Kann ich simplr nicht für die gesamte Familie & meinen Partner als "Familienoberhaupt" nutzen?

Nein, leider nicht. Dafür gibt es u.a. zwei Gründe:

1. Datenschutz

Jetzt ist alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ mit deinem Lebenspartner. Aber lass es mal nicht mehr so rosig aussehen. Da wirst Du Dich bestimmt nicht freuen, wenn die Gegenseite deine aktuellen Verträge sieht. Es geht jetzt weniger um die olle private Haftpflichtversicherung, sondern um die wirklich prägnanten Verträge, wo ggf. auch viel an Geld investiert wurde.
Bei Paaren geht es um Geld und Macht, wenn es auseinander geht. Wenn der eine Partner nun die Verträge kennt, kann er sich schon mal vorbereiten ...

Zudem tauschen wir bekanntlich sensible Gesundheitsdaten über simplr aus. Ab und zu wird auch an uns herangetragen, dass manche Arztbesuche / Diagnose der Partner gar nicht wissen soll.

Wie Du sicherlich weißt, ist die Thematik Datenschutz ein ganz heikler Punkt, der hier unbedingt beachtet werden muss.

2. Es geht auch um die Einspielung der Dokumente / Aktualisierung der Vertragsunterlagen

Auf den ersten Blick sieht es sehr einfach aus, dass Dir die Dokumente oftmals in Echtzeit bereitgestellt werden. Einen ersten Einblick gibt es unter „Du bekommst nun eine automatische Nachricht bei einem neuen Versicherungsdokument!“.
Aber damit dies alles funktioniert, gibt es dahinter einen sogenannten „Maschinenraum“. Unser System benötigt für jeden Versicherungsnehmer einen eigenen Account.
Würde bei Lisa Müller die Dokumente von Hans Müller eingespielt werden, gibt es Chaos. Ein sogenannter Störfall.


Wie ist es als Unternehmer und Firmeninhaber in simplr gelöst?

Hier ist die Thematik eigentlich relativ ähnlich. Oftmals wundern sich einige Kunden von uns, welche ein kleines Nebengewerbe ausführen, dass ein zweiter simplr Account benötigt wird.
Dies ist aber korrekt, denn es gibt eine Unterscheidung zwischen „Privat vs. Gewerbekunde“.

Wir bzw. unser Anbieter von simplr mit blau direkt erklärt folgendes:

Dies hat den Hintergrund, dass wir den Gewerbekunden immer gesondert betrachten. Dieser stellt nämlich je nach Geschäftsform auch eine juristisch eigenständige Person dar. Mit der natürlichen Person, wie zum Beispiel dem Geschäftsinhaber, darf der Gewerbekunde nicht vermischt werden. Sowohl aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch aus Gründen der Datenverarbeitung in unserem internen System.“

Es gibt für uns auch eine direkte Darstellung des Sachverhaltes – in unserem CRM müssen wir Dich auch trennen in Privat vs. Gewerbekunde. Dies wurde automatisch so auch für simplr beibehalten. Die Erklärung ist eigentlich so gut, dass wir Dir diese nicht vorenthalten möchten.

 

Du betreust Deinen Kunden Michael Mahler schon etwas länger und konntest bereits erfolgreich einige Verträge wie beispielsweise eine Privathaftpflicht für die Familie, eine Lebens- und eine Rechtsschutzversicherung bei ihm platzieren. Nun möchte sich Michael selbstständig machen und fragt Dich nach einer Empfehlung, welchen Versicherungsschutz er denn benötigt. Dabei rätst Du ihm zu einer Betriebshaftpflicht und legst den Vertrag unter dem Privatkunden ab. Da der Kunde ein Einzelunternehmer ist, die Firma der Name des Privatkunden ist und er um Geld zu sparen auch erst mal von zu Hause aus arbeitet, sieht das Ganze auf den ersten Blick korrekt aus. Der Name und die Anschrift des Versicherungsnehmers sind identisch mit dem Privatkunden – zuerst einmal also alles richtig. Prinzipiell wäre dieser Zustand in der Datenhaltung auch unkritisch, wenn sich an diesem Zustand garantiert nichts ändert. Falsch wäre es dennoch, da der Kunde in der Regel eine Gewerbeanmeldung besitzt und dieser entsprechend im MVP angelegt werden muss. Man kennt das ja beim Finanzamt oder bei Behörden: Auch hier werdet Ihr zusätzlich mit einer eigenen Nummer als Gewerbetreibender geführt.

Nun wird Michael Mahler tatsächlich immer erfolgreicher, der Umsatz steigt und er möchte sein Unternehmen vergrößern. Er passt den Namen seines Unternehmens an. Die Firma soll zukünftig „Farbenfroh, Inhaber Michael Mahler“ heißen.

Der Begriff Firma beschreibt den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma kann ein Fantasiewort, Sach-, Tätigkeits-, Ortsangaben oder Abkürzungen enthalten und muss im Handelsregister eingetragen werden. Um die Firma rechtlich vor Nachahmern zu schützen und eine Unterscheidungskraft aufzuweisen, wählen viele den Zusatz des eigenen Namens wie beispielsweise „Farbenfroh, Inhaber Michael Mahler“. Gleichzeitig kann Michael Mahler nun unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Vor Gericht steht aber nicht die Firma, sondern der Inhaber.

Und eine weitere Thematik:

Dein Kunde Michael mietet sich ein Büro in der Stadt an und ändert damit seine Firmenanschrift. Nun braucht er eine Inhaltsversicherung und macht mit Dir einen Termin aus. Du empfiehlst ihm eine tolle Gesellschaft und sendest den Antrag zur weiteren Bearbeitung an uns. Bei uns tritt in diesem Fall direkt ein Störfall ein, weil der Kunde aus dem Antrag nun nicht mehr mit dem Privatkunden übereinstimmt. Weder der Name ist gleich, noch die Anschrift. Wir sind also gezwungen diesen Kunden im MVP neu anzulegen, damit auch der elektronische Datenabgleich mit der Gesellschaft funktioniert. Aufgrund der geringen Daten aus dem Antrag können wir nicht wissen, dass es sich um denselben Michael Mahler handelt.

Jetzt kommt’s ganz dicke: Wenn Michael Mahler nun aus dem Einzelunternehmen eine GmbH macht und dies im Handelsregister eintragen lässt, spätestens dann ist allen klar, dass dieser Kunde nun nicht weiter als Privatperson geführt werden kann, weil es sich um eine eigenständige juristische Person handelt. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Darüber hinaus hat die juristische Person Vermögen und kann als Erbe eingesetzt werden. Deswegen ist die korrekte Vorgehensweise: Kundenanlage von Gewerbekunden getrennt von Privatkunden.

Wir denken, es ist jetzt für Dich völlig nachvollziehbar, weshalb simplr nur auf einen Account laufen kann.

Was perspektivisch aber kommen wird im Digitalen Versicherungsordner simplr:

  • Vereinfachtes „Springen“ zwischen verschiedene Account´s, soweit die Erlaubnis vorhanden ist (ähnlich wie bei Google Konten)
  • Für Gewerbekunden wird es eine „simplr Business“ Version geben, welche explizit für Unternehmen gestaltet wird.

Wir bzw. besser gesagt unser Dienstleister hat die Thematik schon auf dem Schirm. Aber grundsätzlich wird sich erstmals nichts daran ändern, dass jede Person einen eigenen Account benötigt.

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