Wir wissen selber, dass die folgende Vorgehensweise durchaus zeitintensiv ist, aber hey – es geht um nichts anderes als um die wohl wichtigste Versicherung in Deinem Leben. Immerhin ist Deine Arbeitskraft gerne mal mehrere Millionen Euro auf Dauer wert. Da sollte somit bei der Antragsstellung unbedingt Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.

Tipp

Dein womöglich wichtigster Begleiter zur BU - Dein Arzt!

  • Dein behandelnder Arzt könnte Dein wichtigster Verbündeter sein!
  • Bleibe freundlich (auch bei einer möglichen Falschabrechnung).
  • Animiere das Helfersyndrom beim Arzt.
  • Akzeptiere es, dass die Gegenseite ein Halbgott in weiß ist 👨‍⚕️👩‍⚕️.

Aktuelle ärztliche Stellungnahmen & ärztliche Atteste in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind für uns in der Praxis extrem wichtig. Bei ca. jedem zweiten Antrag schicken wir nach Durchsicht der Unterlagen unsere Interessenten nochmals zum Arzt. Erst dann kann oftmals eine qualitativ hochwertige Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Auch deshalb bekommen wir Annahmequoten in der BU, welche über dem Marktdurchschnitt liegen. Wobei wir Personen, welche den Arm unter dem Kopf tragen, leider trotzdem nicht mehr versichern können. Wir können unser Bestes geben, aber Zauberer sind wir auch nicht...

Diese ärztliche Stellungnahmen könntest Du übrigens genauso für die Risikovoranfrage in der Privaten Krankenversicherung verwenden. Die Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist hierbei ja nahezu identisch. Weitere Informationen dazu unter "Risikovoranfrage in der Privaten Krankenversicherung – sehr wichtig vor der Antragsstellung!". 

Tipp

So kommst Du zur passenden BU-Versicherung bei uns

Folgende Schritte kannst bereits vor dem ersten Kontakt mit uns schon selbständig durchführen:

  1. Risikovoranfragebogen 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
  2. Gesundheitsdatenbeiblatt 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen. 
  3. Vorab Datenschutzerklärung 📑 - Bitte herunterladen und unterzeichnen.
  4. Neukundenregistrierung - Registriere Dich in unserem Kundenportal simplr und lade die drei Dokumente aus 1.-3. (& ggf. weitere ärztliche Unterlagen) als PDF hoch. Mehr zur simplr-Registrierung. Bitte keine einzelnen Seiten hochladen und pro Vorgang/Dokument ein PDF mit der korrekten Bezeichnung. Mehr zum Dokumentenupload.
  5. Schick uns bitte eine kurze Info per Mail oder über unser Kontaktformular, wenn Du Schritt 4. erledigt hast. Wir prüfen Deine Unterlagen (i.d.R. innerhalb von 48 h) und melden uns bei Dir.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte schicke uns keine Unterlagen per Mail, sondern nur über unser Kundenportal simplr. Hier sind Deine sensiblen Daten zu 100% geschützt.
  • Falls Du größere Zweifel an Deiner "Versicherbarkeit" aufgrund von Vorerkrankungen hast, schreib uns bitte vorher eine kurze Mail oder ruf uns an. Wir können inzwischen sehr gut abschätzen, ob sich die Mühen lohnen.
  • Wir sind auf Deine aktive Mitarbeit angewiesen und erwarten auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit. Lies Dir bitte Unsere Spielregeln zur Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch🙏.
  • Eine ausführlichere Beschreibung der Schritte findest Du unter Unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden BU-Versicherung.

Wie sehen ärztliche Stellungnahmen für die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Praxis aus?

Unsere Interessenten schätzen es, dass wir nicht um den heißen Brei herum reden, sondern direkt aus der Praxis berichten. Von daher ein kurzer Einblick, wie ärztliche Atteste aussehen können – es sind alles echte Praxisfälle gewesen, welche anschließend mit einer normalen Annahme endeten. Nimm Dir das bitte als ungefähres Beispiel, wenn Du mit dem Arzt redest. Wichtig: Solche ärztlichen Atteste müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden. Diese 10-30 Euro sollten Dir aber auf jeden Fall wert sein!

Wichtig wäre immer, dass Du den Arzt auf folgenden Inhalt hinweist:

  • Wann war die Diagnose und die Behandlung?
  • Warum gab es die Erkrankung?
  • Wie wurde behandelt?
  • Wann war die Erkrankung / Diagnose wieder ausgeheilt und alles in Ordnung?

Nach diesem Schema solltest Du den Arzt bitten, dass er die Stellungnahme verfasst. 
Kurz in einem Satz zusammengefasst kannst Du deinem Arzt schlichtweg um folgendes bitten "WAS war WANN, WARUM, WIE wurde behandelt, wann war WIEDER GUT". Dieser Herangehensweise ist enorm wichtig für das Attest.

Möchtest Du direkt ein Attest für deine Erkrankung / Diagnose suchen, dann nimm am besten die Tastenkombination "Strg+F" vor - so kannst Du dann wie gewünscht suchen. 

Verwechsle bitte zudem Ärztliche Stellungnahmen nicht mit Ärztlichen Untersuchungen / Ärztlichen Zeugnis, welche i.d.R. bei sehr hohen BU-Renten von über 2.500 bzw. (mittlerweile bei einigen) 3.000 Euro notwendig sind. Die Untenstehenden Praxisbeispiele können auch für sehr hohe Absicherung von 4.000, 5.000, 6.000 Euro und mehr verwendet werden - wir teilen dann aber auf und somit kommen nur die normalen Gesundheitsfragen im Antrag zur Geltung. 


1. Ärztliches Attest bei Knicksenkfuß, Lumbalgie usw.

Hier hatte unsere Anfragestellerin zur Berufsunfähigkeitsversicherung mehrere Arztbesuche zwecks der unten genannten Diagnosen. Mit diesem Attest erhöht sich die Chance auf eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich enorm.

2. Diagnose Chronisches Rückenleiden 2016 in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch das taucht wieder gerne in den ärztlichen Untersuchungsberichten auf. Chronisches Rückenleiden, obwohl man nur einmal beim Arzt gewesen ist. Hier hat es ein anderer Arzt (da der Interessent mittlerweile von Hamburg nach München gezogen ist) wieder richtig gestellt.

Das Ergebnis war eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz attestierten Chronischen Rückenbeschwerden. Hätte man den Antrag (oder auch die Risikovoranfrage) einfach so eingereicht, dann wäre uns das sicherlich um die Ohren geflogen (= Ablehnung). Natürlich braucht man dann aber auch eine Risikoprüfung bei den Gesellschaften, welche individuell und sauber prüft. Das sind nicht mehr viele am Markt….

3. Diagnose „Bösartiges Leiden der Haut – Schwierig in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Derselbe Interessent hatte eine weitere Diagnose in der Patientenakte stehen, die nicht ganz sauber ist. „Bösartiger Befund der Haut“. Dies war aber niemals der Fall und somit musste es kurz klar gestellt werden, wie man an folgendem Schreiben sieht:

4. Panikstörung in der Berufsunfähigkeitsversicherung & ärztliche Stellungnahme

Ein BU-Interessent hatte kurz vor dem Abschluss die Diagnose „Panikstörung“. Reicht man es so ein, gibt es mit nahezu 100 %tiger Wahrscheinlich eine Ausschlussklausel für die Psyche. Deshalb bat er den Arzt, dies etwas zu konkretisieren:

Es handelte sich hierbei schlichtweg um eine Spritzenphobie (wer mag die schon gerne…), wurde aber als Panikstörung abgerechnet. Im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre ihm das sicherlich vor die Füße gefallen. Klar, es war wieder etwas aufwendig, dass man hier diese ärztliche Stellungnahme bekam, aber dafür passt der Deckel jetzt zu 100 % auf den Topf!

5. Bluterkrankheit & Knieschmerzen

Und auch hier wieder ein Beispiel. In den ärztlichen Unterlagen steht, dass eine Bluterkrankheit vorliegt. Zudem hat sich der Interessent kurz vor der Risikovoranfrage eine neue Bandage für den Meniskusriss von vor 3 Jahren verschreiben lassen. Das ist alles nicht gut und musste klar gestellt werden. Glücklicherweise hat der Arzt ordentlich mitgearbeitet und ein sehr gutes Attest herausgeschrieben:

Ohne diese Stellungnahme wäre der Schuss nach hinten losgegangen, Ablehnung wäre im Bereich des Möglichen gewesen, mit etwas Glück maximal Ausschluss. So konnte und wurde er aber normal versichert.

6. Mittelhandbruch – Bestätigung über die Ausheilung

Nach einem kleinen Unfall gab es 2013 einen kurzen stationären Aufenthalt zwecks einer gebrochenen Hand. Der Arzt stellte in seinem Attest fest, dass der Bruch folgenlos ausgeheilt ist. Auch ansonsten hilft so eine Stellungnahme immer sehr, sehr gut wie z. B. mit „Es bestehen keine relevanten Vorerkrankungen“.

7. Allgemeines Attest vom Hausarzt für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab und zu sind Hausärzte oftmals sehr direkt und schreiben für die Versicherung nur folgendes kurzes Statement heraus:

Dies ist oft sinnvoll, wenn es viele einzelne & kleine Diagnosen in der Abrechnung gibt. Bevor man also jede einzelne Abrechnung zerlegt, kann man es auch so formulieren. Nicht der Idealzustand, aber wenn keine erheblichen Vorerkrankungen vorliegen, kann dies evtl. genügen. Besonders bei einem theoretischen Leistungsfall wäre dies sehr sinnvoll – immerhin hat ja der Arzt festgestellt, dass es keine chronischen Erkrankungen gibt & man auch nicht regelmäßig in ärztlicher Behandlung ist. Das geht aber natürlich nur, wenn man nicht neben dem Hausarzt noch zu gefühlt 17 anderen Ärzten rennt, sondern sich vor allem nur beim Hausarzt in den letzten Jahren behandeln ließ ;).

8. Ärztliche Stellungnahmen bei Augendiagnosen für die Berufsunfähigkeitsversicherung

2014 gab es die Diagnose „Verdacht auf Bindehauttumor und gesichertem Fremdkörpergranulom“. Hätte man dies jetzt einfach so in der Risikovoranfrage angegeben, so wäre ein Ausschluss für die Augen gewiss gewesen. Mit etwas Arbeit (=nochmaligem Arztbesuch) gab es aber eine supernette Stellungnahme, was anschließend den Berufsunfähigkeitsversicherer veranlasste, eine normale Annahme durchzuführen.

9. Schultergelenksverletzung – Wie sollte man in der Berufsunfähigkeitsversicherung damit umgehen?

Derselbe Interessent hatte im Jahr 2014 auch noch eine erhebliche Schultergelenksverletzung. Der BU-Versicherer rätselt dann natürlich, ob diese noch besteht. Klar, man kann durch eine Eigenerklärung angeben, dass einem nichts mehr fehlt und alles verheilt ist. Diese eigene Stellungnahme genügt aber nicht jeder Gesellschaft & besser wäre natürlich ein ärztliches Attest in dieser Sache.

So stellte sich der BU-Interessent wieder beim Arzt vor, welcher ihm attestierte, dass er behandlungs- und beschwerdefrei sei. Optimal, sagen wir mal dazu ;-)

10. BWS & LWS Syndrom und Fußfehlstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Klar stellen mit Risikovoranfrage

Auch hier wieder – vor ca. 3-4 Jahren gab es einige Arztbesuche unserer Interessentin zwecks der oben genannten Beschwerden. Diese fallen uns sprichwörtlich vor die Füße, wenn wir das nicht näher erläutern würden. Der zuständige Arzt hat hier eine tolle Stellungnahme fabriziert. Zwei Gesellschaften (Volkswohl Bund und LV 1871) wollten daraufhin noch einen eigenen Fragebogen, aber danach wurde eine normale Annahme attestiert. So soll es sein ;-).

11. Und wieder ein Klassiker – Schulterverletzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hatten wir oben schon mal, aber diese Anfragen kommen immer wieder. Unglücklicherweise hatte dieser Interessent ca. 2 Monate vor der Risikovoranfrage eine nicht unerhebliche Schulterverletzung. Würden wir dies ohne nähere Infos weitergeben, wird mit 100%tiger Wahrscheinlich eine Ausschlussklausel folgen.

Somit musste er nochmals zum Arzt gehen, welcher ihm eine „restitutio ad integrum“ attestierte. Da mussten wir jetzt auch erst einmal googeln, was dies denn genau heißt ;). Übersetzt aus dem lateinischen heißt dies aber „Abheilung einer Erkrankung ohne bleibende Schäden“. Somit alles im grünen Bereich und es erfolgte eine normale Annahme. Bei einem weiteren angefragten Unternehmen gab es aber dennoch die Ausschlussklausel für die Schulter. Hier sah unser Interessent wieder, wie wichtig Risikovoranfragen schlichtweg in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind.

12. Viele strittige einzelne Punkte – u.a. ein hoher Blutdruck

Vor einer längeren Reise wurde wohl wegen der Aufregung ein hoher Blutdruck gemessen. Zudem gab es viele weitere einzelne Diagnosen, welche eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf den ersten und auf den zweiten Blick für sehr schwierig machen würden. Nachfolgendes ärztliches Attest wäre natürlich der absolute ideale Zustand – wenn Du also auch die eine oder andere unklare Vorerkrankung hast, dann lass Dir so etwas ausstellen. Dann sieht es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung oder Privaten Krankenversicherung gleich rosiger aus. Klar, der Arzt muss etwas mitspielen, aber mit Bitten und Betteln und Deinem Charme dürfte das schon im Bereich des Möglichen sein ;-).

13. Hals- und Nackenverspannung im letzten Jahr – ein Problem in der BU

Würde man die „Hals- und Nackenverspannung“ von vor einem Jahr einfach so einreichen im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung, könnte es zu durchaus größeren Problemen kommen. Auch eine Risikovoranfrage kann wahrscheinlich noch kein endgültiges Votum geben, tendenziell wird eher eine Ausschlussklausel kommen als eine normale Annahme. Von daher heißt es wieder – sauber aufbereiten und kurz ein ärztliches Statement einholen.

Gut ist hier natürlich auch das Statement, dass es keine sonstigen chronischen Vorerkrankungen gibt.

14. Wirbelsäulenbeschwerden über Jahre abgerechnet in der Krankenakte

Ganz krasse Fälle gibt es auch wieder. Dies war uns damals sogar einen eigenen Blogartikel wert mit „Abrechnungsfehler des Arztes in der Patientenakte? Zufall oder Absicht?“, welcher auch medial wahrgenommen worden ist. Hier handelte es sich um eine Diagnose aus dem Jahre 2002 (!!), welche immer wieder abgerechnet wurde. Bei jedem Arztbesuch. Denk Dir Deinen Teil darüber bitte selber… Dies musste jetzt klargestellt werden, sonst wäre die Ausschlussklausel für die Wirbelsäule so sicher gewesen wie das Amen in der Kirche. Selbiges kommt definitiv immer ;-).

Wenigstens war der Arzt hier etwas einsichtig und bat um Entschuldigung für die fehlerhafte Übermittlung der Daten. Ein weiteres Fass haben wir und der Interessent jetzt nicht aufgemacht (Stichwort: Meldung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung).

15. Einmalige Rückenschmerzen vor wenigen Monaten – Auswirkung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Möchte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und war vor wenigen Monaten beim Arzt wegen Rückenbeschwerden, so kann dies zu großen Problemen führen. Ohne nähere Angaben (Eigenangaben werden hier nicht genügen) wird es leider den Ausschluss für die Wirbelsäule geben. Dies wäre mehr als ärgerlich, war unser Interessent ansonsten doch sehr gesund und es war sein einziger Arztbesuch in den letzten fünf Jahren aufgrund der Rückenbeschwerden.
Mit einer kurzen Stellungnahme wurde dies aber aus der Welt geschafft.

16. Aktuelle komplette Untersuchung für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier ein extrem gutes Beispiel, wie es sein sollte. Vor der Risikovoranfrage hat sich unser Interessent nochmal untersuchen lassen und alle etwaigen Stolpersteine einfach umgangen. Diese Stellungnahme würde direkt die Note 1+ von uns bekommen. Würde man der Risikoprüfung nur die einzelne Diagnose von vor etlichen Jahren an den Kopf werfen, so hätten wir eher direkt eine Ablehnung, Ausschlüsse oder die Standardantwort bei unsauberer Aufbereitung mit „aufgrund der vorliegenden Unterlagen kann keine Entscheidung getroffen werden, bitte reichen Sie einen Antrag ein“ bekommen. Somit wären wir alle genauso schlau wie vorher ;).

17. Unklare Leberwerterhöhung und so geht man damit in der BU um!

Vor Jahren gab es bei unserem Interessenten eine unklare Leberwerterhöhung. Diese steht jetzt natürlich in der Patientenakte und kann ein kleineres oder auch größeres Hindernis sein für die Antragsstellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unser Interessent hat aber wieder sehr sauber mitgearbeitet und sich beim Arzt seines Vertrauens eine aktuelle ärztliche Stellungnahme abgeholt. So steht seiner maßgeschneiderten Berufsunfähigkeitsversicherung nichts mehr im Wege, trotz umfangreicher Gesundheitsfragen. ;)

18. Gallenblasenstein und so entkräftet man diesen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gleiches Spiel wie bei den obigen echten Fällen. 2014 wurde ein größerer Gallenstein diagnostiziert. Mit der Diagnose alleine kann der Risikoprüfer natürlich relativ wenig anfangen. Wir benötigen die Bestätigung, dass der Interessent beschwerdefrei ist. Kurzer Arztbesuch mit kleinem Statement und schon hatten wir eine Sorge weniger in der Risikovoranfrage ;-).

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19. Stellungnahme Wirbelsäule in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier jetzt wieder ein extrem gutes Beispiel, wie es sein könnte. Interessent war 2015 einige Male in Behandlung wegen eines Hexenschusses und 2013 wurde auch ein lumbaler Bandscheibenvorfall festgestellt. Zudem gab es noch einen kleinen Autounfall mit HWS Diagnose. Alles in allem wäre dies unaufbereitet eine sichere Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unser Interessent nahm aber unseren Tipp an und besorgte sich ein aktuelles Attest. Zusammen mit einer umfangreichen Eigenerklärung wird er nun normal angenommen in der BU.

20. Verdacht auf Glaukom / Richtigstellung des Augenarztes durch ein Attest

In der Patientenakte taucht gern mal beim Augenarzt die Diagnose / Feststellung „Verdacht auf Glaukom“ auf. Würde es festgestellt werden, gäbe es höchstwahrscheinlich eine Ausschlussklausel. Würde man aber auch nur den Verdacht so stehen lassen, ebenfalls. Mit eigener Erklärung gewinnt man keinen Blumentopf, also nochmals zum Augenarzt, der dann bestätigt, dass es keinen Anhalt für die Diagnose Glaukom gibt.

