1. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Der wichtigste Unterschied ist so banal wie einfach = die Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Prozess mit Aussicht auf Besserung. Die betroffene Person ist für wahrscheinlich kurze Zeit nicht in der Lage, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Es wird also noch mit einer baldigen Verbesserung der Lage gerechnet, welche auch so exakt definiert ist:

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen (…)

Bei Leistungsfeststellung einer Berufsunfähigkeit muss ein Prognosezeitraum von mind. sechs Monaten (bei Alt- bzw. sehr schlechten Tarifen bis zu 36 Monaten) erfüllt werden. Man muss medizinisch nachweisen, dass der aktuelle Zustand für mindestens ein halbes Jahr anhält.
In diesem Sinne ist auch wichtig zu wissen, dass die Erkrankung natürlich einen Einfluss auf den Beruf haben muss. Die Erkrankung muss Dich zu mindestens 50 Prozent behindern, Deine berufliche Tätigkeit auszuüben. So zeigt es auch die genaue Definition:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Folgende Übersicht zeigt Dir den Unterschied nochmals genauer auf:

ArbeitsunfähigkeitBerufsunfähigkeit
Allgemeine DefinitionWenn die bisherige Tätigkeit zeitweise überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kannWenn man infolge von Krankheit, Körperverletung oder Kräfteverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG)
Begriffs- VerwendungUnterschiedliche Begriffsverwendung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung und EntgeltfortzahlungsgesetzUnterschiedliche Begriffsverwendung im gesetzlichen und privaten Bereich - hier Konkretisierung durch Bedingungswerk
VersicherungsfallBestehen und Bescheinigung einer AU für die in den AVBs geregelte DauerEintritt einer BU und voraussichtliches Fortbestehen für einen gewissen Zeitraum gemäß AVBs (z.B. 6 Monate) und Keine Verweisbarkeit
Erforderliche NachweiseÄrztliche Bescheinigung gem. § 5 EntgFG (gelber Schein oder gleichwertiges Attest)Erforderliche umfangreiche Eigenangaben der VP und fachärztliche Berichte
ProzentregelungNicht erforderlich (Ja-/Nein-Entscheidung)Mindestens 50 % BU oder Unfähigkeit, eine den Beruf prägende Tätigkeit auszuüben
Umfang der NachweispflichtUrsache, Beginn, Art, Verlauf und Dauer der Erkrankung sind anzugebenDer Beruf, die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit müssen nachgewiesen werden
Zeitraum LeistungsbezugFür die Dauer der AU (i.d.R. Begrenzt auf max. Dauer in den AVBs)Für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf des BU-Vertrags

2. Das größte Problem beim BU-Leistungsantrag = der medizinische Nachweis für 50 Prozent BU

Jetzt kommen wir auch schon zum größten Problem, dem Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist der medizinische Nachweis, dass Du Deinen Beruf nicht mehr zu über 50 Prozent ausüben kannst. Und nicht (als größtes Hindernis) so etwas wie ggf. eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (=Falschangabe).
Im BU Leistungsfall musst Du Deine exakte berufliche Tätigkeit nachweisen und über Deinen beruflichen Alltag berichten. 

Je nach Erkrankung, Beruf und Komplexität des Falles kann sich ein Leistungsfall sehr hinziehen

Das ist insofern problematisch (ok, eigentlich ist es ja erfreulich), wenn es eine schwammige Grenze gibt zwischen “Wann bin ich eigentlich nur arbeitsunfähig und wann bin ich eigentlich schon berufsunfähig” Die andauernde Krankschreibung durch den behandelnden Arzt setzt rein medizinische Maßstäbe an. Die BU berücksichtigt auch berufskundliche Aspekte. Somit kann der Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit viel häufiger entstehen als eine Berufsunfähigkeit.

Bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel wird auch die Fähigkeit, den Arbeitsweg zu bewältigen, berücksichtigt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fokussiert rein auf die berufliche Tätigkeit. Kann der Kunde also seine Arbeit noch ausüben, kommt aber nicht zum Arbeitsort, dann würde die AU leisten, die BU nicht.
Bei Selbstständigen kann eine AU-Klausel (Krankentagegeld aber beachten) fast noch sinnvoller sein aufgrund der Umorganisationsklausel. Bei der Gelben-Schein-Regelung entfällt dies, da nur die Arbeitsunfähigkeit geprüft wird.

Das typische Beispiel ist für uns eine Person mit einem Kreuzbandriss

Eine Verletzung, die oftmals nur für einige Wochen bis zu wenigen Monaten zu einem Arbeitsausfall führt. Aber je nach Komplexität der Verletzung kann hier auch mal eine Reha erforderlich sein, evtl. wächst das Kreuzband auch momentan nicht so richtig zusammen und der berufliche Alltag wäre noch etwas zu früh. Man möchte zugunsten des Heilungsprozesses auf “Nummer sicher gehen”.  Hält dieser Zustand sechs Monate an, wirst Du höchstwahrscheinlich nicht berufsunfähig sein, da schlichtweg der künftige und vergangene Prognosezeitraum nicht erfüllt wurde. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel würde hier aber zahlen, da nur die Krankschreibung genügt um Leistung zu bekommen.

Eine sechsmonatige Krankschreibung hat eine hohe Relevanz

Laut einer Statistik des Bundesgesundheitsministerium bzw. der gesetzlich Krankenversicherung gibt es knapp eine Millionen Fälle pro Jahr (Erkrankungen von Versicherten in der Privaten Krankenversicherung kommen noch dazu).

Kannst Du berufsunfähig mit einem Satz erklären?

Einfache Frage an Dich = kannst Du mit wenigen Sätzen erklären, wann Du berufsunfähig bist? Hier spielen ganz viele Faktoren eine Rolle.
Es ist aber sehr einfach zu erklären, was Arbeitsunfähigkeit ist. Das siehst Du sprichwörtlich an dem Gelben Zettel.

(Ok, so langsam gibt es endlich auch in Deutschland digitale Lösungen dafür). 

Können eigentlich Schüler, Studenten oder Hausfrauen den AU-Baustein auswählen?

Ja, das ist möglich. Keine Gruppe wird hier ausgeschlossen. Bei manchen Gesellschaften wie dem Volkswohl Bund ist der AU-Baustein sogar kostenfrei für Schüler, bei der LV 1871 kann dieser zu Beginn der beruflichen Tätigkeit nach dem Leben als Student eingeschlossen werden.

Recht anschaulich stellt es auch die LV 1871 in Ihren Golden BU dar.

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3. Anschauliche AU-Praxisfälle der Versicherer

Die Thematik rund um die AU-Klausel ist oft eher schwierig zu fassen, richtige Beispiele aus der Praxis geben sicherlich einen verbesserten Einblick. 

In der Corona Pandemie half die AU-Klausel sehr weiter

Mitte 2021 lauschten wir dem Biometrie Kongress der Bayerischen - einem Versicherer, welchen wir im BU-Bereich mittlerweile sehr schätzen. Ein ganzer Themenblock war hierbei ein Einblick in die Leistungsfallprüfung des Münchener Versicherers. Zwangsläufig kommt man in der heutigen Zeit auf das Thema Covid 19 und ob es schon Leistungsfälle gibt bzgl. der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Dies wurde verneint vonseiten der Bayerischen. Was es aber in einer Vielzahl gibt = Leistungsfälle aufgrunde der Gelben-Schein-Regelung & wo es schon eine sechsmonatige Krankschreibung gab. Zumeist aus psychischen Gründen.
Die Bayerische sagte mit eigenen Worten, dass man nicht viel prüfen kann, wenn der Gelbe Schein vorliegt. Der Leistungsauslöser ist somit klar gegeben, ein Nachweis über die eigentliche berufliche Tätigkeit entfällt komplett.

