1. Übersicht über die Anrechnung des Versorgungswerks in der BU-Versicherung

So sind (angehende) Ärzte / Akademiker oftmals ein leichtes „Opfer“ für überteuerte und unflexible Verträge. Man verdient ja gutes Geld, irgendwie tut der Beitrag für die (Kombi) Berufsunfähigkeitsversicherung nicht weh und außerdem macht die Gegenseite einen rhetorisch guten Eindruck. Aber wir möchten jetzt nicht zu weit ausholen, mancher Mediziner dürfte sich im Beitrag „Mein "Berater" (an der Uni...) empfiehlt mir die Kombination aus Berufsunfähigkeit mit der Altersvorsorge?! wiedererkennen. Mit diesem Beitrag möchten wir auf das Thema der verschiedenen Anrechnung des Versorgungswerk eingehen. Hier gibt es (leider) keine pauschale Regelung. Besonders, wenn Du eine sehr hohe Absicherung möchtest, musst Du die verschiedenen Anrechnungen der finanziellen Angemessenheit beachten. Mit der richtigen Strategie kannst Du locker 1.000-1.500 Euro mehr absichern.

Marktübersicht Anrechnung Versorgungswerkes in der Berufsunfähigkeitversicherung:

Gesellschaft

jährliche Anrechnung (50 Prozent)

Alte Leipziger42.000 €
Allianz 42.000 €
AXA50.000 €
Baloise  (früher Basler)keinerlei Anrechnung (ab 01 / 2025)
Barmeniakein fester Wert, man spricht von "Hohen Barrenten"
Bayerische50.000 €
Canada Life 60.000 €
Condor50.000 €
Continentale36.000 €
CosmosDirektder Gesellschaft selber unbekannt 😎
Debekaunbekannt - bitte um sachdienliche Infos😉
DEVKunbekannt - bitte um sachdienliche Infos 😉
Dialogab den ersten Euro 100 Prozent
Ergo42.000 €
Europa36.000 €
Generaliunbekannt - bitte um sachdienliche Infos 😉
Gothaerkeine Anrechnung (ab 09 / 2025)
Hannoversche48.000 €
Hanse Merkur30.000 €
HDI48.000 €
HUK-Coburgangeblich ab dem ersten Euro "Komplett"
LVMwohl ab den ersten Euro
LV 1871 36.000 €
Nürnberger 50.000 €, bis 30 Jahre Eintrittsalter keine Anrechnung
Signal Idunawohl ab den ersten Euro mit 100 %
Stuttgarter50.000 €
Swiss Life 36.000 € (42.000 € bei Human- und Zahnmediziner)
Universa36.000 €
Volkswohl Bund 50.000 €
WGVunbekannt - bitte um sachdienliche Infos 😉
WWK30.000 €
Zurich36.000 €

Beachte bitte Folgendes🙏:

Hinweis

Exklusive Sonderlösung für die Bierls

  • Bei einem sehr bekannten und geschätzten Versicherer haben wir eine Sonderlösung für unsere Kunden erreicht, womit wir aber nicht hausieren gehen dürfen. 
  • Statt einer recht frühen Anrechnung des Versorgungswerkes, konnten wir die Ausnahmeregelung erreichen, dass diese erst ab 60.000 Euro p.a. angerechnet werden & bei der Nachversicherung gar nicht. 
  • Gilt für alle Kammerberufler. Ob Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Co.

2. Immer mehr in Trend - keine Anrechnung des Versorgungswerkes

Wir erleben derzeit zwei Trends bei der Anrechnung des Versorgungswerkes:

  • Zum einen werden die Summen immer höher gesetzt. Waren früher 36.000 oder 42.000 Euro p.a. hohe Werte, liegen wir mittlerweile bei 48.000 bis 60.000 Euro. Hier hat die Inflation natürlich Ihre Finger im Spiel.
  • Komplett neu ist jedoch, dass es Versicherer gibt, die nun komplett auf eine Anrechnung verzichten. Dieser Trend wird wohl noch stärker zunehmen.

Wer verzichtet auf die Anrechnung des Versorgungswerkes?

Im Moment sind es zwei Versicherer mit der Baloise und der Gothaer. Gültig jeweils für alle Kammerberufe, somit gibt es keine Ausnahme für Ärzte oder ähnliche Berufe. 

