Gesetzliche Krankenversicherung - Ein Ratgeber & Vergleich
Einfach und unkompliziert die passende gesetzliche Krankenversicherung finden und direkt online wechseln
In der GKV sind Versicherungspflichtige, freiwillig Versicherte oder auch familienversicherte krankenversichert. Ca. 90 % der Deutschen Bevölkerung sind in dieser gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Die Leistungen sind hier einfach gesagt zu 95 % vom Gesetzgeber vorgeschrieben, etwaige Leistungsunterschiede liegen in den Details. Welche gesetzliche Krankenversicherung ist nun die beste für mich? Worin unterscheiden sie sich? Diese Fragen möchten wir in diesem Artikel beantworten. Außerdem hast Du die Möglichkeit, kostenlos die Krankenkassen zu vergleichen und auch direkt einen Wechsel unkompliziert zu beantragen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Im Jahr 2024 bleibt der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unverändert bei 14,6%. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Zusätzlich gibt es einen krankenkassenspezifischen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 1,7% beträgt (2023: 1,6%), welcher ebenfalls hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen wird.
- Der Beitrag zur GKV richtet sich nach dem Einkommen; die Beitragsbemessungsgrenze für 2024 liegt bei einem Jahresgehalt von 62.100 Euro (2023: 59.850 Euro).
- Die Leistungen der Krankenkassen sind weitgehend gleich, da sie durch das Sozialgesetzbuch V geregelt sind.
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Wir können und dürfen zur GKV keine persönliche Beratung leisten!
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Du kannst diese Seite sehr gerne als Informationsquelle nutzen, selbständig vergleichen und einen Online-Wechsel durchführen.
1. Worin unterscheiden sich private (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Zunächst möchten wir auf die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung eingehen. Anschließend werden die spezifischen Unterschiede zwischen den beiden Systemen betrachtet.
Bruttoeinkommen und Beruf
Die Wahl der Krankenversicherung wird maßgeblich durch den Beruf und das Bruttoeinkommen bestimmt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Übersteigt jedoch ihr Bruttoeinkommen diese bestimmte Grenze, steht es ihnen frei, zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Diese Grenze wird jährlich angepasst und beträgt für das Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro).
Arbeitnehmer, die mehr als 69.300 Euro im Jahr verdienen, haben also die Wahl, sich privat oder gesetzlich zu versichern. Wer weniger verdient, muss in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Entscheidet sich jemand trotz höheren Einkommens gegen die private Krankenversicherung, ist er freiwillig gesetzlich versichert.
Selbstständige, Beamte und Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Wählen sie die gesetzliche Krankenversicherung, gelten sie ebenfalls als freiwillig gesetzlich versichert.
Bessere und umfangreiche Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt alle Basisleistungen ab, während die private Krankenversicherung (PKV) zusätzliche Optionen bietet. Die Beiträge für die GKV sind einkommensabhängig, wohingegen sich die Beiträge der PKV nach dem ausgewählten Tarif und den gewünschten Leistungen richten; mehr Leistungen führen zu höheren Kosten.
In Deutschland wird oft von einer Zwei-Klassen-Medizin gesprochen. Dies beruht darauf, dass Privatversicherte ihre Leistungen individuell zusammenstellen können, während Mitglieder der GKV auf einen festgelegten Leistungskatalog angewiesen sind. Privatversicherte profitieren in der Praxis zudem häufig von schnelleren Arztterminen und einem früheren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat Vorteile
Ein signifikanter Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit, Familienangehörige kostenfrei mitzuversichern. Dies gilt für Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 23 Jahren, vorausgesetzt, sie sind nicht erwerbstätig. Wenn dein Kind eine unbezahlte Ausbildung oder ein Studium absolviert, sind sie über die kostenfreie Familienversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Allerdings darf das Monatseinkommen von Ehepartnern und Kindern die Grenze von 505 Euro, beziehungsweise 538 Euro bei Minijobs, nicht überschreiten (Stand: 2024). In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag notwendig.
