Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der PKV – wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist
Was falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben in der PKV auslösen können und weshalb wir solche Fälle nicht nachträglich „reparieren“, sondern mit sauberer Risikovoranfrage von Anfang an vermeiden wollen.
Nahezu wöchentlich bekommen wir Anfragen mit der Bitte um Hilfestellung, weil der Versicherer dem Kunden seine PKV gekündigt hat oder ein Rücktritt beziehungsweise sogar eine Anfechtung im Raum steht. Der Interessent ist dann meist noch der Meinung: „Dann suchen wir halt eine andere Versicherung.“ Aber leider schaut die Realität in vielen Fällen ganz anders aus. Das Kind ist dann in der Regel schon in den Brunnen gefallen.
Wichtig ist uns deshalb direkt zu Beginn ein klarer Hinweis: Wenn bereits eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Raum steht und der Fall schon eskaliert ist, stehen wir hierfür nicht mehr für eine Beratung zur Verfügung. Nicht, weil uns das Thema egal wäre. Sondern weil das dann nicht mehr unser Spezialgebiet ist. Dann geht es meist nicht mehr um eine saubere PKV-Beratung, sondern um Schadensbegrenzung und oft auch um eine rechtliche Auseinandersetzung.
Unsere Aufgabe sehen wir deshalb nicht darin, solche Fälle im Nachgang noch „reparieren“ zu wollen. Unsere Aufgabe ist es, mit einer sauberen Vorgehensweise dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Das Wichtigste zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der PKV auf einen Blick
- Wer Gesundheitsfragen in der PKV unvollständig oder falsch beantwortet, riskiert gravierende Folgen bis hin zu Rücktritt, Kündigung oder im schlimmsten Fall einer Anfechtung.
- Ein neuer PKV-Normaltarif ist nach einer eskalierten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der Praxis quasi nicht mehr realistisch.
- Die HIS-Datei und die Frage nach einer vorherigen Kündigung oder Anfechtung verschlechtern die Ausgangslage bei einem neuen Versicherer zusätzlich.
- Das Auffangnetz ist oft nur noch der Basistarif.
- Wenn der Fall bereits eskaliert ist, stehen wir nicht für eine Beratung zur Verfügung.
- Unser Spezialgebiet liegt davor: saubere Gesundheitsaufbereitung, anonyme Risikovoranfrage und eine ordentliche Antragstellung, damit es gar nicht erst zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommt.
1. Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der PKV?
Wenn eine Gesellschaft dem Kunden vorwirft, Vorerkrankungen verschwiegen zu haben, sprechen wir von der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (VVA nach § 19 VVG). Die Gesellschaft wird in der Folge meist den Rücktritt, die Kündigung oder im schlimmsten Fall die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aussprechen.
Die private Krankenversicherung stellt vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen. Diese Fragen müssen sauber und vollständig beantwortet werden. Genau hier liegt in der Praxis aber oft das Problem.
Nicht entscheidend ist, ob du selbst eine Beschwerde für harmlos hältst. Entscheidend ist, was im Antrag gefragt wird und was in deinen Unterlagen steht.
Wenn im Antrag zum Beispiel gefragt wird, ob in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen stattgefunden haben, dann reicht es eben nicht, sich nur an eine stärkere Erkältung oder einen gebrochenen Finger zu erinnern. Es geht nicht um dein persönliches Gefühl, sondern um die konkrete Fragestellung.
Genau deshalb ist dieses Thema in der PKV auch so heikel. Viele Fehler passieren nicht einmal aus böser Absicht, sondern aus:
- schlechter Erinnerung
- falscher Einordnung
- verharmlosten Diagnosen
- schlechter oder schlampiger Beratung
Für den Kunden macht das im Ergebnis aber leider oft keinen Unterschied.
2. Warum dieser Fall in der PKV so brutal ist
Das ist der absolute Albtraum für jeden PKV-Versicherten. Wenn es hart auf hart kommt, brennt hier nicht nur die Hütte, sondern das ganze Dorf.
Denn in der privaten Krankenversicherung ist die Risikoprüfung elementarer Bestandteil der Vertragsannahme. Wenn der Versicherer später feststellt, dass relevante Gesundheitsangaben bei Antragstellung nicht gemacht wurden, prüft er, ob und wie er den Vertrag bei korrekter Kenntnis überhaupt angenommen hätte.
