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Versichert die Bayerische nun Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

| Berufsunfähigkeit

Die Bayerische rollte Anfang 2023 recht umfangreich ihren neuen Ansatz aus, indem sie nun auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen anbietet. Da gehen unsere Ohren natürlich nach oben, da die Thematik Psyche ein stetiger Wegbegleiter bei uns in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung Psyche

Sucht man nach einer vereinfachten Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Google, so landet man wahrscheinlich auf unserer Seite. Frühzeitig haben wir uns der Thematik der wenigen Gesundheitsfragen verschrieben und immer wieder aufgebaut. Sieht man sich die aktuellen Statistiken an, aus welchen Gründen man berufsunfähig wird, dürfte es nicht schwer fallen, dass man die Beweggründe der vereinfachten Gesundheitsfragen sieht:

Dies ist jetzt eine Gesamtstatistik, wo natürlich auch die körperlichen und handwerklichen Berufe reinfallen. Würde man vor allem Akademiker und Büroberufe in der Statistik anführen, so liegen wir eher bei 40 Prozent aufwärts mit eindeutiger Tendenz nach oben in den letzten Jahren. Wie kann es dann sein, dass die Bayerische nun Personen mit psychischen Beschwerden Versicherungsschutz anbieten möchte? Oder sehen wir hier einen Marketinggag?
Immerhin suchen viele Leute - trotz psychischer Beschwerden in der Vergangenheit - eine Berufsunfähigkeitsversicherung und vereinfachte Gesundheitsfragen & die Lücke im System kann in unseren Augen nicht die Antwort auf diese wichtige, fast schon soziale Frage sein.


1. Wie sah die Bayerische bisher Personen mit psychischen Vorerkrankungen?

Nicht nur die Bayerische, sondern auch weitere Versicherer haben bei den kleinsten psychischen Problemen / Arztbesuchen / Diagnose im angefragten Zeitraum sprichwörtlich allergisch reagiert und sehr schnell eine Ablehnung für die Anfrage / Antrag gemacht (idealerweise folgte natürlich erst eine anonyme Risikovoranfrage und kein scharfer Antrag mit all seinen negativen Konsequenzen). Man sagte sich einfach “Wir wollen unser Versichertenkollektiv schützen und lehnen Personen mit psychischen Vorerkrankungen mehr oder minder generell ab".
Die Bayerische ist aber derzeit einer der Versicherer, welcher am innovativsten und kundenfreundlichsten in unseren Augen agiert und man überdachte die eigene Strategie im Hause und sagte sich “Eigentlich ist das ja ziemlich behämmert, wenn wir pauschal bei Psyche mehr oder minder direkt ablehnen. Es gibt doch sicherlich auch Fälle, wo es sinnvoll ist, dass man sich professionelle Hilfe bei psychischen Beschwerden holt. Wenn das Knie schmerzt, dann geht man doch auch zum Orthopäden, lässt sich vielleicht Massagen verschreiben oder es findet im extremen Fall eine OP statt. Im Nachhinein sind die Beschwerden dann weg und das Knie ist wieder voll belastungsfähig.
So ähnlich kann es bei der Psyche auch sein, dass eine gemeinsame Aufbereitung mit einem Psychologen / Psychiater durchaus sinnvoll sein kann und man gestärkt aus der Thematik hervorgeht. Genau diese Fälle & Anfragen möchte man nun genauer ansehen, welche man früher pauschal ablehnte.


2. Was möchte die Bayerische jetzt anders machen bei der Psyche in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Bayerische hat es intern relativ schön beschrieben mit folgendem Statement:

Erweiterter Zugang zum BU-Schutz 
Wir möchten auch Menschen, die bereits in Therapie waren oder sind, eine Chance auf eine BU-Absicherung bieten. 

Keine pauschale Ablehnung
Wir lehnen nicht pauschal ab, sondern bieten eine individuelle Prüfung von (Psycho-) Therapie Berichten an.  

Quick Check Psyche
Eine schnelle Voreinschätzung ist mit Quick Check Psyche möglich. So wissen sie, ob eine Risikoanfrage oder ein Antrag sinnvoll sind.  

Persönliches Gespräch
Bei Grenzfällen bieten wir ein persönliches Gespräch mit einer Psychologin an. Somit wird ein besseres Verständnis der Situation erreicht und es kann ggf.  doch Versicherungsschutz angeboten werden. Das Gespräch ist dabei vertraulich. Die Bayerische erhält nur freigegebene, versicherungsrelevante Informationen.

Wichtig ist auch, dass sich die Bayerische das Know How bei psychischen Vorerkrankungen nicht selber beibrachte, sondern extern mit Frau Dr. phil. Anna Kuhns Know How mit ins Boot brachte. Die Dame ist eine psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie und betreibt eine Praxis im Herzen von München, in welcher sie tagtäglich Menschen mit unterschiedlichsten psychischen Beschwerden begleitet. Die Grundsatzidee finden wir sehr gut, auch die Risikoprüfer & Underwriter werden von Frau Dr. phil. Anna Kuhns geschult bei der Einstufung von psychischen Beschwerden. Das Angebot des persönlichen Gesprächs mit der Dame erfolgt aber nur dann, wenn bereits ein direkter Antrag an die Bayerische gestellt wurde. Die Vorabanfrage ist somit zu wenig. 

