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Das Wichtigste zum Beitragsentlastungstarif in der PKV auf einen Blick

  • PKV-Beiträge im Alter senken: Du zahlst heute einen zusätzlichen Beitrag, damit dein PKV-Beitrag ab einem vereinbarten Alter – meist 65 oder 67 – reduziert wird.
  • Für Angestellte oft besonders interessant: Solange der Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte am Beitragsentlastungstarif. Genau das ist häufig der stärkste Hebel.
  • Steuerlich eher ein Zusatzvorteil: Ein steuerlicher Effekt kann vorhanden sein, spielt in der Praxis aber vor allem für Selbstständige eine Rolle.
  • Planbare Entlastung im Alter: Die spätere Beitragsreduzierung ist vertraglich vereinbart und kann helfen, die PKV im Rentenalter besser planbar zu machen.
  • Kein frei verfügbares Vermögen: Das Geld ist fest in der PKV gebunden und kann nicht einfach entnommen oder flexibel anderweitig genutzt werden.
  • Wechselproblem nicht unterschätzen: Bei einem Wechsel der PKV geht das angesparte Kapital im Beitragsentlastungstarif in der Regel verloren.
  • Nicht für jeden sinnvoll: Besonders interessant kann der Tarif für Angestellte mit freiem Arbeitgeberzuschuss sein. Kritischer wird es bei unsicherer Lebensplanung, Wechselgedanken oder dem Wunsch nach hoher Flexibilität.

1. Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Ein Beitragsentlastungstarif – oft auch mit Kürzeln wie BEL, BET, BEA oder BE bezeichnet – ist ein freiwilliger Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung.

Das Grundprinzip ist einfach: Du zahlst heute einen zusätzlichen monatlichen Beitrag. Dieser wird innerhalb der Versicherung kalkuliert, um deinen späteren PKV-Beitrag im Alter zu reduzieren. Die Entlastung startet meist ab dem 65. oder 67. Lebensjahr und ist vertraglich festgelegt.

Wichtig ist dabei: Ein Beitragsentlastungstarif ist keine klassische Geldanlage, sondern eine zweckgebundene Beitragsvorsorge innerhalb deiner PKV. Genau darin liegen sowohl die Stärken als auch die Schwächen dieses Bausteins.


2. Warum ein Beitragsentlastungstarif in der PKV attraktiv sein kann

1. Arbeitgeberzuschuss: Für Angestellte oft der eigentliche Hebel

Der wichtigste Punkt für Angestellte ist nicht die Steuer, sondern der Arbeitgeberzuschuss. Solange der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber in der Regel auch zur Hälfte am Beitragsentlastungstarif. Dieser maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt Stand 2026 508,59 €. In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zusammen sind es 613,22 €.

Genau das macht den Baustein in vielen Fällen interessant. Denn ein Teil des Mehrbeitrags wird nicht von dir selbst getragen, sondern vom Arbeitgeber übernommen. Dadurch kann die tatsächliche Belastung deutlich niedriger ausfallen als der zusätzliche Beitrag auf dem Papier.

Gerade für Angestellte ist das oft das stärkste Argument für einen Beitragsentlastungstarif. Der Hebel über den Arbeitgeber ist in vielen Fällen größer als etwa der steuerliche Effekt.

2. Steuerliche Förderung: Kann sinnvoll sein, ist aber nicht das Hauptargument

Natürlich kann auch die steuerliche Behandlung ein Vorteil sein. Beiträge zum Beitragsentlastungstarif lassen sich häufig zumindest teilweise steuerlich berücksichtigen.

In der Praxis ist dieser Punkt aber eher für Selbstständige interessant. Bei Angestellten spielt die Steuer meist nur eine Nebenrolle, bzw. ist in der Praxis nicht relevant. 

Deshalb sollte man das Thema nicht falsch gewichten: Der steuerliche Effekt kann ein netter Zusatz sein, aber gerade für Angestellte ist er meist nicht der entscheidende Grund für den Abschluss.

3. Planbare Entlastung im Alter

Ein weiterer Vorteil ist die vertraglich vereinbarte Entlastung. Wenn du zum Beispiel 400 oder 500 Euro Beitragsreduzierung ab dem 67. Lebensjahr vereinbarst, dann ist diese Entlastung grundsätzlich fest kalkuliert.

