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Wie gut ist die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Die Gesundheitsfragen der Swiss Life BU sind größtenteils gut. 
  • Bei der technischen Ausgestaltung und den wichtigsten Klauseln liegt man im Marktvergleich im Mittelfeld. 
  • Jedoch ist die Risikoprüfung eher hart & unflexibel, zudem wird viel auf reine Fragebögen gesetzt, daher spielt die Swiss Life für uns im BU-Markt eher eine untergeordnete Rolle.
  • Auch sind die Erhöhungsmöglichkeiten für junge Gutverdiener/Akademiker bei weitem nicht ideal und recht stark begrenzt. 
  • Die gelabelten Produkte mit Klinik- / Metall- sowie Chemierente sind eher Marketing als wirklicher Mehrwert
  • Im Marktvergleich gibt es i.d.R. immer bessere Lösungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung als die Swiss Life - es fehlt das gewisse Extra.

Wie üblich bei unseren Tests & Erfahrungsberichten einzelner Gesellschaften, möchten wir einen kurzen Blick auf die Geschichte werfen. Diese ist bei Versicherern immer ganz interessant, teilweise sind sie ein Teil Deutscher Geschichte (ok, bei Schweizern jetzt eher weniger). 

Die Swiss Life wurde im Jahr 1857 als “schweizerische Rentenanstalt” gegründet. Die Grundidee war damals 

“den schweizerischen Familienvätern auf hinlänglich soliden Grundlagen Gelegenheit zu geben, durch Aufopferung eines kleinen Teils des Erwerbs die ihrigen gegen mancherlei Wechselfälle des Lebens bis zu einem gewissen Grade sicher zu stellen”

Wie nicht anders zu erwarten, war dies auch damals schon der Sinn einer Versicherung. Viele zahlen in einen Topf ein, um Schadensfälle abzumildern, welche man als alleinige Person & Familie nicht tragen kann. Dieser positive Grundgedanke hält sich bis heute und von daher finden wir eine Versicherung auch so wichtig vom Grundsatz her. Damit meinen wir nicht, dass diese den Handyschaden absichern soll, denn dies ist kein existenzielles Risiko. Sondern wir meinen damit Schicksalsschläge, welche einen aus der Bahn werfen können. Zum Beispiel die Tatsache, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann - Stichwort Berufsunfähigkeitsversicherung

Schon frühzeitig “expandierte” aber die Schweizerische Rentenanstalt ins Nachbarland nach Deutschland und der Beginn des Betriebes in der Bundesrepublik kann auf 1866 datiert werden, dank einer Konzession für Preußen (erste Standorte waren die Hansestädte Bremen und Hamburg). Seit 1894 bietet die Schweizerische Rentenanstalt (somit Swiss Life) eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Somit dürfte es einer, wenn nicht der erste Anbieter mit der längsten Historie in diesem Bereich sein. Es verwundert daher nicht, dass die Arbeitskraftabsicherung bis heute eines der zentralen Säulen der Swiss Life geblieben ist. Große Übernahmen anderer Versicherer gab es über all die Jahre nicht in Deutschland, ebenso blieb man seinen Sparten treu. Einen recht großen & sichtbaren Einschnitt gab es 2004. Der Begriff der “schweizerischen Rentenanstalt” hat ausgedient, man gibt sich nun den modernen Markennamen “Swiss Life”. Wie es sich für Schweizer gehört, ist es auch ein Börsenunternehmen und somit kann man Aktionär werden. Grundsätzlich finden wir die Rechtsform des "Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit” einen Tick attraktiver, aber das ist vielleicht nur eine persönliche Ansicht. Aber man ist eben mittlerweile der größte (!) Lebensversicherer in der Schweiz.

Welche Sparten bietet Swiss Life Versicherung an?

Die Arbeitskraftabsicherung und insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir schon kennengelernt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Swiss Life faktisch nur im Bereich der Lebensversicherung tätig ist. Neben der bereits erwähnten Arbeitskraftabsicherung ist man aber auch sehr stark im Bereich der Altersvorsorge und Versicherungslösungen für sein Vermögen (vor allem durch das hauseigene Asset Management) engagiert. Grob gesagt - der gesamte Lebenbereich ist der Schwerpunkt des Versicherers.
Krankenversicherungen findet man nicht, ebenso ist man auch nicht wirklich im Bereich der Sachversicherung (von Haftpflicht, über Wohngebäude oder Rechtsschutzversicherung) tätig (nehmen wir die eigene Tochterorganisation mit Swiss Life Partner GmbH und dem Vertrieb der Sachversicherung mal außen vor, da man hier nur ein eigenes Deckungskonzept erschaffen hat, Risikoträger ist hierbei die VHV Versicherung). 

Grundsätzlich finden wir das sympathisch, wenn sich ein Versicherer auf bestimmte Sparten fokussiert und nicht irgendwie in allen “gut sein möchte”. So kann man sich wirklich auf die Entwicklungen weniger Produkte konzentrieren und sehr schnell reagieren auf Marktveränderungen. So zumindest die Grundidee in unseren Augen. Zudem ist man in ihrer Sparte auch recht umfänglich unterwegs. Neben der bekannten Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Swiss Life auch noch seit etlichen Jahren eine Grundfähigkeitsversicherung (Vital Schutz), eine Pflegerentenversicherung mit Kalkulation eines Lebensversicherers sowie auch noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (als einer der wenigen am Markt) an. Recht umfangreich in ihrem Bereich. 

2008 folgte ein großer Einschnitt - der Kauf von diversen Vertrieben

Bis dahin findet der Schreiber von diesem Artikel die Swiss Life eigentlich sehr sympathisch. 2008 folgte aber ein Megadeal, welchen viele Marktteilnehmer nicht so gut fanden. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Hauptvertriebsweg der freie und unabhängige Makler, ergänzt durch diverse Vertriebe. Einen eigenen Außendienst hatte man nicht, sprich keine eigene Ausschließlichkeit, besser bekannt auch durch “Versicherungsvertreter”.
2008 kaufte die Swiss Life aber eine Menge Vertriebe, mit nicht immer so guten Ruf wie den AWD (heute Swiss Life Select), Tecis, Horbach oder Proventus. Aufmerksame Zuseher bei der Fernsehsendung “Höhle der Löwen” kennen sicherlich Carsten Maschmeyer, dieser war der Gründer des AWD. Interessierte Leser können hier mal nach Erfahrungen googlen. Den guten Ruf haben manche dieser Vertriebe nicht, geht's doch oft um “Anhauen, Umhauen, Abhauen”. Dass man als Versicherer mit manchem Vertrieb kooperiert und somit Umsatz gewinnt - OK. Muss man aber solche Vertriebe direkt kaufen? Das finden wir eigentlich eher unsympathisch und es ist kein Plädoyer für den freien und unabhängigen Versicherungsmakler, sondern pro (Struktur) Vertrieb.
2022 folgte der nächste Paukenschlag - Swiss Life erwarb das Vergleichsprogramm Franke & Bornberg sowie das Online-Risikotool vers.diagnose. Grundsätzlich hat dies durchaus einen faden Beigeschmack. Ein Versicherer kauft ein Vergleichsprogramm & Finanzberater Software ein. Aber beobachten wir mal die Jahre aufmerksam, wie sich dieser Kauf in der Praxis entwickelt (immerhin sind wir als Finanzberatung Bierl auch Nutzer der Software). 

Nun gut - trotz dieses Umstandes kann natürlich die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life spitze sein. Oder doch nicht? 

Zu guter Letzt = Konsortialführerschaft - Stichwort Klinikrente, Metallrente, Chemierente

Vielleicht sind Dir auch schon mal die obigen Begriffe der Klinik-, Metall-, oder Chemierente begegnet? Klingt ja irgendwie so, als wenn es ein herausragendes Konzept für diese Zielgruppe gibt. Diese Absicherungsmöglichkeit setzt sich aber aus verschiedenen Versicherern zusammen, im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind dies noch die Allianz, Ergo, R+V Versicherung, sowie die Versicherungskammer (mit ihren Töchtern Feuersozietät sowie Saarland Versicherungen). Das gesamte Konsortium leitet aber die Swiss Life, über die Schweizer laufen also auch die Vertragsabwicklung sowie die Leistungsfälle, zumindest nach unserem Kenntnisstand. Auf diese besondere (?) Absicherungsmöglichkeit gehen wir aber nochmals später im Beitrag ein.


1. Die Gesundheitsfragen der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Für uns und unsere Kunden spielen mittlerweile die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr bedeutsame Rolle. Grobe Fallen oder Stolpersteine sehen wir als sehr kundenunfreundlich an und als potenzieller Streitauslöser in einem möglichen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeit. Somit folgt immer einer der ersten Blicke bei uns auf die Antragsfragen in der Beratung (bzw. wir haben die verschiedenen Gesundheitsfragen der Anbieter mittlerweile im Kopf und können unterscheiden zwischen “Fair” und “Stolperfalle”). 

So sind die Gesundheitsfragen der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung:

Löblicherweise finden wir seit Jahren die normalen Gesundheitsfragen im Antrag der Swiss Life für größtenteils gut und korrekt. Unsere große Aufmerksamkeit bekommt immer die “allumfassende” Gesundheitsfrage mit:

“Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychologen oder sonstige Therapeuten oder Angehörige der Gesundheitsberufe untersucht, behandelt oder beraten worden wegen Erkrankungen (Erkältungskrankheiten sind nicht anzugeben), Störungen oder Unfallfolgen”

Das mag jetzt auf den ersten Blick umfangreich aussehen, aber der große Vorteil darin liegt, dass die Swiss Life in der Gesundheitsprüfung über die letzten fünf Jahre nach ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen fragt. Es gibt nicht wenige Marktteilnehmer mit einer offenen Fragestellung ala “Hatten Sie in den letzten fünf Jahren Beschwerden, Missempfindungen, Störungen …weswegen Sie nicht beim Arzt waren?”(z.B. die Universa oder Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung). Diese Antragsfrage ist in unseren Augen extrem gefährlich. Wie sagte ein geschätzter Kollege mal “Vor drei Jahren hatte ich einmal ein Jucken am Sack, das muss ich ja dann als Missempfindung angeben”. Je klarer die Gesundheitsfragen gestellt werden, desto besser. Das hat die Swiss Life gut gelöst. Es werden eigentlich nur die Arztbesuche abgefragt. Zudem gibt es den Zusatz, dass Erkältungskrankheiten nicht angegeben werden müssen.  

Die Frage nach der Psyche wird fünf Jahre gestellt. Es gibt immer noch einige Versicherer, die in ihren Anträgen zehn Jahre zurückfragen. 

Habe ich mit akuten Beschwerden, aber ohne Arztbesuch dann eine Möglichkeit bei der Swiss Life?

Jein. Es kommt drauf an. Akute Beschwerden ohne Arztbesuch müssen auf jeden Fall angegeben werden. Folgende Hintertürchen hat sich die Swiss Life offen gehalten. 

Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 12 Monaten wiederkehrende (mehr als zweimal im Jahr oder an mehr als 14 Kalendertagen) Beschwerden ohne Arztbesuch? Hierzu zählen z. B. Schwindel, Ohnmacht, Atemnot, wiederkehrender Schmerzzustand ungeklärter Ursache, depressive Episoden, Seh-, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen.

Mag auf den ersten Blick kundenunfreundlich erscheinen, aber wir finden diese Frage nicht dramatisch, sondern für das gesamte Versichertenkollektiv sogar gut. Immerhin hat niemand gerne Beitragserhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei uns fragen ja nicht wenige Leute an mit “Ich hab seit wenigen Wochen / Monate” immer wieder Beschwerden mit der Psyche oder der Wirbelsäule, war aber deswegen noch nicht beim Arzt. Kann ich noch schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?.
Die Frage ist durchaus verständlich, man sucht noch einen Strohhalm für die wichtige Absicherung. Aber eine andere Frage - was sagst Du dazu, wenn Du Dich auf normalem Wege bei der Swiss Life versichert hast und nun kommen andere in das Versichertenkollektiv, welche es aufweichen und sich nicht an die Regel halten? Von daher finden wir die offene Fragestellung für wichtig, zudem fragen die Schweizer auch nach wiederholten Beschwerden.
Einzig etwas merkwürdig ist der Abfragezeitraum von zwölf Monaten. Üblicherweise ist die offene Fragestellung am Markt eher mit drei oder sechs Monaten. Aber nun gut, nicht so dramatisch. 

Nicht optimal - die Frage nach Krankenhausaufenthalten

Etwas unfreundlich halten wir die generelle Frage nach Krankenhausaufenthalten:

Haben in den letzten 10 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche derzeit ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?

Hier meckern wir nicht wegen des Abfragezeitraumes von zehn Jahren, sondern auf die allgemeine Bezeichnung mit “Krankenhausaufenthalte”. Nicht wenige Ärzte haben ihre Sprechstunde in einer Klinik. Oder es passiert ein kleiner, unbedeutender Unfall, der auf den ersten Blick etwas Größeres sein könnte. Samstag hat keine Hausarztpraxis offen, also geht man kurz in die Notaufnahme für wenige Stunden. Dieser Umstand müsste bei der Swiss Life also angegeben werden. Dieses Problem könnte man lösen, indem man einfach den Begriff “Stationär” (=Mindestens eine Nacht) einbaut. Wäre sogar eine Win- to Win Situation für beide. 

Es gibt natürlich weiterhin eine offene Fragestellung nach Beeinträchtigungen

Finden wir auch immer in anderen Anträgen und auf diese Fragestellung sollte generell sehr aufgepasst werden. 

"Besteht eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, ein Organfehler oder eine angeborene Erkrankung?"

Dazu ein Beispiel vom Schreiber des Artikels. Dieser hat sich 2002 das Kreuzband gerissen und das ist somit eine degenerative Veränderung. Das Knie ist halt nicht so wie vorher, auch wenn Tobias aktiv Tennis spielt oder 2022 auf den Kilimandscharo stieg. Aber laut der Fragestellung muss es angegeben werden, da das Knie nicht mehr so ist wie vorher = Körperliche Beeinträchtigung, degenerative Veränderung. Im Zweifel also lieber einen Tick zu viel angeben, als zu wenig. Wobei diese Fragestellung natürlich eher auf den Umstand abzielt, ala “Mit jungen Jahren Arm ab nach einem Unfall, letzten fünf Jahre nicht mehr in Behandlung. Trotzdem muss es natürlich angegeben werden, dass man nur noch einen Arm besitzt, auch wenn man derzeit keine Beschwerden hat”. Aber Du verstehst sicherlich, wie wir es meinen und wir sehen den Umstand jetzt als neutral an bei der Swiss Life.

Einen positiven Trend macht die Swiss Life derzeit noch nicht mit - Frage nach abgelehnten Anträgen bleibt

Mittlerweile nehmen wir einen recht positiven Trend am Markt wahr, das folgende Antragsfrage immer mehr verschwindet:

“Wurden in den letzten 5 Jahren Versicherungsanträge auf Lebens-, Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz-), Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt oder sind noch nicht endgültig entschieden?”

Die Swiss Life Versicherung möchte also weiterhin wissen, ob Du in den letzten fünf Jahren schon mal zu nicht normalen Bedingungen angenommen wurdest. Finden wir jetzt nicht so dramatisch, aber irgendwie unnötig. Dies haben wir auch in unserem Fachartikel “Abgelehnter Antrag / Risikozuschlag Berufsunfähigkeitsversicherung ein Problem?” etwas näher beschrieben. Halt irgendwie unnötige Mehrarbeit und wenn ein Versicherungsvermittler vorher unsauber gearbeitet hat (oder es der Kunde selbst probierte im Selbststudium - da kommt meistens ein großer Mist raus), kann es zu unnötigen Rückfragen kommen. Immer mehr Versicherer verzichten aber auf diese Frage im Antrag, zuletzt die HDI in ihrem Update 2023

Frage nach gefährlichen Hobbys & Gefahren im Beruf sowie Auslandsaufenthalte bleibt

Wie erwartet, gibt es auch im normalen Antrag der Swiss Life die Fragen nach gefährlichen Hobbys, Gefahren im Beruf sowie geplanten Auslandsaufenthalten. Man beachte aber direkt den Hinweis, dass man bei einer Ja-Antwort direkt einen Fragebogen benötigt.

Darauf kommen wir später noch kurz, aber diese Erfahrung haben wir auch gemacht. Die Swiss Life ist in der Risikovoranfrage & der späteren Antragsstellung richtige “Fragebogen-Fetischisten”. Wir sind bekanntlich Versicherungsmakler, welche Fragebögen meiden und lieber auf Eigenerklärungen und ärztliche Atteste (ok, in diesem Fall nicht möglich) setzen. Das ist durchaus ein Punkt, welchen wir der Gesellschaft ankreiden. Trotz sauberer Erklärung der Gefahrenumstände (egal ob Hobby oder Beruf) fordert man einen Fragebogen nach dem Schema “Ja / Nein”, da schätzen wir doch lieber eigene Worte des Freizeitverhalten wie:

Was soll man hier z.B. noch viel mehr in einem Fragebogen mitteilen? Nicht wenige Risikoprüfer kennen mittlerweile unser Schema und schätzen es sehr. Vielleicht gibt die Erfahrung der Swiss Life aber auch etwas recht, denn es gibt immer noch nicht wenige unwissende Versicherungsvermittler am Markt, die einfach ein “Skifahren” oder “Klettern” angeben, ohne Zusatzinfos. Da beugt der Fragebogen natürlich unnötigen Rückfragen vor. Aber uns ist eben wichtig, dass wir nicht in einen Topf mit anderen Versicherungsmaklern geworfen werden. 

Die Swiss Life frägt auch das Rauchverhalten ab

Auch ein Trend, bei dem immer mehr Gesellschaften mitmachen. Die Swiss Life fragt nun auch das Rauchverhalten ab. Die genaue Definition lautet:

Haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate aktiv geraucht, gedampft (nikotinhaltig sowie nikotinfrei) oder in sonstiger Form Nikotin konsumiert? Hierzu zählen z. B. der Genuss von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen, Shishas (Wasserpfeifen) - jeweils auch in elektrischer Form. Oder haben Sie Nikotinkaugummis konsumiert oder Nikotinpflaster verwendet?

Diese Thematik sieht man selten - Frage nach Nikotinpflaster sowie Kaugummis. Öfter etwas Neues. Der Mehrbeitrag für einen Raucher beträgt übrigens ca. 12-14 Prozent über die gesamte Laufzeit. Da können somit durchaus einige Tausend Euro zusammenkommen. Wenn das kein Grund ist, Nichtraucher zu werden ;-). 

Gibt es bei der Swiss Life vereinfachte Gesundheitsfragen / Aktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Unsere Informationen besagen, dass die Swiss Life derzeit keine Sonderaktionen oder reduzierte Gesundheitsprüfungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Dies ist aus unserer Sicht kein Drama und sogar vorteilhaft für das gesamte Versichertenkollektiv. Die Swiss Life betont durchaus, wie wichtig Ihnen der stabile Nettobeitrag ist.

Finden wir nicht negativ, dürfte für die Versichertengemeinschaft sogar eher positiv sein. Wobei man natürlich wieder unterscheiden muss zwischen eher “dummen” und “guten” Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Positiv finden wir z.B. die Zielgruppenaktion der LV 1871, welche nur in bestimmten Konstellationen gilt. Schwieriger ist es ein bisschen bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung, die fast das gesamte Gegenteil von der Swiss Life macht - extrem viele, verschiedene vereinfachte Gesundheitsfragen. Aber beim HDI hofft man halt, dass sich alles durch die Masse an Verträgen ausgleicht.

Demzufolge stellt die Swiss Life auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zur Verfügung.

Kann bei der Swiss Life eine anonyme Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht werden?

Ja, es ist möglich, dass Du bei der Swiss Life eine anonyme Risikovoranfrage stellen kannst. Du musst und sollst auf keinen Fall (bei etwaigen Vorerkrankungen) direkt einen Antrag stellen, mit all seinen möglichen negativen Konsequenzen. Gehe lieber den Weg der anonymen Risikovoranfrage. So bekommst Du ein Ergebnis. Dieses ist zwar nicht bindend, aber über die letzten fünf Jahre passte bei uns das Votum immer überein mit der späteren Antragstellung. Der direkte Antrag (außer bei blütenweißer Weste) ist somit für uns keine Option. Nutze die Möglichkeit der Voranfrage bei der Swiss Life. Wobei die Möglichkeit der Voranfrage jetzt nicht unbedingt eine Besonderheit der Swiss Life ist - nahezu alle (guten) Versicherer bieten diese Möglichkeit an.

Wie ist denn die Qualität der Risikoprüfung bei der Swiss Life?

Jetzt kommen wir zu einem großen Punkt, weshalb die Swiss Life eine eher untergeordnete Rolle bei uns spielt. Zu uns kommen ja meistens Interessenten mit kleinen und größeren Zipperlein, aber selten mit einer weißen Weste. Somit ist für uns ein gutes Underwriting extrem wichtig. Das war und ist bei der Swiss Life eigentlich nicht vorhanden. Wo manche normal annehmen, lehnt(e) die Swiss Life ab. Darüber haben wir auch immer wieder im Blog berichtet, u.a. in den Artikeln:

  • Wir haben es zumindest probiert - anonyme Risikovoranfragen bei weiteren Versicherern in der BU!
  • Warum derzeit manche Gesellschaften in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Anfragen & Geschäft von uns bekommen!

