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Die LV 1871 überarbeitet / erweitert ihre Golden Berufsunfähigkeitsversicherung

| Berufsunfähigkeit

Du kennst uns vor allem als Biometrie Experten, welche direkt aus der Praxis sprechen. Auf welche Hindernisse muss man achten? Wie läuft denn eine anonyme Risikovoranfrage ab? Wie bereite ich die Gesundheitshistorie auf? Die Vertragsbedingungen sind natürlich ein eminent wichtiger Faktor, auf diese gehen wir aber i.d.R. immer im direkten Kundengespräch ein, weniger auf unserem Blog. Bei der LV 1871 machen wir jetzt mal eine Ausnahme, welche 05/2020 ihre eh schon recht gute BU nochmals überarbeitet haben.

Neuerungen der Golden Berufsunfähigkeitsversicherung von der LV 1871

Die LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung ist nämlich so etwas wie eine kleine und unbekannte Perle, wenn man sich nicht direkt täglich mit dem Thema Biometrische Versicherungen auseinandersetzt. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der praktisch den Mitgliedern gehört. Anders wie bei Aktiengesellschaften wie der Allianz, AXA, Generali und viele weitere, kommen die Einnahmen den Versicherten zu gute. Zudem verzichtet man auf eine eigene Ausschließlichkeit (= keine eigenen „Versicherungsvertreter“) und bietet seine Produkte nur über den unabhängigen Versicherungsmakler an. Ebenso verzichtet man auf die großflächige Zusammenarbeit mit großen Strukturvertrieben, welche oftmals überhöhte Provisionen fordern. Zu guter Letzt dürften auch die Werbeausgaben sehr gering sein, verzichtet man z.B. (anders wie andere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) auf Sponsoring größerer Veranstaltungen / Vereine (wie z.B. einen Bundesligisten im Fußball).

Die Wege bei der LV 1871 sind fast wie erwartet auch sehr kurz. Es gibt keine festeingefahrenen Strukturen, sondern überschaubare Wege bis zum obersten Vorstand. Zudem waren wir auch schon bei einer Veranstaltung mit dem Leiter der Risiko- wie Leistungsprüfung zusammen. Alles Personen, die völlig am Boden geblieben sind. Man zeigt sich immer lösungsorientiert, was man nicht immer bei jeder Versicherung so vorfindet. Zudem agiert die Risikoprüfung seit Jahren auf sehr hohem Niveau. Die Prüfung in der BU sowie in der Risikolebensversicherung (Delta Direkt, dem Tochterunternehmen) erfolgt immer sehr individuell und nicht automatisiert.
Nun genug des Lobes, aber dies sei auch mal erwähnt in Zeiten, wo Versicherung-Bashing immer wieder mal Fahrt aufnimmt.

Was hat sich jetzt eigentlich geändert mit dem Update der neuen Bedingungen bei der LV 1871 Golden BU?

Die Differenz zwischen Netto- vs. Bruttobeitrag sinkt deutlich!

Dies dürfte vor allem dem Marketing geschuldet sein. Unwissende Vermittler und vermeintliche Verbraucherschützer hacken zwar immer auf diesem Thema rum, aber die Kalkulation eines Versicherers ist mehr als der Spread. Man muss schon in den „Maschinenraum“ schauen, wie die Beiträge kalkuliert sind, wie sich jemand Geschäft einkauft, auf welchem Bestand man sitzt usw...
Die große Differenz war bei der LV 1871 traditionsbedingt – man war sich über all die Jahre dem „Problem“ am Markt nicht wirklich bewusst.
Wir lehnen uns sogar so weit aus dem Fenster, dass die Münchener wohl einer der letzten Versicherer im BU Markt sein dürften mit einer Erhöhung, falls dies irgendwann mal flächendeckend kommen sollte.

Es gibt einen weiteren Grund, warum Du nicht nur rein auf den Bruttobeitrag achten solltest. Lies Dir bitte mal den Paragraph 163 durch – dieser besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft auch über den Bruttobeitrag erhöhen kann, falls die Kalkulation komplett aus dem Ruder läuft, siehe:

Dies ist bei nahezu jeder Gesellschaft identisch geregelt. Achte bitte daher lieber auf die Kennzahlen der Gesellschaften, weiche Faktoren wie die Annahmequote lascher Risiken, Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ohne Verstand (!) und einige weitere Punkte.

