Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Praxis
Unsere Praxiserfahrungen zu Vorerkrankungen - von normaler Annahme bis zur Ablehnung & warum Du keine Angst vor der Angabe haben solltest
Vorerkrankungen und ihre Auswirkungen auf die BU-Versicherung
Das Wichtigste zu Vorerkrankungen in der BU auf einen Blick
- Grundsätzlich musst Du auch mit einer Vorerkrankung keine Angst vor dem Abschluss einer BU haben.
- Klar, es gibt ein paar Erkrankungen, die in der Regel zu einer Ablehnung (MS, Rheuma) oder einer Ausschlussklausel/einem Risikozuschlag führen werden.
- Es kommt auch immer darauf an, wie lange die Krankheit besteht und ob laufende Beschwerden vorhanden sind.
- Wichtig ist immer eine saubere und klare Aufbereitung Deiner Gesundheitshistorie mit Eigenerklärungen und ärztlichen Attesten.
- Komm gerne auf uns zu, wir sind Experten beim Stellen anonymer Risikovoranfragen auch mit Vorerkrankungen, dies ist unser tägliches Geschäft.
- Je nach Alter, Beruf, etc. kann auch eine Sonderaktion mit verkürzter Gesundheitsprüfung für Dich infrage kommen.
Mithilfe unseres umfangreichen Vergleichsprogramms können wir schnell über hundert verschiedene Tarife für Dich vergleichen. Dies gilt aber nur für komplett gesunde Personen. In der Praxis war die letzten fünf bis zehn Jahre jeder schon mal beim Arzt und hat somit keine einwandfreie Gesundheitshistorie mehr. Das ist für uns mittlerweile eigentlich die Regel. Anfragen von komplett gesunden Personen gibt es selten. Überall zwickte es schon mal, gab diverse Vorerkrankungen oder längere Therapien. Aus diesem Grund können wir es mittlerweile auch recht gut einschätzen, wie eine Annahme erfolgen könnte. Zudem unterscheidet sich auch die Annahmequote sehr erheblich von einigen Gesellschaften. Bei einigen ist ein dreimaliger Arztbesuch wegen einer Grippe schon ein Alarmzeichen, andere Gesellschaften dagegen prüfen noch wirklich individuell. Diese Gesellschaften werden aber weniger. Bei vielen sitzt ein Sachbearbeiter vor Deiner Gesundheitshistorie und gibt Dein Krankheitsbild in eine Software ein. Dann blinkt es Grün, Gelb oder Rot. Damit gewinnt man natürlich keinen Blumentopf, somit schätzen wir BU-Gesellschaften mit individueller Risikoprüfung, wo sich somit ein Mensch über Deinen (!!) Gesundheitszustand den Kopf zerbricht. Es sind gibt aber wirklich einige sehr individuelle Risikoprüfungen am Markt, wo Du trotz Vorerkrankungen durchaus eine realistische Chance haben wirst. Hier haben wir inzwischen sehr gute Kontakte mit kurzen Wegen zu den direkten Entscheidern. Völlig fehl am Platz ist hingegen wie so oft die Empfehlungen von Finanztest und Co. zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Über allem steht zuerst aber eine Fleißaufgabe für Dich: Die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie mit einem detailliert ausgefüllten Gesundheitsdaten Beiblatt & Eigenerklärung. Es kann durchaus möglich sein, dass wir Dich noch (mehrmals) zum Arzt schicken zwecks einem aktuellen Ärztlichen Attest. Anschließend können wir gemeinsam eine Risikovoranfrage starten.
Lass Dir bitte unsere Erfahrungswerte in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitteilen, um eine erste Voreinschätzung zu bekommen.
Welche Krankheiten muss man in der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?
Grundsätzlich solltest Du immer alles angeben, was in den Abfragezeiträumen der Versicherer gefragt wird. Krankheiten einfach zu verschweigen ist keine gute Idee, das wird Dir im Leistungsfall um die Ohren fliegen und im Zweifel bekommst Du dann gar kein Geld von Deiner Versicherung. Wobei es ebenso wichtig ist, die Angabe einer Erkrankung mit ausreichenden Eigenerklärungen und ggf. ärztlichen Attesten zu untermauern. So können sich die Risikoprüfer etwas darunter vorstellen.
Bist Du Dir unsicher bezüglich Deiner Arztbesuche der letzten Jahre, kann im Zweifel das Einholen der Patientenakte bei Deiner Krankenkasse sinnvoll sein.