Dies nahm ein engagierter Mitarbeiter der Swiss Life mal als Ansporn, uns Mitte 2021 zu kontaktieren. Man sei mittlerweile viel besser geworden, prüft sehr individuell. Ich soll doch die Neuanfragen über ihn einreichen, er hätte kurze Wege in die Risikoprüfung. Ok, probieren können wir es mal. Wir prüfen ja immer wieder Versicherer und geben ihnen eine Chance. So wurde z.B. die Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung (früher Basler) von uns im Jahr 2018 quasi gar nicht vermittelt, 2022 lag sie auf Platz 2. Wir haben also Voranfragen an die Swiss Life geschickt. Keine einfachen Fälle, schon ein bisschen herausfordernd. Wir hatten aber vier normale Annahmen bei anderen Gesellschaften im Petto. Die Swiss Life votete wie folgt:

  • Zweimal diverse Ausschlüsse
  • Einmal Ablehnung
  • Einmal Rückstellung für einige sechs Monate (also eine indirekte Ablehnung)

Unsere Freude hielt sich also sehr in Grenzen. Wir sind nämlich keine Vermittler, welche immer nur den billigsten Tarif vermitteln, sondern uns ist ein gutes Miteinander mit dem Versicherer auch wichtig. Wer uns umfangreiche und komplizierte Fälle abnimmt, bekommt auch die einfachen Anfragen (vorausgesetzt natürlich, die Vertragsbedingungen sowie der Preis passen für unsere Kunden). So bekommt die Swiss Life somit nicht die einfachen Fälle bei uns, das wäre kein faires Miteinander mit den anderen Versicherern am Markt. 

Wie oben schon angemerkt, merken wir zudem eine sehr starke Neigung in Richtung Fragebogen, auch wenn bei unseren Voranfragen eigentlich alles sauber erklärt wurde.

Zudem nervt uns ab und zu die Info, dass man zwar ein (Teil) Votum vergibt, aber die Voranfrage nun einstellt. Man möge doch nun bitte einen Antrag stellen.

Das ist ja gerade das, was wir nicht möchten. Wir möchten die Annahme vor einer Antragstellung klären, nicht in der Antragstellung. So werden wir mit so einem Versicherer keine Freunde - es entspricht nicht unserer Arbeitsweise.
Seit Jahren spricht man aber davon, dass man besser werden möchte in der Risikoprüfung - es kommt nur immer wenig bei uns an. Auch der Kauf in Richtung vers.diagnose gibt den Anschein, dass man die Risikoprüfung eher dem Makler / Kunden auferlegen möchte, anstatt dass man weiterhin den Weg in Richtung individuelle Risikoprüfung geht.

“Ich möchte trotzdem eine Risikovoranfrage bei der Swiss Life stellen, auf was soll ich achten?”

  1. In der Berufsunfähigkeitsversicherung schätzen wir ärztliche Stellungnahmen/Atteste sehr. Diese folgen einem spezifischen Aufbau, der die Informationen "WAS war WANN, WARUM, WIE wurde behandelt, WANN war WIEDER GUT" umfasst. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Arzt ein wertvoller Verbündeter sein kann, wenn es darum geht, die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Hüte und pflege bitte diesen Kontakt. Dieser kann entscheiden, ob Du eine BU zu normalen Bedingungen bekommst oder eher eine Ablehnung. 
  2. Unsere Risikoprüfer schätzen nach wie vor unsere Eigenerklärungen sowie das Gesundheitsdaten-Beiblatt. Es ist wichtig, hier ausführliche Informationen zu individuellen Vorerkrankungen anzugeben. Da stehen wir halt ein bisschen im Clinch mit der Swiss Life. Aber versuchen würden wir es mit Eigenerklärungen. 
  3. Die Swiss Life legt bekanntlich & wie oben beschrieben Wert auf Fragebögen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sind jedoch keine Befürworter dieser Methode, wie wir bereits in unserem Artikel "Fragebögen - bitte darauf verzichten" erläutert haben. Durch umfangreiche Eigenerklärungen und das Vorlegen ärztlicher Atteste sollten normalerweise keine offenen Fragen mehr bestehen (außer bei einigen Versicherer…) Unsere Risikovoranfragen sind in der Regel so detailliert, dass eine abschließende Beurteilung möglich ist. Mit dieser Aussage meinen wir nicht, dass wir sagen: "Sorry, wir können das nicht prüfen, bitte stelle einen Antrag". Wenn wir zweimal solche Antworten erhalten, betrachten wir den Versicherer auch als nicht vermittelbar - schließlich liegt bei uns der Schwerpunkt auf der Risikovoranfrage. Vielleicht werden unsere Voranfragen aber schlichtweg auch nicht kapiert. Wie sagte mal eine Leiterin einer Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung (der Aufbau ist hier ähnlich wie in der BU) = Eure Voranfragen überfordern uns und unsere Risikoprüfung, diese sind zu detailliert. 

Ein Versicherungsmakler, der sich auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert hat (ja, das könnten auch wir sein 🙂), kann Dir definitiv dabei helfen, einen soliden und rechtlich sicheren Vertrag zu erhalten. Theoretisch könnte dies auch bei der Swiss Life der Fall sein, obwohl unsere Erfahrung zeigt, dass dies eher selten vorkommt - die Risikoprüfung spricht im Moment ein bisschen dagegen, zudem kommen noch weitere Punkte hinzu. Aber darauf kommen wir noch…

Unser Service ist übrigens für Dich kostenlos. Du profitierst von unserem Fachwissen und zahlst dieselbe Prämie bei der Swiss Life, als ob Du direkt bei der Gesellschaft, über Check24 oder einen anderen Vermittler abschließen würdest.

Was aber feststeht = Mit uns umgehst Du die größten Fehler in der Risikovoranfrage.

Tipp

So kommst Du zur passenden BU-Versicherung bei uns

Folgende Schritte kannst bereits vor dem ersten Kontakt mit uns schon selbständig durchführen:

  1. Risikovoranfragebogen 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
  2. Gesundheitsdatenbeiblatt 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen. 
  3. Vorab Datenschutzerklärung 📑 - Bitte herunterladen und unterzeichnen.
  4. Neukundenregistrierung - Registriere Dich in unserem Kundenportal simplr und lade die drei Dokumente aus 1.-3. (& ggf. weitere ärztliche Unterlagen) als PDF hoch. Mehr zur simplr-Registrierung. Bitte keine einzelnen Seiten hochladen und pro Vorgang/Dokument ein PDF mit der korrekten Bezeichnung. Mehr zum Dokumentenupload.
  5. Schick uns bitte eine kurze Info per Mail oder über unser Kontaktformular, wenn Du Schritt 4. erledigt hast. Wir prüfen Deine Unterlagen (i.d.R. innerhalb von 48 h) und melden uns bei Dir.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte schicke uns keine Unterlagen per Mail, sondern nur über unser Kundenportal simplr. Hier sind Deine sensiblen Daten zu 100% geschützt.
  • Falls Du größere Zweifel an Deiner "Versicherbarkeit" aufgrund von Vorerkrankungen hast, schreib uns bitte vorher eine kurze Mail oder ruf uns an. Wir können inzwischen sehr gut abschätzen, ob sich die Mühen lohnen.
  • Wir sind auf Deine aktive Mitarbeit angewiesen und erwarten auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit. Lies Dir bitte Unsere Spielregeln zur Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch🙏.
  • Eine ausführlichere Beschreibung der Schritte findest Du unter Unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden BU-Versicherung.

2. Technische Ausgestaltung der Swiss Life Berufsunfähigkeit (Dynamik / Nachversicherung und Co.)

Die passende Konfiguration in der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet langfristig über die bedarfsgerechte Absicherung Deiner Arbeitskraftabsicherung. Diese Parameter werden vor Vertragsbeginn gesetzt und sollten somit gut überlegt sein. Je flexibler ein Versicherer hierbei ist, desto besser für den Verbraucher. Bei der technischen Ausgestaltung seines Vertrages gibt es nämlich extreme Unterschiede. Schauen wir mal an, wie es die Swiss Life geregelt hat.

2.A.: Beitragsdynamik der Swiss Life

In unseren Augen ist die Beitragsdynamik eines der wichtigsten Werkzeuge, um bedarfsgerecht eine passende Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Diese gleicht die Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust aus. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung wird also z.B. nicht um fünf Prozent teurer, sondern Deine Leistung steigt auch annähernd um die fünf Prozent. Da wahrscheinlich auch das Einkommen der versicherten Person gestiegen ist, bleibt der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ungefähr im selben Verhältnis wie das Einkommen. Die Dynamik der Beiträge ersetzt aber nicht Gehaltssprünge oder z.B. den Eintritt ins Berufsleben - hier kommt dann die Nachversicherung ins Spiel, darauf gehen wir später nochmals ein. Wie hat aber die Swiss Life die Beitragsdynamik gelöst in ihrem aktuellen Vertragswerk?

Prinzipiell löst die Swiss Life die Beitragsdynamik OK, für junge Personen gibt es aber Nachholbedarf

Für einen normalen Angestellten kann die Beitragsdynamik bei der Swiss Life fünf Prozent betragen, uns sind weiter keine Einschränkungen bekannt. Die Dynamik läuft bis sechs Jahre vor Vertragsende, dies wird auch so in den Vertragsbedingungen genannt:

“Die letzte Erhöhung erfolgt sechs Jahre vor dem vereinbarten Beitragszahlungsende. Dieser Termin wird im Versicherungsschein genannt”

Das ist prinzipiell ein Umstand, womit man leben kann. Es gibt immer noch Versicherer, wo die Beitragsdynamik mit 55 Jahren endet. Zu nennen sind hierbei die Allianz, Baloise oder die Bayerische. Die Swiss Life koppelt das Endalter der Beitragsdynamik somit an das Ende des Vertrages. Läuft Dein Vertrag bis 67 Jahre, endet die Beitragsdynamik mit 61 Jahren. Läuft diese bis 65 Jahre, sind es 59 Jahre. Das ist ok.

Eine nicht so gute Lösung bietet die Swiss Life für Schüler sowie Studenten.

Schüler können nicht über 1.000 Euro absichern bei der Swiss Life, wenn eine Beitragsdynamik eingebaut wird.

Das ist ja jetzt megasinnlos. Bei vielen weiteren Gesellschaften einer Schüler BU wie die LV 1871, Allianz, Baloise (früher Basler), HDI oder Alte Leipziger können jetzt schon 1.500 Euro abgesichert werden, einschließlich Beitragsdynamik von bis zu fünf Prozent. Bei der Swiss Life können Schüler bei über 1.000 Euro gar keine Dynamik einbauen. 

Zudem können Schüler, Azubis sowie Studenten keine garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik einbauen, wenn die Beitragsdynamik über drei Prozent betrug.

Auch da schütteln wir jetzt eher den Kopf. Besonders in jungen Jahren ist ja eine umfangreiche Absicherung nötig, wenn das Leben mal nicht so läuft, wie es sein sollte. Diese nicht vorhandene Möglichkeit ist sicherlich für viele Interessenten sowie Eltern der Schüler ein Grund, einen größeren Bogen um die Swiss Life in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. 

