Bei der technischen Ausgestaltung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der passenden Absicherungssumme, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Beitrags- und Leistungsdynamik auch die Frage der passenden Laufzeit bzw. des passenden Endalters essenziell.


1. Wie sind die Beitragsunterschiede bei Endalter 60, 63, 65 und 67 Jahre in der BU-Versicherung?

Zuerst schauen wir uns an, wie sich die Beiträge bei einem unterschiedlichen Endalter entwickeln. Hier nehmen wir jetzt einfach einen Entwicklungsingenieur mit 30 Jahre an, welcher 2.500 Euro absichern möchte, ohne Extras. Zum Vergleich ziehen wir drei Versicherer zurate mit der AllianzLV 1871 sowie der Baloise. Wir betrachten aber nur den Nettobeitrag und nicht den Bruttobeitrag.

GesellschaftEndalterZahlbeitrag
Allianz6057,00 Euro
Allianz6372,29 Euro
Allianz6584,42 Euro
Allianz6798,19 Euro
Baloise6051,29 Euro
Baloise6363,13 Euro
Baloise6572,96 Euro
Baloise6783,34 Euro
LV 18716049,35 Euro
LV 18716362,59 Euro
LV 18716573,54 Euro
LV 1871 6786,84 Euro

Wie nicht anders zu erwarten war, fallen die möglichen Einsparungen bei einer geringeren Laufzeit durchaus erheblich aus. Der Grund ist so banal wie einfach - die statistisch höchste Wahrscheinlichkeit eines BU-Leistungsfall ist im Altersbereich von Anfang bis Ende 50. Die BU-Rente wird hierbei dann oftmals bis zum Vertragsende, aber meistens auch bis zum 67. Lebensjahr bezahlt.


2. Das große Problem, was bei einem zu geringen Endalter falsch eingeschätzt wird!

In dem Wunsch, nicht das maximale Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen, gibt es einen logischen Denkfehler. Möchte man statt 67 Jahre nur eine Absicherung bis 65 Jahre haben, dann gibt es immer die Denkweise:

“Ich möchte doch gar nicht bis 67 Jahre arbeiten”. 

Das ist logisch, legitim und nachvollziehbar, wir unterstützen Dich sogar auf dem Weg zur finanziellen Freiheit mit unserem wissenschaftlichen Weltportfolio oder der Kapitalanlage in Immobilien (Schleichwerbung beendet😉). Aber die Person geht davon aus, dass sie frühestens mit 65 Jahre und einem Monat berufsunfähig wird. Nicht die Zeit davor. Nehmen wir aber mal an, die Person hat 4.000 BU-Rente (klingt für manche jetzt sehr hoch, aber durch Inflation und dem Kaufkraftverlust dürfte diese Summe sogar für “normale” Berufe angemessen sein - bei Akademiker sprechen wir nicht selten von fünfstelligen Bereichen in einigen Jahrzehnten) abgesichert. Auf den ersten Blick sind dies ja “nur” 96.000 Euro (4.000 Euro * zwei Jahre * zwölf Monate), diese kann man schon irgendwie überbrücken.
In der Praxis ist die Berechnung aber fehlerhaft, da während einer laufenden Berufsunfähigkeit logischerweise nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Bei jungen Personen wird es eher eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren geben. Hier multipliziert sich die Lücke nun schon auf das 2,5 Fache, konservativ berechnet mit 2 Prozent Inflation. Statt einer Lücke von 96.000 Euro sind wir also bei 480.000 Euro, knapp einer halben Million Euro. Das dürfte jemand nicht so einfach ausgleichen, auch wenn dieser brav seinen Sparplan beim Onlinebroker mit monatlich 200 Euro bedient. Bei einer zu gering angesetzten BU-Rentenhöhe bleibt zudem die Thematik, dass man sich diese Vorsorge gar nicht mehr leisten kann. 

Das Verschieben des Rentenbeginns ist also ein relativ gefährlicher Irrglaube, denn dafür benötigt man mindestens 35 Berufsjahre. Viele Akademiker wie Ingenieure, Ärzte, wissenschaftliche Mitarbeiter oder MINTler dürften auch relativ spät ins Berufsleben eingestiegen sein. Bei einer längeren Berufsunfähigkeit wird man diese 35 Berufsjahre gar nicht erreichen können. Selbst, wenn eine Vorverlegung möglich wäre = es kommen gehörige Abschläge. Durch das Nichteinzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung entstehen erhebliche Lücken und somit verschiebt man die (Alters-) Armut nur nach hinten.

