Habe ich weltweiten Versicherungsschutz mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir können Dich beruhigen. Das hast Du. Praktisch bei allen uns bekannten und guten BU-Versicherern ist dies der Fall. Es gibt im Kleingedruckten aber jeweils einen Punkt in den Bedingungen, welchen wir näher erläutern müssen:

  1. Wie verhält sich der Leistungsfall, wenn Du gerade im Ausland bist?
  2. Bei Kriegsereignissen im Ausland darfst Du nicht auf Seiten der Unruhestifter teilnehmen

Der zweitgenannte Punkt dürfte selbsterklärend sein, wir werden trotzdem aber nochmals darauf zurückkehren. Schauen wir uns aber den in unseren Augen wichtigeren Punkt an. Wie ist es geregelt, wenn Du im Ausland berufsunfähig wirst?

Bei den wichtigsten Gesellschaften am Markt schauen wir uns mal die Vertragsbedingungen etwas genauer an

Weltweiter Versicherungsschutz bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum einen stellt der Münchener Traditionsversicherer klar, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gilt. Das ist klar und deutlich geregelt.
Im Leistungsfall kann die LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen von Dir verlangen, dass die Untersuchungen / Gutachten in Deutschland stattfinden. Kann so sein, muss nicht sein.
Wichtig zu wissen ist aber immer, dass sämtliche entstandene Kosten von der Versicherung zu tragen sind. Du musst also nicht auf eigene Kosten von den USA, China oder Spanien nach Deutschland zurückreisen. Der Versicherer wird dies i.d.R. auch nur anordnen, wenn vor Ort keine aussagekräftigen Unterlagen vorhanden sind.

Liegt jemanden seit acht Monaten im Wachkoma, wird die Person nicht auf die Kosten der Versicherung nach Deutschland übersendet werden. Lebst Du derzeit auf Thailand und gibst bei der BU-Versicherung an, dass Du plötzlich aufgrund der vielen Sonneneinstrahlung psychische Probleme bekommst, wird der Versicherer den Leistungsfall nicht einfach anerkennen. Auch und vor allem zum Schutz der Versichertengemeinschaft.

Für uns bleibt die LV 1871 eine der besten Gesellschaften am Markt, wo einfach das Gesamtpaket passt. Über das letzte Update der Bedingungen gab es von uns auch einen umfangreichen Beitrag mit „Die LV 1871 überarbeitet / erweitert ihre Golden Berufsunfähigkeitsversicherung“.

Der Volkswohl Bund hat es folgendermaßen geregelt mit dem weltweiten Versicherungsschutz

Der Volkswohl Bund macht es beim weltweiten Versicherungsschutz noch kürzer mit der Aussage „Der Versicherungsschutz gilt weltweit“. Punkt aus. Klare Ansage.

Interessanter ist jedoch, welcher Nachweis akzeptiert wird bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Bist Du innerhalb der EU, Island, Norwegen, der Schweiz, USA oder Kanada (wir nehmen zudem an, dass Großbritannien bald dazu stoßen wird aufgrund des Brexit), akzeptiert der Volkswohl Bund ggf. auf Deinen Wunsch auch eine Untersuchung vor Ort. Diese sollte eben aussagekräftig sein. In Wien wird dies ggf. einfacher sein als in Bulgarien.
Sollte die Untersuchung in Deutschland stattfinden, werden alle notwendigen Reisekosten wieder übernommen.

Grundsätzlich ist der Volkswohl Bund ein Versicherer, der oftmals sogar besser reguliert als es in den Versicherungsbedingungen steht. Es gibt wohl keinen zweiten Versicherer, wo man so viel Gutes über mehrere Jahrzehnte über die Leistungsfallbearbeitung hört wie bei den Dortmundern. Weitere Infos darüber gibt´s unter „Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung Modern des Volkswohl Bund – was hat sich verbessert & wo gibt´s noch Potential?“.

Leistet auch die Basler weltweit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Versicherungsschutz besteht natürlich weltweit. Die weitere Regelung ist sogar noch etwas besser als vom Volkswohl Bund, da diese nicht begrenzt auf die Europäische Union und anderen Ländern ist. Die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung prüft also, ob eine vergleichbare Untersuchung auch im Ausland stattfinden kann. Das ist dann schon einfacher, wenn Du mittlerweile Deinen Lebensmittelpunkt in Asien oder einem anderen Kontinent hast.

