Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie überhaupt möglich?
Möglichkeiten zum BU-Abschluss trotz Psychotherapie
- Du bist unter 35 Jahre?
- Die letzte Behandlung lag über drei Jahre zurück?
- Es gibt keine Beschwerden in den letzten drei Monaten?
- Dann gibt es eine schöne Sonderaktion mit verkürzten Gesundheitsfragen - sprich uns an!
1. Welchen Anteil haben psychische Erkrankungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit?
Heißt also auf gut Deutsch: Die Gesellschaften kaufen sich ein enormes Risiko ein, sobald sie Kunden mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen versichern. Wäre eine Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Aspekt einer Psychotherapie oder Depression völlig unmöglich, dann könnten wir uns das Ganze auch sparen und den Artikel hiermit beenden. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten, teilweise sogar bessere, als man anfangs denkt. Auf ein paar davon möchten wir in Bezug auf unseren Alltag und mit praktischen Lösungen für diverse Kunden eingehen.
Schaut man sich mal die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit an, so stehen psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten mit rund 33,5% an der Spitze des Eisbergs.
Nun zurück zur Psychotherapie. Zunächst mal ist es im Rahmen der Risikovoranfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung immer sehr wichtig, zu welchem Zeitpunkt die Psychotherapie stattgefunden hat. Ist die Psychotherapie bereits abgeschlossen, ist sie noch im Laufen oder vielleicht auch erst in der Zukunft geplant?
Je nachdem, was der Fall ist, müssen verschiedene Punkte beachtet werden.
Wie lange keine BU nach Therapie?
Grundsätzlich gilt: Je länger die Psychotherapie zurückliegt, desto bessere Deine Aussichten, eine BU-Versicherung zu bekommen. Wenn Deine Psychotherapie aus dem Abfragezeitraum des Versicherers herausfällt, gilt sie als verjährt.
2. Abschluss einer BU nach einer abgeschlossenen Psychotherapie
Wenn eine Psychotherapie z.B. nach einer Depression oder bei einem Burnout bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, ist hier immer der seit Ende der Therapie vergangene Zeitraum ausschlaggebend. Ist die Psychotherapie erst 1-2 Monate her, werden die Gesellschaften natürlich noch vorsichtig sein, da die Gefahr eines Rezidivs (=Rückfall) nach wie vor sehr groß ist. Anders sieht die Thematik schon aus, wenn Du nachweisen kannst, dass Du beispielsweise seit bereits 2 Jahren psychisch stabil bist und keine Behandlung mehr angeraten ist.
Was in beiden Fällen unverzichtbar ist, ist eine ausführliche Erklärung im Gesundheitsdaten Beiblatt oder auch in Form einer Eigenerklärung und zusätzlich dazu eine ärztliche Stellungnahme oder ein Abschlussbericht der Psychotherapie.
Je nachdem, wie lange das Thema Psyche von den Gesellschaften abgefragt wird, kann man das Ganze natürlich auch bis zur Verjährungsfrist aussitzen. Bei manchen Berufsgruppen oder Studiengängen kann man gegebenenfalls über die vereinfachten Gesundheitsfragen gehen, welche Versicherer nur 3 Jahre nach den psychischen Vorerkrankungen fragen.
Manche Gesellschaften fragen nur noch 3 Jahre nach der Psyche
- Der Trend geht zu verkürzten Abfragezeiträumen.
- Inzwischen gibt es auch Versicherer, die standardmäßig in ihrer BU nur noch 3 Jahre nach psychischen Behandlungen fragen.
- Kontaktiere uns einfach und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Dich.
Egal welcher Weg gewählt wird - generell lautet unser Credo immer: Lieber eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschluss, als gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Im Zweifelsfall kann man die BU im Nachhinein ja immer noch ersetzen oder eventuell sogar eine Nachprüfsmöglichkeit für die Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (ist aber eher eine Seltenheit) erreichen. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, dass insbesondere Kunden mit psychischen Vorerkrankungen den Abschluss einer BU nicht auf eigene Faust versuchen, da die Erfolgsquoten einfach deutlich schlechter ausfallen als bei einer professionellen Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie (gerne über uns).
