Abzüge im Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Abgaben sind im BU-Leistungsfall zu bezahlen? Wieviel Geld bleibt übrig?
Kurz einmal vorneweg - in diesem Artikel zur BU, Abzügen und Steuern gehen wir zwar schon auf die verschiedenen Arten der Berufsunfähigkeitsversicherungen ein, wobei wir aber von BU-Kombinationsverträgen tendenziell abraten. Warum wir sehr stark selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bevorzugen im Gegensatz zu Kombi-Verträgen mit Altersvorsorge ist in folgendem Beitrag beschrieben: „Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sinnvoll?“. In manchen Konstellationen kann aber eine Kombination Sinn ergeben - wie z. B. in der neuen Aktion mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen vom HDI für alle Berufsgruppen in Zusammenhang mit einer Basisrente.
1. Kann ich die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rentenversicherung (Rürup / Basis - Erste Schicht)
Hier wird die Berufsunfähigkeitsversicherung genau wie die Basisrente behandelt, wenn diese weniger als die Hälfte der Kombination ausmacht. In dem Fall kannst Du (im Jahre 2021) 92 % Deiner Rürup Renten-Beiträge steuerlich geltend machen. Das geht über die Anlage Vorsorgeaufwendungen. Bis zum Jahr 2025 steigt der Prozentsatz bis zu 100 % an.
Der absetzbare Betrag ist für Alleinstehende auf 25.787 Euro gedeckelt - bei Ehepaaren ist die Summe doppelt so hoch und somit bei 51.574 Euro (Stand 2021). Im Leistungsfall musst Du allerdings die Einkünfte durch die Berufsunfähigkeitsversicherung (fast) voll versteuern.
| steuerlich absetzbarer Anteil | |
|---|---|
| 2021 | 92 % |
| 2022 | 94 % |
| 2023 | 96 % |
| 2024 | 98 % |
| 2025 | 100 % |
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV - Zweite Schicht)
Bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente - welche hier eine sogenannte Zusatzversicherung ist und nicht als eigenständig gilt, werden die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung direkt von deinem Bruttolohn abgezogen. Du zahlst auf diese Berufsunfähigkeitsversicherung also keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben. Auch hier musst Du im Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit die Auszahlungen der BU-Rente voll versteuern.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU - Dritte Schicht)
Du kannst deine Ausgaben für den Beitrag zur Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend machen. Hört sich erstmal gut an, hat aber in den meisten Fällen keine Auswirkungen, da bei den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung eine Grenze von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro bei Selbstständigen (Stand 2021) gezogen wird und Du inklusive der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge schon über diese Begrenzung kommst.
Resümierend sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur theoretisch steuerlich absetzbar, in der Praxis dann allerdings nicht.
2. Steuerliche Abzüge im Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit
Grundsätzlich musst Du im Leistungsfall deine Berufsunfähigkeitsrente versteuern. Das hört sich erstmal schlimm an, doch wie ich im folgenden genauer beschreibe, ist die Höhe der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente sehr stark abhängig von der Art der Berufsunfähigkeitsversicherung - hier zeigt sich auch nochmal schön, warum sich die Entscheidung für einen Kombi-Vertrag oft im Leistungsfall nicht wie gewünscht auszahlt bzw. die Rentenhöhe massiv nach oben geschraubt werden müsste.
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rentenversicherung (Rürup / Basis - Erste Schicht)
Da Du bereits bei der Einzahlung von einigen Steuervorteilen profitiert hast, gibt es während der Auszahlung keine Gnade mehr vom Staat. ;)
Die Thematik ist über das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt. Der zu versteuernde Anteil deiner Berufsunfähigkeitsversicherung liegt aktuell bei 81 % (Jahr 2021) und steigt jährlich um ein Prozent an, bis er im Jahre 2040 bei 100 % angekommen ist. Dann musst Du bei Berufsunfähigkeit die Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung also komplett versteuern.
Dazu ein kurzes Beispiel zum Verständnis. Wird man im Jahr 2025 berufsunfähig, so sind 85 % der gesamten Absicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig. Bei 2.000 Euro wären somit 1.700 Euro zu versteuern und 300 Euro sind steuerfrei. Die Aufteilung (in dem Fall von 85 % zu 15 %) bleibt für die komplette Zeit der Auszahlung konstant. Erhöhungen während der Auszahlungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente, also eine Leistungsdynamik muss aber zu 100 % versteuert werden.