Bei Vorerkrankungen bleibt häufig nur die GKV als Option
Wenn du Vorerkrankungen hast, die der Krankenversicherer als schwerwiegend einstuft, könnte eine Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) entweder nicht möglich sein oder nur unter der Bedingung eines hohen Risikozuschlags bzw. Leistungsausschlusses erfolgen. Im Gegensatz dazu sind Vorerkrankungen bei der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) irrelevant.
Wer ist krankenversicherungspflichtig?
Unabhängig davon, ob jemand studiert, berufstätig ist oder sich im Ruhestand befindet: In Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Im Jahr 2021 waren in Deutschland 73,32 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 8,7 Millionen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.
Während private Krankenversicherungen selektiv und individuell entscheiden können, wen sie aufnehmen, muss eine gesetzliche Krankenkasse – bis auf wenige Ausnahmen – grundsätzlich jeden versichern, unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen. Dieser "Zwang" ist entscheidend, um die Krankenversicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen.
2. Wie hoch ist der Beitrag zur GKV und wer bezahlt ihn?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen unterschiedlichen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2024 durchschnittlich bei 1,7% liegt (2023: 1,6%). Für Angestellte werden der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Krankenkasse | Zusatzbeitrag |
---|---|---|---|
AOK Baden Württemberg | 1,60% | hkk Krankenkasse | 0,98% |
AOK Bayern | 1,58% | IKK - Die Innovationskasse | 1,70% |
AOK Bremen/Bremerhaven | 1,38% | IKK Brandenburg und Berlin | 1,99% |
AOK Hessen | 1,60% | IKK Südwest | 1,65% |
AOK Niedersachsen | 1,50% | IKK classic | 1,70% |
AOK NordWest | 1,89% | IKK gesund plus | 1,49% |
AOK Nordost | 2,70% | KKH - Kaufmännische Krankenkasse | 1,98% |
AOK PLUS | 1,80% | KNAPPSCHAFT | 2,20% |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 1,80% | Krones BKK | 0,90% |
AOK Rheinland/Hamburg | 2,20% | Linde BKK | 1,50% |
AOK Sachsen-Anhalt | 1,30% | Melitta HMR BKK | 1,60% |
Akzo Nobel Bayern BKK | 1,65% | Mercedes-Benz BKK | 1,70% |
Audi BKK | 1,00% | mhplus Krankenkasse | 1,58% |
BAHN-BKK | 2,20% | Mobil Krankenkasse | 1,49% |
BARMER | 2,19% | Novitas BKK | 1,70% |
BIG direkt gesund | 1,65% | PFAFF BKK | 1,40% |
BKK Mahle | 2,20% | Pfalz BKK | 1,98% |
BKK ProVita | 1,49% | pronova BKK | 1,80% |
BKK24 | 1,89% | Public BKK | 1,20% |
BMW BKK | 0,90% | R+V BKK | 1,40% |
Bertelsmann BKK | 1,40% | SBH BKK | 1,29% |
Bosch BKK | 1,50% | SBK | 1,70% |
Continentale BKK | 1,60% | SECURVITA Krankenkasse | 2,20% |
DAK-Gesundheit | 1,70% | SKD BKK | 1,49% |
DIE BERGISCHE Krankenkasse | 1,99% | Salus BKK | 1,59% |
Debeka BKK | 1,69% | Scheufelen BKK | 1,85% |
Diakonie BKK | 1,80% | Südzucker BKK | 1,10% |
Die Techniker | 1,20% | TUI BKK | 1,50% |
DürkoppAdler BKK | 1,55% | Technoform BKK | 1,50% |
energie - BKK | 1,59% | Textilgruppe Hof BKK | 1,30% |
EUREGIO BKK | 1,25% | VDN BKK | 1,69% |
exklusiv BKK | 1,99% | VIACTIV Krankenkasse | 1,99% |
Faber-Castell & Partner BKK | 1,10% | vivida bkk | 1,70% |
firmus BKK | 0,90% | VerbundPlus BKK | 1,35% |
Freudenberg BKK | 1,50% | WIRTSCHAFT & FINANZEN BKK | 1,99% |
Gildemeister Seidensticker BKK | 1,99% | WMF BKK | 1,60% |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 1,30% | Werra-Meissner BKK | 1,80% |
HERKULES BKK | 1,09% | ZF & Partner BKK | 2,10% |
Heimat Krankenkasse | 1,84% | mk - meine krankenkasse | 1,80% |
Das Einkommen ist entscheidend, die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt den maximalen Beitrag
Bei sowohl pflichtversicherten, als auch freiwillig versicherten Arbeitnehmern richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen, wobei die Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Um zu verhindern, dass der Beitrag in der GKV unbegrenzt ansteigt, existiert die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze definiert das höchste Einkommen, das für die Berechnung des Beitrags herangezogen wird. Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) oder 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).