Deine erste Aufgabe wird wie gesagt sein, Dich selbst etwas genauer mit Deinen Diagnosen auseinanderzusetzen und diese für uns und gleichzeitig für die Risikoprüfer der Versicherung verständlich zu erklären.
Erklärungen im Gesundheitsdaten Beiblatt eines Versicherers können beispielsweise so aussehen:
Hier hat ein Kunde die Beweggründe seiner Psychotherapie auch sehr schön und ausführlich in einer Eigenerklärung für die Versicherung verfasst:
Besonders der letzte Absatz mit der Beschreibung der aktuellen Lebenssituation, den Strategien zur Bewältigung der psychischen Beschwerden und die Bestätigung, dass derzeit keine psychische Belastung mehr vorliegt, ist im Rahmen der Risikoprüfung natürlich sehr positiv zu werten.
Oftmals treten psychische Belastungen im Rahmen des Studiums auf, wie auch oben schon ein Beispiel zeigt. Es handelt sich hierbei keinesfalls um einen Einzelfall - ganz im Gegenteil. Viele Studenten haben vor allem zu Beginn des Studiums Probleme damit, in den Ablauf und den Lernstoff hineinzufinden und suchen deshalb professionelle Hilfe auf.
Ein ähnliches Beispiel sehen wir hier:
Zusätzlich zur Erklärung im Gesundheitsdaten Beiblatt hat diese Kundin auch noch eine Eigenerklärung geliefert wird, in welcher die anfängliche Überforderung mit dem Lernstoff ersichtlich wird und eine psychotherapeutische Behandlung widerlegt:

Und siehe da, die Bemühungen der Kundin haben sich eindeutig ausgezahlt! Hier die Ergebnisse, welche wir mithilfe des hohen Engagements bei dem Versicherer erreichen konnten:
Die LV 1871 hat eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Psyche verhängt, welche mit Studium & Berufseinstieg überprüft werden kann.
Und auch beim HDI sieht es sehr ähnlich aus. Hier kann die Ausschlussklausel der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Behandlungs- und Beschwerdefreiheit nach 3 Jahren wieder aus dem Vertrag herausgenommen werden:
In diesem Fall kann man mit den Ergebnissen also mehr als zufrieden sein und an der Stelle wird auch mal wieder klar, dass die Risikoprüfer der Versicherer auch nur Menschen mit Gefühlen sind und Verständnis für gewisse Situationen haben.
Generell fragen wir vor allem in komplexen Fällen nicht einfach quer auf dem Markt der Gesellschaften an, sondern filtern uns immer die für uns passenden Versicherungsgesellschaften aus.
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3. Abschluss einer BU während einer laufenden Psychotherapie
Du fragst Dich nun vermutlich (berechtigt), wie sich das Ganze nun gestaltet, wenn noch kein Abstand von 2-3 Jahren zur Psychotherapie vorzuweisen ist, sondern Du Dich vielleicht gerade mittendrin befindest und auch gerade deshalb die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich feststellst. Hier gibt es jetzt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist: Du kannst trotz der Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und stehst nicht ohne Schutz da. Die schlechte Nachricht dabei: Du wirst die Psyche zu diesem Zeitpunkt bei keiner Gesellschaft mitversichern können.
Vermutlich kannst Du Dir schon denken, was nun kommt, aber das A und O ist bei einer laufenden Therapie natürlich wie immer die saubere Aufbereitung der Thematik, sonst hast Du keine Chance. Da wir ja sehr, sehr viele vorbildliche Kunden haben, kann ich Dir auch hierfür ein Beispiel aus der Praxis aufzeigen: Erst vor Kurzem haben wir gemeinsam mit einer Kundin eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz andauernder psychischer Behandlung abgeschlossen.
Kurz zu den Eckdaten:
Kundin, 38 Jahre alt, arbeitet als Informatikerin. Zu der laufenden Psychotherapie kamen zusätzlich noch ein paar weitere Diagnosen, die wir vor der Anfrage bei den Gesellschaften aus dem Weg räumen mussten. Unter anderem forderten hier aufgetretene Migräneattacken und Schwindel eine zusätzliche, ärztliche Stellungnahme. Es kristallisierte sich also heraus, diese Voranfrage ist eindeutig nicht unkompliziert und das Ergebnis für uns auch keinesfalls absehbar. Unser großer Vorteil: Die Kundin hat sehr gut mitgearbeitet und alle Diagnosen ausführlich erklärt und auch die notwendigen Befunde eingeholt.