Wie sich die Differenz zwischen Netto- vs. Bruttobeitrag entwickelt hat, schauen wir uns mal am echten Beispiel eines Planungsingenieurs für 2.300 Euro bis 67 Jahre an:

Kalkulation vorher

Kalkulation neue Golden BU

Für den Kunden sicherlich auf dem Blatt Papier positiv, wir möchten aber nur auf den Mythos etwas eingehen. Man beugte sich aber als Gesellschaft etwas dem „Marktdruck“. Können wir verstehen.

Die "guten" Berufe werden auch bei der LV 1871 nun noch besser eingestuft

Wie man am obigen Beispiel sieht (das obere Angebot war vom 01.04.2020 und das untere Angebot zum 01.06.2020) hat man auch an den Berufsgruppeneinstufungen etwas gespielt bzw. neugestaltet. Viele Berufe sind (wohl) etwas günstiger geworden – vor allem die „Begehrten“. Hier gibt es mittlerweile fast ein „Hauen und Stechen“ um die schönen Risiken bei den Versicherungsgesellschaften.
Dies kann man nüchtern gesehen auch negativ sehen. Alles wird immer billiger, die Bedingungen werden aber verbessert. So sehen viele Versicherungsmaklerkollegen dies mittlerweile kritisch, aber wir schwimmen ja selber diese Welle mit. Wenn die einen monatlich bei nahezu identischen Leistungen einen monatlichen Nettobeitrag von 71 Euro aufrufen und ein anderer Versicherer von 102 Euro, so wird es schwer zu argumentieren, weshalb man die 102 Euro Variante nehmen soll (wenn man natürlich die üblichen Parameter bemisst).

Im neuen Flyer der LV 1871 gibt es eine erste Übersicht über die Beitragssenkungen. Für uns ist hierbei wichtig zu sehen, dass die Beiträge weiterhin nicht die günstigsten am Markt sind, sondern nachhaltig sein dürften. Man kann nicht Top Bedingungen (die Zweifellos vorhanden sind), günstigste Beiträge und tollen Service (im Leistungsfall) liefern. Wir sind zufrieden, dass in einigen Bereichen nachjustiert wurde, aber man nicht den "Billigheimer" am Markt spielt. 


Positiv: Die Nachversicherungsgarantie wurde für viele Berufe auf 3.000 Euro erhöht

Bisher lag diese bei maximal 2.500 Euro. Klingt zwar erst einmal viel, aber für viele akademische Berufe und Personen mit einem Wunsch nach „Karriere“, ist dies definitiv zu wenig. So plädieren wir schon seit längerer Zeit für eine Zweivertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Neuerung mit 3.000 Euro ist auf jeden Fall ein positiver Ansatz und man folgt somit weiteren Gesellschaften wie der Bayerischen, Allianz oder der Alten Leipziger, welche die frühere starre Regel mit 2.500 Euro nun auch unterschiedlich aufgeweicht haben. Manko bleibt aber, dass bei einer direkten Absicherung von über 2.500 Euro natürlich weiterhin die Ärztliche Untersuchung und umfangreichere Fragebögen nötig sind, zudem entscheidet der Rückversicherer mit.
Schade, dass gefühlt seit 20 Jahren bei dieser Höhe Schluss ist, aber da kann wohl weniger der Erstversicherer etwas, eher eine Entscheidung des Rückversicherers.

Kleines Manko: Die 3.000 Euro Möglichkeit zur Nachversicherung gilt nicht für alle Berufszweige. Wie eine erste Berechnung von uns aufzeigte, wurde dies relativ willkürlich gestaltet. Der Ingenieur bekommt die 3.000 Euro, ein Assistenzarzt bleibt bei einer möglichen Nachversicherungsgarantie von bis zu 2.500 Euro. Irgendwie komisch, da doch beides Berufe sind mit einem hohen Einkommen. 