Bruch des linken Sprunggelenks nach einem Skiunfall - sieben Monate AU Leistung

Die geschätzte Nürnberger Versicherung (die haben sich wirklich gemausert) gibt Einblicke in ihre Leistungsprüfung und stellt uns wahre Begebenheiten vor - vielen Dank dafür. Besser könnten wir den Vorteil der AU-Klausel nicht aufzeigen, von daher zeigen wir Dir gerne diese Praxisbeispiele. 

Dieser untenstehende Fall ist ähnlich wie in unserem Beispiel mit dem Kreuzbandriss.

Auch eine Hauterkrankung kann zu einer AU-Leistung führen

Der Prognosezeitraum von sechs Monaten wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall nicht erreicht. Mit dem Gelben Schein gibt es rückwirkend die Leistung von monatlich 1.000 Euro.


4. Es gibt eine “Gute” und eine “Schlechte” Form der AU-Klausel

Bisher haben wir viel Positives über die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört. Im Kleingedruckten unterscheidet sich die Definition aber sehr. 

Schauen wir uns mal bei zwei Gesellschaften den genauen Wortlaut der Bedingungen an.

HDI Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitsunfähigkeitsklausel:

....Leistungen wegen Krankschreibung können nur dann verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden….”

LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitsunfähigkeitsklausel:

“....Wenn Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit beantragen, müssen Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen…

Der Unterschied dürfte Dir direkt ins Auge springen. Bei einem Versicherer musst Du einen zeitgleichen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeit stellen. Hier wird zuerst geprüft, ob Du berufsunfähig bist mit all seinen Facetten der umfangreichen Leistungsfallprüfung. Hier empfehlen wir Dir auch immer einen Experten mit ins Boot zu holen (wir haben hier ein breites Netzwerk), falls ein Leistungsantrag in der BU gestellt wird.
Kommt die Versicherung zur Kenntnis, dass Du nicht berufsunfähig bist, so bekommst Du dennoch Leistung aufgrund der AU-Klausel.

Verzichtet ein Versicherer wie die LV 1871 auf den zeitgleichen Leistungsantrag, so genügt praktisch einzig und allein - salopp gesagt - der Gelbe Schein

Im Detail beschreibt es die LV 1871 in der Berufsunfähigkeitsversicherung so:

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit verlangen (Obliegenheiten)?

1.   Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit beansprucht, sind uns unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen:

a)   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen. Diese benötigen wir, wenn für die

versicherte Person eines der folgenden Kriterien gilt:

-   Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

-   Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

-   Es besteht eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit.

a) Entsprechende privatärztliche Atteste, falls für die →versicherte Person keines der Kriterien aus Absatz 1 a) gilt. Hierunter fallen zum Beispiel Selbstständige ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch oder nicht erwerbstätige Personen. Zu den entsprechenden privatärztlichen Attesten zählen zum Beispiel:

-   Bescheinigungen zur Beantragung von Krankentagegeld

-   Dienstunfähigkeitsbescheinigungen

-   Bescheinigungen zur Beurlaubung vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen

b)     Soweit vorliegend, amts- beziehungsweise schulärztliche Bescheinigungen sowie Gutachten der Krankenversicherung.

Kosten, die hierdurch entstehen, muss der Ansprucherhebende tragen.

1.   Die Bescheinigungen müssen von einem zugelassenen und praktizierenden Arzt ausgestellt worden sein. Praktiziert der Arzt nicht in dem Land, in dem die →versicherte Person ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz hat, behalten wir uns vor, eine Bescheinigung durch einen unabhängigen, dort praktizierenden Arzt zu verlangen.

2.   Mindestens eine der Bescheinigungen muss von einem für die Erkrankung zuständigen Facharzt ausgestellt worden sein. Sie muss Angaben zu Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie zu der beziehungsweise den zugrundeliegenden Diagnosen enthalten. Diese müssen den Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen entsprechen, die aktuell in Deutschland gültig sind (Diagnoseschlüssel der jeweils gelten- den internationalen Klassifikation – ICD).

