1. Vor dem Leistungsfall erfolgt die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie

Es gibt für uns faktisch drei sehr wichtige Parameter, welche übereinander greifen sollten, um eine 100-prozentige Lösung im BU-Leistungsfall zu bekommen. Sind diese einzelnen Punkte passend, so kann es keine Verweigerung der Leistung vonseiten der Berufsunfähigkeitsgesellschaft geben. Früher oder später muss gezahlt werden, zu mehr fehlt uns ehrlich gesagt die Fantasie. 

Der erste und eigentlich wichtigste Punkt (denn ohne diesen nützen Punkt 2 und 3 relativ wenig) ist die intensive Aufarbeitung Deiner Gesundheitshistorie, aber auch weiteren Risikofaktoren wie gefährliche Hobbys. Dies ist zwar mit viel Arbeit verbunden, aber nur so bist Du 100 % auf der sicheren Seite. Diese Vorgehensweise haben wir schon öfters auf unserer Homepage beschrieben.

Diese Aufbereitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Denke immer daran, dass Du diesen Aufwand nicht wegen uns machst, sondern allein wegen Dir, damit Du einen sauberen und rechtssicheren Vertrag bekommst. Sorgfalt geht immer vor Schnelligkeit. Bei der  anschließenden anonymen Risikovoranfrage spielen wir nochmals unsere Stärken besser aus. Über die Jahre haben wir sehr gute Kontakte zu Entscheider in der Risikoprüfung aufgebaut. Sei es zu Gesellschaftsärzten, Abteilungsleitern oder erfahrenen Risikoprüfern. Diese voten alle sehr wohlwollend und individuell. Eine Tiefe in der Beurteilung, welche Du normalerweise niemals bekommen würdest, genauso wie sehr viele Versicherungsvermittler am Markt. Aus diesem Grunde gibt es bei uns auch keine pauschalen Risikovoranfragen an zehn Gesellschaften oder mehr. Dieses Feld lassen wir den unwissenden Vermittlern übrig, die sich dann wundern, warum sie nur schlechte Ergebnisse aus dem Underwriting der Gesellschaften bekommen. 

Saubere Vertragsbedingungen sind ebenso wichtig für den späteren Leistungsfall!

Wir achten natürlich auch sehr stark auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit meinen wir jetzt nicht nur auf solche Dauerbrenner wie den Verzicht auf die abstrakte Verweisung oder den Prognosezeitraum. Das sind Punkte, die mittlerweile jeder gute Versicherer vernünftig gelöst hat. Wir treffen für Dich die Vorauswahl an guten Gesellschaften und achten auf starke Bedingungen, aber auch auf der anderen Seite auf die Finanzstärke, den Service und die Zukunftsfähigkeit. So haben wir z.B. nie die WWK vermittelt, welche ja massive Beitragssteigerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung hinter sich hatte. Ebenso nie die Generali (ok, jetzt geht´s gar nicht mehr, nachdem diese nun “exklusiv” nur noch von einem Vertrieb verkauft werden kann), wo viele Verträge mittlerweile zur Proxalto (einer Auffanggesellschaft) übergingen und wo sich massiv die Kundenbeschwerden steigerten

Diese Punkte sind dann wichtig für den Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintritt - der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Du wirst uns zwar schon noch öfters kontaktieren wegen einer möglichen Nachversicherung, zur Beitragsdynamik oder einer Frage, ob es weltweiten Versicherungsschutz gibt. Klaro, dafür sind wir da.

Im Idealfall war es das jetzt mit den obigen Punkten. Du wirst nie in Deinem Arbeitsleben berufsunfähig und musst Deine Versicherung somit nie in Anspruch nehmen. Das wünschen wir uns alle. Aber was ist, wenn es anders kommt, als man es sich wünscht? Das Leben ist nicht planbar. Kein Mensch ist gegen eine schwere Krankheit oder vor einem Unfall geschützt. Wir nicht, Du nicht, niemand. Selbst in Berufen, die „wenig körperlich“ beansprucht sind, nimmt die Zahl der BU-Fälle rasend zu. Es gibt nicht mehr ein „Ach, in meinem Beruf kann ich immer arbeiten“. Kannst Du auch noch dort arbeiten, wenn Du eine schwere psychische Krankheit, Krebs oder einen Schlaganfall hattest?

