1. Der direkte Vergleich - Privates Krankentagegeld vs. AU-Klausel

Direkt eine Übersicht bekommst du mit diesem Vergleich: 

KriteriumPrivates Krankentagegeld (PKV)AU-Klausel (Zusatzbaustein in der BU)
Wann gibt es Geld? (Leistungsbeginn)Extrem früh: Je nach Tarif ab dem 14., 21. oder für Angestellte ab dem 43. TagErst nach Monaten: Greift im Regelfall erst ab einer durchgehenden Krankschreibung von 6 Monaten.
Wie lange wird gezahlt? (Leistungsdauer)Unbegrenzt: Leistet so oft und so lange wie nötig, solange du im Arbeitsleben stehst. Kein Ablaufdatum. Streng gedeckelt: Es gibt ein "Guthabenkonto" von meist insgesamt nur 18, 24 oder 36 Monaten für die gesamte Laufzeit.
Gefahr für die BU-Nachversicherung?Absolut null: Das Beziehen von Krankentagegeld hat keinerlei Einfluss auf spätere BU-Erhöhungen. Achtung, Falle! Das Ziehen der AU-Klausel kann zukünftige Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung dauerhaft vernichten. 
Maximale AbsicherungshöheSehr hoch & flexibel: Lässt sich auch bei Spitzenverdienern extrem hoch ansetzen (z. B. 750 € am Tag für Ärzte). Starr gedeckelt: Maximal in Höhe der vereinbarten BU-Rente (und gedeckelt durch die harten BU-Angemessenheitsgrenzen).
Steuerliche BehandlungKrankentagegeld (PKV): 100 % steuerfrei! Unterliegt im Gegensatz zum GKV-Krankengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt (treibt deine Steuerlast also nicht heimlich in die Höhe). Unterliegt im Leistungsfall der Ertragsanteilsbesteuerung (wird erst bei sehr hohen Renten relevant, ist aber steuerlich schlechter gestellt).
Einkommensänderungen (z.B. Teilzeit)Meldepflichtig: Sinkt dein Einkommen dauerhaft, wird auch das Krankentagegeld nach unten angepasst. Egal: Die Leistung bemisst sich starr an der versicherten BU-Rente – völlig unabhängig vom aktuellen Verdienst. 

Lass uns aber noch etwas genauer auf die einzelnen Punkte eingehen. 


2. Die Zeitfalle: Die AU-Klausel leistet viel zu spät!

Ein sehr großer Unterschied ist schon mal die Tatsache, dass die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab sechs Monaten Krankschreibung leistet. Der Trend geht zwar zunehmend dahin, dass die Krankschreibung bereits seit drei oder vier Monaten bestehen muss und der Facharzt eine weitere Arbeitsunfähigkeit von zwei beziehungsweise drei Monaten prognostiziert. Aber grundsätzlich muss eine durchgehende Krankschreibung von sechs Monaten erfolgen. 

Die private Krankentagegeldversicherung leistet weitaus früher

Die meisten Angestellten haben bis zum 43. Tag der Krankschreibung die normale Lohnfortzahlung. Verzichtet man auf das private Krankentagegeld als PKV-Versicherter, würden die kompletten Einnahmen wegfallen. Das kommt häufiger vor als gedacht, anbei ein paar Beispiele: 

Beispiel 1: Der Klassiker – Komplizierter Kreuzbandriss (4 Monate)

Du knickst beim Sport unglücklich um: Kreuzbandriss, Meniskusschaden, das volle Programm. Nach der Operation verläuft die Wundheilung nicht optimal, die anschließende intensive Reha zieht sich wie Kaugummi. Du bist insgesamt gute 4 Monate komplett krankgeschrieben.

  • Das Krankentagegeld: Liefert ab dem 43. Tag (nach dem Ende der Lohnfortzahlung) zuverlässig Woche für Woche die vereinbarte Kohle, um deine laufenden Kosten zu decken.
  • Die AU-Klausel der BU: Bleibt mausetot. Da du nach 4 Monaten wieder voll am Schreibtisch sitzt, hast du die harte 6-Monats-Hürde der BU nicht gerissen. Ergebnis: Null Euro aus der BU.

