Wichtig: Falls für Dich eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen nicht infrage kommt, so beachten Sie bitte vor einer Kontaktaufnahme unseren Artikel „Sorry, wir können im Moment leider keine Beratung leisten, wenn Du nur eine normale Risikolebensversicherung möchtest.“ Wir versinken leider in Arbeit!

Wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung stehst Du ebenso in der Risikolebensversicherung vor der intensiven Aufbereitung Deiner persönlichen Krankenakte. Denn die Versicherungsgesellschaft hat die Auswahl, ob und zu welchen Konditionen Du versichert wirst. Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys oder bisherige Ablehnungen lauern auf dem Weg zur passenden Absicherung Deiner Liebsten. Du machst Dir den Aufwand der intensiven Aufbereitung der Gesundheitsfragen für die Risikolebensversicherung somit nicht für uns, sondern für Deine Hinterbliebenen. Gehst Du hier unsauber vor, droht eine „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“, worauf sich die Versicherungsgesellschaft berufen kann.

Unsere drei Favoriten sind derzeit in der Risikolebensversicherung:


Die Antragsweise unterscheidet sich nicht wesentlich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Im Artikel „Krankenakte Berufsunfähigkeitsversicherung“ erklären wir nochmal die Wichtigkeit, bei „Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung“ zeigen wir Dir den Weg zur passenden Absicherung auf. Dies ist zwar für eine BU beschrieben, der Weg in der Risikolebensversicherung ist nahezu identisch. Dieselbe Risikoprüfung wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier Deinen Fall prüfen (wenn die Gesellschaft überhaupt eine Voranfrage zulässt). Die Annahmequote unterscheidet sich aber erheblich. Wo man in der Arbeitskraftabsicherung mit Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Rückstellungen übersät wird, kann in der Todesfallabsicherung oft eine normale Annahme erfolgen.

Aus unserer jahrelangen Erfahrung rund um die biometrische Absicherung können wir aber Rückschlüsse ziehen. Die Annahmequoten unterscheiden sich erheblich. Wir bekommen mehrmals im Jahr (ok, eher Monat …) Anfragen von (verzweifelten) Interessenten, die von der Hannoverschen, Ergo Direkt, Europa und Co. abgelehnt worden sind, was Du für nicht möglich gehalten hättest. Hier ist das Kind fast schon in den Brunnen gefallen. Aber nur fast ?. Tja, wer sehr günstige Preise hat, der muss selektieren ;). Schade, dass manche Gesellschaften in der Risikolebensversicherung keine Risikovoranfrage mehr zulassen. Jetzt rate mal, welche Gesellschaften das teilweise sind …? Insgesamt ist der Trend aber eindeutig. Immer mehr Gesellschaften bearbeiten umfangreiche Voranfragen in der RLV nicht mehr, da es sich nicht lohnt. Manche winken gleich ab, manche antworten gar nicht. Andere wiederum schreiben zurück, dass sie nur Voranfragen bearbeiten, die max. fünf oder zehn Seiten haben. Schlecht für Personen, welche in den letzten Jahren wegen diversen Erkrankungen beim Arzt gewesen sind. Das Feld lichtet sich. Zudem gibt es wiederum Unternehmen, die prüfen fast so exakt wie in der BU, andere wiederum winken Fälle zu normalen Konditionen (oder kleinem Risikozuschlag durch), wo man es nicht für möglich gehalten hätte. Hier kommt dann etwas unsere Expertise ins Spiel – wir wissen, wo wir für welches Risiko anfragen können ;).

Update Anfang 2019: Im Moment können wir leider keinerlei Risikovoranfragen bei der Risikolebensversicherung bearbeiten. Wir bekommen zu viele Anfragen & müssen erst personell wachsen. 
Ausnahmen gibt es für zwei Gruppen:
A: Eine Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist möglich. Hier ist der Antrag überschaubar und wir müssen keine 89 Seiten Krankenakte auswerten ;-). Hier helfen wir mit unserem Know-how gerne weiter. 
B: Es handelt sich um einen festen Kunden bei uns, wo wir auch die übrigen Versicherungen betreuen. Oder künftig auch dürfen (Stichwort Bestandsübertragung). Wenn nicht, dann kannst Du gerne eine Risikovoranfrage über Deinen bisherigen Ansprechpartner stellen. 