Hier haben wir für Dich nun eine absolut passende Lösung. Du musst Dir im Klaren sein, dass Versicherer weder unsere noch Deine Freunde sind, auch wenn wir extrem gute Kontakte haben zu einigen, doch nicht sehr unwichtigen Personen in Führungsverantwortung. Im Leistungsfall wird Dein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung penibel geprüft. Hast Du den oberen Punkt zwei sehr gewissenhaft aufgearbeitet, kann es zumindest bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kein böses Erwachen geben.


2. Warum wir als Finanzberatung Bierl selber keine Leistungsfälle begleiten

Eine durchaus berechtigte Frage mit “Ich hab doch den Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, warum helft Ihr mir jetzt nicht im Leistungsfall? Ihr habt es doch fachlich drauf?”.
Wir sind keine Freunde davon, dass ein Versicherungsmakler den Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt. Der Grund ist so banal wie einfach: Es gibt einfach zu selten einen Leistungsfall, um wirklich eine Expertise aufzubauen.

Kommen wir wieder zu Punkt eins nach oben - was macht uns aus? Warum kontaktieren uns so viele Interessenten aus dem Internet und wir werden empfohlen? Weil wir auf dem Weg zur Vertragsgestaltung gut sind und kurze Kontakte zur Risikoprüfung haben. Unsere Expertise ist eine Folge von vielen hunderten Beratungen im Jahr. Wir schlossen im Jahr 2021 über 500 Neuverträge ab in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sind wir fit, kennen alle Stolpersteine und haben an den wichtigsten Hebeln bei den Versicherern die richtigen Ansprechpartner. Weil wir und unsere Mitarbeiter immer und immer wieder jeden Tag gleiche und ähnliche Fälle / Anfragen auf dem digitalen Schreibtisch haben. 

Große Anzahl an Neuverträge, geringe Leistungsfälle im Hause Bierl

Leistungsfälle sind aber viel seltener als Neuanträge. Das liegt auch daran, das vor allem zwei Kundengruppen bei uns anfragen:

  • (Jung) Akademiker, Studenten und Schüler (respektive deren Eltern)
  • Fast ausschließlich Berufe mit akademischen Hintergrund bzw. im Büro

Junge Leute werden statistisch gesehen seltener berufsunfähig, das Risiko steigt mit dem Alter. Also bei vielen Kunden von uns erst in einigen Jahrzehnten. Zudem wird der wissenschaftliche Mitarbeiter, Maschinenbauingenieur oder Assistenzarzt halt auch seltener berufsunfähig als die Krankenschwester, der Maurer oder der Heizungsbauer. Letztere Berufsgruppen fragen bei uns über das Internet faktisch gar nicht an.

Würden wir jetzt Leistungsfälle selber in die Hand nehmen, sind wir in der gleichen Situation wie ein Wald- und Wiesenvermittler, der im Jahr zwei, drei Neuanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung macht. Man merkt die Unsicherheit sowie das fehlende fachliche Know How. Ist ja auch nicht schlimm. Wir haben auch keine größere Fachkenntnis in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Maschinenbruchversicherung oder der Finanzierung einer Gewerbeimmobilie. Somit lassen wir die Finger davon. Der BU-Expertenservice hat hingegen schon über 2.000 Leistungsfälle aktiv begleitet.  

Know How im Leistungsfall muss immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden

Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind vor allem auf Kenntnisse in der aktuellen Rechtsprechung angewiesen. Wir hoffen, Du verzeihst uns, dass wir die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgericht in Hamm oder Dresden nicht täglich auf der Agenda haben. Spezialisierte Versicherungsberater im Leistungsfall aber schon.
Es geht zudem im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung um sehr viel Geld. Ein fünfstelliger Betrag ist es eigentlich oftmals, nicht selten kann es in den sechsstelligen oder gar siebenstelligen Betrag gehen. Das ist etwas anderes als ein Haftpflichtschaden für 200 Euro. In dieser sehr wichtigen Sache sollte man nicht selber “rumwursteln” und falschen Kundenservice vorleben, sondern sich eingestehen, dass es jemand besser kann - zum Wohle des Kunden!