21. Verdacht auf Hörsturz – auch dies muss richtig gestellt werden für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steht „Hörsturz“ in der Krankenakte bzw. wurde dies so mit einem ICD Code abgerechnet, schrillen in der Risikoprüfung alle Alarmglocken. Klar, wenn es etwas ernsteres war, wird eine AK Hörvermögen folgen, aber wenn es eine einmalige und evtl. auch nicht ganz korrekte Diagnose gewesen ist, kann man das Kind noch vor dem Brunnen retten. Unser Interessent war hier fleißig und ließ sich ein aktuelles Attest ausstellen.

Dieser Interessant war auch noch bei einem weiteren HNO Arzt, der ebenfalls eine aktuelle Stellungnahme abgab.

22. Chronische Sinusitis – war dies wirklich so?

Ein Attest gibt Aufklärung darüber. Steht in der Arztabrechnung etwas von „chronisch“, kann sich dies sehr negativ auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. Chronisch beschreibt ja einen Zustand, der immer wiederkehrend ist. Bei einer chronischen Sinusitis geht man also davon aus, dass es ein dauerhaftes Problem mit den Nasennebenhöhlen gibt. Unser Interessent für die BU-Versicherung war über die Diagnose sehr erstaunt, da er in fünf Jahren nur einmalig beim Arzt gewesen ist. Selbiger stellte sich aber sehr kooperativ an und stellte ein gutes Attest heraus.

23. Ein Ekzem vor etlichen Jahrzehnten wird immer wieder abgerechnet in der Krankenakte

Ein Ekzem wird von der Hausärztin seit mehreren Jahrzehnten erfasst bei der Abrechnung. Geht das schon etwas in Richtung Krankenkassenbetrug? Kann sein, ist aber nicht unsere Sache. Für uns ist es wichtig, dass wir eine saubere Risikovoranfrage stellen können. Die Ärztin zeigte sich hier aber gesprächsbereit und hat die Sache zumindest für ihren Patienten aus der Welt geschafft. Ergebnis war eine normale Annahme. Hätten wir die Patientenakte einfach so eingereicht, hätte es wohl eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben.

24. Gelenkschmerz & Handwurzelschmerz - ein Problem für die BU Anfrage?

Öfters tauchte die Diagnose eines Gelenkschmerzes im rechten Handgelenk auf. Ohne Nacharbeit gäbe es die sichere Ausschlussklausel. Somit haben wir unseren Interessenten nochmal zum Arzt geschickt, der einen aktuellen Befund beschreiben sollte. Ende gut, normal versichert.

25. Astigmatismus oder auch besser bekannt als Hornhautverkrümmung – wie ist das mit der BU?

Hört sich erst einmal schlimm an. Kann auch schlimm sein. Mit einem aktuellen Attest und weiteren Informationen war es aber kein Problem, den jungen Mann zu versichern. Hornhautverkrümmung ist nicht gleich Hornhautverkrümmung. Wahrscheinlich hat das jeder von uns, aber nur im geringen Ausmaß. Dies muss natürlich die Risikoprüfung wissen ;-).

26. Erhöhter Augeninnendruck, Myopio und viele weitere „Augenerkrankungen“

Der erste Blick in die Patientenakte verhieß nichts Gutes. So darf man die Risikovoranfrage auf keinen Fall stellen. Wir benötigen ein sauberes und gutes Attest. Nach einigen Wochen hatten wir dies. Da es auch noch einige andere Vorerkrankungen gab, war dieser Fall eine schwere Nuss. Zwei Ablehnungen und dreimal Ausschlussklausel für das gesamte Sehvermögen waren die Folge. Eine Versicherung hat aber normal angenommen, so dass sich die Mühe auf jeden Fall mehr als gelohnt hat! Dies war wieder ein wunderbares Beispiel, wieso ein BU-Antrag nichts mit „do-it-yourself“ zu tun hat ;).

27. Die Dauerdiagnose „Knick-Senkfuß“ hat wohl jeder zweite – man muss es trotzdem sauber aufbereiten. Vor allem, wenn noch Blockierungen im „BWS Bereich“ dazukommen.

Unser Interessent war auch hier sehr taff und hat gut mitgearbeitet. Obwohl die Diagnose noch nicht so lang her ist (ca. 6 Monate) haben wir eine normale Annahme ermöglicht. Wichtig war hierbei das Attest, wo keinerlei Funktionseinschränkungen oder Blockierungen im Bereich der Wirbelsäule stattfanden. Auch sonst bestehen keine Defizite. So bekommt man die leidigen Themen rund um die Wirbelsäule sauber versichert. Bei einem akuten Bandscheibenvorfall hilft dies aber natürlich nichts ;).

28. Ein Bandscheibenvorfall vor etlichen Jahren – eine ganz harte Nuss in der BU

2010 einen Bandscheibenvorfall bekommen. Gibt man dies so einfach in der Risikovoranfrage oder im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung an, gäbe es die sichere Ausschlussklausel Wirbelsäule oder gar eine Ablehnung. Also wieder unser liebstes Hobby gemacht – den Interessenten zum Arzt geschickt. Zudem kam noch dazu, dass es 2015 eine Sprunggelenksverletzung gab. Der Arzt schrieb aber eine wundere Stellungnahme, die nicht jeder so machen würde. Zudem gab es 2017 leider nochmals eine unschöne Diagnose, da unser Interessent vom Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Schreibtisch möchte zur Entlastung seiner Wirbelsäule. Diesen bekam er aber nur, weil der Arzt ein paar „unschöne“ Sachen reinschrieb. Das war somit ein weiteres Minenfeld. Zusammen mit dem Bandscheibenvorfall, Sportverletzungen und weiteren Diagnosen rechneten wir mit dem schlimmsten, bekamen aber das Beste. Eine Normale Annahme ;). Dies war aber vor allem auch dem Zustand geschuldet, dass wir extrem viel BU Anträge machen und hier extra wegen uns ein Auge zugedrückt wurde, da der Fall wirklich an der Grenze war. Dies wurde uns auch telefonisch so erklärt.

29. Röschenflechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar

Röschenflechte alleine gäbe bei einigen Unternehmen sicherlich eine Ausschlussklausel für Hauterkrankungen. An sich ist diese Erkrankung (tritt vor allem bei Jugendlichen auf) nicht so dramatisch, aber das muss dem Risikoprüfer ja gesagt werden. Mit diesem Attest wurde alles sauber niedergeschrieben und somit gab es eine normale Annahme bei mehreren angefragten Gesellschaften.

30. Neurodermitis & Allergien in der Kindheit – werden immer noch abgerechnet & dazu die Diagnose Kopfschmerz.

Als Kind leidet man oft an einigen Erkrankungen. In diesem Beispiel ein bisschen an Neurodermitis und an diversen Allergien. Ärzte vergessen es aber gerne, diese Diagnosen nicht bei jedem Arztbesuch wieder hochkommen zu lassen. Nicht toll für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso die Diagnose Kopfschmerzen. Lässt man diese in der Risikovoranfrage einfach so alleine stehen, dann gibt es sicherlich Rückfragen oder unnötige Fragebögen (Stichwort „Warum wir nur ungern Fragebögen verwenden bei der Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung“). Kurzes Statement und gut ist. Patient froh. Arzt froh. Makler happy. So soll es sein ;-).

31. Ärztliches Attest nach einem Skiunfall im linken Knie

Im Winter fahren viele gern mal Ski. Dies geht leider aber sehr auf die Knie & die Verletzungsgefahr ist durchaus gegeben. Mit einem aktuellen Attest kann dies aus der Welt geschaffen werden ;). 

32. Migräne & Dysmenorrhoe können durchaus ein Problem bei der Antragsstellung sein

Unsere junge Kundin litt vor allem früher an Migräne, deshalb ist natürlich auch die Patientenakte voll damit. Wichtig für die Risikoprüfung ist es immer, dass diese sich ein aktuelles Bild von der Erkrankung machen können. Hier wurde es wunderbar beschrieben, dass sich die Migräneereignisse auf ca. einmal jährlich reduzierten. Eine Top Stellungnahme also, wo letztendlich dann die Normale Annahme erfolgte.

33. Unauffällige Befunde beim Frauenarzt

So hebelt man eigentlich die komplette Krankenakte beim Gynäkologen aus. Es waren jeweils unauffällige Befunde. Was soll hier noch schief gehen bei der Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Das wäre natürlich immer Top, wenn so etwas beim Antrag dabei liegen würde. Ob jetzt vom Gynäkologen, Hausarzt, Kinderarzt (Kinder BU!) oder einem anderen Behandler, der häufiger aufgesucht wurde.

34. Aktuelles Attest beim Hausarzt für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier dasselbe Spiel – es wäre wunderbar, wenn der Hausarzt hier mitspielen würde und Dir so ein Attest ausstellt.

35. Fachärztliche Stellungnahme zwecks Verstauchung der Brustwirbelsäule und allgemein Rückenbeschwerden

Hier gab es in den letzten Jahren mehrere Arztbesuche zwecks Problemen mit der Wirbelsäule. Der Orthopäde hat es recht gut zusammengefasst, so dass sich der Risikoprüfer ein genaues Bild machen konnte. Trotzdem war die Suche nach der passenden Gesellschaft relativ schwierig, wie man anschließend an folgenden Voten unten stehend etwas genauer sieht:

Hier nun ein kleiner Auszug der Voten:

Überall gibt es eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule. Überall? Nein, eine Versicherung aus Nürnberg mit einem Namen, den wir geheim halten möchten, vergibt eine normale Annahme.

So siehst Du mal wieder, dass es durchaus sinnvoll ist, einen versierten Versicherungsmakler zur BU mit der Aufgabe einer Risikovoranfrage zu beauftragen. Ein Berater oder eine Bank, welche nur eine Versicherung vermitteln kann, kommt hier sehr schnell an seine/ihre Grenzen. So haben wir eine noch normale Annahme erreicht. Ideal.

36. Chronische Erkrankung des Darmtrakt kann ausgeschlossen werden dank einer Untersuchung und dem folgenden Attest

Unser Interessent hatte mehr als die üblichen Magen-Darm-Beschwerden, an denen wahrscheinlich jeder von uns schon mal litt (aber wahrscheinlich ungern darüber redet ;)). Hier wurde eine aktuelle Stuhlprobe genommen, wo es folgendes Votum gab: „Für eine chronische Erkrankung des Verdauungstraktes gibt es momentan keinen Anhalt“. Wie immer gilt – jeder kann sich nun darunter etwas vorstellen, also alles im grünen Bereich!

37. Aktueller Befundbericht des HNO Arzt – Stichwort Hörverlust

In der Krankenkassenabrechnung standen schwerwiegende Diagnosen wie „Hörverlust“ oder „Akute eitrige Ititis media“. Das wollte unser Interessent unbedingt abgeklärt bekommen. Er war ja nur für wenige Tage „geschädigt“ & es hing mit dem vor wenigen Tagen beendeten Thailandurlaub und dem Tauchvorgang zusammen. Ggf. war hier noch etwas Wasser im Ohr. Hörverlust liest sich dramatischer als es ist, wie das aktuelle Attest des HNO Arztes offenbarte:

38. Aktuelles Attest wegen Morbus Crohn in der Berufsunfähigkeitsversicherung & Risikolebensversicherung

Vor kurzem hatten wir eine Anfrage in der Risikolebensversicherung wegen Morbus Crohn. Es gibt hier mehrere Formen davon, wichtig ist dazu aber auch eine aktuelle Stellungnahme des Arztes & die letzten Befundberichte. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies ein sicherer Ausschluss & ggf. mit Risikozuschlag. In der Risikolebensversicherung gibt es ebenfalls einen Risikozuschlag. Anbei ein Attest, wie es aussehen sollte:

39. Attest vom Hausarzt über eine Radiusfraktur & einmaligen Schmerzen in der Hüfte

Auch hier ein sehr schönes Beispiel, wie gut ein Hausarzt bei einem Attest mitspielen kann. Nur mit der Krankenakte oder dem ICD Code der Krankenkasse hätte es hier sicherlich den einen oder anderen Ausschluss gehagelt. So haben wir jetzt die Schmerzen in der linken Hüfte, Zystitis und der Radiusfraktur im linken Handgelenk normal versichert. Ein Hoch auf ärztliche Stellungnahmen!

40. Verdacht auf Depression, obwohl diese nie bestand = Klärung durch Attest

Abrechnungsfehler oder nicht. Wurde ein Verdacht auf Depression geäußert, ist dies für den Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr hinderlich. Klar, wenn sich die Vermutung bestätigt, dann gibt es im besten Fall eine Ausschlussklausel, i.d.R. aber eine Ablehnung. Gab es aber nur den Verdacht und es wurde auch so abgerechnet, so solltest Du Deinen Arzt kurz bitten, dies aus der Welt zu schaffen!

41. Schmerzender Unterarm & Sprunggelenk – ein Hindernis für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jein. Wenn der Vorfall noch nicht so lange vergangen ist, dann ist es sicherlich sinnvoll, dass man sich eine kurze Bestätigung vom behandelnden Arzt holt, dass alles sauber und folgenlos verheilt ist. Somit wäre man zu 100 % auf der sicheren Seite mit einer sauberen Eigenangabe & Untermalung einer aktuellen Bestätigung.

42. Aus einer akuten und einmaligen Bronchitis wurde eine chronische gemacht – da klingen unsere Alarmglocken! Ebenso bei Rückenschmerzen!

In drei Jahren wurde aus einer akuten Bronchitis eine chronische gemacht. Dies wäre in der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich ein Hindernisgrund. Der Hausarzt spielte mit und erkannte seinen Fehler. Folgenlos ausgeheilt ist das Motto! Auch der Eintrag zu Rückenschmerzen könnte hinderlich sein. Auch hier war sicherlich der Vorteil, dass es einmalig und anlassbezogen gewesen ist (Tragen des Kleinkindes). Zudem das Statement des Arztes, dass es folgenlos verheilt ist & kein erneutes Auftreten vorlag.

43. Lumbaler Bandscheibenvorfall (Bandscheibenprolaps) – ein unmögliches Unterfangen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, alles folgenlos ausgeheilt und zudem durch ein aktuelles ärztliches Attest untermauert. In diesem Fall sahen wir zu Beginn eigentlich auch etwas rot, aber dank eines sehr guten und individuellen Risikoprüfers konnten wir eine normale Annahme erreichen. Leidest Du aber unter einem aktuellen Bandscheibenvorfall oder hast immer noch Probleme mit der Wirbelsäule, so musst Du dann leider eine Ausschlussklausel akzeptieren.

44. Allergische Untersuchung – wie ist das eigentlich zu deuten für die Risikoprüfung?

Unser Interessent hat sich 2013 und 2015 umfangreich auf Allergien untersuchen lassen. Der Test fiel negativ aus, das wurde mit einem aktuellen Attest nochmal untermauert!

45. Knieschmerzen & Innenmeniskusläsion = Klarstellung in der BU

Knieschmerzen und alles rund um den Innenmeniskus ist immer sehr heikel für die Risikoprüfung. Hier genügt i.d.R. eine Eigenerklärung nicht, sie unterstützt maximal. Somit haben wir unseren Interessenten nochmal zum Arzt geschickt und heraus kam eine wunderbare Stellungnahme des Arztes für das Knie. Wichtig ist immer der Satz „Der Patient ist beschwerdefrei“ & „Volle Belastung darf durchgeführt werden“.

46. Kribbeln im Arm wegen „Hand-Fuß-Mund-Krankheit“ ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

„Die eher ungenaue Diagnose“ Kribbeln im Arm ist auf den ersten Blick besorgniserregend. Unser Interessent hat sich bei seinem Kind mit der sogenannten „Hand-Fuß-Mund-Krankheit“ angesteckt. Zuerst hatte unser Interessent den Verdacht, dass das Kribbeln vom Herzen kam. Die Ärztin sagte aber, dass er sich einen Nerv eingeklemmt hatte und sich dieser von selber löst. Ein ärztliches Attest schaffte hier Abhilfe.

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47. BWS / HWS Blockierung

Unser Interessent hatte im Jahr 2016 größere Verspannungen und Schmerzen im oberen Rücken. Grund war wohl zu langes Sitzen an der Uni und fehlender Ausgleich durch Sport. Dazu gab es insgesamt 12 verschiedene Massagensitzungen. Würden wir die Risikovoranfrage ohne Attest stellen, so gäbe es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Ausschlussklausel. Mit einer Stellungnahme haben wir die Wirbelsäule ganz normal versichert. Zumindest bei einer vernünftigen Risikoprüfung, die nicht nur die Diagnose in eine Software eingibt.

48. Entfernung eines gutartigen Muttermals – dafür gab es eine kurze Bestätigung!

Ein gutartiges Muttermal macht normalerweise keine Probleme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Statt sich seine Krankenakte zu besorgen, kann man sich aber auch gleich ein Attest ausstellen lassen, dass alles völlig harmlos gewesen ist. Somit erspart man sich auch Rückfragen des Versicherers.

49. Nackenschmerzen (HWS Syndrom) durch Zugluft – max. 1 Jahr vergangen

Nackenschmerzen durch ein offenes Fenster können jeden treffen. So auch unsere Interessentin, welche deswegen wenige Tage krankgeschrieben war. So folgte wieder das übliche Besorgen eines aktuellen Attests. Als Belohnung gab es eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Super war natürlich zudem das Statement des Arztes „die Pat. Ist uneingeschränkt gesund“.

50. Eisenmangel & Schilddrüse bei der Risikovoranfrage

Auch hier wieder ein gutes Attest mit „..liegen aktuell und in den letzten drei Jahren keine gesundheitliche Störungen vor“. Eisenmangel zwecks Müdigkeit wurde erst in der Eigenerklärung sauber beschrieben, anschließend mit einem Attest untermauert.

Auch die Schilddrüsenunterfunktion wurde sauber erklärt und beschrieben. Die Dame nahm zwar ein Jahr Jodtabletten ein, setzte diese aber wieder ab. Die Stellungnahme beschreibt nun, dass es keinen Krankheitswert gibt und es auch keiner Kontrolle bedarf.

51. „Eine hohe Leistungsfähigkeit des Bewegungsapparates“ wurde vom Orthopäde festgestellt

Hier mal ein Zwicken, da mal ein Zerren. Damit sich die Risikoprüfung ein sauberes Bild machen kann, ist es in manchen Situationen mehr als sinnvoll, dass ein „Ganzkörperstatus“ erfolgt. Besonders wichtig ist auch die Aussage mit „länger zurückliegende orthopädische Krankheitsbilder zeigen keinerlei Spätfolgen und sind somit vollständig ausgeheilt“. Dies ist natürlich super, da es alles betrifft – Angefangen von der Wirbelsäule, über die Schulter, dem Knie und weiteren Gelenken. Klar, es ist durchaus viel Arbeit, nochmal den Orthopäden aufzusuchen. Aber dafür passt es dann auch!

