Wir möchten die Thematik von zwei Seiten beleuchten. Zum einen unserer Erfahrung und unserem Bauchgefühl nach, zum anderen aber auch der offizielle Teil, welcher bei einer Pleite einer Lebensversicherung (wo die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Teil davon wäre) vonstattengeht. Anfang der 2000er gab es nämlich auch schon einen Präzedenzfall, aber darauf kommen wir später zurück. In mehreren Schritten erklären wir Dir jetzt unsere Sichtweise.


1. Augen auf bei der Wahl des richtigen BU-Versicherers!

Zu Beginn fast schon ein langweiliger Tipp. Achte bitte bei der Wahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus auf den passenden Anbieter. Machen wir natürlich für Dich, wenn die Beratung der BU über uns läuft. Es gibt durchaus Anbieter, welche in unseren Augen nicht wirklich zukunftsfähig sind. Gründe können folgende sein:

  • Man ist in der Sparte BU bzw. als Lebensversicherer einfach zu klein
  • Viele schlechte Risiken werden in Kauf genommen, sprich sehr lasche Risikoprüfung und Annahmequote
  • Die Finanzkennzahlen sind eher schlecht als recht

Der Markt in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist bekanntlich sehr hart umkämpft, mancher Anbieter kommt eigentlich nur noch über den Preis. Hauptsache der günstigste im Vergleichsrechner. Anders als bei den Sparten der Kfz-Versicherung, Wohngebäude oder weiteren Sachversicherungen, haben wir nämlich in der BU das Paradoxon, dass Leistungsfälle erst in einigen Jahren und Jahrzehnten auftreten. Das Hochrisiko-Alter beginnt nämlich erst ab 45 Jahren. Schließt also der Student oder Berufseinsteiger die BU-Versicherung ab, dauert es ewig, bis sich die negativen Risiken bemerkbar machen. Daher muss auch schon bei Abschluss Weitsicht gewaltet werden lassen und man sollte nicht einfach die günstigste Gesellschaft nehmen. Mittlerweile dürften wir einen extrem guten Einblick haben, wie sich auch der Bestand der Gesellschaft zusammensetzt, sowie die Prämien im Marktvergleich kalkuliert sind.

Hinweis

Unsere Vorgehensweise bei der Wahl des passenden Anbieters

  • Wir bieten vielleicht nicht immer die günstigsten Anbieter an.
  • Der aktuelle Beitrag kann nämlich nur eine Momentaufnahme sein, das lernen wir aber gleich kennen.
  • Wir achten auf die Zusammensetzung des Kollektivs, die Finanzkennzahlen und die Zukunftsfähigkeit.
  • Somit bieten wir einige Versicherer schon gar nicht erst an.

Wir finden im Moment den BU-Markt auch ziemlich auf Kante genäht & teilweise unterkalkuliert. Eine gesunde Entwicklung ist das im Moment nicht, deshalb Augen auf bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Der Rückversicherer achtet schon etwas darauf, dass die Kalkulation nicht komplett „Harakiri“ ist

So gut wie jeder Versicherer (Ausnahmen sind eher die Allianz und Canada Life aufgrund ihrer Größe) haben einen oder sogar mehrere Rückversicherer mit im Boot. Das sind Versicherer, welcher die Risiken der Erstversicherer absichern, sprich die BU-Renten mal ab 2.000 Euro mtl. Auszahlung, mal prozentual gesehen.

Info

Welche Rückversicherer gibt es so?

Bei der Abdeckung von großen Risiken sind wirklich noch deutsche/deutschsprachige Anbieter relativ weit vorne. Die fünf größten der Welt:

  • Munich Re
  • Swiss Re
  • Hannover Rück
  • Canada Life
  • GenRe, welches Berkshire Hathaway gehört (also der Firma vom legendären Warren Buffet)

Diese kalkulieren ja mit dem Erstversicherer das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung und lassen natürlich ihre Erfahrungen (Statistik zu Leistungsfällen, Krankheitsbildern, etc.) einfließen, sodass eine möglichst bedarfsgerechte Prämie herauskommt. Tarif-Prämien werden dann natürlich nicht gewürfelt, sondern eng in Zusammenarbeit mit dem Rückversicherer abgestimmt. Auch das sorgt für etwas Sicherheit.