Im Youtube Kanal der Bayerischen für den Partner & Kooperationsvertrieb hat die Bayerische ein doch sehr interessantes Video - sehr sehenswert

Mit Quickcheck der Bayerischen zu einer Vorabprüfung der Versicherbarkeit bei psychischen Beschwerden

Die Bayerische bietet uns Versicherungsmaklern eine Art “Quickcheck” für psychische Vorerkrankungen. Hier können wir gemeinsam mit dem Kunden prüfen, ob eine Versicherbarkeit möglich wäre oder ob sich die Mühe der Aufbereitung zur anonymen Risikovoranfrage erst gar nicht lohnen wird. Dieser Quickcheck ist ähnlich aufgebaut wie Quick Risk von der LV 1871(ein öffentlich zugängliches Tool, aber für sämtliche Risikorelevante Faktoren), beschränkt sich aber auf die Thematik der Psyche. Diesen Quickcheck haben wir jetzt öfters durchgespielt und sind zum folgenden Ergebnis gekommen:

  1. Eine einmalige Psychotherapie in den letzten fünf Jahren würde ein Ordnung gehen
  2. Bei einer zweiten würde die Bayerische den Fall ablehnen - so das Feedback des Quickcheck
  3. Ebenso darf keine Suchterkrankung vorliegen (z.B. Spielsucht, Alkohol-, Medikamente- oder Drogenmissbrauch)
  4. Eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 30 Tagen in den letzten fünf Jahren würde ebenso zu einer Ablehnung führen, wenn psychische Beschwerden der ausschlaggebende Grund wären
  5. Das letzte No Go ist ein innerhalb der letzten 3 Jahren stationärer Aufenthalt wegen psychischer Beschwerden (z.B. Rehabilitations- oder Kureinrichtung, psychosomatische Klinik)

Sprich, trifft einer von den Punkten zwei bis fünf zu, sinken die Erfolgsaussichten rapide. Sollte man der Meinung sein, dass ein Versicherungsschutz trotzdem möglich wäre, kann schon eine Anfrage erfolgen, das sieht dann vom Statement des Quickcheck auch so aus:

Traf nur Punkt Eins zu oder keiner der genannten, möchte die Bayerische selbstverständlich zur Einschätzung weitere Unterlagen haben. Dies beschreibt sie so:

 

Sie haben ein positives Ergebnis im Quick Check erhalten? Das ist ein guter Anfang!

Wir werden den Fall gern weiter prüfen. Dazu benötigen wir einige Unterlagen und Angaben.

  • Alter und Beruf der zu versichernden Person 
  • gewünschte monatliche BU-Rente 
  • detaillierte Schilderung der Erkrankung inklusive:
    - Angabe der Symptome
    - Beschwerdezeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)
    - Intervalle (einmalig/mehrmals)
    - Behandlung mit Medikamenten (welches Medikament über welchen Zeitraum)
    - Psychotherapie (wie viele Stunden über welchen Zeitraum)
    - seit wann beschwerdefrei und/oder behandlungsfrei 
  • ärztliche Behandlungs-/Abschlussbefund/e des behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten/Arzt 
  • Entlassungsberichte von Kur- und/oder Reha-Aufenthalten

Interessenten & Kunden von uns kennen aber eh die passende Vorgehensweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wir fragen generell all diese Punkte schon ab. Zudem sind wir natürlich so etwas wie eine Vorabrisikoprüfung und lehnen auch Personen ab, wo wir keine Chance auf Versicherbarkeit sehen bzw. sagen ihnen eine realistische Einschätzung. Möchte man eine Normale Annahme haben und die Psychotherapie wurde erst vor sechs Monaten beendet, dann müssen wir leider ablehnen und auf die Ausschlussklausel der Psyche verweisen, was das höchste der Gefühle sein dürfte (bis vor kurzem aber nicht bei der Bayerischen).

Zu welchem Ergebnis kann die Bayerische bei psychischen Beschwerden kommen?

Das ist sehr unterschiedlich. So dürften nach unserer Einschätzung vermehrt Ausschlussklauseln (bis auf psychische Beschwerden besitzt Du kompletten Schutz in der Berufsunfähigkeit) kommen, teilweise mit Prüfmöglichkeit in einigen Jahren. Das dies gar nicht so schlecht ist, sah man an einem Praxisfall mit Ausschlussklausel Wirbelsäule & Psyche, welcher nach drei Jahren komplett aufgehoben wurde, dank Beschwerdefreiheit. So ähnlich dürfte man nun auch bei der Bayerischen hantieren.
Aber es werden auch Menschen normalen Versicherungsschutz finden, welche vorher abgelehnt wurden. Da nennen wir mal eine Belastungsreaktion nach dem Todesfall einer nahestehenden Person. Logisch, dass man sich hier vielleicht eine Woche krankschreiben lässt (um ggf. auch organisatorische Sachen zu erledigen). Ein weiteres Beispiel könnte Mobbing beim alten Arbeitgeber sein mit anschließender Gefälligkeitskrankschreibung des Arztes für die letzten drei Wochen des Arbeitsvertrages. Haben wir alle schon mal gehört. Wenn die Person nun seit zwei Jahren beim neuen Arbeitgeber ist und sich absolut glücklich fühlt, was spricht denn gegen eine normale Absicherung? 