Zumindest kann man theoretisch die Beitragsdynamik der Swiss Life unbegrenzt widerrufen. 

2.B.: Leistungsdynamik der Swiss Life

Durch die Beitragsdynamik steigt die Absicherung vor dem Leistungsfall. Durch die garantierte Rentensteigerung steigt die abgesicherte Rentenhöhe im Leistungsfall. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Eine extrem große Einschränkung haben wir schon gerade festgestellt. Für Schüler, Studenten sowie Auszubildende gibt es keine optimale Kombi aus einer hohen Beitragsdynamik sowie einer möglichst hohen Leistungsdynamik. Das ist sehr schade.
Dieser wäre aber durchaus sinnvoll, da die Swiss Life jetzt nicht die höchsten Überschüsse im Leistungsfall besitzt. Man befindet sich etwas im Mittelfeld mit 1,70 Prozent. Anbieter wie die Allianz, Bayerische oder die LV 1871 glänzen mit Steigerungen von über 2,50 Prozent. Diese sind zwar nicht garantiert, aber durchaus eine Ansage.

Bevor Du Dich aber zu sehr an der garantierten Rentensteigerung der Swiss Life aufhängst, solltest Du immer erst einmal die maximale Absicherungshöhe absichern. Die Dynamik der Leistungen kommt nämlich erst nach einigen Jahren zugunsten einer zu Beginn erhöhten BU-Rente zu tragen.

2.C.: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist seit einigen Jahren optionaler Bestandteil der Auswahlmöglichkeit in der passenden Konfiguration der Swiss Life. Die Swiss Life benennt den Vorteil der AU-Klausel auch schon recht umfangreich in Ihrem Angebot.

Es genügt auch schon eine viermonatige Arbeitsunfähigkeit, wenn es eine weitere Prognose von zwei Monaten gibt. Auch diese Regelung setzt sich immer mehr durch und ist bei der Swiss Life wie folgt beschrieben:

“Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn

• zum Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen eine ärztlich bescheinigte vollständige Arbeitsunfähigkeit bereits mindestens vier Monate ununterbrochen bestanden hat und zugleich eine vollständige Arbeitsunfähigkeit mindestens bis zum Ablauf eines insgesamt sechsmonatigen Zeitraums attestiert wird,
• eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat und ärztlich attestiert wird.”

Insgesamt leistet die Swiss Life 24 Monate. Das ist im Marktvergleich normal (z.B. ist dies auch bei der Hannoverschen, HUK-Coburg, Dialog oder DEVK) so). Es gibt Gesellschaften wie die Ergo, Barmenia, Generali oder Hanse Merkur, welche nur 18 Monate leisten. Dem stehen immer mehr Versicherer mit 36 Monaten gegenüber, wie z.B. der Volkswohl Bund, Universa, Baloise oder die HDI (wenngleich diese in der schlechten Form). Apropos schlechte Form = Bei der Swiss Life muss nicht zeitgleich ein Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden. Es genügt - salopp gesagt - die Krankschreibung des Arztes. Es ist also die vereinfachte Form. Noch immer tummeln sich Anbieter, welche ihren Kunden die Thematik schwer machen. Zeitgleicher & umfangreicher Leistungsantrag…

Auf der anderen Seite gibt es große Anbieter wie die WWK und Debeka, welche bis heute keine AU-Klausel anbietet. 

Einen guten Einblick in die Thematik gibt auch folgendes Schaubild:

2.D.: Die Erhöhungsmöglichkeiten der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommen wir nun zum interessanten Punkt der Nachversicherung / Erhöhungsmöglichkeiten bei der Swiss Life. Insbesondere für junge Leute wie Schüler, Azubis sowie vor allem Studenten sind gute Erhöhungsmöglichkeiten ein Schwerpunkt in unserer Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Nachversicherung gibt es ja immer noch massive Unterschiede - von 1.100 bis 10.000 Euro - alles ist möglich. Man sollte sich auch immer die Frage stellen (insbesondere bei jungen Personen) = Wie viel sind 2.500 Euro in 15, 20 Jahren noch wert? Stichwort Inflation. Daher sollte es einen ausreichenden Puffer nach oben geben. 

Geworben wird ja von der Swiss Life fleißig damit:

Zuerst schauen wir aber mal, bei welchen Gründen Du die BU-Rente bei der Swiss Life erhöhen kannst:

  • Heirat der Versicherten Person bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft 
  • Geburt eines Kindes der Versicherten Person
  • Adoption eines Kindes durch die Versicherte Person 
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb von 18 Monaten nach der Geburt eines Kindes der Versicherten Person
  • Scheidung der Versicherten Person bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft, 
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der Versicherten Person
  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, Meisterbrief, Berufsakademie, Studium, Approbation in einem ärztlichen Beruf) durch die Versicherte Person
  • Aufnahme einer hauptberuflichen nichtselbstständigen Vollzeittätigkeit in Festanstellung durch die Versicherte Person,
  • Erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen oder freiberuflichen Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Person, 
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um mindestens zehn Prozent (z. B. nach Karrieresprung, nach Wechsel des Arbeitgebers, nach Abschluss der Schulausbildung, des Studiums oder einer Promotion, nach Abschluss einer beruflichen Qualifikation wie Berufsausbildungsabschluss, Meisterbrief),
  • Gehaltssteigerung, die bei der Versicherten Person zum erstmaligen Überschreiten der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragstellung um mindestens 30 Prozent, wenn die Versicherte Person selbstständig tätig ist, 
  •  Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der Versicherten Person aus Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2022_10) Seite 46 von 56 der gesetzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die Versicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist,
  • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich, zur Praxisfinanzierung oder zum Erwerb von selbst genutztem Immobilieneigentum durch die Versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro.

Zudem gibt es auch eine Erhöhung ohne Grund

Zusätzlich haben Sie das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisunabhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Erhöhung muss in den ersten fünf Versicherungsjahren beantragt werden und kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgenden Monat durchgeführt werden. Dieses Recht kann nur einmalig ausgeübt werden. 

Sozusagen die üblichen Klassiker gelten als Grund für eine Erhöhung der Absicherung. Positiv ist, dass es auch eine ereignisunabhängige Nachversicherung in den ersten fünf Jahren gibt. Das haben nicht alle Versicherer. Nicht immer folgt eine Heirat, Geburt oder eine Erhöhung des Gehaltes von über zehn Prozent. Gründe gibt´s eigentlich genug, wobei der Markt immer mehr Ereignisse fest definiert. Als Beispiel sei hier der “Auszug aus dem Elternhaus” oder der “18. Geburtstag” zu nennen. Das ist sicherlich auch ein bisschen ratinggetrieben. Je mehr Gründe, desto besser (bei manchen Agenturen) das Rating. Aber das ist jetzt in unseren Augen Marketing.

Die Nachversicherung erfolgt sehr schwammig bei der Frage nach Gesundheits- vs. Risikoprüfung

Bis zum Oktober 2022 ein definitiver Schwachpunkt der Swiss Life. Man verzichtete bis zu diesem Zeitpunkt “nur” auf eine erneute Gesundheitsprüfung und nicht auf eine erneute Risikoprüfung. Auf den ersten Blick nicht dramatisch, auf den zweiten schon. So konnte die Swiss Life bei der Erhöhung folgendes abfragen:

  • Aktuelle berufliche Tätigkeit
  • Neue gefährliche Hobbys / Gefahren in der Freizeit
  • das aktuelle Rauchverhalten
  • Geplante Auslandsaufenthalte in der Zukunft

Dieser Schwachpunkt wurde Ende 2022 laut der Swiss Life begradigt. 
Aufmerksame Leser der Bedingungen werden aber merken, dass im Abschnitt der Nachversicherung immer noch fleißig von “ohne erneute Gesundheitsprüfung” zu lesen ist. Das ist etwas irreführend. Etliche Zeilen weiter unten klärt die Swiss Life dann anschließend auf. 

Diese Verbesserung gilt übrigens auch für Bestandsverträge (ab der Tarifgeneration, wo eine Arbeitsunfähigkeitsklausel sowie ein Pflegebaustein eingebaut werden konnten).
Für uns ist dieser Punkt weiterhin sehr schwammig, denn er spricht nur von medizinischer Risikoprüfung. Der neue Beruf, Auslandsaufenthalte oder auch gefährliche Hobbys könnten dann weiterhin abgefragt werden. Auch das Vergleichstool Morgen & Morgen sieht es so:

Von daher hat die Swiss Life die Thematik Gesundheits- vs. Risikoprüfung nicht sauber gelöst. Nicht nur in unseren Augen. 

Du kannst Dir zwölf Monate Zeit lassen & bis Alter 50 Jahre

Auch das ist ein positiver Trend. Bis vor wenigen Jahren hatte man nur ein halbes Jahr Zeit, die Nachversicherungsoption zu ziehen. Die Swiss Life und viele andere bieten mittlerweile ein Jahr Zeit. Das ist auch definitiv näher an der Lebenswirklichkeit und hilft auch uns - immerhin arbeiten wir bekanntlich mit einem Jahrescheck, welcher einmal im Jahr an unsere Kunden geht. Auch kann die Nachversicherung mittlerweile bis zum 50. Jahr gezogen werden - wir alle werden vitaler, die Geburt eines Kindes mit z.B. 48 Jahren ist sicherlich keine Seltenheit mehr (von männlicher Seite). Aber damit die Erhöhung vollzogen werden kann, braucht es genügend Puffer, so schaffen wir jetzt direkt eine Überleitung auf den nächsten Punkt. 

Welche Grenze gibt es bei der Swiss Life Nachversicherung?

Die Schweizer. Großes Kollektiv, jahrelange Erfahrungen, Fokus u.a. auf Akademiker und Studenten. Da dürfte man meinen, dass es einen durchaus bedarfsgerechten Deckel gibt bei der Nachversicherung. Könnte man meinen. Ist leider nicht so. Wir sind auch enttäuscht. Der Deckel in der Nachversicherung liegt bei maximal 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, sprich 30.000 Euro im Jahr.

Das ist viel zu wenig, da auch bisher angenommene Beitragsdynamiken angerechnet werden (anders wie z.B. bei der Condor, Continentale oder der Allianz). Schon jetzt sind 2.500 Euro an monatlicher Absicherung für viele Berufe viel zu wenig, wie sollen mal spätere Gutverdiener und aktuelle Schüler, Azubis und Studenten bei der Swiss Life damit klarkommen (bei der AXA gibt´s übrigens den selben Deckel)? Geht eigentlich nicht. Sehr schade, da andere Versicherer hierbei mittlerweile viel, viel flexibler sind. Zu nennen sei einfach die Baloise mit 4.000 Euro, die Canada Life mit 10.000 Euro (!) oder auch die extrem intelligente Karrieregarantie der LV 1871, Gothaer oder der Nürnberger.
Mit so einer aktuellen Höhe können wir keinen jungen Arzt, Ingenieur oder wissenschaftlichen Mitarbeiter hervorlocken. Man beachte auch immer wieder die Abzüge im Leistungsfall, diese sind ja nicht ohne. Man muss weiter die Krankenversicherungsbeiträge entrichten und es entsteht ein extremes Loch in der Rentenlücke, da kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung fließt. 