1. Migräne (mit und ohne Aura) in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Thema Migräne ist leider für viele Personen ein Dauerthema. Auch für einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung könnte dies durchaus zum Problem werden. Auch hier gilt wieder die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie und eine aktuelle ärztliche Stellungnahme. Der Risikoprüfung ist es immer sehr wichtig, dass sie sich ein aktuelles Bild machen können. Ebenso bedeutsam ist eine umfangreiche Eigenerklärung zur Migräne von Deiner Person.
Eigenerklärung Migräne zur Berufsunfähigkeitsversicherung (hier in unserem Gesundheitsdaten Beiblatt):
Auch im weiteren Beispiel folgt nun eine erste Einschätzung durch eine Eigenangabe, welche aber mit einem ärztlichen Statement untermauert wurde.
Ärztliche Stellungnahme zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Migräne
Die Attest ist sozusagen ein Idealzustand vom Arzt. Wenn irgendwie möglich, dann solltest Du Deinen Arzt darum bitten, so eine Stellungnahme zu verfassen.
Hier kann sich der Risikoprüfer natürlich ein exaktes und gutes Bild von der Migräne machen. Letztendlich gab es dann dafür auch eine normale Annahme (in diesem Fall bei der Baloise)!
Ein weiteres Beispiel für eine vorbildliche Stellungnahme des Arztes bei Migräne:
Letztendlich gab es hier (trotz vieler weiterer Vorerkrankungen) eine Normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung (diesmal bei der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung).
(Das Votum bezieht sich aber vor allem auf weitere Vorerkrankungen, nicht nur auf die Migräne).
Wie Du siehst, ist Migräne pauschal kein Ablehnungsgrund in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist jedoch, dass Du sauber und ordentlich mitarbeitest. Das heißt, dass Du Deine Gesundheitshistorie sauber aufbereitest und umfangreiche Eigenangaben machst & untermalst mit einem aktuellen Attest in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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2. Wirbelsäule/Rücken in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Oh, da schrecken viele Gesellschaften auf und lehnen erst einmal kategorisch ab bzw. schließen die Wirbelsäule vom BU Schutz aus. Da reicht es oft schon, wenn Du Dir vor drei Jahren eine Entspannungsmassage vom Arzt verschreiben hast lassen. Hier ist eine detaillierte Aufarbeitung Deiner Gesundheitshistorie sehr wichtig + aktuelles Attest zur üblichen Risikovoranfrage unersetzlich.
Die Thematik Skoliose behandeln wir in einem eigenen Artikel, welchen Du unter "Hilfe – in meiner Krankenakte steht etwas von Skoliose!" findest. Ebenso in einem separaten Artikel haben wir allgemeine Wirbelsäulen- und Rückenbeschwerden und die Auswirkungen in der BU genauer beleuchtet.
Nachdem die Hausaufgaben hier gemacht sind, können wir nur das Ergebnis der Gesellschaften abwarten. Die Chance ist aber durchaus groß, dass nach penibler Aufarbeitung des Rückenleidens eventuell dieses Risiko ganz normal versicherbar ist. Durchhalten ist das Ziel!
Ein akuter Bandscheibenvorfall ist aber natürlich logischerweise nicht versicherbar. Im folgenden Beispiel gab es für eine Rückenerkrankung (akutes Lumbalsyndrom) vier Einstufungen (Beispiel aus einigen angefragten Unternehmen).
Fangen wir mit einer kompletten Ablehnung an:
- Ausschluss von Wirbelsäulenerkrankungen
- Risikozuschlag der Wirbelsäulenerkrankung - durchaus etwas kompliziert beschrieben:-)
- Und wieder die beste Möglichkeit gefunden - noch normale Annahme für unseren Kunden
In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Wirbelsäulenbeschwerden aber auch gerne mit einer Rückstellung gearbeitet. D.h., der Rücken ist in den nächsten 12-24 Monaten ausgeschlossen. Ist der Patient bis dahin behandlungsfrei, so wird die Wirbelsäule wieder mitversichert. Auch hier haben wir schon den einen oder anderen Fall in der Praxis erlebt.
Rückstellung Wirbelsäule in der Berufsunfähigkeitsversicherung (in diesem Fall war die LV 1871 der Versicherer):
Nach diesen 12 Monaten (wo unser Kunde nicht beim Arzt gewesen ist & keine Beschwerden hatte) wurde das Zusatzformular ausgefüllt und an die Versicherung geschickt. Kurz darauf kam auch schon die Bestätigung, das Erkrankungen der Wirbelsäule nun mit dabei sind. So soll es sein ;-).