Und dann wird es schnell richtig unangenehm.
Je nach Fall kann die Gesellschaft:
- vom Vertrag zurücktreten
- den Vertrag kündigen
- den Vertrag nur zu anderen Bedingungen fortführen wollen
- im schlimmsten Fall eine arglistige Täuschung unterstellen
Für den Kunden bedeutet das: Es geht dann nicht mehr um die Frage, welcher Tarif schöner ist oder welcher Versicherer die besseren Leistungen hat. Es geht dann plötzlich um die Existenz des eigenen Krankenversicherungsschutzes.
3. Warum normale PKV-Tarife dann meist blockiert sind
Selbst wenn der Vorwurf der alten Gesellschaft unrechtmäßig sein sollte, stehst du bei einem neuen Antrag meist vor mehreren unüberwindbaren Hürden.
Die Kündigungs-Frage
Jeder neue PKV-Antrag fragt sinngemäß ab, ob in den letzten Jahren ein Versicherungsvertrag seitens der Gesellschaft gekündigt, angefochten oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurde.
Da du hier sauber mit „Ja“ antworten musst, ist die Ausgangslage bei einem neuen Versicherer schon massiv beschädigt.
Die HIS-Datei
Hinzu kommt, dass ein entsprechender Vorgang die Ausgangslage über das Hinweis- und Informationssystem zusätzlich verschlechtern kann. Spätestens dann gehen bei vielen Gesellschaften die Türen zu.
Die verschwiegene Diagnose
Auch beim neuen Versicherer muss die Krankheit oder Beschwerde, um die es im Streitfall geht, jetzt natürlich vollständig angegeben werden. Plus alle anderen Gesundheitsangaben.
Unterm Strich bedeutet das:
Ein neuer hochwertiger Normaltarif ist in solchen Fällen meist keine echte Lösung mehr.
4. Der rettende Notausgang: der Basistarif
Auch wenn dich kein Versicherer im Normaltarif haben will, darf in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung dastehen.
Und genau hier kommt der Basistarif ins Spiel.
Der Basistarif ist in solchen Fällen oft das einzige echte Auffangnetz. Er ist ganz sicher nicht das, was man sich ursprünglich bei einer hochwertigen PKV vorgestellt hat. Aber er kann dafür sorgen, dass du nicht komplett ohne Absicherung dastehst.
Die Realität ist allerdings auch hier klar:
- die Leistungen bewegen sich eher auf GKV-Niveau
- es gibt keine schöne Premiumlösung
- der Beitrag ist nicht automatisch günstig
- es ist in der Regel eine Notlösung, kein Wunschtarif
Trotzdem kann genau dieser Tarif im Ernstfall entscheidend sein, damit du nicht plötzlich als Privatzahler dastehst.
5. Der richtige Notfall-Fahrplan – aber nicht über uns als Makler
Hier möchten wir sehr klar sein: Wenn bereits eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt, übernehmen wir hierzu keine Beratung.
Das ist dann nicht mehr unser Tätigkeitsbereich. Wir möchten hier keine falschen Erwartungen wecken.
Was aus unserer Sicht dann noch sinnvoll sein kann:
Sofortiger Stopp hektischer Aktionen
Bitte jetzt nicht einfach wahllos neue Normaltarif-Anträge oder Risikovoranfragen in den Markt schicken. Die Ablehnung ist oft vorprogrammiert und verschlechtert die Ausgangslage eher noch weiter.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wenn der Vorwurf der alten Gesellschaft unrechtmäßig sein sollte, dann gehört der Fall zu einem spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Nicht zum Makler.
Nicht zum Allround-Berater.
Nicht zu irgendeinem Vergleichsportal.
Krankenversicherungsschutz sichern
Parallel muss geprüft werden, wie der Krankenversicherungsschutz gesichert werden kann. Oft läuft das am Ende auf den Basistarif hinaus.
6. Warum wir solche Fälle mit unserer Arbeitsweise vermeiden wollen
Wichtig ist uns an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass wir in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung bislang noch keinen Fall von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung hatten.
