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Neue vereinfachte Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung von der LV 1871 bis 1.500 Euro mtl. Absicherung

| Berufsunfähigkeit

Die LV 1871 schlägt wieder zu. Eine neue, für manchen sicherlich hochinteressante BU-Sonderaktion in der Berufsunfähigkeitsversicherung vom traditionellen Münchener Versicherer! Ob diese für Dich interessant sein wird, schauen wir uns im Detail an. Fazit vorweg: Auf der einen Seite sehr gut, auf der anderen Seite wird es für viele aufgrund zweier Antragsfragen nicht möglich sein, die eigentlich eher scharf geschalten sind. Eine davon für Personen, die schon eine BU-Versicherung haben. Update 21.02.2018 / Letzere wurde etwas entschärft.

LV 1871 Sonderaktion wenige Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 und deren Tochter Delta Direkt (rein für die Risikolebensversicherung) sind in der Biometrischen Absicherung immer wieder innovativ. Die Delta Direkt bietet bis 400.000 Euro in der RLV stark vereinfachte Gesundheitsfragen an, wenn innerhalb der letzten sechs Monaten eine Immobilie finanziert wurde & seit 2018 auch vereinfachte Gesundheitsfragen bis 200.000 Euro ohne besonderes Ereignis. Die Mutter LV 1871 bietet seit ca. einem Jahr sogar gänzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen an, wo aber max. 250 Euro an monatlichen (anbieterunabhängigen) Sparverträgen, Finanzierungsdarlehen, PKV Beiträgen und ähnliches abgesichert werden können. Zudem ist die LV 1871 eine der wenigen Versicherer, welche für betroffene WWK Kunden (siehe der Artikel „Schöne Bescherung – die WWK erhöht massiv den Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung & Risikolebensversicherung“) anwendbar wäre. Dafür gibt es von unserer Seite aber keinen Applaus, finden wir diese Machenschaften eigentlich nicht in Ordnung. Aber das ist ein anderes Thema, schauen wir uns die neue und aktuelle Aktion bis 1.500 Euro mtl. Absicherung an.

Grundvoraussetzungen für die Sonderaktion in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Quelle: Werbeflyer LV 1871

Abschließbar für die Tarife Golden BU, Golden BU Start, Performer Golden BU (jeweils auch mit Pflegepaket).

Es sind somit sämtliche Tarife des sehr guten (top drei am Markt) Bedingungswerk der LV 1871 möglich.

Für versicherte Personen bis 35 Jahre

Die erste Einschränkung. Es ist maximal für Personen bis 35 Jahre möglich. Nicht gut, aber durchaus im nachvollziehbaren Bereich – man möchte hier eben für eine „jüngere Zielgruppe“ spezialisieren.

Abschließende Risikoprüfung mit nur sieben Risikofragen möglich & wird eine Frage mit „ja“ beantwortet, werden entweder weitere vier Fragen gestellt oder es wird auf den Antragsprozess (pdf Antrag) mit allen Risikofragen verwiesen.

Entweder er wird angenommen oder es erfolgt die normale Prüfung mit den üblichen Gesundheitsfragen. Hier aber bitte nicht verzagen, bietet die LV 1871 doch eine der besten und individuellsten Prüfungen der Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Aber wenn man den Kopf schon unter dem Arm trägt, ist man leider nicht mehr versicherbar. Die eine Gesundheitsfrage (dazu kommen wir später) im schlank gemachten Antrag wird man höchstwahrscheinlich mit „Ja“ beantworten. Danach ploppen vier weitere Fragen auf. Wird dann eine positiv beantwortet, folgt der schon angesprochene normale Antrag.

„Die vereinfachten Risikofragen sind ausschließlich online über die Tarifsoftware verfügbar.“

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Sonderaktion soll schlank und rank gehalten werden, deshalb kann man das Votum nur direkt Online bekommen. Kontaktiert bitte einfach uns, wir helfen gerne!

Körpergröße und Gewicht der versicherten Person liegen im normalen Bereich

Klar, ein übermäßig hoher oder niedriger BMI wird nicht akzeptiert. Wäre dies der Fall, müsste der normale Antragsbogen in der BU angegangen werden.

