1. Diese Versicherer verzichten auf eine Befristung des Anerkenntnisses!

In guter, alter "Bierl-Manier" geben wir Dir sofort eine aktuelle Liste mit an die Hand, welche BU-Versicherer auf das befristete Anerkenntnis verzichten und welche nicht. 

Verzicht auf das befristete AnerkenntnisDiese Versicherer verzichten nicht 
✅ Allianz❌ Alte Leipziger
✅ Baloise❌ AXA
✅ CosmosDirekt❌ Bayerische
✅ Dialog❌ Condor
✅ Europa❌ Continentale
✅ Hannoversche❌ Debeka
✅ HDI❌ DEVK
✅ HUK-Coburg❌ Ergo
✅ Nürnberger❌ Generali
✅ Sparkassen Versicherung❌ Gothaer
✅ Universa❌ Hanse Merkur
✅ Volkswohl Bund❌ Inter
✅ WGV❌ Interrisk
 ❌ LV 1871
 ❌ Münchener Verein
 ❌ R+V
 ❌ Signal Iduna
 ❌ Stuttgarter
 ❌ Swiss Life
 ❌ VPV
 ❌ Württembergische
 ❌ Zurich

Wie man sieht, gibt es - anders wie bei weiteren Punkten in den Vertragsbedingungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - keine klare Tendenz, wohin "der Markt" tendiert. Das ist eher selten, dass es solche großen Unterschiede gibt, denn mittlerweile haben sich die BU-Versicherer und Tarife sehr angeglichen, zumindest in der Spitzenklasse. Bei der Thematik der Befristung des Anerkenntnisses gibt es aber massive Unterschiede. 


2. Wie bewerten die Vergleichstools die Thematik?

Das lustige daran - die selbst größten Vergleichshäuser am Markt sind sich völlig uneinig, ob die Befristung des Anerkenntnis jetzt eine gute Sache ist, oder nicht. 

Im Vergleich des Analysehauses “Morgen & Morgen” erscheint die Lösung des befristeten Anerkenntnisses als nicht optimal / neutral gelöst im Gegensatz zu anderen Tarifen (in diesem Fall von der Baloise, HDI und Allianz):

Quelle = Auszug aus dem Vergleichstool von Morgen & Morgen

Jetzt blicken wir aber auf eine weitere unabhängige Ratingagentur mit Franke & Bornberg, welche ebenfalls umfangreiche Vergleiche in der Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Hier vergleichen wir jetzt den aktuellen Tarif der LV 1871 mit der Golden BU der Basler aus 01 / 2021:

Quelle = Auszug aus den Vergleichstool Franke & Bornberg

Das lustige daran = wo Morgen & Morgen meckert aufgrund der Befristung, gibt ein anderes Analysehaus volle Punktzahl aufgrund der Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses. Der eine wertete es also ab, der andere auf bzw, sieht es neutral. 

Franke & Bornberg gibt dazu auch ein Statement auf ihrer Internetseite ab, was wir euch auf keinen Fall vorenthalten möchten:

Die Frage, ob eine Befristungsklausel gut oder schlecht ist, lässt sich nicht isoliert beantworten. Verknüpft ist die Frage, was bei unklarer Entscheidungslage nach Leistungsbeantragung zu tun ist: wartet der Versicherer ab, bis alle Unterlagen und Informationen vorhanden sind? Mit der Folge, dass Kunden dann keine Leistungen erhalten. Oder folgt man der Idee, dass eine Befristung unter klar definierten und nicht missbräuchlich zu verwendenden Bedingungen möglich bleibt, um auch bei unklarer Lage Kunden zu unterstützen.

Entscheidend ist aber auch der Vergleich mit der Alternative – und die besteht in der Praxis aktuell nicht im vollständigen Verzicht auf Befristungen, sondern in intransparenten Individualvereinbarungen.

Unsere Bewertung basiert auf dieser Realität, nicht auf einem theoretischen Ideal. Wir bleiben im Gespräch mit der Branche und passen unsere Kriterien an, wenn sich die Marktpraxis ändert. Die Frage, ob und wie ein Verzicht auf Individualvereinbarungen sinnvoll ausgestaltet werden könnte und zudem im Kundeninteresse ist, bleibt zu diskutieren.

Was wir damit sagen möchten = man muss immer zwei Seiten einer Medaille sehen und deshalb stehen wir dem Verzicht eines befristeten Anerkenntnisses ebenso eher neutral gegenüber. Der Anwalt würde sagen "es kommt drauf an"😉

Ad Absurdum - Volkswohl Bund gibt offen zu, Bedingungen für die Ratingagenturen zu ändern

Fanden wir ganz witzig vom Volkswohl Bund. Vorher gab es den Verzicht auf das befristete Anerkenntnis, das findet aber Franke & Bornberg nicht so gut. Deshalb gab es nicht die beste Bewertung. Dies hat man nun geändert mit dem Update 06 / 2025, siehe:

Die indirekte Ehrlichkeit fanden wir aber gut, endlich sagt es mal einer. Verstehst Du nun, weshalb wir hier an der Seitenlinie agieren 😉.

Seit Anfang 2026 führt nun die Alte Leipziger auch eine Befristung des Anerkenntnisses ein

Nicht nur beim Volkswohl Bund gab es eine Änderung, auch die Alte Leipziger hat mit ihrem Update 2026 auf das befristete Anerkenntnis verzichtet.