Kleines Beispiel: Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 5.500 Euro würde ohne die Beitragsbemessungsgrenze sein gesamtes Einkommen zur Beitragsberechnung verwenden müssen. Dank der Beitragsbemessungsgrenze wird jedoch nur ein Einkommen bis zu 5.175 Euro berücksichtigt, wodurch die darüber hinausgehenden 325 Euro beitragsfrei bleiben.
Was gilt für Selbstständige, Freiberufler und Co.?
Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Dies umfasst nicht nur das Gehalt, sondern auch andere Einkünfte wie aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Diese Gruppen haben die Option, neben dem regulären Beitragssatz von 14,6% einen reduzierten Satz von 14% zu wählen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Es gibt sowohl einen Höchstbeitrag, der der Beitragsbemessungsgrenze für Angestellte entspricht, als auch einen Mindestbeitrag. Der Kleinstmögliche beträgt 185 Euro pro Monat beim einem ermäßigten Beitragssatz von 14% plus 1,7% Zusatzbeitrag oder 192,07 Euro pro Monat beim einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus 1,7% Zusatzbeitrag.
3. Die wichtigsten Leistungen in der GKV
Das Sozialgesetzbuch V legt eindeutig fest, welche Leistungen Krankenkassen erbringen müssen. Deshalb sind viele der angebotenen Leistungen bei allen Versicherern gleich. Beispiele hierfür sind:
- Behandlungen im Krankenhaus, beim (Zahn-)Arzt oder beim Psychotherapeuten
- Krankheitsfrüherkennung und Prävention
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen für Kinder
- Vorsorge und Impfungen
- Krankenpflege
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Versorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
In welchen Punkten unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen?
- Service: Es ist eine große Beruhigung für Versicherte, im Notfall stets einen Ansprechpartner erreichen zu können, sei es persönlich oder telefonisch. Schneller Kontakt und direkte Beratung durch Gesundheitsexperten gelten heute als Standard. Hier musst Du selber entscheiden, ob Dir ein persönlicher Kontakt vor Ort wichtig ist oder nicht.
- Zusatzleistungen wie Boni und Zuschüsse: Neben den üblichen Leistungen bieten viele Krankenkassen spezielle Zusatzangebote an. Dazu gehören unter anderem die Erstattung einer professionelle Zahnreinigung, preisreduzierter Zahnersatz oder eine umfassendere Krebsvorsorge. Des Weiteren existieren Bonusprogramme, über die Du beispielsweise einen Zuschuss von 500 Euro für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kannst.
Zusätzliche Leistungen der GKV
Entscheidend sind die Leistungen, die Dir persönlich wichtig sind. Während einige Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen übernehmen, bieten andere spezielle Zusatzleistungen für Schwangere an oder erstatten Kosten für homöopathische sowie alternative Behandlungsmethoden – allerdings nicht alle. Falls Du beispielsweise eine Familie planst, könnte eine Krankenkasse, die erweiterte Schwangerschaftsleistungen bietet, vorteilhaft für Dich sein. Es lohnt sich also, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.
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Gesundheitsminister Spahn erklärte am 13. Februar 2020, dass das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) darauf abzielt, den Wettbewerb unter den Krankenversicherern fairer zu gestalten. Der Fokus soll dabei nicht auf Finanztricks, sondern auf bestmöglichem Service und fortschrittlichen digitalen Angeboten liegen.
4. Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Wie schon erwähnt, steht Selbstständigen die Option zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung grundsätzlich offen.
