Tipp

Möglichkeit für Akademiker trotz Psychotherapie

  • Du bist unter 35 Jahre & es gibt einen akademischen Abschluss?
  • Die letzte Behandlung lag über zwei Jahre zurück?
  • Es gibt keine Beschwerden in den letzten drei Monaten?
  • Dann gibt es eine Sonderaktion mit verkürzten Gesundheitsfragen - sprich uns an!

1. Welchen Anteil haben psychische Erkrankungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit?

Heißt also auf gut Deutsch: Die Gesellschaften kaufen sich ein enormes Risiko ein, sobald sie Kunden mit psychischen Erkrankungen versichern. Wäre eine Absicherung in der BU unter dem Aspekt einer Psychotherapie oder Depression völlig unmöglich, dann könnten wir uns das Ganze auch sparen und den Artikel hiermit beenden. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten, teilweise sogar bessere, als man anfangs denkt. Auf ein paar davon möchten wir in Bezug auf unseren Alltag und mit praktischen Lösungen für diverse Kunden eingehen. 

Schaut man sich mal die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit an, so stehen psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten mit rund 33,5% an der Spitze des Eisbergs.

Nun zurück zur Psychotherapie. Zunächst mal ist es im Rahmen der Risikovoranfrage immer sehr wichtig, zu welchem Zeitpunkt die Therapie stattgefunden hat. Ist die Psychotherapie bereits abgeschlossen, ist sie noch im Laufen oder vielleicht auch erst in der Zukunft geplant? 

Je nachdem, was der Fall ist, müssen verschiedene Punkte beachtet werden.


2. Abschluss einer BU nach einer abgeschlossenen Psychotherapie

Wenn eine Psychotherapie z.B. nach einer Depression oder bei einem Burnout bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, ist hier immer der seit Ende der Therapie vergangene Zeitraum ausschlaggebend. Ist die Therapie erst 1-2 Monate her, werden die Gesellschaften natürlich noch vorsichtig sein, da die Gefahr eines Rezidivs (=Rückfall) nach wie vor sehr groß ist. Anders sieht die Thematik schon aus, wenn Du nachweisen kannst, dass du beispielsweise seit bereits 2 Jahren psychisch stabil bist und keine Behandlung mehr angeraten ist. 

Was in beiden Fällen unverzichtbar ist, ist eine ausführliche Erklärung im Gesundheitsdaten Beiblatt oder auch in Form einer Eigenerklärung und zusätzlich dazu eine ärztliche Stellungnahme oder ein Abschlussbericht der Psychotherapie. 

Je nachdem, wie lange das Thema Psyche von den Gesellschaften abgefragt wird, kann man das Ganze natürlich auch bis zur Verjährungsfrist aussitzen. Bei manchen Berufsgruppen oder Studiengängen kann man gegebenenfalls über die vereinfachten Gesundheitsfragen gehen, welche nur 3 Jahre nach der psychischen Vorerkrankungen fragen. 

Egal welcher Weg gewählt wird - generell lautet unser Credo immer: Lieber eine BU mit Ausschluss, als gar keine BU!

Im Zweifelsfall kann man die BU im Nachhinein ja immer noch ersetzen oder eventuell sogar eine Nachprüfmöglichkeit für die Ausschlussklausel (ist aber eher eine Seltenheit) erreichen. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, dass insbesondere Kunden mit psychischen Vorerkrankungen den Abschluss einer BU nicht auf eigene Faust versuchen, da die Erfolgsquoten einfach deutlich schlechter ausfallen, als bei einer professionellen Beratung (gerne über uns).
Deine erste Aufgabe wird wie gesagt sein, Dich selbst etwas genauer mit deinen Diagnosen auseinanderzusetzen und diese für uns und somit auch für die Risikoprüfer verständlich zu erklären. 

Erklärungen im Gesundheitsdaten Beiblatt können beispielsweise so aussehen:

Hier hat ein Kunde die Beweggründe seiner Psychotherapie auch sehr schön und ausführlich in einer Eigenerklärung verfasst:

Besonders der letzte Absatz mit der Beschreibung der aktuellen Lebenssituation, den Strategien zur Bewältigung der psychischen Beschwerden und die Bestätigung, dass derzeit keine psychische Belastung mehr vorliegt, ist im Rahmen der Risikoprüfung natürlich sehr positiv zu werten. 