Wer generell mehr über Ratings und Testergebnisse wissen möchte, dem empfehlen wir unsere Seite "Vorsicht vor Testsiegern in der Berufsunfähigkeitsversicherung".

Diese Veränderung führte bei vielen Fachmedien auch zu erheblichen Diskussionen und Berichten, ein kleiner Auszug davon:

Schon sehr interessant zu sehen, wie ein kleiner Blogbeitrag des geschätzten Kollegen Matthias Helberg mit "Alte Leipziger führt befristetes Anerkenntnis in der BU ein" den gesamen Markt triggert. Hier merkt man wieder, dass das Bloggen selbst in Zeiten von KI auf jeden Fall nicht "Tod" ist, sondern individuelle Beiträge und Expertenwissen mehr denn je gefragt sind. Ok, erleben wir ja auch bei unserem Blog😉.


3. Was ist der Verzicht auf das befristete Anerkenntnis aber überhaupt?

Es betrifft zuerst den Leistungsfall. Hier bist Du in der Pflicht zum Nachweis, dass Du Deine regelmäßige Tätigkeit in Deinem Beruf nicht mehr ausüben kannst. I.d.R. zu 50 Prozent. Eine Prüfung des Leistungsfalls kann sich oftmals hinziehen, auch aus diesem Grund empfehlen wir immer (!) professionelle Hilfe heran zu ziehen (wir haben hier ein breites Netzwerk).
Hat der Versicherer Deinen Leistungsfall anerkannt, so leistet dieser erst einmal unbegrenzt. Theoretisch könnte man meinen, bis zum Vertragsende. Dem ist aber nicht so. Denn vonseiten der Gesellschaft kann einmal im Jahr eine Nachprüfung erfolgen, ob Du noch berufsunfähig bist. Beim Dachdecker, der vom Dach gefallen ist und seitdem querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, wird das eher weniger passieren und vielleicht alle fünf Jahre geprüft werden, ob man überhaupt noch lebt. Es gibt aber immer wieder Krankheitsbilder, welche vielleicht baldige Aussicht auf gesundheitliche Verbesserung versprechen. Somit ist es nicht so, dass man automatisch ewig Leistung bekommt. 


4. Welchen Vorteil hat ein befristetes Anerkenntnis?

Sie kehrt die Beweislast um. Zu Beginn musst Du nachweisen, dass Du berufsunfähig bist. Wurde die Leistung unbefristet anerkannt, ist die Gesellschaft nun am Zuge, Dir nachzuweisen, dass Du kein Leistungsfall mehr bist. Das ist natürlich für Dich als versicherte Person viel angenehmer. 

Wird Deine Leistung erst einmal befristet anerkannt für 12 Monate, bist Du anschließend aber wiederum in der Beweispflicht, dass Du berufsunfähig bist. Also ein kleiner Nachteil.
Man kann dies aber auch als Vorteil auslegen. Besonders bei komplizierten Erkrankungen und im psychischen Bereich muss oft ein Gutachter und / oder ein umfangreicher ärztlicher Termin folgen. Hier sind oftmals Wartezeiten auf einen Termin von mehreren Monaten leider keine Seltenheit. Ohne Gutachten kann die Versicherung aber nicht immer schon leisten. Die Versicherung kann aber sagen “Ja, wahrscheinlich können Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Letztendlich möchten wir aber das Gutachten abwarten. Wir erkennen die Leistung befristet aber schon mal für 12 Monate an, damit Sie sich jetzt schon zumindest finanziell keine Sorgen machen müssen”.
Das hat zudem den kleinen Vorteil, dass Du die bisher erhaltene BU-Rente nicht mehr zurückzahlen musst.

Was hinter vorgehaltener Hand auch geht = eine Individualvereinbarung über die Anerkenntnis in der BU

Verzichtet der Versicherer auf eine befristete Anerkenntnis, so wäre es oftmals auch möglich, bei verzwickten Leistungsfällen auch eine individuelle Vereinbarung zu treffen um vielleicht etwaige Wartezeiten auf ein Gutachten schon mal auszugleichen. Auch aus diesem Grund wäre eine professionelle Hilfe im Leistungsfall immer ratsam.

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5. Fazit zum befristeten Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Für uns ist dies kein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt Vorteile für ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch Gegenargumente. In der Praxis werden wir damit aber eher sporadisch konfrontiert, in unserer Beratung zur BU-Versicherung ist es zudem eher ein Punkt, welchen wir vernachlässigen. Wenn sich schon die Marktteilnehmer und Vergleicher uneins sind - warum sollten wir dann hier ein großes Fass aufmachen? Wir sind eher wie die Schweizer und neutral. Es gibt durchaus gute Gründe, dass man das befristete Anerkenntnis als sinnvoll erachten kann. Genauso gibt es aber Argumente und Befürworter, die es toll finden, wenn ein Versicherer darauf komplett verzichtet - unsere große Vergleichsseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung freut sich eher darüber, denn damit haben wir jetzt einen Punkt, der sich von Tarif zu Tarif noch unterscheiden kann😅.  Die Möglichkeit einer Befristung von 12 Monaten sollte in unseren Augen neutral gewichtet werden beim Auswahlprozess nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Da gibt es ganz andere Faktoren, welche eine größere Rolle spielen sollten.