Hier ein Ausschnitt für einen Assistenzarzt:

Jetzt können wir Versicherungsmakler wohl ein neues Spiel einführen mit „Nachversicherungsbingo“….

Was aber für alle gilt = durch die Karrieregarantie kann nochmals um 100 Prozent erhöht werden!

Hier nimmt man sich den Volkswohl Bund als Vorbild, die so etwas Ähnliches auch anbieten bis 4.000 Euro mit der sogenannten Versorgungsgarantie. Bei der LV 1871 kann eine Erhöhung der bisherigen maximalen Nachversicherungsgarantie nun um bis zu 100 Prozent erhöht werden. Sprich, von 2.500 auf 5.000 Euro bzw. von 3.000 auf 6.000 Euro. Vorausgesetzt sind natürlich erhebliche Gehaltssteigerungen. Die Karrieregarantie der LV 1871 ist somit ein Begleiter der beruflichen Laufbahn So wird es in den Versicherungsbedingungen der Golden BU genauer beschrieben:

Das ist mal wirklich eine sehr sinnvolle Regelung, wo wir definitiv den Daumen nach oben zeigen. Wir werden weiterhin für (junge) Akademiker eine Zwei-Vertragslösung empfehlen, aber die Regelung bei der LV 1871 ist jetzt nicht wirklich zu verachten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung passt sich endlich der Karriere eines wirklichen Gutverdieners an.
Wichtig ist hierbei immer auf die Fristen zu achten (innerhalb von 6 Monaten nach der Gehaltserhöhung). Hier ist somit eine gewisse Selbstverantwortung gefragt. Wir stehen Dir zwar immer mit Rat und Tat zur Seite, wissen aber natürlich nicht, wann es bei Dir etwas zu feiern gibt aufgrund der Gehaltserhöhung. Hier sollte aber jeweils auch immer die finanzielle Angemessenheit beachtet werden, welche bei der LV 1871 OK is. Wie diese genau aussieht und es andere Gesellschaften gelöst haben, gibt´s unter "Maximale Absicherung Berufsunfähigkeitsversicherung?" zum nachstöbern ;). 

Manko für Selbstständige:

Diese Karriereoption gilt leider nicht für Selbstständige. Möchtest Du also mal Deine eigene Firma gründen, so gibt es diese sinnvolle Option nicht. Dies hat auch schon der Volkswohl Bund so gemacht, aber trotzdem irgendwie schade. Umso wichtiger wäre somit wieder die bekannte Zwei-Vertragslösung, falls Du mit stark steigenden Gehaltssprüngen rechnest. 

Angemerkt sei natürlich noch die positive Regelung bei der Nachversicherung- wie auch bei der Karrieregarantie, dass weiterhin keine erneute Risikoprüfung stattfindet und man „nicht nur“ auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Den Unterschied kannst Du nachlesen unter „Der Teufel steckt im Detail – Risikoprüfung vs. Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“.


Ganz neu – Die Teilzeitklausel wird bei der LV 1871 eingeführt

Es gibt nicht mehr viele Features, welche in der Berufsunfähigkeitsversicherung neu eingeführt werden können. Eine davon ist aber die Teilzeitklausel, welche die Condor Versicherung Mitte 2019 einführte. In abgeschwächter Form hat die Württembergische diese noch "nachgebaut" und jetzt folgt der dritte Anbieter am Markt mit der LV 1871.

Was ist aber die Teilzeitklausel?

Salopp gesagt = vorher im Leistungsfall wird geprüft, ob Du Deinen bisher ausgeübten Beruf noch zu 50 % ausüben kannst. Die Regelarbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Es wird sich im Leistungsfall also die Frage gestellt, ob man den Beruf noch zu 20 Stunden ausüben kann. Vor allem aber Frauen wechseln aufgrund der familiären Situation (wie der Geburt eines Kindes) oftmals in Teilzeit. Hier erfolgt dann eine Prüfung im Leistungsfall auf die reguläre Arbeitszeit in der Teilzeit.

Da die Teilzeitklausel noch sehr jung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, fehlen uns irgendwie die Vergleichswerte. Grundsätzlich ist der Schritt aber positiv zu bewerten.