Bei einer veranlassten Untersuchung in Deutschland werden sogar die Übernachtungskosten und die Klasse beim Fliegen & Bahnfahrt genau benannt. 

Auch bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung hat man Versicherungsschutz im Ausland

Dass die HDI auch weltweiten Versicherungsschutz anbietet, sollte nicht überraschen. Die Regelung zwecks einer Untersuchung ist aber ganz interessant gefasst mit „…oder bei einem Arzt der deutschen Botschaft untersuchen lässt“.
Das liest man auch nicht jeden Tag, ist vom Prinzip her aber eigentlich logisch. Eine Deutsche Botschaft gehört prinzipiell ja zum Hoheitsbereich der Bundesrepublik. Stellt der Arzt dann eine schwere Krankheit bei Dir fest, ist es eigentlich folgerichtig, dass diese vom Versicherer auch anerkannt werden kann.
Wir können uns auch vorstellen, dass viele andere Gesellschaften dies ebenso handhaben würden, aber es leider vergessen haben, dies in den Allgemeinen Vertragsbedingungen so nieder zu schreiben. Hätte dann weniger mit Kulanz zu tun, sondern mit dem gesunden Menschenverstand.

Die Alte Leipziger hat eine der besten Regelungen, wenn Du im Ausland bist – behält sich aber eines vor

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Liest man sich die ersten Zeilen durch, dürfte man meinen, dass es die beste Lösung ist mit

„Berichte der Ärzte, die den Versicherten zurzeit behandeln oder bisher behandelt oder untersucht haben. Wenn sich der Versicherte im Ausland befindet, akzeptieren wir auch die Berichte eines dort tätigen Arztes. Die Berichte müssen nicht in deutscher Sprache geschrieben sein.“

Das ist schon mal positiv und dürfte die Referenzregelung am Markt sein – es wird nämlich explizit betont, dass die Berichte nicht in deutscher Sprache geschrieben werden müssen.

Etwas weiter darunter steht aber:

Die Kosten dafür übernehmen wir. Wir können verlangen, dass der Versicherte sich in Deutschland untersuchen lässt, wenn eine Untersuchung erforderlich ist. Wenn der Versicherte aus dem Ausland anreisen muss, übernehmen wir die üblichen Kosten für Reise und Unterbringung. Weitere im Einzelfall notwendige Kosten übernehmen wir ebenfalls.“

Jetzt wirst Du Dich fragen, ob das eine die andere zuerst getätigte Aussage nicht aufhebt? Könnte man meinen, denken wir aber etwas weiter. Was ist, wenn die versicherte Person den Arzt in Mexiko, in Kambodscha oder dem Senegal besticht für ein positives Gutachten? Ist jetzt nicht so aus der Welt begriffen. So behält es sich die BU der Alte Leipziger vor, dass in Deutschland eine Untersuchung stattfindet. Auch dies dient zum Schutz der Versichertengemeinschaft und nicht wirklich zur Gängelung von Personen, welche sich derzeit im Ausland aufhalten bzw. dort dauerhaft leben.

Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ebenso weltweit im Ausland

Weltweiter Versicherungsschutz besteht selbstverständlich in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Franken. Interessanter sind aber die nächsten Zeilen, in denen ausdrücklich drinsteht, dass die Unterlagen zur Beurteilung der dauerhaften Berufsunfähigkeit in deutscher Sprache bzw. eine amtliche Übersetzung haben sollten. Dies war beim vorherigen Beispiel der Alten Leipziger ja noch etwas anders.
Positiv ist hingegen, dass die Prüfung vor Ort stattfinden kann, wenn sich die versicherte Person derzeit innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz befindet. Hier dachte man also schon mit und rechnete mit dem Brexit bzw. hat dies in den 2021er Bedingungen schon aufgenommen. Schon taff, die Franken (welche übrigens derzeit eine extrem gute und faire Leistungsregulierung haben, was wir so dem Buschfunk entnehmen.

Wie sieht´s bei der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland aus?

Eine nicht soooo optimale Regelung (vor allem, wenn man innerhalb der EU verweilt), bietet die Bayerische an. Im Zweifel wird sich der Münchener Versicherer wohl auch mit einem aussagekräftigen Gutachten innerhalb eines „normalen“ (nicht respektierlich gegenüber anderen gemeint) Land zufrieden geben. Schöner wäre es aber, wenn dies in den Bedingungen etwas besser beschrieben wird.
Anekdote am Rande: Die Bayerische würde Dir ein Mittelklassehotel mit drei Sternen zahlen, bei anderen Gesellschaften schreibt man von vier Sternen. Bitte häng diese Passage aber nicht zu sehr auf, denn die Bayerische ist ein sehr guter Versicherer, vor allem nach dem Update der AVB´s im Herbst 2020 mit „Die Bayerische hört auf Versicherungsmakler und verbessert mächtig ihre Berufsunfähigkeitsversicherung!“.