52. „Zur Vorlage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung“ – Sprunggelenksfraktur.

2014 zugezogen und operiert. Jetzt ist aber wieder alles in Ordnung. Hier genügt leider keine Eigenerklärung, sondern der Arzt muss es kurz bestätigen, dass der Patient beschwerdefrei ist und er auch seinen Fuß voll belasten kann. Ebenso ist die Erwähnung wichtig, dass keine dauerhaften Spätfolgen zu erwarten sind. Das Attest gab es übrigens für fünf Euro. Ein wahres Schnäppchen somit.

53. Muskuläre Verspannungen & Akupunkturbehandlungen

Ein typischer Fall wieder. Unser Interessent hatte muskuläre Verspannungen im Bereich der Hals- und Lendenwirbelsäule. Da klingen unsere Alarmglocken wieder. In die rechte Bahn kann man dies durch ein aktuelles Attest lenken. Einfach mit der Bemerkung, dass die Beschwerden folgenlos ausgeheilt sind. Somit konnte eine normale Annahme erreicht werden.

54. HWS / BWS Blockierung – der Klassiker in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Und wieder ein typischer Fall. Es gab eine akute HWS-BWS Blockierung, welche aber schnell ausheilte. Gibt man dies nur durch eine Eigenerklärung an, kann dies ggf. nicht genügen. Besser ist es, wenn es der Arzt kurz untermauert wie in folgendem Schreiben:

55. „Somatoforme Störung“, welche aber nie bestand

Eine wissentlich oder unwissentlich unkorrekte Diagnose kommt leider sehr häufig vor. Hier heißt es jetzt erst einmal nicht in Panik zu verfallen, sondern zusammen mit dem behandelnden Arzt eine saubere Lösung zu finden. Bleib freundlich und bitte den Arzt, dass er ggf. eine Streichung veranlasst wie in folgendem Fall, welche an die Kassenärztliche Vereinigung ging:

56. „Reaktion bei Belastung“ – eine typische Abrechnung in der Krankenakte, welche ein Problem für die Berufsunfähigkeitsversicherung sein könnte

Auch hier hatten wir eine unkorrekte Diagnose in der Krankenakte, welche laut dem Interessenten niemals bestand. So wandte er sich an seinen Arzt mit der Bitte, dass diese Diagnose so in dieser Hinsicht nie bestand und es sich um eine Fehldiagnose handelte. Besser bekommt man eine nicht korrekte Abrechnung nicht aus der Welt geschafft. In der weiteren Risikovoranfrage wurde dies so angenommen und es gab keine Rückfragen & Probleme zwecks Psyche.

57. Der Hausarzt sollte Dir auch gerne folgendes Attest ausstellen:

Der Patient ist körperlich sowie seelisch gesund. Es besteht keine chronische Krankheit. Der Patient befindet sich nicht in regelmäßiger ärztlicher Behandlung“. So kann man alleine kleinere und ggf. größere Arztbesuche beim Hausarzt sauber aus der Welt schaffen. Für die Risikovoranfrage ist dies auch ein sehr wichtiges Zeichen, damit sich der jeweilige Risikoprüfer ein aktuelles Bild des Interessenten machen kann.

58. „Ruhe-EKG & Urinuntersuchung“ sauber beschrieben für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier wieder ein wichtiges Attest. Unser junger Interessent hat eine Urin Untersuchung und ein EKG machen lassen. Der Arzt schreibt, dass es keinen Anhalt für eine akute oder chronische Erkrankung gibt. Dies ist insofern wichtig, dass ein ärztliches Schreiben für den normalen Laien nicht anzuzweifeln ist, auch wenn ggf. ein Wert der Urinuntersuchung etwas erhöht ist.

59. Risswunde am Mittelfinger – für manche Berufsgruppen ggf. ein Problem?

Bei diesem Interessenten sind Handfertigkeiten in seinem Beruf sehr gefragt. Hier könnte eine Risswunde am Zeigefinger durchaus ein Problem darstellen. So ist es wichtig, dass wir auch dies mit einem aktuellen Attest eines Arztes hinterlegen, dass es keinerlei Bewegungseinschränkungen gibt. Ebenso, dass ein kompletter Ausschluss ohne Probleme möglich ist, zudem gibt es keine neurologischen Anfälle.

60. „Länger anhaltende orthopädische Krankheitsbilder zeigen keinerlei Spätfolgen und sind somit vollständig ausgeheilt“

Dieser obige Satz sagt mehr als tausend Worte…

61. „Keine Auffälligkeiten“ beim Gynäkologen & Frauenarzt

Viele Frauen haben oft das Problem, dass die Patientenakte beim Frauenarzt relativ umfangreich ist und man sich manche Einträge auch nicht wirklich erklären kann. So sollte man den Frauenarzt einfach bitten, dass er / sie ein kurzes Schreiben aufsetzt, dass es keine Auffälligkeiten gab.

62. Schilddrüse – ein bekanntes „Leiden" in der Bevölkerung

In unseren Beratungen & Aufbereitungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung stoßen wir und unsere Interessenten immer wieder auf die Thematik rund um die Schilddrüse. Dies ist für viele sogar ein ganz kritischer Punkt, wo sie meinen, dass es schwierig werden würde mit der BU. Dies könnten wir entkräften. Es gibt wohl (so auch der Tenor aus der Risikoprüfung) wenig „Erkrankungen“, die man so gut einstellen kann wie bei der Schilddrüse. Wichtig wäre hier eine kurze Eigenerklärung, welche man mit einem Ärztlichen Attest hinterlegt. Hier gibt es wieder ein ideales Attest, da auch gleich die Medikation (L Thyroxin 88) und der Einnahmezeitraum (1* täglich) oben steht. Mit dem Statement „Stabilen und komplikationslosen Verlauf“ dürfte man bei einer vernünftigen(!) Risikoprüfung eine normale Annahme erreichen.

63. „Verdacht auf Neurodermitis“ – hat sich nicht bestätigt. Dies bitte attestieren lassen.

Bei einer Untersuchung nach Allergien und weiteren „Krankheitsbildern“, wird gerne auch mal der Verdacht nach einer Neurodermitis geäußert. Mit einem aktuellen Attest kann dies für die passende Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Welt geschaffen werden. In diesem Fall gab es eine Untersuchung auf Pollinose (Heuschnupfen).

64. Hausarzt attestiert „nur banale Erkrankungen, keine ernsthafte oder chronische“ – ein Segen für die BU

Wir kennen mittlerweile alle ein bisschen das Thema Abrechnungsfehler mit dem Patienten. Zudem kann und soll ein normaler Patient auch nicht die Krankenakte lesen können mit den verschiedenen ICD´ Codes und weiteren Begriffen. Vor der Beantragung respektive Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du Deinen Hausarzt bitten, dass er Dir kurz ein Statement wie unten rausschreibt:

65. Kann die Akne ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Einige Interessenten machen sich Sorgen, dass sie eine Ausschlussklausel für Akne bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Dies ist durchaus möglich und sollte deshalb gründlich aufgearbeitet werden. Mit einem ärztlichen Attest können wir dies gemeinsam aus der Welt schaffen. Schon verschwindet die „Angst“ über keine normale Annahme hoffentlich so bald wie die Akne.

66. Untersuchung von Hämorrhoiden – bitte ein Attest vorlegen für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich sind festgestellte Hämorrhoiden kein größeres Problem für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Problem ist eher, dass auch weitere Darmerkrankungen hier festgestellt werden könnten. Auch hier wäre ein Attest sehr sinnvoll, dass es keinen pathologischen Befund gab und gibt.

67. Rezidivierende Harnwegsinfektion & Blasenspiegelung – Problem für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

In diesem Fall ja, da die Untersuchung und der Harnwegsinfekt zeitlich sehr nah an der Risikovoranfrage lag. Hier genügen keine Eigenerklärungen über eine folgende Verheilung. Wir haben unseren Interessenten also um ein ärztliches Attest beim Urologen gebeten mit detaillierten Angaben, u.a. auch zum Urinstatus. Der Arzt gab sich viel Mühe und attestiert auch, dass keine urologische Erkrankung vorlag zum jetzigen Zeitpunkt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gab es anschließend grünes Licht und es wurden zwei Anträge gestellt (Alte Leipziger & Bayerische).

68. Schuppenflechte / Psoriasis ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, ein großes Problem. I.d.R. geht es mit einer Ausschlussklausel einher. Das untenstehende Attest ist gut, aber nicht perfekt. Bzw. besser gesagt der aktuelle Stand ist nicht perfekt mit „kleinere Psoriasis Herde“. Mit einer weiteren umfangreichen Eigenerklärung, dem passenden Beruf der Interessentin (Akademikerin im Büro) und einer phänomenal individuellen Risikoprüfung konnten wir eine normale Versicherbarkeit beim Volkswohl Bund erreichen!!! Auch wir werden gerne überrascht, auch bei Schuppenflechte.

69. Der typische Klassiker – Orthopädische Beschwerden, einschließlich der Wirbelsäule!

Hat dies nicht jeder von uns? In diesem Fall kam es die letzten Jahre aber leider etwas zu oft vor. Hier musste unbedingt ein gutes und sauberes Statement des Orthopäden angegeben werden, damit wir eine vernünftige Chance bekommen würden auf eine normale Annahme bei Antragsstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es leider auch sehr viel weitere Ungereimtheiten gab, stellte sich die Risikovoranfrage als sehr schwierig dar. So mussten wir alle Kontakte spielen lassen und letztendlich erreichten wir das gewünschte Ergebnis bei der Nürnberger Versicherung mit einer normalen Annahme!

70. „Metformintherapie“ – was ist das eigentlich und ist man hier noch versicherbar?

Auch wir müssen ab und zu erst einmal Googlen, um welche Krankheitsbilder es sich jeweils handelt. So auch in diesem Fall. Die Interessentin hat vor kurzem eine Metformintherapie gemacht. Hier war es wichtig, dass wir ebenfalls ein aktuelles Attest bekommen, damit wir für die anonyme Risikovoranfrage Belastbares haben, da eine Eigenerklärung nicht genügt. Wichtig war hier definitiv, dass die Interessentin nicht an Diabetes leidet, denn dann wäre sie auf keinen Fall normal versicherbar gewesen.

71. Warzen sehen nicht schön aus, können aber zumindest für die Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Welt geschafft werden.

Das obige Statement des Hausarztes sagt eigentlich alles aus. Ebenso ging der Arzt kurz auf das BWS-Syndrom ein, welches einmalig gewesen ist.

72. „Rücken, Hohlfuß, Fraktur“ – da hat sich vieles angesammelt

Unser Interessent ist sehr aktiv in seiner Freizeit, was leider mehrere Probleme mit dem Bewegungsapparat nach sich zog. Hier genügten keine Eigenangaben, sondern wir benötigten ein aktuelles Attest für die anonyme Risikovoranfrage. Selbiges war recht gut geschrieben, genügte aber einigen Gesellschaften nicht und so wollten diese gerne den direkten Antrag sehen. Andere, sehr gute Risikoprüfungen (in diesem Fall wieder die Nürnberger) stellten eine normale Annahme in Aussicht.

73. Aufbiss Schiene und weitere Faktoren könnten zum Stolperstein werden

Eine Aufbiss Schiene kann, muss aber nicht, mit psychischem Stress einhergehen. Für die Risikoprüfung ist es wichtig, dass sie sich ein umfangreiches Bild davon machen kann. So half dieses Attest sehr weiter, besonders die Tatsache, dass eine vollkommene Beschwerdefreiheit attestiert wurde und die HWS frei beweglich ist. Ob wir eine normale Annahme erreichen, steht noch nicht fest, da wir gerade erst die Risikovoranfragen stellen.

74. Auch hier wieder – HWS / BWS Syndrom & Dysregulation

Wie man am besten das kurzzeitige HWS / BWS Syndrom aufbereitet für die Berufsunfähigkeitsversicherung dürftest Du mittlerweile mitbekommen haben. Interessanter ist doch jedoch die Dysregulation, welche aber vom Arzt sauber beschrieben wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wie behandelt wurde und ob es noch weitere Beschwerden gab. Ebenso, dass bei der Wiedervorstellung keine weiteren Komplikationen auftauchten.

75. „Altersentsprechender, unauffälliger Befund“ beim Frauenarzt

Es gab in diesem Zusammenhang zwar typische Nebenwirkungen, diese sind aber insgesamt unauffällig. Dies ist ein ideales Attest, welches Du vom Arzt anfordern solltest. Kostet vielleicht ein paar Euro an Honorar, aber dafür bekommst Du einen sauberen und rechtssicheren Vertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

76. Komplette Untersuchung beim Orthopäden

So sollte z.B. ein Attest aussehen, wenn Du Dich nochmal komplett vom Orthopäden untersuchen lässt. Perfekt! Das freut uns natürlich sehr! Da können wir nur sagen: Top Top Top! So macht das Zusammenspiel zwischen Interessenten, uns als Versicherungsmakler und anschließend der Risikoprüfung Spaß!!

77. Sauberes Attest für die Schilddrüsenunterfunktion & Lactose

Die Schilddrüse wurde schon öfters erwähnt - bei einer Schilddrüsenunterfunktion kann untenstehendes Statement sehr helfen für eine normale Annahme.  Ebenfalls die Intoleranz bei Lactose und Fructose, welche laut dem Hausarzt gut eingestellt ist. So wird es etwas mit der gewünschten Berufsunfähigkeitsversicherung ;-).

78. Die Psyche kann ein großes Problem sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Dies dürfte Dich jetzt nicht wirklich weiter verwundern, immerhin sind für ca. 35 % der BU Fälle mittlerweile psychische Erkrankungen verantwortlich. In unserem Fall wurde die junge Interessentin vom Arbeitgeber gemobbt und hat sich für die letzten 4 Wochen krankschreiben lassen, bevor sie den Arbeitgeber wechselte. Mit diesem nervenärztlichen Attest dürfte die vage Chance auf normale Versicherbarkeit durchaus mit etwas Glück gegeben sein.

79. Medikamenteneinnahme bei der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft müssen oft verschiedene Medikamente eingenommen werden & es gibt oftmals Krankheitsbilder, welche nach der Entbindung wieder verschwinden. Eine saubere Lösung stellt ein kurzes Attest des Arztes dar. 

80. Ellbogenverletzung sollte klar gestellt werden für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Ergab sich im Abfragezeitraum eine Ellbogenverletzung, so ist es durchaus sinnvoll, dass Du es sauber abklären lässt vom Arzt durch ein aktuelles Attest. In diesem Fall war es ein kleiner Unfall beim Kajakfahren. Da das Hobby weiter aktiv gemacht wird, war es uns wichtig, dass die Risikoprüfung Grünes Licht bekam, dass die Verletzung völlig folgenlos ausgeheilt ist.

81. Achillessehnenriss – das kann ein Problem sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier ist es absolut wichtig, dass Du ein aktuelles Attest besorgt. Sonst ist die Ausschlussklausel so sicher wie das Amen in der Kirche. Ein gutes Attest kann für die Risikovoranfrage absolut Goldwert sein. Wie soll sich sonst ein menschlicher Risikoprüfer ein genaues Bild machen? Eine Eigenangabe genügt in diesem Fall leider nicht. Diese kann unterstützen, aber den Riss der Achillessehne nicht komplett entkräften bzw. die derzeitige Beschwerdefreiheit.

82. Ein typisches Attest des Frauenarztes / Gynäkologen & Krebsvorsorgeuntersuchung für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Schon öfters erwähnt – aber Frauen sollten sich im Idealfall ein Attest wie im untenstehenden Beispiel geben lassen. Der normale Verbraucher darf dies auch nicht anzweifeln und so sind dann auch etwaige komische Diagnosen in der Krankenakte bald passe.

83. Stellungnahme des HNO Arzt zu Rhinitis, Hausstauballergie und weiteren Punkten kann sehr hilfreich sein!

So etwas hört natürlich ein Risikoprüfer gerne. „Ohr, Ohrmuschel, Gehörgänge und Trommelfelle intakt und reizlos“. Hattest Du im abgefragten Zeitraum öfters (un)freiwilligen Kontakt mit dem Hals-, Nasen- und Ohren Arzt, so kann eine ärztliche Stellungnahme für die Versicherung sehr wichtig sein im Zusammenhang mit einer Risikovoranfrage und späteren Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

84. „Fraktur Rechts ist komplett abgeheilt“

…“es ist nicht mit Spätschäden zu rechnen“. Eine Zeile sagt mehr als tausend Worte….

85. Attest des Hautarztes bzgl. Muttermal / Nävi hilft ungemein

Viele Menschen sind unfreiwillig öfters beim Hautarzt. Ein sehr häufiger Grund ist hierbei auch die Entfernung von (gutartigen) Muttermalen. Gut sind im folgenden Beispiel auch die Aussagen, dass die „Untersuchungen immer ohne malignen Befund“ sind.

86. „Frei von ansteckenden Krankheiten“….

Was denkt man sich eigentlich dabei, wenn der Hausarzt schreibt „Frei von ansteckenden Krankheiten“?  Für uns ist irgendwie makaber, so ein Attest hilft aber sicherlich weiter. Wichtiger war aber sicherlich der vordere Text mit „dass er körperlich und geistig gesund“…. ist. So ein Statement geben übrigens Hausärzte sehr gerne ab, ohne dass speziell eine Vorerkrankung gemeint wird.

87. Attest wegen einer psychotherapeutischen Therapie kann unterstützen, wird aber eine Ausschlussklausel

Für einen bestehenden Kunden (für fremde Interessenten beraten wir leider nicht mehr zu einer eigenen Risikolebensversicherung, siehe unser Beitrag „Sorry, wir können im Moment leider keine Beratung leisten, wenn Du nur eine normale Risikolebensversicherung möchtest.“) haben wir eine Risikovoranfrage für eine Risikolebensversicherung gemacht. Unser Kunde war hierbei längere Zeit in psychischer Behandlung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies eine eindeutige Ausschlussklausel (bzw. bei vielen Gesellschaften eine Ablehnung), in der Risikolebensversicherung gab es beim besten Ergebnis 50 % Risikozuschlag trotz des Attestes.

88. Ein weiteres Attest für obigen Fall – diesmal eine Verhaltenstherapie

Die Zwangserkrankung / Verhaltenstherapie konnte nicht aus der Welt geschaffen werden, aber wie oben schon angedeutet gab es 50 % Risikozuschlag auf die Risikolebensversicherung. Ein gutes Ergebnis, wie wir finden.