Hinweis

Achte auf die gute Form der AU-Klausel!

Möchtest Du eine AU-Klausel einbauen in die Berufsunfähigkeitsversicherung, so empfiehlt sich die “gute” Form der Gelben-Schein-Regelung, ansonsten gehen viele Vorteile der Gelben-Schein Regelung verloren. 


5. Übersicht Leistungsdauer, Mehrprämie und “Gute / Schlechte” Form der AU Klausel

Prinzipiell gibt es drei große Unterscheidungsmerkmale in der Arbeitsunfähigkeitsklausel:

5.A.: Die Leistungsdauer in der AU Klausel

Eine BU-Rente wird bis zum Ende der Versicherungsdauer leisten, welche i.d.R. bei 67 Jahren liegt. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist von der Leistungsdauer aber beschränkt und kann natürlich nicht ewig leisten.
Am Markt gibt es die unterschiedlichen Ausprägungen von 18 bis 36 Monate. Ganz zu Beginn hatte die Condor die Regelung, dass die AU-Klausel unbegrenzt versichert sei. Marketingtechnisch gut, in der Realität ist man natürlich längst mal irgendwann berufsunfähig. Die Condor kippte aber die Regelung auf nun 36 Monate - hing wohl auch mit Rückstellungen zusammen, welche man intern in der Bilanz bilden musste.

Nehmen wir eine Gesellschaft an, welche 24 Monate leistet. Hier dürftest Du also insgesamt 24 Monate krankgeschrieben werden während der Laufzeit. Diese müssen aber nicht am Stück sein. Du kannst also einmal für acht Monate im Jahr 2027 Leistung bekommen, dann nochmals im Jahr 2031 für sechs Monate und im Jahr 2037 für zehn Monate. Danach entfällt die Klausel.

Somit ist es logisch = je länger die Leistungsdauer, desto besser für Dich.

5.B.: Die Mehrprämie der Arbeitsunfähigkeitsklausel

Die Gelbe-Schein-Regelung ist definitiv ein Mehrwert für die versicherte Person und kostet dementsprechend (zumeist!) eine höhere Prämie. Diese liegt i.d.R. bei 4-15 Prozent - die Unterschiede je nach Gesellschaft sind also immens

Bei manchen ist der Gelbe Schein aber inkludiert in den Vertragsbedingungen. D.h., es gibt keine Mehrprämie dafür. Das prominenteste Beispiel ist war hierbei sicherlich die große Allianz.  Mit dem Update 12 / 2023 der Allianz ist der Baustein nun auch kostenpflichtig im Tarif Premium (statt Komfort). 
Interessant ist auch etwas, wenn man die Geschichte der BU und auch der AU-Klausel betrachtet. Die Condor Versicherung war hier vor über zwei Jahrzehnten (im Jahr 2000, um es genau zu sagen) der Vorreiter und man hatte all die Jahre ein richtiges Alleinstellungsmerkmal. Andere Versicherer machten die Lösung der Condor schlecht bzw. sahen dies nicht als Mehrwert an. Um 2016 / 2017 gab es einen Dominosteineffekt und viele Anbieter stießen nun auch mit auf den Zug auf. Die Condor hat Mitte 2022 die AU-Klausel auch nochmal kostenpflichtig gemacht bzw. separat gestellt. 

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften muss man die AU-Klausel extra anwählen, was wir aber auch für gut und richtig halten. So kann sich jeder Verbraucher seine persönliche Berufsunfähigkeitsversicherung so zusammenstellen, wie man diese möchte und zahlt nicht für Leistungen, die man gar nicht benötigt.

5.C.: Zeitgleicher BU Leistungsantrag notwendig?

Diesen Punkt haben wir schon unter 4. angesehen. Das ist ein kleiner, aber sehr entscheidender Punkt bei der AU-Klausel. 

