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Das Wichtigste zum Prognosezeitraum in der BU auf einen Blick

  • Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung = Deine BU leistet, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf für eine bestimmte Dauer nicht mehr ausüben kannst
  • Aktuell möglich sind in den Vertragsbedingungen der verschiedenen Gesellschaften 6 Monate - 36 Monate
  • Für den Arzt wird es umso schwieriger eine Prognose zu treffen, je länger der Prognosezeitraum ist
  • Allerdings sind inzwischen 6 Monate Standard bei den Gesellschaften und bei jedem BU-Vertrag den wir vermitteln

1. Was bedeutet der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hier blicken wir zuerst in das Versicherungsvertragsgesetz (kurz) VVG mit §172 Leistung des Versicherers:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Das klingt doch für den Laien erst einmal sperrig, also übersetzen wir es mal für den Normalsterblichen. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung würde leisten, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf für eine gewisse Dauer nicht mehr ausüben kannst. Was natürlich etwas unklar ist - wie definiert man Dauer (wobei das Oberlandesgericht in Hamm darüber mal ein Urteil gemacht hat - unter dauerhaft versteht man drei Jahre - vgl. OLG Hamm VersR 1995/1039)? Hier sieht man aber zumindest schon mal den Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Arbeitsunfähigkeit. Ist man arbeitsunfähig, so steht (hoffentlich) bald wieder die Rückkehr ins berufliche Leben an. Bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit scheidet man ja vorübergehend aus oder ist ausgeschieden.

Wie lang kann der Prognosezeitraum in der BU-Versicherung sein? 

Die Vertragsbedingungen bei den verschiedenen Versicherern betragen nahezu bei allen Gesellschaften zwischen sechs Monaten (ein halbes Jahr) und 36 Monaten (sprich drei Jahre). Einen längeren Prognosezeitraum von über 36 Monaten haben wir so noch nicht gesehen. 

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Mittlerweile sind sechs Monate Standard

Bieten wir Dir eine BU-Versicherung an, wird der Prognosezeitraum immer bei sechs Monaten sein - nicht länger!

Im Laufe der Jahre gab es am Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung eine recht positive Entwicklung. Moderne Bedingungswerke sehen mittlerweile eine Dauer von sechs Monaten vor, in welcher man aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seine zuletzt ausgeübte, berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. 

Was kann das Problem eines zu langen Prognosezeitraums sein?

Ganz einfach gesagt = es ist für den Arzt / Gutachter viel einfacher, eine Prognose aufgrund Deiner Krankheit in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung von sechs Monaten als für drei Jahre abzugeben. Dass vielleicht die Psychotherapie für sechs Monate es nicht zulässt, den Beruf auszuüben, kann noch attestiert werden. Für drei Jahre würde sich der Arzt aber sicherlich schwerer tun, um eine Prognose für diesen Zeitraum abzugeben.
Passiert einer Krankenschwester ein schwerer Autounfall und es liegt eine Querschnittslähmung vor, so macht ein Prognosezeitraum von drei Jahren sicherlich auch keine größeren Schwierigkeiten, aber die meisten Erkrankungen sind bei weitem nicht so klar und eindeutig.

Hinweis

Ein zu langer Prognosezeitraum kann also dazu führen, dass Du viel schwieriger Leistungen aus Deiner BU-Versicherung bekommst.

Ich kann wieder arbeiten - muss ich die BU-Rente zurückzahlen, da ich den Prognosezeitraum nicht erreicht habe?

Wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten vorausgesagt wurde und die versicherte Person bereits Zahlungen erhalten hat, jedoch vorzeitig wieder arbeitsfähig wird, besteht die Möglichkeit einer Rückzahlung. Im Gegensatz dazu kann sich eine Berufsunfähigkeit länger hinziehen als, vom Arzt ursprünglich prognostiziert. Sobald der Prognosezeitraum erreicht ist und die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, wird das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente leisten – auch rückwirkend.
Es kann ja zudem auch vorkommen, dass sich die “Prozentzahl” der Berufsunfähigkeit während des Prognosezeitraumes geändert hat. Leistung gibt es ja erst, wenn man zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird.


