Kostenerstattungsprinzip in der GKV - Fühle Dich wie ein Privatpatient!
Als gesetzlich Versicherter von Vorteilen profitieren, die sonst nur Privatpatienten genießen? Das Kostenerstattungsprinzip macht genau das möglich.
Anstatt medizinische Leistungen über die Gesundheitskarte direkt mit der Krankenkasse abzurechnen, trittst Du hier zunächst als Selbstzahler auf – ähnlich wie ein Privatpatient. Du erhältst eine private Rechnung über die Behandlungskosten und reichst diese anschließend bei Deiner Krankenkasse zur Erstattung ein.
Dieses Kostenerstattungsprinzip ermöglicht Dir eine individuelle medizinische Versorgung, kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und Spezialisten sowie ärztliche Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten zur Verfügung stehen.
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1. Für wen lohnt sich das Kostenerstattungsprinzip?
Hier sind die Hauptgründe, für wen es sich lohnt:
- Personen, die die Vorteile einer privaten Gesundheitsversorgung wünschen, aber in der GKV bleiben möchten: Wenn Sie von kürzeren Wartezeiten, dem Zugang zu Spezialisten, moderneren Behandlungsmethoden und der freien Arztwahl profitieren möchten, ohne die GKV-Sicherheit aufzugeben, ist das Kostenerstattungsprinzip eine ideale Lösung.
- Menschen, die bewusst in ihre Gesundheit investieren: Wer bereit ist, für eine höhere Qualität und Flexibilität bei der medizinischen Versorgung zusätzlich zu zahlen, findet im Kostenerstattungsprinzip eine gute Option.
- Personen, die eine "Hybrid-Lösung" suchen: Es ist eine Brücke zwischen den Systemen der GKV und PKV. Sie behalten die Grundabsicherung der GKV und ergänzen diese durch die Vorzüge einer privaten Abrechnung.
2. Welche Leistungen sind beim Kostenerstattungsprinzip enthalten?
Es gibt typische Leistungen, die im Kostenerstattungsprinzip enthalten sein können, wobei die genauen Details vom gewählten Tarif abhängen:
- Haus- und Facharztbehandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Diagnostik (z.B. Labor, Ultraschall)
- Psychotherapeutische Leistungen
- Stationäre Krankenhausaufenthalte
- Heil- und Hilfsmittel (z.B. Physiotherapie, Brillen, Hörgeräte)
- Osteopathie, Heilpraktiker
- Zahnärztliche Grundversorgung
- Medikamente, sofern verordnet
- Leistungen über dem 3,5-fachen Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte)
3. Heilpraktiker- und Osteopathie-Kosten: Wo die Unterschiede liegen
Wenn es um die Kostenübernahme für Heilpraktiker und Osteopathie geht, gibt es große Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Kostenerstattungsprinzip.
Die GKV übernimmt die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht oder nur sehr begrenzt. Das liegt daran, dass diese Leistungen normalerweise nicht zum festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören
Nur ein kleiner Auszug von Krankenkassen, die eine Kostenübernahme für Heilpraktiker nicht übernehmen:
Krankenkasse | Erstattung Heilpraktiker |
---|---|
Barmer | ❌ keine Erstattung |
AOK Bayern | ❌ keine Erstattung |
Techniker Krankenkasse (TK) | ❌ keine Erstattung |
4. Osteopathie: Anerkannt, aber mit Einschränkungen in der GKV
Obwohl Osteopathie zunehmend als anerkannte Therapieform gilt, gehört sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht standardmäßig zum Leistungskatalog. Das bedeutet: Die Erstattungshöhen und -bedingungen können stark variieren von einer Krankenkasse zur nächsten. Oftmals ist auch eine ärztliche Überweisung oder Empfehlung Voraussetzung für eine Kostenübernahme
Am unten stehenden Beispiel sieht man, wie unterschiedlich die Krankenkassen die Osteopathie bezuschussen.
Krankenkasse | Erstattung Osteopathie | Bedingungen |
---|---|---|
Techniker Krankenkasse | 40 € pro Sitzung, max. 3×/Jahr (120 €) | Ärztliche Verordnung nötig, zertifizierter Behandler |
AOK Plus | 60 € pro Sitzung, bis 6×/Jahr (360 €) | Ärztliche Verordnung, qualifizierter Therapeut |
Barmer | 100 % bis max. 100 €/Jahr | Ärztliche Bescheinigung nötig |
DAK Gesundheit | 100 % bis 160 €/Jahr (max. 8 Sitzungen) | Behandler muss Mitglied im Berufsverband sein |
Im Gegensatz dazu bietet das Kostenerstattungsprinzip bei bestimmten Wahltarifen der GKV deutlich mehr Flexibilität und oft eine umfassendere Erstattung für Leistungen von Heilpraktikern und Osteopathen.