Für eine Vielzahl von Berufen aus dem kaufmännischen Bereich, für Akademiker oder bei Schülern (Gymnasium) möglich

Durchaus eine Einschränkung, welche zwar nachvollziehbar, aber von unserer Seite nicht zu begrüßen ist. Es werden nur die „schönen“ Berufe angenommen, der körperlich arbeitende Arbeitnehmer ist von dieser Aktion ausgeschlossen. Eine Tendenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche wir nicht gut finden. Aber es hilft kein meckern – für manche Berufsgruppen mag es deshalb umso interessanter sein. Auch für Schüler sind diese vereinfachten Gesundheitsfragen möglich.

Maximal versicherbare monatliche BU-Rente: 1.500 Euro (jedoch begrenzt auf die für den Beruf mögliche Höchstrente – bei Schülern beispielsweise maximal 1.100 Euro)

In dieser BU-Sonderaktion können maximal 1.500 Euro mtl. abgesichert werden. Ein Wert, den wir als ersten Schritt für gut ansehen. Für Akademiker jedoch mag dies immer noch zu wenig sein, aber es ist ein erster Schritt. Wenn aufgrund diverser Vorerkrankungen kein normaler Schutz mehr möglich ist, kann diese Aktion der LV 1871 immer noch als passend bezeichnet werden. Für Schüler sind immerhin auch 1.100 Euro möglich.

Beitragsdynamik: maximal drei Prozent möglich

Klar, eine Begrenzung muss in so einer Aktion sein. Nachvollziehbar, aber schade. I.d.R. empfehlen wir ja immer eine Beitragsdynamik von fünf Prozent, immerhin hat man zwei Jahre in Folge die Möglichkeit, dieser zu widersprechen. Wenn Du aber schwer krank werden solltest, wirst Du einen Teufel tun und die Beitragsdynamik ablehnen.

Vereinfachte Risikoprüfung auch für Raucher möglich

Raucher werden immer mehr benachteiligt, nicht so bei dieser Sonderaktion in der BU. Auch für sie gelten die wenigen Gesundheitsfragen. Um Rückfragen von Dir vorzubeugen (das geht nicht aus der LV 1871 Übersicht hervor): eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall ist möglich und kann bis zu 3 Prozent betragen. Ebenso gibt es die üblichen Nachversicherungsgarantien.
Des Weiteren kann auch die beliebte AU-Klausel vereinbart werden (im Volksmund auch „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt). Was es mit der AU Klausel, der Unterschied zwischen Beitrags- vs. Leistungsdynamik und ähnlichen Parametern auf sich hat, kannst Du übrigens in unserem sehr ausführlichen Artikel zur "Konfiguration Berufsunfähigkeitsversicherung" nachlesen. 

„OK, habe ich verstanden. Aber wie sind jetzt eigentlich die vereinfachten Gesundheitsfragen der LV 1871 in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir spannen Dich noch etwas auf die Folter, vorher kommen wir noch auf die ersten drei allgemeinen Fragen, welche wie folgt aussehen:

Quelle: Werbeflyer LV 1871

Ok, die zweite und dritte Frage ist eher normal und wir sehen diese nicht als kritisch an. Da dürften die wenigsten Personen darüber stolpern. Die Einstufung bei der LV 1871 für gefährliche Sportarten ist nach unserer Auffassung auch sehr großzügig gefasst. Bergsteigen z.B. ab 4.000 Meter, alpines Klettern ab Schwierigkeitsgrad 7, Tauchen ab 40 Meter abwärts usw. alles gut überschaubar, um aber auch das Versichertenkollektiv zu schützen.

Welcher Spaßvogel hat sich denn die erste Frage & die Auswirkungen ausgedacht? Der "Spaßvogel" hat sich gemeldet und gemeinsam wurde eine Lösung gefunden ;-)

Mit der ersten Frage hätten wir eigentlich kein Problem, aber mit deren Auswirkung. Wenn Du schon eine Berufs- oder Erwerbunfähigkeitsversicherung hast, dann ist diese Sonderaktion der LV 1871 NICHT MÖGLICH. Wir hatten jetzt tagelang schlaflose Nächte und fragten uns, welchen Hintergrund denn dies hat. Das man nach Vorversicherungen fragt – ok. Aber warum sollte dies ein Ausschlusskriterium sein?

