Dies ist jetzt auch nur ein kleiner Ausschnitt. Das Posten gefällt nicht jeder Person, auch wenn die Daten natürlich anonymisiert sind. Aber du bekommst hoffentlich einen kleinen Einblick, dass es nicht nur Leistungsfälle auf dem Papier gibt oder in den oftmals schon guten Werbeunterlagen der Versicherer, hier aber oft mit Hochglanzfotos hinterlegt.


1. BU-Leistungsfall als Medizinstudentin beim HDI

Ein Fall, wo man sich denkt “Das gibt's doch nicht”. Zwischen Antragstellung und der Policierung erlitt die Medizinstudentin einen Schlaganfall, fiel ins Koma. Ganz tragische Geschichte. Jetzt war natürlich erstmals die Frage, ob die BU überhaupt schon leisten würde, wenn der Vertrag noch gar nicht policiert war? Ja, Sie leistet, denn es gibt keine Nachmeldepflicht zwischen Antragstellung und Policierung, außer der Versicherer fragt explizit nochmals danach. Für weitere Infos dann gerne unseren Artikel unter “Nachmeldung zwischen Vertragsabgabe UND Policierung” nachlesen.

Die Prüfung der HDI Versicherung war somit (zurecht!) sehr penibel, aber letztendlich wurde der Leistungsfall anerkannt. Medizinisch wird es leider so aussehen, dass unsere Kundin mit großer Wahrscheinlichkeit niemals Ihren angestrebten Beruf ausüben und somit ein langfristiger Leistungsfall bleiben wird. Glücklicherweise wurde die für Studenten maximale BU-Rentenhöhevon 2.000 Euro ausgewählt und auch eine garantierte Rentensteigerung in Höhe von maximal drei Prozent eingebaut. Gibt es (leider, leider) ein besseres Beispiel, warum die Leistungsdynamik eigentlich schon ein Baustein für den passenden BU-Vertrag sein sollte? Nein….

Nun zahlt die HDI-Versicherung eine monatliche BU-Rente von über 2.100 Euro aus, jährlich steigend.


2. Leistung aus der AU-Klausel von über 20.000 Euro / Bayerische

Der Vertrag lief noch kein Jahr, schon wurde ein Leistungsfall in der AU-Klausel gemeldet. Logischerweise gab es eine Prüfung von Falschangaben, aber alles Paletti. Die Bayerische zahlte die monatliche Rente von 2.500 Euro aus. Insgesamt war unser Kunde acht Monate lang arbeitsunfähig, was aber nicht gleich berufsunfähig bedeutet. Womöglich hätte man wg. einer Berufsunfähigkeit keine Leistung bekommen, von daher war man um den Joker AU-Klausel extrem vor. Diese hat sich also extrem gerechnet in unserem echten Beispiel eines Kaufmannes, also wieder ein Bürojob. Die Bayerische hat also vorzüglich und ohne größere Probleme geleistet. 

Auszahlung von über 20.000 Euro der Bayerischen aufgrund der AU-Klausel

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3. Krebsdiagnose, BU-Leistungsfall über die Barmenia

Eine Meldung eines Leistungsfalles eines Beamten, wo es einem kalt den Rücken herunterläuft.

Der Vertrag der Barmenia wurde von uns vermittelt, auch wenn die Person Beamter gewesen ist. Es gab damals eine Sonderaktion mit verkürzten Gesundheitsfragen vonseiten der Barmenia, diese hat damals sehr gut gepasst. Da es hohe Ansprüche vom Dienstherren gab, wurden damals “nur” 450 Euro abgesichert. Die Leistungsfallabwicklung bei der Barmenia war sehr fix, aber auf der anderen Seite war der Leistungsfall natürlich klar. Wenig später gab es also folgende Anerkennung:

So bekommt nun unser Diplom-Finanzwirt ca. 500 Euro monatliche BU-Rente vonseiten der Barmenia bzw. mittlerweile BarmeniaGothaer, denn beide Versicherer haben ja fusioniert und die Gothaer hat den Bestand & Verträge der Barmenia übernommen.