Zu sehr wollen wir uns dafür gar nicht rühmen. Das ist natürlich auch unseren Kunden und ihrer akribischen Mitarbeit zu verdanken. Sie haben verstanden, dass es hier vor allem um sie selbst geht.
Aber ja, wir denken schon, dass hier unsere saubere Vorgehensweise in der Beratung den Unterschied macht. Vor allem:
- die gründliche Aufbereitung der Gesundheitshistorie
- die genaue Prüfung der Gesundheitsangaben und Gesundheitsfragen
- die Risikovoranfrage vor der eigentlichen Antragstellung
- die konsequente Anforderung von Unterlagen, Eigenerklärungen, ärztlichen Attesten
Wir bekommen von außen zu diesem Thema immer wieder Anrufe und Mails. Tätig werden wir dann aber in der Regel nicht mehr. Das ist dann nicht mehr unser Spezialgebiet. Wir versuchen mit unserer Arbeit nur zu verhindern, dass es überhaupt so weit kommt.
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Damit es gar nicht erst zur Anzeigepflichtverletzung kommt. Wir unterstützen dich dabei, deine Angaben sauber aufzubereiten und den Antrag ordentlich vorzubereiten.
7. Wer ist am meisten daran interessiert, dass alles sauber angegeben ist?
Die Antwort ist ganz einfach:
Das musst natürlich du selbst sein.
Viele Vermittler sind nicht unbedingt daran interessiert, dass alles sauber angegeben wird. Es könnte ja dadurch nicht zum Vertrag kommen und so würde keine Provision ausbezahlt werden.
Oft ist es leider so:
Der Berater hat sein Geld verdient, der Kunde schaut am Ende buchstäblich in die Röhre.
Wir werden mit unserer genauen Aufbereitung deshalb manchmal als penetrant wahrgenommen. Aber vergiss bitte nicht: Es geht hier um dich. Nicht um uns. Nicht um eine schnelle Policierung. Nicht um einen schnellen Abschluss.
Es geht um deine gesundheitliche Absicherung für viele Jahre und im besten Fall dein ganzes Leben lang.
8. Typisches Beispiel einer solchen Kontaktaufnahme: „Die harmlose Verspannung“
Der Fall:
Nils, 35, selbstständiger Unternehmensberater, möchte in eine leistungsstarke PKV-Vollversicherung wechseln.
Im Antrag lautet eine typische Gesundheitsfrage:
„Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante ärztliche Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen statt?“
Nils denkt nach. Er erinnert sich an eine stärkere Erkältung beim Arzt und an eine Zahnfüllung. Beides gibt er an. Ansonsten fühlt er sich topfit. Bei Erkrankungen des Bewegungsapparats kreuzt er „Nein“ an. Der Vertrag wird ohne Risikozuschlag policiert.
Die tickende Zeitbombe:
Nils vergisst oder stuft als unwichtig ein, dass er vor etwa 2 Jahren Schmerzen in der Lendenwirbelsäule hatte. Wahrscheinlich vom vielen Sitzen im Büro. Der Arzt verschrieb damals sechs Massagesitzungen. Für Nils war das nichts Ernstes, eher eine banale Verspannung.
Der Arzt rechnete damals aber gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse eine harte Diagnose ab:
Chronische Lumbalgie
Für Nils eine harmlose Geschichte.
Für die PKV-Risikoprüfung möglicherweise eben nicht.
Und genau so entstehen viele dieser Fälle:
Nicht zwingend aus Vorsatz, sondern aus schlechter Erinnerung, Verharmlosung oder schlechter Beratung.
9. Praxistipp: Niemals aus dem Gedächtnis beantragen
Dieses Beispiel ist einer der wichtigsten Gründe, warum du niemals Gesundheitsfragen nur aus deiner Erinnerung heraus ausfüllen solltest.
Bevor irgendwo ein Kreuz bei „Nein“ gesetzt wird, sollten – je nach Fall – die Unterlagen auf den Tisch:
- Patientenquittung der GKV
- Ausführliche Angaben in unserem Gesundheitsdatenbeiblatt und Eigenerklärungen
- Arztberichte
- Atteste und Stellungnahmen
Denn:
Was nicht sauber aufgearbeitet wurde, kann später zum Problem werden.
Und was in der Akte steht, sollte man gegenüber der PKV nicht einfach wegdiskutieren wollen.