Wichtig ist einfach immer, dass mit offenen Karten gespielt wird. Die Gegenseite (= Risikoprüfung bis hin zur psychologischen Psychotherapeutin der Bayerischen) müssen sich ein exaktes Bild machen können. Eine offene Kommunikation mit den passenden Informationen ist somit unabdingbar. 

Ebenso dürfte die Bayerische nun die Thematik Falschabrechnung in der Krankenakte etwas besser sehen. Dass dies sehr häufig vorkommt (insbesondere beim Frauenarzt), dürfte kein offenes Geheimnis sein. Hauptsächlich bei fachfremden Behandlern stellt es in unseren Augen aber kein größeres Problem dar, da der Kontext schlichtweg nicht vorhanden ist. Es gab und gibt aber Versicherer, die trotzdem pauschal die Anfrage ablehnten. Das dürfte bei der Bayerischen jetzt vorbei sein.


3. Was halten wir von der Idee der Bayerischen mit dem Umgang von psychischen Vorerkrankungen?

Finden wir gut, auch wenn man hier nicht der Vorreiter ist. Es gab schon seit längerem Versicherer, welche nach unserer Praxiserfahrung das Thema Psyche sehr individuell angesehen haben, wie z.B. die Baloise, LV 1871 oder auch der Volkswohl Bund (Reihenfolge nach dem ABC). Dort konnten wir schon sehr viele Personen mit einer Ausschlussklausel von psychischen Erkrankungen versichern, teilweise auch mit Prüfmöglichkeit in einigen Jahren. Das finden wir jeweils auch immer eine gute Lösung, wenn z.B. drei Sitzungen wg. einer Anpassungsstörung vor einem Jahr gewesen sind. Bei einigen Versicherern sah man sich also schon sehr früh den gesamten Fall an und schätzte sehr eine umfangreiche Eigenerklärung, aber auch ein Statement  /Stellungnahme der Psychiater bzw. Psychologen. 

Wir finden die Idee also sehr gut, dass die Bayerische dies nun auch verbal an die Öffentlichkeit bringt und somit mehr Personen darauf aufmerksam werden, dass eine psychische Vorerkrankung nicht automatisch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz mehr möglich ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gut finden wir auch das Statement des Leiter der Risikoprüfung von der Bayerischen von Stefan Günther mit

“Wir gehen davon aus, dass erfolgreich therapierte Personen widerstandsfähiger und resilienter gegenüber psychischer Belastung sind. Insgesamt rechnen wir damit, dass die Initiative auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein Erfolg wird.”

Es kann somit auch eine Win to Win Situation für alle Beteiligten sein. 

In diesem Kontext brachte das Fachmagazin “Pro & Contra” eine Themenreihe mit einigen interessanten Beiträgen und Interviews heraus, welche wir Dir nicht vorenthalten möchten:

Insbesondere der letzte Artikel von Tobias beschreibt unseren Job als spezialisierter Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung ganz gut. Wir nehmen der eigentlichen Risikoprüfung bei den Gesellschaften extrem viel Arbeit ab und geben nur realistische Fälle mit vernünftiger Erwartungshaltung weiter. So wirst Du bei uns nie erleben, dass wir pauschal bei 10 Gesellschaften in der Berufsunfähigkeit anfragen. Das überlassen wir dann anderen Versicherungsvermittlern, welche sich irgendwann mal wundern, nicht mehr ernst genommen zu werden. Wenn wir schon dabei sind - die Bayerische hat sich wirklich gut gesteigert in der Qualität der Risikoprüfung, das war vor einigen Jahren schon noch bedeutend schlechter. Auch hier Daumen nach oben, da einige andere Versicherer die Thematik nicht mehr so ernst nehmen und somit in unseren Augen weder makler- noch verbraucherfreundlich agieren, aber doch gerne Geschäft wollen… Jetzt hast Du also etwas Einblick in unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. 
Nun aber gut - unser Fazit kann man ja schon herauslesen. Die Idee finden wir gut, auch wenn die Bayerische die Thematik nicht neu erfindet, aber zumindest bekommen psychische Beschwerden ein neues Gehör und werden nicht pauschal abgelehnt. Man sollte zudem beachten, dass die Bayerische die Thematik psychischer Erkrankungen neu angeht und es natürlich auch ein laufender Prozess ist, der sich in einem Jahr sicherlich nochmals verbessert hat. Wir beobachten es aufmerksam. Nicht nur von der Seitenlinie, sondern werden “mittendrin, statt nur dabei sein” ?.

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