Entscheidest Du Dich für eine private Krankenversicherung, richtet sich Dein Beitrag nach den gewählten Leistungen. Mehr gewünschte Leistungen führen zu einem höheren Beitrag. Der Vorteil dabei ist, dass Du genau weißt, was Dich die Versicherung monatlich kostet. Aber wie verhält es sich mit den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Beiträge für Selbstständige in der GKV
Wie bei Angestellten basiert der Beitrag für Selbstständige auf dem Einkommen, jedoch mit dem Unterschied, dass Selbstständige den gesamten Betrag selbst tragen müssen.
Bei Selbstständigen ist das Einkommen jedoch weniger stabil und schwankt oft, im Gegensatz zu dem regelmäßigen Einkommen von Angestellten. Das wirft die Frage auf, wie die gesetzliche Krankenversicherung in solchen Fällen einen angemessenen Monatsbeitrag festlegt?
Das maßgebliche Dokument für die Berechnung Deines Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Einkommensteuerbescheid. Basierend auf Deinem Jahreseinkommen berechnet die Krankenkasse Deinen monatlichen Beitrag mithilfe des regulären Beitragssatzes von 14,6% oder des ermäßigten Satzes von 14%.
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt für Selbstständige, wie auch für Angestellte 1.178,33 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist mit 5.175 Euro pro Monat gleichgesetzt. Daraus ergibt sich ein maximaler Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegepflichtversicherung von 1.050,53 Euro (843,53 Euro KV bei einem Beitragssatz von 14,6% zuzüglich 1,7% Zusatzbeitrag und 207 Euro PPV bei 4% für Personen ohne Kinder). Du musst der Krankenkasse jährlich Dein Einkommen nachzuweisen, um eine genaue Beitragsberechnung sicherzustellen. Bei Einkommensabweichungen können entsprechend Nach- oder Rückzahlungen anfallen.
Als Existenzgründer liegt in der Regel noch kein Einkommensteuerbescheid vor, der das Einkommen aus der Selbstständigkeit bestätigt. In einem solchen Fall basiert die Beitragsberechnung auf einer Schätzung des voraussichtlichen Einkommens. Allerdings ist Vorsicht geboten – fällt die Schätzung deutlich zu niedrig aus, kann dies zu einer hohen Nachzahlung führen. Es ist daher für Dich ratsam, diese Möglichkeit zu berücksichtigen und entsprechend Rücklagen für die gesetzliche Krankenversicherung zu bilden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Rückerstattung, falls das Einkommen zu hoch angesetzt wurde.
5. Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Nun möchten wir kurz auf die studentische Krankenversicherung in der GKV eingehen.
Versicherungspflicht für Studenten in der GKV
Für Studierende besteht generell eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zum Ende des Semesters, in dem sie das 30. Lebensjahr erreichen (Ausnahmen nach dem 30. Lebensjahr sind möglich). Als privat versicherter Student kannst Du Dich von dieser Pflicht befreien lassen. Ein Wechsel zurück in die GKV ist während des Studiums dann allerdings üblicherweise nicht mehr möglich.
Beitragsfreie Familienversicherung
Wie schon erwähnt, kannst Du als Student unter gewissen Bedingungen über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei mitversichert sein. Wird ein freiwilliger Wehrdienst, ein anerkannter Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt, kann sich die beitragsfreie Versicherungszeit um bis zu 12 Monate verlängern.
Zudem besteht eine Einkommensgrenze von 505 Euro monatlich, oder 538 Euro bei Minijobs (2024), für den Studenten. Sollte dieses regelmäßige Einkommen überschritten werden, endet die beitragsfreie Familienversicherung und Du wechselst in die studentische Krankenversicherung.
Beiträge studentische Krankenversicherung
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung in der GKV wird basierend auf dem BAföG-Bedarfssatz (2024: 812,00 Euro) berechnet. Jeder Student trägt hiervon 10,22%, was 82,99 Euro entspricht. Zusätzlich fällt ein durchschnittlicher individueller Zusatzbeitrag von 1,7% an, der bei 812,00 Euro einem Betrag von 13,80 Euro gleichkommt. Somit zahlt ein Student durchschnittlich 96,79 Euro monatlich für die Krankenversicherung. Hinzu kommt noch der Beitrag zur studentischen Pflegeversicherung: Dieser beläuft sich auf 27,61 Euro monatlich für Studenten mit Kind (3,4%) und auf 32,48 Euro für kinderlose Studenten ab 23 Jahren (4%). Für die Berechnung dieser Beiträge ist es irrelevant, ob Du BAföG erhältst oder nicht.