Bei uns haben sehr viele Interessenten bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals vermittelt von einer hiesigen regionalen Bank, da die Eltern meinten „Bub, das ist eine wichtige Versicherung, die solltest du haben“. Schön gedacht, aber in der Praxis sinnfrei, da es i.d.R. um BU-Renten in Höhe von 500 Euro geht. Zum Sterben zu viel, zum Leben eindeutig zu wenig. Warum werden jetzt solche Interessenten benachteiligt, nur weil sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben? Auch für Personen, welche vor ein paar Jahren einfach mal eine BU Versicherung gemacht haben, ohne auf die Bedingungen zu achten, werden massiv benachteiligt.
Wir würden es uns ja noch eingehen lassen, wenn die Frage 1 wäre „Bestehen bereits Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurden?“ Das wäre noch nachvollziehbarer, aber doch nicht die Frage, ob man überhaupt schon mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung hatte. Ok, genug gemeckert. Vielleicht liest diese Zeilen ja ein Verantwortlicher der LV 1871 und man denkt mal darüber nach :-)
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Dieser Blogartikel wurde von der LV 1871 intensiv gelesen und kurz darauf meldete sich eine höherrangige Person bei uns im Büro. Herausgekommen ist ein Gespräch von knapp einer Stunde. Die erste Frage wurde etwas entschärft und klar gestellt. Es darf - Stand jetzt - kein zweiter BU-Vertrag vorhanden sein. Es darf aber ein früherer Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein, wenn er im Zuge zur Antragsstellung bei dieser Sonderaktion gekündigt wird. Du darfst also eine frühere Absicherung über 500 Euro oder dergleichen haben, aber diese muss aufgelöst werden.

Die LV 1871 baute diese Frage ein, damit man die finanzielle Angemessenheit bewahrt (60 % des Bruttogehaltes bis zu einer gewissen Höhe). Das ist logisch. Aber trotzdem bleibt die Frage, warum man keine zweite BU-Versicherung haben darf. Ab und zu macht es ja auch Sinn. Sei es durch den aktuellen Bedarf oder den früheren günstigen Beitrag (Bedingungen aber beachten). Für manche Interessenten wären 1.500 Euro mtl. Absicherung nicht genug, sondern nur eine sehr passende Ergänzung. Solange die finanzielle Angemessenheit passt, sollte dies kein Problem darstellen. 

Das schöne an der LV 1871 - man sieht uns freie Berater nicht als notwendiges Übel an, sondern nimmt gerne Vorschläge an!

Durch unser "Finger in die Wunde legen" wird nun darüber nachgedacht, wie man die Antragsfrage etwas leicht abändert. Dies ist ohne größere Probleme möglich, da man bei dieser Sonderaktion auch keine Druckstücke oder ähnliches entworfen hat, sondern der Antragsprozess komplett Online abläuft. Somit kann eine kleine Änderung sehr einfach vollzogen werden, ohne dass sämtliche Druckstücke, Vertriebspartner und Vermittler informiert werden müssten. Wir sind jetzt auf jeden Fall guter Dinge, dass es bei dieser Fragestellung noch eine Verbesserung geben wird, damit auch eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung nebenbei existieren darf. 

Nun zu den Gesundheitsfragen bei der LV 1871 Sonderaktion zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

Quelle: Werbeflyer LV 1871

Sehen wir uns zuerst den ersten Block nochmals etwas genauer an:

4. Wurden Sie in den letzten fünf Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandlern untersucht oder behandelt? Bei „ja“ weitere Fragen:

4.a. Wurden Ihnen in den letzten sechs Monaten Medikamente verschrieben oder verabreicht?

4.b. Waren Sie in den letzten fünf Jahren für mehr als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Teilnahme am Schulunterricht, Studium) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?

4.c. Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen des Genusses von Alkohol oder anderer Suchtmittel beraten oder behandelt?

4.d. Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Tumorerkrankung, Nierenerkrankung oder Diabetes?