Das kann helfen, die Beitragssituation im Rentenalter planbarer zu machen. Vor allem Kunden, die in der Ansparphase bewusst Struktur und Verlässlichkeit bevorzugen, empfinden das als angenehm.

Der entscheidende Unterschied zu vielen privaten Alternativen: Die Entlastung ist lebenslang vorgesehen. Damit sichert der Beitragsentlastungstarif nicht nur Beiträge im Alter ab, sondern auch ein Stück weit das Langlebigkeitsrisiko. Wer sehr alt wird, muss nicht befürchten, dass ein separat angespartes Depot irgendwann aufgebraucht ist.

4. Schutz vor Zweckentfremdung – und je nach Situation auch vor dem Zugriff Dritter

Was gleichzeitig Nachteil und Vorteil sein kann: Das Geld ist im System der PKV gebunden. Wer weiß, dass er angespartes Vermögen sonst vielleicht doch wieder antastet, bekommt hier eine harte Zweckbindung.

Gerade für manche Selbstständige kann zusätzlich interessant sein, dass dieses Kapital eben nicht als frei verfügbares Privatvermögen herumliegt. Je nach persönlicher Situation kann das ein relevanter Unterschied zu einem normalen Depot oder Tagesgeldkonto sein.

Praxis-Beispiel: Wann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein kann

Ein 31-jähriger angestellter Personalreferent mit mehr als 90.000 € Bruttojahresgehalt hat über uns eine PKV-Vollversicherung abgeschlossen. Um seine PKV-Beiträge im Alter zu entlasten und den Arbeitgeberzuschuss möglichst vollständig auszunutzen, hat er sich zusätzlich für einen Beitragsentlastungstarif in seiner PKV entschieden. Viele Kunden stoßen ja überhaupt erst deshalb auf den Beitragsentlastungstarif, weil sie sich mit steigenden PKV-Beiträgen beschäftigen. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zu Beitragssteigerungen in der PKV vs GKV.

Nachfolgend siehst du jetzt einen kleinen Auszug aus den Tarifbedingungen sowie aus unserem damaligen PKV-Angebot:

Bei der SDK erfolgt die Beitragsreduzierung im Tarif BE/100 ab dem 65. Lebensjahr. Dabei können maximal 75 % des PKV-Beitrags entlastet werden. Bei anderen Gesellschaften sind zum Teil auch 100 % möglich.

Im vorliegenden Beispiel kosten 100 € Beitragsentlastung im Alter zunächst 33 € zusätzlichen Monatsbeitrag. In unserem Angebot haben wir das der Einfachheit halber genau so dargestellt. Am Ende hat sich der Kunde aber sinnvollerweise dafür entschieden, den Beitragsentlastungstarif bis zur maximal möglichen Höhe des Arbeitgeberzuschusses auszuschöpfen. Stand 2026 liegt dieser rein für die private Krankenversicherung bei 508,59 € pro Monat.

In der Praxis bedeutet das konkret:

  • zusätzlicher Beitrag: rund 168 € monatlich
  • Eigenanteil des Kunden: nur etwa 84 € monatlich
  • Arbeitgeberanteil: ebenfalls rund 84 € monatlich
  • Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr für den Kunden: 508 € pro Monat

Weiteres Praxis-Beispiel: Beitragsentlastungstarif bei der BBKK

Ein 35-jähriger angestellter Vertriebsingenieur mit 95.000 € Bruttojahreseinkommen hat über uns eine PKV bei der BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse) abgeschlossen. Zusätzlich hat er einen Beitragsentlastungstarif eingebaut, um seine Beiträge im Alter gezielt zu reduzieren.

In diesem Fall kostet eine spätere Beitragsentlastung im Tarif BEST/100 von 100 € ab dem 65. Lebensjahr lediglich 38 € zusätzlichen Monatsbeitrag. Der Kunde hat den Beitragsentlastungstarif damit nicht ganz bis zum maximal möglichen Arbeitgeberzuschuss ausgereizt, aber nahezu.

