1. Muss ich neue Erkrankungen nachmelden in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, Du musst keine neuen Erkrankungen nachmelden in der Berufsunfähigkeitsversicherung, nachdem Du den Versicherungsschein erhalten hast. Danach ist alles in trockenen Tüchern.
Im Leistungsfall wird aber geprüft (zumindest nach aktuellem Stand), ob eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (= Falschangaben) vorliegt. Hattest Du den Bandscheibenvorfall schon vor dem Abschluss und kurz darauf nach Vertragsabschluss meldest Du den Leistungsfall aufgrund der Wirbelsäule, so kann dies natürlich zu erheblichen Problemen führen. Aber das versteht sich von selbst…Insbesondere bei einer sehr offenen Fragestellung der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Versicherungsvertragsgesetz Paragraf 19 regelt es.

In diesem steht nämlich:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Keine Wartezeit nach Vertragsabschluss

Auch eine häufig gestellte Frage “Ich müsste zum Arzt, soll ich nach dem BU-Abschluss und dem Erhalt der Police noch etwas warten?”. Auch diese Frage kann eigentlich klar beantwortet werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht keinerlei Wartezeiten vor. Ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns hast Du die komplette Absicherung.
Der geschätzte Kollege Sven Hennig schrieb 05 / 2022 über einen “interessanten” Leistungsfall bei sich mit “Berufsunfähigkeitsleistung – geprüft und 155.000 € gezahlt”. Dieser wahre Fall verdeutlicht die Thematik. Versicherungsbeginn der BUV war am 01.05.2017, die Auszahlung erfolgte rückwirkend zum 01.06.2017 (da im Juni 2017 die gesundheitlichen Probleme begannen).
Ein sehr krasses Beispiel, welches aber verdeutlicht, dass es keine Wartezeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.


2. Muss ich neue Hobbys / Freizeitaktivitäten nachmelden in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, Du musst keine neuen Hobbys nachmelden in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das ist so geregelt wie bei neuen Vorerkrankungen in der BUV.
Gefährliche Hobbys können vor Vertragsabschluss ein großes Problem darstellen. Beginnend von Zuschlägen, Ausschlussklauseln oder gar direkt einer Ablehnung. Der Wrack Seetaucher oder der Fallschirmspringer dürften auf normalem Wege nicht zu den üblichen Konditionen versichert sein - auch im Sinne der Versichertengemeinschaft erfolgt hier eine Risikoselektion. Maximal über vereinfachte Gesundheitsfragen in diversen Sonderaktionen kann eine normale Annahme erfolgen.

Beginnst Du nach dem Vertragsabschluss also die Besteigung des Mount Everest, Tiefseetauchen oder das Fallschirmspringen, so hast Du weiterhin die normale Leistung. Blöd ist halt, wenn Du das Tauchen verschweigst, Du aber in den letzten fünf Jahren dreimal beim Lungenarzt warst, um Dein Lungenvolumen zu prüfen und Du zwei Unfälle erlitten hast beim Tauchen. Gehe bitte bei Antragstellung also immer offen und ehrlich mit Deinen Angaben um, sonst schwebt über Dir das Damoklesschwert der Falschangabe und der Anfechtbarkeit (um es vereinfacht auszudrücken).


3. Nachmeldung zwischen Vertragsabgabe UND Policierung

Jetzt kommen wir noch zu einem Sonderfall. Du hast den Antrag an den Versicherer bzw. an uns geschickt (respektive hochgeladen in simplr), wir leiten diesen weiter an die Gesellschaft und warten nun auf die Policierung. Was passiert eigentlich, wenn in dieser Zeit etwas passiert? Ein Unfall? Eine Coronainfektion? Ein Schnupfen? Das Erlernen eines neuen Hobbys?

Die direkte Antwort: Du musst dem Versicherer nichts nachmelden, außer dieser fragt nochmals explizit danach. Dies steht auch nochmals so im Versicherungsvertragsgesetz, wir zitieren:

Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Was bedeutet dies in der Praxis mit der Nachmeldung?

Passt der Antrag mit der anonymen Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung überein, so wird es keine Rückfragen mehr geben. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die ausgefüllten Unterlagen passen. Typische Fehlerquellen beim Ausfüllen des Antrages sind z. B.:

  • Die IBAN ist nicht korrekt
  • Die Unterschrift wird nicht akzeptiert, da nicht handschriftlich bzw. keine akzeptierte -elektronische Unterschrift mit z. B. Insign oder der Edocbox
  • Eine Frage wurde nicht beantwortet (= Kreuz nicht gesetzt)

Das sind alles Fehlerquellen, die wir vorab schon prüfen, aber auch wir übersehen ggf. mal ein Kreuz. Nachfragen zwecks der Gesundheit dürfte es nach unserer Erfahrung nicht geben, wenn die Unterlagen 1-1 identisch sind, wie diese bei der Risikovoranfrage verwendet wurden.
Nach der Policierung des Vertrages & Versicherungsbeginn gibt es dann aber keine Wartezeit mehr in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Typische Beispiele einer Nachfrage der Versicherung nach Antragstellung:

Diese muss dann natürlich absolut ehrlich und korrekt beantwortet werden. Aber das versteht sich von selbst. Spätestens wenn Du dann aber den Versicherungsschein in Händen hältst, muss keine Nachmeldung mehr erfolgen und Dein Vertrag ist in trockenen Tüchern.


4. Fall aus der Praxis - Herzinfarkt zwischen Antragsabgabe und Policierung

Wir haben uns sehr intensiv beschäftigen “müssen”. Zwar in der Pflegetagegeldversicherung, das Prinzip ist aber ähnlich.
Ein Kunde hat uns am Sonntag um 9.30 Uhr (!) den Antrag in simplr (unserer Kundencloud) hochgeladen und somit geschickt. Wir waren fleißig und haben diesen um 10.00 Uhr am Sonntag (!!) weitergeleitet.
Um 16.30 Uhr des gleichen Tages (!!) erlitt unser Kunde einen Herzinfarkt. Ging zwar alles ganz gut aus, aber letztendlich würde man damit natürlich nicht mehr angenommen werden bei der Gesellschaft bzw. generell. Es war somit kein kleiner Schnupfen oder ein Umknicken, sondern eine wirklich wichtige Absicherung, die sonst nicht mehr möglich wäre.
Der Antrag passte soweit und wurde eine Woche danach normal policiert. Der Versicherer (in diesem Fall die Hallesche), hat nicht mehr nachgefragt, ob sich seit Antragsstellung etwas verändert hat. Somit ist dieser Vertrag in trockenen Tüchern und rechtssicher.


5. Fazit zur Nachmeldung von neuen Erkrankungen / Hobbys in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier musst Du also keine Angst haben. Es gibt weder eine Wartezeit noch eine Nachmeldepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Spätestens, wenn Du die Versicherungspolice erhalten hast, kannst Du ruhig schlafen und Dein Schutz läuft ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns. Ohne Einschränkung oder Fallstricke.