2. Konkrete Beispiele guter Versicherer mit dem Prognosezeitraum

Schauen wir uns mal gemeinsam die Vertragsbedingungen einiger bekannter Versicherer am Markt an. 

Wie wird der Prognosezeitraum bei der Alten Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben?

Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

Dauer: Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er seinen Beruf

  • voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben kann oder
  • bereits sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben konnte und der Zustand andauert. 

Der Versicherte gilt dann als berufsunfähig von Beginn dieses Zeitraums an und wir leisten rückwirkend.

Quelle: Vertragsbedingungen Secur AL Alte Leipziger 04 / 2024

Die durchaus bekannte Alte Leipziger aus Oberursel beschreibt die Zukunft (“voraussichtlich”) wie auch die Vergangenheit (“nicht ausüben konnte”). Sehr gut und kundenfreundlich beschrieben.

Bei der LV 1871 BU-Versicherung finden wir folgenden Passus in den Vertragsbedingungen:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte.

Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten.

Quelle: Vertragsbedingungen Golden BU LV 1871 04 / 2024

Auch hier eine saubere und in unseren Augen auch gut geschriebene Regelung (aus Kundensicht) zum Nachvollziehen. 

Die große Allianz Versicherung hat ebenso einen sechsmonatigen Prognosezeitraum in ihren Bedingungen definiert:

Leistungen in Höhe der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit 

Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Versicherung mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben worden ist oder voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben wird, erbringen wir die folgenden Leistungen: 

  • Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Versicherung. 
  • Wir zahlen eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die erste Zahlung erfolgt gegebenenfalls anteilig. Wir überweisen die Rente jeweils am 1. Bankarbeitstag nach den vereinbarten Fälligkeitsterminen.
Quelle: Vertragsbedingungen Allianz Komfort 04 / 2024

Bei der Allianz liest man zusätzlich noch, dass es auch keine Beitragszahlungspflicht mehr gibt. Dies wäre aber auch bei jeder anderen guten Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall und ist somit keine Besonderheit. Dies findet man teilweise einfach nur an einer anderen Stelle bei den Bedingungen.

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3. Gibt es auch Negativbeispiele beim Prognosezeitraum in der BU?

Wo Sonne scheint, gibt es auch Regen.

Wie aber schon angedeutet, hat sich der sechsmonatige Prognosezeitraum mittlerweile bei den guten Tarifen durchgesetzt. 

A: Ältere Tarife bei einigen Versicherern haben noch einen erhöhten Prognosezeitraum in der BU-Versicherung

Der Marktdruck sorgte dafür, dass mittlerweile fast alle Anbieter bei sechs Monaten sind. Das heißt aber auf der anderen Seite, dass es natürlich noch genügend Alttarife gibt, welche einen Prognosezeitraum von über sechs Monaten in den Bedingungen verankert haben. Als Beispiel haben wir Dir mal zwei Versicherer aufgezeigt. Das ist jetzt kein Bashing, denn die jeweils aktuelle Tarifgeneration hat den Standard von sechs Monaten.

Die DEVK BU hat in ihren Bedingungen aus dem Jahr 2009 noch 18 Monate an Prognosezeitraum.

Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 18 Monate Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Als Beruf ist die von Ihnen zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu verstehen.

Quelle: DEVK BUZ Basis mit Verzicht 07 09

Bei der Signal Iduna finden wir eine Regelung des Prognosezeitraumes von 24 Monaten.

Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein wird, seinen Beruf (bei Selbstständigen auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes) auszuüben. Bei einem ausschließend leidensbedingten Berufwechsel ist maßgeblich der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf. Bei Studenten, Schülern sowie Hausfrauen gilt Abs. 11. bei Beamten Abs. 12.

Quelle: Signal Iduna SBU 11.02

Dies ganze aber schon in den Bedingungen von 2002. Über 20 Jahre also her….

B: Einige Smart / schwache Tarife haben noch einen erhöhten Prognosezeitraum

Man mag es kaum glauben, aber aktuell gibt es immer noch Versicherungstarife, von gar nicht sooo unbekannten Versicherern, welche einen Prognosezeitraum außerhalb der Norm anbieten.

Bei der großen Debeka Berufsunfähigkeitsversicherung findet man im einfachen Tarif noch eine Prognose von 36 Monate(!).

Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

Vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, vollständig nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Quelle: Debeka LV AVB SBU Allgemeine DU BLV20 01 2022

Die Bedingungen der Debeka können allgemein nicht mit der Marktspitze mithalten. Möchtest Du aber unbedingt zur Debeka, dann wähle zumindest den Tarif “BV–T” aus, denn in der Variante “BV-S” bekommst Du die 36 Monate. In der besseren Debeka-Variante sind es zumindest die marktüblichen sechs Monate, aber ansonsten auch mit größeren Schwachpunkten bei der technischen Ausgestaltung wie der Nachversicherung, Beitragsdynamik oder garantierten Rentensteigerung

In eine ähnliche Schiene können wir derzeit eigentlich auch die HUK Berufsunfähigkeitsversicherung stecken, denn hier gibt es in der Classic Variante ebenso einen Prognosezeitraum von 36 Monaten. Das finden wir sehr gefährlich, da nicht wenige Kunden der HUK Coburg meinen dürften, eine Klassikvariante dürfte genügen, so wie vielleicht bei der KFZ Haftpflichtversicherung. Dem ist leider nicht so. Kann die Premiumvariante schon nicht mit dem besten Anbietern am Markt mithalten - der Classic Tarif der HUK ist sogar sehr gefährlich aufgrund des Prognosezeitraums von 36 Monaten:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

•  Die versicherte Person

-ist außerstande, Ihren Berufauszuüben und   
-dieser Zustand wird voraussichtlich für mindestens drei Jahre ab Beginn ununterbrochen andauern.

Quelle: SBU 2022.01 V3

Bei der CosmosDirekt Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir ebenso einen Prognosezeitraum von 36 Monaten vor im Basistarif, mit dem leider sogar sehr aktiv geworben wird. 

Berufsunfähigkeit (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person+ infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für einen Zeitraum von 36 Monaten zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.

Was ist, wenn ich einen hohen Prognosezeitraum in der BU besitze?

Zuerst Ruhe bewahren und sich gut überlegen, ob ein Neuabschluss sinnvoll sein kann.

Nachteile eines Neuabschlusses mit einem normalen Prognosezeitraum:

  • Eine umfassende Neuaufbereitung der Gesundheitsgeschichte ist erforderlich. Im Laufe der Zeit könnten sich neue gesundheitliche Beschwerden ergeben haben, die zu Ausschlussklauseln, Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen führen könnten. Eine mögliche Lösung könnte eine spezielle BU-Sonderaktion mit verkürzten Gesundheitsfragen sein.
  • Die Frist für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (Falschangaben) beginnt von Neuem, wodurch ein Altvertrag bei erheblichen Vorerkrankungen durchaus von großem Wert sein kann. Trotz eines hohen Zeitraums der Prognose. 
  • Für einen Neuvertrag gilt das neue Eintrittsalter, was wahrscheinlich zu einem erhöhten Beitrag führt.

Vorteile eines neuen BU-Vertrages mit einem marktkonformen Prognosezeitraum:

  • Die Verkürzung des Prognosezeitraums.
  • Im Allgemeinen profitiert man von deutlich verbesserten Vertragsbedingungen, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv weiterentwickelt haben.
  • Insbesondere für Akademiker wie Ärzte, Ingenieure, MINT-Berufe oder Kammerberufen (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar oder natürlich Ärzte) könnten die Beiträge trotz erhöhten Eintrittsalters möglicherweise günstiger sein, da risikoärmere Berufsgruppen immer günstiger werden.
  • Möglicherweise war die damalige technische Ausgestaltung nicht optimal gewählt, zum Beispiel könnte das Endalter zu niedrig festgelegt sein oder gewünschte Garantien wie eine Rentensteigerung im Leistungsfall oder eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (die erst ab 2017/2018 an Bedeutung gewann) könnten fehlen.

Du musst also sorgfältig abwägen, ob ein Neuabschluss für Dich in Betracht kommen sollte. Wenn ja, dann stehen wir gerne mit unserer Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung an Deiner Seite.

Hinweis

Sorgfalt geht vor Schnelligkeit

Wichtig - kündige Deinen BU-Vertrag erst, wenn Du einen Neuvertrag abgeschlossen hast und die Police in den Händen hältst.