Oftmals treten psychische Belastungen im Rahmen des Studiums auf, wie auch oben schon ein Beispiel zeigt. Es handelt sich hierbei keinesfalls um einen Einzelfall - ganz im Gegenteil. Viele Studenten haben vor allem zu Beginn des Studiums Probleme damit, in den Ablauf und den Lernstoff hineinzufinden und suchen deshalb professionelle Hilfe auf. 

Ein ähnliches Beispiel sehen wir hier:

Zusätzlich zur Erklärung im Gesundheitsdaten Beiblatt hat diese Kundin auch noch eine Eigenerklärung geliefert wird, in welcher die anfängliche Überforderung mit dem Lernstoff ersichtlich wird und eine psychotherapeutische Behandlung widerlegt:

Und siehe da, die Bemühungen der Kundin haben sich eindeutig ausgezahlt! Hier die Ergebnisse, welche wir mithilfe des hohen Engagements erreichen konnten: 
Die LV 1871 hat eine Ausschlussklausel für die Psyche verhängt, welche mit Studienende & Berufseinstieg überprüft werden kann.

Und auch beim HDI sieht es sehr ähnlich aus. Hier kann die Ausschlussklausel bei Behandlungs- und Beschwerdefreiheit nach 3 Jahren wieder aus dem Vertrag herausgenommen werden:

In diesem Fall kann man mit den Ergebnissen also mehr als zufrieden sein und an der Stelle wird auch mal wieder klar, dass die Risikoprüfer auch nur Menschen mit Gefühlen sind und Verständnis für gewisse Situationen haben.
Generell fragen wir vor allem in komplexen Fällen nicht einfach quer auf dem Markt der Gesellschaften an, sondern filtern uns immer die für uns
 passenden Versicherungsgesellschaften aus.

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3. Abschluss einer BU während einer laufenden Psychotherapie

Du fragst Dich nun vermutlich (berechtigt), wie sich das Ganze nun gestaltet, wenn noch kein Abstand von 2-3 Jahren zur Psychotherapie vorzuweisen ist, sondern Du Dich vielleicht gerade mitten drin befindest und auch gerade deshalb die Notwendigkeit einer BU für dich feststellst. Hier gibt es jetzt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, Du kannst trotz der Psychotherapie eine BU abschließen und stehst nicht ohne Schutz da. Die schlechte Nachricht dabei, Du wirst die Psyche zu diesem Zeitpunkt bei keiner Gesellschaft mitversichern können. 

Vermutlich kannst Du Dir schon denken, was nun kommt, aber das A und O ist bei einer laufenden Therapie natürlich wie immer die saubere Aufbereitung der Thematik, sonst hast du keine Chance. Da wir ja sehr sehr viele vorbildliche Kunden haben, kann ich dir auch hierfür ein Beispiel aus der Praxis aufzeigen: Erst vor kurzem haben wir gemeinsam mit einer Kundin eine BU trotz andauernder psychischer Behandlung abgeschlossen. 

Kurz zu den Eckdaten:
Kundin, 38 Jahre alt, arbeitet als Informatikerin. Zu der laufenden Therapie kamen zusätzlich noch ein paar weitere Diagnosen, die wir vor der Anfrage bei den Gesellschaften aus dem Weg räumen mussten. Unter anderem forderten hier aufgetretene Migräneattacken und Schwindel eine zusätzliche, ärztliche Stellungnahme. Es kristallisierte sich also heraus, diese Voranfrage ist eindeutig nicht unkompliziert und das Ergebnis für uns auch keinesfalls absehbar. Unser großer Vorteil: Die Kundin hat sehr gut mitgearbeitet und alle Diagnosen ausführlich erklärt und auch die notwendigen Befunde eingeholt.

Wie Du am Datum bereits erkennen kannst, sprechen wir hier auch nicht nur von einer kurzzeitigen Therapie über 3-4 Sitzungen, sondern über eine psychische Behandlung, die bereits seit über 2 Jahren andauert. Dies nur damit Du eine grobe Einschätzung über die Auswirkungen auf die BU treffen kannst. Wenn wir solche Informationen in Form der aufbereiteten Gesundheitshistorie zugesendet bekommen, ist unser erster Schritt immer folgender: 

Wir müssen den Kunden nach dem Einverständnis für die Ausschlussklausel Psyche fragen. Denn eins ist klar: Bei einer laufenden Therapie wird sich keine Gesellschaft finden, die das Thema zu normalen Bedingungen annimmt. Erklärt sich der Kunde mit der Ausschlussklausel nicht einverstanden, dann hat die weitere Beratung nur noch wenig Sinn und beide Seiten können sich weitere Zeit & Mühen sparen. Ist der Kunde jedoch einverstanden, kann die Thematik weiter angegangen werden. Anders als nach einer abgeschlossenen Therapie, muss in solchen Fällen auch nicht zwingend eine Stellungnahme des behandelnden Arztes bzw. Therapeuten eingeholt werden. 