Hinweis

Eine Schwere Krankheit kann niemand von uns ausschließen!

  • Die eigene Berufsunfähigkeit ist etwas, was man nicht planen kann. Niemand ist vor einer schweren Krankheit geschützt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet meistens, weil das Versicherungsende erreicht wurde!

Eine interessante Statistik zeigt das Analysehaus Franke & Bornberg:

Wie man sieht, endet eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu mehr als der Hälfte aufgrund des Ablaufs der Leistungsdauer. Da dürften nicht wenige Kunden mit dabei sein, welche ihre BU-Rente mit einer zu kurzen Laufzeit (oftmals sicherlich mit 60 Jahren) abgeschlossen haben. Zudem zeigt die Statistik, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für wenige Jahre leistet sondern bis Vertragsende. Die 23.333 (was für eine Schnapszahl) dürften sicherlich repräsentativ für den gesamten Markt sein. 


3. So sparst Du am meisten in der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Endalter!

Wie oben geschrieben geht es nicht darum, dass man nicht bis 67 Jahre arbeiten möchte. Vor allem die nächsten Jahre sind bei Dir entscheidend. 

Wenn Du mit 60 Jahren gesund bist, das Haus ist abbezahlt, die Kinder sind aus dem Haus, Du mit einem sauberen Investmentportfolio & einigen Immobilien ein gutes Vermögen aufgebaut hast, dann kündige doch einfach die Berufsunfähigkeitsversicherung. Über die gesamte Laufzeit hinweg dürfte das die beste Einsparung sein. Wenn Du voll im Plan bist, dann benötigst Du vielleicht gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Du kannst auch ohne die Einnahmen aus Deinem Arbeitseinkommen gut über die Runden kommen. Dann benötigst Du die BU nicht und Du kannst diese je nach Zahlweise kündigen. Bei monatlicher Zahlung monatlich, bei jährlich dann auch jährlich. 

Was ist aber, wenn Du ein gerupftes Huhn bist & erhebliche Vorerkrankungen hast?

Wenn Du aber Ende 50 bist, zwei Scheidungen hinter Dir, dreimal Unterhalt, an der Börse bisschen was verloren hast und zudem noch einige Vorerkrankungen dazu kommen, dann bist Du heilfroh, wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum maximalen Endalter abgeschlossen hast. Würde jetzt Dein Arbeitseinkommen wegfallen, fällt Dein ganzes Kartenhaus zusammen.

Zu welchem Typ Du gehörst, wird man mit Mitte 20 oder 30 noch nicht wirklich sagen können. Plane also so, dass Dich zumindest an Krankheitsbildern nichts aus der Bahn werfen kann. Du kannst nämlich die Laufzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach verlängern. Zum Vertragsabschluss muss dieser Parameter richtig gesetzt werden. Dieser ist i.d.R. später (ohne erneute Gesundheitsprüfung) nicht möglich. Nicht wenige Interessenten kommen auf uns zu, welche mit Mitte 50 noch ihre BU verlängern möchten, da der Bedarf besteht (in diesem Fall bei einem Allgemeinarzt, welcher nochmals in die Praxis investieren möchte):

Uns erreichen mittlerweile wirklich viele Anfragen von Personen, welche gerne ihre BU-Rente verlängern möchten, da die Laufzeit zu gering ausgewählt wurde. I.d.R. lehnen wir hier so gut wie alle Interessenten ab, da die Wirtschaftlichkeit unserer Beratung nicht mehr gegeben ist (oftmals ist die Gesundheitshistorie auch vollgepackt mit allerhand Vorerkrankungen). In diesem Fall nahmen wir diese aber an, da wir zum einen beide Töchter (jeweils im Medizinstudium) schon versichert haben, zum anderen auch alle weiteren Versicherungen des Allgemeinarztes in unsere Betreuung übertragen durften (Stichwort Bestandsübertragung). Auch viele Versicherer stampfen ihre Tarife mit oftmals 55 Jahren ein, oder es folgt eine umfangreiche, ärztliche Untersuchung schon ab 1.000 Euro monatlicher Absicherung (z.B. bei der Alten Leipziger). 

Wenn alles im Lot ist, dann kündige die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Solltest Du dann mit 60 Jahren keinen großen finanziellen Bedarf mehr haben und alles ist weiterhin im Lot, dann kündige Deinen Vertrag. Aber wenn das Leben mal nicht so läuft wie geplant, dann bist Du heilfroh, die maximale Versicherungsdauer ausgewählt zu haben. Da passt wieder das Motto “Lieber haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben”. 