Altersgrenze von 30 Jahren
Nachdem die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist, fallen Studenten aus der studentischen Krankenversicherung heraus. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem günstigen Beitrag zu versichern, der sich am Einkommen des Studenten orientiert. Mindestens müssen jedoch 185 Euro für die Krankenversicherung (inklusive 1,7% Zusatzbeitrag) und 40,06 Euro für Studenten mit einem Kind bzw. 47,13 Euro für kinderlose Studenten über 23 Jahre für die Pflegeversicherung entrichtet werden. Der Beitrag für die Krankenversicherung basiert auf einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro (2024), von dem 14% (ohne Krankengeldanspruch) plus der Zusatzbeitrag zu zahlen sind.
Grenze für studentische Versicherungspflicht
Solltest Du als Student einer mehr als geringfügigen Beschäftigung (z.B. als Werkstudent) nachgehen, gilt diese trotzdem als versicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Sollte diese Grenze jedoch überschritten werden, fällt der Student, wie bei Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren, aus der studentischen Krankenversicherung und kann sich weiter freiwillig in der GKV versichern.
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6. Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
Grundsätzlich steht es jedem frei, die Krankenkasse zu wechseln, solange es sich um eine innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung handelt und Du mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Kasse Mitglied warst.
Grundsätzlich gibt es 2 Arten von Kündigungen
- Ordentliche Kündigung: Wenn Du die Krankenkasse wechseln möchtest, reicht es aus, einen Antrag bei der neuen Krankenkasse einzureichen. Gerne über unseren Link. Seit dem 01.01.2021 ist eine schriftliche Kündigung nicht mehr erforderlich. D.h. Deine neue Krankenkasse informiert automatisch Deine bisherige GKV. Die Wechselfrist beträgt jedoch weiterhin zwei Monate zum Monatsende. Wenn Du also beispielsweise am 23. August den Antrag stellst, wird der Wechsel zum 01. November wirksam. Als Info: Bei einem Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) weiterhin eine schriftliche Kündigung nötig ist, da hier kein automatisches Meldeverfahren besteht.
- Sonderkündigung: Wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird, hast Du das Recht auf eine Sonderkündigung. In diesem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft außerordentlich beenden, auch wenn Du noch keine 12 Monate bei dieser Krankenkasse Mitglied warst. Identisch wie bei einer ordentlichen Kündigung beträgt auch hier die Wechselfrist zwei Monate.
Besonderheiten beim Arbeitgeberwechsel
Wechselst Du Deinen Job oder trittst Du als Rentner neu in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ein, kannst Du bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungs- oder Rentenbeginn eine neue Krankenkasse wählen. Die Bindungsfrist von 12 Monaten gilt hier nicht. Sie entfällt auch, wenn sich Dein Versicherungsstatus hin zu einer freiwilligen Versicherung ändert, etwa weil Du mehr verdienst als die Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr). Dann hast Du sogar drei Monate Zeit, Dir eine neue Kasse zu suchen. Wichtig: Du musst Deinen Arbeitgeber über die neue Kasse informieren.
7. Welche ist die beste gesetzliche Krankenversicherung?
Die Frage, welche Krankenkasse die beste ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Durch den Wettbewerb zwischen den Kassen gibt es verschiedene Angebote auf dem Markt. Deine Wahl sollte sich danach richten, welche Prioritäten Du setzt. Wenn Du beispielsweise planst, eine Familie zu gründen, wäre eine Krankenkasse mit zusätzlichen Leistungen in diesem Bereich empfehlenswert. Wenn Du Wert auf alternative Behandlungsmethoden legst, solltest Du eine Krankenkasse wählen, die solche Leistungen abdeckt. Benötigst Du häufig Termine bei Fachärzten und möchtest Wartezeiten vermeiden, ist eine Krankenkasse mit Terminvermittlungsservice vorteilhaft. Entscheide nach diesen Kriterien, was Dir wichtig ist, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein und Dich voll auf Deine Genesung konzentrieren zu können.
