Dies ist jetzt auch nur ein kleiner Ausschnitt. Das Posten gefällt nicht jeder Person, auch wenn die Daten natürlich anonymisiert sind. Aber du bekommst hoffentlich einen kleinen Einblick, dass es nicht nur Leistungsfälle auf dem Papier gibt oder in den oftmals schon guten Werbeunterlagen der Versicherer, hier aber oft mit Hochglanzfotos hinterlegt.


1. BU-Leistungsfall als Medizinstudentin beim HDI

Ein Fall, wo man sich denkt “Das gibt's doch nicht”. Zwischen Antragstellung und der Policierung erlitt die Medizinstudentin einen Schlaganfall, fiel ins Koma. Ganz tragische Geschichte. Jetzt war natürlich erstmals die Frage, ob die BU überhaupt schon leisten würde, wenn der Vertrag noch gar nicht policiert war? Ja, Sie leistet, denn es gibt keine Nachmeldepflicht zwischen Antragstellung und Policierung, außer der Versicherer fragt explizit nochmals danach. Für weitere Infos dann gerne unseren Artikel unter “Nachmeldung zwischen Vertragsabgabe UND Policierung” nachlesen.

Die Prüfung der HDI Versicherung war somit (zurecht!) sehr penibel, aber letztendlich wurde der Leistungsfall anerkannt. Medizinisch wird es leider so aussehen, dass unsere Kundin mit großer Wahrscheinlichkeit niemals Ihren angestrebten Beruf ausüben und somit ein langfristiger Leistungsfall bleiben wird. Glücklicherweise wurde die für Studenten maximale BU-Rentenhöhe von 2.000 Euro ausgewählt und auch eine garantierte Rentensteigerung in Höhe von maximal drei Prozent eingebaut. Gibt es (leider, leider) ein besseres Beispiel, warum die Leistungsdynamik eigentlich schon ein Baustein für den passenden BU-Vertrag sein sollte? Nein….

Nun zahlt die HDI-Versicherung eine monatliche BU-Rente von über 2.100 Euro aus, jährlich steigend.


2. Leistung aus der AU-Klausel von über 45.000 Euro / Bayerische

Der Vertrag lief noch kein Jahr, schon wurde ein Leistungsfall in der AU-Klausel gemeldet. Logischerweise gab es eine Prüfung von Falschangaben, aber alles Paletti. Die Bayerische zahlte die monatliche Rente von 2.500 Euro aus. Insgesamt war unser Kunde acht Monate lang arbeitsunfähig, was aber nicht gleich berufsunfähig bedeutet. Womöglich hätte man wg. einer Berufsunfähigkeit keine Leistung bekommen, von daher war man um den Joker AU-Klausel extrem vor. Diese hat sich also extrem gerechnet in unserem echten Beispiel eines Kaufmannes, also wieder ein Bürojob. Die Bayerische hat also vorzüglich und ohne größere Probleme geleistet. 

Auszahlung von über 20.000 Euro der Bayerischen aufgrund der AU-Klausel

Es gab wenig darauf wieder einen Rückfall und die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Bayerische musste wieder in Anspruch genommen werden. Diesmal gab es eine Auszahlung von über 24.000 Euro. Schon krasse Zahlen.....

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3. Krebsdiagnose, BU-Leistungsfall über die Barmenia

Eine Meldung eines Leistungsfalles eines Beamten, wo es einem kalt den Rücken herunterläuft.

Der Vertrag der Barmenia wurde von uns vermittelt, auch wenn die Person Beamter gewesen ist. Es gab damals eine Sonderaktion mit verkürzten Gesundheitsfragen vonseiten der Barmenia, diese hat damals sehr gut gepasst. Da es hohe Ansprüche vom Dienstherren gab, wurden damals “nur” 450 Euro abgesichert. Die Leistungsfallabwicklung bei der Barmenia war sehr fix, aber auf der anderen Seite war der Leistungsfall natürlich klar. Wenig später gab es also folgende Anerkennung:

So bekommt nun unser Diplom-Finanzwirt ca. 500 Euro monatliche BU-Rente vonseiten der Barmenia bzw. mittlerweile BarmeniaGothaer, denn beide Versicherer haben ja fusioniert und die Gothaer hat den Bestand & Verträge der Barmenia übernommen.