Anbei die große Übersicht über die aktuellen Arbeitsunfähigkeitsklauseln am Markt:

GesellschaftLeistungsdauerMehrpreis ca.Gute/Schlechte
AU-Form
Allianz36 Monate7 %
Alte Leipziger24 Monate3,3 %
AXA24 Monate4,7 -9,1 % 
Barmenia18 Monate5,7 %
Baloise (früher Basler)36 Monate6,2 %
Bayerische18 Monate (Prestige 36)11 %
Canada Life24 Monateinklusive
Condor36 Monate6,4 %
Continentale24 Monate13 %*
CosmosDirekt24 Monate15 %
Debekabietet keine AU Klausel an  
Dialog24 Monateca. 4 %
DEVK24 Monateca. 6 %
Dialog24 Monate3,2 %
Ergo18 Monate15 %*
Generali18 Monateunbekannt
Gothaer36 Monate10,6 %*
Hannoversche24 Monate8–12 %
Hanse Merkur18 Monate7 %
HDI36 Monate5–12 %
HUK-Coburg24 Monate7-8 %
LV 187124 Monate8,5 %
Münchener Verein18 Monate11 %
Nürnberger24 Monate7 %
Stuttgarter18 Monate9,3 %
Swiss Life24 Monate5,8 %
Universa36 Monate13,3 %*
Volkswohl Bund36 Monate6,4 %
WWKbietet keine AU-Klausel an  
Württemberigsche24 Monate6,7 %
Zurich24 Monate2,8 %

*Nur wählbar als Optionspaket mit mehreren Leistungen neben dem AU-Baustein

*Nur wählbar als Optionspaket mit mehreren Leistungen neben dem AU-Baustein

Folgende Unternehmen bieten keine AU Klausel an: Cosmosdirekt, Debeka, Getsurance, Hanse Merkur, Helvetia und WWK.


6. Trends bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel

Dieser noch (auf dem gesamten Markt gesehen) recht junge Sparte hat immer wieder einige Trends zu verzeichnen, welche wir Dir nicht vorenthalten möchten. 

07 / 2022 Der Volkswohl Bund führt die flexible Gelbe-Schein Regelung ein

Mit dem großen Tarifupdate 07 / 2022 führt der Volkswohl Bund die Option ein, dass man die AU-Klausel auch während der Laufzeit einbauen kann. Wenige Gesellschaften wie die Nürnberger lassen dies in den ersten fünf Jahren zu. Beim Volkswohl Bund liegt die letzte Möglichkeit bei 50 Jahren, es muss aber ein Ereignis erfolgen. Dies kann auch der Wechsel von der Elternzeit in die bisherige berufliche Tätigkeit sein. Die AU-Klausel wird also etwas flexibler. Um das Kollektiv zu schützen gibt es aber eine Gesundheitsfragen nach längeren Krankheitszeiten in den letzten 24 Monaten. 
Zudem wurden die Beiträge günstiger von ca. 13 Prozent Zuschlag auf 6-7 Prozent. Auch das ist ein kleiner Trend. Früher hatten viele Gesellschaften teilweise Zuschläge von 15 Prozent zu verzeichnen, dieser sinkt jetzt kontinuierlich. 

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7. Auch in der Grundfähigkeitsversicherung hält die AU-Klausel Einzug

Nicht für jede Person passt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sei es aus preislichen Gründen, diversen Vorerkrankungen oder einfach der Erkenntnis, dass eine Grundfähigkeitsversicherung besser zu meinem Bedürfnis passt. 

Bei der Grundfähigkeitsversicherung gibt es ganz andere Leistungsauslöser als in der BU. Die wichtigste Erkenntnis ist aber, dass ein Leistungsfall völlig unabhängig von der beruflichen Tätigkeit vorliegen kann. Einzig und allein die Nichtausübung einer gewissen Tätigkeit (stark vereinfacht gesagt = Gehen, Hören, Knien, Sitzen, Schreiben, Stehen, Treppensteigen, Gebrauch der Arme, geistige Leistungsfähigkeit ….) ist hier Leistungsvoraussetzung für eine monatliche Rentenzahlung. 

