1. Warum gibt es eigentlich Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Gute und berechtigte Frage. Aber wenn es keine Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geben würde, wären die Beiträge erheblich teurer. Die Person schließt man mit einem privaten Versicherungsvertrag ab, was sich letztendlich tragen muss und langfristig mehr Einnahmen als Ausgaben benötigt, denn sonst geht man Pleite (salopp gesagt). Es ist also ein anderes System wie z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung und der Erwerbsminderungsrente, wo jeder automatisch einen Anspruch darauf hat, unabhängig vom Gesundheitszustand. Analog natürlich zu den ganzen Versorgungswerken am für Kammerberufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, ApothekerSteuerberater, Architekten und Co. - auch hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. 

Gesundheitsfragen sind wichtig für das Kollektiv

Es zahlen ja sehr viele Versicherte in das Kollektiv, in die Versicherung ein. Wenige davon bekommen davon Leistung. Leistung & “Schäden”, welche man selber nicht mehr tragen kann. Das ist das Prinzip einer Versicherung. Jeder beteiligt sich gering mit einem Betrag. Wir zitieren hier mal:

“Die Idee von Versicherungen entstand aus dem Bedürfnis, Risiken zu teilen und finanzielle Verluste, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen, abzufedern. Frühe Formen der Risikoteilung finden sich bereits in alten Gesellschaften, wie z.B. Gilden und Kaufmannsverbände, die ihren Mitgliedern gegenseitige Hilfe in Notfällen anboten. Später entwickelten sich daraus spezifischere Versicherungsformen, wie Transportversicherungen und Feuerversicherungen, vor allem im Kontext von Handel und Seefahrt. “

Nichts anderes ist es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele zahlen einen Beitrag ein, einige profitieren dann davon, wenn die Krankheit zu sehr fortschreitet und eine weitere, berufliche Tätigkeit nicht mehr möglich macht.  Würden jetzt sehr viele Personen mit erheblichen Vorerkrankungen zur Versicherung kommen, würde das System nicht mehr funktionieren. Zumindest nicht mehr zu diesem Preis, welche derzeit eine BU-Versicherung kostet. Die Kalkulation muss bekanntlich nachhaltig sein, denn auf Beitragserhöhungen in der BU-Versicherung hat wiederum auch wieder niemand Lust. Grundsätzlich muss es aber natürlich nicht immer direkt eine Ablehnung sein, denn dein Wunsch nach Absicherung kann auch einhergehen mit einer Ausschlussklausel (z.B. wg. einer Psychotherapie, einer starken Skoliose bei der Wirbelsäule, Tinnitus, Asthma und Co.) oder auch mit einem Risikozuschlag (z.B. 25, 50 oder 100 Prozent auf den Beitrag). Versicherer müssen langfristig denken und deswegen werden auch Erkrankungen und Umstände beachtet, welche jetzt noch keine wirkliche Rolle spielen, langfristig aber wahrscheinlich zu Problemen führt. Ein typisches Beispiel wäre hierbei, wenn man zu klein für sein Gewicht ist - Stichwort Übergewicht.

Info

Ohne Gesundheitsprüfung geht es somit leider nicht

  • Wir halten es daher für sehr unwahrscheinlich, dass es in naher Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt.
  • Würde sich ein Versicherer auf dem freien Markt damit tummeln, würden sofort alle “schlechten” Risiken dahinwandern und der Tarif wäre sehr unsauber kalkuliert.

2. Welche Diagnosen führen zu einer Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Folgende Diagnosen führen nach unserer (!) Einschätzung direkt zu einer Ablehnung bei der BU-Versicherung:

  • Alkoholabhängigkeit
  • Alzheimer
  • Angina Pectoris
  • Aortenaneurysma
  • Arterielle Verschlusskrankheit 
  • Arteriosklerose
  • Burn-Out-Syndrom (bestehend)
  • Chorea Huntington (Veitstanz)
  • CFS (Chronic Fatigue Syndrom / Chronisches Müdigkeitssyndrom)
  • Clusterkopfschmerz
  • chronische Hepatitis oder sonstige schwere Lebererkrankungen
  • chronische bzw. schwere Nierenerkrankungen, z.B. Zystenniere, Dialyse 
  • COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
  • Diabetes mellitus Typ1
  • Dialysepflicht
  • Fibromyalgie
  • geistige Behinderung
  • Grad der Behinderung über 50% (z.B. wg. Bewegungsapparat)
  • Herzinfarkt
  • Herzinsuffizienz
  • Herzkranzgefäße verkalkt
  • Herzmuskelschaden
  • Hirntumor
  • HIV positiv / Aids
  • Koronare Herzerkrankung
  • Leberzirrhose
  • Leukämie 
  • Lungenkrebs
  • Lupuserythematodes
  • Morbus Bechterew
  • Multiple Sklerose
  • Mukoviszidose
  • Niereninsuffizienz
  • Nierenzyste (polyzystisch)
  • Osteoporose / mit Symptomen
  • Parkinson (Morbus Parkinson)
  • Persönlichkeits­störungen / psychoso­matische Störungen
  • Psychose / Persönlichkeitsstörung
  • Rheumatische Beschwerden / Polyarthritis
  • Sklerodermie
  • Schlaganfall / mehrmalig
  • Suizidversuch