Der Grund dafür ist schlichtweg die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Prognose zum weiteren Verlauf der Therapie gestellt werden kann und erst recht nicht abgeschätzt werden kann, wie die Zeit danach verläuft und wie wahrscheinlich es ist, dass der jeweilige Kunde aufgrund der Psyche vorzeitig berufsunfähig wird. In solchen Fällen erklären wir uns also mit einer ausführlichen Beschreibung der Thematik im Gesundheitsdaten Beiblatt einverstanden. 

Auch hier würden wir natürlich nicht so genau auf die richtige Aufbereitung der Gesundheitshistorie eingehen, wenn wir nicht auch positive Ergebnisse der anonymen Voranfrage zu bieten hätten. 

Deshalb auch hier kurz die Vorstellung der Voten:
Die
LV 1871 empfand das Risiko als zu hoch und hat die Anfrage deshalb abgelehnt.

Die Baloise hat sich jedoch auf die Ausschlussklausel Psyche eingelassen und sich bereit erklärt, die Dame zu versichern:

Wir glauben, es ist fast selbsterklärend, dass die Kundin dieses Angebot angenommen hat und der Vertrag zur Baloise ging. Die Bayerische hat sich für komplexe Fälle, die mit der Psyche einhergehen, sogar eine spezielle Sachbearbeiterin mit ins Boot geholt. Dadurch sollen die Voten noch fairer gestellt und an den Einzelfall angepasst werden. Über diese Weiterleitung bekommen wir natürlich auch eine Zwischenmeldung:

Bei den weiteren Gesellschaften, die wir angefragt haben, haben wir einen klaren Ausschluss für die Psyche erhalten. Nach der Konsultation mit der psychologischen Beraterin konnten wir bei der Bayerischen folgendes Ergebnis erreichen:

Klar hat diese Anfrage etwas mehr Zeit in Anspruch genommen und wir haben die Antwort hier nicht innerhalb von 48h erhalten, angesichts des positiven Votums rückt dies aber in den Hintergrund. Die Bayerische hat wie bereits erwähnt etwas ganz Tolles eingeführt - über recht schwierige Fälle, kann eine psychologische Beraterin drüberschauen. Mehr dazu in unserem Artikel “Versichert die Bayerische nun Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung?”.


4. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer geplanten Psychotherapie

Tatsächlich haben wir in der letzten Zeit mehrere Anfragen erhalten, die sich alle ziemlich ähnlich waren. Im Grundsatz ging es dabei immer darum, dass eine psychische Behandlung in den nächsten Monaten geplant ist und deshalb jetzt noch eine BU abgeschlossen werden soll. Z. B. “Aufgrund des anspruchsvollen Studiums habe ich mich dazu entschieden, eine psychotherapeutische Therapie als Unterstützung zu beginnen. Deshalb möchte ich nun noch vor dem offiziellen Beginn meine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und würde dazu gerne von Ihnen beraten werden”. 
Gleich zu Beginn sei gesagt, eine solche Aussage ist für uns sehr schwierig. Hatte man in den letzten Monaten psychische Beschwerden und überlegt daher, in psychiatrische Behandlung / Beratung zu gehen, dann muss man ganz klar sagen: Es kommt immer darauf an. Anders als viele Kunden denken, muss diese geplante Behandlung nämlich angegeben werden. Zum einen fällt diese Diagnose in die Fragestellung nach Beschwerden / Erkrankungen, wegen welchen man noch nicht in ärztlicher Behandlung war.