Leistungsfalls | steuerlich relevanter Anteil | Jahr des Leistungsfalls | steuerlich relevanter Anteil |
|---|---|---|---|
| 2021 | 81 % | 2031 | 91 % |
| 2022 | 82 % | 2032 | 92 % |
| 2023 | 83 % | 2033 | 93 % |
| 2024 | 84 % | 2034 | 94 % |
| 2025 | 85 % | 2035 | 95 % |
| 2026 | 86 % | 2036 | 96 % |
| 2027 | 87 % | 2037 | 97 % |
| 2028 | 88 % | 2038 | 98 % |
| 2029 | 89 % | 2039 | 99 % |
| 2030 | 90 % | 2040 | 100 % |
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge - (bAV - Zweite Schicht)
Hier gilt ähnliches bezüglich der Steuern, wie für die Erste Schicht. Du hast während der Beitragszahlung keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu leisten, falls es aber zu einem Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit kommt, wird es teuer und Du musst deine Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung voll versteuern. Das ist die kurze und schmerzhafte Wahrheit.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU - Dritte Schicht)
Die Auszahlungen bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden steuerlich als abgekürzte Leibrente behandelt. Die Thematik ist umfangreich durch den Paragraphen §55 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung kurz EStDV geregelt. Folgend eine Übersicht (aus dem EStDV), mit den entsprechenden Ertragsanteilen.
| Ertragsanteil | Ertragsanteil | ||
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 0 % | 25 Jahre | 26 % |
| 2 Jahre | 1 % | 26 Jahre | 27 % |
| 3 Jahre | 2 % | 27 Jahre | 28 % |
| 4 Jahre | 4 % | 28 Jahre | 29 % |
| 5 Jahre | 5 % | 29 Jahre | 30 % |
| 6 Jahre | 7 % | 30 Jahre | 30 % |
| 7 Jahre | 8 % | 31 Jahre | 31 % |
| 8 Jahre | 9 % | 32 Jahre | 32 % |
| 9 Jahre | 10 % | 33 Jahre | 33 % |
| 10 Jahre | 12 % | 34 Jahre | 34 % |
| 11 Jahre | 13 % | 35 Jahre | 35 % |
| 12 Jahre | 14 % | 36 Jahre | 35 % |
| 13 Jahre | 15 % | 37 Jahre | 36 % |
| 14 Jahre | 16 % | 38 Jahre | 37 % |
| 15 Jahre | 16 % | 39 Jahre | 38 % |
| 16 Jahre | 18 % | 40 Jahre | 39 % |
| 17 Jahre | 18 % | 41 Jahre | 39 % |
| 18 Jahre | 19 % | 42 Jahre | 40 % |
| 19 Jahre | 20 % | 43 Jahre | 41 % |
| 20 Jahre | 21 % | 44 Jahre | 41 % |
| 21 Jahre | 22 % | 45 Jahre | 42 % |
| 22 Jahre | 23 % | 46 Jahre | 43 % |
| 23 Jahre | 24 % | 47 Jahre | 43 % |
| 24 Jahre | 25 % | 48 Jahre | 44 % |
Das heißt, im Endeffekt muss nur der Ertragsanteil besteuert werden. Dieser setzt sich aus dem Alter beim Leistungseintritt und der voraussichtlichen Leistungs-Bezugsdauer im Fall einer Berufsunfähigkeit zusammen. Je älter Du also bist, wenn der Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit eintritt, desto geringer ist auch der zu versteuernde Betrag. Vereinfacht kann man folgende Gleichung verwenden:
jährliche Absicherungssumme (in €) x Ertragsanteil (in %) = zu versteuernder Ertragsanteil (in €)
In der nachfolgenden Tabelle bekommst Du einen Überblick, wie hoch der Ertragsanteil ist, der versteuert werden muss. Bei sämtlichen Werten gehen wir von einem Endalter von 67 Jahren aus - welches wir auch immer wärmstens empfehlen - und einer durchschnittlichen Absicherungssumme von 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich.
| Alter im Leistungsfall | Ertragsanteil | jährliche Absicherungssumme | Steuerlich relevanter Anteil |
|---|---|---|---|
| 20 Jahre | 43 % | 24.000 € | 10.320 € |
| 25 Jahre | 40 % | 24.000 € | 9.600 € |
| 30 Jahre | 36 % | 24.000 € | 8.640 € |
| 35 Jahre | 32 % | 24.000 € | 7.680 € |
| 40 Jahre | 28 % | 24.000 € | 6.720 € |
| 45 Jahre | 23 % | 24.000 € | 5.520 € |
| 50 Jahre | 18 % | 24.000 € | 4.320 € |
Der aktuelle steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) liegt im Jahre 2021 für Einzelpersonen bei 9.744 Euro.