Ok, die vierte Frage wird wohl jeder mit Ja beantworten. 99 % der Bundesbürger dürften in den letzten fünf Jahren beim Arzt gewesen sein. Aber keine Angst, dadurch folgt keine Ablehnung, sondern es klappen sich vier weitere Fragen auf.
Die Frage 4.a. dürfte sehr einfach zu beantworten sein. Du wirst sicherlich wissen, ob Du die letzten 6 Monate Medikamente verschrieben bekamst. Wenn Dir welche verschrieben wurden aufgrund von Bluthochdruck, Schilddrüsenunterfunktion und weiteren Krankheitsbildern, ist die Aktion jetzt für Dich schon wieder zu Ende und der normale Gesundheitsfragebogen würde zur Geltung kommen.

Die Frage 4.b. dürfte eigentlich auch so gut wie jeder aus dem Stegreif beantworten können. Länger als 14 Kalendertage (=2 Wochen) nicht in der Lage, seine übliche berufliche Tätigkeit auszuüben. Wenn Du Dir darüber im Unklaren bist, ob Du vor vier Jahren 12 oder 15 Tage vom Arzt krank geschrieben warst, so kläre das aber unbedingt sauber ab. Sei es durch die Einholung der Krankenakte bei den behandelnden Ärzten oder der Krankenkasse. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit in dieser Hinsicht! Der Antrag soll Dir ja nicht mal vor die Füße fallen – Stichwort Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Ob Du in den letzten 5 Jahren wegen dem Genuss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln behandelt oder beraten worden bist, dürftest Du in Erinnerung haben. Somit auch eine saubere und gute Fragestellung!

Die Frage 4.d. geht schon wieder etwas tiefgründiger in die Materie. Wurde man in den letzten 5 Jahren wegen einer Herzerkrankung, Tumorerkrankung, Nierenerkrankung oder Diabetes untersucht oder behandelt. Hier kann sich evtl. die eine oder andere Stolperfall befinden – bei Unklarheiten unbedingt vorher den Krankenkassenauszug einholen. Manche Personen dürften es aber direkt beantworten können – entweder positiv oder negativ.

Kommen wir zu den weiteren, abgefragten Punkten:

5. Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren psychische Beschwerden oder Erkrankungen?

Klar, die Frage nach psychischen Beschwerden oder Erkrankungen folgt obligatorisch. Immerhin ist der Auslöser Psyche mittlerweile der häufigste Punkt für eine Berufsunfähigkeit. Wie sagte mal ein Risikoprüfer zu uns „ob nach einem Knochenbruch alles wieder sauber verheilt ist, kann man nachprüfen. Aber nicht, dass im Kopf wieder alles läuft“. Deshalb werden diese Risiken auch so ungern aufgenommen. Wenn Du diese Frage mit Ja beantwortest, folgt also der normale Gesundheitsfragebogen. Eine Ausschlussklausel für Psyche wird dann aber auch dort höchstwahrscheinlich folgen.

6. Wurden Sie in den letzten zehn Jahren stationär aufgenommen oder ist eine stationäre Behandlung in den nächsten zwölf Monaten geplant?

Die Frage an sich ist nicht negativ, aber die Auswirkung, wenn diese positiv beantwortet wird. Dann sind die vereinfachten Gesundheitsfragen leider nicht mehr möglich. Da hätte man vonseiten der LV 1871 eigentlich auch mitdenken können. 10 Jahre sind hier schon ein sehr langer Zeitraum, das hätte man durchaus auf 5 Jahre beschränken können. Wenigstens stellt die LV 1871 klar, dass Entbindungen nicht angegeben werden müssen. Leider keine optimale Fragestellung.

Update 21.02.2018 / Auch hier möchte man nach Rücksprache mit der LV 1871 ggf. eine Verbesserung vornehmen und denkt (hoffentlich) intensiv über eine Reduzierung auf Fünf Jahre nach beim Abfragezeitraum. 

7. Hatten Sie in den letzten sechs Monaten Beschwerden des Nervensystems oder Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?

Auch das ist eine obligatorische Frage, die eigentlich sein muss und wo der eine oder andere darüber stolpern könnte. Habe ich vor drei Jahren einen Bandscheibenvorfall gehabt und war seitdem eigentlich nicht in ärztlicher Behandlung und hatte nur deshalb Beschwerden, muss es angegeben werden. Im Sinne des Versicherungskollektiv aber auch für den Interessenten ist diese Fragestellung aus unserer Sicht aber sauber gestellt. Immerhin könnte man auch fragen wie „Haben Sie derzeit körperliche Gebrechen…“. Hört sich nicht schlimm an, aber es muss hier wahrscheinlich extrem viel angegeben werden. Im Zweifel auch der Kreuzbandriss von vor 15 Jahren, immerhin ist das Knie ja nicht mehr so wie früher im gesunden Zustand (auch wenn keine Schmerzen mehr vorhanden sind).