4. Aber mir ist wichtig, dass keine Prognose bei einer längeren Krankschreibung abgegeben werden muss…?

Hier hat die Tarifwelt mittlerweile auch einen coolen Baustein entwickelt, welcher i.d.R. kostenpflichtig dazugebucht werden muss. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel, auch genannt, Gelbe-Schein Regelung. Diese zahlt Dir schon die monatliche Rente, wenn Du “nur arbeitsunfähig” (=Aussicht auf Besserung) und nicht berufsunfähig bist. Es ist nämlich immer wieder ein Streitfall, wie genau denn der Übergang verläuft.

Zur besseren Verständigung haben wir Dir nochmals den Unterschied aufgezeigt:

ArbeitsunfähigkeitBerufsunfähigkeit
Allgemeine DefinitionWenn die bisherige Tätigkeit zeitweise überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kannWenn man infolge von Krankheit, Körperverletung oder Kräfteverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG)
Begriffs- VerwendungUnterschiedliche Begriffsverwendung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung und EntgeltfortzahlungsgesetzUnterschiedliche Begriffsverwendung im gesetzlichen und privaten Bereich - hier Konkretisierung durch Bedingungswerk
VersicherungsfallBestehen und Bescheinigung einer AU für die in den AVBs geregelte DauerEintritt einer BU und voraussichtliches Fortbestehen für einen gewissen Zeitraum gemäß AVBs (z.B. 6 Monate) und Keine Verweisbarkeit
Erforderliche NachweiseÄrztliche Bescheinigung gem. § 5 EntgFG (gelber Schein oder gleichwertiges Attest)Erforderliche umfangreiche Eigenangaben der VP und fachärztliche Berichte
ProzentregelungNicht erforderlich (Ja-/Nein-Entscheidung)Mindestens 50 % BU oder Unfähigkeit, eine den Beruf prägende Tätigkeit auszuüben
Umfang der NachweispflichtUrsache, Beginn, Art, Verlauf und Dauer der Erkrankung sind anzugebenDer Beruf, die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit müssen nachgewiesen werden
Zeitraum LeistungsbezugFür die Dauer der AU (i.d.R. Begrenzt auf max. Dauer in den AVBs)Für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf des BU-Vertrags

Wenn Du also insgesamt für acht Monate krankgeschrieben wirst, kannst Du rückwirkend Leistung aus der AU-Klausel erhalten. Es muss keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen. Es ist also ein vereinfachter Leistungsauslöser, denn das größte Problem im Leistungsfall ist oftmals der Nachweis, dass Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu über 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel entfällt dieser Passus. 

Die Versicherer leisten im Moment auch ab einer Krankschreibung ab sechs Monaten. Hier würdest Du rückwirkend Leistung bekommen, sowie für jeden Monat, wo Du weiterhin arbeitsunfähig bist. Monat für Monat. Beachte aber bitte, dass die AU-Klausel je nach Versicherer und Tarif maximal 18-36 Monate leistet. Muss nicht am Stück sein. 12 Monate können im Jahr 2029 sein, 9 Monate dann 2031 und die restlichen 15 Monate dann 2039 (bei einem Anbieter mit 36 Monaten AU-Leistung).

Die Thematik driftet zwar bzgl. des Prognosezeitraums etwas ab, sollte aber kurz aufgegriffen werden. Wir hatten jetzt schon einige Leistungsfälle, wo unsere Kunden ohne Probleme die AU-Leistung erhalten haben - sehr unkompliziert. Zwar wäre mit recht großer Wahrscheinlichkeit auch Leistung wg. Berufsunfähigkeit bewilligt worden, hier ist aber der Aufwand bedeutend höher. Man muss halt abwägen.

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5. Fazit zum Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ähnlich wie beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung wirst Du bei einem neuen Tarif immer einen Prognosezeitraum von sechs Monaten auf den Tisch bekommen. Das ist Marktstandard und mittlerweile absolut Usus. Versicherer sollten sich also nicht mit ollen Kamellen rühmen, ebenso nicht Versicherungsvermittler, welche Dir dies als absolutes Highlight verkaufen. Der Sechs-Monats-Zeitraum ist ein absoluter Standard und kein Qualitätsmerkmal mehr in unseren Augen.