Bei den einzelnen Werten in der Tabelle wird somit recht schnell ersichtlich, dass der zu versteuernde Anteil in den allermeisten Fällen unter dem Steuerfreibetrag liegt und aufgrund dessen keine Abzüge anfallen. Steuerlich relevant wird es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen der dritten Schicht erst, wenn eine hohe Absicherungssumme für den Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbart wurde und es zu einem sehr frühen Leistungsfall kommt. Außerdem ist es noch sehr wichtig, weitere Einkünfte zu beachten, wie z.B. Mieteinnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente, diese werden natürlich auch beim persönlichen Einkommen mit angerechnet.
Einmalzahlungen aus der ungeförderten Berufsunfähigkeitsversicherung sind aber i.d.R. steuerfrei.
Also abschließend zu diesem Punkt sei gesagt, die Steuern bei einer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei den Abgaben das geringste Übel.
Vergleich der verschiedenen BU Schichten nach Steuern im Leistungsfall
Um die Thematik nun zu veranschaulichen, sehen wir uns die steuerlichen Abzüge der verschiedenen Berufsunfähigkeits-Schichten in zwei praktischen Beispielen an. Zur Info, wir sind in den jeweiligen Berechnungen davon ausgegangen, dass es keine weitere Einnahmequelle neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.
| Form der BU | Absicherungssumme | steuerlich relevanter Anteil | BU-Rente abzüglich Steuern |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 85 % (= 1.700 €) | 1.802,46 € | |
| 2. Schicht - bAV | 2.000 € | 100 % (= 2.000 €) | 1.721,20 € |
| 3. Schicht - SBU | 2.000 € | 40 % (= 800 €) | 2.000,00 € |
| Form der BU | Absicherungssumme | steuerlich relevanter Anteil | BU-Rente abzüglich Steuern |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 100 % (= 2.000 €) | 1.721,20 € | |
| 2. Schicht - bAV | 2.000 € | 100 % (= 2.000 €) | 1.721,20 € |
| 3. Schicht - SBU | 2.000 € | 28 % (= 560 €) | 2.000,00 € |
Disclaimer: Wir geben keine Garantie auf Richtigkeit für die Berechnungen der Steuern. Für eine detailliertere und genauere Auskunft empfehlen wir eine individuelle steuerliche Beratung, welche nur von einem Steuerberater durchgeführt werden kann.
Wenn man sich die drei verschiedenen Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung im steuerlichen Vergleich ansieht, bleibt bei der selbstständigen BU im Leistungsfall einfach am meisten übrig. Aber es sind ja auch noch weitere Aspekte, wie die z.B. Kranken- und Rentenversicherung zu beachten, dazu kommen wir in den nächsten zwei Abschnitten.
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3. Muss ich auf meine BU-Rente Krankenkassenbeiträge zahlen?
Um sich der Thematik gebührend zu widmen, muss man hier noch einmal unterscheiden, und zwar einmal in die Private Krankenversicherung (PKV) und in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Private Krankenversicherung:
Hast Du eine private Krankenversicherung, kann deine BU-Leistung ganz schön gesenkt werden. Die Regelung kann man sich aber dafür ganz leicht merken. Du zahlst im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin die vollen Beiträge zur Krankenversicherung, nur hier kommt noch der Anteil, welcher sonst vom Arbeitgeber gezahlt wird, obendrauf. Kurz gesagt, musst Du als Versicherungsnehmer in einigen Fällen den doppelten Beitrag zahlen. Selbstständige kennen es nicht anders - auch diese müssen weiterhin den vollen Beitrag entrichten. Umso wichtiger ist hierbei eine auskömmliche BU-Rente.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Jetzt wird es etwas kompliziert. Im Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit wird von der Krankenkasse eine Statusprüfung durchgeführt. Wenn man zusätzlich zu der privaten Berufsunfähigkeitsrente noch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhält, bleibt man pflichtversichert und hat die Möglichkeit nur noch auf die Erwerbsminderungsrente Krankenkassenbeiträge zu zahlen, für die private Absicherung der Berufsunfähigkeit fallen keine Beiträge an. Das ist aber eher selten der Fall.
