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Keine Angst vor einer Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

| Berufsunfähigkeit

Die Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann und ist oft ein steiniger Weg. Aufbereitung der eigenen Gesundheitshistorie, Anforderung aktueller Atteste, Ausbesserung von fehlerhaften Einträgen in der Krankenakte und natürlich die Auswahl der passenden Gesellschaft(en). Je nach Vorerkrankung kann eine normale Annahme aber nicht anvisiert werden. Für manche unserer Interessenten bricht dann aber eine Welt zusammen, sie sind enttäuscht und stellen sich gar die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie noch sinnvoll ist.

Eine Ausschlussklausel ist nicht der Untergang des Abendlandes

Jetzt fragen wir Dich direkt: Du hast gerade ein Haus gebaut, welches einem Wert von ungefähr 500.000 Euro entspricht. Die Versicherungsgesellschaft versichert Dein Haus vollumfänglich im passenden Tarif. Alle Gefahren sind mit drin. Nur Deine Garage kann nicht versichert werden, da dies ein zu großes Risiko darstellt. Sagst Du dann ganz trotzig „Also, wenn ich die Garage nicht mitversichert bekomme, dann brauch ich auch keine weitere Absicherung. Die soll sich nicht so anstellen, die blöde Versicherung“.
Man versichert das große, ganze Haus nicht, da man enttäuscht ist, dass keine absolut 100 % tige Absicherung passt. Aber sind nicht 95 % an Absicherung besser als keinerlei Schutz?

Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Weltuntergang

So ähnlich sehen wir es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ok, dann sind das linke Knie, die Atemwege oder die Psyche ausgeschlossen. Gibt es aber nicht unzählige weitere Krankheitsbilder, welche Du trotzdem abgesichert hast? Vielleicht reden wir uns leicht in unserer Situationen. Wir bekommen nahezu täglich Anfragen von Personen mit teilweise schwersten Erkrankungen (kleine Aufzählung unter „Ich kann doch nicht berufsunfähig werden, da ich im Büro arbeite“). Angefangen von Diabetes, über Multiple Sklerose, unheilbare Nervenkrankheiten, Krebs, Schlaganfall oder einem schweren Unfall. So etwas kann Dich jederzeit treffen. Wie unwichtig ist es dann eigentlich, das Neurodermitis bei Dir ausgeschlossen wird?

Auf die Formulierung achten, welche Dir der BU-Versicherer anbietet

Zudem wird die formulierte Ausschlussklausel der Gesellschaften immer besser. Eine schlechte Formulierung sieht z.b. so aus:

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Augen und deren Folgen“

Oder

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und deren Folgen“

Sehen wir uns als Beispiel drei Gesellschaften an, welche eine saubere Ausschlussklausel formulieren:

LV 1871 bei der Erkrankung der Augen:

HDI Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Ausschlussklausel Haut:

Continentale und deren Umgang mit einem Knie in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wie Du siehst, sind neu hinzukommende Erkrankungen in Deiner Police mit abgesichert. Jetzt haben wir somit nicht die 100 % passende Lösung, sondern vielleicht nur die 98.5 %. Aber hallo? Sind knapp 100 % nicht besser als 0 %, welche Du derzeit wahrscheinlich hast? Es ist somit kein Drama, wenn Du nicht normal angenommen wirst. Wichtiger ist, dass Du ÜBERHAUPT angenommen wirst und für eine Vielzahl von Vorerkrankungen abgesichert bist. Es ist wichtig, dass die Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung sauber formuliert wird. Es ist schon ein Unterschied, ob eine neu hinzukommende Tumorerkrankung am rechten Auge mitversichert wäre oder eben nicht. Das kann Dich Deine Existenz kosten. Eine kleine, unbedeutende Klausel. Darum prüfe, wer sich ewig bindet. In der Ehe wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung…

Vorteilhaft, wenn Du eine Überprüfungsoption auf die Ausschlussklausel in der BU bekommst!

Manchmal können wir mit den Versicherungsgesellschaften auch nachverhandeln und vereinbaren, dass es in 12 oder 24 Monaten eine Überprüfungsmöglichkeit gibt. Wenn Du bis dahin keine weiteren Beschwerden oder Behandlungen des Ausschlusses hattest, kann dieser wiederaufgenommen werden. Das geht aber nur bei einigen Diagnosen. Aber es gibt die Möglichkeit. Dies sieht dann so aus:

Beispiel Ausschlussklausel auf Zeit bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung:

Da diese Ausschlussklausel Anfang 2016 eingeschlossen wurde, fragst Du Dich jetzt natürlich, was aus dieser Geschichte geworden ist. Pflichtbewusst wie wir sind, haben wir unseren versicherten Kunden nach 12 Monaten darauf hingewiesen, dass nun etwas Arbeit „droht“ ;-). Diesmal aber positive.

Ergebnis war die Aufhebung der Ausschlussklausel nach 12 Monaten. Hier die Bestätigung der LV 1871:

Ende gut, alles gut in diesem Fall.