Genau deshalb legen wir in unserer Beratung so viel Wert auf Vorbereitung, Unterlagen und Risikovoranfrage. Das ist nicht übertrieben. Das ist in der PKV schlicht notwendig.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache
Liegt bereits eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor oder hat der Versicherer schon Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung erklärt, übernehmen wir hierzu keine Beratung.
In solchen Fällen ist ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.
Unser Schwerpunkt liegt in der sauberen Vorbereitung einer PKV-Beratung, damit genau dieser Fall gar nicht erst entsteht.
10. FAQ – die wichtigsten Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der PKV
Von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung spricht man, wenn Gesundheitsangaben im Antrag zur privaten Krankenversicherung unvollständig oder falsch gemacht wurden. Das kann verschwiegenen Diagnosen, Behandlungen, Beschwerden oder Untersuchungen betreffen.
Je nach Fall kann der Versicherer den Vertrag überprüfen und darauf mit Rücktritt, Kündigung, Vertragsänderung oder im schlimmsten Fall mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung reagieren.
In der Praxis ist das meist nicht realistisch. Die Frage nach einer vorangegangenen Kündigung oder Anfechtung, mögliche HIS-Einträge und die jetzt vollständig offenzulegenden Gesundheitsangaben verschlechtern die Ausgangslage massiv.
In vielen Fällen nein. Genau deshalb ist die Situation so heikel. Ein hochwertiger Normaltarif ist dann meist keine echte Option mehr.
Oft bleibt als Auffangnetz nur noch der Basistarif, damit überhaupt weiter Krankenversicherungsschutz besteht. Parallel sollte geprüft werden, ob eine rechtliche Überprüfung des Vorgehens des Versicherers sinnvoll ist.
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgesehener Tarif in der privaten Krankenversicherung, der als Auffanglösung dienen kann. Er ist aber keine Premium-Vollversicherung, sondern eher eine Notlösung.
Nein. Wenn der Fall bereits eskaliert ist und Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung im Raum stehen, übernehmen wir hierzu keine Beratung. Das ist nicht mehr unser Spezialgebiet.
Weil genau dadurch viele spätere Probleme vermieden werden können. Die Risikovoranfrage hilft dabei, Gesundheitsangaben sauber aufzubereiten und vor einer Antragstellung eine realistische Einschätzung zu bekommen.
Weil gerade vermeintlich harmlose Beschwerden, Diagnosen oder Arztbesuche später entscheidend sein können. Die Erinnerung des Kunden ist oft unvollständig oder zu großzügig. Maßgeblich sind saubere Unterlagen und eine genaue Aufarbeitung.
Je nach Fall sind insbesondere Patientenquittung, KV-Auszug, Arztberichte und ärztliche Stellungnahmen sinnvoll. Genau dadurch lässt sich die Gesundheitshistorie deutlich sauberer aufarbeiten.
Weil man selbst subjektiv z.B. nur eine harmlose Verspannung wahrnimmt, in der Akte aber unter Umständen eine relevante Diagnose dokumentiert wurde. Für die PKV zählt nicht dein Gefühl, sondern was gefragt wurde und was medizinisch dokumentiert ist.
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Damit es gar nicht erst zur Anzeigepflichtverletzung kommt. Wir unterstützen dich dabei, deine Angaben sauber aufzubereiten und den Antrag ordentlich vorzubereiten.
11. Fazit zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der PKV
Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der PKV ist einer der härtesten Fälle, die es in diesem Bereich überhaupt gibt. Wenn der Versicherer bereits Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung ausgesprochen hat, ist der Weg in einen neuen Normaltarif meist faktisch versperrt. Das Auffangnetz ist dann häufig nur noch der Basistarif.
Und auch das möchten wir klar sagen:
Für bereits eskalierte Fälle, in denen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung schon im Raum steht, stehen wir nicht für eine Beratung zur Verfügung.
Unser Ansatz ist ein anderer. Wir wollen mit einer sauberen und akribischen Vorgehensweise verhindern, dass du überhaupt in so eine Situation gerätst. Genau deshalb legen wir so viel Wert auf Gesundheitsaufbereitung, Unterlagen, Risikovoranfrage und eine Antragstellung, die nicht schnell, sondern sauber gemacht ist.