Warst Du nur einmalig bzw. sehr selten beim Arzt wegen Wirbelsäulenbeschwerden, so wirst Du mit einem aktuellen Attest Deine Chancen auf eine normale Annahme drastisch (!!!) erhöhen. Ein Schreiben, welches ungefähr so einen Wortlaut hätte, wäre optimal:
Oder folgendes Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenbeschwerden:
Habe keine Angst vor einer Ja-Antwort
- Manche Interessenten haben panische Angst vor einer Ja-Antwort im BU-Antrag
- Bitte sei nicht so - es ist nicht dramatisch, wenn Du eine Ja-Antwort geben musst
- Gib es sauber & ehrlich an und stelle gerne mit uns eine anonyme Risikovoranfrage
- Untermauere Deine Ja-Antworte gerade bei einer komplexeren Vorerkrankung mit Eigenerklärungen & Attesten
- Der Versicherer hat nun Kenntnis davon und kann sich ein genaues Bild Deiner Krankheit machen
- So kannst Du beruhigt schlafen und es gibt auch keine Probleme im Leistungsfall
3. Morbus Crohn in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar?
Morbus Crohn ist eine chronische Vorerkrankung des Darms und leider nicht heilbar. Man könnte meinen, dass es dann mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht so einfach aussieht. Dies kann man pauschal nach unserer Erfahrung aber nicht so sagen. Wichtig sind hierbei aussagekräftige Befundberichte eines Arztes, idealerwiese eine aktuelle Stellungnahme. Nur mit der Angabe Morbus Crohn wird es kein gewünschtes Ergebnis in der Risikovoranfrage geben. Inzwischen haben wir einen separaten Artikel zu Morbus Crohn in der Berufsunfähigkeitsversicherung geschrieben. In unserem Praxisfall sah das ärztliche Attest der Interessentin so aus:
Die ärztliche Stellungnahme ist somit absolut top geschrieben und der Risikoprüfer hat einen sehr guten Überblick über den derzeitigen Zustand. Wenn Du erst vor kurzem an Morbus Crohn erkrankt bist oder auch derzeit größere Probleme hast, wird es höchstwahrscheinlich keine passende Lösung geben. Aber wie im obigen Beispiel konnte man eine zufriedene Lösung finden. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch für die Risikolebensversicherung. Auszug zweier Voten:
Votum Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871 bei Morbus Crohn:
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es bei der LV 1871 eine Ausschlussklausel (der Risikozuschlag bezieht sich auf die gleichzeitig angefragte RLV).
Votum Basler Berufsunfähigkeitsversicherung bei Morbus Crohn:
Bei der Basler gab es im Gegensatz zur LV 1871 keine Ausschlussklausel für Morbus Crohn, sondern einen Risikozuschlag von 50 Prozent (die anderen beiden Klauseln bitte überlesen, war nicht auf Morbus Crohn bezogen).
Somit kannst Du sehen, dass die chronische Krankheit ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar ist. Wichtig ist aber, dass Morbus Crohn nicht erst vor kurzem ausgebrochen ist, sondern es sich schon etwas „einpendelte“ und Du ein aktuelles Ärztliches Attest vom Arzt besorgst. Wichtig ist aber vor allem, dass Du nicht direkt einen Antrag stellst bei der Versicherung, sondern den Weg über eine Risikovoranfrage bei einem versierten Versicherungsmakler zur Berufsunfähigkeitsversicherung gehst. Ja, das können auch wir sein?.
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4. Bluthochdruck in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier ist die Annahmequote extrem unterschiedlich. Eine Ablehnung oder ein Ausschluss ist wegen Bluthochdruck extrem unwahrscheinlich, aber dafür gibt es oftmals einen Risikozuschlag. Bei manchen (sogar sehr guten) Versicherungsgesellschaften beträgt dieser pauschal 25 %, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre beim Arzt deswegen gewesen ist. Einige Gesellschaften prüfen jedoch noch individueller und wir konnten schon oft eine normale Annahme erreichen, selbst mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme wegen Bluthochdruck.