Wie Du am Datum erkennen kannst, sprechen wir hier auch nicht nur von einer kurzzeitigen Therapie über 3-4 Sitzungen, sondern über eine psychische Behandlung, die bereits seit über 2 Jahren andauert. Dies nur damit Du eine grobe Einschätzung über die Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung treffen kannst. Wenn wir solche Informationen in Form der aufbereiteten Gesundheitshistorie zugesendet bekommen, ist unser erster Schritt immer folgender:
Wir müssen den Kunden nach dem Einverständnis für die Ausschlussklausel Psyche fragen. Denn eins ist klar: Bei einer laufenden Therapie wird sich kein Versicherer finden, der das Thema zu normalen Bedingungen annimmt. Erklärt sich der Kunde mit der Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einverstanden, dann hat die weitere Beratung nur noch wenig Sinn und beide Seiten können sich weitere Zeit & Mühen sparen. Ist der Kunde jedoch einverstanden, kann die Thematik weiter angegangen werden. Anders als nach einer abgeschlossenen Therapie muss in solchen Fällen auch nicht zwingend eine Stellungnahme des behandelnden Arztes bzw. Therapeuten eingeholt werden.
Der Grund dafür ist schlichtweg die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Prognose zum weiteren Verlauf der Therapie gestellt werden kann und erst recht nicht abgeschätzt werden kann, wie die Zeit danach verläuft und wie wahrscheinlich es ist, dass der jeweilige Kunde aufgrund der Psyche vorzeitig berufsunfähig wird. In solchen Fällen erklären wir uns also mit einer ausführlichen Beschreibung der Thematik im Gesundheitsdaten Beiblatt des Versicherers einverstanden.
Auch hier würden wir natürlich nicht so genau auf die richtige Aufbereitung der Gesundheitshistorie eingehen, wenn wir nicht auch positive Ergebnisse der anonymen Voranfrage bei den Versicherern zu bieten hätten.
Deshalb auch hier kurz die Vorstellung der Voten:
Die LV 1871 empfand das Risiko als zu hoch und hat die Anfrage deshalb abgelehnt.
Die Baloise hat sich jedoch auf die Ausschlussklausel Psyche eingelassen und sich bereit erklärt, die Dame trotz Vorerkrankung zu versichern:
Wir glauben, es ist fast selbsterklärend, dass die Kundin dieses Angebot angenommen hat und der Vertrag zur Baloise ging. Die Bayerische hat sich für komplexe Fälle, die mit der Psyche einhergehen, sogar eine spezielle Sachbearbeiterin mit ins Boot geholt. Dadurch sollen die Voten bei der Versicherung noch fairer gestellt und an den Einzelfall angepasst werden. Über diese Weiterleitung bekommen wir natürlich auch eine Zwischenmeldung:
Bei den weiteren Gesellschaften, die wir angefragt haben, haben wir einen klaren Ausschluss für die Psyche erhalten. Nach der Konsultation mit der psychologischen Beraterin konnten wir bei der Bayerischen folgendes Ergebnis erreichen:
Klar hat diese Anfrage etwas mehr Zeit in Anspruch genommen und wir haben die Antwort hier nicht innerhalb von 48 Stunden erhalten, angesichts des positiven Votums rückt dies aber in den Hintergrund. Die Bayerische hat wie bereits erwähnt etwas ganz Tolles eingeführt - über recht schwierige Fälle, kann eine psychologische Beraterin drüberschauen. Mehr dazu in unserem Artikel “Versichert die Bayerische nun Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung?”.
So kommst Du zur passenden BU-Versicherung bei uns
Folgende Schritte kannst bereits vor dem ersten Kontakt mit uns schon selbständig durchführen:
- Risikovoranfragebogen 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
- Gesundheitsdatenbeiblatt 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
- Vorab Datenschutzerklärung 📑 - Bitte herunterladen und unterzeichnen.