89. Typisches Hautarztattest für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Kam auch erst vor kurzem vor – da dieses Attest aber auch schön und umfangreich beschrieben wurde, möchten wir es Dir nicht vorenthalten:

90. Ein perfektes Attest für Knie, Schulter und Sprunggelenk

Ein absolutes Vorbild in Sachen Attest gab es in Bezug auf Vorerkrankung & Arztbesuche wegen dem Knie, Sprunggelenk und der Schulter. Der Arzt hat hier alles sauber niedergeschrieben und auch den aktuellen Zustand vermerkt. So kann eine Risikovoranfrage zur BU ohne Probleme gestartet werden.

91. Die Diagnose Schwindel kann zu großem Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen!

In der Krankenakte taucht gerne mal die Diagnose „Schwindel“ auf. Dies ist erst einmal sehr negativ, da die Risikoprüfung dies eigentlich gar nicht bewerten kann. Es kann mal ein heißer Sommertag mit zu wenig Wasser gewesen sein. Oder zu viel Bier? Es können aber auch die ersten Zeichen einer schweren Erkrankung sein. Hier benötigen wir für die Risikovoranfrage unbedingt eine saubere ärztliche Stellungnahme wie im obigen Beispiel, dass der Schwindel einmalig gewesen ist und wieder abklang.

92. Die Abrechnungsdiagnose Rheuma muss aus dem Weg geschafft werden!

Bei diversen Zipperlein erfolgt der Verdacht auf Rheuma. Dies kann auch schon in jungen Jahren passieren. In der Krankenakte stand bei unserer Interessentin „Verdacht auf Rheumatische Beschwerden“ als „D“ (Dauer) Diagnose. Wenn sich Rheuma bestätigten würde, wäre es eine klare Ablehnung. Da sich der Verdacht aber nicht erhärtete, müssen wir dies natürlich gemeinsam klarstellen lassen. Ohne eine kurze Stellungnahme würde es nichts werden mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Fall gab es später eine Normale Annahme.

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93. Wadenschmerzen und LWS Symptom sauber aufbereitet für die BU!

Wieder ein sehr schönes Beispiel aus dem orthopädischen Bereich, wie es sein sollte. Der Arzt attestierte unserer Interessentin „uneingeschränkte Beschwerdefreiheit und dass sie ohne Einschränkungen auch Sport betreibt“. Ok, das letzte kann man auch sein lassen, da dies eher wieder das Risiko steigert. Wichtig ist aber die Aussagen, dass Folgeerkrankungen und Folgeschäden der Wirbelsäule aufgrund der körperlichen Verfassung nicht zu befürchten sind.

94. Langwierige Halsbeschwerden & Mandelentzündung (en) & Tonsillitis müssen auch sauber aufbereitet werden!

Unser Interessent hatte nicht nur einmalige und akute Beschwerden, sondern diese zogen sich über zwei Jahre im Halsbereich. Dies ist ungewöhnliche lange und Bedarf einer ärztlichen Abklärung, damit die Risikoprüfer dies sauber einschätzen können. Bitte also Deinen HNO Arzt darum, Dir eine umfangreiche Stellungnahme zu verfassen. Im Zweifel gibst Du dem Arzt dafür auch 20 oder 30 Euro, dafür passt die spätere Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz langwierigen Halsbeschwerden und einer komplizierten Mandelentzündung.

95. X-Beine und Beckenschiefstand – grundsätzlich kein so großes Problem

Einen Beckenschiefstand von einem Zentimeter hatte unser Interessent. In seiner bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung von der Hanse Merkur gab es dafür eine Ausschlussklausel. Dies kam uns sprichwörtlich spanisch vor, denn bei einem individuellen Risikoprüfer dürfte es normal durchgehen. Untermalt wurden die Eigenangaben mit einem ärztlichen Attest, welches wiederum nicht optimal gewesen ist, aber den Umständen entsprechend genügte für eine Normale Annahme. Bei einer Beinlängendifferenz wird es ab 1,5 Zentimeter vor allem etwas kritisch. Kommt aber auch immer ein bisschen auf die berufliche Tätigkeit und das weitere Gesamtbild an.

96. Eine Mutter-Kind-Kur aufgrund der Psyche sollte ärztlich gut aufbereitet werden

Vorab – in der Berufsunfähigkeitsversicherung gäbe es mit obiger Diagnose einer sichere Ausschlussklausel Psyche bis hin zur Ablehnung. In diesem Fall wollte eine werdende Kundin (sie übergab ihre Versicherungen in unsere Betreuung – Stichwort Bestandsübertragung) eine Risikolebensversicherung für ihre Familie & laufende Immobilienfinanzierung abschließen. Mit einem Risikozuschlag von 35 % bekam sie einen umfassenden Schutz in der RLV. Bitte beachte aber, dass wir eine reine Beratung zur Risikolebensversicherung nicht mehr anbieten. Nähere Infos gibt es unter „Sorry, wir können im Moment leider keine Beratung leisten, wenn Du nur eine normale Risikolebensversicherung möchtest.“

97. So sollte ein Attest zwecks Beinlängendifferenz aussehen!

Das obige Beispiel war eher nicht wirklich umfangreich, diese ärztliche Stellungnahme ist wiederum absolut Top geschrieben vom Orthopäden. Wenn Du eine Beinlängendifferenz besitzt und Du Dich ernsthaft für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessierst, dann bitten wir Dich, so ein Attest einzuholen. Wir waren auf jeden Fall sehr begeistert. Ob die Risikoprüfung unsere Freudensprünge auch nachgeahmt hat, wissen wir nicht. Zumindest gab es auch wieder eine Normale Annahme in der BU, trotz Beinlängendifferenz. Auch gut ist natürlich der Satz des Arztes mit „Bei der heutigen ausführlichen orthopädischen Untersuchung zeigen sich keine Hinweise für eine Funktions- oder Belastungseinschränkung der Lendenwirbelsäule“.

98. HNO Bescheinigung über Asthma / Heuschnupfen

Eine saubere Stellungnahme des HNO Arztes über die Thematik Asthma war in dieser Risikovoranfrage sehr wichtig und sinnvoll. Je nach Berufsbild kann es hierbei aber trotzdem zu einer Ausschlussklausel kommen.

99. Eine heikle Voranfrage – Migräne & kurzzeitig halbseitige Lähme von vor 4 Jahren

Ganz heikel – mit den vorliegenden Eigenangaben schwante uns böses zwecks der vorliegenden Diagnosen. Grundsätzlich war es aber eine einmalige Sache, welche vor vier Jahren gewesen ist. Der Besuch des Kardiologen war hierbei sehr wichtig, dass die Risikoprüfung sich ein sauberes Bild machen kann. Für diese Voranfrage mussten wir uns weiter strecken, letztendlich gab es eine normale Annahme bei der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung (man höre und staune…).

100. Jubiläum – 100 Ärztliche Stellungnahmen. Ein einfaches Attest des Hausarztes darf gratulieren!

Viele Interessenten lassen sich mittlerweile vom Hausarzt vor der Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein Attest ausstellen, dass sie gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Suchtleiden sind. Es schadet auf keinen Fall, deshalb begrüßen wir hier auch die Eigeninitiative der Interessentin.

101. Migräne mit Aura – oft ein Dauerbrenner in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Migräne mit (und auch ohne Aura) kann unaufbereitet zu großen Problemen in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. In relativ einfachen Fällen und Symptomen genügt evtl. die eigene Beschreibung, besser ist aber eine ärztliche Stellungnahme über den Verlauf der Migräne. Somit wärst Du auch auf der sicheren Seite für die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall. In diesem obigen Fall haben wir auch wieder eine normale Annahme erreicht. Solche Voten bekommen wir übrigens nur zusammen, wenn Du sauber mitarbeitest. Es ist quasi eine gewisse Fleißarbeit erforderlich.

102. Allergie (wg. Gräser und Bäume & anschließende Hyposensibilisierung kann der Arzt gut beschreiben

Allergien sind wiederum so ein Dauerthema in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab und zu genügen Eigenangaben, besser wäre aber ein kurzes Ärztliches Attest. Besonders, wenn eine Hyposensibilisierung stattfand, kann es sehr hilfreich sein, wenn Du Dir das kurz attestieren lässt wie im obigen Beispiel.

103. Die Schulter…kann ein Problem sein in der BU – bitte sauber stellen

Als aktive Sportlerin (in diesem Fall Volleyball) kann man schon mal Probleme mit der Schulter bekommen, wenn dies auch noch relativ zeitnah mit dem Wunsch einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung korreliert, kann dies zu unerwünschten Nebenaspekten (Ausschlussklausel) kommen. Somit wäre eine ärztliche Stellungnahme wie oben schon sehr wichtig

104. Die Verschreibung von Bandagen kann oft zu unerwünschten Rückfragen führen – bitte also vorher klären!

Der Arzt verschreibt vernünftigerweise aufgrund eines Kreuzbandriss eine Bandage. Bei der Risikoprüfung ertönen hierbei aber die Alarmglocken und sehen schon wieder das große Risiko kommen. Somit wäre es sinnvoll, wenn Du gemeinsam mit dem Arzt dies richtigstellen lässt, dass dies eine Vorsorgemaßnahme ist.

105. „Etwas Flüssigkeit spritzte ins rechte Auge“ – ab zum Augenarzt!

Unser Interessent hat vor wenigen Wochen die Batterie seines Autos gewechselt, wo anschließend etwas Flüssigkeit ins Auge kam. Eigentlich undramatisch, wenn dieser kleine Lapsus aber nur wenige Wochen zurücklag, muss dies richtig gestellt werden mit einem aktuellen augenärztlichen Attest, welche Beschwerdefreiheit attestiert.

106. Mehrmalige Magenbeschwerden führen zu Fragenzeichen in der Risikoprüfung!

In der Krankenakte schauen Arztbesuche zwecks des Magens über einen Zeitraum von zwei Jahren sehr kritisch aus. Es kann viel sein – gut ist, wenn ein aktuelles Attest des Arztes die Risikoprüfung beruhigen kann. Das Zauberwort liegt hier bei „stets harmlose Magendarminfekte“.

107. Kreuzbandriss – schmerzhaft und durchaus ein Problem in der BU

Ein junger Student hatte gleich zweimal Pech. 2014 Kreuzbandriss im linken Knie. 2018 Kreuzbandriss im rechten Knie. Eigentlich ist dies eine sichere Ausschlussklausel. Aber nicht immer, wenn man es sauber aufbereitet mit einem aktuellen und umfangreichen Attest. In diesem Fall haben wir sogar eine Normale Annahme erreicht mit viel Fleiß, Geschick und natürlich dem Quäntchen Glück. Somit bedeutet ein Kreuzbandriss nicht automatisch eine Ausschlussklausel für das Knie:

108. Bei Krankschreibung in der Schwangerschaft ist ein Attest auch sinnvoll!

Den gesetzlichen Mutterschutz für Studenten gibt es erst seit dem Jahr 2018. Davor musste man die Frau also krankschreiben und dafür benötigte man natürlich eine ICD-Diagnose, welche i.d.R. einen Zusammenhang mit der Psyche beherbergt. Wichtig wäre es also, wenn Du Deinen Arzt bitten würdest, dies sauber zu stellen. Dann klappt es auch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung:

109. Nesselsucht & Handekzem / Warze kann ein Problem sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung….

…wenn man dies nicht sauber aufbereitet. Hier genügt die Eigenangabe in unserem Gesundheitsdaten Beiblatt oft nicht. Sehr sinnvoll ist es, wenn Du Deinen Hautarzt um eine Stellungnahme wegen der Nesselsucht / Urtikariellem Exanthem bittest. In diesem Fall erreichten wir trotz dieser Hauterkrankungen eine normale Annahme in der BU.

110. Psychische Abrechnungen beim Frauenarzt – da schrillen die Alarmglocken

Unsere weiblichen Interessenten fallen oft vom Glauben ab, wenn sie sich die Auszüge des Frauenarztes geben lassen. Besonders in Bezug auf die Psyche stehen hier oft sehr unschöne Diagnosen drin. Merkwürdig, da die Frauenärztin dies eigentlich gar nicht diagnostizieren kann und darf. Auch hier wäre es sehr sinnvoll, wenn Du mit einem Attest arbeiten würdest, welches wie folgt aussieht:

111. Der Klassiker vom Hausarzt, der bestätigt, dass die akuten Erkrankungen keine Folgeerscheinungen nach sich ziehen

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – so ein Attest ist immer sehr sinnvoll…

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112. Akne, Hautarzt und gutartige Hautveränderungen

In der Patientenakte stehen ja oftmals allerlei schlimme Dinge. Geh zu Deinem Hautarzt und lass Dir eine kurze Zusammenstellung geben, auch über den aktuellen Stand Deiner vermeintlichen Erkrankung. Die Risikoprüfung wird es Dir danken!

113. Migräne mit Aura – wir benötigen Input!

Neben einer umfangreichen Eigenerklärung kann ein aktueller Befundbericht sehr hilfreich sein. Vor allem auf den Neurologischen Befundbericht, welcher den Inhalt hat, dass die Hirnbefunde regelrecht sind & einige weitere fachspezifische Punkte genannt werden. Wichtig ist hierbei auch noch der Satz „…eine medikamentöse Therapie ist bei der relativ geringen Ausprägung der Kopfschmerzen nicht erforderlich“:

114. Die Diagnose „Schwindel“ ruft viele Fragezeichen in der Risikoprüfung hervor

Ein Schwindel kann viele Ursachen haben. Den Abend zuvor zu viel Bier getrunken. Oder zu wenig Wasser an einem heißen Sommertag. In Zusammenhang mit einer Grippe und der Allgemeinen Schlappheit wird auch Schwindel gerne mal diagnostiziert. Es kann aber selbstverständlich auch schlimmere Beweggründe geben.
Bei so einer Diagnose und dem Eintrag in die Krankenakte ist es sehr wichtig, dass Du dies von einem Arzt klarstellen lässt. Damit sind wir, aber vor allem dann auch die Risikoprüfung wahrscheinlich mehr als zufrieden und einer normalen Annahme steht nichts im Wege:

115. „Atopisches Ekzem“ – dass kann auch plötzlich abheilen!

Bereitet man ein Ekzem nicht sauber auf und lässt es einfach so in der Risikovoranfrage, so kann es zu einer Ausschlussklausel, weiteren Rückfragen oder der Aufforderung nach einer Einreichung des Antrages sein. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir für die gewünschte Versicherung (ob jetzt Berufsunfähigkeit oder Private Krankenversicherung) kurz ein ärztliches Attest geben lässt:

116. „Druckgefühl an der Schläfe“ – ein großes Problem in der BU!

Ein Druckgefühl an der Schläfe geht oft einher mit einem Spannungskopfschmerz. Der Arzt hat hierbei eine wunderbare Stellungnahme für die jeweilige Versicherung geschrieben, so dass es keine offenen Fragen mehr geben dürfte für die Risikoprüfung:

117. BWS Blockierung – der Klassiker

Unsere junge Interessentin hatte im Jahr 2017-mal kurzzeitig Probleme mit der Wirbelsäule aufgrund einer BWS-Blockierung. Arbeitet man es nicht sauber auf, kann die Ausschlussklausel für die Wirbelsäule kommen. Also mach Dich bitte ran, lass Dir ein Attest ausstellen und Du wirst mit der Diagnose „BWS“ sauber angenommen:

118. Regelmäßige Sprechstunde beim Frauenarzt – histologisch wurden ein Papillom und ein Fibroadenom gefunden

Ein Papillom ist ein gut ausgehender und über die Oberfläche der Haut wachsender Tumor. Hier ist es natürlich sehr wichtig, dass der Arzt dies richtigstellt. Dasselbe gilt für das Fibroadenom, welches richtig gestellt wurde bzw. der Hinweis, dass es keine Malignität (Bösartigkeit) gab:

119. „Unauffälliger Befund“ beim Augenarzt

Hattest Du den einen oder anderen Arztbesuch beim Augenarzt, so wäre es durchaus sinnvoll, dass Du auch dies mit einem ärztlichen Attest hinterlegst, dass bei Dir ein unauffälliger Befund im Bereich der Augen vorliegt:

120. Lidrandentzündung (Blepharitis) ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vielleicht. Aber nicht, wenn Du es vom Augenarzt kurz richtigstellen lässt, dass die Lidrandentzündung (auch genannt Blepharitis) folgenlos abgeheilt ist. So gab es für unseren Interessenten natürlich anschließend eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

121. Ärztliches Attest für eine Mittelhandfraktur – unbedingt abklären für die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Eine Mittelhandfraktur (Bruch der Mittelhand) kann zu großen Problemen führen bei der Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist daher in unseren Augen unabdingbar, dass Du Dir ein ärztliches Attest ausstellen lässt, dass es keine funktionellen Einschränkungen Deiner Hand mehr gibt. Ansonsten droht die Ausschlussklausel:

122. Eine Migräne trat einmalig auf, wird aber immer wieder abgerechnet in der Patientenakte!

Unsere Interessentin hatte ihre Patientenakte von der Frauenärztin angefordert. 2014 gab es kurzzeitig wegen der Pille Migräne. Diese trat anschließend nicht mehr auf, wurde aber über all die Jahre noch abgerechnet. Der Klassiker also…Für den BU –Antrag würde so etwas zu Komplikationen führen. Daher ist es sinnvoll, wenn Du Dir kurz ein Attest rausschreiben lässt wie im untenstehenden Beispiel:

123. Blasenentzündung / Nephrologische Kontrolle darfst Du auch gern sauber stellen lassen für die BU!

In dieser Anfrage hatte unsere Interessentin eine eigentlich harmlose Blasenentzündung, welche aber als schlimmer abgerechnet wurde, als diese eigentlich war. Mit einer kurzen ärztlichen Stellungnahme bekamen wir es locker in den Griff & die normale Annahme folgte.