2. Genügen die Einnahmen des Anbieters nicht, wird der Netto- & Zahlbeitrag erhöht

Bekommst Du ein Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung, fällt Dir sicherlich auf, dass man von zwei Arten des Beitrags spricht.

  • Der Nettobeitrag, auch genannt Zahlbeitrag, ist der Beitrag, welchen Du monatlich entrichten darfst.
  • Der Bruttobeitrag oder auch Maximalbeitrag genannt, ist der maximale Beitrag, bis wohin der Beitrag steigen kann.

Die Versicherer kalkulieren ja den BU-Tarif, legen das Geld in der Zwischenzeit an und haben somit eine Grundkalkulation. Der Nettobeitrag entsteht also aus folgenden Gründen:

  • Kapitalanlage des angelegten Geldes (Deine Prämie wird vom Versicherer ja angelegt)
  • Es passieren genauso viele Leistungsfälle wie geplant oder sogar weniger
  • Die (Verwaltungs)-Kosten laufen dem Versicherer nicht aus dem Ruder

Die Nürnberger beschreibt es in ihrem jährlichen Anschreiben an den Kunden so:

Sie erhalten aus Ihrem Vertrag nicht nur die vertraglich garantierten Leistungen, sondern zusätzlich den für Sie erwirtschafteten Überschussanteil. Überschüsse werden durch eine schlanke Verwaltung und vor allem durch einen günstigen Risikoverlauf erzielt. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von der langfristigen Entwicklung ab.

Läuft alles sehr planmäßig, dann bleibt der Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr stabil. Manche Versicherer haben seit mehreren Jahrzehnten bzw. einem Jahrhundert den Zahlbeitrag noch nie angepasst. Über diese lange Laufzeit gab es aber natürlich noch nicht so den Druck, nicht direkt Vergleichsportale und somit ein „höher, schneller, weiter und billiger“. 

Die Anhebung des Nettobetrages wäre der einfachste Schritt für den Versicherer

Du bekommst jedes Jahr ein Schreiben Deiner BU-Versicherung, dass die Überschussbeteiligung (hoffentlich) stabil geblieben ist. Wenn die Einnahmen praktisch nicht mehr für die Ausgaben genügen, dann kann der Versicherer ohne viel Aufwand einfach die Überschüsse reduzieren. Dazu muss er nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bitten, es ist nur ein kleiner, formaler Akt. Wir denken auch, dass es in der Zukunft noch erhebliche Reduzierungen der Überschüsse geben wird, da dies auch sehr einfach vonstattengehen kann. Die Margen der BU-Versicherer sind extrem unter Druck und wenn da mal mehr Leistungsfälle kommen als geplant - dann gibt es Beitragserhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (im Fachjargon nennt man es einfach die Reduzierung der Überschüsse).

Zwei Anbieter haben eine andere Kalkulation:

  • Bei der Canada Life gibt es über die gesamte Laufzeit einen festen Zahlbeitrag, der auch nicht angehoben werden kann.
  • Die Gothaer Invest besitzt einen Fondsmotor im Innenraum und hängt maßgeblich von der Wertentwicklung der hinterlegten Investmentfonds ab. Leider können keine ETF's gewählt werden, die Idee finden wir aber für junge Leute durchaus charmant. 

Diese beiden Möglichkeiten sind vor allem für Personen gedacht, die eine etwas andere Kalkulation als die klassische Netto- vs. Bruttoberechnung haben. Die Überschussverwendung ist übrigens auf der Welt sehr unbekannt, nur in Deutschland sowie in Österreich hat sich dieses Format durchgesetzt. Wer also über den Tellerrand blicken möchte, findet bei der Gothaer sowie Canada Life (wobei man bei dieser durchaus die Besonderheit beachten sollte, dass es keinerlei Ventil für eine Erhöhung gibt) eine Lösung. Die Helvetia bietet dies auch an, aber da wird die BU evtl. eh bald Geschichte sein, nachdem man mit der Baloise ja eine Hochzeit eingeht (Fusion).

Gibt es Versicherer, welche den Nettobeitrag schon erhöht haben?

