Kündigungsfrist BU-Versicherung - das gibt es zu beachten!
Wie sinnvoll ist eine Kündigung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
1. Welche Kündigungsfrist gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Kündigungsfrist von Deiner BU-Versicherung hängt i.d.R. von Deiner Zahlweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Normalerweise kannst Du die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Ende der Zahlperiode kündigen. Das bedeutet in der Praxis:
- Bezahlst Du die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich, kannst Du diese auch monatlich kündigen
- Hast Du eine jährliche Zahlweise beantragt, kannst Du einmal im Jahr aus der BU-Versicherung aussteigen bzw. kündigen.
Die Zahlweise hat somit einen sehr großen Einfluss auf die Kündigungsfrist in der Berufsunfähigkeitsversicherung, anders als z.B. bei einer Sachversicherung oder in einer Krankenversicherung. Bei beiden Versicherungen kann man i.d.R. nur einmal im Jahr kündigen. Manche Tarife mit täglicher Kündigungsfrist mal ausgenommen.
Bezahlst Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung untypischerweise viertel- oder halbjährlich, gibt es in den meisten Tarifen trotzdem eine monatliche Kündigungsfrist. Mehr steht aber in Deinen exakten Vertragsbedingungen. Bei einer jährlichen Zahlweise wirst Du aber mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit eine jährliche Kündigungsfrist besitzen.
Die Kündigungsfrist bei zwei sehr großen Versicherern - ein Beispiel!
Kündigungsfrist Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Sie können Ihre Versicherung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) wie folgt kündigen:
• Versicherungen mit laufender Beitragszahlung und mit vereinbarter Überschussverwendung Verrechnung oder Überschussrente oder Ansammlungsbonus jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode,
• Versicherungen mit laufender Beitragszahlung und mit vereinbarter Überschussverwendung Fondsanlage jederzeit zum Ende des laufenden Monats und
• beitragsfreie Versicherungen jederzeit zum Ende des laufenden Monats.
Kündigungsfrist AXA Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Sie können Ihre Versicherung kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und wird zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode wirksam. Mit der Kündigung erlischt die Versicherung. In diesem Fall zahlen wir keine Leistungen aus und es besteht kein Anspruch auf einen Rückkaufswert. Wir erstatten auch keine Beiträge zurück. Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung einen Anspruch auf Leistung aus ihrer Versicherung, bleibt dieser Anspruch trotz Kündigung bestehen.
Solche und ähnliche Formulierungen wirst Du höchstwahrscheinlich in fast allen Vertragsbedingungen zum Thema der Kündigungsfrist finden.
2. Wann eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist!
Es wird Dich verwundern, aber wir als spezialisierte Versicherungsmakler im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung geben auch Situationen zu, wo eine Kündigung der BU-Versicherung sinnvoll sein kann. Es gibt hierbei für uns zwei Szenarien.
- Du benötigst Deine BU-Versicherung nicht aufgrund von sehr großen & laufenden Einnahmen bzw. Du besitzt ein Vermögen. Hast Du 14 vermietete & abbezahlte Immobilien und bekommst 14.000 Euro monatliche Mieteinnahmen oder hast vielleicht sieben Millionen in unserer Bierl Invest-Strategie angelegt, bist Du auf eine monatliche Rente aus der BU-Versicherung nicht angewiesen. Du hast ein passives Arbeitseinkommen und kannst somit die BU-Versicherung kündigen.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie eine Statusabsicherung. Dir soll es in kranken Tagen (annähernd) finanziell genauso gut gehen, wie zu gesunden Tagen & mit normalem Arbeitslohn. Es muss also kein sozialer Abstieg bzw. die berühmte soziale Wertschätzung folgen. Ist Dir Dein Status egal und Du kannst auch als Bezieher von Hartz 4 bzw. neuerdings Bürgergeld leben, dann benötigst Du auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung und kannst diese kündigen.