Ist dies nicht der Fall - d.h. Du hast keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und hast auch keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte, so bist Du freiwillig krankenversichert. Es fällt der komplette Kranken- und Pflegebeitrag mit vollem Beitragssatz an, dieser kann sogar bis zu 20 % ausmachen. Hier kannst Du einfach deine BU-Rente mit dem Faktor 0,8 multiplizieren und schon kommst Du auf Deine eigentliche BU-Rentenhöhe.
Aufgeteilt ist der Beitrag in den Krankenkassenbeitrag (ca. 14,6 %), den Zusatzbeitrag der Krankenkasse (durchschnittlich 1,3 %) und den Pflegeversicherungsanteil (mit Kindern = 3,05 % / ohne Kinder = 3,3 %). (Sämtliche Werte Stand 2021)
Beschließt man mit der Zeit, sich wieder (zumindest teilweise) ins Arbeitsleben einzugliedern und einen Job anzunehmen (wenn man in der Lage dazu ist) mit einem Einkommen von min. 450 Euro dann wird man automatisch wieder Pflichtversicherter bei der GKV und teilt sich dann den Krankenkassen-Beitrag mit dem Arbeitgeber auf. In diesem fiktiven Szenario ist dann auf die BU-Rente kein Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
4. Muss ich auf meine BU-Rente Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Im Leistungsfall musst Du keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Aber freu Dich nicht zu früh. Wenn Du nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlst, fehlen dir wichtige Beitragsjahre auf die Du im gesetzlichen Rentenalter auch keinen Anspruch mehr hast. Tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr früh und/oder für lange Zeit ein wird die gesetzliche Rente ab 67 natürlich auch dementsprechend geschmälert.
Du musst dich also selber kümmern und den Rentenversicherungsbeitrag, zusätzlich zu deiner privaten Altersvorsorge, sparen und anlegen. Das ist ein Aspekt, welchen viele nicht mit berücksichtigen und dann, wenn es so weit ist, mit offenem Mund dastehen.
5. “Aber ich habe doch einen ETF-Sparplan bei einem Onlinebroker….”
Kommen wir mal direkt zur Praxis, nachdem wir jetzt etwas von der Theorie gesprochen haben. Ab und zu kommt nämlich die Thematik auf, dass doch eine BU-Rente von 2.000 Euro genügt, man hat doch noch einen ETF-Sparplan und eigentlich hat man ja auch keinen so großen Lebensstandard. Zwei Argumente, welche wir jetzt mal entkräften wollen:
A: “Ich hab doch einen ETF-Sparplan”
Erstmal sehr positiv, dass du proaktiv dein Geld an den Kapitalmärkten investierst. Sehr gut! Machen wir ja auch selber mit unserer Anlage (wenngleich über einen wissenschaftlichen Ansatz). Nehmen wir jetzt einfach mal einen Berufsanfänger nach dem Studium an, welcher relativ bald auf ein Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro kommt und meint, dass 2.000 Euro BU-Rente genügt.
Abzüge bei 60.000 Euro Bruttojahresgehalt & GKV versichert
| BU-Rente | 2.000 Euro |
|---|---|
| Abzüge GKV | 400 Euro |
| Abgabe GRV Arbeitnehmer | 465 Euro |
| Abgabe GRV Arbeitgeber | 465 Euro |
| Eigentliche BU-Rente | 670 Euro |
In dieser Musterberechnung werden dir noch ca. 20 Prozent (was 400 Euro darstellt) von der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. Zudem sammelst du keine sogenannten Entgeltpunkte mehr an, sprich, es wird nichts mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Es fehlen also die Einzahlungen
- Vom Arbeitnehmer (also von dir)
- Wie auch vom Arbeitgeber (das wird immer gerne vergessen)
Im obigen Fall sind es zusammen ca. 930 Euro. Diese 930 Euro musst du also in irgendeiner Art und Weise auffangen. Das kann die (massive) Erhöhung deines ETF-Sparplan sein, Kapitalanlageimmobilien, Sparbuch, Bitcoin, eine Rentenversicherung (um das Langlebigkeitsrisiko abzudecken) oder auch das Kopfkissen (wie von Oma immer favorisiert). Damit wird nur deine Rentenlücke ausgeglichen, ohne dass du großartig Vermögen aufbaust. Dies wird in der Diskussion also gerne vergessen.
