Was ist, wenn ich (unwissentlich) falsche Angaben mache bei der Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kommt es dann zum Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung (analog gilt dies aber praktisch für jeden Bereich der biometrischen Absicherung), so prüft der Versicherer zuerst, ob Du die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hast, sprich – er prüft Deine Gesundheitsangaben. Hier fragt das Unternehmen somit bei einem oder mehreren Ärzten an, bei denen Du im besagten Abfragezeitraum des Versicherungsantrags (bei ambulanten Behandlungen i.d.R fünf Jahre, bei stationären Behandlungen oft zehn Jahre) in Behandlung warst. Hast Du also die Gesundheitsfragen nicht korrekt angegeben, so kann dies ein Pulverfass sein. Es spielt hierbei auch keine Rolle, aus welchem Grund Du berufsunfähig geworden bist. Hattest Du einen schweren Unfall, aber bei Deiner Antragstellung hast Du die Diagnose einer psychischen Behandlung nicht angegeben, so wird der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Vertrag zurücktreten und stellt sich leistungsfrei. Wir sprechen hier explizit aber von großen und teilweise chronischen Erkrankungen. Der vergessene Schnupfen wird Dir nicht vor die Füße fallen! 

Du musst Deinen Gefahrenumstand sauber benennen - im Zweifel holst Du Dir die Krankenakte!

Generell raten wir zu folgender Vorgehensweíse:

Bitte fülle erst einmal unser Gesundheitsdaten Beiblatt (gibt´s bei uns per Mail) ordentlich aus. Dies erfordert ein intensives Nachdenken beim Eintragen. So fordert es auch der Gesetzgeber. Wenn Du chronische Atemwegserkrankungen hast, dann weißt Du dies sicherlich. Der Gesetzgeber sagt nämlich folgendes "Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. ".  Du musst also Angaben über die bekannten Gefahrenumstände machen. Der Magen-Darm Infekt wird dir nicht vor die Füße fallen, aber selbstverständlich musst du erhebliche Vorerkrankungen und Arztbesuche sauber und korrekt angeben

In unserer Vorgehensweise zur Risikovoranfrage bitten wir Dich dann, dies sauber in unser Datenblatt zu übertragen. Hier kann die Krankenakte des Arztes eine sehr gute Denkhilfe sein, muss es aber nicht.. Bagatellerkrankungen sollten hier zwar angegeben werden, spielen aber im Votum keine gesonderte Rolle. 

Ein Trumpf zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung = Ärztliche Atteste!

Hast Du Diagnosen für Dich entdeckt, welche Du so nicht bestätigen kannst, so setz Dich bitte mit dem Arzt in Verbindung und kläre dies unbedingt VOR der Risikovoranfrage. Oder sprich Dich kurz mit uns ab, wie Du es am besten formulieren solltest. Idealerweise ist ein ärztliches Attest, wie wir es sauber in unserem Homepagebeitrag mit "Direkt aus der Praxis: Ärztliche Atteste und Stellungnahmen in der Berufsunfähigkeitsversicherung!" beschrieben haben. Hier stehen sehr viele Beispiele direkt aus der Praxis. Mit einem aktuellen ärztlichen Attest kannst Du so gut wie alle "älteren" Diagnosen ausknocken, denn Du als "Laie" hast ein ärztliches Attest nicht anzuzweifeln. So ist es mittlerweile mehr als normal, dass wir unsere Interessenten zweimal, dreimal oder sogar noch öfters zum Arzt schicken für eine aktuelle Stellungnahme. Dies gepaart mit einer Eigenerklärung kann der Lösungsweg zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sein. 

Wir wissen selber – dies ist mit einem enormen Zeitaufwand verbunden, aber nur so kannst Du auf Nummer sicher gehen. Du kannst das Problem der vorvertraglichen Anzeigeverletzung nur einmal konsequent beenden – nämlich mit der gewissenhaften Aufarbeitung Deiner Gesundheitshistorie! Haben wir Deine umfangreiche Aufbereitung der Gesundheitshistorie erhalten, so starten wir für Dich eine Risikovoranfrage, um herauszufinden, welche Versicherungsgesellschaft Dich zu welchen Konditionen absichern würde. Die Annahmequoten bei den jeweiligen Versicherern sind oftmals sehr unterschiedlich und können von einer normalen Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung, über einen Ausschluss (z.B. Wirbelsäule oder psychische Erkrankungen) bis zu einer kompletten Ablehnung reichen. Wenn Du aber in den letzten fünf Jahren eine langwierige Depression hattest, dann können wir natürlich auch nicht zaubern und es folgt mind. die Ausschlussklausel Psyche. 