Ja, Mitte / Ende der 2010er gab es nach unserer Kenntnis vier Versicherer, welche den Beitrag erhöht haben (vorher waren wir noch nicht so aktiv im BU-Geschäft, wir sind zu jung …):

Seit einigen Jahren ist aber etwas Ruhe in die Sache gekommen. Manche würden sagen „Die Ruhe vor dem Sturm“. Auch wir rechnen damit, dass weitere Versicherer den Nettobeitrag erhöhen werden

  • Halten wir somit fest: Läuft die Kalkulation nicht so wie geplant, kann der Versicherer relativ unkompliziert den Zahlbeitrag erhöhen. Das wäre der erste Schritt, um eine Unterdeckung zu umgehen. Kam in der Vergangenheit hin und wieder schon vor und wird auch künftig noch öfters passieren

3. Bei den meisten BU-Versicherern - Erhöhung über den Bruttobeitrag möglich!

Was passiert eigentlich, wenn die Einnahmen nicht mehr für die Ausgaben genügen? Dann gibt es bei den allermeisten BU-Versicherern die Möglichkeit, den Bruttobeitrag zu erhöhen, wenn man nicht auf den Paragraf 163 verzichtet. Sprich, wenn die Kalkulation komplett aus dem Ruder läuft. Der HDI beschreibt es z.B. so in den Bedingungen:

Prämien- und Leistungsänderung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben wir nach § 163 VVG das Recht, bei einer nicht nur als vorübergehend abzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie, diese entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Änderung angemessen ist und als erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und bestätigt hat. 

Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistung zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert war und ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen. 

Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer prämienfrei gestellten Versicherung sind wir unter den oben genannten Voraussetzungen zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt. Die Änderung von Prämie bzw. Versicherungsleistung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf Ihre Benachrichtigung folgt.

Quelle: Auszug Vertragsbedingungen HDI Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir beschreiben dies umgangssprachlich immer so - dieser Paragraf würde zur Geltung kommen, wenn die Kacke direkt am Dampfen ist. Der Versicherer kann den Bruttobeitrag aber nicht so einfach erhöhen (anders als die Anhebung des Nettobeitrages), sondern nur mit enger Rücksprache mit dem Gesetzgeber / BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen). 

Diese Möglichkeit ist eher in der Theorie und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nach unserer Kenntnis auch noch nie angewendet. Aber es könnte angewendet werden.

„Das ist doch ärgerlich, wenn über den Bruttobeitrag erhöht werden kann?“

Ja, das mag auf den ersten Blick so sein. Ärgerlich. Aber drehen wir den Spieß mal um. Was würde geschehen, wenn man nicht über den Bruttobeitrag erhöhen könnte? Kommt dann die Insolvenz (wenn sogar einer der weiteren Punkte nicht greifen würde?). 

Nehmen wir also an, dass Deine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Nettobeitrag von 70 Euro hat. Es kommt nun eine große Pandemie, viele Leistungsfälle. Aber auch davor wurde schon zu günstig kalkuliert. Der Beitrag steigt auf den maximalen Bruttobeitrag von 100 Euro monatlich. Aber die Pandemie läuft weiter. Was ist Dir lieber? Die Pleite des Unternehmens oder dass der Beitrag auf 120 Euro steigt? Insbesondere dann, wenn Du schon die eine oder andere Vorerkrankung hast und auch nicht mehr wechseln könntest zu einem anderen Anbieter. Dann bist Du doch heilfroh, diese wichtige Absicherung zu besitzen. Man kann es also auch von dieser Seite sehen. 

Gibt es Versicherer, die auf eine Erhöhung über den Bruttobeitrag verzichten?

Ja, es gibt auch Versicherer, die auf den Paragraf 163 verzichten. Das beschreiben diese auch kurz und prägnant in ihren Vertragsbedingungen, wie bei der Swiss Life:

Wir verzichten auf das Recht zur Anpassung der Beiträge gemäß § 163 VVG.

Auszug Vertragsbedingungen Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Folgende Versicherer verzichten auf die Erhöhung über den Bruttobeitrag & somit auf Paragraf 163:

Das Feld ist also recht überschaubar und es sind jetzt auch nicht DIE Top-Anbieter, welche wir jetzt bei uns in der engeren Wahl haben. Klar, wenn einem der Verzicht sehr wichtig ist, dann findet man hier eine Heimat, man sollte aber natürlich auch die weiteren Vertragsbedingungen und insbesondere die technische Ausgestaltung nicht aus dem Auge verlieren. Angemerkt sei zudem, dass auch die Canada Life eigentlich mit auf die Liste gehört, da diese auch nicht erhöhen kann, aber die Kanadier haben ja eine komplett andere Kalkulation dahinter. 