Anbei die beiden Blogartikel, wo wir diese Nachricht veröffentlicht haben:

Die Gothaer beschrieb es aber recht gut, weshalb die Absicherung über das Versorgungswerk nur eine Minimallösung darstellt:

VersorgungswerkPrivate SBU
Vollständige Aufgabe der ärztlichen
Tätigkeit = 100 % BU
Leistung ab 50 % BU
Keine geringfügige Weiterbeschäftigung
als Arzt erlaubt
Weiterbeschäftigung bis zur Grenze
der konkreten Verweisung
Aufgabe der PraxisPraxisaufgabe ist keine Leistungsvoraussetzung

So können wir nur hoffen, dass diese Methode weiterhin beibehalten wird. Betrachtet man nämlich die Abzüge im Leistungsfall in der BU-Versicherung, so ist es absolut unsinnig, die Ansprüche aus dem Versorgungswerk anzurechnen.  Es ist schlichtweg keine bedarfsgerechte Absicherung nicht möglich. 


3. Wie unterscheidet sich die finanzielle Angemessenheit & Anrechnung des Versorgungswerks von der BU?

Ja, dass ist sie. Schauen wir uns verschiedene Anbieter an, welche in unserer persönlichen Beratung für Ärzte zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem heutigen Stand in Frage kommen würden.

Die LV 1871 (derzeit fast gesetzt für Ärzte bei uns) rechnet die BU-Rente des Versorgungswerk erst ab einer privaten monatlichen Berufsunfähigkeitsversicherungsrente von 3.000 Euro an.

Das heißt, dass bis zu einer monatlichen privaten BU-Absicherung von monatlich bis zu 3.000 Euro keinerlei Anrechnung gemacht wird. Hier folgt nur die normale finanzielle Angemessenheitsprüfung der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung, welche wie folgt aussieht:

Möchtest Du direkt 3.100 Euro absichern, so würde eine Anrechnung der Absicherungshöhe des Versorgungswerkes erfolgen.

Der eigentlich sehr geschätzte Volkswohl Bund hat es ähnlich gelöst, hier erfolgt die Anrechnung aber schon ab 500 Euro früher

Nein, diese Aussage stimmt von uns nicht mehr. Im Februar 2021 hat man unser Wehklagen in Dortmund (Sitz des Versicherer) endlich erhört hat und hat die Obergrenze zur Anrechnung massiv (!) nach oben gesetzt. Nun erfolgt eine Anrechnung erst ab 50.001 Euro p.a.. Löblich. Aufgrund der sehr guten und individuellen Risikoprüfung bei einer anonymen Risikovoranfrage macht der Volkswohl Bund nochmals einen Schritt zur Attraktivität für Ärzte und Co. 


Info

Weiterer Exkurs: Das Versorgungswerk schützt Dich nur in extremen Fällen

Die Absicherung über das Versorgungswerk ist bei Dir automatisch mit dabei – quasi als „Kostenfreier“ Teil des Pflichtbeitrages. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Soviel zum positiven Teil.

Das Versorgungswerk ist aber nur eine absolute Existenzabsicherung. Die Leistung erfolgt erst bei 100 %tiger Berufsunfähigkeit. Bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss nur ein Grad von 50 % erreicht werden.
Das schlimme: Bei der Beurteilung der 100 % wird nicht die konkrete bisherige Tätigkeit als Maßstab angenommen, sondern es wird vielmehr abstrakt / theoretisch geprüft, ob das Versorgungswerksmitglied seine beruflichen Fähigkeiten noch anderweitig irgendwie wirtschaftlich nutzen kann.

Zitieren wir mal das Versorgungswerk aus NRW (zwar für Architekten, ist für Ärzte aber ähnlich geregelt):

Solange ein Mitglied des Versorgungswerks noch in der Lage ist, irgendeine der berufsspezifischen Aufgaben auszuüben, muss es sich darauf verweisen lassen, wobei eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht. Auf die Situation des Arbeitsmarktes bzw. eine Vermittelbarkeit kommt es nicht an. Mit anderen Worten: Es wird vollständige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt.

Quelle:  https://www.vw-aknrw.de/mitglieder/angestellte/informationen-zur-berufsunfaehigkeitsrente/

Wir denken, es versteht sich von selber, weshalb eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung für (angehende) Ärzte und Mediziner unabdingbar ist.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger ist so etwas wie ein Dauerbrenner unter Medizinern. Vor 10 Jahren völlig nachvollziehbar, aktuell gibt es jetzt keine wirklich besonderen Gründe, wieso der Versicherer das Non-Plus Ultra darstellen soll. Wahrscheinlich erfolgt ein großer Pusch durch diverse Vertriebe, die angeblich auf Mediziner spezialisiert sind. Lassen wir das mal so stehen…
Bei der Alten Leipziger wird das Versorgungswerk aber ab 36.000 Euro Jahresrente angerechnet.

Interessante (Nicht) Anrechnung bietet die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung an

Ausbaufähig war lange Zeit hingegen die Anrechnung von Versorgungswerken bei der Nürnberger. Bisher rechnete die Nürnberger bei Kammerberufen, also auch für dich als Rechtsanwalt, ab einer privaten BU-Rente von 36.000 Euro an; bei Ärzten und Zahnmedizinern waren es immerhin 42.000 Euro.