Praxisfall Bluthochdruck mit Medikament in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Ein (!!) Versicherer hat das Risiko Bluthochdruck in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Bedingungen angenommen. I.d.R. gab es einen Risikozuschlag von 20 % (z.B. Basler - jetzt Baloise Versicherung) bis 50 % (Die Bayerische). Die Alte Leipziger Versicherung war übrigens die normale Annahme trotz Bluthochdruck.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn man schon krank ist?
Hier muss man natürlich ganz klar sagen: Krank ist nicht gleich krank. Bei jeder Diagnose kommt es darauf an, in welcher Art, Schwere und Umfang die Erkrankung besteht, ob Du dadurch vielleicht bereits Einschränkungen oder akute Beschwerden hast, in regelmäßiger Behandlung oder vielleicht medikamentös eingestellt bist.
Unser Credo lautet hier: Eine Vorerkrankung ist oftmals gar nicht so dramatisch wie man anfangs denkt, solange man diese schlüssig und detailliert beschreibt - immer mit dem Ziel, dass sich ein Fremder (also die Risikoprüfer) ein Gesamtbild dazu verschaffen können.
In vielen Fällen kann man durch das Beilegen zusätzlicher ärztlicher Unterlagen auch nochmal etwas nachhelfen. Wir versuchen aber auf jeden Fall, mit Dir gemeinsam das Beste aus Deinen Vorerkrankungen herauszuholen, um eine möglichst positive Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten zu können.
5. Allergie in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Einige Anbieter verlangen bis zu 50 % Aufschlag, andere wiederum nehmen dieses Risiko ganz normal an! Es kommt aber natürlich sehr stark auf den Grad der Allergie an. Nimmst Du aktuell Medikamente ein oder bist Du in den letzten fünf Jahren in mehreren Intervallen beim Arzt gewesen, so wird es je nach Beruf gerne mal eine Ausschlussklausel geben. Aber hey - immerhin sind dann hoffentlich sämtliche andere Bereiche ordentlich abgedeckt.
Bei einer Allergie ist der Beruf extrem wichtig. Der Heuschnupfen oder die Pollenallergie ist für den Wirtschaftsingenieur oder den Bürokaufmann eher unbedeutend von der "Gefahreneinstufung", ein Landschaftsgärtner oder auch ein Bäcker wird hier schon kritischer gesehen bei Allergien. Von daher spielt der Kontext des Berufes eine sehr große Rolle, wenn Allergien mit im Spiel sind.
Wenn Du nur vorsorglich in Behandlung warst, so wäre ein Attest hilfreich. Dieses sollte aussagen, dass Du nicht allergisch auf die untersuchten Substanzen reagierst.
6. Schilddrüsenfunktion in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch hier eminent große Unterschiede. Einen Ausschluss oder eine Ablehnung gibt es hier sehr selten, normal ist aber eher ein Beitragszuschlag zwecks Unter- / Überfunktion der Schilddrüse. Aber viele Gesellschaften erheben hier gar keinen Aufschlag. Aussagekräftige Unterlagen sind auch hier mehr als erwünscht :-).
Über die spezielle Schilddrüsenerkrankung Hashimoto und die Versicherbarkeit in der BU gibt es einen eigenen Artikel. Auch mit Hashimoto brauchst Du keine Angst vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
7. Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier reicht oft leider schon ein kurzer Besuch beim Psychologen oder Therapeuten um nicht angenommen zu werden. Gar eine Ablehnung ist oft die Folge. Als Privatperson hat man hier eine völlig andere Einschätzung, wie drastisch sich der Besuch auf die Annahme auswirken kann! So reichen schon eine Paarberatung, Beziehungsstress, eine Anamnese oder Familienaufstellung, Prüfungsstress aus, um hier keine Chance mehr zu haben, wenn man es nicht sauber aufbereitet.
Hier muss man gegenüber den Gesellschaften schon gut argumentieren, damit sie den Vorgang überhaupt prüfen. Wir haben in der Praxis immer wieder festgestellt, dass eine Annahme keineswegs unmöglich ist. War es wirklich nur ein einmaliger Besuch + anlassbezogen (z.B. Tod einer nahestehenden Person), der idealerweise auch schon etliche Jahre zurückliegt, so wäre ein aktuelles Attest sehr hilfreich, dass dies eine einmalige Geschichte gewesen ist. Je mehr Input wir dafür hätten, desto besser würde eine Annahme erfolgen. Risikoprüfer sind auch keine Unmenschen ;-). Zudem lieben diese umfangreiche eigene Erklärungen.