Die große Allianz bietet natürlich ebenso weltweiten Versicherungsschutz an

Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung fasst kurz und prägnant zusammen, dass es zwar weltweiten Versicherungsschutz gibt und man somit auch eine Absicherung im Ausland hat, lässt aber leider keine Option offen, dass man sich auch im Ausland untersuchen lassen kann. Sei es jetzt nur innerhalb von Europa. Etwas unpräzise ist irgendwie auch die Angaben der „allgemein üblichen Reise- und Aufenthaltskosten“. Könnte man sicherlich einen Tick klarer beschreiben.

Weltweiter Versicherungsschutz ist also die Regel, nicht die Ausnahme

Wie Du siehst, zieht es sich aber wie ein roter Faden, dass Du selbstverständlich im Ausland jederzeit Schutz in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung hast. Beim durchforsten des WWW sind wir auf Internetseiten von manchen Portalen und anderen Vermittlern auf durchaus andere Aussagen gestoßen, welche wir aber nicht so stehen lassen und direkt mit dem Auszug der Vertragsbedingungen untermauern wollten. Es kann maximal sein, dass bei Uraltpolicen dies noch nicht so sauber geregelt wurde. Bei einem heutigen Neuabschluss ist dies aber sicherlich nicht mehr der Fall. Zumindest bei den qualitativ hochwertigen Bedingungswerken.

Die Versicherer werden i.d.R. oftmals aber noch folgende beide Punkte fordern nach unserer (!) Erfahrung:

  • Deutsche Postanschrift
  • Deutsche IBAN / Bankverbindung

Diese Regelungen werden aber nach unserem Verständnis immer weiter aufgeweicht.

Welche Ausnahmen gab es jetzt mit dem Versicherungsschutz im Ausland?

Grundsätzlich hast Du in der Berufsunfähigkeitsversicherung volle Absicherung. Es sei denn, Du bist aktiv in einer Kriegshandlung beteiligt. Wir finden diese Klarstellung aber auch extrem wichtig. Kann ja nicht sein, dass sich ein Hobbyterrorist in einem Kriegsgebiet auslebt und nach einer Bombenverletzung noch Leistung aus der Versichertengemeinde bekommt.

Bei drei Gesellschaften geben wir Dir einen kurzen Einblick, wie dies im Detail beschrieben wurde:

Bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Kriegsereignisse so beschrieben in den Bedingungen:

Gut finden wir z.B. die Klarstellung, dass humanitäre Hilfsleistungen wie beispielweise Ärzte ohne Grenze betont werden.

Bei der LV 1871 Versicherung ist es ähnlich geregelt

Die aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen wird also als No-Go angesehen. Bist Du zudem mit dem Mandat der NATO, UN, OSZE oder auch als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder Polizei unterwegs, dann wird ebenfalls geleistet. Du darfst also niemals den „Bösen“ angehören, nur den Guten…

Bei der Basler Versicherung wird es etwas verkürzt dargestellt, wenn nicht geleistet wird

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Fazit zum weltweiten Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Du hast also definitiv weltweiten Versicherungsschutz. Im Leistungsfall gibt es aber einiges zu beachten. Ob Du jetzt im Ausland oder in Deutschland erlebst – wir empfehlen Dir immer einen spezialisierten Versicherungsberater, welcher Dich bei der Antragsstellung im Leistungsfall unterstützt.
Wir möchten mit dem Artikel aber vor allem aufklären, dass Du im Ausland natürlich eine Absicherung hast, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen weltweiten Geltungsbereich. Bist Du noch unentschlossen, bei wem Du eine BUV abschließen möchtest, so lies Dir am besten unseren Artikel „Unabhängige Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch. Ja, auch bei uns kann man anfragen. Wir fordern aber etwas Fleißarbeit von Dir, dafür bekommst Du aber sehr gute Kontakte bei der anonymen Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerne kannst Du Dir einfach unsere Homepage durchlesen – Du wirst merken, wir sind anders als manche Portale oder Vermittler am Markt.