Beispiel 2: Die Reißleine – Schwere Erschöpfung / Burnout (4,5 Monate)

Der Stress im Job oder ein privater Schicksalsschlag zieht dir komplett den Stecker. Diagnose: Schwere depressive Episode / akuter Burnout. Du bist 4,5 Monate komplett raus, machst eine ambulante oder stationäre Akuttherapie und stabilisierst dich wieder so weit, dass du danach über eine Wiedereingliederung voll einsteigen kannst.

  • Das Krankentagegeld: Übernimmt ab der 7. Woche nahtlos deinen Verdienstausfall für den gesamten Zeitraum.
  • Die AU-Klausel der BU: Schaut nur zu. Auch nach 4,5 Monaten fehlt dir noch die bleibenden eineinhalb Monate bis zur magischen 6-Monats-Grenze. Der BU-Versicherer zahlt hier nichts.

Beispiel 3: Der OP-Marathon – Bandscheibenvorfall mit Reha (3,5 Monate)

Ein schwerer Bandscheibenvorfall drückt heftig auf die Nerven. Es hilft nur noch eine Operation mit anschließender strenger Schonung und wochenlanger Physiotherapie. Nach 3,5 Monaten bist du glücklicherweise wieder fit genug für deinen Job.

  • Das Krankentagegeld: Rettet dein Konto und gleicht das fehlende Gehalt ab dem vertraglich vereinbarten Tag perfekt aus.
  • Die AU-Klausel der BU: Winkt müde ab. Für eine BU-Leistung warst du schlichtweg „zu schnell“ wieder gesund. Ohne die vollen 6 Monate Krankschreibung gibt es hier keinen müden Cent.
Hinweis

Der gefährliche „Rückwirkend-Mythos“ im Klartext:

  • Ja, fast alle guten BU-Tarife zahlen die AU-Rente rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Aber sie zahlen das Geld erst aus, nachdem du die vollen 6 Monate durchgehalten hast!
  • Wenn du im zweiten, dritten oder vierten Monat einer schweren Erkrankung deine Miete, die PKV-Beiträge und die privaten Fixkosten zahlen musst, nützt dir ein Versprechen auf eine spätere Einmalzahlung überhaupt nichts. Das private Krankentagegeld ist dein laufender Liquiditätsretter, der Monat für Monat frisches Geld auf dein Konto pumpt. Die AU-Klausel ist ein reiner Spätspüler.

Existenzgefahr für Selbstständige: Für Selbstständige und Freiberufler ist das Ganze noch viel dramatischer. Da es hier keine Lohnfortzahlung gibt, bauen wir das Krankentagegeld oft schon ab dem 14. oder 21. Tag ein. Wer hier ein halbes Jahr auf die BU-Klausel warten muss, kann finanziell schon arg in Bedrängnis kommen. 


3. Das Ablaufdatum: Die AU-Klausel hat ein "Guthabenkonto"

Je jünger du bist, desto wahrscheinlicher ist es, dass du während der gesamten Vertragslaufzeit mehrfach erkrankst. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel erlischt aber mal. 

Ein weiterer riesiger Haken im Kleingedruckten der BU-Versicherer: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel leistet während der gesamten Vertragslaufzeit meistens nur für insgesamt 18, 24 oder maximal 36 Monate. Danach ist Feierabend, das Pulver ist verschossen.

Machen wir ein kurzes Rechenbeispiel:

  • 2031: Schwerer Burnout = 12 Monate Krankschreibung (ohne dauerhaft BU zu sein).
  • 2035: Komplizierter Trümmerbruch beim Skifahren = 7 Monate Krankschreibung.
  • 2041: Erneute schwere Erschöpfung = 8 Monate Krankschreibung.

Macht unter dem Strich 27 Monate Krankschreibung über die Jahre. Hat deine AU-Klausel einen Deckel von 24 Monaten, gehst du beim letzten Fall teilweise leer aus – dein Guthaben ist aufgebraucht.

Beim Krankentagegeld gibt es kein „aufgebrauchtes“ Guthaben

Die Krankentagegeldversicherung leistet so oft wie nötig. Es gibt kein “Guthaben”, welches Stück für Stück aufgebraucht wird. Du musst dir keine Gedanken machen, jetzt diesen Leistungsfall & Erkrankung nicht zu melden, um später weiterhin das Anrecht und ein Guthaben zu haben. Das wäre bei der AU-Klausel definitiv der Fall. 