Nun dringt die Grundfähigkeitsversicherung auch in die Berufstätigkeit dank der AU-Klausel ein

Mit der Basler und der Dortmunder (Tochter des Volkswohl Bund) gibt es zwei namhafte Anbieter, welche nun auch eine Gelbe-Schein-Regelung anbieten. Die Leistung ist hierbei auf 18 Monate begrenzt.

Bei der Basler sind im Moment (07 / 2021) auch 18 Monate begrenzt.

Entgegen der Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier natürlich nicht zeitgleich ein Leistungsantrag gestellt werden auf BU - die Leistungsvoraussetzungen sind hier ja auch sehr unterschiedlich.

Dies war jetzt aber nur ein kurzer Ausflug in die Welt der Grundfähigkeit & wir wollten nur anmerken, dass sich hier die AU-Klausel langsam aber sicher auch durchsetzt als möglicher Baustein. Die Grundfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich aber eh eine sehr junge Sparte, wo sich noch viel zum Positiven ändern wird.


8. Unsere echten Leistungsfälle in der AU-Klausel!

Das “Leben” holt uns natürlich auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Jeder hofft zwar, dass er nicht erkrankt, aber leider kommt das Leben mal dazwischen. Dann sollte die Versicherung da sein, wofür sie geschaffen ist - Hilfe, wenn es einem nicht so gut geht. Wir möchten Dir mit diesem Absatz also einen kleinen Einblick geben in bisherige Leistungsfälle aufgrund der AU-Klausel. Unter einem der obigen Punkt haben wir Leistungsfälle der Versicherer gezeigt, nun kommen aber bei uns immer wieder echte Leistungsfälle hervor.  Wie man sieht, geht es um extreme Summen. 

A: Erstmals über 13.000 Auszahlung durch die Nürnberger durch die AU-Klausel

Unsere Kundin bekam Mitte 2023 bedauerlicherweise die schreckliche Diagnose eines Brustkrebs. Sofort wurden alle medizinischen Maßnahmen begonnen. Wie der erste Schock überwunden war, wurde ein Leistungsantrag auf AU bei der Nürnberger gestellt. Vertragsabschluss war im Jahr 2019, damals gab es für 24 Monate die Leistung - damals auch schon in guter Form, es muss kein Extra-Leistungsantrag gestellt werden.

Der Zeitraum von der Einreichung über die Anerkennung waren knapp drei Wochen, also durchaus im guten Bereich. Aufgrund der sehr guten Aufbereitung des damaligen Antrags erfolgte wohl auch keine intensive Prüfung möglicher Falschangaben, da die Gesundheitsangaben alle plausibel erschienen. 

Mehr zu diesem Fall kannst DU unter “Erstmals über 13.000 Euro Auszahlung - die AU-Klausel der Nürnberger BU greift!nachlesen. 

Anbei noch das Schreiben mit Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit vonseiten der Nürnberger.

B: Auszahlung von über 21.000 Euro bei der Bayerischen dank der Arbeitsunfähigkeitsklausel

Ein haariger Fall. Der BU-Antrag wurde Mitte 2021 für den selbstständigen Kaufmann gestellt. Der Wunsch damals war eine Absicherung von 2.500 Euro, die im Tarif Prestige der Bayerischen versichert wurde. Ein Jahr später erkrankte die Person leider an einer psychischen Erkrankung und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Es erfolgte eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht, aber die Weste war wie erwartet rein. Hier zeigt sich wieder, wie wichtig die saubere Aufbereitung der Gesundheitsgeschichte ist.

Insgesamt war unser Kunde vom 01.07.2022 bis zum 28.02.2023 krankgeschrieben, was eine Auszahlung von genau 20.000 Euro (2.500 Euro * 8 Monate) zur Folge hatte. Zudem wurden die bis dahin entrichteten Beiträge von der Bayerischen Versicherung zurückerstattet. Eine beträchtliche Summe. Ob es für diesen relativ überschaubaren Zeitraum auch Leistungen von der BU-Versicherung ohne den AU-Baustein gegeben hätte, entzieht sich unserer Kenntnis.

