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Erstmals über 13.000 Euro Auszahlung - die AU-Klausel der Nürnberger BU greift!

| Berufsunfähigkeit

Wir kommen jetzt langsam in eine neue Phase in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir vermitteln bekanntlich seit Jahren intensiv die BU-Versicherung, auch das Jahr 2023 war hier wieder ein Rekordjahr für uns, wobei wir mittlerweile auch zu viert sind in diesem wichtigen Bereich (bis 2019 war Tobias alleine, danach bekamen wir Zuwachs mit Patrick, Laura und Sabine). Das hat natürlich langsam zur Folge, dass bei einigen unserer Kunden das Leben dazwischen kommt, was nicht so geplant war. Sprich, wir bekommen auch Leistungsfälle ins Haus, aufgrund verschiedener neuer Erkrankungen.

Leistungsfall Arbeitsunfähigkeitsklausel Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung

Da wir damit schon gerechnet haben, sind wir eine Kooperation mit dem BU-Expertenservice eingegangen, welcher unsere BU-Leistungsfälle von Anfang bis zum Ende begleitet. Das Team rund um Stephan Kaiser ist seit Jahren ausschließlich auf die professionelle Leistungsfallabwicklung spezialisiert und hat sich einen sehr guten Namen in Fachkreisen gemacht. Wer mehr dazu wissen möchte, dem sei unser Artikel “Unsere Vorgehensweise im Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung” empfohlen. In der BU-Versicherung gibt es aber bei den meisten Anbietern auch die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel einzubauen. Dies hat den Vorteil, dass kein umfangreicher BU-Leistungsantrag gestellt werden muss, sondern - salopp gesagt - genügt der gelbe Schein (ja, wir wissen, ist nicht zu 100 Prozent korrekt dargestellt, aber für unsere Leser dürfte dies sehr einleuchtend sein). Diese greift, wenn eine sechsmonatige Krankschreibung, aber noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wir möchten mit diesem kleinen Artikel jetzt keine Wissenschaft betreiben, sondern nur kurz Einblick in unsere Praxis und das Leistungsverhalten der Gesellschaft geben.

1. Vorgeschichte - Abschluss 2019 mit dem AU-Baustein bei der Nürnberger

Über ihren Freund kam unsere Interessentin auf uns zu, sie ist derzeit Assistenzärztin. Die Aufbereitung der Gesundheitshistorie war nicht so einfach, denn unser Gesundheitsdaten-Beiblatt hatte insgesamt vier Seiten mit Angaben über Vorerkrankungen. Dazu gab es ein ärztliches Attest und eine Stellungnahme aufgrund einer Falschabrechnung. Nach der erfolgten anonymen Risikovoranfrage und dem positiven Votum einer normalen Annahme bei verschiedenen Gesellschaften, entschieden wir uns gemeinsam für die Nürnberger Versicherung. Abgesichert werden sollten 1.800 Euro mtl. BU-Rente, was damals unter unserer Empfehlung lag, aber letztendlich ist es eine Kundenentscheidung, wie die technische Ausgestaltung für jemanden passt. Neben einer Beitragsdynamik von fünf Prozent sowie einer garantierten Rentensteigerung von einem Prozent, wurde auch die AU-Klausel mit eingebaut. Diese hatte schon eine gute Form. Sprich, es musste nicht gleichzeitig ein komplizierter (trotz obiger Hilfe durch den BU-Expertenservice) und umfangreicher Leistungsantrag gestellt werden, sondern es genügt die ärztliche Bescheinigung über die Krankschreibung. Wie auch im aktuellen Tarif leistet die Nürnberger maximal 24 Monate.
Der Antrag wurde Anfang 2019 dann bei der Nürnberger gestellt, wenige Tage später folgte schon die Policierung. Soweit alles gut.


2. Mitte 2023 die Schockdiagnose - Brustkrebs

Mitte 2023 gab es die schockierende Diagnose Brustkrebs. Natürlich wurden medizinisch erstmal alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet. Einige Zeit später wurde aber mit uns Kontakt aufgenommen und entschieden, dass man den AU-Klausel gerne bei der Nürnberger ziehen möchte. Die Unterlagen wurden besorgt und am 23.11.2023 wurde von unserer Seite an die Nürnberger der Leistungsantrag gestellt. 

Am 13.12.2023 wurde der Leistungsantrag schon anerkannt und bewilligt

Die monatliche Rente stieg dank der Beitragsdynamik in den letzten fünf Jahren auf monatlich 2.168 Euro. Man sieht also wieder, wie wichtig sich die Annahme der Dynamik in der Praxis gestaltet. Noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn zu Beginn schon eine höhere Absicherung stattgefunden hätte, aber dem ist nun so. Zudem bekommt unsere Kundin auch die bezahlten Beiträge in diesem Zeitraum erstattet. Voraussichtlich (soweit man dies bei Brustkrebs sagen kann), hält die Arbeitsunfähigkeit bis Anfang 2024 an.