124. Eine nicht korrekte Übermittlung der „mittelgradigen depressiven Episode“

In diesem Fall wurde schnell mal eine „mittelgradige depressive Episode“ abgerechnet, obwohl diese laut unserer Interessentin niemals vorlag. Der Arzt sah aber die Fehlerübermittlung ein und stellte es richtig. So kann Dir das für einen späteren Leistungsfall (der hoffentlich aber nie eintritt) nicht vor die Füße fallen. Zudem attestierte der Hausarzt noch, dass die Hypothyreose (krankhafte Überfunktion der Schilddrüse) medikamentös gut eingestellt ist & einen komplikationslosen Verlauf zeigt:

125. Der Verdacht auf „PCO“ hat sich nicht bestätigt

In der Krankenakte schlummerte die Diagnose „PCO“-Syndrom. Vor ca. 1,5 Jahren hatte die Interessentin deshalb schon einen Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen (die ganze Vorgehensweise war aber nicht wirklich sehr professionell). Mit einem aktuellen Attest zwecks des vermuteten Verdachts des PCO-Syndroms, dass dies klinisch nicht bestätigen werden konnte, haben wir den Zuschlag entfernen können. Diese Vorgehensweise machst Du bitte auch, wenn Du natürlich erst einen Antrag bzw. die Risikovoranfrage stellst:

126. Kniebeschwerden und „Hallux valgus“ sollten richtig gestellt werden für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Versetz Dich mal in die Lage eines Risikoprüfers. Wie soll er eine Angabe von Dir mit „Kniebeschwerden“ deuten? Lieferst Du keine aktuellen Informationen, so gibt es im Zweifel immer ein schlechtes Votum mit einer Ausschlussklausel für das Knie. Das wäre doch richtig schade. Ebenso kann in diesem Zusammenhang die Diagnose „Hallux valgus“ (Großzehenballen) sauber gestellt werden. In diesem Fall war es sogar wieder eine berühmt berüchtigte Falschabrechnung:

127. Ärztliche Stellungnahme zu Schwindel und erhöhte Blutfettwerte

Bei diesem Interessenten hatten wir zwei Risikopunkte zum Abklären. Zum einen gab es erhöhte Blutfettwerte. Diese hat der Arzt sauber erklärt und auch auf die fehlenden weiteren Risikofaktoren (Nichtraucher, kein Bluthochdruck, kein Diabetes, keine familiäre Belastung für Herzkreislauferkrankungen) hingewiesen.
Zum anderen gab es die Diagnose „Schwindel“, welche immer zu einem großen Problem werden könnte. Kein Risikoprüfer kann mit dieser Einzeldiagnose etwas anfangen. Umso wichtiger, wenn Du es Dir kurz vom Arzt attestieren lässt, dass dieser einmalig auftrat & es auch keinen Hinweis auf eine Neurologische Erkrankung gibt.
Beide ärztliche Stellungnahmen sind so etwas wie der Idealfall – also die Benchmark ;-)

128. Häufige „Magen-Darm-Beschwerden“ könnten ein Problem sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Einmalige Magen-Darm-Beschwerden sind völlig undramatisch für die Risikovoranfrage. Diese gibst Du einfach sauber an in unserem Gesundheitsdaten Beiblatt. Wenn Du jedoch sehr oft wegen Magen-Darm-Schwierigkeiten in Behandlung bist, wird sich der Risikoprüfer fragen, warum dies so ist und ob es schon einen chronischen Anstrich hat. Hier wäre es wichtig, dass Du Deinen behandelnden Arzt darum bittest, Dir ein aktuelles Attest zur Vorlage ausstellen zu lassen:

129. Krebsvorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt & Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein typisches, aber in diesem Fall speziell auf Krebsvorsorge ausgerichtetes Attest von einem Frauenarzt. Ebenso wichtig ist die Beschreibung, dass es keine Auffälligkeiten gab.

130. Ein „auffälliger Naevus“ wurde entfernt!

Ein Naevus (auch genannt Muttermal) kann bei der Risikoprüfung durchaus Fragezeichen hervorrufen. Insbesondere, wenn nicht feststeht, ob es hierbei einen Verdacht auf die Bösartigkeit (Malignität) gab. Mit einer kurzen schriftlichen Stellungnahme kannst Du dies aus dem Weg räumen.

131. Mittelfußfraktur – das solltest Du sauber stellen lassen für die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Ein Top Attest zwecks dem Mittelfußbruch gab es mit dem Inhalt „Aufgrund der heutigen Untersuchung kann gesagt werden, dass die Frakturen vollständig ausgeheilt sind und keinerlei Spätfolgen zurückblieben“. Top Sache. Trotzdem würden sich einige Risikoprüfungen noch quer stellen, siehe unsere Erfahrungen im Blogartikel „Warum derzeit manche Gesellschaften in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Anfragen & Geschäft von uns bekommen!“. In dieser Sache erreichten wir aber selbstverständlich eine normale Annahme, kurze Wege machen es möglich.

132. Ein sehr umfangreiches Attest vom Urologen ergab eine normale Annahme nach der Risikoprüfung!

Unser Interessent war trotz seines jungen Alters schon öfters beim Urologen. Grund waren hier vor allem häufiges Wasserlassen, Verdacht auf Entzündung der Prostata, Verdacht auf eine Eichelentzündung und Feigwarzen im Genitalbereich. Auf jeden Fall waren es so viele Diagnosen / Arztbesuche, wo die Risikoprüfung noch einen aktuellen Befundbericht einforderte. Mit diesem erreichten wir dann eine normale Annahme.

133. „Beckenschiefstand“ und akute Beschwerden der „linken Hüfte“

Beides Punkte, die kritisch sein könnten für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einem kurzen Attest ala „Es handelte sich um eine überlastungsbedingt aufgetretene akute Ansatzentzündung im Bereich des linken Trochanters, die nach entsprechender Therapie folgenlos ausbehandelt wurde“. Ebenso wurde der Beckenschiefstand sauber diagnostiziert mit „Der bei der Untersuchung festgestellte Beckenschiefstand rechts ist geringgradig ohne pathologische Bedeutung“.
So bekommst Du beide Punkte sauber in den Griff!

134. Lymphknoten Vergrößerung = Mit einem Attest bekommst Du dies aus der Welt

Steht eine Lymphknotenvergrößerung in der Patientenakte bzw. war diese bekannt, ist es sehr ratsam, dies mit einem aktuellen Attest richtig zu stellen. Die Frauenarztpraxis zeigt sich hier sicherlich kooperativ, der behandelnde Arzt kann dann auch gleich erwähnen, dass der allgemeine Zustand unauffällig ist. So werden wieder zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

135.  Spanunngskopfschmerz & Muskelverspannungen HWS & BWS

Das untenstehende Attest wegen Muskelverspannungen im HWS / BWS ist eigentlich sehr sauber beschrieben, trotzdem würde aus unserer Erfahrung dies nur bei wenigen Risikoprüfern sehr gut ankommen. Aus diesem Grunde sind uns kurze Wege in die jeweilige Abteilung wichtig. In diesem Fall erreichten wir natürlich zwei normale Annahmen ;-).

136. Knirschen mit den Zähnen kann auch sauber aufbereitet werden für die BU!

Zähneknirschen ist ein Phänomen, was uns immer häufiger in unserer Aufbereitung zur Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet. Mit einem kurzen Attest des Zahnarztes schaffst Du dies ohne Probleme aus der Welt!

137. Campylobacter Infektion – wir mussten auch erst einmal googeln!

Bei manchen Krankheitsbildern bzw. medizinischen Fachbegriffen müssen wir ehrlich gesagt auch erst einmal googeln, so auch bei der Campylobacter Infektion. Letztendlich ist es eine eher harmlose Durchfallerkrankung, so wie sie wohl jeder schon mal von uns hatte. Mit einem Attest schafft man dies aus der Welt! Das untenstehende Attest ist sehr gut beschrieben, da auch auf die Behandlung eingegangen wird. Dies wäre das Idealbeispiel eines ärztlichen Attestes!

138. Schwindel mit einer kompletten Untersuchung des Herzens

Unser Interessent verspürte 2018 ein Schwächegefühl / Schwindel und ließ sich daraufhin vorsichtshalber umfangreich untersuchen beim Kardiologen. Sicher ist sicher. Eine Eigenerklärung würde in dieser Hinsicht sicherlich nicht genügen, deshalb war es sehr wichtig, dass der Kardiologe ein sauberes Attest schrieb. Damit erreichen wir in diesem Fall bei der HDI Versicherung eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung (lag aber auch an unserem eher besonderen Zugangsweg).

139. Blockierung der Brustwirbelsäule / BWS – ein Klassiker für die Berufsunfähigkeitsversicherung

In diesem Fall fragte ein Bankkaufmann bei uns an. Zuerst wollte er über das hauseigene Unternehmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, aber dort gab es eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule. Für uns war dies aber eher ein klassischer Fall, welcher eigentlich nur sauber aufbereitet werden musste. Zusammen mit einem ärztlichen Attest zwecks der Blockierung und der Angaben von keinen Arbeitsunfähigkeitszeiten erreichten wir die gewünschte Annahme. So musste der Bankberater praktisch bei uns fremdgehen ;-).

140. Berichtigung einer F-Diagnose (Psyche) in der Krankenakte

Man kann auch einen Schritt weitergehen und seine F-Diagnose vom Arzt für die Krankenkasse korrigieren lassen. Ein Attest hätte es zwar auch getan, es schadet aber sicherlich nicht.

141. Hämorrhoiden geben Frieden für die BU, wenn ein Attest vorliegt

Sauberes Attest, so stellen wir uns das vor. Normale Annahme erfolgte.

142. Falsche Kodierung für GKV Versicherte ist eher üblich als selten

In diesem Fall fiel einem Interessenten die falsche Diagnose in seiner Patientenakte auf. Zusammen mit dem behandelnden Arzt wurde dies richtiggestellt und somit gab es auch keinerlei Probleme bei der Risikovoranfrage / späteren Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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143. Ein Hordeolum (Gerstenkorn) ist an sich kein Problem, wenn es aber wenige Wochen zurücklag…

So auch in unserem Fall, wo unsere Interessentin vor wenigen Wochen über plötzlich auftretende, lokale Schwellungen der Lider klagte. AU Zeit gab es deshalb zwar nicht, aber für eine anonyme BU Risikovoranfrage könnte es trotzdem problematisch werden. Gut, wenn die Interessentin dann sauber mitspielt und schnell bei ihrem Arzt ein Attest zwecks vollkommener Abheilung einforderte.

144. Schulter & Nackenschmerzen und einhergehende osteopathische Behandlungen!

Ein sauberes Attest, wie es im Bilderbuch steht. Der Arzt schreibt sauber auf, dass keine Einschränkung der muskulären Kraft, keine Sensibilitätsstörung und eine freie Beweglichkeit der HWS vorliegt. Ebenso, dass sie uneingeschränkt belastbar ist.

145.Beckenschiefstand & Minimalskoliose mit einem Cobbwinkel von 7 Grad & linke Schulter!

Eine Skoliose hat wohl so gut wie jeder Bundesbürger. In fast jeder Patientenakte steht auch diese Dauerdiagnose. Wenn der Risikoprüfer dies sieht, dann gibt es erst einmal viele Fragezeichen. Umso besser ist es, wenn der Grad der Minimalskoliose sauber beschrieben wird für die BU-Risikovoranfrage. Zeitgleich kann man auch die Verordnung der Krankengymnastik zwecks der linken Schulter geradebiegen. So eine Stellungnahme ist wie die Luft zum Atmen einer jeden Risikovoranfrage!

146. Aus einmaligem „Ohrenschmalz“ wird eine dauerhafte Höreinschränkung

„Cerumen obturans“ tauchte sehr häufig in der Patientenakte auf. Dies ist die häufigste Form für eine plötzlich auftretende, einseitige Schwerhörigkeit. Klingt erst einmal schlimm, aber oftmals ist es eigentlich nur Ohrenschmalz gewesen, welches sofort akut behandelt werden konnte. In diesem Fall benötigten wir aber ein Attest, welches aussagt, dass natürlich keine Schwerhörigkeit vorliegt, denn sonst hätte es die Ausschlussklausel fürs Hörvermögen gegeben.

147. Häufig Blut im Stuhl ist im wahrsten Sinne des Wortes Kacke…

Wichtig ist es somit, dass wir auch diese Erkrankung sauber vom Arzt beschreiben lassen mit „Unauffällige Ilecoloskopie & Ausschluss einer Blutungsquelle“. Mit diesem Attest und einer Eigenerklärung (vermutlich eine gerissene Ader) haben wir selbst bei einer Risikoprüfung mit sehr schwerer Annahme die gewünschte Antwort erhalten.

148. Aus der Flugangst wird gerne eine Psyche Geschichte gedreht

149. Aktuelle Netzhautuntersuchung beim Augenarzt

Wegen den Diagnosen Blepharitis beidseits und einem Chalazion (Hagelkorn) am linken Auge bekam unser Interessent in seinem Selbstversuch bei der Hannoverschen einen Risikozuschlag. Anschließend hat er sich verzweifelt an uns gewandt und wir schafften mit diesem sauberen Attest eine Normale Annahme (Name der Gesellschaft ist jetzt wie Schall und Rauch, wichtig ist vor allem, dass jemand Individuelles prüft).

150. Das bekannte LWS Syndrom / Lumbago & so wurde behandelt!

Hier ging unser Interessent zusammen mit seinem Orthopäden einfach so vor, wie wir es gefordert haben. Was war wann, wie wurde behandelt, wann war wieder gut. Eigentlich ganz einfach. Hätten wir dies nicht gemacht, bekäme unser Interessent aufgrund der zeitlichen Nähe eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule.

151. Behandlung des Trommelfell / Paukendruck – auch dies bitte sauber abklären

In diesem Fall ging es zwar um eine Grundfähigkeitsversicherung für eine junge Person, aber das Schema rund um eine Erkrankung am Ohr kann natürlich 1-1 für die Berufsunfähigkeitsversicherung genommen werden. Der junge Kerl war öfters beim HNO-Arzt zwecks dem Mittelohr.

152. Fraktur des Mittelhandknochen & Schulterprellung mit Schmerz – das sollte man sauber aufklären!

Ein Idealbeispiel eines ärztlichen Attestes finden wir im obigen Beispiel eines jungen Kunden, welcher eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (12. Klasse Gymnasium) abschließen wollte bzw. besser gesagt der Vater, denn das Kind hat sicherlich andere Flausen im Kopf ;-). Lies Dir aber bitte das Attest mal durch – viel besser kann man es in kurzen Sätzen eigentlich nicht beschreiben:

153. „Verdacht auf Morbus Bechterew“ muss sauber abgeklärt werden

Morbus Bechterew würde eine direkte Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten. Eine Risikovoranfrage wäre hierbei nicht mehr möglich und würde keinen Sinn machen. Ab und zu stößt ein Interessent aber in seiner Krankenakte auf eine Verdachtsdiagnose. Da er nun darüber Kenntnis erlangt hat, muss man dies klarstellen. Ein Attest des behandelnden Arztes sollte darüber aufklären, dass sich der Verdacht nicht bestätigte.

154. „Flachrücken mit Myogelosen“ kann normal angenommen werden….

…wenn ein sauberes Attest vorliegt. Gut war es natürlich, dass in den letzten fünf Jahren nur einmalig Rückenbeschwerden aufgetaucht sind.

155. „Skin Picking“ ist ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Diagnose „Skin Picking“ dürfte in Deutschland noch relativ unbekannt sein. In unserem Fall hat die Interessentin fünf Termine beim einen Psychotherapeuten aufgesucht innerhalb der letzten 12 Monate. Somit kann eine normale Annahme nicht erreicht werden. Mit einer Überprüfungsmöglichkeit in drei Jahren haben wir aber ein gutes Ergebnis gefunden.

156. „HWS“ in Folge eines Verkehrsunfall & milde Hypercholesterinämie

Einen Verkehrsunfall mit kurzzeitigen Schmerzen der Halswirbelsäule klärst Du aber am besten mit einem kurzen Attest des Arztes auf. Der Satz „…die jedoch zu keinen länger anhaltenden Beschwerden führte“ glänzt hier natürlich. Ebenso wird die Hypercholesterinämie kurz angedeutet, welche aber nicht medikamentös behandelt wird.

157. Ein typisches Attest des Frauenarztes für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Bild sagt mehr als umfangreiche Erklärungen von uns:

158. Asthma wird seit Jahren nicht mehr behandelt, taucht aber in der Akte auf

Typisches Problem von nicht korrekten Abrechnungen. Die Diagnose Asthma taucht immer wieder als Dauerdiagnose auf. Mit diesem Attest haben wir es komplett aus der Welt geschaffen und für die Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir somit keine erschwerte Annahme erreicht. So geht man das Thema „Falschabrechnung“ (soweit lehnen wir uns mal aus dem Fenster) an.

159. Umfangreiches Attest zur Skoliose, Beckenschiefstand, Muskelverkürzung, Lendenwirbelsäule und Co.

Eine sehr, sehr umfangreiche Stellungnahme des Orthopäden. Leider genügte diese bei den meisten Gesellschaften nicht und es gab trotzdem eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule. Eine Risikoprüfung zeigte sich aber kooperativ und wollte unseren Interessenten (Student) normal versichern. So loben wir uns das!

160. Allergische Rhinokonjunktivitis (Frühblüher & Gräserpollen) sollte kurz beschrieben werden vom Arzt.

Sinnvoll ist auch der Nebensatz, dass Asthma zu keinem Zeitpunkt bestand. Hier erreichten wir selbstverständlich eine normale Annahme.

161. „Keine Beschwerden der HWS bzw. Myelogenosen“

Trotz diesem sehr sauberen Attest gab eine Risikoprüfung eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule. Die Swiss Life (um den Täter mal zu nennen) wäre in diesem Berufsbild extrem günstig gewesen. Aber hilft ja nichts. Da zahlt man lieber im Monat mehr und hat eine normale Annahme erreicht mit seiner Gesundheitshistorie.

162. Ein optimales Attest für die Wirbelsäule & Rückenschmerzen

Unser junger Kunde (mit Interesse an einer Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung) hatte mehrmals Rückenbeschwerden und war deshalb auch in einer Physiotherapie. Mit einem wirklich sehr guten Attest erreichten wir aber eine normale Annahme für die Wirbelsäule bei der LV 1871 und bei der großen Allianz. Auch wurde in dem Befund kurz auf die Skoliose eingegangen.

163. „Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung“

Dies klingt auf den ersten Blick erst einmal schlimm, aber durch ein Attest haben wir dies wieder sauber hinbekommen:

164. „Ganzkörperschmerz verbunden mit Angstzuständen“

Ganz harte Nuss, die wir hier knacken mussten. Mit einem sehr guten und ausführlichen Attest erreichten wir bei der Basler Berufsunfähigkeitsversicherung eine normale Annahme. Lag aber eher an dem sehr guten Risikoprüfer. Selbst gesellschaftsintern sind die Voten sehr, sehr unterschiedlich.

165. Beschwerden am linken Kniegelenk

Damit es nicht zum Ausschluss kommt, ist eine Stellungnahme sehr hilfreich. Generell sollte eine Stellungnahme immer aufgebaut werden mit „WAS war WANN, WARUM, WIE wurde behandelt".

166. Schwindel – wie immer ist dies für die Risikoprüfung erst einmal unklar – bitte abklären!

Auch bei diesem Kunden gab es einen Schwindel (also die Diagnose...) in der Krankenakte, welcher erst einmal ausgeräumt werden muss. Mit einer sehr guten Stellungnahme erreichten wir eine normale Annahme.