Spannend ist hier auch ein Blick in die Bedingungen und in unser Angebot: Bei der BBKK können grundsätzlich bis zu 100 % des PKV-Beitrags im Alter entlastet werden. In der Theorie würde dann nur noch der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif selbst verbleiben, allerdings wäre dann natürlich entsprechend der Beitragsentlastungstarif teurer. 

In der Praxis bedeutet das konkret:

  • zusätzlicher Beitrag: 38 € monatlich
  • Eigenanteil des Kunden: rund 19 €
  • Arbeitgeberanteil: ebenfalls rund 19 €
  • Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr: 100 € pro Monat

3. Wo die Nachteile des Beitragsentlastungstarifs in der PKV liegen

So ehrlich muss man aber auch sein: Der Beitragsentlastungstarif hat einige handfeste Nachteile, die in vielen Werbeaussagen entweder weichgespült oder gleich ganz weggelassen werden.

1. Das Geld ist bei einem PKV-Wechsel in der Regel weg

Das ist einer der größten Schwachpunkte.

Seit 2009 gibt es zwar in der PKV eine begrenzte Portabilität von Altersrückstellungen. Diese Regelung betrifft aber nur Teile der „normalen“ Rückstellungen und eben nicht den Beitragsentlastungstarif als Zusatztarif.

Heißt in der Praxis: Wechselst du später die PKV-Gesellschaft, bleibt das im Beitragsentlastungstarif angesparte Kapital in der Regel beim alten Versicherer. Für Dich ist es faktisch verloren.

Wer also heute noch nicht sicher sagen kann, dass er langfristig in genau dieser PKV-Gesellschaft bleiben möchte, sollte diesen Punkt sehr ernst nehmen.

2. Die Netto-Entlastung wird oft zu schön dargestellt

Ein klassischer Denkfehler: Viele Kunden hören nur, dass ihr Beitrag im Alter zum Beispiel um 500 Euro sinken soll.

Was häufig übersehen wird: Bei vielen Gesellschaften läuft der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif selbst weiter. Dadurch ist die tatsächliche Entlastung auf dem Konto oft geringer als die beworbene Zahl.

Ein einfaches Beispiel:

  • vereinbarte Entlastung ab 65: 500 Euro monatlich
  • laufender Beitrag für den Beitragsentlastungstarif: 150 Euro monatlich

Dann beträgt die spürbare Netto-Entlastung nicht 500 Euro, sondern nur 350 Euro.

Genau deshalb sollte man sich die konkrete Tariflogik immer sauber anschauen und nicht nur auf die große Überschrift „500 Euro Entlastung im Alter“ hereinfallen.

3. Das Kapital ist extrem unflexibel

Ein Beitragsentlastungstarif ist keine Lösung für Menschen, die Wert auf maximale Flexibilität legen.

Du kannst das angesparte Kapital nicht einfach entnehmen, nicht frei umschichten und in der Regel auch nicht kündigen, um Dir einen Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Das Geld ist an den Versicherungsvertrag und an dessen Regeln gebunden.

Das macht den Tarif gerade dann problematisch, wenn sich Deine Lebensplanung später ändert.

4. Rückkehr in die GKV kann sehr schmerzhaft sein

Solltest du später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückmüssen oder zurückwollen, ist das in vielen Fällen ebenfalls ein Problem. Denn auch dann bleibt das angesparte Kapital häufig im Kollektiv der bisherigen PKV.

Wer also ernsthaft damit rechnet, das PKV-System irgendwann wieder zu verlassen, sollte bei einem Beitragsentlastungstarif sehr vorsichtig sein. Wer sich einen späteren Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung offenhalten möchte, sollte den Tarif besonders kritisch prüfen. Die grundlegenden Unterschiede zeigen wir dir im Artikel GKV oder PKV?

5. Keine Vererbbarkeit

Verstirbt der Versicherte früh nach Beginn der Entlastungsphase oder sogar davor, wird das angesparte Kapital in der Regel nicht an Ehepartner oder Kinder ausgezahlt.

Auch das muss man klar benennen: Aus Sicht der Erben ist das Geld weg. Es verbleibt im Versichertenkollektiv.

Für Personen, denen Vermögensübertragbarkeit wichtig ist, ist das ein echter Nachteil gegenüber privatem Vermögensaufbau.