Bei einem Bruttogehalt von 60.000 Euro solltest du also unbedingt das Maximale in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Das sind um die 60 Prozent deines Bruttogehaltes, also 3.000 Euro monatlich (wenige Versicherer lassen sogar einen Tick mehr zu).
Nehmen wir an, du bist nach deiner sehr guten Ausbildung nun auch einige Jahre schon im Job angekommen.
Abzüge bei einem Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro in der BU-Rente & ggf. PKV Versichert
| Abzüge PKV (geschätzt) | 900 Euro |
| oder Abzüge GKV | 1.100 Euro |
| Abgabe GRV Arbeitnehmer | 744 Euro |
| Abgabe GRV Arbeitgeber | 744 Euro |
Bezüglich entgangener Entgeltpunkte haben wir dasselbe Problem. Weder du, noch dein Arbeitgeber zahlen noch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dir würden also um die 1.500 Euro jedes Monats fehlen, wofür Du die Entgeltpunkte bekommst. Das musst Du nun selber aufbringen.
Extrem wichtig ist jedoch auch die Betrachtung der Krankenversicherung. Bei diesem Gehaltsniveau ist man auch häufig schon in der privaten Krankenversicherung daheim. Diesen Beitrag musst Du dann im BU-Leistungsfall komplett selber übernehmen. In dieser Schätzung nehmen wir mal 900 Euro an, welche aber natürlich steigend sind. Allein eine extrem gute medizinische Versorgung schlägt mit 1.000 Euro zu Buche. Wie wichtig diese Versorgung ist, stellst Du wahrscheinlich genau dann fest, wenn Du deine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigst. Zudem wird die PKV ja nicht günstiger, wie Du wahrscheinlich schon festgestellt hast. Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Inflation wird es immer wieder Beitragserhöhungen in der PKV geben, welche Du einplanen solltest (gerne deshalb auch die garantierte Rentensteigerung einbauen).
- Noch gar nicht betrachtet ist zudem ein möglicher Immobilienkredit, da Du Dir und Deiner Familie den Traum eines eigenen Hauses oder Wohnung erfüllt hast. Diese monatlichen Raten des Kredits müssten eigentlich nochmal mit in die Rechnung kommen. Es gibt leider auch immer wieder Fälle, welche Ihr Haus verlieren, da die Rate nicht mehr bezahlt werden kann. Lebenstraum ade.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer eine Statusabsicherung
- ”Mir soll es in kranken Tagen nicht schlechter gehen, als in gesunden Tagen”.
- Wenn Dir Dein Status egal ist, dann benötigst Du keine ausreichende BU-Rente
- Den Großteil unserer Kunden ist das bisher erreichte berufliche & finanzielle aber schon wichtig
Ziehe in Deiner Berechnung also erstmals 2.500 Euro ab
Du musst also von Deiner gewünschten BU-Rente ca. 2.500 Euro an festen Kosten erstmals abziehen. Krankenversicherung sowie fehlende Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Kannst Du jetzt nachvollziehen, warum wir bei jemanden mit einem Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro schon an der 5.000 Euro BU-Rente (60 Prozent des Bruttogehaltes) festhalten? Es bleiben effektiv 2.500 Euro übrig. Davon ist aber noch keine Miete gezahlt, der Kühlschrank nicht aufgefüllt, die Schulkosten der Kinder gezahlt, der Tank (oder das Aufladen des E-Auto) bezahlt oder der nächste Urlaub geplant.
B: “Mein Lebensstandard ist doch gering, ich benötige nicht viel zum Leben”
Insbesondere manche junge Menschen entgegnen uns das häufig. Soweit alles gut. Der Verfasser von diesem Artikel hat früher auf seine Reisen auch mal am Flughafen gepennt, sich ins 20er Hostel gequetscht, die Pizza auf der Parkbank gegessen und sein erstes Auto hat 500 Euro gekostet (ein roter 2er VW Golf). War vielleicht eine der spannendsten Zeiten des Lebens.