3. Wie beurteilen wir die Leistungsregulierung der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorher müssen wir einen anderen Aspekt beachten. Gibt es in den ersten zehn Jahren einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung (würde aber auch z.B. für die private Krankenversicherung gelten), so kann und wird jeder Versicherer eine mögliche vorvertragliche Anzeigepflicht (sprich Falschangaben) prüfen. Diese kann relativ umfangreich ausfallen, indem beispielsweise Ärzte, welche vor dem Antrag (in diesem Fall 2019) aufgesucht wurden, angeschrieben werden oder man eine detaillierte Auskunft der Krankenkasse vorzeigen muss. Kann, muss aber nicht. Wir sind uns sicher, dass dies in diesem Leistungsfall nicht gemacht wurde.

Der Trumpf - die umfangreichen Angaben zum Antrag

Im obigen Fall folgte sicherlich auch eine Prüfung des damaligen Antrags. Wie aber schon erwähnt, wurden die Gesundheitsfragen in der BU sehr sauber beantwortet, jeder Arztbesuch bei vielen verschiedenen Ärzten fand Einklang in den späteren Antrag. Die Nürnberger erkannte dies und hat nun wohl gesagt “Sieht sehr lückenlos aus, hier leisten wir jetzt ohne weitere Prüfung möglicher Falschangaben, da uns alle Angaben im Antrag mehr als plausibel erscheinen”. Eine intensivere Forschung wegen möglicher Falschangaben wäre ja auch wiederum zeit- und somit kostenintensiv. Das Gesamtbild passte und somit erfolgte innerhalb weniger Wochen die Auszahlung eines fünfstelligen Betrages.

Wie sagte uns ein befreundeter Mitarbeiter der Nürnberger auf dem kurzen Wege:

  • Pauschale Antwort geht nicht
  • AU-Klausel schließt vvA-Prüfung per se erstmal nicht aus
  • Gefühl/Gemengelage/konkreter Hinweis auf vvA liegt vor -> Einleitung vvA-Prüfung auch bei AU
  • Keine Hinweise -> keine vvA-Prüfung

Gib bitte dem Leistungsfallprüfer also ein “gutes” Gefühl, dass die Gesundheitshistorie sauber aufbereitet wurde. 

Was natürlich auch eine kleine Rolle spielte - der sogenannte “Barwert” der AU-Klausel ist natürlich nicht so hoch, da maximal 24 Monate geleistet werden würde. Wäre eine BU-Leistungsantrag gestellt worden, dann müsste die Gesellschaft viel höhere Rückstellungen in den Büchern veranschlagen, denn dieser kann ja bis Vertragsende, meistens bis Endalter 67 laufen. 

Von daher sorgt tendenziell die AU-Klausel für eine viel schnellere Regulierung & Anerkennung als ein Leistungsantrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wem also unkomplizierte Leistungen wichtig sind (welche selbstredend aber nicht unbegrenzt laufen), für den sollte die AU-Klausel Bestandteil des Versicherungsvertrages sein. Mittlerweile bieten viele BU-Tarife diese ja schon für bis zu 36 Monate an, darunter auch solche Größen wie die Allianz, Baloise, Volkswohl Bund, Gothaer oder auch eine kleine Universa.

Auf der anderen Seite gibt es immer noch große Versicherer wie die Debeka, welche Ihren Kunden gar keine AU-Klausel anbieten. 


4. Welche Schlüsse ziehen wir als Finanzberatung Bierl daraus?

Wie schon angedeutet, werden bei uns die Leistungsfälle in der biometrischen Absicherung massiv zunehmen - das ist einfach der Zeit geschuldet. So haben wir im ähnlichen Zeitraum auch einen BU-Leistungsfall bekommen, welcher auch mit einer Krebserkrankung im Zusammenhang stand. Hier leistete die Barmenia Berufsunfähigkeitsversicherung (wurde damals 2018 in Folge einer Sonderaktion vermittelt) auch innerhalb weniger Wochen anstandslos. 

Die größte Angst bei unseren Interessenten ist oftmals, dass die Versicherung nicht zahlt und sich herauswinden möchte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat ja bekanntlich nicht den besten Ruf in (manchen) Medien, dies bekommt natürlich auch der Verbraucher mit. Von daher ist natürlich die Beobachtung des Leistungsverhaltens eine sehr wichtige Aufgabe von uns. Sei es durch den intensiven Austausch mit Kollegen, dem BU-Expertenservice oder natürlich auch immer mehr unserer Erfahrungen. Das ergibt dann ein Gesamtbild an Versicherer, welche wir empfehlen und welche eher nicht. Die schönsten Vertragsbedingungen, Prospekte oder attraktives Preis- / Leistungsverhältnis sind schön und gut, wenn es intern die Regelung gibt “Wir wiegeln erstmal ab und schauen, dass wir nicht zahlen”. Wenn ein Versicherer diese Taktik anwendet, dann ist er raus bei uns. Finito. Feierabend. 

Die Nürnberger zeigte sicher hier in unseren Augen absolut zufriedenstellend und fair, das muss man nun wirklich erwähnen.

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