Es gibt zudem zwei Personengruppen, die etwas Glück haben und die stark (!!!) vereinfachte Gesundheitsfragen bekommen. Menschen, die in den letzten sechs Monaten eine Immobilie finanziert haben und Personen, welche in diesem Zeitraum Vater / Mutter geworden sind. Für diesen durchaus nicht so kleinen Personenkreis gibt es derzeit tolle Aktionen. Zudem gibt es aktuell für Personen unter 39 Jahren stark vereinfachte Gesundheitsfragen bei der Basler Versicherung (Stand Januar 2019).

Mehr Informationen unter RLV-Sonderaktionen

Jetzt gehen wir noch auf einige Fragen ein, die evtl. für Dich interessant sein könnten.


Welche Höhe soll ich auswählen in der Risikolebensversicherung?

Als Faustregel für junge Familien (mit Kind) gilt eine Absicherungshöhe vom Fünf- bis Siebenfachen des Bruttojahresgehaltes für eine 30-jährige Person. Eine 40-jährige Person kann als ganz grobe Faustregel das Dreifache veranschlagen.

Wichtig: Sollte auch noch ein Immobilienerwerb/Baufinanzierung geplant sein, so muss die Summe um die Restschuld erhöht werden. Insgesamt muss man aber natürlich den Einzelfall sehen. Gibt es evtl. weiteres Vermögen? Steht ein Erbe an?

Grundsätzlich gilt aber: Spare nicht an der Versicherungssumme und nimm Dir lieber eine feste Absicherungssumme und keine fallende (siehe untenstehender Text zu dieser Thematik).


Wie lange soll eine Risikolebensversicherung laufen?

Mindestens bis zum Ausbildungsende der Kinder bzw. der Rückzahlung der eigenen Immobilie. Grob sehen wir eine Laufzeit bis zum 55., besser 60. Lebensjahr als sinnvoll an (von persönlichen Umständen abgesehen).
Unser Tipp ist hier ganz klar: Lieber etwas zu lang, als zu kurz. Wenn die Kinder nach 15, 20 Jahren aus dem „gröbsten“ heraus sind, kannst Du Deine Absicherungssumme in der Risikolebensversicherung jederzeit senken. Oder natürlich auch monatlich (bzw. je nach Zahlweise) kündigen. Solltest Du aber in 15 Jahren schwer krank sein, so wirst Du wahrscheinlich einen Teufel tun, Deine vorhandene Absicherung zu kündigen. Auch hier gilt: flexibel bleiben. Eine RLV ist ein überaus günstiges Produkt, da kann man durchaus einige Euro mehr investieren.


Feste Versicherungssumme oder fallende Summe bei der Risikolebensversicherung?

Dies hängt vor allem von Deinem persönlichen Bedarf ab. Wir raten aber eher eindeutig von einer fallenden Summe ab. Der Grund ist (wie so oft) praxisorientiert. Nehmen wir an, Du schließen eine Risikolebensversicherung über 25 Jahre ab zwecks einer Immobilienfinanzierung (alternativ Geburt eines Kindes). Die jährliche Absicherungssumme sinkt Jahr für Jahr. Was ist, wenn Du in sieben oder zehn Jahren schwer krank wirst? Im Hinterkopf hast Du, dass die Absicherung immer weniger wird. Jahr für Jahr, wo Du länger lebst. Derweil muss doch eigentlich einiges am Haus gemacht werden. Das Kind benötigt Geld und und und. Evtl. hast Du auch finanzielle Einbußen durch die schwere Krankheit. Du würdest heilfroh sein, wenn die Absicherungssumme konstant wäre, dann entfällt dieser Punkt auf jeden Fall schon mal – die Absicherung der Liebsten.

Aber was ist, wenn Du gesund und vital bist? Evtl. auch so Geld angespart haben? Dann senkst Du einfach die Absicherungssumme mit einem Zweizeiler an die Versicherung. So sinkt dann auch der monatliche Beitrag. Bleib flexibel! Aus diesem Grund raten wir eigentlich von einer fallenden Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung ab.


Ich bin Raucher, wird es jetzt sehr teuer in der Risikolebensversicherung?

