1. Muss ich einen Gentest in der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?

Grundsätzlich musst Du eine reine Genuntersuchung nicht angeben. Es sei denn, es gab im Zuge dessen schon Beschwerden oder Symptome einer bestimmten Erkrankung traten auf. Die Bayerische schreibt es im Zuge ihrer Antragsstellung relativ klar in ihren Antrag rein:

Die einzelnen BU-Versicherer verlangen also weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung, noch werden die Ergebnisse eines Gentests hergenommen. Aber stopp - nur bis zu einer gewissen Höhe. Darauf kommen wir also gleich in einem der nächsten Punkte:

Es kommt darauf an, weshalb der Gentest gemacht wurde - Stichwort prädikativer Gentest vs. diagnostischer Gentest

Die Beratungspraxis zeigt bei uns, dass die Frage nach der Angabe des Gentests zumeist im Zusammenhang stand, dass man schlichtweg Gewissheit haben möchte, ob man dieses und folgendes Gen in sich trägt. So sahen z.B. die Fragen unserer Interessenten im Zuge der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus:

 

Wegen eines Vorfalls in der Familie ist bei mir eine genetische Untersuchung vorgenommen worden. Dabei ist festgestellt worden, dass ich durch einen Gendefekt an einer Blutgerinnungsstörung leide.

Die Untersuchung ist freiwillig und ohne vorherige medizinische Indikation/Diagnose vorgenommen worden (d.h. keine Beschwerden/Symptomfrei).

Nun ist es ja so, dass eine Blutgerinnungsstörung bei vielen Versicherern ein Ausschlusskriterium darstellt.

Muss diese Diagnose angegeben werden? Meiner Meinung nach würde dies unter das Gendiagnostikgesetz § 18 fallen und muss daher nicht angegeben werden.

 

Anfrage von einem Interessenten an die Bierls

oder

Eigentlich wollte ich schon lange eine BU-Versicherung abschließen und bin nie dazu gekommen. Jetzt steht leider ein Gentestergebnis aus (bei meiner Schwester wurde Krebs mit genetischer Ursache festgestellt), die Ärztin meinte, ich solle jetzt noch bestimmte Versicherungen abschließen, da diese unter Umständen nach Gentests fragen dürfen.

Eurer Homepage konnte ich aber auch entnehmen, dass es vermutlich einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird, die BU-Versicherung abzuschließen. Deshalb weiß ich nicht, ob eine Beratung Sinn ergibt, da der Prozess vermutlich nicht vor dem Ergebnis fertig sein wird und ich danach eventuell abgelehnt werden würde.

Falls ihr denkt, eine Beratung wäre dennoch sinnvoll, weil man trotz eventueller genetischer Vorbelastung angenommen werden kann, würde ich sehr gerne eine BU-Beratung bei euch machen. Die BU möchte ich sowieso auch bei einem unauffälligen Gentest abschließen.

Weitere Anfragen eines Interessenten an die Bierls

Diese Frage haben also nicht wenige aus völlig verständlichen Gründen. Muss nun diese Genuntersuchung im Zuge der Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung angegeben werden?

Hier müssen wir kurz in die Rechtssprechung blicken, denn die Rechtssprechung unterscheidet in

  • prädiktiver Gentest
  • diagnostischer Gentest

Vereinfachen wir die Sprache, dann ist ein prädiktiver Gentest etwas, wenn ich erfahren möchte, ob ich selber an einem (erblich bedingten) Gendefekt leide oder nicht. Eine Krankheit, Beschwerden oder Störungen lagen bis dato noch nicht vor.
Bei dem diagnostischen Gentest ist es das genaue Gegenteil. Zur Abklärung eines Krankheitsbildes, gab es schon eine Behandlung, Beschwerden oder Störungen. Nun müsste der Gentest angegeben werden im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung und natürlich auch schon vorher bei der Risikovoranfrage.


2. Darf ein Versicherer einen Gentest von mir anfordern zum BU-Antrag?

Nein, ein Versicherer darf keinen Gentest im Zuge des Antrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern oder von Dir verlangen. 

Auch hier hilft wieder ein Blick in das VVG - dem Versicherungsvertragsgesetz §18:

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

(1) Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages
1. die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder
2. die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden. Für die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Pflegerentenversicherung gilt Satz 1 Nr. 2 nicht, wenn eine Leistung von mehr als 300 000 Euro oder mehr als 30 000 Euro Jahresrente vereinbart wird.
(2) Vorerkrankungen und Erkrankungen sind anzuzeigen; insoweit sind die §§ 19 bis 22 und 47 des Versicherungsvertragsgesetzes anzuwenden.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz

Es steht also schwarz auf weiß geschrieben, dass der Versicherer weder vor noch nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Genuntersuchung verlangen darf.
Es sei aber nochmals der Hinweis gegeben, dass Du den Unterschied zwischen dem prädiktiver Gentest und dem diagnostischen Gentest beachten musst. 

Folgendes Schaubild zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) kann hier helfen:

Dürfte hoffentlich nun für etwas Klarheit sorgen für deinen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. der vorherigen anonymen Risikovoranfrage. 