Früher gab es übrigens sehr viel mehr Anbieter, welche auf den Paragraf 163 und eine theoretische Erhöhung verzichteten, wie z.B. die Alte Leipziger. Diese entschied sich dann aber für den Wettbewerb. Es ist nämlich so, dass sich die Erstversicherer diesen Paragrafen & Verzicht auf eine Erhöhung des Bruttobeitrages über den Rückversicherer „einkaufen“ können. Dieses kostet aber so um die drei bis fünf Prozent und müsste an den Kunden weitergegeben werden. Der Großteil der Versicherer entscheidet sich dagegen. Bei der Bayerischen gab es früher im Tarif Prestige die Möglichkeit, diesen extra auszuwählen, aber mit dem Sommerupdate 2024 hat man sich entschieden, dieses Thema nicht mehr zu spielen.

Die Thematik der Erhöhung über den Bruttobeitrag wird aber immer wieder nachgefragt, so dass wir auch mal eine immer aktuelle Tabelle gebastelt haben. Diese macht die Thematik noch etwas übersichtlicher und wie wenig Versicherer eigentlich auf den Paragraph 163 verzichten. 

Übersicht Verzicht § 163 (keine Erhöhung des Bruttobeitrages)

Verzichtet auf § 163 (keine Erhöhung des Bruttobeitrages)Kein Verzicht auf Paragraph § 163 (Erhöhung möglich)
✅ Canada Life (andere Kalkulationsgrundlage)❌ Allianz
✅ Dialog (als Baustein gg. Aufpreis verfügbar)❌ Alte Leipziger
✅ Interrisk (nur im Tarif XXL)❌ AXA
✅ Swiss Life❌ Baloise
✅ Universa❌ Bayerische
✅ Zurich❌ Condor
 ❌ Continentale
 ❌ CosmosDirekt
 ❌ Debeka
 ❌ DEVK
 ❌ Ergo
 ❌ Generali
 ❌ Gothaer
 ❌ Hannoversche
 ❌ Hanse Merkur
 ❌ HDI
 ❌ HUK-Coburg
 ❌ LV 1871
 ❌ LVM
 ❌ Nürnberger
 ❌ Signal Iduna
 ❌ Stuttgarter
 ❌ Volkswohl Bund
 ❌ WGV
 ❌ Württembergische
 ❌ WWK

 

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4. Ein Unternehmen gerät in Schieflage? Potenzieller Übernahmekandidat!

Eine weitere Möglichkeit, was passieren könnte. Dazu muss man nicht mal in der Versicherungswirtschaft bleiben, sondern einfach generell in das Wirtschaftsleben blicken. Übernahmen sind gang und gäbe. Ein „gesundes“ Unternehmen übernimmt oft einen Mitbewerber, welcher derzeit mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Diese Schwierigkeiten können ja vielfältiger Natur sein. Es müssten zu hohe IT-Kosten gestemmt werden, man ist einfach zu klein für den Markt, die Tarife und die Kalkulation sind nicht auskömmlich. Gründe gibt es genug - im wahren Wirtschaftsleben wie auch in der Versicherungsbranche. Wir halten es daher für sehr wahrscheinlich, dass ein strauchelnder Versicherer in der Lebensversicherung von einem Konkurrenten übernommen wird. 

Fusionen und Zusammenschlüsse sind eine weitere Möglichkeit

Recht häufig passieren derzeit auch Fusionen. Oftmals unter Versicherern, die unterschiedliche Stärken und Schwächen haben. Man denke nur mal an die Fusion der Barmenia mit der Gothaer. Die Gothaer hatte eine sehr starke Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Barmenia lief die halt so ein bisschen mit. In der Krankenversicherung war es genau andersrum. Durch die Fusion bündelte man die Stärken. 

Folgende Fusionen gab es in der letzten Zeit:

Angemerkt sei, dass sicherlich ein Großteil der Versicherer hier sehr gesund und finanzstark waren, aber die künftigen Herausforderungen lieber gemeinsam meistern möchten, als alleine. Es gibt ja sehr viele Zukunftsthemen, wo eine gewisse Größe schon entscheidend wäre. 

  • Es sei also angemerkt, dass auch eine Übernahme oder eine Fusion vor einer Pleite retten könnten!

