Befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Thematik rund um das befristete Anerkenntnis wirft ab und an Fragen auf bei der Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zumeist aus dem Grund, da dieser Punkt bei einigen Vergleichsrechnern als negativ gewertet wird. Dies sehen wir jetzt insbesondere bei der LV 1871 im Tarif Golden BU, welche bekanntlich ansonsten ein sehr gehobenes Niveau bei den Vertragsbedingungen pflegt.

Im Vergleich des Analysehauses “Morgen & Morgen” erscheint die Lösung des befristeten Anerkenntnisses als nicht optimal gelöst im Gegensatz zu anderen Tarifen (in diesem Fall von der Basler, HDI und Allianz):

Quelle = Auszug aus den Vergleichstool von Morgen & Morgen

Jetzt blicken wir aber auf eine weitere unabhängige Ratingagentur mit Franke & Bornberg, welche ebenfalls umfangreiche Vergleiche in der Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Hier vergleichen wir jetzt den aktuellen Tarif der LV 1871 mit der Golden BU der Basler aus 01 / 2021:

Quelle = Auszug aus den Vergleichstool Franke & Bornberg

Das lustige daran = wo Morgen & Morgen meckert aufgrund der Befristung, gibt ein anderes Analysehaus volle Punktzahl aufgrund der Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses. Der eine wertete es also ab, der andere auf. 

Was wir damit sagen möchten = man muss immer zwei Seiten einer Medaille sehen und deshalb stehen wir dem Verzicht eines befristeten Anerkenntnisses eher neutral gegenüber.

Was ist der Verzicht auf das befristete Anerkenntnis aber überhaupt?

Es betrifft zuerst den Leistungsfall. Hier bist Du in der Pflicht zum Nachweis, dass Du Deine regelmäßige Tätigkeit in Deinem Beruf nicht mehr ausüben kannst. I.d.R. zu 50 Prozent. Eine Prüfung des Leistungsfalls kann sich oftmals hinziehen, auch aus diesem Grund empfehlen wir immer (!) professionelle Hilfe heran zu ziehen (wir haben hier ein breites Netzwerk).
Hat der Versicherer Deinen Leistungsfall anerkannt, so leistet dieser erst einmal unbegrenzt. Theoretisch könnte man meinen, bis zum Vertragsende. Dem ist aber nicht so. Denn vonseiten der Gesellschaft kann einmal im Jahr eine Nachprüfung erfolgen, ob Du noch berufsunfähig bist. Beim Dachdecker, der vom Dach gefallen ist und seitdem querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, wird das eher weniger passieren und vielleicht alle fünf Jahre geprüft werden, ob man überhaupt noch lebt. Es gibt aber immer wieder Krankheitsbilder, welche vielleicht baldige Aussicht auf gesundheitliche Verbesserung versprechen. Somit ist es nicht so, dass man eine ewige Leistung automatisch bekommt. 

Ok, die Gesellschaft kann nachprüfen, welchen Vorteil hat ein befristetes Anerkenntnis dann überhaupt?

Sie kehrt die Beweislast um. Zu Beginn musst Du nachweisen, dass Du berufsunfähig bist. Wurde die Leistung unbefristet anerkannt, ist die Gesellschaft nun am Zuge, Dir nachzuweisen, dass Du kein Leistungsfall mehr bist. Das ist natürlich für Dich als versicherte Person viel angenehmer. 

Wird Deine Leistung erst einmal befristet anerkannt für 12 Monate, bist Du anschließend aber wiederum in der Beweispflicht, dass Du berufsunfähig bist. Also ein kleiner Nachteil.
Man kann dies aber auch als Vorteil auslegen. Besonders bei komplizierten Erkrankungen und im psychischen Bereich muss oft ein Gutachter und / oder ein umfangreicher ärztlicher Termin folgen. Hier sind oftmals Wartezeiten auf einen Termin von mehreren Monaten leider keine Seltenheit. Ohne Gutachten kann die Versicherung aber nicht immer schon leisten. Die Versicherung kann aber sagen “Ja, wahrscheinlich können Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Letztendlich möchten wir aber das Gutachten abwarten. Wir erkennen die Leistung befristet aber schon mal für 12 Monate an, damit Sie sich jetzt schon zumindest finanziell keine Sorgen machen müssen”.
Das hat zudem den kleinen Vorteil, dass Du die bisher erhaltene BU-Rente nicht mehr zurückzahlen musst.

Was hinter vorgehaltener Hand auch geht = eine Individualvereinbarung über die Anerkenntnis in der BU

Verzichtet der Versicherer auf eine befristete Anerkenntnis, so wäre es oftmals auch möglich, bei verzwickten Leistungsfällen auch eine individuelle Vereinbarung zu treffen um vielleicht etwaige Wartezeiten auf ein Gutachten schon mal auszugleichen. Auch aus diesem Grund wäre eine professionelle Hilfe im Leistungsfall immer ratsam.

Fazit zum befristeten Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Für uns ist dies kein kriegsentscheidendes Kriterium bei der Auswahl nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt Vorteile für ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch dagegen. In der Praxis werden wir auch nur damit konfrontiert, wenn man sich für die Golden BU der LV 1871 entscheidet. So gut wie alle anderen vernünftigen Marktteilnehmer verzichten mittlerweile darauf. Die Möglichkeit einer Befristung von 12 Monaten bei der LV 1871 sollte in unseren Augen neutral gewichtet werden beim Auswahlprozess nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Da gibt es ganz andere Faktoren, welche eine größere Rolle spielen sollten.