Trifft weder das eine (vermögend), noch das andere (Hartz4 genügt) auf Dich zu, solltest Du Dir die Kündigung der BU-Versicherung sehr gut überlegen. Immerhin sichert Dir diese im optimalen Fall den Status. Vorausgegangen ist natürlich eine saubere, technische Ausgestaltung. Dies bedeutet, dass um die 60 Prozent des Bruttogehaltes abgesichert werden, denn es werden immer noch die Abzüge im Leistungsfall zu gern vergessen.
Ein Problem wird bei der Kündigung der BU-Versicherung gern vergessen
Bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung und einem möglichen Leistungsfall hast Du zudem ein weiteres Problem: Du zahlst im BU-Leistungsfall keinen Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Du sammelst also keine Entgeltpunkte an. Kannst Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben, sparst Du also indirekt auch nicht mehr für die eigene Altersvorsorge ein. Somit benötigst Du eine standesgemäße Berufsunfähigkeitsversicherung, welche Dir später auch noch Luft zum Atmen lässt zum privaten Ansparen. Sei es eine (fremdvermietete) Immobilie, eine fondsgebundene Rentenversicherung, Aktien, ETF´s, Gold oder Omas Sparstrumpf. Diese Möglichkeit beraubst Du Dir, wenn Du die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigst.
3. Beitragsfreistellung & Stundung statt Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hast Du derzeit einen finanziellen Engpass, kannst Du die Beiträge zur BU-Versicherung nicht mehr bezahlen, würdest diese aber grundsätzlich gerne behalten, so gibt es bei den verschiedenen Anbietern auch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung für eine geraume Zeit. Es gibt aber einige Sachen zu beachten, die Dir wahrscheinlich noch nicht so bekannt sind.
Dies muss man bei einer Beitragsfreistellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung beachten:
- Was nicht geht = einfach beitragsfrei stellen und nach einigen Jahren wieder aktivieren. Nur über einen überschaubaren Zeitraum werden keine erneuten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung fällig. Es geht also nicht, dass Du jetzt keinen Beitrag mehr zahlst und in fünf Jahren soll die BU wieder starten bei Dir. Das wäre zu einfach. Du musst Dich nochmals einer Gesundheitsprüfung unterziehen
- Möchtest Du eine aktuelle Absicherung haben, aber keine Beiträge bezahlen, so kannst Du die Prämien “stunden”. Du bezahlst jetzt zwar keine Beiträge, hast aber eine umfangreiche Absicherung. Startest Du wieder die Prämienzahlung, musst Du die nicht bezahlten Beiträge wieder zurückzahlen. Alternativ sinkt Deine Absicherungshöhe (z.B. von 2.500 auf 2.400 Euro mtl. BU-Rente), die Beiträge steigen an oder Du musst auf einen Schlag (bei manchen Versicherern in Raten) die nicht bezahlten Prämien zurückzahlen. Immerhin hattest Du ja über die gesamte Laufzeit der Beitragsstundung Absicherung.
In diversen Szenarien ist somit eine Stundung der Beiträge ganz klar einer Kündigung vorzuziehen.
Beitragsstundung in der Berufsunfähigkeitsversicherung - ein Beispiel!
So beschreibt die LV 1871 in ihren Tarifbedingungen die Stundung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der LV 1871 können sogar bis zu 24 Monate die Beiträge gestundet werden, während einer Elternzeit sogar bis zu 36 Monate. Ist das Geld derzeit etwas knapp, kann eine Stundung sogar langfristig besser sein als eine Kündigung. Aber wie schon oben beschrieben, musst Du die Beiträge wieder zurückzahlen. Zum einen kannst Du die nicht bezahlten Prämien entweder in einem Rutsch nachzahlen, alternativ lässt Dir die LV 1871 aber auch bis zu 48 Monate Zeit. Statt der zinslosen Rückzahlung kannst Du aber auch eine Vertragsverlängerung wünschen. Wahlweise eine Verringerung der Versicherungsleistungen oder Erhöhung des zukünftigen Beitrags. In unseren Augen eine recht kundenfreundliche Lösung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Beim Volkswohl Bund gibt es eine ähnliche Regelung zur Stundung:
Hier muss der Vertrag aber mindestens schon drei Jahre bestanden haben, bei der LV 1871 war es ein Jahr. Auch beim Volkswohl Bund können bis zu 24 Monate gestundet werden, während der Elternzeit sogar bis zu 36 Monate. Nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung gibt es wieder die ähnlichen Möglichkeiten zum Entrichten der entgangenen Beiträge. Zurückzahlen oder eine Vertragsänderung (Verringerung der Leistung oder Erhöhung der Beiträge). Allesamt aber sicherlich besser, als die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Solche Regelungen wirst Du in modernen Vertragswerken sicherlich öfter treffen. Bei älteren Verträgen kann es durchaus sein, dass eine Stundung statt auf 24 Monate bzw. 36 Monate sogar nur auf sechs oder zwölf Monate begrenzt ist. Festzuhalten gilt: Je jünger das Vertragswerk, desto flexibler für Dich. Hast Du einen älteren Vertrag, möchtest eine Kündigung abwehren und kannst aber die nächsten ein bis zwei Jahre keine Beiträge zahlen, dann können immer noch individuelle Absprachen getroffen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.