167. „Verklebung der Fingerspitzen & Blasenbildung“, „Trauerreaktion“ und „Unauffälliger Gesundheitscheck“

In dieser Voranfrage hat der Hausarzt auch wieder sehr gut mitgespielt. Alles sauber beschrieben. Auch auf die psychische Diagnose ging der Arzt ein mit „Großvater unerwartet verstorben, Trauerreaktion“. So kittet man die Thematik der Psycheabrechnungen aus der Welt.

168. „…aus orthopädischer Sicht gesund und ohne Beschwerden…“

Eine saubere und allgemeine Stellungnahme des Orthopäden kann soooo viel bewirken. Zudem der Hinweis für die Risikoprüfung, dass es keine Auffälligkeiten gibt. Ideal!

169. Einmalige LWS – Blockierung

Nüchterne Stellungnahme. Wenn Du wirklich nur einmalig beim Orthopäden gewesen bist, kann dies sogar genügen. Wenngleich tiefergehend ist dieses Attest nicht. Der Arzt ging nicht wirklich auf die Umstände ein. Mit einer sauberen Eigenerklärung kann sich die Risikoprüfung aber sicherlich etwas vorstellen und 1+1 zusammenzählen.

170. „Schulter- Arm und BWS  Syndrom“ sowie „Kapselläsion am linken Zeigefinger“

Mit einer Eigenangabe hätten wir noch keine normale Annahme erreicht. Eine Ausschlussklausel für die Schulter würde es bei vielen Gesellschaften geben. Zusammen mit einer sauberen Stellungnahme für die linke Schulter sowie die Hals- und Brustwirbelsäule und einer guten Risikoprüferin erreichten wir eine normale Annahme für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

171. Reizdarmsyndrom & Erschöpfung und Spannungskopfschmerz kann ein großes Problem sein in der BU

Im untenstehenden Beispiel hat der Hausarzt die einzelnen Diagnosen sauber beschrieben und den aktuellen Zustand erläutert. Dieser ist vor allem wichtig bei -für Risikoprüfern unklaren- Diagnosen wie Spannungskopfschmerz, Müdigkeit & Erschöpfung und dem Reizdarmsyndrom. Aber auch die kardialen Beschwerden sollten nicht unterschätzt werden.

172. PCO-Syndrom könnte ein Problem sein in der BU…

Deshalb bitte sauber abklären lassen vom Arzt. Eine Kundin hat von ihrem Arzt ein wunderbares Attest bekommen. Besser geht´s also nicht….

173. „Kein Hinweis auf Perimyokarditis“ = sehr wichtig für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle Krankheitsgeschichten rund um´s Herz / Herzmuskelentzündung sind eigentlich immer ein gewisser Stolperstein zur Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine saubere Abklärung mit Hilfe des Facharztes ist somit unabdingbar.

174. Sehnenscheidenentzündung an den Handgelenken

Eine Sehnenscheidenentzündung darf auch keinen Fall unterschätzt werden – Risikoprüfungen sind hier oft sehr penibel und möchten weitere Infos haben. Der Königsweg ist hierbei wirklich eine saubere Eigenerklärung in unserem Gesundheitsdaten Beiblatt und ein Attest des Arztes. Das untenstehende Attest ist so etwas wie die Spitzenklasse, wie man es beschreiben kann. „Normale Muskel- und Sehnenverhältnisse“ & „die Beweglichkeit ist seitengleich unauffällig und schmerzfrei“.

175. Falschdiagnosen mit „Bandscheibenvorfall M50.0“ und „Reaktion auf schwere Belastung F43.9“ 

Kann ja mal passieren. Falsche Diagnosen für einen Interessenten. Umso besser, wenn es der Arzt dann sauber stellt. Dürfte anschließend für die anonyme Anfrage kein Problem mehr darstellen.

176. Verdacht auf Rheuma muss klar gestellt werden

2017 gab es bei einem Interessenten von uns den Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung. Würde sich diese bestätigen, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung leider nicht mehr möglich. Solange der Verdacht im Raum steht, muss dieser wieder ausgeräumt werden. Mit dem untenstehenden Attest gelang dies und wir erreichten eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung (LV 1871) sowie bei der Risikolebensversicherung (Delta Direkt). Bitte aber nicht einfach nachmachen – es kommt auch immer darauf an, wie die Risikovoranfragen gestellt werden und an wen diese gehen.

177. „Leichte Eisenmangelanämie“, „Leichte Gastritis durch Stress“ und „Senk-/Spreizfuß bds.“

Der Hausarzt schrieb ein sauberes Attest für einige Diagnosen / Erkrankungen, die problematisch sein könnten. Mit diesen Unterlagen erreichten wir verschiedene normale Annahmen bei den Gesellschaften.

178. Reizdarmsymptomatik zeigten keinen pathologischen Befund

Hattest Du in den letzten Jahren Probleme mit dem Reizdarm, so solltest Du Dich um ein aktuelles Attest kümmern. Das untenstehende Attest ist also wirklich optimal beschrieben, so dass man beruhigt die Voranfrage starten kann.

179.  Panikattacke aufgrund von Flugangst kann ein Problem sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusammen mit einer sehr guten Eigenerklärung und einem sauberen Attest konnten wir die eigentlich sichere Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen umgehen und eine normale Annahme in der Sonderaktion vom HDI erreichen. Da darf man sich auch mal selber auf die Schulter klopfen. Aber hier haben alle Teilnehmer sauber mitgearbeitet (Interessent, Arzt, wir und selbstverständlich auch die Risikoprüfung).

180.  Handschriftlich, trotzdem gut für ein Schilddrüsenattest

Nicht alle Ärzte schreiben gerne etwas handschriftlich nieder bzw. geben so ein Attest aus. In diesem Fall genügte jedoch genau ein solches aufgrund der Hashimoto Diagnose:

181. Aktuelles BWS Syndrom

Hier hielt sich der Arzt sehr sauber an die Thematik „"WAS war WANN, WARUM, WIE wurde behandelt, wann war WIEDER GUT"“. So soll es sein. Die ganze Thematik rund um HWS, BWS oder LWS bekommst Du so somit recht sauber in den Griff.

182. Bluthochdruck kann immer wieder zu einem Problem führen

In diesem Fall haben wir unseren Interessenten zum Hausarzt geschickt, welcher eine Langzeit-Blutdruckmessung gemacht hat. Hier ist der Hinweis, dass keine weitere medikamentöse Behandlung gemacht wird, sehr wichtig. So erreichten wir eine normale Annahme bei verschiedenen Gesellschaften.

183. „Alopezia areata“ (Haarausfall) führt bei vielen Risikoprüfern zu einer Ausschlussklausel

Selbst die besten Risikoprüfer haben gesellschaftsintern oftmals ein Problem mit dem Haarausfall (sonst ohne Beschwerden). Für uns ist der Unterschied interessant zu sehen, wie unterschiedlich dies gehandhabt wird. Die Nürnberger, welche wir (vor allem einen Prüfer) sehr schätzen, vergibt hier eine Ausschlussklausel. Zwei weitere Gesellschaften (mit dem passenden Kontakt von uns) mit der LV 1871 und dem HDI haben dies lockerer gesehen = normale Annahme.

184. „Frau XY hat eine unauffällige Krankengeschichte“…

So kann man es auch durchaus beschreiben. Der Hausarzt hat verschiedene Diagnosen schön zusammengefasst und als grundsätzlich undramatisch beschrieben. Das ist doch schon etwas anderes, als wenn der Risikoprüfer zusammenhanglose ICD-Codes bekommt.

185. Langzeitblutdruckmessung & Hyptertonie

Neben kleineren Aspekten wie eine Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse und einem guten Zustand der Nieren, wurde vor allem auf eine seit Jahren bestehende Hypertonie sauber eingegangen. Hier erfolgte eine 24h Langzeitblutdruckmessung. Das untenstehende Attest ist quasi der Idealzustand, wie er sein sollte. Dieses kann auch als Vorlage für Deinen Arzt verwendet werden.

186. Schnittverletzung an der linken Hand

Liegt eine Schnittverletzung an der Hand noch nicht soooo lange zurück, so wäre ein aktuelles Attest über den komplikationslosen Verlauf sehr wichtig. Somit gibst Du auch keinerlei Angriffsfläche in einem wo möglichen Leistungsfall.

187. „Unspezifische Knieschmerzen“ – der Alptraum für jeden Risikoprüfer

Du bist jetzt ein Risikoprüfer und siehst in den Gesundheitsangaben die Info mit „unspezifische Kniebeschwerden“. Was würdest Du hier voten? Dir stehen dann sicherlich die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Du neben einer sauberen Eigenerklärung auch eine kurze Stellungnahme des Arztes einholst aufgrund der unklaren Kniebeschwerden. Der Risikoprüfer wird es Dir danken und nochmals von der Ausschlussklausel absehen.

188. Untersuchung zwecks einem erhöhten Puls kann durchaus zu Nachfragen führen

In diesem Fall wurde vor einigen Jahren eine Untersuchung beim Arzt zwecks einem erhöhten Puls mithilfe eines EKG durchgeführt. Der Arzt beschrieb in seinem Attest, dass dieses komplett unauffällig gewesen sei und ebenso, dass die Belastbarkeit des Patienten nicht eingeschränkt war.

189. Ausschluss einer Latexallergie wurde vom Arzt attestiert

In diesem Zuge gab es zudem eine größere Untersuchung mithilfe eines Prick-Tests für Lebensmittel und einer Labortestung für Gräser, Pollen und Schimmelpilze. Dies ergab, dass eine Allergie ausgeschlossen werden konnte. Ebenso konnte die Latexallergie nicht bestätigt werden. Die ärztliche Stellungnahme ist hierbei natürlich 1A beschrieben und es gab keine Probleme bei der Antragsstellung.

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190. Handgelenksverletzung & Gelenkstatus wurden von einem Arzt sauber beschrieben

Auch hier galt – ohne dieses Attest und womöglich mit Fragebögen hätten wir hier nur eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht. Mit diesem sehr sauberen Attest gelang uns auf dem kurzen Wege eine Normale Annahme.

191. Eine Verletzung des Sprunggelenks kann zu Problem führen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vor allem zeitnahe Verletzungen des Sprunggelenks sind sehr kritisch zu sehen. Möchtest Du eine Normale Annahme für die Arbeitskraftabsicherung erreichen, so ist eine sehr saubere Stellungnahme des behandelnden oder eines anderen Orthopäden sehr wichtig und sinnvoll. Soll das Attest vielleicht 30-50 Euro kosten – dass muss Dir die saubere Antragsannahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung Wert sein!

192. Ellbogenschmerz sollte klar gestellt werden!

Drei Monate Schmerzen im Ellbogen vor drei Jahren sind sehr kritisch zu sehen. Da kamen wir nicht drum herum, als dass wir unseren Interessenten (trotz des Berufes als IT´ler) nochmals zum Arzt schicken würden. Mit diesem sauberen Attest haben wir selbstverständlich eine normale Annahme erreicht. Ohne dieses wichtige Schreiben hätte unser Kunde mit recht großer Wahrscheinlichkeit Probleme bekommen in der Annahme, falls er es auf eigene Faust probiert hätte.

193. Verkehrsunfall mit Unterschenkelfraktur ergibt viele Fragezeichen für den Risikoprüfer

Ein befreundeter Versicherungsmakler wollte unsere Expertise nutzen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gab uns diesen Fall. Unser Kollege meinte, dass die Eigenangabe zur Fraktur genügen würde. Also haben wir interessenshalber mal die anonyme Voranfrage gestellt und das Ergebnis kam wie erwartet = es konnte noch keine Einschätzung getroffen werden, wir benötigen Infos zum aktuellen Stand. Also wie erwartet dem Interessenten die Extrarunde drehen lassen mit einem Attest und wie durch ein Wunder gab es anschließend die normale Annahme aufgrund der Bestätigung der kompletten Ausheilung.

194. Asthma bronchiale – oftmals ein Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Asthma / Allergie ist es für den Risikoprüfer immer auch eminent wichtig, welchen Beruf die Person ausübt. Bei Bäcker oder Landschaftsgärtner ist dies mit Sicherheit etwas kritischer als bei einem normalen Beruf. Zusammen mit einer sauberen Eigenerklärung und dem sehr guten Attest zur Asthmakontrolle erreichten wir in diesem Fall eine Normale Annahme beim Volkswohl Bund.

195. Kniegelenk und der Klassiker „Senk-Spreiz-Knickfuß“ – bitte idealerweise abklären lassen für die BU!

Das Attest sagt eigentlich mehr als tausend Worte. So kann es für einen menschlichen und normalen Risikoprüfer eigentlich kein anderes Votum geben als eine normale Annahme. Hätte unsere Interessentin nur Angaben im Antragformular und womöglich auch einen Fragebogen ausgefüllt, so wäre eine Ausschlussklausel durchaus im Bereich des Möglichen gewesen. Das versuchen wir natürlich zu vermeiden & gelang uns natürlich auch in diesem Fall aufgrund der guten Mitarbeit unserer Neukundin und ihrem Arzt.

196. Viele Codierungen des Arztes aufgrund der Wirbelsäule

Gute Eigenerklärung mit dem Text des Arztes „Es wurden dabei die Blockierung im LWS Bereich mit der Diagnose M99.83, die Blockierung im BWS Bereich mit M99.82 korrekt codiert, zudem auch die Kürzel BWS Syndrom und LWS-Syndrom, die als Symptomkomplex korrekt codiert sind, der zugehörige ICD lautet jedoch Radikulopathie,: Thorakalbereich (M54.14) und Radikulopathie Lumbalbereich (M54.16).“
Da soll man als Laie noch durchblicken… ;-). Am wichtigsten ist dann einfach der „Endsatz“ mit „Es bleibt festzustellen, dass sich während der Behandlung weder klinisch noch radiologisch ein Hinweis auf eine Radikulopathie fand“.

197. Dauerabrechnungsfehler mit Tachykardie, Akne und Pharyngitis

Ein guter und erfahrener Risikoprüfer weiß natürlich auch, wie der Hase läuft. Abrechnungen über dauerhafte Quartalscodierungen sind eher Gang und Gäbe bei Ärzten. Teilweise ist dies aber auch dem System geschuldet – es ist nicht unbedingt wirtschaftlich attraktiv, nur GKV-Versicherte zu behandeln im konkreten Fall. Die dauerhafte Abrechnung erhöht die Einkommenssituation. Für einen BU-Antrag ist es schon blöd, aber hier muss der Arzt einfach kurz eine Richtigstellung herausgeben.

198.  Ein behandelndes Cervikalsyndrom hinterließ keine Spuren = Feuer frei für die BU

Hier hat sich der Arzt eigentlich nett verschrieben – ließ einfach das Wort im Attest mal laut vor mit „Cervikaksyndrom“:-). Es soll verziehen werden und auch der Hinweis, dass keine Stoffwechselkrankheit vorliegt, ist natürlich gut und goldwert.

199. Eine „Narbentherapie“ ist keine alltägliche Geschichte – ein Attest wäre hilfreich!

Unser Interessent macht seit mehreren Jahren eine Narbentherapie. Dies hat erst einmal bei uns ein paar Fragezeichnen aufgeworfen, aber auch die Risikoprüfung könnte sich hier ggf. Fragen auftun. Umso besser, wenn wir dies mit einer aktuellen Bescheinigung belegen könnten.

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200. Huhu – kleines Jubiläum: Die Achillessehnenzerrung sollte auch richtiggestellt werden

Jetzt haben wir schon über 200 Praxisbeispiele für Deinen maßgeschneiderten Antrag (nicht Anzug...) zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wohl keine zweite Website dürfte Dir also so ein praxisorientiertes Nachschlagewerk bieten wie wir. Darauf sind wir schon etwas stolz.
Im untenstehenden Fall gab es eine Zerrung des Unterschenkel bzw. der Achillessehne. Jetzt nicht soooo das Drama und in einem Bürojob hätten wir ggf. auf das Attest verzichten können, aber in diesem Fall war unsere Interessentin körperlich tätig bzw. den ganzen Tag auf den Beinen.

201. Verdachtsdiagnose einer Herzerkrankung konnte ausgeschlossen werden

Alles rund um´s Herz ist extrem kritisch zu sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So ist es sehr hilfreich, dass man sich die Verdachtsdiagnose richtig stellen hat lassen. Bekommt ein Risikoprüfer nur die Krankenakte auf den Tisch von „Anno dazumal“, frägt sich dieser natürlich nach dem aktuellen Ist-Zustand. Es ist ja in älteren Auszügen nicht immer ersichtlich, dass der Befund keine Auffälligkeiten ergab.

202. Ein Klassiker kam wieder auf – Lumbago akut

Wohl bei wenigen Erkrankungen kann ein so sauberes Attest vorgelegt werden wie bei allem rund um die Wirbelsäule. Manche Gesellschaften reagieren panisch darauf und schmeißen mit Ausschlussklauseln um sich. Mit einem Attest und einer sehr guten Risikoprüfung bekommen wir das aber auf jeden Fall gerade gebogen.

203. Ganz heikles Thema – Schlafstörungen vor ca. einem Jahr. Nicht einfach für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Schlafstörungen sind ein ganz heikles Thema in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gepaart mit leichtem Erschöpfungszustand wird es nur wenige Gesellschaften geben, welche Dich normal versichern würden. Vor allem, wenn dies erst weniger als 12 Monate zurückliegt. Die Stellungnahme des Arztes ist hier natürlich top geschrieben. Gepaart mit einer umfangreichen Eigendarstellung erreichten wir bei den vier besten Risikoprüfungen am BU-Markt zwei Normale Annahmen. Ziel erreicht, würden wir sagen.

204. „Psychologische Unterstützung während der Schwangerschaft“….

Dir dürfte mittlerweile bekannt sein, dass alles rund um das Thema Psyche sehr kritisch zu sehen ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine einmalige und anlassbezogene Behandlung könnte bei guten Prüfern aber gerade noch gut gehen. Hier half das Attest für eine saubere Annahme, da der Hintergrund der psychologischen Unterstützung einmalig gewesen ist aufgrund der Schwangerschaft.

205. Kompressionsstrümpfe aufgrund von Besenreisern – ein Attest hilft hier sehr!

Auch hier hilft eine Stellungnahme des Arztes sehr, welcher bestätigt, dass keine Varikosis besteht und die Strümpfe somit nur vorbeugender Natur waren.

206. Ein zeitlich recht naher Check-Up sollte ebenso attestiert werden!

Die komplette körperliche Untersuchung sowie die Laboruntersuchung waren unauffällig“. Mehr braucht man nicht, dass man uns und den jeweiligen Risikoprüfer glücklich macht.

207. Schilddrüsendiagnostik sauber beschrieben

Hattest Du öfters Probleme oder Beschwerden mit der Schilddrüse, so wäre eine aktuelle Diagnostik sehr hilfreich und empfehlenswert. Wir bekommen immer wieder mit, dass es Probleme bei der anonymen Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Mit einem Attest des Arztes schiebst Du dem einen Riegel vor.