Anbei das Schreiben der Bayerischen zur Anerkennung & Abrechnung der Arbeitsunfähigkeitsklausel


9. Wann wir eine AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht empfehlen!

Der Vorteil liegt auf der Hand - für eine längere Zeit der Arbeitsunfähigkeit ist die Gelbe-Schein-Lösung eine wunderbare Möglichkeit, um vereinfachte Leistung zu erhalten. Aber die Frage muss gestattet werden = benötigt man unbedingt eine Leistung während der Krankschreibung?

Wir halten die Berufsunfähigkeitsversicherung als die wichtigste existenzielle Absicherung!

Sollte das Leben mal nicht so laufen wie geplant, so sichert Dir eine auskömmliche BU-Rente praktisch den Lebensstandard. Für uns sind zwei Sachen sehr wichtig, welche absoluten Vorrang vor einer AU-Klausel haben sollten:

Das passende Endalter mit 67 Jahren & die maximale Absicherungshöhe (60 % des Bruttogehaltes), welche für Dich möglich ist. Der gelbe Schein sichert Dir kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu, langfristig helfen Dir aber eine hohe Rentenhöhe und das passende Endalter viel mehr. 

Sollten dann noch finanzielle Mittel bei Dir vorhanden sein, so empfehlen wir Dir die garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik in der BU. Diese kann bis zu drei Prozent vereinbart werden, der Großteil unserer Interessenten wählt hier zwei Prozent aus. Diese halten wir langfristig für sinnvoller, da diese den Fall absichert, wenn die “Kacke sprichwörtlich am Dampfen” ist.
Die AU-Klausel schadet auf keinen Fall, aber diese leistet je nach Anbieter maximal 36 Monate. Nicht 50 Jahre und mehr (wenn man jetzt von einer Schüler BU ausgeht). 

Bedenke immer wieder, dass Du (falls normal angestellt) nach dem 43. Tag (davor hast Du eine volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) auch einen relativ hohen Anspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Krankentagegeld besitzt. Zusammen mit einer Leistung des BU-Versicherers aufgrund des AU-Baustein kommen hier erhebliche Summen zusammen. 

Sollten die Parameter zur passenden technischen Ausgestaltung in der BU wie die richtige Rentenhöhe, das passende Endalter sowie die Leistungsdynamik korrekterweise gesetzt sein, so kann der Blick durchaus auf die AU-Klausel gerichtet werden. Solltest Du ein gutes, finanzielles Polster besitzen, so kann auf den Baustein ggf. verzichtet werden. 

In der Basisrente kann eine AU-Klausel nicht eingebaut werden

Manche Vermittler schwören auf eine Kombination aus der Basisrente gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sehen dies etwas skeptischer, kann in wenigen Einzelfällen aber durchaus Sinn machen (z.B. bietet die HDI stark vereinfachte Gesundheitsfragen in Zusammenhang mit einer Basisrente an).
Aus gesetzlichen Gründen kann aber der AU-Baustein nicht in eine Basis / Rüruprente eingebaut werden, diese Möglichkeit bleibt Dir verwehrt.


10. Vorsicht in Zusammenhang mit einer Privaten Krankentagegeldversicherung

Besitzt Du eine private Krankentagegeldversicherung, so kann es im Leistungsfall evtl. zu Problemen führen. In den Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherung aus dem Jahr 2009 steht nämlich folgendes:

Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.

Das Problem ist auch, dass die Krankengeldanbieter die Höhe begrenzen und man sich nicht “überversichern” darf. Die Frage bleibt = handelt es sich bei einer AU-Leistung um ein sonstiges Krankentagegeld oder Krankengeld? Das muss erst entschieden werden, die Tendenz geht aber zu Nein. Immerhin wird die Auszahlung aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel anders versteuert wie das Krankentagegeld und es findet keine tägliche Auszahlung (=je Krankentag) statt, sondern monatlich. 