Auf jeden Fall teurer als bei Nichtrauchern :-). Hier gibt es aber auch wieder massive Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Manche nehmen nur einen geringen Aufschlag, währenddessen andere Anbieter einen enormen Zuschlag erheben. Einige Versicherungsgesellschaften machen sogar Werbung, dass sie für Raucher die genau passenden Tarife haben. Über allem steht aber natürlich erst einmal die Frage, ob das Versicherungsunternehmen Dich überhaupt nehmen würde!


Wie ist das eigentlich gemeint mit dem Brutto & Netto Beitrag in der Risikolebensversicherung?

Der Nettobeitrag ist der derzeit zu zahlende Beitrag (=Zahlbeitrag), welcher theoretisch bis zum Bruttobeitrag (=Tarifbeitrag) steigen könnte. Aufgrund von z. B. weniger Sterbefällen und einer günstigen Verwaltungsstruktur kann somit der Nettobeitrag beeinflusst werden. Wenn Du auf Nummer sichergehen möchtest, so achte auf eine geringe Differenz zwischen dem Bruttobeitrag und Nettobeitrag. Dies ist auch ganz klar unsere Empfehlung. So gab es in den letzten Jahren schon diverse Beitragserhöhungen von manchem Versicherer, wie z. B. der WWK, Hanse Merkur und Nürnberger. Wenn Du vor bösen Überraschungen geschützt sein möchtest, so achte auf eine gesunde Differenz. Einige Anbieter (Canada Life, Zurich Life) bieten übrigens einen festen Nettobeitrag an. Hier ist somit der Zahlbeitrag auch der Bruttobeitrag. Diese Anbieter kalkulieren hierbei nach dem Irischen / Britischen Recht und unterscheiden sich etwas von deutschen Anbietern. Dies kann man positiv wie negativ sehen. Negativ aber auf jeden Fall, dass die Canada Life keine individuelle Risikoprüfung anbietet, sondern auf ihr Onlinetool verweist. Somit fällt sie für uns bei vielen Interessenten schon mal aus dem Blickfeld.


Wie war das jetzt schnell wieder mit der Steuer in der Risikolebensversicherung?

Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung musst Du grundsätzlich versteuern. Hier gibt es aber natürlich Unterschiede, je nach Verhältnis untereinander. Ehepartner haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Möchtest Du Deinen Partner absichern (=nicht verheiratet), hast Du nur 20.000 Euro steuerunschädlich zur Verwendung. In diesem Fall empfiehlt sich eine „Über-Kreuz-Versicherung“.

Überkreuzversicherung leicht erklärt in der Risikolebensversicherung:

Bei dieser Variante ist der Partner Versicherungsnehmer (wichtig: und auch Beitragszahler!) und die andere die versicherte Person. Im Leistungsfall wäre die ausbezahlte Summe NICHT erbschaftssteuerpflichtig, wenn der Versicherungsnehmer zugleich der Bezugsberechtige ist und somit im Versicherungsfall praktisch seine „eigene“ Versicherungsleistung erhält.

Wichtig zu wissen: Zahlt der Versicherungsnehmer aber die Beiträge nicht selbst, könnte es sich um eine steuerpflichtige Schenkung handeln. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer ein eigenes Konto besitzen. Der Zahlbeitrag für die Risikolebensversicherung sollte deshalb auf keinen Fall von einem Gemeinschaftskonto oder gar dem Konto von der versicherten Person abgebucht werden.

Ebenfalls wichtig: Der Versicherungsnehmer ist hierbei alleiniger Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und dessen Vertrag. Er ist nicht nur alleine für die Prämienzahlung verpflichtet, sondern kann den Vertrag auch ohne Kenntnis der versicherten Person ändern oder gar kündigen. Weitere Informationen bekommst Du in unserem Artikel „Was genau ist eine Überkreuzversicherung in der Risikolebensversicherung?“.

Eine eigene Risikolebensversicherung oder verbunden?

Eine verbundene Risikolebensversicherung halten wir grundsätzlich in den meisten Fällen für nicht sinnvoll. Es gibt nur einen Vertrag, in dem beide Partner versichert sind. Vorteil ist, dass der Beitrag minimal günstiger ist als bei zwei Verträgen.