Und der zweite neue Trend wurde aufgenommen – Schwere Krankheiten sind nun abgesichert

Hier nimmt man nun auch den Trend auf, welche die hochwertige Konkurrenz in Form der HDI und der Alten Leipziger aufgenommen hat (teilweise aber anders beschrieben / aufgesetzt ala „Krebsklausel“). Bei manchen schweren Krankheiten gibt es eine schnellere Leistung in Höhe von bis zu 18 Monaten. Das dies aber nicht immer komplett positiv ist, schauen wir uns später nochmals an:

Grundsätzlich ist dies auf den ersten Blick zu begrüßen. Die Frage darf aber gestellt werden, ob man mit obigen Diagnosen nicht eh schon berufsunfähig ist? Man bekommt zwar erst einmal sehr schnell eine Leistung, im zweiten Schritt (nach den 18 Monaten) erfolgt nun vorerst nicht die umfangreiche Prüfung auf Berufsunfähigkeit, sondern wird mit der schweren Krankheit praktisch ein „Befristetes Anerkenntnis“ angenommen.
Grundsätzlich muss wohl im Einzelfall genau geprüft werden, ob nicht der direkte Leistungsfallantrag besser ist. Pauschale Aussagen sind hier eher fehl am Platz.

Hier wird es noch etwas genauer beschrieben:


Weitere kleine Verbesserungen in der neuen Golden BU der LV 1871

Die Beitragsdynamik kann nun unbegrenzt widerrufen werden

Bisher waren dies die marktüblichen „Zweimal in Folge ablehnen, beim dritten Mal annehmen, sonst entfällt die Option“. Nun passt man sich auch hier dem erfreulichen und flexiblen Trend an, dass jederzeit eine Ablehnung möglich ist. Etwas unglücklich finden wir aber, dass nach der zweiten Ablehnung die LV 1871 den Kunden dann nicht mehr informiert bzw. automatisch jedes Jahr eine neue Beitragsdynamik vorschlägt. Da könnten wir uns vorstellen, dass der eine oder andere den wichtigen Motor zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes dann doch vergisst. Für den Versicherer ist dies aber etwas weniger Arbeit und Bürokratie.

Nüchtern gesehen haben die Münchener eh schon die beste und kundenfreundlichste Form der Beitragsdynamik, welche wir im Artikel "Die Beitragsdynamik der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung" näher erläutert haben. 

Verlängerungsoption gilt nun auch bei allen Verträgen bis mindestens Endalter 60

Die Verlängerungsoption ist die Möglichkeit, dass Du Deine Laufzeit zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen kannst, falls der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter auf z.B. 69 Jahre erhöht.
Bisher musste Dein Vertrag bei der LV 1871 auch schon bis 67 gelaufen sein, siehe folgenden Auszug aus den AVB´s:

Nun beschreibt man die Situation etwas lockerer -  das Mindestendalter liegt bei 60 Jahren

Das sollte natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Versicherungsende mit 60, 63 oder gar 65 Jahren ziemlicher „Bullshit“ ist. Es geht nicht darum, dass Du nicht bis 67 (oder später) arbeiten möchtest, sondern um die Absicherung, falls Dir in den nächsten Jahren / Jahrzehnten etwas passiert. Wenn Du mit 62 Jahren finanziell gut abgesichert bist mit einem tollen Aktienfondsdepot, drei Eigentumswohnungen, die Kinder sind aus dem Haus und einem guten Gesundheitszustand, dann kündige einfach Deine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber das tolle Aktiendepot und Immobilien erreichst Du nicht, wenn Du mit 37 Jahren berufsunfähig bist und die BU dann mit 63 Jahren endet. Dann fällst Du in die Grundsicherung. Wie hoch dieser „Bodensatz“ mal ausfallen wird? Keine Ahnung, wir möchten es gar nicht wissen…
Kurz angemerkt sei, dass natürlich beim Ziehen der Verlängerungsgarantie das aktuelle Eintrittsalter zählt. Günstig wird die Option somit nicht. Aber es ist gut zu Wissen, dass man diese hat. 