Die 4.000 Euro Geschichte bei der Swiss Life zur Nachversicherung - gutes Marketing!

Damit alles korrekt bleibt: Grundsätzlich gibt es bei der Swiss Life Erhöhungsmöglichkeiten bis zu 4.000 Euro, aber für den übersteigenden Betrag von 2.500 Euro wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Das macht ja dann wiederum gar keinen Sinn, denn man möchte sich ja den Gesundheitszustand mit Vertragsbeginn sichern und nicht wieder die normale Gesundheitsprüfung durchlaufen. Es folgt zudem eine ärztliche Untersuchung. Es wird also alter Wein in neuen Schläuchen verkauft. Bei jedem anderen Versicherer kann ich die BU-Rente natürlich auch erhöhen bzw. einen neuen Vertrag abschließen, wenn ich neue Gesundheitsfragen beantworte.

In dieselbe Schiene geht die angebliche Verbesserung bei der Swiss Life für Human- sowie Zahnmediziner. Diese können bis zu 5.000 Euro bei der Swiss Life nachversichern, Voraussetzung ist aber, dass zu Vertragsbeginn eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Das möchten wir ja unter allen Umständen vermeiden, da kommen wir aber später nochmals darauf zurück.

Festzuhalten gilt also = Die Swiss Life hat die Thematik der Nachversicherung eher unbefriedigend gelöst.

2.E.: Die Swiss Life bietet einen Startertarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung an

Ja, die Swiss Life wirbt sogar recht offensiv mit einem Einsteiger- / Startertarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Immer recht prominent platziert. Wir sind jedoch keine großen Freunde von sogenannten Startertarifen. Der Grund ist so banal wie einfach - über die gesamte Laufzeit sind die eingezahlten Beiträge höher, als wenn man von Beginn an den normalen Beitrag / Tarif ausgewählt hätte.
Es gibt aber eine Ausnahme, wo wir einen Startertarif empfehlen = Gibt es zu Beginn ein überschaubares Einkommen / die finanziellen Mittel sind recht überschaubar - dann sollte man lieber einen Einsteigertarif wählen, bevor man Einbußen bei der technischen Ausgestaltung macht. Sprich, einer zu niedrigen BU-Rente und dem Ausschluss von möglichen und sinnvollen Bausteinen wie einer Leistungsdynamik oder dem Gelben Schein. Und natürlich einem zu geringen Endalter, das versteht sich aber hoffentlich von selbst. 

Zudem gibt es bei einigen Gesellschaften immer erhebliche Fallstricke bei Einsteigertarifen. Teilweise laufen diese nur wenige Jahre und als Kunde muss man diese dann proaktiv(!) umstellen, sonst wird aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder es erlischt der komplette Schutz. Das ist dann die extrem gemeine Art der vermeintlich guten und flexiblen Lösungen. Wir können aber beruhigen - bei der Swiss Life ist es nicht so. Das zeigt auch die unverbindliche Modellrechnung, hier am Beispiel eines Studenten der Humanmedizin. Die ersten fünf Jahre gibt es denselben Beitrag bei gleicher Absicherung.

Nachteil - wie auch bei eigentlich allen anderen guten Anbietern - in dieser Zeit wird keine Beitragsdynamik aktiviert. Dies passiert erst bei der Umstellung auf den normalen Tarif.

2.F.: Gibt es eine berufliche Besserstellung bei der Swiss Life?

Je jünger, desto interessanter die Frage. Denn nicht immer bleibt man in seiner Berufseinstufung, sondern man wandert im Berufsleben durchaus immer weiter. Insbesondere bei Schülern, Azubis oder Studenten liegt es auf der Hand. Dann wäre es gut, wenn man im bestehenden Vertrag von der beruflichen Besserstellung profitieren könnte. 

Bei der Swiss Life ist die Besserstufungsmöglichkeit angeblich sauber geregelt. In den Verkaufsunterlagen wird fleißig damit geworben.

Leider wurde dies nicht in den Vertragsbedingungen verankert. Hier hatten wir auch mal eine Rückfrage an die Swiss Life, diese sagte sinngemäß “Machen wir schon immer so, müssen wir nicht verankern. Vertrau uns”. Ok, machen wir mal. Diese Besserstellungsmöglichkeit wäre somit ein absoluter Pluspunkt - so sauber hat es fast niemand am Markt gelöst. Selbstverständlich müssen neue Hobbys oder Erkrankungen aber nicht nachgemeldet werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist auch bei der Swiss Life so.

2.G.: Gibt es bei der Swiss Life eine Absicherung der Schweren Krankheiten?

Ja, die gibt es, diese teilen sich auch in zwei Bereiche auf. 

Akuthilfe bei der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum einen hat die Swiss Life mit ihrer sogenannten Akuthilfe einen kostenfreien Baustein, welcher ein vereinfachter Leistungsauslöser darstellt.

Diese Soforthilfe nimmt auch immer mehr Einzug in die Bedingungen der Versicherer. Es ist praktisch aber vor allem ein vereinfachter Leistungsauslöser. In den meisten Fällen wird man mit einer der Diagnosen auch berufsunfähig sein. Man erspart sich aber den umständlichen Leistungsantrag. Mit der Akuthilfe der Swiss Life bekommst Du für 12 Monate die vereinbarte BU-Rente auf einen Schlag. 

Die Akuthilfe leistet bei folgenden Erkrankungen:

  • Krebs 
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Blindheit
  • Taubheit 
  • Verlust der Sprache

Bitte achte aber unbedingt auf die genaue Definition der jeweiligen Erkrankung. Der einfache und gutartige Hautkrebs wird hier (wahrscheinlich) noch keine Leistung auslösen. Bitte beachte, dass Du nicht gleichzeitig auch die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, wenn die Akuthilfe beantragt wurde. Doppelt Moppeln kann man also nicht. Die Beantragung der Akuthilfe löst bei der Swiss Life aber automatisch auch immer einen Leistungsantrag aus. Das muss Dir bewusst sein. 

Schwere Krankheiten Option der Swiss Life

Neben der Akuthilfe bietet die Swiss Life auch eine sogenannte “Schwere-Krankheiten Option” als Baustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese kann dann auch unabhängig von einer möglichen Berufsunfähigkeit leisten & kommt noch oben drauf (falls es Überschneidungen gibt). Der Absicherungskatalog ist umfangreicher als bei der Akuthilfe, zudem können bis zu drei Jahresrenten abgesichert werden. Sicherst Du also 2.000 Euro monatliche BU-Rente bei den Schweizer ab (24.000 Euro im Jahr), sicherst Du damit 72.000 Euro + Dynamik ab. Anbei mehr Infos:

Das erinnert uns etwas an die Cash+ Option der Baloise, wenngleich der Leistungsauslöser unterschiedlich ist (bei der Baloise muss eine Berufsunfähigkeit vorliegen, bei der Swiss Life müssen die Kriterien für eine der schweren Krankheiten erfüllt werden). 

Grundsätzlich leistet die Swiss Life bei folgenden schweren Krankheiten:

  • Blindheit
  • Taubheit
  • Schlaganfall
  • Sprachverlust
  • Herzinfarkt
  • Krebs
  • Koma
  • Querschnittslähmung
  • Multiple Sklerose
  • Schwere Kopfverletzung / Schädel-Hirn-Trauma

Es gibt somit Überschneidungen zur Akuthilfe. Der Schwere Krankheiten Baustein ist eher ein mächtiges Bonbon oben drauf, welches sicherlich kein Fehler ist, aber seinen Preis haben wird. 

Die Swiss Life geht also auch schon etwas den Weg in Richtung Schwere Krankheiten Versicherung, welche durchaus sinnig sein kann. Interessiert Du Dich für eine Absicherung bei den Schweizern, dann halte einmal inne und beschäftige Dich mit dem Schwere Krankheiten Baustein. 

Einen guten Einblick gibt eventuell auch noch folgendes, kurzes Video zur Schweren Krankheiten-Option:

2.H.: Ebenso bietet die Swiss Life umfangreiche Absicherungen über eine Pflege-Zusatzversicherung

Schon als einer der ersten verband die Swiss Life die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Pflegerentenversicherung. Es gibt sogar verschiedene Arten der sogenannten “Care-Option”. Folgende Möglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:

  • lebenslang im Pflegefall (care Option)
  • lebenslang im Pflegefall und sofortige doppelte Leistung (care Option Plus)
  • mit Anschluss Option

In folgenden Schaubild lässt sich die Pflegerentenoption care Plus gut erklären:

Zudem gibt es mit der Anschlussoption die Möglichkeit, später eine separate Pflegerentenversicherung bei der Swiss Life abzuschließen. Dies passiert zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung, das aktuelle Eintrittsalter wird zur Geltung genommen. Das kann also extrem teuer werden.
Anbei Informationen zur Anschlussoption der Swiss Life:

Auch eine Option, welche man sich überlegen kann, wobei wir grundsätzlich eher die Freunde davon sind, sich die Rechnungsgrundlagen sowie vor allem das aktuelle Eintrittsalter in einer Pflegeversicherung zu sichern. Möchte man z.B. mit 60 Jahren die Pflegeoption ziehen, kann das extrem teuer werden. Vielleicht bewegen wir uns dann auf einem Preisniveau, welches Du Dir nicht leisten möchtest oder schlichtweg nicht kannst (ein mittlerer dreistelliger Betrag könnte schon möglich sein). Aber wie immer gilt - es ist eine individuelle Entscheidung. 

Ganz hilfreich zur Vorstellung ist evtl. auch noch das Video der Swiss Life zur Care Option:

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3. Die wichtigsten Klauseln der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir haben uns jetzt genauer mit den Gesundheitsfragen sowie der technischen Umsetzung der Swiss Life auseinandergesetzt. Schauen wir nun auf die Vertragsbedingungen, also das berühmte Kleingedruckte. Verstecken sich hier erhebliche Fallstricke oder hat die Swiss Life alles sauber gelöst?