Zu dem Argument des geringen Lebensstandards sei also folgendes zu sagen:
- Beachte also erstmals die Abzüge im Leistungsfall. Du musst ja weiterhin krankenversichert sein und dann später in der Rentenphase auch noch ein normales Leben führen können (wir möchten jetzt nicht die ausgelutschte Story des Pfandsammlers bringen…)
- Du denkst jetzt vielleicht gerade nur an Dich. Aber wie ist es dann in einer Partnerschaft? Oder vor allem mit Kind(ern)? Möchtest Du dem Kind den Schulausflug nicht gewähren bzw. den Sozialschuss der Schule anzapfen wollen? Vielleicht dem Kind auch mal eine Reise oder ein neues Fahrrad ermöglichen?
- Zudem vergessen wir sehr häufig auch den Kaufkraftverlust und die Inflation - vornehmlich 2022-2024 stiegen die Preise ja erheblich an. Da sind 2.500 Euro BU-Rente quasi nichts und haben sicherlich über 20 Prozent an Kaufkraft verloren. Die “Sparfüchse” in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben oftmals auch keine Steigerung im Leistungsfall eingebaut und erleiden somit jedes Jahr somit “Gehaltseinbußen” bei steigenden Kosten.
- Noch niemand unserer Leistungsfälle hat sich über zu viel Geld bzw. über die eingebaute Leistungsdynamik beschwert.
Denke also bitte nicht nur an das Hier und Jetzt, sondern auch an später. Klar, mancher ist sein Leben lang Frugalist. Das ist dann in Ordnung. Der Schreiber von dem Artikel hat nun aber mittlerweile mehr familiäre Verantwortung, genießt das Reisen außerhalb von Hostels und gönnt sich beim Italiener seiner Wahl gerne mal eine Nachspeise.
C: Die Lösung deiner Probleme mit der zu hohen BU-Rente!
Die wirklich banalste und einfachste Lösung ist folgender Vorschlag: Wenn Du es finanziell mit 55,60 Jahren geschafft hast, die Kinder sind aus dem Haus, die Immobilie wurde abbezahlt, dein Aktiendepot liegt im guten, siebenstelligen Bereich (in einigen Jahrzehnten vielleicht gar nicht mehr soooo eine große Zahl) - dann macht du folgendes mit der Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Du kündigst einfach deine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ganz einfach. Wenn dich und deine Familie eine schwere Krankheit nicht mehr umwerfen kann, dann benötigst Du auch keine BU-Versicherung mehr. Aber viele Interessenten schließen Ihre BU mit 20,25,30 oder 35 Jahren ab. Da kommen dann noch die großen Herausforderungen fürs Leben, wo dich eine schwere Erkrankung und den Verlust deiner beruflichen Tätigkeit umwerfen kann. Jetzt musst Du für einige Jahrzehnte die Berufsunfähigkeitsversicherung auf hohem Niveau halten, falls das Leben nicht so möchte, wie es sein soll. Wichtig ist dann auch noch das passende Endalter (i.d.R 67 Jahre) in der BU-Versicherung. Auch da wieder für den Fall, wenn das Leben nicht so läuft, wie es sein sollte. Wenn alles OK ist mit 60 Jahren - dann kündige einfache die Berufsunfähigkeitsversicherung. So einfach ist das….
Wir hoffen, dir jetzt einige Gedankenanregungen gegeben zu haben🙏.
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6. FAQs - die wichtigsten Fragen zu Abzügen im BU-Leistungsfall
Im Leistungsfall bleibt von der vereinbarten BU-Rente oft weniger übrig als gedacht. Du musst unter Umständen Steuern zahlen, weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten – und gleichzeitig zahlst du keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk ein. Diese „versteckten“ Abzüge sollte man unbedingt bei der Absicherung mit einplanen, sodass man mindestens 60 Prozent des Bruttogehaltes absichern sollte.
Ja, in der Regel schon – allerdings nur anteilig. Die BU-Rente ist einkommensteuerpflichtig, wobei der sogenannte Ertragsanteil oder der Besteuerungsanteil (je nach Vertragsart) angesetzt wird. Wie viel das genau ist, hängt vom Vertrag und von deiner Gesamteinkommenssituation ab.
Auch während der Berufsunfähigkeit musst du deine Kranken- und Pflegeversicherung weiterzahlen – unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen bei einer Versicherung in der GKV – dazu zählt auch die BU-Rente. Das kann einen spürbaren Anteil deiner monatlichen Einnahmen ausmachen. Die Beiträge zur eigenen PKV müssen komplett entrichtet werden.