Bei einer Investment Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Guthaben verwendet werden zur Stundung!
Eine kleine Besonderheit gibt es, wenn Du einen der folgenden Verträge & Vertragsformen besitzt:
- Bei der Investment BU der Gothaer gibt es keine Verrechnung der Überschüsse, spricht keinen Netto- vs. Bruttobeitrag. Dein Beitrag hängt vom Verlauf der frei gewählten Investmentfonds ab. Bei einem positiven Verlauf sammelt sich ein Guthaben an, welches verwendet werden kann bei einer Beitragsstundung. Mit dem Produkt ist die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung derzeit aber noch ein Nischen-Player.
- Ähnlich ist die Thematik, wenn man statt einer Überschussverrechnung auf eine Anlage in Investmentfonds setzt. Die Beitragskalkulation ist zwar abhängig von der traditionellen Berechnung, aber die Differenz zwischen dem Netto- vs. Bruttobeitrag wird von Dir in frei auswählbare Aktienfonds & ETF ́s angelegt. Die Auszahlung wäre übrigens auch steuerfrei. Kann aber alternativ auch zur Verrechnung einer möglichen Stundung genommen werden. Immer noch besser als die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese durchaus attraktive Variante (dank der Steuerfreiheit bei Auszahlung zum Versicherungsende) bieten aber nicht mehr so viele Versicherer an. Möglich ist es z.B. noch bei einer Allianz, LV 1871, Volkswohl Bund, Nürnberger und noch einigen weiteren. Der Trend geht aber eher dazu, dass diese Tarife weniger werden, was wir fast ein bisschen schade finden. Einige Nerds unter unseren Kunden haben komplette Excel Tabellen erstellt und dies gegenüber einem normalen Online Depot verglichen. Die Anlage der Überschüsse gewann hierbei bzgl. der Rendite aufgrund der Steuerfreiheit. Das aber jetzt nur am Rande.
Somit haben wir Dir jetzt einige Möglichkeiten aufgezeigt, falls die finanziellen Mittel über einen kurzen Zeitraum jetzt etwas weniger vorhanden sind. Grundsätzlich sollte der Weg dann eher Richtung Stundung und nicht einer (dauerhaften) Beitragsfreistellung gehen. Bei einer der oben genannten Stundungen werden nämlich keine erneuten Gesundheitsfragen fällig, was wiederum ja sehr wichtig ist.
4. BU-Versicherung zu teuer? Vor allem als Akademiker gibt es aktuell bessere Lösungen!
Ist Dir die BU-Versicherung generell etwas zu teuer und Du möchtest diese kündigen, dann kann auch der Vergleich bzw. Blick links und rechts des Weges eine durchaus gute Möglichkeit sein - insbesondere als Akademiker wie Arzt, MINTler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Ingenieur.
Vereinfacht gesagt gab es bis vor einigen Jahren teilweise nur zwei, drei Berufsgruppen bei den Versicherern. Mittlerweile sind es bis zu 100 Berufseinteilungen. Das ist vor allem für körperliche Berufe eine große Tragik, welche sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung quasi nicht mehr leisten können. Vor allem aber akademische Berufe dürfen sich freuen, da ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, nun als geringer eingestuft wird. Das hat verringerte Beiträge zur Folge.