3. Unsere Kooperation mit dem BU-Expertenservice im Leistungsfall

Nun war es uns wichtig, dass unsere Kunden in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall eine umfassende Begleitung besitzen. Wir haben uns verschiedene Dienstleister angesehen und sind letztendlich immer wieder beim BU-Expertenservice gelandet. Fachlich, menschlich wie auch die Thematik der Zukunftsfähigkeit.
Der BU-Expertenservice ist ein bundesweites Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Kronach und ist - korrekt gesagt - Versicherungsberater. Diese haben sich auf die Leistungsfallbearbeitung in der Biometrischen Absicherung - insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung - spezialisiert. Man kann sagen, dass der BU-Expertenservice praktisch den ganzen Tag nichts anderes macht, als seine Unterstützung im Leistungsfall anzubieten. Somit ist einer unserer wichtigsten Punkte erfüllt mit “Nicht nebenbei laufen lassen, sondern Konzentration auf die eine Sache”.

Eine große Anzahl an Leistungsfällen ergeben viele Erfahrungen & kurze Wege!

Ähnlich wie wir in der Antragsbearbeitung von Neuabschlüssen, bekommt der BU-Expertenservice unter Führung des Dipl. Mathematiker Stephan Kaiser (=Geschäftsführer) im Jahr auch eine mittlerweile dreistellige Anzahl an Leistungsfällen zur Hand. Das hat somit die Folge, dass sich die individuellen Abläufe so gut es geht eingespielt haben. Ebenso gibt es natürlich auch die sehr guten Kontakte zu den Entscheidern in der Leistungsfallprüfung - vom erfahrenen Sachbearbeiter, dem Gesellschaftsarzt oder dem Leiter der Leistungsfallabteilung. Genau die Kontakte, welche wir VOR dem Leistungsfall (= Antragsstellung) haben, besitzt der BU-Expertenservice IM Leistungsfall. Somit eine win-to-win Situation für uns alle.

Ihr habt doch früher auch weitere Versicherungsberater im Leistungsfall gelobt, gilt das nicht mehr?

Nein, ganz und gar nicht. Es gibt in unseren Augen in Deutschland einige gute Versicherungsberater, welche sich darauf spezialisiert haben. Viele sind aber “Einzeltäter” (nicht negativ gemeint) und erfüllen somit unsere Voraussetzungen nicht:

  • Es darf nicht sein, das man derzeit keine Fälle von uns annimmt, da man ausgebucht ist in den nächsten Monaten (kein seltener Fall bei Guten am Markt)
  • Die guten Versicherungsberater im Leistungsfall können sich zudem auch aussuchen, welche Fälle sie annehmen. Psyche in den ersten fünf Jahren wird gerne mal abgelehnt
  • Was ist, wenn die Person verstirbt? Im Urlaub ist? Das Gewerbe aufgibt? 

Somit haben wir uns nicht gegen andere Versicherungsberater im Leistungsfall entschieden, sondern für den BU-Expertenservice. Diese sind mittlerweile mehrere Berater. Der BU Expertenservice gehört zum Firmenverbund der Scala Holding unter dem Sitz von Christian Schwalb, einer der bekanntesten Persönlichkeiten rund um der biometrischen Absicherung. So richtet er auch alle zwei Jahre die Biomexkon in Frankfurt aus - ein Treff, wo engagierte Versicherungsmakler (2022 waren wir auch dabei, siehe “Besuch von Tobias beim Fachkongress Biomexkon“) auf die Entscheider in der Risiko- wie Leistungsfallprüfung kommen. Tobias hat das Treffen richtig genossen?‍♂️

Zudem kooperiert der BU-Expertenservice im Zweifel auch mit Rechtsanwälten mit Fachkenntnis im Versicherungsrecht und insbesondere der BU-Leistungsfälle. Es kommt aber nur in weniger als ein Prozent der Fälle vor, dass ein kooperierender Rechtsanwalt einbezogen werden muss.