5. So funktioniert die Kostenerstattung bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen (ambulant und stationär)
Wenn Du eine ambulante Behandlung beim Arzt oder eine stationäre Krankenhausbehandlung (ohne Chefarztbehandlung, die separat abgedeckt werden muss) in Anspruch nimmst, erhältst Du zunächst eine detaillierte Privatrechnung. Diese Rechnung listet alle Behandlungskosten genau auf und ist für die Einreichung bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gedacht.
Ihre GKV erstattet Dir dann den Betrag, der normalerweise für dieselbe Behandlung über Deine Versichertenkarte abgerechnet worden wäre. Dieser Betrag richtet sich nach den üblichen Tarifen und Gebührenordnungen der GKV. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten der Privatrechnung und der Erstattung durch die GKV – die sogenannten Restkosten – musst Du zunächst selbst bezahlen. Diese Restkosten können jedoch, je nach Ihrem abgeschlossenen Tarif, von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
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6. Welche Tarifoptionen gibt es?
Eine mögliche Option ist ein Tarif, der sich auf ambulante medizinische Leistungen konzentriert. Dieser deckt Behandlungen wie Physiotherapie, Heilpraktikerleistungen und Osteopathie ab.
Tarif der DKV Kamp0: Ohne oder mit Selbstbehalt
Ein großer Vorteil des ersten Tarifs ist, dass kein Selbstbehalt anfällt.
Im Gegensatz dazu ist der DKV Kamp1 preislich günstiger, sieht aber einen jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro vor.
Wichtig ist: Beide genannten Tarife decken weder den stationären noch den zahnärztlichen Bereich ab. Benötigst Du diese Leistungen, kannst Du sie flexibel über zusätzliche Tarife versichern.
Zum Nachlesen:
Allgemeine Versicherungsbedingugen KAMP0
7. Zusätzliche Tarife für umfassenderen Schutz: Stationär und Zahnmedizin
Neben den genannten Basistarifen gibt es auch spezielle Tarife, die den stationären Bereich sowie zahnmedizinische Leistungen abdecken. Diese erweiterten Optionen bieten Versicherten einen deutlich höheren und umfassenderen Schutz.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Tarife aufgrund des erweiterten Leistungsumfangs in der Regel erheblich teurer sind. Bevor Du Dich für einen solchen Tarif entscheidest, solltest Du Deine Bedürfnisse und Dein Budget sorgfältig abwägen.
DKV BMG0+BMZ1G: Rundumschutz mit oder ohne Selbstbehalt
Auch bei diesem umfassenden Tarif (DKV BMG0+BMZ1G) ist der monatliche Beitrag höher, wenn Du keinen Selbstbehalt wählst. Wenn Du jedoch einen jährlichen Selbstbehalt, zum Beispiel von 400 Euro, vereinbarst, sinkt die monatliche Belastung entsprechend.
8. Fazit: Mehr Freiheit bei Deiner Gesundheitsversorgung
Das Kostenerstattungsprinzip ist eine spannende Ergänzung für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Es gibt Dir die Möglichkeit, die Gestaltung Ihrer medizinischen Versorgung selbst in die Hand zu nehmen. Das betrifft sowohl ambulante Behandlungen als auch eine Kombination aus ambulanter und stationärer Versorgung.
Ein entscheidender Vorteil dieses Prinzips ist die freie Arztwahl. Du kannst Dich von jedem zugelassenen Arzt behandeln lassen, unabhängig davon, ob dieser einen Vertrag mit Deiner Krankenkasse hat oder nicht. Das erleichtert den Zugang zu hoch qualifizierten Spezialisten und innovativen Behandlungsmethoden. Außerdem kannst Du moderne medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die unter Umständen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
Wir sehen das Kostenerstattungsprinzip als gute Zwischenlösung, wenn Du aufgrund Deines Gehalts noch nicht eine private Krankenvollversicherung wechseln kannst, oder generell noch unschlüssig darüber bist.
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