  • Das Krankentagegeld des privaten Krankenversicherers leistet somit unbegrenzt, solange du im Arbeitsleben bist & nicht in der Rente.
Hinweis

Wichtig: Informiere deinen Krankentagegeldanbieter über die AU-Klausel

  • Die Rechtsprechung ist noch nicht eindeutig, ob die AU-Klausel als Versicherung mit Krankentagegeldanspruch angesehen wird oder nicht. 
  • Moderne PKV-Tarife haben mit der AU-Klausel unserer Erfahrung nach aber kein Problem.

Warum darf man aber eigentlich beide Leistungen gleichzeitig kassieren? 

Ganz einfach: Das Krankentagegeld ist eine Schadenversicherung (du musst den konkreten Verdienstausfall nachweisen). Die BU samt AU-Klausel ist hingegen eine Summenversicherung (du bekommst die vereinbarte Summe X, völlig unabhängig von deinem tatsächlichen Schaden). Das gesetzliche Bereicherungsverbot (nach VVG § 200) greift hier also nicht! Wer ab dem 6. Monat weiterhin krankgeschrieben, aber noch nicht dauerhaft berufsunfähig ist, kann beide Leistungen parallel einstreichen, dies sollte aber trotzdem dem PKV-Versicherer mitgeteilt werden. 


4. Ziehst du die AU-Klausel des BU‑Versicherers, entfällt oftmals die Nachversicherung!

In unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung spielt insbesondere für junge Menschen das Thema Erhöhungsmöglichkeiten eine sehr große Rolle. Regelmäßig erfolgen noch Karrieresprünge, welche durch die normale Beitragsdynamik nicht abgefangen werden können. Dann kommt die Nachversicherungsgarantie mit ins Spiel, in modernen Tarifen ohne erneute Gesundheits- wie Risikoprüfung. Aber es gibt Gründe, dass diese entfällt - ein Grund kann sein, dass die Arbeitsunfähigkeitsklausel gezogen wurde. Schauen wir uns hierbei zwei Vertragswerke an:

Regelung Nachversicherung Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung:

Regelung Nachversicherung Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wer also im jugendlichen Leichtsinn auf dem kurzen Dienstweg die AU-Klausel für ein paar Monate zieht, fällt Jahre später aus allen Wolken, weil er seine BU-Rente nach einer satten Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes nicht mehr anpassen darf. Der Saft ist abgedreht.

  • Der Vorteil des Krankentagegelds: Das Beziehen von privatem Krankentagegeld interessiert deinen BU-Versicherer überhaupt nicht. Deine wertvollen Erhöhungsoptionen in der BU bleiben davon komplett unberührt.

5. In der Krankentagegeldversicherung ist eine höhere Absicherung als in der BU möglich!

Insbesondere für Freiberufler & Selbstständige, aber auch für weitere absolute Gutverdiener, kann man mit der Berufsunfähigkeitsversicherung mal an seine Grenzen kommen. Unser Credo sagt ja immer “60 Prozent vom Bruttogehalt” absichern, in der Praxis ist dies aber bei hohen Gehältern nicht möglich. So sichert z.B. die LV 1871 bis 70.000 Euro Bruttojahresgehalt 60 Prozent ab, von 70.001 bis 150.000 Euro 40 Prozent und darüber 30 Prozent. Bei der Alten Leipziger können bis zur Beitragsbemessungsgrenze ⅔ des Bruttogehaltes abgesichert werden, darüber ⅓.  

Wir haben bei uns ja Konstellationen, wo z.B. Ärzte gerne mal 750 Euro (22.500 Euro im Monat!) in der Krankentagegeldversicherung absichern - die Praxis gibt es her, wie man am folgenden Vertrag sieht:

(Hinweis: Der späte Leistungsbeginn ab dem 91. Tag resultiert hier daraus, dass in der entsprechenden Gemeinschaftspraxis eine gegenseitige Lohnfortzahlung bis zum 90. Tag vereinbart war.) 

Absicherungen in dieser Höhe sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der finanziellen Angemessenheitsgrenzen gar nicht möglich. Und bei weitem auch nicht so flexibel anpassbar, wenn das Gehalt & Einkommen nochmals dermaßen in die Höhe schießen. 

Info

Die steuerliche Betrachtung spricht auch für ein Krankentagegeld:

  • Die Leistungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei. 
  • Bei der AU-Klausel greift hingegen die Versteuerung mit dem Ertragsanteil. Diese wird zwar erst bei sehr hohen BU-Renten relevant, sollte aber beachtet werden.