Nachteil ist aber, dass diese Konstellation eindeutig unflexibler ist (z. B. kann eine höhere Absicherung für den Hauptverdiener nicht berücksichtigt werden). Ebenso erfolgt nur eine einmalige Versicherungsleistung im Todesfall, außer bei gleichzeitigem Tod (z. B. durch einen Autounfall). So stehst Du nach der Auszahlung der Leistung ohne Risikolebenversicherung da, obwohl noch weiterer Bedarf (Kinder?) bestehen würde. Zudem ist in dieser Variante die steuerlich günstige „Über-Kreuz-Versicherung“ nicht möglich. Deshalb empfehlen wir in den meisten Fällen, eine eigene Risikolebensversicherung abzuschließen, um maximale Flexibilität und Steuervorteile zu haben.


Grenzwerte bei ärztlicher Untersuchung beachten in der Risikolebensversicherung!

Bitte beachte ebenfalls bei einer größeren Absicherungssumme (z. B. bei einer Immobilienfinanzierung) die Höhe, ab welcher eine ärztliche Untersuchung erfolgen muss. Manche beginnen hierbei schon bei 250.000 Euro, manche verlangen eine ärztliche Untersuchung erst ab 500.000 Euro. Vernünftige Anbieter mit einer guten Risikoprüfung bei einer Voranfrage sind i. d. R. bei 350.000 – 400.000 Euro, mit Tendenz nach oben. So haben viele Anbieter ihre Untersuchungsgrenzen in den letzten Jahren teilweise massiv erhöht. Je nach Absicherungssumme unterscheiden sich aber die ärztlichen Untersuchungen. Generell sind aber hohe Absicherungssummen in der Risikolebensversicherung von einer Million Euro und mehr keinerlei Problem. Bei einigen Anbietern sind selbst drei Millionen kein Problem. Man muss es aber teilweise auch begründen können. Vor allem aber für Firmeninhaber nach einer Übernahme kann eine hohe Risikolebensversicherung Sinn machen. Haben wir aber auch schon versichert ;).

Bei einer Immobilienfinanzierung gibt es derzeit bei einigen namhaften und vernünftigen Anbietern teilweise stark vereinfachte Gesundheitsfragen. Hier können z. B. bei der Delta Direkt und bei der DLVAG bis zu 400.000 Euro (aber max. die Finanzierungssumme) abgesichert werden. Wenn Du nicht gerade in München oder einer anderen Großstadt finanzierst, dürfte das genügen.


Kennen wir einen umfangreichen Vergleichsrechner zur Risikolebensversicherung?

Ja, kennen wir ?. Auf unserer Homepage kannst Du ohne Probleme einen ersten Überblick über die verschiedenen Anbieter bekommen und deren Preis & Leistungsniveau.

Vergleichsrechner Risikolebensversicherung


Wir machen gerade eine Immobilien- & Baufinanzierung – gibt es dafür vereinfachte Gesundheitsfragen?

Ja, richtig gemerkt. Bei einer Immobilienfinanzierung gibt es vereinfachte Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung. Die Logik der Versicherer ist hier recht klar ersichtlich, indem diese sich sagen „Wenn jemand gerade mehrere hunderttausend Euro aufnimmt für eine Finanzierung, dann möchte diese Person auch gerne ein langes und erfülltes Leben haben“. Eigentlich logisch gedacht. Richtig schwere Krankheiten können hier leider aber natürlich nicht versichert werden. Für Personen mit „kleinen“ und manch „größeren“ Zipperlein entfällt aber die umfangreiche Aufbereitung der eigenen Gesundheitshistorie. Da keine umfangreichen Gesundheitsfragen gestellt werden, kann auch teilweise das Problem der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung umgangen werden. Bitte beachte aber die verschiedene Fragestellung der Gesundheitsfragen. Es kann durchaus vorkommen, dass manche Aktion für Dich nicht passt (aufgrund einer längeren Krankschreibung), eine weitere Aktion für Dich aber perfekt wäre. Hier gilt es, die Gesundheitfrage(n) genau zu lesen. Ebenso gibt es für junge Eltern (max. 6 Monate rückwirkend) bei zwei Anbietern (Stand September 2017) vereinfachte Gesundheitsfragen. Leider ist der Deckel hier aber recht schnell erreicht. Bei der DLVAG sind es max. 75.000 Euro, bei der Württembergischen immerhin 200.000 Euro. Es ist also wichtig, sich genau über die Möglichkeiten der verschiedenen Anbieter zu informieren und die passende Option für Dich zu wählen.