Mit dem Sommerupdate 2025 gab es nun eine Vereinheitlichung: Die Anrechnung erfolgt jetzt erst ab 50.000 Euro privater BU-Rente. Damit liegt die Nürnberger im oberen Drittel, aber der Markt ist sehr dynamisch. Neu bei der Nürnberger ist hingegen, dass bis zum Eintrittsalter von 30 Jahren komplett auf die Anrechnung von Versorgungsleistungen verzichtet wird. Mal etwas ganz Neues. So ganz nachvollziehen können wir es nicht, aber mei - öfter was neues. 

Die beiden Versicherer mit der höchsten Anrechnung kommen kamen aus München & Hannover

Meint man gar nicht, aber die Bayerische hat sich extrem gemausert in den letzten Jahren und ist wirklich ein ernstzunehmender Player geworden, spätestens mit dem Tarifupdate im September 2020, siehe „Die Bayerische hört auf Versicherungsmakler und verbessert mächtig ihre Berufsunfähigkeitsversicherung!“. Die Münchener rechnen das Versorgungswerkerst ab einer privaten BU-Rente von über 50.000 Euro an

Das ist schon mal eine gehörige Messlatte. Da denkt auf jeden Fall jemand mit – Daumen nach oben. Sehr praxisorientiert.

Einen ähnlichen Weg geht ein typischer BU-Versicherer für Mediziner mit dem HDI. Hier erfolgt auch erst eine Anrechnung ab einer Gesamtjahresrente von 48.000 Euro, was immerhin 4.000 Euro im Monat entspricht.

Wir würden es somit sehr begrüßen, wenn weitere Gesellschaften den Weg der Bayerischen sowie von der HDI gehen würden. Die Absicherung über das Versorgungswerk ist für Ärzte leider eine minimale Existenzabsicherung.

Die Allianz als großer Player in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat leider keine besondere Angemessenheitsanrechnung, wobei diese aber 07 / 2022 um insgesamt 6.000 Euro auf nun 42.000 Euro Privater BU-Rente erhöht wurde. Geht besser, an sich hat die Allianz aber großzügige allgemeine Angemessenheit. 


4. Wie wichtig ist jetzt die Anrechnung des Versorgungswerk in der Praxis für mich?

Zu aller erst muss natürlich gesagt werden, dass die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie das A und O darstellt. Dies wird leider nicht überall so genau genommen, wir rücken von unserem Standpunkt aber definitiv nicht ab. Wie unsere Beratung zur Arbeitskraftabsicherung generell aussieht, findest Du im Artikel „Unabhängige Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ vor. Oftmals wird durch Deine Gesundheitshistorie und somit verbundenen Vorerkrankungen oder auch durch etwaige Hobbys das Feld eh schon recht dezimiert, nachdem die anonyme Risikovoranfragegestellt wurde. Anschließend folgt ein Vergleich der Versicherungsbedingungen – wobei wir diese (da unser täglich Brot) eh schon relativ auswendig kennen. Die Empfehlung für einen Allgemeinarzt wird sich nicht wöchentlich bei uns ändern. Festzuhalten gilt, dass Gesellschaften wie die Allianz und die Alte Leipziger nicht die Vorreiterrolle spielen, wie mancher Vertrieb es zu erscheinen vermag. Alles in allem sind beide OK, aber derzeit nicht unsere erste Wahl.

Neben der Anrechnung des Versorgungswerk ist natürlich auch die allgemeine finanzielle Angemessenheit wichtig!

Diese sollte auch nicht außer Acht gelassen werden. Positives Beispiel ist hierbei wiederum die Bayerische mit:

Bei der Bayerischen kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 60 % des Bruttojahreseinkommen abgesichert werden – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beim Volkswohl Bund war man bis 07 / 2022 leider nicht so offen und hatte eine sehr strenge finanzielle Angemessenheit - diese wurde mit dem großen Update im Juli 2022 aber endlich geändert und nun können bis zu einem Bruttojahresgehalt von 85.000 Euro flotte 65 Prozent abgesichert werden.

Wie Du siehst, ist alles nicht so ganz einfach und es sollte unter keinen Umständen einfach ein Antrag abgeschlossen werden. Ggf. musst die richtige Reihenfolge beachtet werden. Komm bitte auch weg von dem Gedanken, dass generell 70 % vom Nettogehalt reichen, wie es z.B. die Finanztest oft empfiehlt. Die richtige Absicherungshöhe spielt im Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherung Konfiguration – welche Parameter sind für mich wichtig?“ eine große Rolle.