Grundsätzlich sollten wir jedoch vorweg sagen, dass die meisten Versicherer in ihren Vertragsbedingungen mittlerweile keine großen "No-Gos" mehr verstecken. Das betrifft auch den Verzicht auf abstrakte Verweisung, auf den die Swiss Life ebenfalls verzichtet. Die Schweizer können also nicht den Ingenieur auf den Posten des Pförtners verweisen, um es mal sehr vereinfacht auszudrücken (soziale Wertschätzung / Einkommen lassen wir in diesem einfachen Beispiel mal außen vor). Der saubere Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist aber durchaus einer der am häufigsten nachgefragten Punkte in den Bedingungen.
Ebenso gibt es bei der Swiss Life einen Prognosezeitraum von sechs Monaten. Dieser ist im Moment Marktstandard, in älteren Tarifen tummeln sich aber immer noch Regelungen von 24 oder gar 36 Monaten (oder auch im aktuellen der CosmosDirekt). Das bedeutet, es muss ein Prognosezeitraum über eine Berufsunfähigkeit vom Arzt von über 36 Monaten für Dich vorliegen. Unrealistisch. Außer vielleicht für den Schreiner, der nach einem Unfall seine Hand verloren hat. Diese wächst nicht nach. Bei vielen weiteren Gründen einer Berufsunfähigkeit dürften sich die ärztlichen Gutachter schwer tun, eine lange Prognose herauszugeben. 

Für manche ist der Verzicht auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis sehr wichtig. Diese werden dann bei der Swiss Life nicht fündig, denn der Versicherer kann ein Anerkenntnis in begründeten Einzelfällen von 12 Monaten aussprechen.

Das heißt, die Swiss Life erkennt Deinen Leistungsantrag erst einmal für zwölf Monate an und entscheidet danach über eine mögliche, dauerhafte Berufsunfähigkeit. Wir finden die Regelung aber eher undramatisch, da es durchaus gute Gründe gibt, dass sich ein Leistungsantrag auch mal etwas hinzieht - sei es z.B. ein schwer zu bekommender Termin bei einem Gutachter. Von daher finden wir es nicht weiter dramatisch, dass die Swiss Life einmalig befristen kann. In der Praxis eher nicht so relevant in unseren Augen.

Bei der Swiss Life kannst Du die Vertragsdauer verlängern, falls das Renteneintrittsalter erhöht wird

Auch ein wichtiger Punkt, welchen die Swiss Life gut gelöst hat. Erhöht der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter, kannst Du Deinen Vertrag verlängern.

Wir finden im Moment auch keinen Fallstrick in den Bedingungen, dass dies bis zu einem gewissen Alter vollzogen werden muss. Bei vielen Versicherern ist ja bei 50 Jahre Ende (= bist Du 55 Jahre und die Regelaltersgrenze wird angehoben, dann kannst Du Deinen Vertrag nicht mehr erhöhen). Ebenso sehr positiv ist die Tatsache, dass auch Mitglieder im Versorgungswerk die Vertragsdauer verlängern können. Das findet man leider so klar nicht in allen Bedingungen. 

Vorsatz im Straßenverkehr ist nicht versichert

Für manche wieder ein negativer Punkt - Vorsatz im Straßenverkehr. Dies ist bei der Swiss Life nicht versichert.

Wir sind ein bisschen hin- und hergerissen, die Swiss Life argumentiert sicher mit “Wir möchten eigentlich niemanden bei uns im Versichertenkollektiv haben, welche durch Vorsatz im Straßenverkehr berufsunfähig wurden”. Auf der anderen Seite bleibt natürlich die Frage = Wo fängt Vorsatz an, wo hört dieser auf? Mal schnell am Handy eine Nachricht geschrieben? Ist das Vorsatz? Zwei Bier, man fühlt sich noch fahrtüchtig. Vorsatz?
Wir sind somit eher auf der Seite der Versicherer, welche die Thematik einfach sauber abgesichert haben. Jahrelang gab es eigentlich nur drei Versicherer mit der Alten Leipziger,LV 1871 sowie der Stuttgarter, mittlerweile bieten immer mehr Versicherer diesen Passus in den Bedingungen an.

Eine Infektionsklausel hat die Swiss Life versichert

Wäre auch komisch, immerhin tritt die Swiss Life ja auch unter dem Label der Klinikrente auf. Die Thematik der Infektionsklausel ist also sauber versichert bei der Swiss Life. Zitieren wir mal die Bedingungen aufgrund der Infektionsklausel:

“Berufsunfähigkeit durch Infektionskrankheiten 

Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein teilweises oder vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird. Das verfügte Tätigkeitsverbot muss dabei zu einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent führen (Berufsunfähigkeit durch Infektionskrankheiten). 

Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn bei der Versicherten Person eine ärztlich festgestellte Infektion vorliegt, die die Fähigkeit zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einschränkt und durch den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hygienikers belegt wird, dass von der Versicherten Person eine Infektionsgefahr ausgeht. Dabei muss die Versicherte Person gegenüber dem Zustand vor Eintritt der Infektionsgefahr zu mindestens 50 Prozent in ihrer Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sein und sie darf diese auch nicht ausüben.

Der Hygieneplan muss darlegen, welche Tätigkeiten der Versicherten Person in welchem Umfang durch die Infektionsgefahr eingeschränkt werden. Die Einschränkung in der Fähigkeit zur Berufsausübung muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden haben oder für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen. Der Hygieneplan ist uns im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen, wenn aufgrund eines Hygieneplans Leistungen geltend gemacht werden. 

Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine andere Tätigkeit tatsächlich ausübt, die im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstellung der bisherigen Tätigkeit entspricht. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines beruflichen Tätigkeitsverbots erfolgt ausschließlich auf Grundlage des lfSG in der Fassung vom 01.01.2001. Die Versicherte Person muss das berufliche Tätigkeitsverbot durch Vorlage der Verfügung im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie nachweisen.

Wobei wir da immer etwas unentschlossen sind, ob dies wirklich einen Mehrwert darstellt oder dies eher reines Marketing ist. Durch die mittelbare Berufsunfähigkeit dürfte der Leistungsauslöser eh schon vorhanden sein. Grundsätzlich sind die Bedingungen aber sehr gut und prinzipiell passt dies zur Zielgruppe als Arzt, da du bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente erhältst, wenn du gemäß §31 Infektionsschutzgesetz deiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen darfst und damit zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig bist. Es liegt also KEIN vollständiges Tätigkeitsverbot vor, wie es noch bei sehr vielen Tarifen am Markt der Fall ist.
In der Praxis finden wir es aber wieder weniger dramatisch.

Gibt es bei der Swiss Life weltweiten Versicherungsschutz?

Ja, wie bei faktisch allen guten Gesellschaften am Markt, gibt es auch bei der Swiss Life weltweiten Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist jetzt keine Besonderheit mehr, sollte aber nochmals kurz betont werden:

Nimmst Du ein Jahr Auszeit, so hast Du natürlich ebenso Schutz!

Interessanter ist jedoch die Frage nach dem Leistungsfall und der Regulierung im Ausland.

Musst Du unbedingt nach Deutschland zurück? Oder kann der Leistungsfall auch aus dem Ausland gemeldet werden? Die Swiss Life hat dies so gelöst:

Diese Regelung finden wir ganz gut, da die Swiss Life klar niederschreibt, dass auch eine Untersuchung vor Ort möglich ist - es müssen nur die selben angewandten Grundsätze wie in Deutschland vorherrschen. Lebst Du in der Schweiz, Norwegen, den USA oder Australien, dürfte dies eher kein Problem sein. Bei einem Wohnsitz in Ghana, Kambodscha oder den Osterinseln wird es evtl. schwieriger und die Swiss Life kann verlangen, dass Du nach Deutschland kommst (auf Kosten der Versicherung).

Bietet die Swiss Life eine Teilzeitklausel an in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jein, auf den ersten Blick schon.

Auf den zweiten Blick gibt es aber erhebliche Mängel. Zum einen bleiben erstmals Selbstständige und Freiberufler komplett außen vor. Man muss einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder in einem Versorgungswerk pflichtversichert sein. Zuerst prüft die Swiss Life zudem, ob Du auf dem gewöhnlichen Wege berufsunfähig bist, danach erfolgt erst die Prüfung, ob Du noch mehr als drei Stunden arbeiten kannst.
Grundsätzlich muss man eh mal schauen, wo der Weg der Teilzeitklausel hingeht. Für manche noch Marketing. Die ersten Rechtsprechungen werden es dann zeigen. Wir sind bis dahin eher neutral mit leichtem Hang zu Anbietern, wo es keine Fallstricke gibt (es können aber vermeintliche Fallstricke sein, die vielleicht nie zur Geltung kommen - von daher unsere neutrale Haltung). 

Die finanzielle Angemessenheit der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommen wir zu einem extrem wichtigen Punkt - insbesondere für ambitionierte Personen mit gewissen Karrierezielen oder einfach einem Studienabschluss. Wie ist denn die finanzielle Angemessenheitder Swiss Life geregelt? Eigentlich sollte man meinen, dass die Swiss Life aufgrund des großen Bestandes sich durchaus etwas traut?

Jetzt wird's kompliziert, denn die Swiss Life hat hier eine ganz eigene Regelung. Auf den ersten Blick ist die finanzielle Angemessenheit der Swiss Life sehr, sehr bescheiden. Es können nur 80 Prozent des Nettoeinkommens abgesichert werden bis 50.000 Euro. Das ist viel zu wenig, viele Versicherer sichern 60 oder gar 65 Prozent des Bruttoeinkommens ab. Bei der Swiss Life sieht es nach 80 Prozent des Netto aus.

“Hohe” Einkommen ab 50.000 Euro Nettoeinkommen werden gar nur noch zu 50 Prozent abgesichert.
Jetzt kommt aber der Crux - die Swiss Life hat eine eigene Definition nach dem Netto:

Das Nettoeinkommen entspricht bei der Swiss Life also dem Bruttoeinkommen Minus der Lohnsteuer sowie Soli-Zuschlag. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden außen vor gelassen. Somit ist das vermeintliche Nettoeinkommen bei der Swiss Life bedeutsam höher, als was bei Dir am Konto ankommt. Wirklich kompliziert gelöst. Geht aber ein bisschen in die Richtung, wie unser Blogartikel “Warum du 20 Prozent mehr absichern solltest als gedacht” aufzeigt - viele vergessen ja die Abzüge der Krankenversicherung.
Somit sind wir hier jetzt ein bisschen an der Seitenlinie, nicht Fisch, nicht Fleisch. Wir wünschen uns aber eher eine klare Regelung wie bei anderen Versicherern. 

Die Anrechnung des Versorgungswerkes ist eher im unteren Mittelfeld

Bei der Swiss Life gibt es eine extrem massive Unterscheidung bei der Anrechnung des Versorgungswerkes. Diese fängt bei 24.000 Euro an (Tierärzte) und hört momentan bei 36.000 Euro auf (Fachärzte). Da traut man sich jetzt leider relativ wenig, nicht wenige Versicherer rechnen das Versorgungswerk erst ab 48.000-50.000 Euro an. Das sollte eher die Messlatte für einen Versicherer sein, welcher sich auf die spezielle Klientel spezialisiert hat. 

Ab wann erfolgt bei der Swiss Life eine ärztliche Untersuchung?