Diese Fragestellung kann einen Mehrwert bieten!

Der große Vorteil aber hier: Es müssen Wirbelsäulenbeschwerden, wegen welchen Du vor etlichen Jahren beim Arzt gewesen bist, nicht angegeben werden. Hier reagieren ja einige Gesellschaften sehr allergisch, wenn einmal ein „LWS Syndrom“ von vor vier Jahren drinsteht. Klar, dies kann man mit einer aktuellen ärztlichen Stellungnahme wieder in die richtige Richtung lenken, aber es ist mit viel Aufwand verbunden und nicht immer klappt es so wie gewünscht.

Über die Bedingungen der LV 1871 unterhalten wir uns an dieser Stelle mal nicht – diese sind extrem gut und ganz vorne am BU-Markt anzusiedeln. Selbst der etwas hohe Bruttobeitrag gegenüber dem Zahlbeitrag lässt sich gut erklären. Insgesamt ist die LV 1871 durchaus eine Gesellschaft, die in den versierten Versicherungsmaklerkreisen eine große Rolle spielt, auch wenn diese der durchschnittliche Verbraucher nicht kennen dürfte. Immerhin hat die LV 1871 keinen eigenen Außendienst oder Vermittler, sondern arbeitet nur mit freien Finanzberatern & Versicherungsmaklern zusammen. Schön zu sehen, dass die Gesellschaft auch nicht auf mehreren Hochzeiten tanzen möchte, sondern sich auf die Biometrische Absicherung spezialisiert hat.

Ebenso gehen wir noch nicht auf die verschiedenen Zahlbeiträge ein. Diese sind von Beruf zu Beruf natürlich extrem unterschiedlich. In manchen Berufsgruppen ist die LV 1871 sehr attraktiv, in anderen praktisch nicht vermittelbar. Bitte einfach bei uns anfragen.
Wichtig zu wissen: Es gibt bei dieser Aktion keinen Zuschlag, erhöhte Prämien oder ähnliches durch die vereinfachten Gesundheitsfragen. Es ist derselbe Zahlbeitrag wie bei einem Abschluss mit normalen Gesundheitsfragen.

Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung-Sonderaktion der LV 1871 mit vereinfachten Gesundheitsfragen:

Es ist definitiv keine Aktion für Personen mit erheblichen Vorerkrankungen, sondern zielt eher auf den Interessent an, der sagt „Ich möchte Rechtssicherheit haben im Antrag“. So muss die Patientenakte nicht minutiös aufbereitet werden und der Arztbesuch wegen Grippe, kleiner Warze oder Wirbelsäulenbeschwerden von vor 4 Jahren nicht angegeben werden. Klarer Daumen nach oben.
Klarer Daumen nach unten, dass bisher keine BU-Versicherung vorhanden sein darf. Das ist irgendwie ein aktueller Faschingswitz – sollte doch das eine eigentlich nichts mit dem anderen zu tun haben. Auf der einen Seite möchte man mit großen Stückzahlen notleidende Verträge (=Beitragserhöhung) der WWK rüber holen ohne neue Gesundheitsfragen, wo evtl. der eine oder andere versicherte Kunde keine so saubere Aufbereitung seiner Gesundheitshistorie gemacht hat, auf der anderen Seite schließt man hier Personen aus, welche schon eine BU-Versicherung haben. Egal von wann und egal welche Annahme erfolgte. Wir wissen nicht wirklich, woher hier ein Risiko stammen sollte, wenn jemand schon eine BU-Versicherung hat.

Trotz dieser nicht nachvollziehbaren Tatsache stehen wir dieser Sonderaktion eher positiv gegenüber und werden diese für manchen Interessenten auch empfehlen können. Beachte aber bitte auch weitere BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen - insbesondere die HDI Versicherung könnte für manche Berufsgruppe derzeit (Stand Februar 2018) sehr interessant sein!

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