Das sind jetzt unsere Erfahrungen, aber auch teilweise die interne Liste von den Gesellschaften. Es kann natürlich trotzdem sein, dass Du in einer gewissen Konstellation bei einer gewissen Gesellschaft vielleicht doch Glück hast. Von daher ist diese Ablehnungsliste in der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gewähr. Wir würden Deine Anfrage mit einer dieser festgestellten Erkrankungen aber nicht anonymen und bieten daher auch nicht den Service der anonymen Risikovoranfrage an.

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3. Verdachtsdiagnose im Raum, wie soll ich in der BU-Versicherung damit umgehen?

Nicht selten bekommen wir so eine Nachricht wie:

ich bin Student im Master (25 Jahre) und möchte mich gern zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen. Aktuell besteht bei mir der Verdacht auf Colitis ulcerosa, der jedoch noch nicht abschließend diagnostiziert oder behandelt wird. Ich möchte gerne wissen, wie ich in meiner Situation am besten vorgehen kann und ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mich noch möglich ist.”

oder

“Ich befinde mich aktuell in einer medizinischen Abklärung mit Verdacht auf Multiple Sklerose.

Vor etwa einer Woche war ich deswegen eine Woche stationär im Krankenhaus. Eine endgültige Diagnose steht noch aus, es ist aber wahrscheinlich, dass diese in den nächsten Tagen erfolgt.

Ich bin grundsätzlich an einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert und möchte gerne vorab über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen lassen, ob und zu welchen Konditionen ein Abschluss für mich möglich wäre.”

Vorab sei gesagt, dass es absolut verständlich und menschlich ist, eine Lösung in dieser schwierigen Situation zu finden. Teilweise wird einem mit einer (Verdachts) Diagnose der Teppich unter den Füßen weggezogen. Die Antwort auf die Frage, ob denn noch eine Absicherung möglich sei, ist eigentlich sehr einfach: Man muss die endgültige Diagnose abwarten. Kein Risikoprüfer würde auf dem normalen Wege eine Verdachtsdiagnose zeichnen. Es muss immer die endgültige Diagnose abgewartet werden. Im obigen Beispiel der Multiple Sklerose gibt es also zwei Möglichkeiten:

  • Die schlimme Verdachtsdiagnose bestätigt sich. Dann ist keine Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
  • Die Verdachtsdiagnose bestätigt sich nicht. Dann kann eine BU-Versicherung möglich sein, die Gesundheitshistorie muss aber sauber angegangen werden. Der Grund für z.B. Schmerzen muss natürlich weiterhin ergründet werden.

Es heißt also nicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch möglich ist, wenn sich eine Verdachtsdiagnose bei manch schlimmen Erkrankungen nicht bestätigt. Es heißt nur, dass dann eine Absicherung evtl. möglich wäre. Risikoprüfer möchten aber Klarheit, die Gesundheitsdaten müssen komplett sauber aufbereitet werden. Idealerweise geht auch etwas Zeit ins Land. 

Tipp

Absicherung ohne Gesundheitsfragen trotz Vorerkrankung?

  • In unserem Ratgeber findest Du konkrete Empfehlungen aus unserer Praxis zur Absicherung ohne Gesundheitsfragen.
  • Direkt aus der Praxis: passende Produkte & Versicherer im Überblick.
  • Besser eine Teilabsicherung als gar keine Absicherung.

Hier geht’s zum Artikel: "Absicherung bei Vorerkrankungen mit konkreten Produktempfehlungen!"


4. Falschabrechnung einer Ablehnungsdiagnose in der BU-Versicherung

Es ist gar nicht so selten, dass man beim Durchforsten seiner Gesundheitshistorie eine Falschabrechnung in der Krankenakte findet. Damit meinen wir nicht die Grippe, welche mit einer Dauerschleife durch die Krankenakte gezogen wird, sondern wirklich schlimme Diagnosen, die eigentlich zu einer Ablehnung in der BU-Versicherung führen würden. Manche Kunden von uns fallen dann aus deinen Wolken, wenn Ihnen plötzlich eine Alkoholabhängigkeit, Morbus Bechterew oder extreme Fettleibigkeit unterstellt wurde.

