vermitteln ja auch Allianz, Baloise oder HDI. 

Wir bleiben aber fair - von fachlicher Seite finden wir das BU-Update der Dialog gut, aber als spezialisierter Versicherungsmakler mit Schwerpunkt BU lassen wir halt auch softe Faktoren in unsere Bewertung einfließen. Entscheiden muss letztendlich aber unser Interessent.