Du solltest Deinem Versicherer also die gewählte AU-Klausel absegnen lassen 

Es gibt leider auch noch kein abschließendes richterliches Urteil, ob beides zusammen erlaubt wäre (private Krankentagegeldversicherung & Leistung aus dem AU Baustein des BU-Versicherers).
I.d.R. laufen die uns bekannten Leistungsfälle ohne Probleme durch, aber ob ein bestimmter Versicherer in einigen Jahren “streitfreudig” agiert, liegt leider auch nicht in unseren Händen.

Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung verweist bei der Beantragung / Berechnung zur BU auch direkt auf die Thematik - eigentlich auch eher löblich. 

Besitzt Du keine private Krankentagegeldversicherung, so ist die Thematik unproblematisch. Der AU-Baustein korreliert nicht mit der Leistung der Lohnfortzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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11. Alternative zum AU Baustein - die Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag

Eine Krankentagegeldversicherung finden wir eigentlich durchaus charmant. Immerhin leistet diese ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn Du keine Lohnfortleistung vom Arbeitgeber bekommst (Selbstständige also ausgenommen).
Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber etwas geringer und betragen über den Daumen herum ca. 80 Prozent Deines bisherigen Gehaltes (vereinfacht ausgedrückt). Somit kann eine Lücke entstehen. 

Den Rest kannst Du über eine private Krankentagegeldversicherung abdecken. Der Vorteil gegenüber dem AU-Baustein liegt natürlich auch darin, dass das Krankentagegeld viel früher greift und nicht erst ab einer (prognostizierten) Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten. Bist Du “nur” vier Monate arbeitsunfähig, so würdest Du beim BU-Versicherer mit Baustein leer ausgehen. 

Bei der privaten Krankentagegeldversicherung werden aber umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt, die Annahmequote ist teilweise sogar noch etwas härter. Wir favorisieren hierbei gerne die Barmenia und neuerdings die Hallesche (gehört zum Alten Leipziger Konzern), welche bis zu einem täglichen Satz von bis zu 30 Euro (bei 30 Tagen im Monat also 900 Euro) vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten. Hört sich erstmals wenig an, genügt aber für eine Absicherung von bis zu einem Nettogehalt von ca. 3.800 Euro. Lücke kann also gut geschlossen werden. 

Anbei die vereinfachte Gesundheitsfrage der Barmenia Krankentagegeldversicherung:

Weitere Informationen findest Du unter “Barmenia Krankentagegeld vereinfachte Gesundheitsfragen”. 

Sehr charmant finden wir auch seit Ende 2021 die Aktion der Hallesche, welche bis zu 30 Euro am Tag absichert (Barmenia 25 Euro). Im Prinzip gibt es im schlimsmten Fall eine Wartezeit vor zwei Jahren. Somit ist auch die Thematik der Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung relativ sauber, da dann einfach nicht geleistet wird & der Versicherer auf das Kündigungsrecht verzichtet. 

Anbei die Antragsfragen der Halleschen Krankentagegeldversicherung:

Beide Aktionen haben Folgendes gemeinsam:

  • Beides nur für Arbeitnehmer
  • Man muss Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein (also nicht für PKV-Versicherte)
  • Man darf derzeit nicht Arbeitsunfähig sein
  • Höchstaufnahmealter bei der Barmenia 55 Jahre, bei der Halleschen sogar 64 Jahre
  • Bei der Halleschen darf es noch keine weitere Krankentagegeldversicherung geben

Mehr Infos zur Halleschen findest Du unter "Hallesche Krankentagegeld Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen". 

Beides finden wir recht sauber - evtl. kann kann ein Krankentagegeld auch eher in Frage kommen, wenn Du eine bedeutende Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen hast.