1. Tinnitus - was versteht man darunter?

Unter einem Tinnitus versteht man plötzlich auftretende Ohrgeräusche. Diese können sich in Form eines Summens oder auch Pfeifens bemerkbar machen. Bei den meisten von uns ist so ein Phänomen bestimmt im Laufe des Lebens schonmal aufgetreten. Häufiger Trigger dafür ist eine zuvor aufgetretene, sehr laute Geräuschkulisse. 

Im Normalfall klingen diese Beschwerden eines Tinnitus innerhalb von wenigen Minuten wieder ab und es erfolgt deshalb auch keine ärztliche Behandlung. 

Mögliche Folgen von Tinnitus

In manchen Fällen kann es sein, dass sich der Tinnitus zu einem längerfristigen oder sogar chronischen Problem entwickelt. Tatsächlich haben 5-15 Prozent aller Erwachsenen im Laufe Ihres Lebens andauernde Ohrgeräusche. Wie Du also siehst, gar nicht mal so selten. Von einem chronischen Tinnitus spricht man bei anhaltenden Ohrgeräuschen, die über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr verschwinden. 

Eine starke Beeinträchtigung im Alltag entsteht durch den Tinnitus nur selten. Die meisten Patienten können sich gut mit der Erkrankung arrangieren. Nur in sehr seltenen Fällen kann es durch den Tinnitus zu Begleiterscheinungen, wie etwa Schlafstörungen oder Konzentrationsproblemen kommen. 

Neben dem rein gesundheitlichen Problem, welches sich überwiegend nicht allzu dramatisch gestaltet, hat die Diagnose Tinnitus aber natürlich auch Auswirkungen im Rahmen der Aufbereitung der Gesundheitshistorie für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie sich das Ganze gestaltet, schauen wir uns mal etwas näher an.


2. Umgang mit der Tinnitus Diagnose in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das A und O für einen erfolgreichen Ausgang der anonymen Risikovoranfrage ist wie bei allen anderen Krankheitsbildern auch beim Tinnitus eine detaillierte Aufbereitung der Diagnose. 

Knallt man den Risikoprüfern der Gesellschaften das Schlagwort Tinnitus um die Ohren, werden diese erstmal wenig begeistert sein. 

Deshalb ist es unausweichlich, dass Du Dich selbst mit Deiner Tinnitus Diagnose auseinandersetzt und mal zusammenträgst, wann Du Beschwerden hattest, in Behandlung warst und ob bei Dir irgendeine Therapie durchgeführt wurde. 

Folgendes Schema solltest Du dabei beachten, damit alle relevanten Punkte abgedeckt werden: 

WAS war WANN, WARUM, WIE wurde behandelt, wann war WIEDER GUT

Wie wir ja bereits festgestellt haben, kann ein Tinnitus sich auch chronifizieren. Wenn Du Dir also gerade die Frage stellst, wie das “Wann war wieder Gut?” beantwortet werden kann, dann kann ich Dir sagen, dass hier immer der aktuelle Zustand angegeben wird. Heißt also, Du schreibst auf, wann Du zuletzt in Behandlung warst, wie oft Du derzeit Beschwerden hast, wie ausgeprägt diese sind und was Du ggf. dagegen machst.

Kundenbeispiele aus der BU-Beratung mit der Diagnose Tinnitus

Nun schauen wir uns ein paar Fälle an, wie Kunden vor Dir mit der Diagnose Tinnitus in der BU umgegangen sind:

Bei diesem Kunden handelt es sich um einen chronischen Tinnitus, der zwar mittlerweile nicht mehr behandlungsbedürftig ist, aber weiterhin in leichter Form besteht. Auch wenn die letzte Behandlung theoretisch schon verjährt ist, muss der Tinnitus also noch mit angegeben werden.

Dass Tinnitus häufig auch durch Stress ausgelöst werden kann, zeigt dieses Beispiel. Der Kunde ist in alltäglichen Situationen völlig beschwerdefrei, aus den mit Stress verbundenen Prüfungsphasen resultiert jedoch ein Tinnitus. 

Häufig arbeiten wir bei einer Tinnitus-Diagnose neben dem gut aufbereiten Gesundheitsdaten Beiblatt mit einer zusätzlichen, ärztlichen Stellungnahme, welche die Thematik etwas entschärfen kann. Zudem muss man auf etwaige Abrechnungen einer F-Diagnose (Psyche) achten. 

Hier gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung:

 

In diesem Attest wird deutlich, dass es sich bei dem Kunden nur um einen einmalig aufgetretenen Tinnitus handelte, welcher keine weiteren Beschwerden nach sich zog und deshalb als folgenlos ausgeheilt betrachtet werden kann.

Nochmals ein sehr gut formuliertes Attest für eine akute Tinnitus Diagnose mit Hinweis auf die Behandlung sowie der nochmaligen Bestätigung, dass es durch den Tinnitus zu keiner Hörminderung kam.

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3. Ergebnisse bei einer BU mit Tinnitus - Praxisfälle

Wie Du bereits im Laufe des Artikels festgestellt hast, ist der Verlauf jeder Tinnitus Diagnose sehr individuell, weshalb man die Ergebnisse keinesfalls über einen Kamm scheren kann. 

Im Folgenden siehst Du einige Beispiele, welche Voten wir im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage bei den Gesellschaften erreichen konnten und Du wirst ebenfalls feststellen, dass der Tinnitus nicht von allen Versicherern gleich bewertet und eingeschätzt wird. 