Die Stundungsregel wurde etwas verbessert

Da wir eigentlich keine großen Freunde davon sind und diesen Punkt auch sehr selten ansprechen, werden wir mal galant darüber hinwegsehen. Sollte das Geld mal knapp werden, so muss man eher an anderen Punkten sparen. Eine BU ist nicht dafür da, dass man immer wieder mal beitragsfrei stellt, aber weiterhin den passenden Schutz erwartet. Nach Ablauf der Stundungsphase muss nämlich der Beitrag wieder zurückgezahlt werden, um auf dieselbe Absicherung zu kommen (andererseits gibt es einfach eine geringere Absicherungssumme). Das vergessen immer viele. Zwecks der Vollständigkeit aber kurz die Info aus dem neuen Werbeflyer der LV 1871:

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel greift nun maximal 24 Monate statt 18 Monate

Über die im Volksmund gesprochene „Gelbe-Schein Regelung“ gehen die Meinungen unter uns Versicherungsmaklern etwas auseinander. Aber auch aus Kundensicht sind die Ansichten unterschiedlich. Grundsätzlich gab es hier aber eine leichte Verbesserung: Leistete man vorher über die gesamte Laufzeit nur 18 Monate sind es nun 24 Monate.

Alte Regelung der Arbeitsunfähigkeitsklausel bei der LV 1871

Regelung der Arbeitsunfähigkeitsklausel ab 05/2020 von der LV 1871

So passt man sich dem Markt an, nur die Basler leistet hierbei sogar 36 Monate. Es sei noch kurz gesagt, dass die LV 1871 eine der besseren Klauseln am Markt hat. Es muss NICHT gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden, so wie bei der HDI, Allianz Versicherung, Condor und noch einigen weiteren Gesellschaften.

Die Frist zur Nachversicherung wurde erfreulicherweise auf zwölf Monate erhöht

Bisher musste die Option auf eine Nachversicherungsgarantie innerhalb von sechs Monaten gezogen werden.

Ganz leichte Verbesserung, welche der Gesellschaft nicht wehtun dürfte, aber für den Einzelfall durchaus Sinn macht. Jetzt natürlich nicht für den peniblen Versicherungsnehmer, der all seine Finanzen / Versicherungsangelegenheiten eh voll auf dem Schirm hat, sondern eher für die Personengruppe, für die Versicherungen eher ein „Gräuel“ sind und man als Versicherungsmakler immer wieder ProAktiv (nicht zu verstehen mit Verkaufen) auf sinnvolle und wichtige Änderungen hinweisen kann (wie z.B. wenn wir erst nach acht Monaten den Hausbau oder die Geburt eines Kindes zufällig mitbekommen haben).

Nun sind die 12 Monate fest verankert in den Vertragsbedingungen

Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass diese Frist gerne mal versäumt wird oder man im „jährlichen“ Kundenkontakt auch schon über diesen Termin ist. Hier gibt es nun die verbraucherfreundlichere Lösung, dass nun ein ganzes Jahr genügt.


Was weiterhin unverändert ist bei der Golden BU der LV 1871:

Hier hätten wir gedacht, dass dies eventuell rausgestrichen wird:

Lebenslange Pflegerente bleibt weiterhin Bestandteil

Jeder (!) versicherte Kunde in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 hat automatisch (!) eine lebenslange Pflegerente mit dabei. Es muss kein Baustein extra angewählt werden, er ist automatisch dabei. Wenn Du in den letzten 10 Jahren ununterbrochen pflegebedürftig bist, gibt es die monatliche BU Rente das ganze weitere Leben.
Wir hätten eigentlich gedacht, dass die LV 1871 dies im Zuge der Reduzierung des Bruttobeitrages eigentlich herausnimmt. 

Ebenso die lebenslange BU-Rente

Auch hier ist die LV 1871 weiterhin einmalig am Markt der qualifizierten BU-Versicherer. Man bietet nämlich (kostenpflichtig) eine lebenslange BU-Rente an. Diese greift, wenn Du vor dem 50. Lebensjahr berufsunfähig geworden bist und diese bestehen bleibt bis zum Ende der Versicherungsdauer. Der Mehrpreis ist hierbei aber nicht zu verachten – dieser liegt je nach Eintrittsalter und Ausgestaltung des Vertrages bei bis zu 35 Prozent. Mehr Informationen findest Du auch unter "Lebenslange Rente bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung".
Ein Fehler ist es sicherlich nicht, aber wenn wir uns selber die Frage stellen würden, ob wir dies für uns selber abschließen, dann kommen wir in Verlegenheitsnot. Für Schüler oder sehr junge Personen hat es aber vielleicht durchaus Ihren Charme, möchte man eine wirklich umfangreiche Absicherung. 

