1. Unsere große Übersicht zu geplanten Auslandsaufenthalten in der BU!

Anstatt immer wieder die einzelnen Ausnahmen & Zeiträume zur Angabe des Auslandsaufenthalts bei jeder Neuanfrage (und die werden immer mehr) irgendwo im Mailarchiv oder selber auf der Cloud abzuspeichern, dachten wir jetzt einfach, wir teilen das Wissen mit euch. Natürlich darfst du dich bei uns melden, wir unterstützten dich gerne beim Vertragsabschluss und können durch unserer Kontakte in die Risikoprüfung / Entscheidern vielleicht auch mal einen Vorgang einfacher durchwinken.

Wie du siehst, gibt es größere Unterschiede - bei manchen musst Du den längeren Aufenthalt in der Schweiz oder Großbritannien angeben (da nicht mehr Europäische Union), bei anderen Versicherern wiederum nicht.

Übersicht = Angabe Auslandsaufenthalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Kurze Erklärung:
Frage in die Zukunft: Soweit fragt der Versicherer künftige Auslandsaufenthalte nach
Dauer Aufenthalt: Versteht sich von selbst 😉
Europa oder EU: Bei manchen Versicherer muss man Auslandsaufenthalte außerhalb Europa gar nicht angeben, bei manchen außerhalb der Europäischen Union.
Einschließlich: Manche Gesellschaften erwähnen explizit weitere Länder, welche beim Auslandsaufenthalt nicht angegeben werden müssen. GB steht für 
Großbritannien /Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland)
*Bei der AXA, Ergo sowie Nürnberger müssen auch kurzfristige Aufenthalte in Krisengebiete angegeben werden (Definition Krisengebiete = Kommt wohl vom Auswärtigen Amt)
 
GesellschaftFrage in die ZukunftDauer AufenthaltAußerhalb Europa oder EU?Einschließlich
Advigon12 Monate3 MonateEuropäische Union 
Allianz12 Monate6 MonateEuropa-
Alte Leipziger12 Monate3 MonateEuropäische UnionIsland, Norwegen, Großbritannien, Schweiz
AXA*12 Monate3 Monate Europäische Union-
Baloise12 Monate6 MonateEuropäische Union-
Barmenia12 Monate3 MonateEuropa 
Bayerische12 Monate3 MonateEuropa-
Canada Life12 Monate6 MonateEuropäische Union-
Condor12 Monate3 MonateEuropäische UnionUSA, Kanada, Schweiz, Großbritannien, usw. 
CosmosDirekt   keine Abfrage
Continentale12 Monate3 MonateEuropäische UnionSchweiz, Island, Norwegen, Kanada, USA
Debeka12 Monate3 MonateEuropäische UnionIsland, Norwegen, Schweiz
DEVK12 Monate 3 MonateEuropäische UnionSchweiz, GB, Norwegen, Island, USA, Kanada
Dialog12 Monate3 MonateEuropaUSA & Kanada
Ergo*12 Monate3 MonateEuropäische UnionSchweiz
Europa12 Monate3 MonateEuropäische Union 
Generali12 Monate3 MonateEuropa 
Gothaer12 Monate3 MonateEuropäische UnionSchweiz, GB, Norwegen, Island, USA, Kanada
Hannoversche12 Monate6 MonateEuropa-
Hanse Merkur12 Monate3 MonateEuropäische Union-
HDI12 Monate 3 MonateEuropäische UnionUSA, Kanada, Großbritannien, Liechtenstein, 
Australien und Neuseeland
HUK-Coburg12 Monate6 WochenEuropaUSA, Kanada
LVM12 Monatemind. 1 TagEuroparichtig gelesen...Jeder Urlaub / Reise!
LV 187112 Monate3 MonateEuropäische UnionMinderjährige während der Schulausbildung
Münchener Verein12 Monate3 MonateEuropa 
Nürnberger*12 Monate 3 Monatejegliches Ausland-
Signal Iduna12 Monate3 MonateEuropa-
Stuttgarter6 Monate3 MonateEuropäische Union -
Swiss Life6 Monate3 Monate Europäische Union-
Universa12 Monate3 Monate Europäische Union-
Volkswohl Bund24 Monate3 MonateEuropäische UnionIsland, Norwegen, Schweiz, GB, Kanada und USA
WGV12 Monate33 MonateEuropäische UnionNorwegen, Schweiz, Kanada und USA
WWK12 Monate6 Monatejegliches Ausland 
Württembergische12 Monate3 MonateEuropa-
Zurich12 Monate3 MonateEuropäische Union-