Es gibt große Unterschiede in der Risikoprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Zudem kennen wir mittlerweile sehr stark unsere "Pappenheimer". Manche geraten schon bei einem Schnupfen in Schnappatmung, andere wiederum voten hier viel besser. Wenn wir ehrlich sind, gibt es eigentlich nur noch fünf, sechs oder sieben Gesellschaften mit einer sehr guten Risikoprüfung. Den Rest kann man eigentlich in der Tonne rauchen. Von daher halten wir wenig von Slogans ala "Wir können bei 30 Gesellschaften anfragen". Dies hat mit der täglichen Realität nichts zu tun. Der Slogan ist somit so ähnlich wie "Das beste aus 300 Banken", wovon 295 Banken in deiner Region keine Rolle spielen.

Stellt mir mein Arzt ganz einfach die Krankenakte & Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung?

Ja, der Einblick in die persönliche Krankenakte ist Patientenrecht. Wir und unsere Interessenten erleben es leider in der Praxis ab und an, dass sich der behandelnde Arzt dagegen sperrt und davon spricht, dass ihn die Versicherung erst anschreiben müsse, um die Krankenakte offen zu legen. Dies stimmt definitiv nicht. Der Unterschied ist, dass der behandelnde Mediziner bei einer Anfrage des Versicherungsunternehmens ein Honorar bekommt, bei Herausgabe für den Patienten muss dieser hingegen nur die Kopie- wie Papierkosten tragen (kommt in der Praxis aber selten vor). Gehe aber bitte nie auf Konfrontationskurs mit dem Arzt. Du musst das "Helfersyndrom" bei ihm aktivieren, besonders wenn es um eine aktuelle Stellungnahme geht. 

Aber hier sind wir wieder am Anfangspunkt – wir wissen ja nicht, welches Versicherungsunternehmen für Dich und Deine Bedürfnisse optimal passt. Deshalb arbeiten wir hier mit einer Risikovoranfrage (in sämtlichen Bereichen der biometrischen Absicherung, also auch in der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, schwere Krankheitenversicherung und Risikolebensversicherung).

In Paragraph 10 Absatz 2 der Berufsordnung für Ärzte wird deutlich darauf hingewiesen, dass Du als Patient jederzeit ein Anrecht auf Einsicht Deiner Krankenakte hast.

Gerne erstellen wir Dir ein Musterschreiben für den behandelnden Zeitraum, welches wie folgt aussieht:


Mach Dir aber bitte den Paragraph 19 des VVG zu nutze - du musst eigentlich nur die Dir bekannten Gefahrenumstände sauber benennen!

Der Gesetzgeber sagt nämlich aus, dass man nur die ihm bekannten Gefahrenumstände anzeigen soll. Dies steht recht sauber im Versicherungsvertragsgesetz Paragraph 19 drin. 

Der Gesetzgeber und richterliche Urteile sagen aus, dass man als Versicherungsnehmer vor Antragsstellung "stark nachdenken" muss. Das man vor drei Jahren eine Depression oder einen Bandscheibenvorfall hatte, dass dürfte jedem einfallen. Der Grippebesuch von vor 4,5 Jahren kann schon mal vergessen werden. Die Gerichte sind hier also nicht so hart in der Auffassungsgabe und mittlerweile sehr Verbraucherfreundlich. 
Hier wird teilweise auch von einigen Medien mit den Ängsten gespielt. Der Ablehnungsgrund "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" spielt nicht mal zu 10 % eine Rolle, wie auch der Versicherungsbote mit "Berufsunfähigkeitsversicherung - Die Gründe für abgelehnte BU-Renten" berichtete. Über 77 % der Leistungsanträge wurden auch bewilligt. 

Die zwei häufigste Gründe für eine Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind so banal wie einfach:

  • zu über 35 % gab es keine Reaktion des versicherten Kunden, nachdem der Versicherer ihn anschrieb
  • bei ca. 32 % der Fälle wurde schlichtweg der Grad von 50 % Berufsunfähigkeit nicht erreicht 

Unsere klare Empfehlung für den Leistungsfall lautet aber seit eh und je - hol Dir professionelle Hilfe an die Seite von Personen, die sich auf die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert haben.

Von daher - bitte keine so große Angst vor Falschangaben haben. Das Thema muss und sollte gewissenhaft angegangen werden, keine Frage. Aber nicht in Panik verfallen. Es ist eine gewisse Fleißarbeit von dir notwendig. 

Wie ein sauberes Gesundheitsdaten Beiblatt Deine Voranfrage unterstützt, sehen wir uns jetzt an zwei Beispielen an:

Laut dem Versicherungsvertragsgesetz hat hier der Versicherungsnehmer seine Pflicht erfüllt. Er hat die ihm bekannten Umstände umfangreich beschrieben. Bei so einer detaillierten Beschreibung werden größere Diagnosen sicherlich auch nicht (wissentlich oder unwissentlich) unter den Teppich gekehrt. 