- Neukundenregistrierung - Registriere Dich in unserem Kundenportal simplr und lade die drei Dokumente aus 1.-3. (& ggf. weitere ärztliche Unterlagen) als PDF hoch. Mehr zur simplr-Registrierung. Bitte keine einzelnen Seiten hochladen und pro Vorgang/Dokument ein PDF mit der korrekten Bezeichnung. Mehr zum Dokumentenupload.
- Schick uns bitte eine kurze Info per Mail oder über unser Kontaktformular, wenn Du Schritt 4. erledigt hast. Wir prüfen Deine Unterlagen (i.d.R. innerhalb von 48 h) und melden uns bei Dir.
Wichtige Hinweise:
- Bitte schicke uns keine Unterlagen per Mail, sondern nur über unser Kundenportal simplr. Hier sind Deine sensiblen Daten zu 100 % geschützt.
- Falls Du größere Zweifel an Deiner "Versicherbarkeit" aufgrund von Vorerkrankungen hast, schreib uns bitte vorher eine kurze Mail oder ruf uns an. Wir können inzwischen sehr gut abschätzen, ob sich die Mühen lohnen.
- Wir sind auf Deine aktive Mitarbeit angewiesen und erwarten auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit. Lies Dir bitte unsere Spielregeln zur Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch🙏.
- Eine ausführlichere Beschreibung der Schritte findest Du unter unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden BU-Versicherung.
4. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer geplanten Psychotherapie
Tatsächlich haben wir in der letzten Zeit mehrere Anfragen erhalten, die sich alle ziemlich ähnlich waren. Im Grundsatz ging es dabei immer darum, dass eine psychische Behandlung in den nächsten Monaten geplant ist und deshalb jetzt noch eine BU abgeschlossen werden soll. Z. B. “Aufgrund des anspruchsvollen Studiums habe ich mich dazu entschieden, eine psychotherapeutische Therapie als Unterstützung zu beginnen. Deshalb möchte ich nun noch vor dem offiziellen Beginn meine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und würde dazu gerne von Ihnen beraten werden”.
Gleich zu Beginn sei gesagt, eine solche Aussage ist für uns sehr schwierig. Hatte man in den letzten Monaten psychische Beschwerden und überlegt daher, in psychiatrische Behandlung / Beratung zu gehen, dann muss man ganz klar sagen: Es kommt immer darauf an. Anders als viele Kunden denken, muss diese geplante Behandlung nämlich gegenüber der Versicherer angegeben werden. Zum einen fällt diese Diagnose bei der Gesundheitsprüfung der Versicherungen in die Fragestellung nach Beschwerden / Erkrankungen, wegen welchen man noch nicht in ärztlicher Behandlung war.
Zum anderen gib es natürlich immer noch die Thematik der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Grundsätzlich gilt, es müssen alle bekannten Diagnosen und Beschwerden vor Antragstellung gegenüber dem Versicherer angegeben werden.
Zudem wurde ja auch oftmals schon der Hausarzt als erste Instanz aufgesucht, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gegebenenfalls auch einen Überweisungsschein zu erlangen. Spätestens dann ist also mit Sicherheit eine psychische Diagnose in der Patientenakte vermerkt, welche gegenüber dem Versicherer nicht verschwiegen werden darf. Aber auch ohne feststehende Diagnose reicht das Wissen über seine Beschwerden, wie gesagt, aus, um die oben stehende Frage des Versicherers mit Ja beantworten zu müssen. Gibt man die entsprechenden Beschwerden oder die geplante Therapie im Gesundheitsdaten Beiblatt des Versicherers an, kann das Ganze folgendermaßen aussehen:
In diesem Fall fanden also schon Beratungsgespräche auf eigenen Wunsch statt, es hat jedoch noch keine konkrete Behandlung begonnen. Prinzipiell gibt es ein paar sehr gute Gesellschaften auf dem Markt, die sich einen solchen Fall anschauen. Wenn es gut läuft, erhält man den Versicherungsschutz mit der Ausschlussklausel Psyche ohne Nachprüfmöglichkeit. Je nachdem, wie sich die restliche Gesundheitshistorie gestaltet, ist aber eine Ablehnung der Versicherung auch nicht auszuschließen (direkt sehen wir eine Psychotherapie aber nicht als Ablehnungsdiagnose an). In dem oben genannten Fall kamen beispielsweise zur geplanten Psychotherapie noch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten und diverse andere gesundheitliche Probleme hinzu.