Für die Risikoprüfer bleibt es aber trotzdem oft schwierig zu beurteilen. Das der Kreuzbandriss oder die einzelne Erkrankung gut ausgeheilt ist, kann man anhand von ärztlichen Unterlagen ordentlich prüfen. In den Kopf kann man aber nicht hineinsehen (so die Risikoprüfung zu uns).
Und denke daran: Eine BU-Absicherung ist auch mit einem Ausschluss der Psyche enorm erstrebenswert. Bist Du sicher, dass Du niemals an einer schweren Nervenkrankeit, Multiplen Sklerose, Krebserkrankung, einem schweren Unfall oder z.B. einem Herzinfarkt leiden wirst? Wenn ja, brauchst Du selbstredend keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Du Dir aber nicht sicher bist, dann decke dieses Feld ab. Trotz Ausschluss Psyche in der BU.
Mehr Infos findest Du in unserem Artikel BU trotz Psychotherapie.
Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?
Grundsätzlich werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung ambulante Behandlungen beim Arzt 5 Jahre und stationäre Behandlungen bzw. Operationen 10 Jahre zurückgefragt. Dabei gelten die Jahrefristen immer taggenau, es muss also nicht das vollständige 5./ 10. Kalenderjahr angegeben werden. Bei fast allen Gesellschaften findet man zudem die Fragen nach Beschwerden, wegen welcher man nicht beim Arzt war, ebenfalls 5 Jahre zurückreichend. Abweichend davon müssen sogenannte chronische, degenerative Erkrankungen auch angegeben werden, wenn diesbezüglich in den letzten 5 Jahren keine Behandlung mehr stattgefunden hat. Leidet man beispielsweise an Rheuma, wird man es nicht umgehen können, diese Diagnose anzugeben.
Neben der normalen Gesundheitsprüfung gibt es auch einige Sonderaktionen der Versicherer, welche entweder für spezielle Berufsgruppen oder bis zu einem bestimmten Alter genutzt werden können. Hier sind die Gesundheitsfragen sowohl im Umfang, als auch im Abfragezeitraum teilweise stark vereinfacht.
8. Zerrung, Stauchung oder Prellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese drei Arten der (oft kurzfristigen Diagnose) sind i.d.R. normal versicherbar. Liegt der Zeitpunkt der Arztbesuch nicht wirklich sehr lange zurück (6-12 Monate), so kann es durchaus etwas Schwierigkeiten geben in der Antragsstellung. Deshalb Risikovoranfrage & ärztliches Attest bei sehr kurzer Beschwerdefreiheit.
Beispiel einer Annahme von Zerrung, Stauchung und Prellung in der BU:
Die normale Annahme folgte wenige Tage nach der Risikovoranfrage von der Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung.
9. Polyglobulie (Bluterkrankung) in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben zahlreichen, nicht erfolgreichen Voten gab es einmal das gewünschte Ergebnis = Normale Annahme. Hier sieht man, wie wichtig die Fleißaufgabe "Risikovoranfrage" ist.
Anbei drei ausgewählte Antworten:
- Keine Annahme möglich (Standardantwort in diesem Fall)
- Annahme mit 150 % Risikozuschlag (!!) und begrenzter Nachversicherungsgarantie
- Normale Annahme - so gehts auch
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10. Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich ist Asthma kein allzu großes Hindernis in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich kommt es insgesamt darauf an, wie stark sich die Erkrankung auf Deinen Alltag auswirkt. Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel Vorerkrankung Asthma - BU-Versicherung möglich?
Die Abfragezeiträume in der BU werden kürzer
Der BU-Markt entwickelt sich aktuell sehr dynamisch und ist hart umkämpft. Die Gesellschaften verbessern ihre Bedingungen und der Trend geht zu kürzeren Abfragezeiträumen von Erkrankungen, nicht nur in Sonderaktionen. Komm gerne auf uns zu!
11. Tinnitus in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch beim Tinnitus kommt es auf die Ausprägung Deiner Krankheit und eine saubere Aufbereitung Deiner Gesundheitshistorie an. Grundsätzlich sehen wir aber selbst eine mögliche Ausschlussklausel der Ohren bzw. des Tinnitus nicht als allzu dramatisch an. Ausführlichere Infos gibt's in unserem Artikel Kann ein Tinnitus in der BU versichert werden?
12. Einige Erfahrungen zum Thema Hobbys
Ausführlichere Informationen und Beispiele zu gefährlichen Hobbys in der BU. Hier möchten wir nur ein paar davon kurz anschneiden.