Leider hat man die Absicherungshöhe für Studenten nicht erhöht

Derzeit gibt es auch den erfreulichen Trend, dass Studenten auch schon 2.000 Euro in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können. So hat die Basler wenige Tage davor die Grenze erhöht, die Continentale zum Jahresbeginn und seit längerem bieten es auch z.B. die Alte Leipziger, Allianz oder der Volkswohl Bund an. Hier hätten wir uns auch eine Anhebung von der LV 1871 auf diese Grenze gewünscht. Hier bleibt man aber weiterhin bei 1.500 Euro.
Da wir auch bei Studenten eine Zwei-Vertragslösung favorisieren, kann man i.d.R. aber ebenfalls durch einen taktischen Schachzug die LV 1871 mit ins Boot nehmen bei einer so hohen Absicherung (zuerst die LV 1871 über 1.000 Euro abschließen, anschließend die Policierung abwarten. Danach einen Anbieter auswählen, welcher insgesamt 2.000 Euro zulässt.). Schöner wäre es, wenn die LV 1871 sofort 2.000 Euro zugelassen hätte.

Für Schüler gibt es aber eine leichte Verbesserung:

Auch bei Schüler nimmt der Trend einer höheren Absicherungsmöglichkeit zu. War früher die LV 1871 in der Golden BU mit maximal 1.100 Euro recht weit vorne, hat sich dies geändert. Namhafte Anbieter mit guten Bedingungen wie die HDI, Allianz oder Alte Leipziger lassen für Schüler jeglicher Schulform 1.500 Euro zu.
Die LV 1871 zieht zumindest für Gymnasiasten nach und erhöht für diese die maximale Absicherungshöhe auf 1.500 Euro. Real- wie Mittelschüler müssen sich weiterhin mit 1.100 Euro begnügen.

Generell ist die Gesellschaft in unseren Augen für Schüler aber fast so etwas wie der Benchmark am Markt. Warum dies so ist, kannst Du gerne in knapp 8.000 Wörter (!, nicht Zeichen) nachlesen unter "Erfahrung & Test LV 1871 Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung". 


Was hat sich verschlechtert in den neuen Bedingungen?

Heimlich, still und leise erlischt nun die Beitragsdynamik, falls Du schon eine Leistung aus der Berufsunfähigkeit bekommen hast.

Diese Regelung gab es vorher nicht bzw. es wurde nicht eindeutig darauf hingewiesen. Dies ist leider ein negativer Trend, da fast so gut wie alle Gesellschaften auf eine weitere Beitragsdynamik verzichten, falls der Leistungsfall eintrat, man nach einigen Jahren wieder im Berufsleben steht. Man kann also die Vertragsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung leider nicht nur verbessern. 
Hier würden wir uns schon wünschen, dass die Möglichkeit bestehen würde auf weitere Erhöhung durch die Beitragsdynamik.

Gelten (Teile) der Neuen Bedingungen auch für Altverträge?

Nein, leider nicht. Hier sind manche Versicherungsgesellschaften etwas kundenfreundlicher gewesen und haben einige Punkte bei ihrem Tarifupdate auch für ältere Tarifgenerationen geöffnet. Klar, dass man jetzt nicht nachträglich eine Teilzeitklausel oder Leistung schon bei Schwere Krankheit einbauen kann, verstehen wir auch. Aber z.B. die verlängerte Frist bei einer Nachversicherungsgarantie, verbesserte Stundungsregel oder der unbegrenzte Widerruf der Beitragsdynamik hätte auch auf ältere Tarifgenerationen umgemünzt werden können. Soviel Kritik sollte kurz erlaubt sein. 