Aufgrund der zu geringen Erfolgsaussichten mussten wir diese individuelle Anfrage also leider ablehnen. In seltenen Fällen kann es auch mal zu einer Rückstellung (bei Studenten) kommen. Dann macht es natürlich Sinn, das Ende der Therapie abzuwarten und die Berufsunfähigkeitsversicherung danach nochmal neu aufzurollen. In der Zwischenzeit läuft man natürlich Gefahr, dass noch weitere Diagnosen auftauchen, die den Abschluss einer BU erschweren. Darüber muss man sich bewusst sein.
Sollte dies nicht der Fall sein und nach der Therapie ist einiges an Zeit verstrichen, kann ich mich quasi wieder auf Punkt 1 des Artikels beziehen. Man könnte in dieser Situation also wieder versuchen, eine Ausschlussklausel der Psyche mit einer Nachprüfmöglichkeit bei einem Versicherer zu erreichen.
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5. FAQs - die wichtigsten Fragen zur BU trotz Psychotherapie
Ja, das ist grundsätzlich möglich – auch wenn es schwieriger ist, als ohne eine psychische Vorerkrankung. Entscheidend sind Art, Dauer und Zeitpunkt der Behandlung. Viele Versicherer prüfen solche Fälle sehr genau, aber mit einer guten Vorbereitung und Strategie kann auch mit Psychotherapie eine Absicherung realisiert werden. Eine Ausschlussklausel von psychischen Erkrankungen ist aber oftmals die Folge.
Laufende oder kürzlich abgeschlossene Psychotherapien wirken sich meist negativ auf die Annahmechancen aus. Je weiter die Behandlung zurückliegt und je harmloser der Anlass (z. B. Lebenskrise statt schwerer Depression), desto besser sind die Chancen auf normalen Versicherungsschutz.
Alle gesundheitsbezogenen Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – auch psychische Behandlungen. Dazu gehören: Beginn, Dauer, Diagnose, Behandlungsmethode und Name der Behandlerin oder des Behandlers. Ungenaue oder fehlende Angaben können im Leistungsfall zum Problem werden.
Das kann schwerwiegende Folgen haben. Wenn die Versicherung im Leistungsfall feststellt, dass relevante Angaben verschwiegen wurden, kann sie die Leistung verweigern. Auch wenn es unangenehm erscheint: Ehrlichkeit zahlt sich aus – insbesondere mit einer anonymen Voranfrage im Vorfeld.
Ein großer Faktor. So fallen manche Diagnosen zur Psyche einfach heraus, wenn ein Versicherer fünf oder gar nur drei Jahre nach psychischen Erkrankungen zurückfragt. Die Erkrankung der Psyche wäre also nicht mehr anzugeben. Beachte aber, dass man bei manchen Versicherer auch Beschwerden angeben muss, nicht nur ärztliche Behandlungen.
Oft reichen kurze Stellungnahmen des Behandlers mit Diagnose, Verlauf und aktuellem Zustand. Manchmal hilft auch ein Entlassungsbericht . Wir unterstützen dich dabei, die passenden Unterlagen diskret und zielgerichtet einzuholen.
Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Manche prüfen strenger, andere sind offener für leichtere psychische Vorerkrankungen. Deshalb ist es wichtig, verschiedene Anbieter anonym abzufragen – so lässt sich die beste Lösung individuell herausfiltern. Grundsätzlich kommt man aber meistens an einer Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen nicht vorbei.
Wir bereiten deine Gesundheitsangaben in neutraler Form auf und leiten sie ohne deinen Namen an ausgewählte Versicherer weiter. So bekommst du verbindliche Rückmeldungen zur Annahme, ohne dass etwas „aktenkundig“ wird. Erst wenn ein konkreter Abschluss erfolgt, werden deine Daten übermittelt.