4. Was passiert, wenn das Renteneintrittsalter plötzlich erhöht wird?

Verschiebt die gesetzliche Rentenversicherung oder auch das Versorgungswerk die Regelaltersgrenze, so entsteht ja auch wieder eine Versorgungslücke. Zum Glück haben hier mittlerweile einige BU Anbieter bereits Abhilfe für dieses Problem geschaffen. Die Lösung ist eine in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB's) vereinbarte Verlängerungsgarantie. Viele Gesellschaften zogen hier auch in den letzten Jahren nach, wodurch sich die Verlängerungsoption mit der Zeit zum Marktstandard in der Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt.

Dies klingt auf den ersten Blick relativ gut, beim zweiten gibt es aber eine Menge Einschränkungen. Der Grund ist so banal wie einfach - für das Versichertenkollektiv ist diese Regelung nicht so positiv. Denn, wer wird vor allem die Erhöhung der Laufzeit auswählen? Ja, die Personen, die schon das eine oder andere, gesundheitliche Zipperlein haben. Klar, Kunden von uns werden es (durch die obigen Ausführungen) wahrscheinlich auch machen, aber nicht der Großteil. Von daher sind solche Regelungen wie von der Nürnberger etwas tickende Zeitbomben.

Dies klingt zwar auf den ersten Blick sehr positiv, aber je nach Anbieter gibt es zahlreiche Hindernisse:

Folgende Einschränkungen gibt es (oftmals) bei der Verlängerungsgarantie in der BU-Versicherung!

  • Die Erhöhung der Regelaltersgrenze muss vor dem 50. Lebensjahr passieren
  • Man hat zwölf Monate dafür Zeit, seine BU-Versicherungsdauer anzupassen
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung darf man weder berufs,- noch pflege- bzw. arbeitsunfähig sein
  • Der bisherige Vertrag muss eine gewisse Versicherungsdauer gehabt haben (wenn Du bis 67 Jahren abgeschlossen hast, dann ist das kein Problem)
  • Der dann ausgeübte Beruf der versicherten Person und die dann aktuellen Annahmerichtlinien lassen das gewünschte Ablaufalter zu
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung wird der Vertrag beitragspflichtig geführt
  • Der Beitrag kann auf neuen Rechnungsgrundlagen basieren (also erheblich schlechter / teurer)

Die Regelung zur Verlängerungsgarantie bei Anhebung der Regelaltersgrenze ist auf den ersten Blick also sehr sinnvoll, im Detail muss diese aber immer etwas genauer betrachtet werden. 


5. Fazit zum Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir können keinen Interessenten dazu zwingen, in der BU das Endalter 67 zu vereinbaren. Aber wir können nur wärmstens unsere Empfehlung aussprechen und Dich so gut wie möglich über die Thematik aufklären, was wir hoffentlich mit diesem Beitrag recht gut getan haben. Denn wir sprechen aus jahrelanger Erfahrung und wir denken, die meisten Interessenten erkennen das auch an den oben genannten Ausführungen. Insbesondere die Thematik und Verschiebung der Ansprüche aus den sogenannten Entgeltpunkten & späterer gesetzlicher Rente dürften vielen gar nicht so bekannt sein. 

Wenn man bei der Antragsstellung sparen will, gibt es den einen oder anderen Hebel, den man in Bewegung setzen kann - aber bitte lasst Euch nicht von einer kürzeren Laufzeit und den dadurch gesparten Beiträgen beeindrucken - im Leistungsfall zahlt man dementsprechend drauf. Hier spart man absolut an der falschen Stelle, denn im Leben kann man eines nicht machen - dies immer geradlinig planen und davon auszugehen, dass alles genauso passiert. 

Tipp

Gut gemeiner Tip!

  • Läuft dein Leben so wie geplant, dann kündige später doch einfach deine BU-Versicherung. 
  • Läuft das Leben nicht so, bist du sehr froh um diese Absicherung, welche dich finanziell über Wasser hält & dich vor Altersarmut bewahrt!

Der passende Weg ist also in (möglichst) jungen Jahren: Sichere Dich ab gegen die sichtbaren und unsichtbaren Risiken in den nächsten Jahren. Wenn Du es dann mit 60 Jahren finanziell geschafft hast, dann kündige einfach die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das kommt Dir über die Laufzeit gesehen günstiger.