5. Verschiebung der Verträge in eine Run Off- / Auffanggesellschaft

Natürlich lange, lange bevor eine Pleite kommt, machen manche Versicherer ein ganz einfaches Spiel = sie trennen sich von unwirtschaftlichen Verträgen & Beständen und geben diese an eine sogenannte Run-Off Gesellschaft ab. Die sind wiederum auf die Verwaltung von Verträgen spezialisiert und machen keinerlei Neugeschäft. Müssen also nicht hübsch im Schaufenster stehen, buhlen um keine neuen Kunden. Denn Marketing und Neukundengewinnung ist immer noch relativ teuer. Die Verbraucherzentrale hat es folgendermaßen beschrieben:

Was ist ein Run-Off?

Bei einem Run-Off stellt der Versicherer das Neugeschäft ein und wickelt nur noch einen Teil- oder Gesamtbestand an Policen ab. Die Abwicklung der alten Verträge kann auch auf eine andere (Run-Off-)Versicherungsgesellschaft übertragen bzw. verkauft werden.

Erlaubt ist dies nach § 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - mit Auflagen: Die Übertragung des Bestandes auf ein anderes Versicherungsunternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Versicherten zu wahren und zu prüfen, ob der aufnehmende Versicherer die Verpflichtungen aus den Verträgen auch künftig zuverlässig erfüllen kann. Das gilt insbesondere für Bestände von Versicherern, die zuvor über sogenannte Gewinnabführungsverträge die Gewinne an ihren Mutterkonzern abgeführt haben, der nach einer Übertragung jedoch nicht mehr für die Erfüllung der Verträge haften würde..”

 

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Zudem spart sich die „abgegebene Gesellschaft“ sehr viele Investitionen in IT und Co. Ältere Versicherungsverträge liegen oft auf einer veralteten IT und diese zu erneuern, ist nicht ganz einfach, kostspielig und teuer. Der Verkauf an einen spezialisierten Aufkäufer ist da dann oftmals einfacher. 

Welche BU-Verträge kamen schon in den Run-Off & zu einer Auffanggesellschaft?

Vor allem wurden ältere Verträge „verkauft“ und somit in den Run-off geschickt. Vor etlichen Jahren war üblich, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Altersvorsorge zu kombinieren, von daher gibt es viele Gesellschaften, welche Lebensversicherungen mit einem BU-Anteil verkauft haben. Bisher gibt es nämlich für uns nur einen Versicherer, welcher auch reine Berufsunfähigkeitsversicherungen an eine Auffanggesellschaft verkauft, nämlich die Generali. 

Anbei eine Auflistung:

UrsprungsanbieterJahrRun-Off EmpfängerKleine Anmerkungen
Generali Lebensversicherung2018 / 2019Proxalto (Viridium-Gruppe)Verkauf von knapp 4 Millionen Verträgen
Heidelberger Lebensversicherung2014Viridium-GruppeRun-Off Plattform gestartet
Skandia Lebensversicherung2013Heidelberger Leben (Viridium)Fondspolicen übertragen
Delta Lloyd LV / Hamburger Leben2015Athora DeutschlandVerschmelzung & Übergabe an Athora
Basler Leben2015Frankfurter LebenExterne Übergabe von Altverträgen
Arag Leben2017Frankfurter LebenKomplettbestand abgegeben

Aber nicht immer klappt es - so scheiterte der Verkauf von 700.000 Policen vonseiten der Zurich an Viridium im Jahr 2024. Das wird sicherlich nicht der letzte Versuch am Markt bleiben. Bevor eine Gesellschaft mit ihren Beständen in Schieflage gerät, kann man es schon so machen. Aber toll für den Kunden ist es meistens nicht. 

Was sind die Konsequenzen aus dem Run-Off der Verträge?

Direkt rechtlich gesehen keine, die Verträge laufen ganz normal weiter. Insbesondere aber Kollegen & Berater, welche sich um Leistungsfälle in der BU-Versicherung kümmern, klagen aber um extrem mangelnden Service. Auch wir haben per Bestandsübertragung manchen Vertrag der Proxalto bekommen und da dauert eine Auskunft schon mal mehrere Monate. Nicht umsonst hat Proxalto eine der höchsten Beschwerdequoten und wird von Aufsichtsbehörden gerügt. Run-Off Gesellschaften machen halt oftmals nur das Nötigste, der „Service“ ist auf Kante genäht. Man braucht ja kein Neugeschäft. Wie sagt es Versicherungsberater Christian Müller von der RWM Group in einem Facebookkommentar auf unserer Seite:

“ Nur die Beantragung einer BU im Leistungsfall, wenn es durch eine Run Off Gesellschaft gehandhabt ist, stellt sich als komplex heraus. Die Kunden tun uns leid …”

  • Es gibt also durchaus Konsequenzen, wenn Dein Vertrag „verkauft“ wird. Im Moment stellt man extrem schlechten Service fest.