Sind Dir generell zusätzliche Leistungen eher nicht so wichtig, kann natürlich auch ein Blick auf den Zusatzbeitrag der Krankenkassen relevant sein. Hier können sich auf die Jahre gesehen, Geldbeträge von 20 bis 30 € im Monat deutlich summieren.
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8. Jetzt direkt online Deine Krankenkasse wechseln!
Falls eine der unter 6. genannten Voraussetzung für Dich erfüllt ist, in der Regeln, wenn Du mindestens 12 Monate bei Deiner aktuellen Krankenkasse Mitglied bist, kannst Du direkt über die beiden Links unter diesem Text bequem online Deine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Du kannst auch zunächst einen Vergleich anstellen. Im Anschluss ist es möglich, über den Button "Infos anfordern" Dir zusätzliche Informationen per Mail zuschicken zulassen und/oder über "Zum Antrag" die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Beachte beim Online-Antrag bitte Folgendes:
- Nutzt Du unseren Link zur Antragsstellung, wird Deine neue gesetzliche Krankenversicherung automatisch in Deinem persönlichen digitalen Kundenordner simplr als Vertrag angezeigt. Allerdings erst, wenn der Antrag vollständig von Deiner neuen GKV bearbeitet und bestätigt wurde, vorher siehst Du den Antrag nicht. Wir erhalten jedoch bereits bei der Beantragung eine Info und Du bekommst eine Bestätigung per Mail. Bist Du noch nicht Kunde bei uns, wird automatisch ein kostenfreier simplr-Account für Dich angelegt.
- Es gilt eine Wechselfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Passe bitte Deinen gewünschten Versicherungsbeginn entsprechend an. Beispiel: Du schließt den Antrag am 5. Juli ab, dann ist der frühestmögliche Versicherungsbeginn der 1. Oktober.
- Nach dem Absenden Deines Antrags bekommst Du weitere Informationen per E-Mail zugesandt. Unter anderem ein fertig ausgefülltes PDF, mit dem Du Deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren solltest. Außerdem ggf. einen Familienfragebogen für mitversicherte Angehörige, Bonusunterlagen und einen Link zum Upload für das Lichtbild Deiner neuen Versichertenkarte (falls Du dieses nicht schon direkt im Online-Antrag hochgeladen hast).
Wir haben inzwischen einen detaillierten Artikel zu unserem GKV-Vergleichsrechner. Hier findest Du noch genauere Infos rund ums Vergleichen und den Online-Antrag, sowie aktuelle Aktionen einiger Kassen.
9. FAQs zur gesetzlichen Krankenversicherung
In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind sämtliche medizinischen Informationen und Dokumente, darunter Diagnosen, Befunde, der Impfausweis und das Zahn-Bonusheft, online gespeichert. Du kannst diese Daten jederzeit über eine App auf Deinem Smartphone digital abrufen.
Eine Pauschalantwort gibt es hierfür nicht. Wichtig ist, dass Du Deine eigenen Bedürfnisse kennst und Deine Krankenkasse danach auswählst. Nutze am besten unseren Vergleichsrechner, um Zeit und Mühe bei der Suche zu sparen.
Dieser Begriff stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beschreibt das maximale Einkommen, das zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden kann. Im Jahr 2024 liegt dieser Wert bei 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro). Besonders Gutverdienende profitieren davon.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben. Da dieser keine Obergrenze hat, können die Mitgliedsbeiträge zwischen den Krankenkassen erheblich variieren. Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Eine Übersicht über die Zusatzbeiträge der Kassen findest Du unter dem Punkt 2.
Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich freiwillig gesetzlich versichern, anstatt in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Ja, nutze einfach unseren Link und fülle das Online-Formular vollständig aus. Gerne kannst Du vorher selbstständig unseren empfohlenen Vergleichsrechner nutzen.