 

2. Die exakte Fragestellung zu Auslandsaufenthalten bei einigen Beispielen in der BU!

Schauen wir uns die vernünftigsten und besten BU-Versicherer mal im Detail an:

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier kommt die oben genannte Konstellation schon zur Geltung. Studierst Du in den nächsten 12 Monaten in Wien (Österreich), Stockholm (Schweden) oder Sofia (Bulgarien), so ist diese Angabe bei der LV 1871 nicht erforderlich bzgl. geplanter Aufenthalte im Ausland.

Ist ein Studienplatz aber nicht innerhalb der EU oder Dein Arbeitgeber versetzt Dich in ein Land, welches ebenfalls nicht der Europäischen Union angehört, so musst Du dies im Antrag erwähnen.

Interessant ist aber zudem, dass z.B. Dein Lebenstraum wie z.B. eine achtwöchige Tour durch Südostasien oder auch Südamerika angegeben werden müsste. Sechs Wochen ist dann also relativ gering in unseren Augen. Trotz dieser nicht soooo optimalen Formulierung bleiben die Münchener für uns eine der besten Versicherer am Markt. Die Gründe kannst Du im Artikel „Die LV 1871 überarbeitet / erweitert ihre Golden Berufsunfähigkeitsversicherung“ nachlesen.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung

Interessanter ist die Frage bei HDI BU – diese hat sich im Zuge des Update 2025 auch geändert. 

  • Der Abfragezeitraum wg. möglicher Auslandsaufenthalte verkürzt sich von 12 auf 3 Monate
  • Dafür wird Europa nicht mehr pauschal eingeschlossen, sondern es gibt eine feste Anzahl an Ländern (EU-Länder, Großbritannien, USA, Kanada, Liechtenstein, Australien, Neuseeland und sogar Japan)

Besonders die letzte Feststellung ist ein kleiner, aber feiner Unterschied und kommt sonst eher selten vor am Markt. 

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Fragestellung der Baloise geht in eine ähnliche Richtung wie bei der LV 1871, nur dass aus „sechs Wochen“ einfach „sechs Monate“ gemacht wurden. Der Trainee für acht Wochen in den USA, China oder einem sonstigen Land wäre also bei der Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angabepflichtig.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Fragestellung der Bayerischen ist mit

Üben Sie eine berufliche Tätigkeit außerhalb Europas aus oder ist in den nächsten 12 Monaten die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb Europas geplant oder beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate länger als 3 Monate in ein außereuropäisches Land zu reisen? Bitte ggf. Zusatzerklärung Auslandsaufenthalt einreichen.“

spürbar am längsten. Grundsätzlich aber sauber und fair gelöst, da nicht zwischen EU und Europa unterschieden wird. Sollte jetzt aber kein Hindernisgrund für oder gegen die Bayerische sein – seit 10 / 2020 und dem Update der Bedingungen spielen die Bayern nämlich ganz oben mit, wie wir im Artikel „Die Bayerische hört auf Versicherungsmakler und verbessert mächtig ihre Berufsunfähigkeitsversicherung!“ beschrieben haben.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte vom Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung

Der sehr geschätzte Volkswohl Bund (siehe unser Artikel „Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung Modern des Volkswohl Bund – was hat sich verbessert & wo gibt´s noch Potential?“) ist wiederum nochmals etwas anders wie die anderen Versicherungsgesellschaften. Zum einen gibt es einen Abfragezeitraum von zwei Jahren statt i.d.R. 12 Monaten nach geplanten Auslandsaufenthalte. Zum anderen bleibt zwar die Definition des Ortes bei der Europäischen Union, diese wird aber ergänzt um Island, Norwegen, der Schweiz, USA und Kanada. Das Versicherer nicht immer schnell malen, sieht man an der Tatsache, dass Großbritannien nach dem Brexit hier noch fehlt (wir sind uns sehr sicher, dass es eine Erweiterung bzgl. der Auslandsaufenthalte gibt).
Vom gesunden Menschenverstand her ist dies aber logisch – warum sollte man die Schweiz angeben müssen aber Österreich nicht?

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der Alten Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung

Die vor allem bei Studenten & Akademiker oftmals gesehene (dank dem „starken Vertrieb mancher Strukturvertriebe“) Alte Leipziger schlägt hier den Standardweg ein. Es müssen geplante Auslandsaufenthalte von über drei Monaten in den nächsten 12 Monaten genannt werden.

Was gar keinen Sinn macht, wenn Du ins Ausland gehst = eine Basisrente, vor allem mit Kopplung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst in Deutschland machst eine Kopplung wenig Sinn, wie wir im Artikel „Mein "Berater" (an der Uni...) empfiehlt mir die Kombination aus Berufsunfähigkeit mit der Altersvorsorge?! näher beschrieben haben. Als Spitzenverdiener mit Wohnsitz in Deutschland mag wiederum eine Basisrente durchaus Sinn ergeben, wenn dann aber beim richtigen Anbieter. Wer das ist, haben wir im Artikel „Was ist die beste Basisrente & welche empfehlen wir? näher beschrieben.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Nürnberger geht in ihrer BU-Versicherung den Weg der alten Schule und frägt einfach pauschal nach geplanten Auslandsaufenthalten in den nächsten 12 Monaten. Unabhängig vom Ort. Ob EU, Europa oder andere, eher „sicherer“ Länder.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der großen Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung

Sehr sauber hat es in unseren Augen die große Allianz Versicherung in dem Zusammenhang mit geplanten Auslandsaufenthalten geregelt. Der Zeitraum mit über sechs Monaten ist sauber geregelt und der Ort ist schlichtweg alles außerhalb von Europa. Die EU wird nicht explizit erwähnt, also alles gut. Saubere und faire Fragestellung.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Man könnte meinen, dass die AXA den ähnlichen Weg geht wie die Allianz dem ist aber nicht so. Sind die Gesundheitsfragen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung extrem sauber und fair gestellt, so ist die Antragsfrage nach geplanten Auslandsaufenthalte normal. Es gibt wieder einen Unterschied zwischen EU und Europa.

Antragsfrage Auslandsaufenthalte von der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Swiss Life sticht eines direkt ins Auge – man möchte direkt einen Fragebogen haben. Wer uns kennt, der weiß, dass wir relativ skeptisch sind, wie man unserem Artikel „Fragebögen Berufsunfähigkeitsversicherung - bitte nicht verwenden!“ entnehmen kann. Auch bei der geplanten Frage nach Auslandsaufenthalte bevorzugen wir klar wieder ein Beiblatt & umfangreiche Eigenerklärungen, aber darauf kommen wir gleich nochmals zurück.

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3. Warum haben eigentlich Versicherer so Angst vor Auslandsaufenthalten?

Vorab - die Versicherungsunternehmen haben jetzt nicht pauschal Befürchtungen vor Auslandsaufenthalten, sondern nur vor etwaigen Orten. Studiert man in Caracas (Venezuela), Daressalam (Tansania) oder Hanoi (Vietnam), haben die Gesellschaften Befürchtungen, dass Du heil nicht mehr aus der ganzen Sache kommst (übertrieben gesagt) bzw. besser gesagt, dass dies ein größeres Risiko darstellst, als würdest Du jetzt in München studieren oder arbeiten. Teilweise können die (Erst) Versicherer gar nichts dafür, denn die Regeln stellt der Rückversicherer auf und sagt „Land XY ist für uns ein Risikogebiet, deswegen können wir derzeit nicht annehmen oder nur mit einem Zuschlag versehen“.

