Berufsunfähigkeit Kombination mit Altersvorsorge?
| Berufsunfähigkeit
Nicht nur wir raten von einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge ab, auch Verbraucherschützer warnen davor. Leider vertreiben besonders Drei- und Vier Buchstabenvertriebe immer wieder gerne eine solche Kombination. Lassen Sie uns kurz erklären, was dagegen spricht.
Legen Sie ihre Hauptpriorität erst auf die Absicherung der Arbeitskraft. Wenn sie kein Geld mehr verdienen, können Sie auch nicht mehr sparen!
Die Altersvorsorge sowie die Absicherung der Arbeitskraft sind zwei verschiedene Bausteine. An erste Stelle sollte in jungen Jahren definitiv die Absicherung der Arbeitskraft stehen. Was hilft denn die schönste Altersvorsorge, wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können? Wir sehen immer wieder Berufsunfähigkeitsversicherungen (mit und ohne Kopplung an einer Altersvorsorge) mit einer Rentenhöhe von ca. 500 Euro monatlich, aber Altersvorsorgeverträge mit vielleicht 300 Euro monatlichen Beitrag. Nehmen wir an, Sie werden Berufsunfähig und bekommen somit 500 Euro monatliche Rente. Mit diesem geringen Betrag ist ein normales Leben (denke Sie an die Kosten) schon nicht mehr möglich, wie sollte dann erst eine vernünftige Altersvorsoge vonstatten gehen?
Darum sollte der erste Plan auf jeden Fall eine vernünftige Absicherung der eigenen Arbeitskraft sein. D.h. 70-80 % des Nettogehaltes Absichern, eine Renten wie Leistungsdynamik einbauen und die Laufzeit idealerweise bis zu 67. Lebensjahr vereinbaren. Erst dann sollten Sie über die Altersvorsorge nachdenken! Wenn Sie kein Geld mehr verdienen, können Sie auch nichts mehr sparen!
Der beste BU-Anbieter ist nicht gleich der beste Altersvorsorgeanbieter
Ein qualitativ guter und günstiger BU-Anbieter hat nicht automatische die besten Altersvorsorgeprodukte. Versicherung A glänzt vielleicht durch sehr gute Vertragsbedingungen bei der BU, hat aber Schwächen bei der Altersvorsorge. Suchen Sie sich jeweils die beste individuelle Lösung für Sie!
Bleiben Sie auch im späten Berufsleben flexibel.
Denken Sie an später: Sie sind Mitte 50 und ihre Chancen auf Berufsunfähigkeit sind eher gering. Sie haben zudem schon idealerweise ein kleines Vermögen aufgebaut, die gröbsten Kosten des Leben haben Sie hinter sich gebracht (Erziehung der Kinder, eigene Immobilie) und stehen gut im Leben. Den monatlichen Beitrag für eine BU sehen Sie als nicht mehr sinnvoll an und möchten diese kündigen. Bei einem reinen BU-Vertrag ist dies ohne Probleme monatlich (bei dieser Zahlweise) möglich. Bei einem Kombiprodukt aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit sind Sie leider nicht so flexibel. Möchten Sie den BU-Vertrag kündigen, so löst sich auch der Altersvorsorgevertrag auf. Genau das wäre in diesem Alter ungünstig, denn die meiste Rendite schafft ein Altersvorsorgevertrag vor allem in den letzten Jahren. Bleiben Sie also im Alter flexibel!
Passen Sie ihrem Schutz den Lebensumständen an
Reduziert sich durch die Unwägbarkeiten des Leben ihr monatliches Einkommen (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Jobwechsel, Fortbildung, etc.) und Sie können das Kombiprodukt monatlich nicht mehr bedienen, so verlieren Sie auch ihre Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit. Bei einer Teilung der Verträge können Sie ganz einfach den Vertrag zur Altersvorsorge Beitragsfrei stellen und wieder aktivieren, wenn sich Ihre persönliche Situation wieder verbessert hat.
Vorsicht bei Kopplung von BU und Rürup
Es sind zwar bei der staatlich geförderten Altersvorsorge die BU Beiträge ganz oder teilweise steuerabzugsfähig, die BU-Rente muss dann aber jedoch versteuert werden. Sie müssen deshalb eine deutlich höhere BU-Rente absichern, um im schlimmsten Fall den gleichen Beitrag zur Verfügung zu haben.
Bleiben Sie also kritisch, wenn Ihnen bei einem Kombivertrag aus Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Altersvorsorge nur die Vorteile erklärt werden!
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben über eine bzw. auch ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch wünschen, so senden Sie uns bitte eine Email (info@finanzberatung-bierl.de), nutzen unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch (09464/951917)
Denken Sie daran: Wir sind nie weiter Weg als ihr Telefon oder der nächste Internetanschluss!