Was kostet der Service des BU-Expertenservice?

Das Erstgespräch ist exklusiv für unsere Kunden kostenfrei - hier werden die Kosten in Höhe von 250 Euro übernommen. Voraussetzung ist hierbei aber, dass der BU-Vertrag über uns abgeschlossen oder auf uns übertragen wurde (Stichwort  Bestandsübertragung).

In diesem Gespräch (Telefon oder per Videocall) werden Deine Parameter abgeklopft und die weitere Vorgehensweise erklärt mit einer konkreten Handlungsaufforderung. Vorher senden wir dem BU-Expertenservice aber folgende Unterlagen (natürlich mit Deinem vorherigen Einverständnis):

  • Eine Kopie der Police
  • Eine Kopie der dem Vertrag zugrundeliegenden AVBs
  • Ist der Vertrag noch keine 10 Jahre alt, eine Kopie des Antrages (auf Versicherung)
  • Ist der Vertrag dynamisiert worden, den letzten Nachtrag
  • Wenn möglich einen Arztbericht (falls vorhanden)
  • Police und allgemeine Vertragsbedingungen einer möglichen Krankentagegeldversicherung
  • Kontaktdaten des Kunden

Anschließend wird Dir auch das Gebührenmodell vorgestellt. I.d.R. erfolgt dies auf Erfolgsbasis ala “Wenn wir Deinen Leistungsfall durchbekommen, nehmen wir uns ca. vier Monatsrenten, wenn wir eine Ablehnung erhalten, dann musst Du uns nichts bezahlen” (bei hohen BU-Renten gibt es einen Deckel nach oben). Die Bezahlung ist meistens dann kein Problem, da die Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit oftmals Monate, wenn nicht Jahre zurückliegt und es somit auf einmal einen “Geldsegen” gibt. Aber auch weitere Gebührenmodelle sind möglich, hier am besten mit dem BU-Expertenservice eine Vereinbarung treffen.

Wann erfolgt eigentlich die Meldung des Leistungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bitte niemals voreilig einen Leistungsfall melden. Dies kann negative Auswirkungen haben. So kann es aus taktischen Gründen ab und zu sinnvoll sein, z.B. eine Verjährung der Fristen verstreichen zu lassen, eine kommende Beitragsdynamik abzuwarten  oder die Leistung aus dem Krankentagegeld erstmals weiterlaufen zu lassen. Eine zu frühzeitige Anerkennung kann ggf. auch nachteilig sein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Der BU-Expertenservice stellt dann nach Aufbereitung der gesamten Unterlagen selbst den Leistungsantrag bei der Gesellschaft. Der Sachbearbeiter der Versicherung kann dann innerhalb weniger Tage / Wochen eine Entscheidung treffen.
Auch hier merken wir wieder die Ähnlichkeiten bei einer anonymen Risikovoranfrage bei uns - es dürfte für den Risikoprüfer keine offenen Fragen mehr geben, sondern er kann fallentscheidend tätig werden ohne dreimaliges Nachbohren nach weiteren Unterlagen. So läuft das Spiel auch mit dem BU-Expertenservice ab im Leistungsfall. Die erforderlichen Unterlagen gehen also erstmals an das Versicherungsberatungsunternehmen, nicht an den Versicherer. Von daher bitte niemals vorweg den “Schaden” dem Versicherer melden.

Weitere Vorteile durch den BU-Expertenservice im Leistungsfall

Bis zur Bewilligung des Berufsunfähigkeitsversicherung-Leistungsfalls vergehen durch Rückfragen durchschnittlich knapp zehn Monate. Mit Hilfe des BU-Expertenservice sinkt diese Zeit deutlich. Die größte Anzahl der Fälle kann bereits nach zwei Monaten abgeschlossen werden. Hast Du wirklich die Zeit und die finanziellen Rücklagen, dass Du ggf. für über ein Jahr mit der Versicherung über Deinen Leistungsfall diskutierst? Gib den Fall in Expertenhände. Der BU Expertenservice betreut jedes Jahr eine dreistellige Anzahl an Verfahren, hat sich auf das Metier spezialisiert und kennt auch direkt die passenden Ansprechpartner bei den Gesellschaften. Es gilt hinter vorgehaltener Hand, dass manche Gesellschaften im Leistungsfall den Kunden so lange hinhalten, bis dieser mit einem Rechtsanwalt oder auch spezialisierten Experten kommt. Viele versicherte Kunden geben den Kampf im Leistungsfall auch zermürbt auf, da sie sich nicht mehr in der Lage sehen, diesen weiterzuführen. Zudem haben diese Personen wahrscheinlich schon bei der Antragsstellung eklatante Fehler gemacht, die erst wieder ausgebügelt werden müssen. Wenn möglich.