208. Pollen- & Hausstaubmilbenallergie – je nach Beruf durchaus ein Problem

Sauberes Attest zu einem sicherlich recht nervenden Thema für die besagte Person.

209. Der „Weiß-Kittel Effekt“ kann zu einem erhöhten Bluthochdruck führen

Es gibt viele Gründe für einen erhöhten Bluthochdruck. Einer kann die Aufregung in der ärztlichen Praxis sein. Hier wäre es einfach sehr wichtig, dass Du dies auch so attestieren lassen würdest. Auch weitere, oftmals eher kritische Punkte wurden in der Berufsunfähigkeitsversicherung sauber angegangen für den Ingenieur.

210. „Unklare Bauchbeschwerden & Prostatitis“ – ein Attest hilft zur normalen Annahme

Mit den beiden obigen Diagnosen kann eine Risikoprüfung wenig anfangen ohne nähere Hintergründe. Entweder hilft der damalige Befundbericht, aber noch bessere wäre ein aktuelles Schreiben, indem die Beschwerdefreiheit hervorgeht – besonders nach der Sonographie beider Hoden.

211. Ein typisches Attest vom Hausarzt – das schadet eigentlich nie in der BU!

Das sind doch tolle Sätze mit „Es sind bei ihm keine chronischen, organischen oder psychischen Erkrankungen bekannt.
Die Konsultation in den letzten 5 Jahren betrafen akute Erkrankungen, die keinerlei Folgeerscheinungen nach sich zogen, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

212. Das rechte Kniegelenk – Ausschluss oder Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Einen besseren Bericht kann man als Patient wohl nicht bekommen. Hatte unser Interessent zu Beginn akute Bedenken zwecks Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, so kann man diese durch das sehr gute Attest für das restliche Kniegelenk aus dem Weg räumen. Krankengymnastik ist ja auch immer so ein Problem – auch dies haben wir sauber hinbekommen und glänzen bei drei anonymen Voranfragen mit drei tollen Annahmen.

213. „Leichte Skoliose“ – ein Dauerbrenner in der Berufsunfähigkeitsversicherung

„Diagnose mäßiggradige bzw. leichte Skoliose“ eröffnet eine Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer guten Risikoprüfung. Würde unser Interessent nur einen Fragebogen ausfüllen, so gäbe es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Ausschlussklausel. Das Einholen eines solchen Attestes ist zwar sicherlich etwas zeitraubend, aber dafür passt es dann zu 100 %.

214. Hashimoto - ein Dauerbrenner in der Gesundheitshistorie

Die Dauermedikation zwecks Hashimoto ist sozusagen ein ständiger Wegbegleiter bei uns in der Aufbereitung zur BU. Mit folgendem Attest wird alles sehr sauber erklärt, ebenso ist der Satz des Arztes mit „Es sind bei Ihr keine weiteren chronischen und keine organischen oder psychischen Erkrankungen bekannt. Die Konsultation betrafen akute Erkrankungen, die keinerlei Folgeerscheinungen nach sich ziehen“.

215. „Ziehen und Stechen im Unterbauch“ so wird es sauber beschrieben für die anonyme Voranfrage

Auch hier wieder ein tolles Attest von gynäkologischer Seite. Am wichtigsten ist hierbei natürlich der Satz „Die Untersuchungen im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge und Kontrazeptionsberatung erbrachte stets einen altersentsprechenden unauffälligen Befund“.

216. Ein lumbaler Bandscheibenprolaps ist eine ganz harte Nuss in der Berufsunfähigkeitsversicherung

2014 erlitt unsere Interessentin leider einen Bandscheibenvorfall und 2018 war sie wieder wegen Wirbelsäulenbeschwerden beim Arzt, welche aber keinen Zusammenhang darstellten. Die Chance auf eine Normale Annahme ist bei dieser Art der Erkrankung trotzdem aber sehr schwierig, evtl. kann mit einer Ausschlussklausel auf Zeit (sprich, in zwei bis drei Jahren kann diese nochmals überprüft werden) gearbeitet werden. Selbst wir können nicht immer zaubern.

217. „Knick Senkfuß“ ist vor allem bei jungen Erwachsenen faktisch eine Dauerdiagnose

Im jugendlichen Alter wächst man und der Körper spielt einem oft allerhand mit. Ein Knick-Senk Spreizfuß ist somit ein immerwährender Gast in der Krankenakte. Einlagen sind etwas ganz normales. Mit einem so tollen Attest wie hier nimmt jeder Risikoprüfer die Thematik normal an. Wichtig ist der Hinweis mit „Es handelt sich um eine wachstumsbedingte, vorübergehende Fahlstatik der Füße, ein struktureller Schaden besteht meines Wissens nicht. Es erfolgt ausschließlich eine Einlagenversorgung und eine Laufschuhberatung für den Sport…

218. Eine Sprunggelenksfraktur führt ohne Aufarbeitung gern mal zur Ausschlussklausel

Dies sollte man natürlich unter allen Umständen vermeiden. Mit einer so guten Stellungnahme des Orthopäden nimmt ein guter Risikoprüfer natürlich normal an, wie auch die Ergebnisse unserer anonymen Risikovoranfrage zeigten. Der Arzt holte sogar noch weiter aus und schrieb ein fabelhaftes Attest heraus mit „…Das Gangbild ist flüssig, die entkleideten unteren Extremitäten zeigen ein seitengleiches Muskelrelief, Hüftgelenke, Kniegelenke, Sprunggelenke und Vorfüße sind seitengleich beweglich. Keine Kraftminderung. Reizlose Narbenverhältnisse der ca. 8 cm langen Narbe über dem Außenknöchel. „

219. Teilriss des vorderen Syndesmoseband = für viele sicher eine Ausschlussklausel

Vor zwei Jahren riss der jungen & angehenden Ärztin das Syndesmoseband. Eine harte Nuss bzgl. einer normalen Annahme. Selbst sehr geschätzte Risikoprüfer wie von der LV 1871 haben hier leider eine Ausschlussklausel angeboten. Für uns war dies aber nicht diskutabel. Mit der HDI und dem Volkswohl Bund fanden wir aber zwei sehr gute Versicherer, welche die junge Person normal versichern würden. Auftrag erfüllt von uns als unabhängiger Versicherungsmakler :-).

220. Die berühmt berüchtigte Fußfehlstatik / Knick-Senk Spreizfuß

Da die Thematik sehr oft bei uns aufschlägt, zeigen wir Dir ein weiteres Beispiel, wie man die Thematik sauber in den Griff bekommt. Sauber ist natürlich der Satz mit „Zur Verbesserung der Fußfehlstatik wurde eine Verordnung von orthopädischer Schuheinlagen ausgestellt.“

221. Stammveneninsuffizienz führt i.d.R. immer zu einem Problem in der BU

In diesem Fall half aber wieder ein sehr sauberes Attest des behandelnden Arztes. Du musst Dich immer in die Lage des Risikoprüfers versetzen. Die Diagnose von vor zwei Jahren ist natürlich immer schön und gut, aber wie ist der Ist-Zustand? Wie wurde behandelt, wann war wieder alles gut und es trat eine Beschwerde- wie Behandlungsfreiheit ein? Durch unser Gesundheitsdaten Beiblatt kannst Du es zwar mit eigenen Worten beziffern, aber bei nicht wenigen Krankheitsbildern wäre eine kurze Stellungnahme des Arztes unabdingbar.

222. Eine Desensibilisierung aufgrund multipler Allergien

In diesem Attest wurde noch auf das Thema Gräser / Roggen sowie Hausstaubmilben eingegangen – ebenso auf die Operation der Nasenscheidewand (auch genannt Septum Korrektur). So konnten wir – trotz mehrmaligen Arztbesuchen in den letzten 5 Jahren – eine normale Annahme erreichen.

223. Schwindelattacken – ein großes Problem, welches aber saubergestellt werden kann

Bei Schwindelattacken geraten alle Risikoprüfer von den Gesellschaften erst einmal in Schnappatmung. Die Gründe können extrem vielfältig sein. Hier genügt eigentlich so gut wie nie eine Eigenerklärung. Sowohl die Risikoprüfung als auch wir hätten gerne hier eine Stellungnahme mit den Hintergründen. Der HNO-Arzt schloss eine Ursache in seinem Fachbereich aus.
Da die Kundin auch ein, zwei andere Baustellen hatte, war dies gar nicht so einfach. Letztendlich erreichten wir aber eine Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

224. Riss der Achillessehne – ebenfalls eine harte Nuss in der Risikoprüfung

Unser Projektleiter hatte leider vor zwei Jahren einen Achillessehnenriss. Also noch gar nicht so lang her und wir rechneten eigentlich schon mit einer Ausschlussklausel (mit Überprüfungsmöglichkeiten). Jetzt wurden wir aber auch positiv überrascht. Von insgesamt vier gestarteten anonymen Risikovoranfragen gab es vier Normale Annahmen (LV 1871, Volkswohl Bund, HDI, Nürnberger). Kunde glücklich, wir glücklich. Optimal….

225. Ein Hörsturz sollte nicht unterschätzt werden

Auch wieder ein Fall, der etwas Tricky gewesen ist. Der Hörsturz konnte nicht komplett als ausgeheilt bezeichnet werden, sondern dieser wird nur noch als „sehr gering“ bezeichnet. Neben einigen anderen gesundheitlichen Baustellen waren wir letztendlich sehr froh, ein tolles Votum des Volkswohl Bundes zu bekommen, welcher zehn Prozent Risikozuschlag aufgrund des Gesamtbild wollte. Damit konnten wir als auch unser Kunde (Marketingmanager) leben.

226. Ein Tremor kann schnell eine Ausschlussklausel sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn....

dieser nicht sauber abgeklärt wurde. In unserem Fall tauchte dieser immer wieder in der Abrechnungsdiagnose auf, obwohl unser Interessent nicht in Behandlung war. So gab es ein Attest des behandelnden Arztes darüber und alles war gut und eine normale Annahme folgte. 

227. Ein sehr gutes, hausärztliches Attest steigert die Chancen in der Berufsunfähigkeitsversicherung enorm

So etwas ist doch eindeutig besser als eine reine Auflistung der Arztbesuche beim Hausarzt, wo der Risikoprüfer recht wenig anfangen kann. Besser geht´s eigentlich nicht, wenn wir jetzt dieses Attest vor uns liegen haben. 

228. Einmalige Migräne und Lungenentzündung - lass es Dir kurz bestätigen, dann gibt es keine Fragezeichen bei der Risikoprüfung

Sehr sauber wurden die einzelnen Diagnosen und Erkrankungen vom Hausarzt beschrieben. So loben wir uns das. Natürlich gab es eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einem guten Risikoprüfer klappt´s....

229. Undurchsichtige Abrechnung beim Frauenarzt - ein Attest schafft Klarheit!

Auch hier - besser geht´s eigentlich nicht. Ansonsten könnte die Diagnose "E 34.8 Sonstige näher bezeichnete endokrine Störungen" einige Fragezeichen aufwerfen. Es wurde hier aber sauber erklärt, dass dieser Zusammenhang durch die Einnahme der Pille entstand. Top Stellungnahme!

230. Klassiker mit Senk Spreizfuß und beginnender Hallux rigidus

Gibt man der Risikoprüfung einfach so die Diagnosen auf einer ICD-Abrechnugsdiagnose, dann hagelt es entweder Fragebögen, Ausschlüsse oder sonstige, nicht wirklich sinnvolle Antworten. Deshalb plädieren wir neben einer sauberen Eigenerklärung auch für ein kurzes Attest über die Unbedenklichkeit. 

231. Ein Abszeß sollte - vor allem bei räumlicher Nähe - kurz sauber attestiert werden für die anonyme Risikovoranfrage

Einige Wochen vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns war unser Interessent beim Arzt wegen eines Abszeß. Grundsätzlich jetzt nicht soooo das Riesenthema und wenn dieser vor vier Jahren war, dann hätten wir uns ggf. mit den Angaben im Gesundheitsfragen Beiblatt begnügt. Aufgrund der zeitlichen Nähe aber wollten wir eine Stellungnahme. Gab natürlich eine Normale Annahme. 

232. Hyposensibilisierung aufgrund einer Allergie - für junge Leute fast eine gängige Methode

Allergien werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer gerne gesehen - obwohl diese (zumindest so unser Gefühl) immer weiter zunehmen. Super wäre es deshalb, wenn Du Dir vom behandelnden Arzt ein aktuelles Attest anforderst. Gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch für die Private Krankenversicherung. In diesem Beispiel ging es um eine Birkenpollenallergie und eine Frühblüterallergie. Wir erreichten eine Normale Annahme in der Dienstunfähigkeitsversicherung (unser Interessent war Beamter auf Probe, weswegen wir die Bayerische favorisierten). 

233. Fehlende Milz (Splenektomie) sollte angegeben werden im Antrag!

Bei unserem Interessenten wurde vor Jahrzehnten die Milz entfernt. Seitdem nie in Behandlung und keine Probleme. Bei den meisten Anträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Entnahme aber trotzdem angabepflichtig, da dies eine dauerhafte "Körperliche Beeinträchtigung" darstellt. Ein kurzes Statement des Arztes hilft also dabei und eine normale Annahme kann erfolgen nach unserer Erfahrung (zumindest bei guten Risikoprüfungen). 

234. "Herzstolpern" sollte unbedingt sauber aufgeklärt werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ganz kritische Diagnose, welche der Risikoprüfung erstmals viele Fragezeichen aufwirft. Die Ursachen können vielfältig sein. In unserem Fall spielte die zeitliche Nähe auch noch eine Rolle. Eine kurze Stellungnahme des behandelnden Arztes war somit unumgänglich, der Hinweis am Ende mit "Es wird bestätigt, dass kein Hinweis auf eine kardiologische Erkrankung vorliegt" ist natürlich Goldwert. Wenn Du Dir die nächsten Zeilen durchliest, dann wirst Du dies als ideales Attest kennenlernen. Ebenso der Hinweis mit "...keine Auffälligkeiten oder Hinweise auf Herzrythmusstörungen". 

235. "Asthma bronchiale" und "Prellung" - sauber beschrieben im Attest!

Vorbildlich gelöst. Prellung bzw. Schmerzen in der rechten Schulter darf man nicht unterschätzen, ein sauberes Attest ist hier sehr hilfreich mit Sätzen ala "Klinisch unauffällige Beweglichkeit" oder " Heute ist auch diese Verletzung folgenlos ausgeheilt". Noch interessanter ist aber die Atemwegserkrankung mit Asthma bronchiale Diese wird beschrieben mit einer "milden Verlaufsform" und somit erreichten wir die normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

236. Verletzung des Schultereckgelenk sollte unbedingt attestiert werden!

Nicht ganz ohne, manche Risikoprüfungen würden dafür sicherlich einen Risikozuschlag verlangen. Uns war es ein wichtiges Anliegen, dass unser Interessent sich ein sauberes Attest besorgt. Mit diesem ist die Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich nur noch Routine.

237. Verkehrsunfall & Lungenfunktionsprüfung = Bitte bescheinigen lassen, dass alles in Ordnung ist

Beide obige Themen sind in den meisten Augen unserer Interessenten nicht mehr wirklich relevant, wenn man seit Jahren beschwerdefrei lebt. Wir halten es trotzdem für sehr sinnvoll, dass Du Dir das kurz attestieren lässt von einem bzw. Deinem Arzt. Auch im Leistungsfall bist Du dann auf der sicheren Seite, denn die ärztliche Aussage ist von Dir als "Laien" nicht anzuzweifeln. 

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238. Dass eine "psychotherapeutische Sprechstunde" ein Problem darstellen kann, dürfte Dir bekannt sein

In diesem Fall haben wir unserer Interessentin eine umfangreiche Eigenerklärung schreiben und auch vom Arzt eine saubere Bescheinigung ausstellen lassen. Wir finden die Stellungnahme sehr gut und haben damit auch ein gutes Ergebnis erreicht bei der anonymen Risikovoranfrage. 

239. "Unauffällige totale Koloskopie" beim Gastroenterologen

Befunde / Arztbesuche beim Gastroenterologen sind sehr schwierig in einer Eigenerklärung wieder zu geben. Hier wünschen wir uns entweder einen sauberen und aussagekräftigen Befundbericht oder ein kurzes Attest. Wie immer gilt - die Risikoprüfung muss sich etwas darunter vorstellen können und sehen, dass kein krankhafter Befund im Raum stand / steht. 

240. Die psychotherapeutische Sprechstunde wird wieder sehr sauber erklärt mit einem Attest

Wir lehnen uns jetzt aus dem Fenster - ohne dieses Attest wäre die Ausschlussklausel Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit dieser sehr guten Stellungnahme konnten wir eine "Noch normale Annahme" erreichen. Kenner der Szene wissen, um welche Gesellschaft es sich handelt. Es sei aber nochmals betont = ein Attest ist das eine, aber genauso wichtig ist eine fähige und gute Risikoprüfung. Oftmals liegt es an einer Person, ob Sie normal angenommen oder abgelehnt werden. 

241. Ein kurzes Attest nach einem Verkehrsunfall wäre immer sehr hilfreich!

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert - die Erstdiagnosen teilweise relativ schlimm. In so einem Fall wäre es einfach sehr wichtig, dass Du Dir ein kurzes Attest vom Arzt geben lässt, dass die jeweilige (akute) Erkrankung ausgeheilt ist. Somit wären wir alle auf der sicheren Seite und es gibt keine Fragezeichen für die Risikoprüfung. 

242. Eine Frühabort ist keine schöne Sache - lass Dir aber kurz ein Attest ausstellen

In diesem Zusammenhang gibt es oft allerlei (willkürliche?) Abrechnungsdiagnosen, die einem vor die Füße fallen könnten im Leistungsfall. Mit einem kurzen Attest kann man dies aus der Welt schaffen. Viel mehr als die untenstehenden Zeilen werden schon nicht von der Arztpraxis benötigt. 

243. Der Dauerbrenner Skoliose.....

Viel mehr als untenstehendes Attest benötigst Du eigentlich schon nicht. Der Cobb Winkel wäre aber oftmals interessant zu erfahren - danach fragt gerne die Risikoprüfung. Nach unserer Erfahrung dürfte alles unter 12° -solange nicht in Behandlung- kein Problem darstellen. 

244. "Beginnender Hallux Rigidus" schafft man mit einem kurzen Attest aus der Welt

Das kurze Statement mit "In Anbetracht der Grunderkrankung sehe ich aufgrund meiner klinischen sowie radiologischen Untersuchung keine erhöhte Anfälligkeit für Beschwerden, insbesondere Auftreten einer Berufsunfähigkeit gegenüber dem Vergleichskollektiv". Damit ist alles sauber gesagt und eine normale Annahme wird folgen bei jeder guten (!) Risikoprüfung. 