Zum anderen gib es natürlich immer noch die Thematik der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Grundsätzlich gilt, es müssen alle bekannten Diagnosen und Beschwerden vor Antragstellung angegeben werden. 
Zudem wurde ja auch oftmals schon der Hausarzt als erste Instanz aufgesucht, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gegebenenfalls auch einen Überweisungsschein zu erlangen. Spätestens dann ist also mit Sicherheit eine psychische Diagnose in der Patientenakte vermerkt, welche nicht verschwiegen werden darf. Aber auch ohne feststehende Diagnose reicht das Wissen über seine Beschwerden wie gesagt aus, um die oben stehende Frage mit Ja beantworten zu müssen. Gibt man die entsprechenden Beschwerden oder die geplante Therapie im Gesundheitsdaten Beiblatt an, kann das Ganze folgendermaßen aussehen:

In diesem Fall fanden also schon Beratungsgespräche auf eigenen Wunsch statt, es hat jedoch noch keine konkrete Behandlung begonnen. Prinzipiell gibt es ein paar sehr gute Gesellschaften auf dem Markt, die sich einen solchen Fall anschauen. Wenn es gut läuft, erhält man den Versicherungsschutz mit der Ausschlussklausel Psyche ohne Nachprüfmöglichkeit. Je nachdem, wie sich die restliche Gesundheitshistorie gestaltet, ist aber eine Ablehnung auch nicht auszuschließen. In dem oben genannten Fall kamen beispielsweise zur geplanten Psychotherapie noch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten und diverse andere gesundheitliche Probleme hinzu.  

Aufgrund der zu geringen Erfolgsaussichten mussten wir diese individuelle Anfrage also leider ablehnen. In seltenen Fällen kann es auch mal zu einer Rückstellung (bei Studenten) kommen. Dann macht es natürlich Sinn, das Ende der Therapie abzuwarten und die Berufsunfähigkeitsversicherung danach nochmal neu aufzurollen. In der Zwischenzeit läuft man natürlich Gefahr, dass noch weitere Diagnosen auftauchen, die den Abschluss einer BU erschweren, darüber muss man sich bewusst sein. 
Sollte dies nicht der Fall sein und nach der Therapie ist einiges an Zeit verstrichen, kann ich mich quasi wieder auf Punkt 1 des Artikels beziehen. Man könnte in dieser Situation also wieder versuchen, eine
 Ausschlussklausel der Psyche mit einer Nachprüfmöglichkeit erreichen.

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5. Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Psychotherapie

Grundsätzlich gibt es keinen Grund dafür, mit einer psychischen Diagnose und einer durchlaufenen Therapie in der Krankenakte vollkommen schwarz zu sehen für die BU. Psychotherapie ist aber nicht gleich Psychotherapie - hier muss man deutliche Unterscheidungen treffen. Begibt sich jemand aufgrund einer Trauerreaktion in einige psychotherapeutische Sitzungen zur Unterstützung, ist das eine ganz andere Ausgangslage als beispielsweise bei jemandem, der seit 3 Jahren aufgrund wiederkehrender Depressionen in Behandlung ist. 

Sobald Du bereits zeitlichen Abstand zur psychischen Behandlung schaffen konntest und seitdem beschwerdefrei bist, kannst Du Dir realistische Chancen machen, dass Du von den Gesellschaften eine Ausschlussklausel mit Nachprüfmöglichkeit in 3-5 Jahren erhältst. Versprechen will ich an dieser Stelle natürlich nichts, im Endeffekt handelt es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung der Risikoprüfer. 

Auch wenn Du dich derzeit noch in psychotherapeutischer Behandlung befindest, bedeutet das nicht gleich das Aus für die BU. Was Dir jedoch bewusst sein muss: Du bekommst definitiv eine Ausschlussklausel für die Psyche, die nicht umgangen und auch nicht nachgeprüft werden kann. 

Wenn Du bereits psychische Beschwerden hast oder bereits eine Therapie in Aussicht ist, muss das in den Fragebögen der Gesellschaften auf jeden Fall angegeben werden. Die Ansicht, die BU einfach noch kurz vor der Therapie ohne Probleme abschließen zu können, ist also ein Trugschluss. Zu diesem Zeitpunkt hängt das Votum stark von der jeweiligen Begründung und den Hintergründen für die Therapie ab. 

Mit viel Mühe und Engagement in der Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist das Erreichen einer Ausschlussklausel Psyche ohne Nachprüfmöglichkeit aber keinesfalls utopisch oder unmöglich. Die breite Auswahl an Gesellschaften können wir hier zwar nicht bieten, es gibt aber zwei bis drei sehr gute, die sich den Fall definitiv anschauen werden.