Hast Du also einen älteren BU-Vertrag bei der LV 1871, so müsste ein kompletter Neuabschluss vonstatten gehen (somit neue Gesundheits- wie Risikofragen & neues Eintrittsalter). 

Gelten die neuen Vertragsbedingungen auch für den SBUV Vorsorgeschutz ohne Gesundheitsfragen?

Ja, auch für die BU Sonderaktion zur Absicherung von diversen Sparverträgen von bis zu 250 Euro sind die neuen Bedingungen inbegriffen und gelten ab sofort.



Fazit zur neuen Golden Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 Versicherung:

Ups, jetzt ist der Beitrag doch länger geworden als angedacht….Uns wird es künftig relativ schwer fallen, an der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 vorbei zu kommen, wenn die übrigen Parameter wie eine saubere Annahme (trotz einer sehr guten Risikoprüfung gibt es noch Versicherer mit besseren Voten) und eine marktübliche Einstufung der Berufsgruppe gegeben sind. Neben den Bedingungen spricht in unseren Augen auch vieles für das Unternehmen und die langjährigen Erfahrungen in unserer täglichen Praxis. Man möchte uns Versicherungsmakler mit ins Boot nehmen und ist jederzeit offen für Ideen. Andere Gesellschaften, die ebenfalls sehr gute Bedingungen haben, agieren mittlerweile schon von einem hohen Ross.

Auch bei der Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt für uns die LV 1871 weiterhin die beste Lösung – siehe auch unser Artikel „Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung - es gibt praktisch keine sinnvollere Absicherungsmöglichkeit ab dem 10. Lebensjahr!“. Sehr lobenswert möchten wir in diesem Fall die Besserstellungsoption ohne erneute Risikoprüfung betonen für Schüler und Studenten. Da dürfte die LV 1871 derzeit der Benchmark sein.

Zudem bleiben auch weiterhin die Möglichkeit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung für „Junge“ Personen bis 35 Jahre. Die Aktion hat einige Fallstricke, alles in allem passt es aber immer wieder auf einige Interessenten von uns. Besonders für Schüler am Gymnasium kann dies interessant sein. Mehr Infos gibt´s unter Neue vereinfachte Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung von der LV 1871 bis 1.500 Euro mtl. Absicherung“.


Update (16.06.2020)

Das die LV 1871 einer der guten Versicherer ist, merkt man an der Tatsache, dass man sich die Kritik zu Herzen nimmt aus dem Maklermarkt. Wir und einige andere Kollegen hatten ja kritisiert, dass nach einem (temporären) Leistungsfall die Beitragsdynamik erlischt. Dies hat man nun klargestellt mit: 

Neue Regelung der Dynamik nach einem BU-Leistungsfall ab TAV 22

Im Rahmen unserer BU-Optimierung zum Mai 2020 haben wir die Dynamik-Bedingungen überarbeitet. Neben dem Recht, der Dynamik unbegrenzt oft widersprechen zu dürfen, haben wir die Regelung aufgenommen, dass das Recht auf Dynamik nach einem Leistungsfall aufgrund von Berufsunfähigkeit erlischt (L-B22201/0520 § 5 Absatz 5).

Ab sofort, gilt folgende neue Regelung: Hat der Versicherungsnehmer Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit erhalten und wurden in den letzten drei Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls keine Erhöhungen im Rahmen der Dynamik durchgeführt, so erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen nach dem Leistungsfall. Somit behält der Versicherungsnehmer sein Recht auf Dynamik auch nach einem Leistungsfall, wenn der Vertrag in den letzten drei Jahren vor dem Leistungsfall mindestens einmal durch eine Dynamikanpassung erhöht wurde.

Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle ab 1. Mai 2020 mit Tarifversion 22 abgeschlossenen Verträge, die eine Dynamik vereinbart haben. Im Herbst 2020 werden wir die Regelung in die entsprechenden Dynamik-Bedingungen (L-B22201/0520) aufnehmen.

So etwas würden wir auch bei anderen Gesellschaften schätzen. Man ist offen für Kritik und sucht gemeinsam für den Versicherungsnehmer eine saubere Lösung. Man merkt direkt, wie wir als freier Versicherungsmakler mit ins Boot genommen werden sollen. Daumen nach Oben!

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