Leider befindet sich die Swiss Life hier auch im Mittelfeld bei den Versicherern. Auch hier trauen sich die Schweizer wenig und schwimmen im Mittelfeld rum. Ab einer jährlichen BU-Rente von über 30.000 Euro (was 2.500 Euro monatlich entspricht), erfolgt eine ärztliche Untersuchung / Zeugnis.

Somit traut man sich recht wenig, denn nicht wenige Anbieter wie die Baloise, LV 1871, Allianz, Bayerische oder auch die Canada Life bieten mittlerweile 3.000 Euro an (es gibt aber auch Negativbeispiele wie die Zurich oder Württembergische, diese lassen nur 2.000 Euro zu). Diesen Trend sollte die Swiss Life auch mitnehmen, denn die 2.500 Euro sind gefühlt bei einigen Versicherern seit zwei Jahrzehnten so. Trotz steigender Gehälter, Inflation, Kaufkraftverlust. Da sollte man sich mittlerweile durchaus mehr trauen können. Möchtest Du direkt bei der Swiss Life über 2.500 Euro absichern, wird folgendes fällig:

Zusätzliche Laborwerte sind: 

kleines Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, MCH, MCHC, MCV, Leukozyten, Thrombozyten) sowie Cholesterin mit HDL, Triglyceride, Kreatinin oder Cystatin C, Nüchternblutzucker und HbA1c, GGT, GPT, Blutsenkungsgeschwindigkeit, HIV-Antikörper-Test sowie NT-proBNP-Wert.

Das Problem ist - niemand kennt seine Werte jetzt so wirklich genau. Es kann bei einer ärztlichen Untersuchung immer etwas Unschönes herauskommen, von daher meiden wir ärztliche Untersuchung. Wir geben also die Hoheit über die Unterlagen aus der Hand und das möchten wir nicht.

Ich möchte eine hohe Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern - wie gehe ich am besten vor?

Es kommt durchaus häufiger vor, dass Interessenten, welche sich für die Swiss Life interessieren und über die Google Recherche auf uns kommen, 4.000-5.000 Euro und mehr absichern möchten. Oftmals sind es Ärzte, gut verdienende Angestellte oder einfach Kammerberufe.

Wir empfehlen Dir hierbei eigentlich immer die Aufteilung auf zwei Versicherer. Möchtest Du also 5.000 Euro absichern (finanzielle Angemessenheit vorausgesetzt), so teile einfach die Rentenhöhe auf zwei Versicherer auf. 2.500 Euro bei Versicherung A, 2.500 Euro bei Versicherung B. Es erfolgt keine ärztliche Untersuchung, es gibt lediglich die Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit). Bietet ein oben genannter Versicherer sogar 3.000 Euro an, dann kann dieses Spiel bei einer gewünschten Absicherung von 6.000 Euro gemacht werden. Hohe Absicherungssummen sind übrigens keine Seltenheit, wie wir im Beitrag “Fälle aus der Praxis – so sichern wir hohe Renten in der Berufsunfähigkeitsversicherung" beschrieben haben. 

Möchtest Du unbedingt eine hohe Rente bei der Swiss Life absichern, so empfehlen wir Dir folgende Vorgehensweise:

  1. Du sicherst erstmals das Maximum bei der Swiss Life ohne ärztliche Untersuchung ab. Das sind im Moment 2.500 Euro.
  2. Warte die Policierung ab, damit alles in trockenen Tüchern ist
  3. Anschließend stellst Du einen nochmaligen Antrag über die dahingehende Summe. Kommt dann etwas bei der ärztlichen Untersuchung heraus, was nicht so passt - dann hast Du zumindest die 2.500 Euro sicher.

Das wäre also der Plan B, falls Du wirklich hohe Renten bei der Swiss Life absichern möchtest.

Eignet sich die Swiss Life für Schüler, Auszubildende und Studenten?

Wie wir schon festgestellt haben - bedingt. Es ist ja immer so, dass wir als Versicherungsmakler quasi auf den kompletten Markt zugreifen können. Warum sollten wir uns bzw. unsere Kunden mit einer zweitklassigen Lösung zufriedengeben, wenn es etwas Besseres gibt? Das müssen wir für Schüler und Studenten ganz klar feststellen. Alleine bei der Thematik der zu geringen Beitragsdynamik (falls eine Leistungsdynamik eingebaut wird), der nicht optimalen Lösung bei der Frage nach der Gesundheitsprüfung vs. Risikoprüfung in der Nachversicherung oder den viel zu geringen Erhöhungsmöglichkeiten, lässt uns die Swiss Life im Moment eher links liegen. Die überaus harte Risikoprüfung kommt noch dazu. 

Der Vollständigkeit halber noch die maximalen Absicherungssummen:

  • Schüler können sich abhängig von der Schulform verschieden versichern bei der Swiss Life. Bis zur zehnten Klasse sind es maximal 1.000 Euro im Monat, darüber hinaus sind es 1.300 Euro.
  • Für Auszubildende gibt es momentan auch die Obergrenze von 1.300 Euro
  • Studenten können bis zu 2.000 Euro absichern, manche Studiengänge werden darunter sein. Generell sind Studiengänge mit künstlerischer oder sportorientierter Ausprägung derzeit nicht versicherbar bei der Swiss Life (deshalb ist der Abschluss der Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig - dann lieber auch bei der Swiss Life Schüler BU als gar nicht).

Kleiner Schlusssatz - am besten sichert man sein Kind schon mit einer Kinderoption für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dort ist der Markt derzeit sehr dynamisch, wenngleich die Swiss Life. hier aber keine Rolle spielt.

Eignet sich die Swiss Life für Beamte?

Wenn Du bereits einen Vertrag bei der Swiss Life abgeschlossen hast und nun überraschend Beamter wirst, gibt es keine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, da Beamte nicht zur Zielgruppe der Swiss Life gehören. Das bedeutet jedoch nicht, dass Dein Vertrag schlecht ist. Es kann durchaus sinnvoll sein, den Vertrag weiterhin zu behalten, da eine Dienstunfähigkeitsklausel nicht unbedingt erforderlich ist, aber im Einzelfall helfen kann.
Hast Du noch keinen Vertrag zur Arbeitskraftabsicherung, so wird Dir normalerweise die Swiss Life als angehender Beamter auch nicht ins Auge fallen. Die Swiss Life sichert Beamte zudem auch nur mit einer monatlichen Rente von 600 Euro ab. Man bietet die Option somit zwar an, aber das ist eher ein Abschreckungsmechanismus. Aber alles nicht weiter tragisch. 

Eignet sich die Swiss Life für Selbstständige?

Ja, hier gibt es jetzt keine großen Fallstricke für Selbstständige bei der Swiss Life. Es gibt normale, marktgerechte Bedingungen. 

  • Bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern entfällt die Prüfung einer Umorganisation (wobei dies eh sehr unwahrscheinlich ist bei so einer Größe)
  • Zudem müssen Akademiker, die mindestens 90% kaufmännische oder planerische Tätigkeiten ausüben, keine Prüfung durchlaufen.

Frage bleibt halt bei Selbstständigen, ob man mit so geringen Absicherungssummen wie bei der Swiss Life (falls man auf die ärztliche Untersuchung verzichten möchte) leben kann und möchte. 

Für niedergelassene Ärzte gibt es noch eine positive Sonderregelung, wir zitieren:

“Bei selbstständigen niedergelassenen Ärzten (Human- und Zahnmediziner) verzichten wir auf die Prüfung einer Umorganisation der Praxis, wenn 

  • die Versicherte Person in einer Einzelpraxis tätig ist und sie weniger als fünf approbierte Mitarbeiter beschäftigt,
  • die Versicherte Person in einer Praxisgemeinschaft tätig ist (d. h. sie bildet mit anderen Ärzten keine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer Abrechnungsgemeinschaft) und sie weniger als fünf approbierte Mitarbeiter beschäftigt, 
  • die Versicherte Person in einer Gemeinschaftspraxis oder als (Mit)Inhaber in einem medizinischen Versorgungszentrum tätig ist (d. h. sie bildet mit anderen Ärzten eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer Abrechnungsgemeinschaft) und insgesamt weniger als fünf approbierte Mitarbeiter oder Partner beschäftigt bzw. tätig sind.”
Tipp

Wie viel BU sollte man absichern?

Grundsätzlich gilt: Sichere so viel ab, wie der Versicherer Dich lässt. Besonders in jungen Jahren ist dies besonders wichtig. Hast du später im etwas höheren Alter genügend Vermögen aufgebaut, kannst Du Deine BU immer noch kündigen. Wir halten eher wenig von pauschalen Richtlinien wie "Sichere 75% des Nettogehalts" ab. 


4. So sind die Beiträge der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die Swiss Life geht das selbe Spiel mit - die schönen Berufe werden immer günstiger, die nicht so tollen eher teurer. Wenngleich wir auch eine kleine Lanze für die Schweizer brechen müssen. Anders als bei Mitbewerbern sind auch nichtakademische Berufe in der Zielgruppe, was man ja auch an der Thematik der Metallrente, Klinikrente sowie Chemierente sieht. Das sind ja dann auch Berufe, welche wir immer wieder bei der Swiss Life versichern und wo es ein gutes Preis / Leistungsverhältnis gibt.

Student mit 1.000 € Absicherung bis 67 Jahre bei der Swiss Life:

Beruf/ EingruppierungAlterNettobeitragBruttobeitrag
Student Humanmedizin20 Jahre37,60 €59,68 €
Student Wirtschaftsingenieurwesen20 Jahre27,37 €43,45 €
Student Sozialwissenschaft20 Jahre44,23 €70,20 €
Student Rechtswissenschaft20 Jahre38,54 €61,18 €
Student Wirtschaftsinformatik22 Jahre28,73 €45,60 €
Student Psychologie23 Jahre39,92 €63,36 €

Angestellter mit 1.500 € Absicherung bis 67 Jahre bei der Swiss Life:

Beruf/ EingruppierungBürotätigkeitAlterNettobeitragBruttobeitrag
Friseur0 %35 Jahre190,39 €302,20 €
Industriemechaniker30 %35 Jahre118,62 €188,29 €
Entwicklungsingenieur70 %30 Jahre69,43 €108,62 €
Schreiner0 %30 Jahre165,76 €263,11 €
Bürokaufmann100 %35 Jahre73,73 €117,04 €
Mathematiker100 %35 Jahre53,63 €85,12 €
Informatiker90 %30 Jahre49,33 €78,30 €
Bankkaufmann100 %35 Jahre67,00 €106,35 €

Angestellter im öffentlichen Dienst mit 1.500 € Absicherung bis 55 Jahre (länger als 55 Jahre geht´s nicht, Leistungsdauer geht bis 60 Jahre):

Beruf/ EingruppierungBürotätigkeitAlterNettobeitragBruttobeitrag
Realschullehrer100 %40 Jahre66,46 €105,50 €

Selbstständiger mit 2.500 € Absicherung bis 67 Jahre bei der Swiss Life:

Beruf/ EingruppierungBürotätigkeitAlterNettobeitragBruttobeitrag
Allgemeinarzt60 %35 Jahre121,63 €193,06 €
Rechtsanwalt100 %40 Jahre132,21 €209,86 €
Steuerberater100 %30 Jahre80,95 €128,50 €

Wie man sieht, gibt es bei der Swiss Life durchaus eine größere Differenz zwischen dem Netto- sowie dem Bruttobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufmerksame Leser von diesen gerade verlinkten Artikeln werden aber erkennen, dass wir die Thematik für nicht so bedeutend ansehen. Wird zwar gerne medial so geschwungen, in der Praxis gibt es aber ganz andere Parameter, welche zu einer Erhöhung der Beiträge (bzw. Reduzierung der Überschüsse, um es korrekt auszudrücken) führen. Wie ganz oben schonmal erwähnt, hat die Swiss Life auch noch nie die Beiträge erhöht, worauf man sehr stolz ist (und auch sein kann).