Dies kann natürlich nicht vereinbart werden für Fälle, die wirklich chronisch oder dauerhaft bestehen. Warst Du in den letzten 5 Jahren öfters in psychologischer Behandlung oder hattest einen umfangreichen Bandscheibenvorfall zu verkraften, werden wir leider so nicht verfahren können. Aber wie oben beschrieben – die Welt bricht dann auch nicht zusammen.

Zudem hast Du (gerne gemeinsam mit uns ;-)) natürlich die Möglichkeit, in einigen Jahren Dir eine neue BU-Absicherung zu suchen. Vorausgesetzt, Du bist gesund, hast keine weiteren Erkrankungen dazu bekommen und akzeptierst i.d.R. den Mehrbeitrag, welcher durch das höhere Eintrittsalter auf Dich zukommt. Es ist eine Option, mehr nicht. Aber bis hin zu der Zeit hast Du immer noch eine Absicherung eines Hauses, auch ohne Garage.

Weitere Möglichkeit: Ausschlussklausel gegen Mehrbeitrag „eintauschen“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenige Versicherer am Markt (zu nennen seien hier z.B. die HDI oder der Volkswohlbund) bieten ab und zu auch die Möglichkeit an, den Ausschluss durch einen Mehrbeitrag zu „kaufen“. Es kommt aber sehr stark auf die einzelne Vorerkrankung an. Leider hat sich diese Option „Ausschluss oder Beitragszuschlag“ noch nicht wirklich sehr am Markt durchgesetzt, aber schauen wir mal, was die Zeit so mit sich bringt.
Wenn wir oftmals die Wahl hätten, dann tendieren wir eher zu einem Beitragszuschlag als zu einer Ausschlussklausel. So wäre das oben genannte Haus wieder voll versichert. Aber das hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Von den persönlichen Umständen, dem ausgeübten Beruf und letztendlich natürlich auch vom eigenen Geldbeutel.

Was es leider nicht gibt (bis auf einen…)

Eigentlich wäre die Idee gar nicht schlecht. Durch eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Gesellschaft doch weniger Risiko zu tragen als mit einer normalen Annahme. Wieso soll ich jetzt dafür den vollen Beitrag zahlen? Im Jahr 2014 hat dies die Swiss Life aufgenommen, welche einen Beitragsnachlass gewährt, wenn es einen Ausschluss bei bestimmten Vorerkrankungen gibt.

Zitieren wir mal die Bedingungen der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung:

„„Swiss Life setzt auf Fairness. Deshalb erhalten Kunden bei einem Ausschluss von Wirbelsäule, Knie-, Schulter-, Ellenbogen-, Hüft-, Hand- oder Sprunggelenk 5 % Nachlass auf den Bruttobeitrag. Kommt es zu mehr als einer Ausschlussklausel aus dem genannten Katalog, wird der Nachlass nur einmal gewährt und bleibt bei 5 %. Kommt es zu einer Kombination mit einer anderen Ausschlussklausel (z. B. Allergien) oder einem Risikozuschlag wird kein Nachlass gewährt. Eine faire Lösung. Vor allem körperlich Tätige sind aufgrund von Vorerkrankungen besonders häufig von einem Ausschluss bei der Wirbelsäule und Gelenken betroffen.“ 

Quelle: Auszug aus dem Prospekt „Swiss Life Fairness-Versprechen“ der Swiss Life Drucknummer 4242/04.2014,

Dies hat durchaus seinen Charme, wie wir finden. Soll aber auf keinen Fall dazu verleiten, einen Versicherer zu bevorzugen. Wichtig ist immer noch die gesamte Annahmequote und selbstverständlich die Bedingungen. Aber halten wir fest – die grundsätzliche Idee hätte Charme.

Bitte mache aber eines nicht… (kommt echt vor!) beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mache Dich nicht selber auf die Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung und schreib einfach 20 Gesellschaften an. Es gibt wirklich Freaks, die das machen. Aber das Ergebnis ist oft katastrophal. Vorab hat man sich oft bei Finanztest informiert und möchte es jetzt selber probieren. Diese Fälle landen dann auf dem Schreibtisch von uns oder anderen geschätzten Kollegen. Darauf haben wir ehrlich gesagt oftmals wenig Lust, solche Sachen auszubaden, die man von Beginn an sauber regeln hätte können. 

Lieber den Versicherungsmakler Deines Vertrauens ansprechen. Ja, das können auch wir sein – gibt aber ebenso viele weitere gute Kollegen. Wir können es relativ gut einschätzen, bei welcher Gesellschaft eine Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn macht und wo nicht. Manche Gesellschaften greifen manches nur mit der Kneifzange an, andere sehen es wieder lockerer und versichern das eine oder andere Wehwehchen ganz normal. Und wenn nicht – mittlerweile dürftest Du auch der Meinung sein, dass eine Ausschlussklausel nicht den Untergang des Abendlandes darstellt.


Pressenachklang zu obiger Feststellung von uns

Das Fachmagazin Pfefferminzia hat unseren Blogartikel aufgeschnappt und darüber berichtet mit dem Titel "„Ausschlussklausel in der BU ist kein Weltuntergang“". Vielleicht erreichen wir damit ja auch jemand, der nun trotz einer Ausschlussklausel die unheimlich wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wird. Auch unser Beispiel mit der Garage wurde zitiert ;).