Bergsport in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier war unsere Kundin bis Grad 6 und 4.000 Metern in den Bergen sehr aktiv unterwegs. Bisher hatte sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA mit Ausschluss Bergsport. So stellten wir verschiedene Risikovoranfragen und es kam die ganze Palette als Antwort. Von ganz normaler Annahme, über einen Risikozuschlag von 50%, Ausschluss Bergsport und einer kompletten Ablehnung. Du siehst also – auch hier haben wir das Bestmögliche herausgeholt. Diesen Fall haben wir auch etwas detaillierter in einem Blogbeitrag von uns beschrieben!
Schau Dir die drei Antworten zu Thema Bergsport in der Berufsunfähigkeitsversicherung an:
- Ausschluss Bergsport
- Annahme mit Zuschlag
- Normale Annahme unserer Kundin (auch wenn "normales Bergsteigen" gemeint ist)!
Eishockey in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier gab es die unterschiedlichsten Rückmeldungen der Gesellschaften. Von oftmaligem Ausschluss der Sportart bis zur regulären Annahme (waren aber nur wenige – aber immerhin möglich).
13. Fazit zu Vorerkrankungen (Wirbelsäule, Allergie, Migräne und Co.) in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Leider gibt es eher selten den völlig gesunden Menschen. Unser Ansatz bei einer Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung geht also viel tiefer, als nur ein Vergleichsprogramm anzuwerfen (denn das kann jeder, wenngleich viele kein Geld für ein vernünftiges Vergleichsprogramm ausgeben möchten – wir schon :-)).
Es ist somit völlig unabdingbar, dass wir gemeinsam zuerst die Gesundheitshistorie sauber aufbereiten, ggf. aktuelle ärztliche Atteste anfordern und ein sauberes Gesundheitsdaten Beiblatt bekommen, um anschließend eine Risikovoranfrage zu stellen, um dann die bestmögliche Lösung für Dich zu finden.
Für Interessierte ist hier unsere Vorgehensweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Bist Du Dir aber generell unsicher, ob sich der Aufwand bei Dir aufgrund von einer Vorerkrankung lohnt, kontaktiere uns selbstverständlich gerne vorher.
So kommst Du zur passenden BU-Versicherung bei uns
Folgende Schritte kannst bereits vor dem ersten Kontakt mit uns schon selbständig durchführen:
- Risikovoranfragebogen 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
- Gesundheitsdatenbeiblatt 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
- Vorab Datenschutzerklärung 📑 - Bitte herunterladen und unterzeichnen.
- Neukundenregistrierung - Registriere Dich in unserem Kundenportal simplr und lade die drei Dokumente aus 1.-3. (& ggf. weitere ärztliche Unterlagen) als PDF hoch. Mehr zur simplr-Registrierung. Bitte keine einzelnen Seiten hochladen und pro Vorgang/Dokument ein PDF mit der korrekten Bezeichnung. Mehr zum Dokumentenupload.
- Schick uns bitte eine kurze Info per Mail oder über unser Kontaktformular, wenn Du Schritt 4. erledigt hast. Wir prüfen Deine Unterlagen (i.d.R. innerhalb von 48 h) und melden uns bei Dir.
Wichtige Hinweise:
- Bitte schicke uns keine Unterlagen per Mail, sondern nur über unser Kundenportal simplr. Hier sind Deine sensiblen Daten zu 100% geschützt.
- Falls Du größere Zweifel an Deiner "Versicherbarkeit" aufgrund von Vorerkrankungen hast, schreib uns bitte vorher eine kurze Mail oder ruf uns an. Wir können inzwischen sehr gut abschätzen, ob sich die Mühen lohnen.
- Wir sind auf Deine aktive Mitarbeit angewiesen und erwarten auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit. Lies Dir bitte Unsere Spielregeln zur Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch🙏.
- Eine ausführlichere Beschreibung der Schritte findest Du unter Unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden BU-Versicherung.
Pressenachklang
24.09.2024 / Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja für viele Gesellschaften immer noch ein rotes Tuch. Die Alte Leipziger hat nun eine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen eingeführt. Im Marktvergleich ist dies zwar keine wirkliche Neuheit, aber dennoch grundsätzlich zu begrüßen. Unser BU-Experte Tobias Bierl hat diese Themen im Magazin procontra genauer betrachtet und empfiehlt trotzdem mit dem BU-Abschluss nicht zu lange zu warten.