Sehr interessant ist zudem die Tatsache, dass die Swiss Life nicht den Bruttobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen kann. Man verzichtet auf den sogenannten Paragraph 163.

Dies praktizieren wirklich nur noch sehr wenige Versicherer (die Bayerische im Tarif Prestige, Zurich, Universa und noch wenige weitere). Wir sind hier etwas neutral an der Seitenlinie, denn die Frage bleibt ja = was ist, wenn z.B. eine große Pandemie kommt und die Leistungsfälle explodieren? Da finden wir es schon gut, wenn der Versicherer ein Ventil zur Erhöhung hätte. Ist Dir aber ein fester Bruttobeitrag sehr wichtig, dann kannst Du bei der Swiss Life einen sicheren Hafen finden.  Bist Du Investmentaffin, dann kann die fondsbasierte Kalkulation der Invest BU der Gothaer evtl. was für dich sein. 

Nochmals etwas näher in die Tarifkalkulation eines Tarifes gehen wir im Artikel “Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung” ein.

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5. Update & Downloads & Bewertungen zur Swiss Life Berufsunfähigkeit

Updates der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit Veröffentlichung dieses Artikels (06 / 2023) gab es keine Updates der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung (prägnante Veränderungen werden im Artikel eingebaut).

Testergebnisse & Bewertungen über die Swiss Life

Die üblichen Verdächtigen sehen die Swiss Life BU so in ihren Tests:

HerausgeberBewertungStand/ Ausgabe
Franke & BornbergFFF+ | hervorragend (Note 0,5)02/2023
Morgen & Morgen5 Sterne | ★★★★★ | sehr gut05/2022
Check 24Tarifnote: sehr Gut (Note 1,3)05/2023
Stiftung Warentest/ FinanztestGut (Note 1,7)05/2021

Wir sind wie immer offen und ehrlich zu Dir - wir halten von diesem Rating mit Sternen, Eulen, Punkten und Noten sehr wenig. Diese nehmen mittlerweile inflationäre Züge an. Kein Wunder, mancher “Rater” lebt ja davon. So kann man das Siegel (z.B. “Sehr Gut”) bei einer bekannten Finanzzeitschrift gegen eine schlanke Schutzgebühr von bis zu 25.000 Euro erwerben. Wie genau und intensiv testet man dann, wenn man von möglichst vielen guten Testergebnissen profitiert? In unserer täglichen Beratung spielen diese vermeintlichen Testergebnisse keine Rolle. Wir nutzen aber aktiv das Programm “Morgen & Morgen” - dies hat den großen Vorteil, dass man schlichtweg die Bedingungen recht sauber darstellen kann. Auf die einzelne Sterneanzahl geben wir aber nichts, sondern wir schreiben lieber solche Beiträge wie hier 🙂.

Ebenso achten wir sehr wenig bis gar nicht auf die Annahmequote, sowie auf die Prozess- wie Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Swiss Life spielt hingegen insbesondere die Leistungsquote extrem aus, wie man im folgenden Ausschnitt sehen kann:

Lustigerweise sagte selbst der Produktmanager von Morgen & Morgen im Biomex.TV (spezialisierte Biometriesendung), dass eine zu hohe Leistungsquote negativ für ihr Rating sei. Ein Versicherer sollte eigentlich nicht mehr leisten, als der Durchschnitt am Markt - sonst geht das zu Lasten des Kollektives. Da merkt man ein bisschen, wie sinnfrei diese Betrachtung ist.

Zudem gibt es häufiger die Frage, ob denn eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sei im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sehen dies nicht unbedingt so, da wir unsere Leistungsfälle über einen Versicherungsberater abwickeln. Grundsätzlich sehen wir eine Rechtsschutzversicherung aber schon immer als sinnvoll an im normalen Leben - aber bitte nicht nur aufgrund einer Berufsunfähigkeit abschließen. Es schadet nicht, eine zu haben, aber das sollte nicht der Antrieb sein.


6. Welchen Vorteil hat nun die Metall / Klinik / Chemierente bei der Swiss Life?

Vor allem erst einmal ein Wohlfühlgefühl. Alles, was wir hier nun in diesem Artikel besprochen haben (Vertragsbedingungen, Gesundheitsfragen, Ausgestaltung, etc.), gilt 1-1 auch für die jeweiligen Branchenlösungen - somit auch 1-1 für die

  • Metallrente
  • Klinikrente
  • Chemierente

Bei der Metallrente können folgende Branchen profitieren:

  • Metall
  • Elektro
  • Kunststoff
  • IT
  • Textil / Bekleidung
  • Stahl
  • Holz

Bei der Klinikrente sieht es so aus (hier werden direkt Berufe beschrieben)

  • Kranken- oder Altenpfleger
  • Apotheker
  • Zahntechniker
  • Verwaltungsangestellter
  • Angestellter Arzt
  • Physiotherapeut/
  • Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Rettungsdienst
  • Niedergelassene Ärzte

Und zu guter letzt die Übersicht der Chemierente in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Chemie
  • Energie
  • Bergbau
  • Pharma
  • Keramik
  • Kunststoff
  • Kautschuk
  • Leider
  • weitere Branchen wie z.B. Glas, Papier, etc..

“Ok, danke für die Info, aber welchen Vorteil gibt es jetzt durch die Branchenlösungen der Swiss Life?”

Folgende Vorteile gibt es in unseren Augen:

  1. Es gibt ein Wohlfühlgefühl, da man als versicherte Person meint, dass man direkt eine für sich passende und individuelle Lösung hat. Dahinter verbirgt sich aber “nur” die Swiss Life. Alter Wein in neuen Schläuchen.
  2. Der größte Vorteil ist aber die Tatsache, dass die Beiträge vielleicht so 1,5-2 Prozent günstiger sind gegenüber dem normalen Tarif der Swiss Life. Bist Du also in einer der obigen Branchen tätig, kannst Du von einem Beitragsvorteil profitieren. Im Flyer der Klinikrente heißt es z.B. “KlinikRente.BU bietet Ihnen maßgeschneiderte Absicherung zu sehr attraktiven Großkundenkonditionen”. Klingt gut, ist aber praktisch nur eine sehr geringe Ersparnis.

Absichern können sich zudem (am Beispiel der Metallrente):

  • Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten 
  • Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen 
  • Schüler, die nach Schulabschluss eine Ausbildung in den MetallRente-Branchen beginnen (Ausbildungsvertrag) 
  • Selbständige in einer der MetallRente-Branchen

Uns geht es mit dieser kurzen Info zu den verschiedenen Branchenlösungen eher darum, dass man Dich nicht veräppelt. Es gibt manche Vermittler am Markt, die sagen “Nur durch die Metall / Klinik / Chemierente bist Du optimal abgesichert, da diese darauf spezialisiert sind”.
Das stimmt definitiv nicht, es ist einfach nur ein sehr gutes Marketing. Interessiert Du Dich für die Swiss Life und bist in einer der obigen Branchen unterwegs, dann nimm die geringe Beitragsersparnis mit. Aber nur, weil Metall / Klinik / Chemierente darüber steht, ist es noch lange nicht eine passende Lösung für Dich.

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7. Fazit & Erfahrung zur Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Puh, wieder ein dicker Schinken geworden mit um die 10.000 Wörter. Chat GPT schrieb hier kein einziges davon 😉.
Aufmerksame Leser werden bemerkt haben, dass wir die Swiss Life grundsätzlich für ein gutes Unternehmen in der Berufsunfähigkeitsversicherung halten, wenngleich uns der neu eingeschlagene Weg mit den ganzen Vertrieben nicht wirklich gefällt. Die Erfahrung und der Bestand lässt sich nicht von der Hand weisen, das finden wir durchaus positiv. Die riesigen Fallstricke auf dem normalen Wege gibt es nicht, einige Punkte sind sogar recht gut und positiv gelöst. Zudem kann man relativ flexibel mehrere Bausteine einbauen, falls man über einen Versicherer relativ viel absichern möchte - Stichwort Pflegerente sowie einen “Light-Schwere Krankheiten Baustein”. 

Es gibt aber dennoch zwei schwergewichtige Gründe, weshalb die Swiss Life in unserer täglichen Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine eher untergeordnete Rolle spielt. 

  1. Die Risikoprüfung ist im Marktvergleich viel zu unflexibel, hart und starr. Zudem gibt es diesen “Fetisch” nach Fragebögen, womit wir ja eigentlich gar nicht arbeiten. Zu uns kommen eigentlich nur Interessenten, mit dem einen oder anderen Problem. Sei es bei diversen Vorerkrankungen, Arztbesuche, komischen Hobbys oder dergleichen - hier ist eine gute und flexible Risikoprüfung für uns so wichtig wie die Luft zum Atmen. 
  2. Insbesondere für angehende Gutverdiener / Akademiker sind die Erhöhungsmöglichkeiten viel zu begrenzt und nicht mehr marktüblich. Ebenso ist die Reduzierung der Beitragsdynamik bei Schülern / Studenten nicht so wirklich toll. Da sich bei uns eigentlich zu 97 % ausschließlich Akademiker, Studenten oder Schüler (respektive deren Eltern) melden, ist dies doch ein großes Problem und wenn eine Handvoll qualitativ hochwertiger Versicherer die Thematik besser lösen, dann folgen unsere Empfehlungen knallhart einen anderen Weg als zur Swiss Life.

Die Swiss Life ist aber definitiv immer im erweiterten Kreis, wo wir von der Seitenlinie jährlich die Risikoprüfung, Verbesserung der Vertragsbedingungen sowie den Annahmerichtlinien beobachten. Bisher blieb die Swiss Life für uns in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber im erweiterten Kreis und so ziehen wir im Moment sieben, acht andere Versicherer in der Beratung unserer (anspruchsvollen) Kunden vor. 

Möchtest Du Dich jetzt über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten, dann melde Dich einfach, beachte vorher aber unsere Spielregeln in der Beratung 🙂.