245. Die Frauenarztpraxis geht auf das Endometrium am linken Eierstock ein

Bevor wir jetzt hier groß in die Tiefe gehen - lies Dir die Stellungnahme selber durch. So gibt es keine Fragezeichen mehr für die jeweilige Risikoprüfung. Auch auf die hormonelle Therapie wurde kurz eingegangen. Löblich. 

246. Reizdarmbeschwerden werfen immer große Fragezeichen auf in der Risikoprüfung!

Irgendwie haben wir das Gefühl, dass die Thematik Reizdarm immer stärker kommt. Dies darf man auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter nehmen und eine Eigenerklärung genügt uns und der Risikoprüfung i.d.R. nicht. Wir benötigen hier eine kurze Stellungnahme, idealerweise mit dem Hinweis, dass keine "chronisch-entzündliche Darmerkrankung" vorliegt. 
Auch die kurze Info wg. einer nicht relevanten Lactoseintoleranz sehen wir als Pluspunkt an. 

247. Die berechtigte Trauerbewältigung sollte der Arzt attestieren

Der plötzliche Tod eines nahestehenden Verwandten ist immer eine Tragödie sondersgleichen. Es ist daher völlig nachvollziehbar, dass man sich anschließend für einige Zeit krankschreiben lässt. Dies korreliert aber oftmals mit dem Wunsch nach der passenden Berufs- wie Risikolebensversicherung. Die Abrechnung in der Krankenakte weißt natürlich auf eine Psychische Erkrankung hin. Deshalb wäre bei einem Trauerfall die Stellungnahme des Arztes noch wichtiger als sonst.

248. "Wachstumstörungen" sind ein großes Problem für Jungs & Mädels!

In diesem Fall wollte unser Interessent für seine 3-jährige Tochter eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Ab diesem Alter bietet dies die Bayerische an, sogar mit BU-Option für später. Im U-Heft stand aber einmal etwas von "Gedeihstörung / Wachstumsstörung". So wäre das kleine Mädel leider nicht versicherbar gewesen. Mit einem Attest und der Aussage "...wächst regelrecht und zeigt keinerlei Anzeichen einer somatischen Erkrankung oder Wachstumsstörung" gibt es eine Normale Annahme. In diesem Fall in der Grundfähigkeitsversicherung. 

249. Gestationsdiabetes kann viele Fragen aufwerfen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft

Die Risikoprüfung stellt sich sicherlich die Frage, wie sich der Kontroll- & HbA1c Wert nach der Schwangerschaft verhält. Ein sauberes Attest halten wir hier für unabdingbar und extrem wichtig. So würde Dein BU-Antrag sicherlich normal angenommen werden. 

250. Eisenmangel sollte sauber beschrieben werden, sonst kommt es zu unnötigen Rückfragen

Hier wieder ein perfektes Beispiel über einmalige, aber relativ zeitnahe Probleme der Halswirbelsäule in Zusammenhang mit schmerzhaften Verspannungen. Der nutritiv bedingte Eisenmangel wurde auch sauber beschrieben. 

251. "Anpassungsstörung der Atemfähigkeit" wäre der Knockout gewesen

Eine sogenannte Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfreut sich immer wieder großer Beliebtheit von manchen Interessenten. Das Feld an passenden Anbietern ist aber mit der Nürnberger, Universa und der LV 1871 derzeit überschaubar, die Annahmequote hart. So ist es sehr wichtig, dass selbst kleine Zipperlein des Kleinkindes sauber vom Arzt attestiert werden. In diesem Fall war der neugeborene Erdenbürger auch erst 7 Wochen alt. 

252. Ein aktiver Fußballer hat leider immer wieder diverse Zipperlein mit dem Knie...

Nicht verwunderlich, aber für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies eben etwas problematisch. Von Knieschmerzen, Leistenschmerzen, Knick-Senk Spreizfuß und weiteren Diagnosen ganz zu schweigen. Das Attest ist hierbei sehr gut und wichtig - das letzte Statement natürlich Weltklasse mit "Zusammenfassend besteht im Bezug auf alle 3. o.g. Diagnosen volle Belastbarkeit auch für sportliche Aktivitäten, der Patient ist anhaltend beschwerdefrei, sodass aus orthopädischer Sicht eine allgemeine hohe Leistungsfähigkeit des Bewegungsapparates vorliegt." 

253. Der Cobb-Winkel bei der Skoliose wurde sauber beschrieben

Die Thematik kommt bei uns sehr häufig vor - Abweichungen der Wirbelsäule sollten kurz attestiert werden. In diesem Fall ist ein Cobb-Winkel von 7 Grad völlig undramatisch und wurde als minimale Seitenausbiegung bezeichnet. Das Attest wurde noch erweitert um Schulter-, Nacken- und BWS- Verspannungen. Auch der letzte Satz mit "Aus orthopädischer Sicht besteht für Frau ... kein erhöhtes Erkrankungsrisiko an einer Wirbelsäulenerkrankung zu leiden, als für ihr Altersnormalkollektiv" ist sehr wichtig.

254. Kniebeschwerden sollten sauber vom Arzt beschrieben werden

"Bezüglich des linken Kniegelenk besteht bei dem Patienten keine Behandlungsnotwendigkeit. Das Knie ist voll belastbar. Die Knicksenkspreizfüße sind bereits Einlagen technisch behandelt. Die Füße sind beschwerdefrei". Was für ein extrem gutes Attest. Da freut sich die Risikoprüfung :-)!

255. Trommelfellverletzung sollte sauber attestiert werden für den Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gab es eine Verletzung des Gehörgang, plädieren wir sehr stark dafür, dass Du Dir eine aktuelle Stellungnahme des Arztes einholst. Das unten stehende Attest kann Dir als sehr gute Vorlage dienen. Die beiden Sätze "Derzeit besehen keine pathologischen oder unfallbedingten Befunde im HNO Bereich" und "Zur Zeit daher keine weitere Therapie erforderlich" sorgen für eine Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

256. Das linke Schultergelenk machte längere Zeit Beschwerden....

Keine schöne Sache, wie man liest. Mittlerweile ist unser Interessent aber knappe vier Jahre beschwerde- und behandlungsfrei. Hätten wir der Risikoprüfung einfach die Krankenakten hingeworfen, dann hätte es mit sehr großer Sicherheit eine Ausschlussklausel gegeben. Das können wir mit diesem sauberen Statement umgehen. 

257. Längere Behandlung von Akne & weitere kleine Hauterkrankungen

Vielleicht nicht unbedingt erforderlich, es schadet aber auf keinen Fall. So wärst Du im Leistungsfall auch immer fein raus, wenn der Hautarzt "keine schwerwiegenden oder chronischen Hauterkrankungen vorliegen" attestiert. Ebenso bei der Hautkrebsvorsorge. 

258. "Ausschluss Skoliose" bei einem jungen Burschen

Die Annahmequote in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist bekanntlich sehr hart. Der Grund ist so banal wie einfach - es steht einfach noch nicht fest, in welchem Berufsbild sich der Schüler entwickelt. So sind orthopädische Erkrankungen immer sehr kritisch. Sehr wichtig wäre somit eine Zusammenfassung des Arztes, der in diesem Fall einen "Ausschluss Skoliose" feststellte sowie den sehr guten Satz "Es zeigte sich insgesamt ein altersentsprechender unauffälliger orthopädischer Befund. Aus orthopädischer Sicht ist eine erhöhte Morbidität zum Vergleichsalter nicht erwartbar."

259. Eine einmalige Muskelverspannung ist eigentlich undramatisch, aber....

.....die zeitliche Nähe ist das Problem. September 2020 aufgetreten, Januar 2021 bei uns angefragt zur Beratung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wäre die Muskelverspannung vor drei Jahren aufgetreten, hätten wir uns mit einer Eigenerklärung zufrieden gegeben. Da der Vorfall aber nicht lange zurücklag, bestanden wir auf ein Attest und erreichten somit ohne nervige Rückfragen oder Fragebögen eine normale Annahme

260. Ein Penisödem hat man auch nicht jeden Tag - weder wir, noch unser Interessent

Auch hier lag eine zeitliche Nähe vor. Keine drei Wochen standen zwischen dem Abschluss der Behandlung und der Anfrage in unserem Hause. Zeitlich wieder sehr nah, deshalb bat unser Interessent den Arzt um ein Attest bezüglich der Behandlung des Penisödem, Candida-Balaniti und der oberflächigen Venenthrombose Praeputium. Damit erreichten wir ohne Rückfragen eine normale Annahme. 

261. "Ausschluss Gicht" und allgemein ein sehr gutes Attest vom Hausarzt

Gicht kann so etwas wie ein Dealbreaker in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein (= Ablehnung). Von daher ist es sehr wichtig, dass man einen womöglichen Verdacht mit einem Attest im Keim erstickt. Aber auch ansonsten hat sich der Arzt viel Mühe gegeben, wie z.B. auch bei der bekannten Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion), welche gut eingestellt ist oder auch immer wieder aufkehrenden Viruserkrankungen.

262. Ein Parabeispiel einer Stellungnahme vom Hausarzt - dies kannst Du Dir als Vorbild nehmen!

Unser Interessent ist hier sehr fleißig gewesen und hat zusammen mit seinem Hausarzt ein 1A Attest bekommen. Jeder einzelne Arztbesuch wurde nochmals beschrieben, die Behandlung sowie den aktuellen Stand aufgezeigt. Sträubt sich Dein Arzt mal gegen ein aktuelles Attest, dann zeig ihm einfach das vor. Es geht auch so....

263. Ein Fremdkörpergefühl im Rachen mit zeitlicher Nähe....

...sollte auch in diesem Fall sauber attestiert werden. Unser Interessent war schon bei einem anderen Arzt deswegen, der aber nichts fand. Für eine Risikoprüfung ist dies natürlich immer schwierig - an welchen Werten soll man sich denn orientieren? So ist eine Stellungnahme extrem wichtig, welche die Befunde sauber zusammenfasst sowie eine Beschwerdefreiheit attestiert. 

264. Bei einer Außenbandruptur benötigen wir auch immer ein Attest

Unsere junge Interessentin erlitt 2017 eine Außenbandruptur am linken Sprunggelenk und war deshalb über drei Monate in Behandlung. Würden wir hier ohne aktuelle Stellungnahme arbeiten, wäre eine Ausschlussklausel fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zudem wurden der einmalige Rückenschmerz und die damit verbundene Blockierung der Brustwirbelsäule sauber beschrieben. So erreichten wir gerade noch zwei normale Annahme, da auch hier wieder eine Zwei-Vertragslösung gewünscht wurde. 

265. Ein wirklich herausragendes ärztliches Attest - Daumen hoch!

Ab und zu werden auch wir noch sehr positiv überrascht. Eine angehende Psychotherapeutin sorgte sich um ein extrem gutes Attest, indem u.a. auf folgende Punkte eingegangen wurden:

  • Skoliose in der Jugend & Generell Wirbelsäule
  • Hausstaubmilbenallergie
  • banale virale Infektionen

Wenn Du es schaffst, so ein Attest vom Hausarzt zu bekommen, dann sind wir schon viel weiter ;). 

266. Ein Gespräch über einen Kinderwunsch zieht öfters eine psychische Diagnose nach sich

So auch in diesem Fall. Unsere Interessentin hatte einen Kinderwunsch und der Arzt rechnete eine psychische Diagnose ab mit "F43.9 Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet". Glücklicherweise kooperierte der Mediziner aber und stellte diese nicht korrekte Diagnose wieder richtig. 

267. Aufbissschiene ist mittlerweile fast Alltag geworden - ein Attest ist trotzdem gut!

Die Stellungnahme erklärt es eigentlich recht gut....

268. Eine Radiusköpfchenfraktur & Bandruptur kann zu großen Problemen führen...

....vor allem, wenn dies zeitnah geschehen ist. Der Unfall beim Eis laufen war ein Jahr entfernt. Die Stellungnahme des Arztes sehr gut, die Voten der anonymen Risikovoranfrage sehr unterschiedlich. Bei vier sehr guten Gesellschaften angefragt. Dreimal gab es die Ausschlussklausel, einmal die normale Annahme. Wir freuen uns, Kunde freut sich und ein Versicherer aus dem Norden kann sich über einen neuen Vertrag freuen. 
Die Attestgebühr von 25 Euro haben sich auf jeden Fall gelohnt!!

269. "Liegt ein sehr gut kontrolliertes Asthma vor"

Das ist eine sehr gute Zusammenfassung für ein Thema, wo gerne eine Ausschlussklausel oder ein Risikozuschlag folgt. Behandlungen oder Medikamente gab es nicht mehr. Zudem gab es einen Hinweis auf die Gräserpollen. 

270. Alterswarze wurde sauber entfernt, es gibt keine chronischen Erkrankungen der Haut

Die Muttermale machten ebenso kein Problem, die Hausstauballergie war vor langer, langer Zeit. Perfektes Attest. Applaus, Applaus. 

271. Stammvarikosis und die Gestationnsdiabetes haben sich zurück gebildet bzw. es war eine falsche Kodierung

Kann passieren, sauber ist aber, wenn der Arzt dies dann auch kurz attestiert. Besonders die Stellungnahme wegen der Stammvarikosis (Krampfadern) ist eine große Trumpfkarte für eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche wir auch erreicht haben (in diesem Fall bei der Bayerischen & Volkswohl Bund). 

272. "Gelegentliche Behandlungen der Brustwirbelsäule"

Da heulen die Sirenen bei uns auf. Das musst sauber attestiert werden. Sehr wichtig ist hierbei das aktuelle Röntgen der BWS und der Satz "regelrechter Aufbau der Wirbelsäule, kein Hinweis auf angeborene oder erworbene Fehlform" und "regelrechte Silhouette der Hüftgelenke, kein Hinweis auf Dysplasie oder degenerative Erkrankung". 

273. "Ausschluss psychosomatischer Erkrankung oder Störung" - ein genial wichtiges Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Manche Mediziner rechnen selbst bei Behandlungen von Schmerzen rund um den Brustkorb oder einer normalen Verletzung immer wieder eine Angststörung oder dergleichen ab. Diese Stellungnahme des Arztes ist also eine große Hilfe für die kommende anonyme Voranfrage. So war es bei uns auch und eine normale Annahme konnte sehr einfach erreicht werden. 

274. Leichte Neurodermitis und leichte Allergiesymptome

Wie wir das Gesundheitsdaten Beiblatt zum ersten Mal gesehen haben, dachten wir uns "Oh je - dass wird ein schwieriger Fall". Wir schickten unseren Interessenten zum Arzt mit der Bitte um ein sauberes Attest. Dies bekam dieser auch noch und es gab eine extrem gute Stellungnahme mit der Beschreibung von folgenden Diagnosen:

  • (J45.0) Allergisches Asthma
  • (J30.1) Pollenallergie
  • (L20.8) Neurodermitis

Die anschließende Voranfrage war nicht einfach, aber ein Gesellschaftsarzt setzte sich wirklich intensiv mit dem Fall auseinander und wir erreichen eine normale Annahme. 

275. Leichte Skoliose und Beinlängendifferenz

Ein junger Student der Humanmedizin würde am liebsten zwei BU-Versicherungen abschließen. Der Vorteil von angehenden Medizinern ist oft, dass diese sehr gut ihren eigenen Gesundheitszustand beschreiben können. In diesem Fall musste aber ein (kommender) Kollege unterstützen und zum Fazit kommen "Aus unserer Sicht ist mit vorzeitigen Verschleißveränderungen der Wirbelsäule nicht zu rechnen".

276. Falschabrechnung Depressive Episode aufgrund einer Virusinfektion

Da haben wir sie wieder - die Falschabrechnung in der Krankenakte. Aus Deiner harmlosen Virusinfektion wird vom Hausarzt eine Depression abgerechnet. So ärgerlich die Abrechnung ist, so gut ist das Attest mit "Zu keinem Zeitpunkt bestand daher eine psychische Erkrankung, eine eingeschränkte psychische Leistungsfähigkeit oder ein pathologisches Erschöpfungssyndrom". 

277. Vor kurzem gab es einen Lagerungsschwindel - sehr kritisch

Nicht mal zwei Monate darauf möchte unser Interessent eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei "Schwindel" sind die Risikoprüfer immer sehr streng, da es viele Gründe haben könnte. Ein sauberer Befundbericht & Attest ist somit extrem wichtig. Letztendlich erreichten wir zwei normale Annahmen bei der Baloise sowie der LV 1871 Versicherung. 

278. Fehlerhafte Abrechnung von psychischen Erkrankungen & einmalige Tachykardie

Leider wieder einige fehlerhafte Kodierungen, insbesondere bei der Psyche. Passiert leider relativ häufig. Umso besser, wenn der behandelnde Mediziner den Fehler eingesteht und kurz ein sauberes Attest rausschreibt (innere Unruhen und Stress). Auch der sogenannte Weißkitteleffekt wurde sauber im Zusammenhang mit der Tachykardie (Herzrasen) beschrieben. 

279. Eine Heuschnupfensymptomatik ist kein Asthma

So wurde es durch eine kurze Stellungnahme der Ärztin sauber beschrieben. Reißt sich niemand ein Bein aus, wenn man es folgendermaßen beschreibt mit "Hinweise für eine chronische obstruktive Atemwegserkrankung wie ein Asthma ergeben sich nicht". 

280. Zeckenbiss, Sodbrennen, Nasenbeinfraktur und Co. - ein herausragendes Attest des Hausarztes

Top, vor allem hatten wir die obigen Themen noch gar nicht auf dieser sehr langen Liste ;-). Wenn Du zum Arzt Deines Vertrauens gehst, dann kannst Du diese Vorlage gerne verwenden. So kann sich dieser ein umfangreiches Bild machen, was wir eigentlich genau fordern. Auch die Risikoprüfung wird es Dir sehr, sehr danken! Kein Wühlen in ICD-Codes, sondern eine tolle Zusammenfassung über die Erkrankungen und den aktuellen Stand. Daumen nach oben. 

281. Ein Karpaltunnelsyndrom hat sich nach 2-jähriger Beschwerdefreiheit nicht bestätigt

Auch wieder so eine Diagnose, die unbedingt attestiert werden sollte. Das Karpaltunnelsyndrom kann nämlich viele Faktoren haben wie Kribbeln, Taubheitsgefühl oder Schmerzen der Hand. Hier kommen wir an einem Attest auf keinen Fall vorbei. 

282. Muskelhartspann & HWS sowie BWS Verspannungen sollten sauber attestiert werden

Mehrmalige Beschwerden im orthopädischen Bereich benötigen idealerweise eine kurze Stellungnahme des Arztes.