4. Leukämie über Nacht, Abwicklung über die Alte Leipziger

Wenn einem am Abend folgende Mail aufploppt,

dann weiß man wieder, dass es uns eigentlich gut geht. Der Vertrag war eine frühere Kombination aus Basisrente mit BU bei der Alten Leipziger, über etwa 1.500 Euro monatliche BU-Rente. Nicht von uns vermittelt, sondern per Bestandsübertragung in unsere Betreuung übergeben. Die Abwicklung des Leistungsfalls erfolgte ohne Probleme und letztendlich zahlt nun die Alte Leipziger eine mtl. BU-Rente von 1.553 Euro mit zwei Prozent Leistungsdynamik und auch die Beiträge zur Altersvorsorge werden übernommen. 

Insgesamt leistet die Alte Leipziger nun 1.553 Euro:


Hinweis

Bitte melde dich als fremder Kunde im Leistungsfall nicht bei uns!

  • Es kommt immer wieder vor, dass sich fremde Personen bei uns melden und möchten Informationen zum Vorgehen im Leistungsfall bekommen.
  • Hier können und werden wir nicht helfen, der Schritt zu einem Versicherungsberater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht ist die passende Lösung.
  • Wir sind der falsche Ansprechpartner, wir vermitteln als spezialisierter Versicherungsmakler Neuverträge (!) und helfen, dass der Vertrag lückenlos und sauber zustande kommt. Übrigens zum selben Preis, wie wenn Du über Check24 und Co. abschließen würdest.

5. Anerkenntnis des Leistungsfalls einer Assistenzärztin bei der Nürnberger & Alten Leipziger

Eine Arbeitsunfähigkeit gab es schon länger, hier leistete die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Nürnberger sehr gute Arbeit. Leider hat sich der Gesundheitszustand aber nicht verbessert und so wurde die Assistenzärztin berufsunfähig (vorausgegangen war Brustkrebs und anschließend Erschöpfung, die Schichtarbeit ist einfach auch nicht mehr möglich). Die Nürnberger wurde damals von uns vermittelt, die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war negativ, alles sauber angegeben. Den Vertrag bei der Alten Leipziger haben wir wieder “nur” übernommen (man sieht also - man kündigt als guter Versicherungsmakler nicht einfach Verträge, sondern in diesem Fall haben wir diesen Vertrag einfach nur um die Nürnberger ergänzt). 

Letztendlich gab es sowohl bei der Alten Leipziger über eine mtl. BU-Rente von 1.033 Euro

als auch von der Nürnberger ein Anerkenntnis (mtl. künftig 2.168 Euro)

Bei der Nürnberger wurde bisher ja der Joker “AU-Klausel” eingesetzt, rückwirkend wurde nun aber die Berufsunfähigkeit anerkannt. Somit “füllt” sich das Guthaben der AU-Zeiten wieder auf, welche im Markt zwischen 18 und 36 Monate liegt (bei der Nürnberger waren es damals 24 Monate). Würde die Person in einigen Jahren hoffentlich wieder in Ihren Beruf als Ärztin (für viele ja eine Berufung) zurückkehren und später wieder arbeitsunfähig werden, gibt es wieder Leistung aus der AU-Klausel, da ja rückwirkend die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde.

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6. Fazit zu unseren Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

(Leider) sieht man wieder, dass es jeden treffen kann. I.d.R. waren unsere Leistungsfälle auch alle Personen mit einem akademischen Abschluss. Die Leistungsfälle bei uns werden sicherlich in Zukunft noch exorbitant in die Höhe gehen, da wir einen relativ “jungen” Bestand haben und das Hochrisiko Alter jetzt auch erst kommt. Eines haben unsere Kunden aber gemeinsam gehabt - Sie haben sich frühzeitig um die wichtige Statusabsicherung gekümmert. Unsere Höhe der BU-Renten ist sicherlich im Marktvergleich schon höher. 

Falls Du also an der Sinnhaftigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zweifelt oder Sie dir diese zu teuer ist, musst du dir die Frage stellen = Wenn Dir jetzt schon der monatliche Beitrag zu teuer ist, wie ist es erst, wenn Du aufs Gehalt verzichten musst? Glücklicherweise haben sich die obigen Kunden von uns frühzeitig damit auseinandergesetzt, als noch eine Absicherung möglich gewesen ist. Denn Vorerkrankungen wie eine Psychotherapie, Wirbelsäulenbeschwerden, Multiple Sklerose und viele weitere erschweren die Möglichkeit einer passenden BU und somit ist oftmals ein Vertrag nur noch mit einer Ausschlussklausel oder es ist gar keine Absicherung mehr möglich.