Ja – aber nicht positiv. Während du berufsunfähig bist, zahlst du keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt: Deine spätere Altersrente fällt niedriger aus. Ohne private Vorsorge droht dadurch eine enorme Versorgungslücke im Alter.
Du verlierst Rentenansprüche, weil du in dieser Zeit keine Entgeltpunkte mehr sammelst. Die Folge: Deine Altersrente fällt spürbar geringer aus. Deshalb ist es so wichtig, entweder zusätzlich privat vorzusorgen oder bei der BU-Rente gleich ausreichend hoch abzusichern. Eine Möglichkeit der Absicherung kann auch der sogenannte BU-Airbag sein.
Weil du im Leistungsfall zusätzliche Belastungen hast: Krankenversicherungsbeiträge, keine Rentenbeiträge, mögliche Steuern – und steigende Lebenshaltungskosten. Eine BU-Rente, die nur dein heutiges Nettogehalt abbildet, reicht langfristig oft nicht aus. Unsere Empfehlung: ca. 20 % über dem reinen Netto absichern.
Eine große. Wenn du jung abschließt und z. B. mit 35 berufsunfähig wirst, bist du unter Umständen 30 Jahre auf die BU-Rente angewiesen. Ohne Dynamik der Leistung schrumpft die Kaufkraft deiner Rente mit jedem Jahr – daher ist eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) im Vertrag sehr sinnvoll.
Die BU-Rente wird grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Bei Bezug von Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen kann das dazu führen, dass dir weniger oder gar nichts mehr zusätzlich zusteht. Auch hier zeigt sich: Eine ausreichend hohe BU-Rente ist entscheidend, um auf staatliche Hilfen nicht angewiesen zu sein und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Ja, etwa durch Auswahl der richtigen Vertragsform (z. B. privat finanzierte BU außerhalb der Basisrente), eine ausreichende Rentenhöhe, Beitragsdynamiken und Leistungsdynamiken. Auch eine klare Trennung von BU und Altersvorsorge sorgt für mehr Flexibilität und Klarheit.
Stelle dir die Frage: Was brauche ich netto zum Leben – inklusive Miete, Fixkosten, Versicherungen, Rücklagen, Krankenversicherung und späterer Altersvorsorge? Dann rechne rund 20 % Sicherheitspuffer obendrauf. In der Praxis sind das meist 2.000 Euro und mehr – je nach Lebenssituation.
7. Fazit zu den Abzügen im BU-Leistungsfall
Wie wir Mitarbeiter im Unternehmen die letzten Jahre schon immer gepredigt bekommen haben und unseren Kunden auch immer predigen ist die optimale Lösung, seinen Status und seine Arbeitskraft abzusichern, eine private, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Dritte Schicht).
Unsere Empfehlung bestätigt sich, wie Du in diesem Artikel ja umfangreich mitbekommen hast, auch wieder einmal hinsichtlich der steuerlichen Thematik im Leistungsfall. Will man mit einer Kombinationslösung (bAV oder Rurüp) einen ähnlichen Betrag auf die Hand bekommen muss man mindestens 20 % mehr absichern, um die steuerlichen Abzüge ausgleichen zu können und das wirkt sich dann auch wieder dementsprechend stark auf den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
Unsere Leistungsfälle bearbeiten Experten!
- Auch wir haben mittlerweile mehrere Leistungsfälle bei uns im Kundenbestand
- Wie in einem Ärztehaus üblich, geben wir diese Spezialfälle an einen Kooperationspartner ab
- Der BU-Expertenservice hat sich seit über 15 Jahren auf die Leistungsfallbearbeitung in der BU konzentriert
- Mehr dazu findest Du unter “Unsere Vorgehensweise im Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung”
- Dass niemand vor einer schweren Erkrankung geschützt ist, kann man (leider) unter "Echte Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung von den Bierls" nachlesen
Abschließend sei noch gesagt: Bei der Absicherungssumme nicht zu sehr sparen oder zu gering kalkulieren. Denn viele Aspekte, wie der Krankenkassenbeitrag und die zusätzliche Belastung durch die hohe private Rentenvorsorge, werden oft bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht richtig beachtet oder - um den ein oder anderen Euro zu sparen - (un)absichtlich unter den Teppich gekehrt. Die Technische Ausgestaltung der BU-Versicherung sollte auf jeden Fall bei der Beantragung zum passenden BU-Vertrag wie die Faust aufs Auge passen.