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3. Ab welcher Höhe muss ich Gentests in der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?

Ab einer monatlichen BU-Rentenhöhe von über 2.500 Euro bzw. einer Jahresrente von 30.000 Euro musst Du einen Gentest i.d.R. bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Dies haben wir ja oben schon recht gut angerissen. Im Versicherungsvertragsgesetz steht die Zahl von einer Jahresrente bei über 30.000 Euro relativ schön drin, ebenso im Antrag der Bayerischen. Diesen Hinweis im Antrag finden wir also sehr kundenfreundlich und klar. Immer mehr Versicherer gehen diesen Weg, so wie auch die LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der LV 1871 gab es seit dem Update 01 / 2025 eine neue Funktion innerhalb der Antragsstrecke. Sichert man über 2.500 Euro ab, kommt automatisch folgende Antragsfrage zusätzlich dazu:

Schade finden wir hier nur, dass es keinen Hinweis gibt, dass diese Frage erst ab einer BU-Rentenhöhe von über 2.500 Euro monatlich erscheint. Aber dafür gibt es ja dann einen spezialisierten Versicherungsmakler in der BU-Versicherung, welcher Dir einen freundlichen Hinweis darauf gibt 🙂. 

Wie soll beim Wunsch einer hohen BU-Rente wie 4.000 Euro damit umgehen?

Ganz wichtig zum Verständnis: Diese Grenze von 2.500 Euro zur Angabe einer Genuntersuchung ohne konkrete Beschwerden gilt nicht für alle abzuschließenden Versicherer, sondern nur pro Gesellschaft. Möchtest Du also 4.000 Euro BU-Rente absichern, so bleibe einfach mit beiden Verträgen unter / gleich 2.500 Euro. Z.B. 2.000 Euro hier, 2.000 Euro da. Bei einer großen BU-Rentenhöhe plädieren wir ja generell eh meistens zu einer Aufteilung auf zwei Versicherer, da dies in unseren Augen folgende Vorteile beinhaltet:

Du musst also keine Angst haben, dass Du einen prädikativen Gentest bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben musst, nur weil Du eine bedarfsgerechte Absicherung erreichen möchtest aufgrund Deines aktuellen Berufes wie Arzt, Ingenieur, MINTler oder Kammerberufler

Bei einer Risikolebensversicherung beträgt diese Grenze übrigens 300.000 Euro an Todesfallabsicherung. Möchtest Du also 500.000 Euro absichern, musstest Du die Genuntersuchung also angeben. Aber auch hier gilt wieder: Teile einfach Deine Risikolebensversicherung auf. Hier 250.000 Euro, dort 250.000 Euro.


4. Muss ich dem Versicherer eine Genuntersuchung nach Vertragsabschluss mitteilen?

Nein, Du musst dem Versicherer nach Vertragsabschluss keine Genuntersuchung und somit auch nicht das Ergebnis von diesem mitteilen. 

Der Grund ist hierbei so einfach wie banal = Nach Vertragsabschluss gibt es keine Nachmeldepflicht für neue Erkrankungen (einschließlich Ergebnisse eines Gentests) in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist jetzt keine Besonderheit von einigen Versicherern, sondern generell der Fall. Dies gilt auch bei gefährlichen Hobbys, diese müssen auch nicht nachgemeldet werden.
Dasselbe gilt übrigens auch für eine mögliche Nachmeldung einer neuen beruflichen Tätigkeit - muss man dem Versicherer auch nicht anzeigen. 

Was ist, wenn ich durch die Nachversicherung & Beitragsdynamik über die 2.500-Euro Grenze komme?

Klare und einfache Antwort. Nimmst Du z.B. einen Grund zur Nachversicherungin Anspruch (z.B. Heirat, Berufseinstieg, Immobilienfinanzierung, etc.) und kommst über die Grenze von 2.500 Euro pro Gesellschaft, dann musst Du dies dem Versicherer nicht nachmelden. Weder, wenn Du diese Grenze durch eine Nachversicherung gerissen hast, noch durch eine mögliche Beitragsdynamik. Vorher war die genetische Untersuchung nicht angabepflichtig, nachher somit auch nicht.

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5. Fazit zur Angabe eines Gentestes in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zeit ist es geworden, dass wir diese Frage endlich mal in unserem umfangreichen BU-Wikipedia aufgenommen haben. Diese taucht im Moment schon ca. einmal im Monat bei unseren Interessenten auf. Grundsätzlich ist die Antwort also recht eindeutig. Wenn Du “rein aus Interesse” (z.B. aufgrund familiärer Belastungen) eine Genuntersuchung machen möchtest und Du unter einer gewissen Höhe pro Gesellschaft bleibst, musst Du diesen Umstand in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angeben.

Gerne kannst Du Dich im Zuge Deines Wunsches zur Arbeitskraftabsicherung an uns wenden. Es dürfte wohl keinen umfangreichen Vergleich zur BU als bei uns geben, der Abschluss über uns ist auch keinen Cent teurer als über Check24, aber Du profitierst von unserem Know-how.