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5. FAQs - die wichtigsten Fragen zur Anrechnung des Versorgungswerks in der BU

Die Anrechnung bedeutet, dass die private BU-Rente bei Kammerberufen wie Ärzten, Juristen oder Steuerberatern mit der gesetzlichen Versorgung aus dem Versorgungswerk verrechnet wird, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Viele Versicherer begrenzen die mögliche Absicherung dadurch – je nach Anbieter ab 36.000 bis 50.000 € Jahresrente.

Weil z. B. Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Architekten automatisch über ihr Versorgungswerk einen gewissen Schutz im Fall von Berufsunfähigkeit genießen. Diese Pflichtabsicherung wird von den privaten Versicherern teilweise auf die finanzielle Angemessenheit angerechnet – also als bestehende Leistung gewertet.

Das hängt vom Versicherer ab:

  • LV 1871: ab 3.000 € monatlich (36.000 € jährlich)
  • Volkswohl Bund: ab 50.001 € jährlich
  • Bayerische & HDI: erst ab 50.000 €/48.000 €
  • Dialog oder HUK-Coburg: teils ab dem ersten Euro. Die Unterschiede sind also gravierend – und beeinflussen direkt, wie viel DU privat absichern kannst.

Ab 01/2025 wird die Baloise (ehem. Basler) keine Anrechnung mehr vornehmen. Das heißt: Selbst bei sehr hoher BU-Rente wird die Leistung aus dem Versorgungswerk nicht als Einschränkung gewertet. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal – und besonders spannend für Kammerberufe mit hohem Einkommen.

Stark! Wenn ein Versicherer z. B. ab 36.000 € anrechnet, kann es sein, dass Du nicht die gewünschte Absicherung bekommst – oder Dein Antrag gekürzt oder abgelehnt wird. Wer 4.000–5.000 € absichern will, muss gezielt auf Gesellschaften mit hoher Freigrenze setzen – oder mit Zwei-Vertragslösungen arbeiten.

Das ist die Regel, wie viel vom Bruttojahreseinkommen überhaupt versichert werden darf – unabhängig vom Versorgungswerk. Viele Anbieter setzen hier 60–65 % des Bruttoeinkommens an. Die Bayerische erlaubt z. B. 60 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Volkswohl Bund (seit 07/2022) sogar 65 % bis 85.000 € Jahresgehalt.

Gerade bei hohen Absicherungswünschen oder knappem Spielraum durch die Anrechnung kann es Sinn machen, zwei kleinere Verträge bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen. Dadurch bleibt man flexibler, kann mehr absichern und umgeht ggf. frühere Anrechnungsgrenzen. Diese Strategie ist besonders für Mediziner & Akademiker interessant.

Nein. Die Leistung dort greift nur bei 100 % Berufsunfähigkeit und orientiert sich nicht an Deinem aktuellen Beruf, sondern an der abstrakten Ausübbarkeit beruflicher Fähigkeiten. Das bedeutet: Teilweise Einschränkungen oder Spezialisierungen zählen nicht. Eine ausreichend private BU ist also unverzichtbar – auch für Kammerberufe.

Stand heute (2025) unter anderem:

  • LV 1871
  • HDI
  • Bayerische
  • Alte Leipziger
  • Baloise (ab 01/2025)

Diese Gesellschaften bieten teils späte oder keine Anrechnung, eine gute finanzielle Angemessenheit und eine faire Risikoprüfung – besonders über eine anonyme Voranfrage.

Neben Gesundheitsprüfung & Tarifbedingungen ist vor allem wichtig:

  • Anrechnung Versorgungswerk prüfen
  • Finanzielle Angemessenheit verstehen
  • Absicherungsstrategie (Ein- oder Zweivertrag)
  • Nachversicherungsmöglichkeiten

Nur mit einem praxisorientierten Makler und einer individuellen Risikovoranfrage lässt sich die optimale Lösung finden. Denn bei dieser Zielgruppe gilt oft: Standardlösungen sind unbrauchbar.


6. Fazit zur Anrechnung des Versorgungswerkes in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie Du siehst, unterscheiden sich die Anbieter teilweise eklatant. Kläre diese Frage bitte vorher mit Deinem versierten BU- Versicherungsmakler ab, ansonsten wird Dir die angedachte BU-Rente vielleicht sogar gekürzt. Ab und zu muss wirklich erst der eine Antrag gestellt und die Policierung abgewartet werden, bevor mit dem zweiten Antrag begonnen werden kann. Dieser Blogbeitrag betrifft natürlich nicht nur Mediziner im Versorgungswerk, sondern auch alle anderen Berufsgruppen, welche durch ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk einzahlen.

Aber auch hier gilt = über allem steht natürlich erst einmal die saubere Aufbereitung der etwaigen Stolpersteine. Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein 100-Meter Lauf, sondern eher mit einem Halbmarathon zu vergleichen. Du möchtest es ja auch, dass es zu 100 % passt.