6. Die reine Rendite ist meist nicht überragend

Versicherer müssen die Gelder im Beitragsentlastungstarif sicher und streng reguliert anlegen. Das sorgt für Stabilität, aber eben nicht für Renditewunder.

Verglichen mit einer langfristigen Kapitalanlage am Aktienmarkt ist die reine Verzinsung meist deutlich unattraktiver. Der Tarif funktioniert rechnerisch oft nur deshalb ordentlich, weil Steuerersparnis und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss die Schwächen bei der Rendite auffangen.

7. Der steuerliche Vorteil kommt im Alter teilweise zurück

Ein Punkt, der gern vergessen wird: Wenn Dein PKV-Beitrag im Alter durch den Beitragsentlastungstarif sinkt, kannst du im Rentenalter auch entsprechend weniger Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen.

Das ist kein KO-Kriterium, aber es gehört zur ehrlichen Gesamtbetrachtung dazu. In vielen Fällen rechnet sich der Tarif trotzdem, weil der Steuervorteil heute größer ist als der spätere Nachteil. Erwähnen muss man es aber.

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Nicht jeder Entlastungstarif ist automatisch sinnvoll. Wir prüfen mit dir, ob der Baustein zu deiner PKV, deiner Lebensplanung und deiner Beitragssituation im Alter passt.

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4. Für wen kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein?

Ein Beitragsentlastungstarif kann vor allem dann gut passen, wenn mehrere Punkte zusammenkommen:

Häufig sinnvolle Konstellationen

  • (gutverdienender) Angestellter
  • Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft
  • langfristig stabile PKV-Perspektive
  • Wunsch nach planbarer Entlastung im Alter
  • geringe Wahrscheinlichkeit eines späteren PKV-Wechsels
  • grundsätzlich eher sicherheitsorientierte Planung

Gerade in dieser Konstellation kann der Beitragsentlastungstarif ein sehr ordentlicher Baustein sein.

Für wen ist eher Vorsicht geboten?

Kritischer sehen wir den Beitragsentlastungstarif bei folgenden Konstellationen:

  • unsichere berufliche Zukunft
  • mögliche Rückkehr in die GKV
  • Wechselgedanken innerhalb der PKV
  • hoher Wunsch nach Flexibilität
  • Vermögensaufbau mit Vererbbarkeit im Fokus
  • Selbstständige mit schwankendem Einkommen
  • Kunden, die den Tarif nur wegen der Steuer „mitnehmen“ wollen, ohne das Gesamtkonzept zu prüfen

In diesen Fällen kann ein privater Vermögensaufbau außerhalb der PKV die deutlich flexiblere Lösung sein.


5. Beitragsentlastungstarif oder ETF-Sparen – was ist besser?

Die pauschale Antwort wäre unseriös. Es kommt darauf an, was Dir wichtiger ist.

Der Beitragsentlastungstarif punktet mit:

  • möglichem Arbeitgeberzuschuss
  • steuerlicher Förderung
  • klarer Zweckbindung
  • planbarer Entlastung bis ans Lebensende

Ein ETF-Depot oder unsere wissenschaftliche Bierl Invest-Strategie punktet dagegen mit:

  • hoher Flexibilität
  • eigener Verfügbarkeit
  • besserer Vererbbarkeit
  • Wechselunabhängigkeit von einer PKV-Gesellschaft
  • langfristig oft höherer Renditechance

Deshalb ist die eigentliche Frage nicht: Was ist theoretisch besser? Sondern: Was passt zu deinem Leben, deinem Sicherheitsbedürfnis und deiner PKV-Planung?


6. FAQs - die wichtigsten Fragen zum Beitragsentlastungstarif in der PKV

Bevor du einen Beitragsentlastungstarif abschließt, solltest du mindestens diese Punkte sauber prüfen.

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. du zahlst heute einen zusätzlichen Beitrag, damit dein PKV-Beitrag ab einem bestimmten Alter – meist ab 65 oder 67 – reduziert wird. Ziel ist es, die Beiträge im Alter besser planbar zu machen.

Das Grundprinzip ist einfach: du zahlst während deiner Erwerbsphase einen Mehrbeitrag in den Tarif ein. Dafür bekommst du später eine vertraglich vereinbarte Entlastung auf deinen Krankenversicherungsbeitrag. Wie genau diese Entlastung aussieht, hängt aber stark von der jeweiligen Gesellschaft und Tariflogik ab.