4. Leukämie über Nacht, Abwicklung über die Alte Leipziger

Wenn einem am Abend folgende Mail aufploppt,

dann weiß man wieder, dass es uns eigentlich gut geht. Der Vertrag war eine frühere Kombination aus Basisrente mit BU bei der Alten Leipziger, über etwa 1.500 Euro monatliche BU-Rente. Nicht von uns vermittelt, sondern per Bestandsübertragung in unsere Betreuung übergeben. Die Abwicklung des Leistungsfalls erfolgte ohne Probleme und letztendlich zahlt nun die Alte Leipziger eine mtl. BU-Rente von 1.553 Euro mit zwei Prozent Leistungsdynamik und auch die Beiträge zur Altersvorsorge werden übernommen. 

Insgesamt leistet die Alte Leipziger nun 1.553 Euro:


Hinweis

Bitte melde dich als fremder Kunde im Leistungsfall nicht bei uns!

  • Es kommt immer wieder vor, dass sich fremde Personen bei uns melden und möchten Informationen zum Vorgehen im Leistungsfall bekommen.
  • Hier können und werden wir nicht helfen, der Schritt zu einem Versicherungsberater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht ist die passende Lösung.
  • Wir sind der falsche Ansprechpartner, wir vermitteln als spezialisierter Versicherungsmakler Neuverträge (!) und helfen, dass der Vertrag lückenlos und sauber zustande kommt. Übrigens zum selben Preis, wie wenn Du über Check24 und Co. abschließen würdest.

5. Anerkenntnis des Leistungsfalls einer Assistenzärztin bei der Nürnberger & Alten Leipziger

Eine Arbeitsunfähigkeit gab es schon länger, hier leistete die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Nürnberger sehr gute Arbeit. Leider hat sich der Gesundheitszustand aber nicht verbessert und so wurde die Assistenzärztin berufsunfähig (vorausgegangen war Brustkrebs und anschließend Erschöpfung, die Schichtarbeit ist einfach auch nicht mehr möglich). Die Nürnberger wurde damals von uns vermittelt, die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war negativ, alles sauber angegeben. Den Vertrag bei der Alten Leipziger haben wir wieder “nur” übernommen (man sieht also - man kündigt als guter Versicherungsmakler nicht einfach Verträge, sondern in diesem Fall haben wir diesen Vertrag einfach nur um die Nürnberger ergänzt). 

Letztendlich gab es sowohl bei der Alten Leipziger über eine mtl. BU-Rente von 1.033 Euro

als auch von der Nürnberger ein Anerkenntnis (mtl. künftig 2.168 Euro)

Bei der Nürnberger wurde bisher ja der Joker “AU-Klausel” eingesetzt, rückwirkend wurde nun aber die Berufsunfähigkeit anerkannt. Somit “füllt” sich das Guthaben der AU-Zeiten wieder auf, welche im Markt zwischen 18 und 36 Monate liegt (bei der Nürnberger waren es damals 24 Monate). Würde die Person in einigen Jahren hoffentlich wieder in Ihren Beruf als Ärztin (für viele ja eine Berufung) zurückkehren und später wieder arbeitsunfähig werden, gibt es wieder Leistung aus der AU-Klausel, da ja rückwirkend die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde.