Hilfe, mich nimmt auch keine Risikolebensversicherung mehr!?

Solltest Du aus gesundheitlichen Gründen keine Risikolebensversicherung mehr bekommen, so gibt es vereinzelte Anbieter, die eine Todesfallabsicherungen ohne Gesundheitsfragen anbieten. Diese sind aber zumeist an eine Rentenversicherung gekoppelt und beinhalten eine Wartezeit von meist drei bis vier Jahren. Die Höhe beschränkt sich derzeit auf ca. 50.000 Euro, kann aber kombiniert werden. Es ist daher nur eine Option, wenn Du aufgrund Deines Gesundheitszustandes auf normalem Wege keine Risiko LV bekommst. In unserem verlinkten Beitrag findest Du hierbei viele Informationen und auch eine erste Orientierung für den Zahlbeitrag für Modellkunden mit dem Geburtsjahr 1970, 1980 und 1990 (Beruf spielt keine Rolle). Bedenke dabei, dass Du bei normalem Verlauf die eingezahlten Beiträge in der Rentenphase quasi wiederbekommst. Diese Variante eignet sich somit vor allem als Teilabsicherung. Mehrere hunderttausend Euro wird man dadurch aber wohl nicht absichern können. Ebenso gibt es natürlich die Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung. Aber dies ist nur der letzte Notnagel.


Passende Vorgehensweise zur Risikolebenversicherung

Du arbeitest intensiv Deine Gesundheitshistorie der letzten fünf Jahre (ambulant) bzw. 10 Jahre (stationär und Psyche) auf. D. h. die Einholung Deiner persönlichen Patientenakte bei den behandelnden Ärzten. Eine Ausnahme besteht, wenn Du aufgrund eines Ereignisses wie einer Baufinanzierung in den glücklichen Zustand vereinfachter Gesundheitsfragen kommst.

Wenn Du den Weg der Risikovoranfrage gehen möchtest oder musst, dann schicke uns bitte die vorhandenen Krankenakten zu und wir prüfen diese erst einmal grob und geben Dir eine Voreinschätzung. Grundsätzlich müssen wir dann auch etwas betriebswirtschaftlich denken. Sehen wir einen immensen Aufwand auf uns zukommen, muss dieser irgendwie gerechtfertigt werden. Die Beiträge in der Risikolebensversicherung sind bekanntlich sehr gering, das heißt die zu erwartende Courtage wäre bei einem möglichen Abschluss niedrig, für uns, teilweise unter dem Mindestlohn. Zudem sollte immer der Blick auf die Nachhaltigkeit der Beiträge geachtet werden – Stichwort Beitragserhöhungen in der Risikolebensversicherung



Pressenachklang zur Risikolebensversicherung mit der Finanzberatung Bierl

März 2022 / Die kleine, aber feine LV 1871 nahm unseren neuen Artikel zu Ihrer Risikolebensversicherung zum Anlass, Tobias mal zu einem Interviw aus der Praxis zu bitten. Die unkonventionellen Antworten findest Du unter " RISIKOLEBEN: FLEXIBLE TARIFGESTALTUNG IST EIN WICHTIGES ARGUMENT FÜR KUNDEN" (huch, die Gewöhnungsbedürftige Großschreibung in solchen Artikeln...). 


08.02.2019 / Der größte niederländische Anbieter für Todesfallabsicherung versucht den Markteintritt in Deutschland und gibt sich alle Mühe in Sachen Marketing. Tobias wurde dabei interviewt, wie denn ein praxisorientierter Beratungsablauf bei uns im Hause Bierl aussieht. Anders wie manch anderer Vermittler steht bei uns natürlich die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie an erster Stelle. 

Das Interview kannst Du unter "Interview mit Tobias Bierl: Risikolebensversicherung beraten – aber wie?" nachlesen.