Ein Psyche-Ausschluss heißt, dass psychisch bedingte Berufsunfähigkeit nicht abgesichert ist. Das kann sinnvoll sein, wenn es sonst gar keinen Schutz gäbe. Dennoch: Die Psyche ist eine der häufigsten BU-Ursachen. Ein Vertrag mit Ausschluss ist besser als keiner, denn es gibt viele weitere Erkrankungen, wo man berufsunfähig werden kann, wie z.B.:
- Krebserkrankung
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Unfall
- Blindheit
- Multiple Sklerose
- Rheuma
Der Schlüssel liegt in einer sauberen Vorbereitung, ehrlichen Angaben und professioneller Unterstützung bei der anonymen Voranfrage. So lassen sich die Annahmechancen realistisch einschätzen – und oft finden wir gemeinsam eine Lösung, die besser ist, als viele vermuten.
Absicherung ohne Gesundheitsfragen trotz Vorerkrankung?
- In unserem Ratgeber findest Du konkrete Empfehlungen aus unserer Praxis zur Absicherung ohne Gesundheitsfragen.
- Direkt aus der Praxis: passende Produkte & Versicherer im Überblick.
- Besser eine Teilabsicherung als gar keine Absicherung.
Hier geht’s zum Artikel: "Absicherung bei Vorerkrankungen mit konkreten Produktempfehlungen!"
6. Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Psychotherapie
Grundsätzlich gibt es keinen Grund dafür, mit einer psychischen Diagnose und einer durchlaufenen Therapie in der Krankenakte vollkommen schwarz zu sehen für die BU. Psychotherapie ist aber nicht gleich Psychotherapie - hier muss man deutliche Unterscheidungen treffen. Begibt sich jemand aufgrund einer Trauerreaktion in einige psychotherapeutische Sitzungen zur Unterstützung, ist das eine ganz andere Ausgangslage als beispielsweise bei jemandem, der seit 3 Jahren aufgrund wiederkehrender Depressionen in Behandlung ist.
Sobald Du bereits zeitlichen Abstand zur psychischen Behandlung schaffen konntest und seitdem beschwerdefrei bist, kannst Du Dir realistische Chancen machen, dass Du trotz psychischer Vorerkrankung von den Versicherern eine Ausschlussklausel mit Nachprüfmöglichkeit in 3-5 Jahren erhältst. Versprechen will ich an dieser Stelle natürlich nichts, im Endeffekt handelt es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung der Risikoprüfer des Versicherers.
Auch wenn Du Dich derzeit noch in psychotherapeutischer Behandlung bei einem Psychotherapeuten befindest, bedeutet das nicht gleich das Aus für die BU. Was Dir jedoch bewusst sein muss: Du bekommst definitiv eine Ausschlussklausel für die Psyche, die nicht umgangen und auch nicht nachgeprüft werden kann.
Unsere Leistungsfälle bearbeiten Experten!
- Auch wir haben mittlerweile mehrere Leistungsfälle bei uns im Kundenbestand
- Wie in einem Ärztehaus üblich, geben wir diese Spezialfälle an einen Kooperationspartner ab
- Der BU-Expertenservice hat sich seit über 15 Jahren auf die Leistungsfallbearbeitung in der BU konzentriert
- Mehr dazu findest Du unter “Unsere Vorgehensweise im Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung”
- Dass niemand vor einer schweren Erkrankung geschützt ist, kann man (leider) unter "Echte Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung von den Bierls" nachlesen
Wenn Du bereits psychische Beschwerden hast oder bereits eine Therapie in Aussicht ist, muss das in den Fragebögen der Gesellschaften auf jeden Fall angegeben werden. Die Ansicht, die BU einfach noch kurz vor der Therapie ohne Probleme abschließen zu können, ist also ein Trugschluss. Zu diesem Zeitpunkt hängt das Votum des Versicherers stark von der jeweiligen Begründung und den Hintergründen für die Therapie ab.
Wir haben inzwischen auf unserer Website den wohl größten und umfassendsten BU-Vergleich am Markt – klar, praxisorientiert und mit dem Bierl'schen Feinschliff. Hier werden auch die Gesundheitsfragen der verschiedenen Gesellschaften genauer verglichen.
Mit viel Mühe und Engagement in der Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist das Erreichen einer Ausschlussklausel Psyche ohne Nachprüfmöglichkeit aber keinesfalls utopisch oder unmöglich. Die breite Auswahl an Gesellschaften können wir hier zwar nicht bieten, es gibt aber zwei bis drei sehr gute, die sich den Fall definitiv anschauen werden.
