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6. Brustkrebs als Krankenschwester, Leistungsfall bei der Condor & Nürnberger

Mit ca. 50 Jahren gab es leider für unsere Kundin die Diagnose Brustkrebs. Glücklicherweise aber nicht so aggressiv, aber trotzdem war an die berufliche Aufgabe als Krankenschwester gar nicht zu denken. Direkt Kontakt hatten wir zu Beginn der Diagnose mit ihr nicht, aber als Sie nach über einem Jahr wieder ins Berufsleben einsteigen wollte, kam Ihr, dass Sie doch zwei BU-Versicherungen hätte. Dem war auch so. Eine aus dem Jahr 2005 von der Nürnberger (von uns per Bestandsübertragung verwaltet), eine aus 2012 bei der Condor Versicherung (eine der ersten BU-Versicherungen, welche wir vermittelt haben). Der “Vorteil” bei beiden Versicherungen lag auch darin, dass diese schon über zehn Jahre liefen und von daher gab es auch keine Prüfung von möglichen Falschangaben. Mit unserem Kooperationspartner, dem BU-Expertenservice, das weitere Vorgehen besprochen und zweimal den Leistungsantrag gestellt. Bei der Condor kam noch dazu, dass diese gar nicht auf einen BU-Leistungsfall prüfte, sondern die eingeführte Arbeitsunfähigkeitsklausel aus dem Jahr 2009 Ihre Wirkung entfaltete. 

Anerkenntnis der Condor BU-Versicherung über knapp 700 Euro

Ebenso kam bei der Nürnberger das (inoffizielle) Anerkenntnis des Leistungsfall recht schnell

Die Nürnberger moserte zwar ein bisschen über die verspätete Meldung des Leistungsfall, aber letztendlich leistete der Versicherer sehr unkompliziert.

Klar, beide Versicherungen waren jetzt nicht sehr hoch angesetzt (bei der Nürnberger fehlte z.b. die wichtige Beitragsdynamik), aber trotzdem nahmen wir es wohlwollend zur Kenntnis, dass die Leistungsfallbearbeitung extrem schnell vonstatten ging. Diese positiven Meldungen hört man viel zu selten. Das wichtigste aber - unsere Kundin ist wieder gesund und zurück im Berufsleben!


7. Steuerassistentin bei der Alten Leipziger & LV 1871 aufgrund Psyche

Durchaus (leider) ein spannender Leistungsfall in der BU. Die jeweiligen Neuanträge wurden im Jahr 2020 gestellt, der Leistungsfall trat vier Jahre später ein. Somit gab es auch die komplette Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Unser damaliger Antrag war aber sehr gut aufbereitet und somit gab es nichts zu meckern. Zusammen mit unserem Kooperationspartner im Leistungsfall ging selbiger durch. Grund war wie so häufig die psychische Belastungsfähigkeit & das verminderte Konzentrationsvermögen. Zu Beginn wurde noch die AU-Klausel gezogen, welche später dann aber zugunsten einer Berufsunfähigkeit aufgegeben wurde. Der Eurobeitrag bezieht sich aber noch auf die AU-Klausel, bitte also nicht wundern.

Bei der LV 1871 wurde die BU-Rente über 1.157 Euro anerkannt (wir haben eine Aufteilung auf zwei Versicherer gemacht)

Unsere Kundin hatte hier auch die vollen drei Prozent Leistungsdynamik ausgewählt, ebenso die lebenslange BU-Rente bei der LV 1871. Sollte der Krankheitszustand so bleiben, durchaus eine erhebliche Absicherung. 

Die Alte Leipziger erkannte die AU-Leistung und später dann die vorhandene BU auch an, bisher flossen über 30.000 Euro.