Ich muss meinen Auslandsaufenthalt angeben, werde ich jetzt abgelehnt in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, in den allermeisten Fällen musst Du keinerlei Bedenken haben. Dein jeweiliger Auslandsaufenthalt (besonders zu Studienzeiten) ist zwar vielleicht angabepflichtig, aber die meisten Versicherer winken das Szenario sauber durch. Wichtig wäre vielleicht aber schon ein kurzer Weg zu Entscheidern in der Risikoprüfung (die hätten wir…).

Wenn Du Deinen Auslandsaufenthalt angeben musst, bitten wir Dich um eine Eigenerklärung, so dass sich der Versicherer etwas darunter vorstellen kann. So sehen einige echte Angaben aus:

Ein Studiengang wird in Antwerpen (Belgien) absolviert

Der Job bleibt derselbe – es folgt aber eine Entsendung in die Schweiz (Zürich)

Für die Baloise war dies kein Problem und diese versicherte Normal (neben natürlich den Gesundheitsangaben).

Als Trainee nach Rabat (Marokko) – nicht immer ganz einfach

Schön und sauber erklärt - manche Gesellschaften hatten damit aber ein Problem. Die Baloise versicherte unsere Kundin nach Rücksprache normal, die LV 1871 möchte einen 50%tigen Risikozuschlag während der Zeit in Marokko.

Das ist in unseren Augen auch eine faire und saubere Lösung. Ein Risikozuschlag aufgrund eines Auslandsaufenthaltes ist bei manchen Ländern durchaus üblich. Je exotischer, desto eher trifft man darauf. Gut, wenn vorher vereinbart wurde, dass dieser dann entfällt bei der Rückkehr nach Deutschland.

Studium in Schottland – auch das musste jetzt erwähnt und beschrieben werden.

Trainee Programm in den USA – manche haben damit durchaus ein Problem

In diesem Fall war die Risikovoranfrage nicht so einfach, was auch ein bisschen am Gesundheitszustand lag. Manche Gesellschaften haben auch gesagt „Wir stellen den Vertrag zurück, bis die Dame wieder aus den USA zurückkommt“. Das ist natürlich keine befriedigende Lösung für uns und so schätzen wir natürlich die kurzen Wege zu Entscheidern, wo wir die Thematik normal versichern konnten.

Wie Du siehst, ist eine Ja-Angabe teilweise gar kein Problem. Man muss auch nicht direkt einen Antrag stellen, sondern kann erst einmal den potentiellen Gefahrenumstand sauber benennen und aufbereiten und mit unserer Hilfe eine anonyme Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherungstellen. Das ist unser tägliches Brot. Wichtig ist einfach auch immer, dass Du mit offenen Karten spielst. Beschreib es einfach so, wie es ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Versuch dich in die Lage des Risikoprüfers zu versetzten, dieser entscheidet, wie du angenommen wirst.  I.d.R. ist man als Student, oder auch als Ingenieur, welcher von seiner Firma aus mal im Ausland schnuppert, normal versicherbar ohne besondere Zuschläge oder Hindernisse.

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4. Was aber sein kann = Die Versicherung möchte nicht Dich als Versicherungsnehmer

Es kommt sehr häufig vor (besonders außerhalb der EU), dass die Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer möchte, welcher in Deutschland sitzt. Dies hat vor allem regulatorische Gründe. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass vielleicht ein Elternteil von Dir erstmals Versicherungsnehmer wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit Rückkehr nach Deutschland kannst Du die Police dann ganz einfach umschreiben mit einem kleinen Formular. Grundsätzlich sind eh immer zwei Sachen wichtig:

  • Meldeanschrift in Deutschland
  • Bankverbindung in Deutschland (sprich, Beginn mit "DE")

Folgte der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung aber noch in Deutschland, so muss diese Extrahürde nicht gegangen werden. Es kommt aber sehr häufig vor, dass Studenten im Ausland eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. 


5. Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung und studiere jetzt im Ausland. Muss ich das Nachmelden?

Nein, dass musst Du nicht. Das Schöne an der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Tatsache, dass es keine Nachmeldepflicht gibt. Weder für neue kleine wie größere Zipperlein, noch für neu erlernte & vermeintlich gefährliche Hobbys sowie natürlich auch nicht für Auslandsaufenthalte.

Mehr dazu findest Du unter:

Was aber bei einigen Unternehmen passieren kann = im Zuge einer Nachversicherungsgarantie ploppt die Frage wieder auf zwecks geplanter Aufenthalte im Ausland. Wie man die Thematik bei der Wahl der richtigen Gesellschaft vorher aber schon umgeht, kannst Du im Artikel „Risikoprüfung vs. Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ nachlesen.  So frei nach dem Motto „Darum Prüfe, wer sich ewig bindet“.

In unserem Schwesterartikel „Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit im Ausland? gehen wir zudem auf die Frage ein, ob Du immer weltweiten Versicherungsschutz besitzt und was genau im Leistungsfall passiert, wenn Du gerade im Ausland bist.

Ich möchte keinen Auslandsaufenthalt angeben im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung - wäre dies möglich?

Jein. Bei einem normalen Antrag mit den üblichen Antragsfragen ist dies nicht möglich. Hierzu müssten wir die Thematik „Vereinfachte & wenige Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung“ näher ansehen.

Es gibt für uns derzeit zwei starke Anbieter am Markt, welche in ihrer Sonderaktion auf die Antragsfrage nach potentiellen Auslandsaufenthalten verzichtet.
Leider ist dies nur gewissen Berufsgruppen vorbehalten, die da wären:

  • Mediziner & Ärzte (auch Zahnärzte & Tierärzte)
  • Fast Sämtliche Technische Berufe mit akademischen Hintergrund
  • Sämtliche Ingenieursberufe mit einem akademischen Abschluss
  • Alles rund um Biotechnologie / Chemie / Biowissenschaft etc.
  • Pharmazie / Apotheker

Die LV 1871 bietet hierbei eine Absicherung von bis zu 1.500 Euro, mehr Informationen gibt es unter „Top-Vereinfachte Gesundheitsfragen der LV 1871 für Ingenieure / Technische Berufe / Absolventen / Ärzte und Co.“.
Bei der HDI sind sogar bis zu 2.000 Euro möglich, wie folgender Artikel zeigt „Neue vereinfachte Gesundheitsfragen der HDI für diverse Zielgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung!.

Beide Gesellschaften haben zudem gemein, dass es umfangreiche Nachversicherungsgarantien gibt. Bei der LV 1871 je nach Berufsgruppe bis zu 3.900 Euro mtl., mithilfe der Karrieregarantie kann diese Absicherungshöhe sogar verdoppelt werden. Bei der HDI gibt es seit dem Update 01 / 2021 (siehe „Facelifting von der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2021) bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie nun auch die Möglichkeit bis zu 36.000 Euro p.a. abzusichern und mit dem Update 06 / 2025 wurde auch eine Karrieregarantie eingeführt, welche aber wiederum nicht für die obigen Aktionen gilt. Alles nicht so einfach 😉.


6. FAQs - die wichtigsten Fragen zur Angabe von Auslandsaufenthalten in der BU

Ja, in vielen Fällen musst du geplante Auslandsaufenthalte angeben – allerdings hängt das stark vom Versicherer ab. Manche fragen nur Aufenthalte außerhalb der EU oder Europas ab, andere bereits bei kurzen Zeiträumen oder pauschal alle Länder. Wichtig ist daher, sich genau anzusehen, wie die Antragsfrage formuliert ist, habe aber generell keine Angst vor einer Ja-Antwort. Ein normaler Auslandsaufenthalt z.B. im Zuge eines Semesters, ist i.d.R. unbedenklich zu versichern. 