Auch deswegen sollte man bei der Auswahl nach der richtigen Gesellschaft nicht nur den Preis im Blick haben, sondern auch stark auf die Begleitumstände achten.


6. Auffangbecken Protektor - Einlagensicherungsfonds der Deutschen Lebensversicherer

Bei Banken kennst Du es evtl. schon - ein Auffangbecken, auch besser bekannt als Einlagensicherungsfonds. Viele Banken zahlen ein, damit die Kunden entschädigt werden, falls die Bank Pleite gehen würde. So etwas Ähnliches gibt es auch in der Versicherungswirtschaft, besser gesagt im Bereich der Lebensversicherung. Nennt sich „Protektor“ und ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. 

Zitieren wir mal Protektor:

Protektor ist ein Unternehmen zum Schutz der Versicherten. Die Gesellschaft schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers: Verträge werden fortgeführt; die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen. 

Protektor hat im Mai 2006 die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds übernommen, der vom Gesetzgeber Ende 2004 durch Gesetz begründet wurde. Seit 2004 werden Vertragsbestände Not leidender Lebensversicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf diesen Sicherungsfonds übertragen und von Protektor verwaltet.

Quelle: Homepage Protektor

Sollten also alle Stricke komplett reißen, gibt es ein gemeinsames Auffangbecken, wo Dein Vertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung ganz normal weiterläuft. Ähnlich wie bei einer Bankpleite, wo Du auch Dein Geld bekommst. Ebenso ähnlich wie bei einer Bank - Lebensversicherungen dürften systemrelevant für den Staat sein, immerhin gaben Unternehmen ein Versprechen für mehrere Jahrzehnte ab. Protektor ist auch etwas auf Druck des Staates entstanden. 

  • Die Verwaltung von / über Protektor ist kein wünschenswertes Ereignis, aber es dient als Auffangbecken für Dich.

7. Fall aus der Praxis - Pleite Mannheimer Lebensversicherung & somit auch BU-Versicherung

In der jüngeren Geschichte (ok, Anfang der 2000er) gab es sogar schon mal einen Fall. Die Mannheimer Lebensversicherung verspekulierte sich an der Börse und wurde notleidend. Zudem - so sagen es ältere Kollegen - hatte die Gesellschaft auch relativ viele Aktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen, was wiederum ja auch nicht gut für das Kollektiv gewesen ist. Ausschlaggebender Punkt war aber die Börsenspekulation (seit diesem Urknall dürften die Versicherer mittlerweile auch nur noch weniger Aktien im Portfolio haben bzw. diese mit größeren Sicherheiten ausstatten - man lernt also). 

Die Bestände der Lebensversicherung und somit der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden anschließend auf Protektor übertragen und dort jahrelang verwaltet. 2017 wurde ein Großteil der laufenden Verträge aber weiter an die Viridium Gruppe verkauft, welche die Entis Lebensversicherung als Verwalter einsetzte. Alles ein bisschen kompliziert, aber letztendlich laufen alle Verträge so weiter. Die Absicherung bleibt weiterhin bestehen, die damals abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit. 

Die weiteren Sparten der Mannheimer waren damals nicht direkt davon betroffen, wurden aber trotzdem verkauft. Hier erwarb die Continentale die Mehrheit der Mannheimer in den Bereichen Sach- & sowie Krankenversicherung.

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8. Wie wahrscheinlich ist also eine Pleite meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Extrem unwahrscheinlich, wie wir jetzt feststellen konnten. Es gibt sehr, sehr viele Mechanismen, welche die Pleite verhindern werden & in der Geschichte der Bundesrepublik kam dies auch noch nicht vor, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgelöst wurde. 