Zudem hat unsere Kundin wenige Jahre später bei der Alten Leipziger eine Nachversicherung über 500 Euro mtl. gezogen. Diese kommt noch obendrauf, wie man sieht:

In diesem Leistungsfall stellen wir also folgendes fest:

  • Selbst in einem akademischen Beruf (höchste Ausbildung war Master Accounting and Finance) kann man schon wenige Jahre später berufsunfähig werden
  • Der Neuantrag über uns war penibel und sauber aufbereitet, so dass es zu keinen Problemen beim Leistungsfall kam
  • Bei einer richtigen Konfiguration bewegt man schon erhebliche Summen

Wir hoffen aber natürlich, dass sich der Gesundheitszustand unsere Kundin sich bessert und Sie bald wieder ins Berufsleben einsteigt. Das hoffen sicherlich auch die Versicherer 🙂. Wenn nicht - dafür ist dann die BU-Versicherung da. 


8. Schon wieder Alte Leipziger - Rückwirkende Einmalzahlung von über 70.000 Euro & nun über 3.000 Euro mtl. BU-Rente

Dieser Leistungsfall hatte eine etwas andere Vorgeschichte. Die Kundin kam 2021 mit der Bitte auf uns zu, dass man doch bitte mal den Kombivertrag aus Altersvorsorge & Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger prüfen soll, ob man nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung separat herausnehmen kann.  Dies war möglich und so haben wir die BU-Versicherung separat gestellt. Abschluss war damals im Jahr 2015. Zudem gab es noch einen BU-Vertrag bei der Alten Leipziger aus dem Jahr 2010. Vor einiger Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand unserer Akademikerin und es wurde ein BU-Leistungsantrag gestellt. Im November 2025 wurde dieser nun rückwirkend für Anfang 2024 bewilligt. Somit gab es folgende rückwirkende Zahlung.

Im großen Vertrag erfolgte eine rückwirkende Auszahlung von über 55.000 Euro, zudem erfolgt ab sofort eine mtl. BU-Rente von 2.427 Euro mtl. 

 

 

Im "kleinen" Vertrag aus dem Jahr 2010 gab es rückwirkend eine Auszahlung von über 20.000 Euro & künftig eine mtl. BU-Rente von 885 Euro. 

Somit gab es eine rückwirkende Einmalleistung von über 75.000 Euro, die sich wie folgt zusammensetzte:

  • Befreiung von der Beitragszahlung
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Rentenzuwachs
  • Beitragsrückerstattung
  • Zinsen für überzahlte Beiträge

Schon eigentlich der Wahnsinn. Verstehst Du jetzt, weshalb wir die BU teilweise als unterkalkuliert sehen? 75.000 Euro auf einem Schlag in einem akademischen Bereich, dazu nun knapp 3.500 Euro mtl. BU-Rente. Schon erheblich & es zeigt sich die Wichtigkeit einer umfassenden Absicherung in der BU!


9. Fazit zu unseren Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

(Leider) sieht man wieder, dass es jeden treffen kann. I.d.R. waren unsere Leistungsfälle auch alle Personen mit einem akademischen Abschluss. Die Leistungsfälle bei uns werden sicherlich in Zukunft noch exorbitant in die Höhe gehen, da wir einen relativ “jungen” Bestand haben und das Hochrisiko Alter jetzt auch erst kommt. Eines haben unsere Kunden aber gemeinsam gehabt - Sie haben sich frühzeitig um die wichtige Statusabsicherung gekümmert. Unsere Höhe der BU-Renten ist sicherlich im Marktvergleich schon recht hoch. 

Falls Du also an der Sinnhaftigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zweifelt oder sie dir diese zu teuer ist, musst du dir die Frage stellen = Wenn Dir jetzt schon der monatliche Beitrag zu teuer ist, wie ist es erst, wenn Du aufs Gehalt verzichten musst? Glücklicherweise haben sich die obigen Kunden von uns frühzeitig damit auseinandergesetzt, als noch eine Absicherung möglich gewesen ist. Denn Vorerkrankungen wie eine Psychotherapie, Wirbelsäulenbeschwerden, Multiple Sklerose und viele weitere erschweren die Möglichkeit einer passenden BU und somit ist oftmals ein Vertrag nur noch mit einer Ausschlussklausel oder es ist gar keine Absicherung mehr möglich.