Ein Attest heilt den Vorgang der Falschabrechnung

Auch wenn man zu Beginn vielleicht “sauer” auf den Arzt ist, sollte man nicht mit der Brechstange in die Praxis fahre und um eine Löschung bitten. Damit fühlen sich die Ärzte sehr unwohl, denn man gibt ja dann offenkundig einen Abrechnungsfehler bzw. Abrechnungsbetrug (?) zu. Ein Attest kann dann also so aussehen:

Ergänze dies gerne auch um deine Eigenerkärung:

Wichtig ist also immer, dass sich die Risikoprüfung ein gutes und klares Bild machen kann, dass es wirklich um eine Falschabrechnung handelte. Bitte gehe also faktenorientiert an die Sache ran, bleibe aber immer freundlich zum Arzt - dieser kann auf dem Weg zur passenden BU-Versicherung dein wichtigster Verbündeter sein!


5. Ablehnungsliste von Hobbys in der BU-Versicherung

Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen kann einem die Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt werden, sondern auch, wenn man Hobbys ausübt, die der Versicherer nicht gerne versichert.

Folgende Sportrisiken führen zu einer Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • 24h-Rennen
  • Automotorsport
  • Autorennen
  • Base-Jumping/Bungee-Jumping
  • Bergsteigen ohne Absicherung, Bergrennen
  • Bobfahren, Skeleton
  • Canyoning
  • Dragster
  • Expeditionen
  • Free Fighting
  • Freeclimbing
  • Galopprennen
  • Gebäudeklettern
  • Hochseeangeln
  • Military/Vielseitigkeitsreiten ohne Wettkämpfe oder Wettkämpfe bis Klasse L sowie mit Wettkämpfen ab Klasse M beim Pferdesport
  • Rodeoreiten
  • Städtisches Klettern
  • Tauchen in geschlossenen Höhlensystemen

Auch diese Liste zeigt eher unsere Erfahrung, aber auch wiederum interne Annahmerichtlinien der Versicherer. 

Anders wird bei Vorerkrankungen, gibt es bei einem sehr gefährlichen Hobby aber durchaus noch die Möglichkeit, sich zu versichern. 

BU-Schutz trotz gefährlicher Hobbys

Die Lösung, falls Du eine wirklich extreme Freizeitaktivität ausführen würdest, liegt bei der HDI-Versicherung. Diese bietet eine Aktion für bis zu 2.500 Euro mtl. BU-Rente an, wo nicht nach Hobbys gefragt wird. Keine Angabe nötig, somit auch keine Ablehnung möglich. Selbstverständlich gibt es aber Gesundheitsfragen, welche folgendermaßen sind:

Die weiteren Eckdaten der Aktion ohne Angabe des Hobbys:

  • 2.500 Euro Absicherung möglich
  • Offen für alle Berufsgruppen
  • Abschluss erfolgt aber in einer Kombination mit einer Basisrente vom HDI
  • Beitragsdynamik von sogar zehn Prozent möglich
  • Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung kann ebenso bis drei Prozent eingebaut werden
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel kann nicht angewählt werden, lässt der Gesetzgeber nicht zu
  • Dynamisierung des Altersvorsorgevertrag wäre ebenso von bis zu zehn Prozent möglich 
  • Unterschied zwischen Raucher & Nichtraucher
  • Nachversicherung bis zu 3.000 Euro möglich
  • Beiträge können komplett steuerlich abgesetzt werden (im Leistungsfall aber quasi fast komplett zu versteuern)
  • Keine Mitgliedschaft in einem Verband nötig
  • Geplanten Auslandsaufenthalte müssen nicht angegeben werden
  • Ja-Antwort bei den Gesundheitsfragen erlaubt, somit ist auch eine anoyme Risikovoranfrage möglich

Mehr dazu findest Du auch unter Aktion des HDI = BU-Versicherung & Basisrente”.

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6. Fazit zu Ablehnungsdiagnosen & wie damit umgehen

Auch wenn Dir die Antwort vielleicht nicht gefallen wird - es gibt einfach manche Vorerkrankungen, welche in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert werden können und zu einer Ablehnung Deines Antrags führen werden. 

Aber man muss den Kopf nicht in den Sand stecken. Dann bist Du schlichtweg einer von Millionen Bundesbürger, welche schlichtweg keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Zwar ärgerlich, aber ist dann so. Zudem fällt man in Deutschland generell “einfacher”, es gibt ja auch eine staatliche Unterstützung (anders als in manch anderen Ländern).

Tipp: Wenn Du bei einem sehr großen Arbeitgeber angestellt bist, kann es evtl. sein, dass Du über einen Gruppentarif kommen könntest, welcher keine oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen hat. Da würden wir uns an Deiner Stelle mal erkundigen.