Trotzdem sollte man unbedingt auf die Finanzkraft, die Zusammensetzung des Kollektivs und auch weitere Punkte beim Vergleich einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Blind den nächsten Testsieger zu nehmen, ist nämlich keine Strategie. Wir denken, dass niemand wirklich Lust hat, steigende Beiträge zu beobachten oder natürlich - noch schlimmer - eine miserable Leistungsfallabwicklung anzuwenden. Insbesondere letzterer Punkt ist ja eigentlich der größte Hebel für den BU-Versicherer. Es handelt sich ja nicht um einen 237 Euro Handyschaden, wo der Versicherer dann mal sagt „Ok, bevor wir uns jetzt lange streiten, überweisen wir und beim nächsten Schaden kündigen wir dann“. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für den Versicherer nämlich kein Kündigungsrecht (außer Du hast Falschangaben im Antrag gemacht bzw. zahlst die Prämie nicht) und jeder Leistungsfall ist extrem teuer, denn eine Absicherung von mehreren Tausend Euro Monatsrente ist eher Standard als eine Seltenheit. 

Die Angst vor der Pleite Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung konnten wir Dir aber hoffentlich nehmen. Trotzdem Augen auf bei der passenden Wahl Deiner BU. Es soll ja keine Probleme im Leistungsfall geben, möglichst stabile Beiträge und guten Service.


9. FAQs - die wichtigsten Fragen zu einer möglichen Pleite des BU-Versicherers

Auch wenn es selten ist, Versicherungsanbieter können insolvent gehen. Wichtig ist zu wissen, dass es Mechanismen gibt, die Deine BU-Verträge langfristig schützen.

In einem Insolvenzfall kann die BaFin (Versicherungsaufsicht) veranlassen, dass Deine Verträge an Protektor, den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer, übergehen. Damit bleiben die Leistungen und Konditionen erhalten.

Protektor ist eine spezielle Sicherungseinrichtung, zu der alle deutschen Lebensversicherer gesetzlich verpflichtet sind. Tritt ein Versicherer in Schieflage, übernimmt Protektor die Bestände und sichert Deine Ansprüche ab – wie eine Art Auffanggesellschaft.

Jeder Lebensversicherer legt ein eigenes Vermögen beiseite – das sogenannte Sicherungsvermögen. Es ist gesetzlich geschützt und unterliegt strengen Kontrollen, um im Insolvenzfall Deine laufenden Ansprüche zu sichern.

Ja. Neben dem Sicherungsfonds können Versicherer mit hoher Kapitalstärke oder bewährten Risikostrukturen eine Insolvenz sehr unwahrscheinlich machen. Auch Rückversicherungs-Modelle sorgen dafür, dass finanzielle Engpässe abgefedert werden. In extremen Fällen kann sogar eine Übertragung von Vertragsbeständen in einen abgewickelten (Run-Off) Bestand erfolgen – natürlich unter Aufsicht der BaFin.

Ja. Die BaFin kann zulassen, dass Vertragsbestände an andere Anbieter ausgelagert werden – z. B. wenn ein Anbieter seine Geschäftstätigkeit einstellt. Rechtlich bleibt Dein Vertrag bestehen, meist ändern sich lediglich Ansprechpartner und Verwaltung.

Extrem unwahrscheinlich. Berufsunfähigkeitsversicherer unterliegen strengen Auflagen, Rückversicherungspflichten und Kapitalanforderungen. Pleiten sind auch historisch selten – und wenn sie dennoch auftauchen, greifen Mechanismen wie Protektor schnell und zuverlässig ein.

Nicht zwangsläufig. Lebensversicherer mit Sitz im EU-Ausland unterliegen nicht automatisch dem deutschen Sicherungssystem. Eine BU-Police bei einem ausländischen Anbieter birgt daher potenziell höhere Risiken bei Insolvenz der Gesellschaft.

Im Run-Off erfolgt keine aktive Neukundengewinnung mehr – bestehende Verträge werden weitergeführt, aber oft mit reduziertem Service. Auch hier ist Protektor zuständig, falls der ursprüngliche Anbieter nicht mehr existiert.

  • Wähle einen finanzstarken Anbieter mit stabiler Bilanz.
  • Achte darauf, dass der Anbieter in Deutschland sitzt und dem Sicherungssystem unterliegt.
  • Versteife Dich nicht auf den niedrigsten Beitrag – Stabilität und Leistungsfähigkeit zählen langfristig mehr.