4. Warum keinen Rechtsanwalt im Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich hab doch eine Rechtsschutzversicherung?

Klare Frage an Dich = wann leistet eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ein Fall abgelehnt worden ist. Sprich, das Kind schon in den Brunnen fiel. Wenn Du eine Ablehnung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, muss schon extrem viel falsch gelaufen sein. Das größte Hindernis auf eine saubere Regelung bist nämlich Du und vielleicht auch ein Versicherungsvermittler, der meint “Jetzt melden wir einfach mal den Leistungsfall an….”. 

Zudem gibt es einen sehr wichtigen Satz, welchen Du Dir auch merken solltest:

Kommst Du mit dem Anwalt, kommt die Versicherung mit der Rechtsabteilung

Ein Versicherungsberater mit Spezialkenntnissen im Leistungsfall agiert mit einem Sachbearbeiter in der Leistungsfallprüfung. Bekommt aber der Leistungsfallprüfer ein Schreiben vom Anwalt, möchte der Sachbearbeiter auf keinen Fall etwas Falsches machen. Dann agiert der Rechtsanwalt gegen die Juristen-Abteilung des Versicherers auf dem höchsten Paragrafen-Niveau. Das ist nicht wirklich in Deinem Sinne.
Wir halten eine Rechtsschutzversicherung für durchaus sinnvoll, aber bitte nicht aus dem alleinigen Grund wg. eines möglichen Rechtsstreits in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein Rechtsanwalt kann aber im Zweifel schon sinnig sein - vor allem dann, wenn sich ein Rechtsstreit vor Gericht nicht vermeiden lässt. Dann aber kooperiert wiederum der BU-Expertenservice wieder mit verschiedenen Anwälten mit Fachkenntnis. Die Dosis macht also das Gift und deshalb finden wir eine pauschale Empfehlung für nicht zielführend. 

Mehr Praxisinformation bekommst Du auch unter “Rechtsschutzversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?”. Da gehen wir nochmals tiefgründiger auf die Thematik ein.


5. Fazit zum Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Hast Du Deine Hausaufgaben mit der sauberen Aufarbeitung Deiner Gesundheitshistorie, der anschließenden anonymen Risikovoranfrage und zuletzt der passenden Auswahl nach Deiner individuellen Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht, so bist Du bis zum Leistungsantrag schon absolut auf der sicheren Seite. Kommt es nun aber zum Fall der Fälle, so nimm Dir unsere Empfehlung mit dem BU-Expertenservice an Deine Seite.

Wir sind sehr große Freunde davon, dass Dich Spezialisten beraten. Ob bei uns im Hause (deshalb auch das Ärztehausprinzip bei den Bierl ́s) oder auch außerhalb mit verschiedenen Kooperationspartnern. Es muss Dir immer bewusst sein, dass ein Versicherungsvermittler niemals die Kenntnisse bei Leistungsfällen erreichen kann, da ihm schlichtweg die Masse fehlt. Gib Deinen Leistungsfall also in professionelle Hände. 

Fassen wir nochmals die Vorteile des BU-Expertenservice im Leistungsfall zusammen

  • Erfahrungswerte aus über 2.000 BU-Leistungsfälle
  • Bei rund 9 von 10 Mandanten wird ein positives Leistungsanerkenntnis erreicht
  • Die Verfahrensdauer wird um 40 Prozent verkürzt
  • Bei nur etwa ein Prozent der Mandanten wird ein kooperierender Rechtsanwalt empfohlen