Netto vs. Brutto im Check: 

Beim privaten Krankentagegeld kannst du bis zu 100 % deines echten Nettoeinkommens absichern (bei Angestellten inklusive der Sozialversicherungsbeiträge, bei Selbstständigen gemessen am Gewinn vor Steuern). Bei der BU ist aufgrund der strengen Definition der finanziellen Angemessenheit meistens schon bei 60 % bis maximal 70 % des Bruttogehalts (jeweils bis zu einer gewissen Höhe, wie wir es schon erwähnt haben) der Deckel drauf. Wer richtig gut verdient, läuft bei der BU ganz schnell gegen eine Wand und benötigt das flexible KT als Fundament. 


6. Wofür ist eigentlich die Arbeitsunfähigkeitsklausel dann gedacht & Vorteile bietet sie?

Jetzt, wo wir recht stark pro Krankentagegeld argumentieren, wollen wir aber mal die Frage beantworten, wann die AU-Klausel eigentlich sinnvoll ist:

  • Für uns ist die AU-Klausel vor allem ein vereinfachter Leistungsauslöser, um sich später auf den eher komplizierten BU-Leistungsantrag vorzubereiten. Somit ist man schon mal „flüssig“. Es gibt keine Diskussionen, welche Tätigkeit eigentlich an den zuletzt gesunden Tagen ausgeübt wurde. Oder man muss auf das Gutachten des Psychiaters warten – der nächste freie Termin in sieben Monaten. So würde man aus der AU-Klausel schon mal Geld bekommen. 
  • Ein Krankentagegeld ist aus gesundheitlichen Gründen gar nicht möglich oder nur mit einer erheblichen Ausschlussklausel, der BU-Vertrag und entsprechend die AU-Klausel würden hingegen normal angenommen werden. 
  • Man möchte praktisch eine Art doppelte Absicherung – die Leistung aus dem Krankentagegeld und auch die Leistung aus der AU-Klausel.
  • Man hat einen finanziellen Puffer aufgebaut & möchte nicht der Pflicht erledigen, dem Krankentagegeldversicherer jedes Jahr die Änderungen im Einkommen zu melden. Arbeitest du z.b. nur noch Teilzeit, müsstest Du das dem Krankentagegeldversicherer mitteilen und das Krankentagegeld wird nach unten angepasst. Die AU-Leistung bemisst sich ja an der BU-Rente und wird in voller Höhe ausbezahlt - unabhängig vom aktuellen Einkommen. 

Für die BU-Versicherer ist die AU-Klausel sicherlich auch ein sehr gutes Marketinginstrument gewesen. Der Begriff der „Berufsunfähigkeit“ ist schwer zu verstehen, ab wann ist man eigentlich genau berufsunfähig? Ab 50 Prozent? Hm, schwer zu greifen. Es ist aber für jeden zu greifen, wenn man sagt “Du bekommst schon eine mtl. BU-Rente, wenn du mindestens sechs Monate krankgeschrieben bist - unabhängig vom Beruf, unabhängig von der Erkrankung.“ Es schafft also durchaus Vertrauen und auf unserer Übersichtsseite der “echten Leistungsfälle in der BU-Versicherung” sehen wir auch den praktischen Nutzen.


7. Fazit: Privates Krankentagegeld oder Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU

Für den BU-Versicherer war die AU-Klausel vor allem ein genialer Marketing-Schachzug. Der Begriff der „Berufsunfähigkeit“ (ab wann ist man genau zu 50 % unfähig?) ist für Kunden schwer greifbar. Zu sagen: „Du kriegst die Kohle, wenn du 6 Monate am Stück krank bist“, versteht jeder sofort. Das schafft Vertrauen, und auch wir sehen in unseren echten BU-Leistungsfällen immer wieder den praktischen Wert dieses Bausteins. 

Aber halte dich bitte an folgende Regel: Sichere erst dein kurz- und mittelfristiges Risiko über ein sauberes Krankentagegeld in der PKV ab. Wenn es das Budget danach hergibt, nimm die AU-Klausel in der BU gerne als genialen Brückenbauer und Taktik-Baustein mit dazu – aber streiche niemals dein Krankentagegeld dafür! 

Für den Großteil unserer Interessenten & Kunden dürfte deshalb die Krankentagegeldversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung die bessere Wahl sein.