„Europa“ meint geografisch alle Länder auf dem europäischen Kontinent – also auch Schweiz, Norwegen oder Großbritannien. Die „Europäische Union“ ist enger gefasst. Wenn also ein Versicherer nur Auslandsaufenthalte außerhalb der EU abfragt, musst du zum Beispiel einen Aufenthalt in Österreich nicht angeben – in der Schweiz aber schon.

Es gibt einige Gesellschaften, die bei der Formulierung ihrer Antragsfragen positiv auffallen. Dazu zählen zum Beispiel Versicherer, die klare Zeiträume nennen (z. B. Aufenthalte ab 6 Monaten) oder Ausnahmen für bestimmte Länder auflisten. Andere wiederum fragen sehr allgemein oder fordern sogar separate Fragebögen – was den Antrag unnötig kompliziert machen kann.

Nicht jeder Aufenthalt ist problematisch – es geht vor allem um die Einschätzung des Risikos. Reisen oder längere Aufenthalte in politisch instabilen oder infrastrukturell schwachen Ländern erhöhen aus Sicht des Versicherers das Risiko eines Leistungsfalls. In manchen Fällen schreiben auch Rückversicherer vor, wie mit bestimmten Ländern umzugehen ist.

Nein, es besteht keine Nachmeldepflicht. Weder bei Auslandsaufenthalten noch bei neuen Erkrankungen oder Hobbys. Die Bedingungen gelten ab Abschluss des Vertrags. Lediglich bei bestimmten Nachversicherungsgarantien kann die Frage wieder auftauchen – das hängt vom Anbieter ab.

In den meisten modernen Verträgen ist weltweiter Versicherungsschutz gegeben – auch bei längerem Auslandsaufenthalt. Wichtig ist aber, dass du bei Antragstellung alle angabepflichtigen Punkte korrekt beantwortet hast. Auch der Leistungsfall kann aus dem Ausland gemeldet werden, solange die Vertragsbedingungen das hergeben.

Ja, je nach Ziel kann ein Zuschlag verlangt werden. In weniger stabilen Ländern oder bei längeren Aufenthalten kann das passieren. Mit einer sauberen Eigenerklärung lässt sich das Risiko besser einschätzen – und in vielen Fällen dennoch eine normale Annahme erzielen. Der Zuschlag ist dann meistens nur temporär, während des Auslandsaufenthaltes. Nach der Rückkehr nach Deutschland kann dieser wieder entfallen, diesen musst du aber proaktiv der Gesellschaft melden. 

Wenn du deine BU in Deutschland abgeschlossen hast, gibt es meist keine Probleme. Schwieriger wird es, wenn du erst aus dem Ausland einen Abschluss anstrebst. Dann verlangen viele Gesellschaften, dass der Versicherungsnehmer in Deutschland sitzt. Der Gewöhnliche Aufenthaltsort muss schlichtweg Deutschland sein. 

Ja – bei bestimmten Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen wird auf die Auslandsfrage verzichtet. Diese Aktionen gelten jedoch nur für ausgewählte Zielgruppen wie Mediziner, Ingenieure oder Naturwissenschaftler. Hier ist dann auch eine BU-Absicherung trotz Auslandsaufenthalt einfacher möglich.

Wichtig ist vor allem: Offen kommunizieren. Eine saubere Eigenerklärung hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifel empfehlen wir, vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. So lässt sich vorab klären, wie dein Fall bewertet wird – ohne dass du bereits „aktenkundig“ wirst.


7. Fazit zur Antragsfrage nach geplanten Auslandsaufenthalten

Ja, die Antragsfrage gibt es und diese muss sauber beantwortet werden. Aber hab bitte dafür keine Angst. Die üblichen und normalen Auslandsaufenthalte können sauber versichert werden, wie Du an unserem obigen Beispiel sauber gesehen hast. Gerne helfen wir Dir, einen rechtssicheren Vertrag zu bekommen. Der erste Schritt wäre hierbei, dass Du Dir unsere Seite „Unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden Berufsunfähigkeit! sauber durchliest.