Noch ein weiteres Beispiel:

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Falschabrechnungen in der Krankenakte machen in der Presse aber die Runde

Wenn wir uns erinnern, dann sagt das VVG Paragraph 19 aus, dass man nur dem Antragssteller bekannten Gefahrenumstände angeben muss. Wenn Du dir aber die Krankenakte einholst und bekommst darüber Kenntnis, dass es eine Falschabrechnung gab in der Krankenakte, so musst du diesen vermeintlichen Gefahrenumstand natürlich sauber angeben. Es ist also ein Zweischneidiges Schwert, wie man hier am besten vorgeht. Hat man keine Kenntnis darüber, sagt der Gesetzgeber natürlich, dass es auch nicht Angabepflichtig sei. Wie denn auch... Somit ist das Pauschale Einholen der Patientenakte nicht immer ratsam. Du musst Vor- und Nachteile miteinander abwägen.

Folgende Meldung der TK ging vor einigen Jahren stark durch die Medien!

Noch mehr "Pfeffer" in die Geschichte brachte Mitte Oktober 2016 der Chef der größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mit einem Interview mit der F.A.Z

O-Ton:

Aus einem leichten Bluthochdruck wird ein schwerer. Aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression, das bringt 1000 Euro mehr im Jahr pro Fall.

und

"Die Kassen bezahlen zum Beispiel Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machen."

Die Leidtragenden sind die Interessenten an einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Versicherung, bei der Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. 

Praxisfall mit der Patientenakte im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier können wir Dir jetzt direkt auch einen Fall aus der Praxis schildern. Ein junger Ingenieur meldet sich bei uns und möchte eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Einholung seiner Krankenakte erledigt er sehr zuverlässig. Beim Studieren der Patientenakte fällt uns eine Diagnose auf, welche er uns gegenüber und im Risikovoranfragebogen nicht erwähnte. Das leidige Thema Wirbelsäule. Da unser Anfragesteller sonst sehr zuverlässig gewesen ist, wunderte uns die Nichterwähnung. 

Diagnose Behandlung der Wirbelsäule

"Behandlungsdatum" 21.09.2015 & 10.11.2015 & 29.03.2016 & 10.05.2016

So fragten wir den Interessenten für die Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grund dieser Diagnose. Dieser antworte uns folgendermaßen:

Es handelte sich also um eine Diagnose, welche vor vielen Jahren bei ihm erstellt wurde. Hatte dies abrechnungstechnische Gründe? Oder ein Fehler im evtl. veralteten System? Wir werden es wohl nie erfahren. Wichtig ist aber, dass unser Interessent seine Patientenakte angefordert hat. Würden wir einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen und obige Diagnosen nicht erwähnen bzw. klarstellen, so hätte unser Kunde dann im Leistungsfall wahrscheinlich ein großes Problem bzw. dies müsste erst durch einen versierten Versicherungsberater wieder aus der Welt geschaffen werden.

In diesem Fall zeigte sich der behandelnde Arzt aber kooperativ und sah sein „Missgeschick“ ein und korrigierte die fehlerhafte Diagnose mit folgender Aussage:

Ein weiteres Beispiel zeigt die Diagnose „Chronisches Rückenleiden“. Der Interessent hatte nach eigenem Bekunden kein Chronisches Rückenleiden, sondern hatte sich 2016 beim Orthopäden nur Einrenken lassen. Daraus wurde gleich eine chronische Erkrankung gemacht. Hier sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, dass man alles sauber und ordentlich aufbereitet. In so einem Fall ist es anschließend sehr wichtig, eine verbesserte ärztliche Stellungnahme für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen – wie hier jetzt untenstehend:

Die Mühen haben sich anschließend gelohnt – normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgte. Dies ist natürlich der krönende Abschluss, zuerst muss man aber viel Zeit investieren (beide Seiten – der Interessent wie auch der versierte Versicherungsmakler zur BU). Aber dieser Aufwand lohnt sich definitiv – ist es doch die Absicherung der Existenz!

Wie bekomme ich eine komplette Falschabrechnung wieder aus meiner Krankenakte für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Liegt Dir deine Patientenakte vor und Du stellst eklatante Abrechnungsfehler fest, dann mache bitte eines: Immer freundlich bleiben beim Arzt, auch wenn Du Innerlich brodelst. I.d.R. kommt man mit Freundlichkeit und ein bisschen Verständnis ala "Das kann ja sicherlich mal passieren, ich weiß, dass Sie sehr viel zu Arbeiten haben" am weitesten. Die große Keule mit Androhnungen etc. würden wir auf keinen Fall fahren. Bitte einfach deinen Arzt darum, dass er die Falschabrechnung zurücknimmt. Bei einer guten Risikoprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung wirst du damit dann wohl keine Probleme bekommen.

Weitere Beispiele für die Rücknahme von Abrechnungsfehler:

Statt einer aktuen Erkrankung wurde eine chronische Erkrankung niedergeschrieben - der Arzt klärt auf mit einem Attest:

Möchtest Du es ganz genau nehmen, dann bitte den Arzt um Streichung der Abrechnung. Das ist für ihm aber mit erheblichen Aufwand verbunden. 

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