Somit kann ein aktueller Blick auf den Markt auch den Gedanken einer möglichen Kündigung abtun. Beachte aber bitte, dass bei einem Neuabschluss Dein aktuelles Eintrittsalter zählt, sowie die Fristen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (sprich Falschangaben) von vorne beginnen. Dies muss jeweils immer beachtet werden. Eventuell passt aber auch eine Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung, insbesondere für Akademiker lohnt sich hier auch immer wieder ein Blick.
Erkennst Du Dich also nicht unter dem zweiten Punkt wieder (Du bist vermögend oder Hartz4 ist auch ok), dann solltest Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leichtfertig “wegwerfen”.
Hattest Du früher einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel?
Hier gilt die ähnliche Thematik. Spielten früher gefährliche Hobbys im Leben eine Rolle, kann es sein, dass Du einen Risikozuschlag bekommen hast. Ebenso kann eine Ausschlussklausel vorhanden gewesen sein, aufgrund einer Vorerkrankung wie die der Wirbelsäule, Skoliose, einer gemachten Psychotherapie oder auch Hashimoto. Bist Du seit Jahren behandlungs- und beschwerdefrei, kann eine normale Annahme mit den marktüblichen Konditionen eine Möglichkeit sein. Ebenso, wenn Du früher einen eher “gefährlichen” Beruf ausgeübt hast. Sprich, Du warst früher ein Auszubildender als Maurer, mittlerweile bist Du aber Bauingenieur und Dein alter Tarif hat keine berufliche Besserstellungsoption.
Trotz einem höheren Eintrittsalter kann ein Neuabschluss daher sinnvoll sein, falls einer der obigen Punkte auf Dich zutrifft. Somit kannst Du Deine Gesundheitshistorie nochmals sauber aufbereiten, eine anonyme Risikovoranfrage (am liebsten mit uns 😉 ) stellen und nach einer erfolgten Policierung die bisherige BU-Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist kündigen.
5. “Ich kündige meine BU-Versicherung” - Vorgehensweise:
Haben Dich die Argumente nicht überzeugt bzw. Du wechselst zu einem neuen Anbieter und musst einfach Deinen alten Vertrag kündigen, gibt es eigentlich nicht so viel zu beachten.
Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung muss immer in Textform erfolgen. Dies kann klassisch per Post, als aussterbendes FAX oder in vielen Fällen auch per E-Mail genügen. Manchmal möchten die Versicherer bei einer Kündigung zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Unterschrift haben. Per E-Mail kannst Du z.B. also den Wunsch äußern, machst aber einen Dateianhang mit dem unterschriebenen Wunsch. Diese Kündigung der BU-Versicherung kann anschließend dem Formlos sein mit:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsscheinnummer XXXXXXXXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Alternativ festen Termin nennen).
Eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung erlischt zum Termin der Kündigung.Eine schriftliche Bestätigung erwarte ich innerhalb von 10 Werktagen.
Mit freundlichen Grüßen
Der berühmte Max Mustermann”
Vorgehensweise beim Neuabschluss eines neuen Vertrages
Solltest Du währenddessen einen neuen Vertrag abschließen wollen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, so achte bitte erstmal darauf, dass Dein neuer Vertrag in trockenen Tüchern ist. Sprich, es liegt eine Policierungsbestätigung vor, Du hältst den Versicherungsschein in den Händen. Kündige also niemals grundlos Deinen alten Vertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung, währenddessen Du nicht den neuen Vertrag schon fest besitzt.
Im Zweifel gibt es vielleicht für einen Monat eine Überschneidung und Du zahlst doppelte Beiträge, aber dies ist nur für eine kurze Phase und somit verschmerzbar.
- Diese Frage kommt generell öfters, auch von Kundeseite. Somit haben wir mal einen eigenen Blogartikel dazu verfasst mit der Thematik "Kundenfrage: Wann soll ich meinen BU-Altvertrag kündigen?". Tiefergehende Informationen, wann idealerweise der Altvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt wird.