Hier solltest du genau hinschauen. Entscheidend ist nicht nur die zugesagte Entlastung auf dem Papier, sondern was später tatsächlich netto bei dir ankommt. Bei vielen Gesellschaften läuft der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif auch im Alter weiter. Dadurch fällt die echte Entlastung oft geringer aus, als viele zunächst denken.

Ja, bei vielen Tarifen ist genau das der Fall. Das wird in der Praxis häufig missverstanden. Der Versicherer reduziert zwar deinen eigentlichen PKV-Beitrag, gleichzeitig bleibt der Beitrag für den Entlastungstarif aber oft bestehen. Deshalb solltest du dir immer die tatsächliche Netto-Entlastung ausrechnen lassen.

Oft ja, und genau das ist einer der Vorteile, vor allem jedoch für Selbstständige. Die Beiträge können häufig zu einem großen Teil steuerlich berücksichtigt werden. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt aber von deiner persönlichen Situation ab. Deshalb sollte der Steuervorteil sauber gerechnet und nicht nur grob überschlagen werden.

Für Angestellte kann das ein sehr spannender Punkt sein. Wenn der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV noch nicht ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber oft auch am Beitragsentlastungstarif. Gerade dadurch kann der Baustein in der Praxis deutlich interessanter werden.

Das ist einer der größten Nachteile. Wenn du später die PKV-Gesellschaft wechselst, kannst du das angesparte Kapital aus dem Beitragsentlastungstarif in der Regel nicht mitnehmen. Das Geld bleibt meist beim alten Versicherer. Genau deshalb sollte so ein Tarif nur abgeschlossen werden, wenn deine PKV-Planung langfristig wirklich stabil ist.

Auch dann kann es unangenehm werden. Wer später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt, verliert in vielen Fällen das angesparte Kapital im Beitragsentlastungstarif. Das Geld verbleibt meist im Kollektiv der privaten Krankenversicherung. Wer sich einen späteren Systemwechsel offenhalten möchte, sollte diesen Punkt sehr ernst nehmen.

Nein, genau das ist einer der großen Unterschiede zu einem privaten Vermögensaufbau. Das Geld ist fest in der PKV gebunden. Du kannst es in der Regel nicht frei entnehmen, nicht flexibel umschichten und dir auch nicht einfach auszahlen lassen. Wer Wert auf Flexibilität legt, sollte das kritisch prüfen.

Besonders interessant kann der Tarif für Angestellte sein, die noch Arbeitgeberzuschuss bekommen und sich ziemlich sicher sind, langfristig in der PKV zu bleiben. Deutlich kritischer wird es bei unsicherer Lebensplanung, möglicher Rückkehr in die GKV oder wenn Flexibilität und Vererbbarkeit eine große Rolle spielen.

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Nicht jeder Entlastungstarif ist automatisch sinnvoll. Wir prüfen mit dir, ob der Baustein zu deiner PKV, deiner Lebensplanung und deiner Beitragssituation im Alter passt.

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7. Fazit zum Beitragsentlastungstarif in der PKV

Ein Beitragsentlastungstarif in der PKV kann ein sinnvoller Baustein sein – aber eben nicht für jeden.

Besonders attraktiv ist er häufig für Angestellte, die ihren Arbeitgeberzuschuss zur PKV noch nicht vollständig ausgeschöpft haben und sich sehr sicher sind, langfristig in der PKV und möglichst auch bei ihrer Gesellschaft zu bleiben.

Die Kehrseite ist allerdings: Das Geld ist unflexibel gebunden, bei einem Wechsel der PKV in der Regel verloren, nicht vererbbar und in seiner eigentlichen Rendite häufig nur mittelmäßig. Wer sich beim Systemwechsel, bei der Gesellschaft oder bei der eigenen Lebensplanung noch nicht sicher ist, sollte deshalb sehr genau hinsehen.

Unser Praxishinweis ist klar: Ein Beitragsentlastungstarif ist keine pauschal gute oder schlechte Lösung. Er muss zur gesamten PKV-Strategie passen.

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