6. Gibt es bei einer Kündigung Geld zurück von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Kurz und knapp: Nein, insbesondere bei neueren Tarifen. Die eingezahlten Beiträge gehen also “verloren”.
Ganz direkt gefragt: Bekommst Du Geld zurück von der KFZ-Versicherung, Unfall oder Rechtsschutzversicherung, wenn Du keinen Schaden hattest? Nein. Genauso ist es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist vor allem eine Risikoversicherung, welche bei einem Leistungsfall aufkommt. Es gibt zwar einige sinnvolle Ausnahmen (wie die Überschussverwendung in Investmentfonds), aber diese spielen in der Praxis eher keine Rolle. Würden die Überschüsse angelegt werden, würdest Du Geld zurückbekommen. Ebenso, wenn es ein Kombivertrag aus einer Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Davon sind wir wiederum keine großen Freunde. Hast Du eine Kombination einer Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so kommst Du bekanntlich (oder unwissentlich) auch nie mehr ans Geld ran, da die Basisrente ähnlich konzipiert wurde wie die gesetzliche Rentenversicherung = da kommst auch nicht ans Geld 😉.
Bei älteren Tarife kann es aber ggf. Geld zurück geben
Insbesondere ältere Tarife haben teilweise noch eine andere Tarifkalkulation, Überschüsse werden angelegt, teilweise gibt es eine Kombination mit einer Lebensversicherung. Diese Tarife sind sehr intransparent und sind daher nicht mehr zeitgemäß. Es kann aber sein, dass Du bei einer Kündigung eines älteren Vertrages unverhofft noch einige Hundert Euro auf Dein Konto überwiesen bekommst.
Rechne aber generell nicht mit Geld zurück in der BU-Versicherung.
Bei der LV 1871 wird es wieder so beschrieben:
Bei der HDI Versicherung gibt es auch keinen Rückkaufswert bei Kündigung:
7. Kann mir die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Nein, die Gesellschaft kann nicht einfach die Berufsunfähigkeitsversicherung von Dir kündigen.
Das ist auch nicht nach einem möglichen Schaden (= Leistungsfall) möglich. Auch wenn Du schon eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Zusatzbaustein wie der Arbeitsunfähigkeitsklausel bezogen hast, kann die Versicherung Deinen BU-Vertrag nicht kündigen. Es gibt somit kein einseitiges Kündigungsrecht. Das ist anders als z.B. in der Sachversicherung (Private Haftpflicht, Hausrat, KFZ-Versicherung, etc.). Hier kann jede Partei nach einem Schaden kündigen. Deswegen ist es auch so wichtig, nicht jeden Kleinstschaden der Versicherung zu melden.
Das nicht vorhandene Kündigungsrecht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch eines der großen Gründe, warum die Annahmequote so hart ist, sprich die Gesundheitsprüfung. Bist Du einmal drin im Tarif, kann Dich die Versicherung direkt gesagt nicht mehr "rausschmeißen". Deshalb gibt es ja z.B. Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, welche funktionieren. Hier müssen zwar keine Gesundheitsfragen gemeldet werden, aber wenn Du zu häufig einen Unfall meldest, hebt der Versicherer den Vertrag einfach auf. Diese einseitige Kündigung ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber ausgeschlossen.
Es gibt aber Ausnahmen - die BU-Versicherung kann Dir doch kündigen
Es gibt zwei Gründe, wo Dir die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen kann. Diese sind aber hausgemacht und dienen nur der Veranschaulichung.
- Es werden die Beiträge schlichtweg nicht bezahlt. Zuerst bekommst Du ein freundliches Erinnerungsschreiben, dann mal eine Abmahnung und zuletzt eine Frist. Zahlst Du über einen längeren Zeitraum Deine Beiträge nicht, kündigt Dir die Versicherung. Das dürfte nachvollziehbar sein.
- Wirst Du berufsunfähig, wird in den ersten zehn Jahren der Vertragslaufzeit geprüft, ob Du beim damaligen Antrag korrekte Angaben gemacht hast. Stellt sich heraus, dass Du erheblich (!) geschummelt hast, kann der Versicherer den Antrag von Beginn an aufheben bzw. kündigen. Jetzt stark vereinfacht dargestellt.