Beispielkunde: Angestellter Arzt, 38 Jahre alt mit Tinnitus

Wir hatten hier folgende Ausgangslage:

Unser Arzt hatte also im Rahmen einer Mittelohrentzündung vorübergehend mit einer Hörminderung und einem Tinnitus zu kämpfen. Diese Beschwerden haben sich noch über einige Wochen gezogen, nun ist er nach eigenen Angaben jedoch behandlungs- und beschwerdefrei. 

Da eine Zwei-Vertrags-Lösung angestrebt wurde, haben wir hier bei vier Gesellschaften angefragt. 

Diese haben wie folgt gevotet:

  • Nürnberger = Kein Votum + Fragebogen Ohr 
  • Bayerische = Ausschluss re. Ohr inkl. Hörvermögen, Schwindel & Tinnitus 
  • LV 1871 = Normale Annahme 
  • AL = Normale Annahme

Wie Du also siehst, ist hier von der Nachfrage, über die Ausschlussklausel bis zur normalen Annahme alles dabei. Es wird dich wahrscheinlich nicht wundern, wenn ich jetzt sage, dass die beiden Anträge des Kunden schlussendlich an die LV 1871 und die Alte Leipziger gingen. 

Hier also eindeutig der Beweis, dass ein Tinnitus je nach Ausprägung auch normal in der Berufsunfähigkeitsversicherung untergebracht werden kann.

Schauen wir uns im Vergleich dazu noch das Ergebnis eines zweiten Kunden an: 

Beispielkunde: Student Informatik, 25 Jahre alt

Auch hier handelte es sich um ein akutes Tinnitus Problem, welches durch zu laute Musik auftrat:

Leider hatte der Kunde noch diverse andere Beschwerden, welche die nachfolgenden Voten rechtfertigen. Aber siehe da, bei keiner Gesellschaft gab es ein Problem hinsichtlich des einmalig aufgetretenen Tinnitus:

  • LV 1871 = Ausschluss rechtes Knie 
  • Volkswohl Bund= Ausschluss re. Knie + Ausschluss Handgelenke bds. mit Nachprüfmöglichkeit in 3 Jahren 
  • Baloise = Normale Annahme

Du siehst also erneut, dass wir unseren Studenten nicht umsonst bei der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie etwas schikanieren und eine anonyme Voranfrage nicht einfach auf Gut Glück stellen. Mit einer sauberen Aufbereitung und den notwendigen ärztlichen Unterlagen, kommt man bei den Risikoprüfern doch noch am weitesten. Hier zeigte sich die Baloise wieder von der besten Seite. 

Natürlich gibt es auch mal andere Fälle und wir wollen uns hier nicht in den siebten Himmel loben. Den Gesundheitszustand der Kunden können wir leider nicht ändern. Wir tun unser Bestmöglichstes, können aber nicht zaubern.

Deshalb noch ein drittes Beispiel: 

Beispielkunde: Softwareentwickler, 29 Jahre alt

Anders als in den Fällen zuvor, lag bei dem Kunden ein chronischer Tinnitus vor, welcher schon vor Jahren durch ein Knalltrauma ausgelöst wurde:

Hier sehen die Voten dann auch schon mal anders aus:

  • Baloise = Ausschlussklausel Tinnitus, sonst normal 
  • LV 1871 = Ausschlussklausel Tinnitus, sonst normal
  • Bayerische = Ausschlussklausel Tinnitus + Wirbelsäule, kann in 2 Jahren geprüft werden

Der Kunde ging trotz des Ausschlusses mit einer Zwei-Vertrags-Lösung zur Baloise und zur LV 1871. 

Hier musst Du Dir natürlich auch immer die Frage stellen, wie relevant eine Ausschlussklausel in Bezug auf Deinen jeweiligen Beruf ist. Wird bei einem Handwerker die Wirbelsäule ausgeschlossen, kann man sich Gedanken machen. Uns fehlt jedoch etwas die Fantasie, warum ein Softwareentwickler aufgrund eines Tinnitus berufsunfähig werden sollte.


4. Gibt es Möglichkeiten, die Tinnitus Diagnose zu umgehen?

Sollte es die nicht geben, dann hätten wir uns diesen Absatz sparen können. Tatsächlich kommts hier ganz stark auf Deinen Beruf an. Bist Du in der richtigen Berufsgruppe, so hast Du gute Chancen, den Tinnitus umgehen zu können. 

Für Kunden mit einem bestimmten Studiengang gibt es verschiedene Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, die man hier als Joker ziehen kann. 

Um kurz darauf einzugehen: 

HDI Sonderaktion für Wirtschaftsingenieure / Wirtschaftsinformatiker / Ärzte / Mediziner / Studenten oder deren Lebenspartner & Rechtsanwälte / Steuerberater / Notare und eigentlich auch für alle!

Die Gesundheitsfragen dieser Sonderaktion sehen folgendermaßen aus:

Wie Du also siehst - nach dem Tinnitus bzw. den Ohren wird nicht explizit gefragt. Wenn Deine Beschwerden also noch nicht so weit fortgeschritten sind, dass Du entweder bereits länger als 2 Wochen dauerhaft krankgeschrieben warst oder Probleme mit der Psyche entwickelt hast, dann kannst Du Dich darüber freuen, das Ohrensausen nicht angeben zu müssen.

Weitere Informationen findest Du in den jeweiligen Aktionen von HDI mit:

Dazu noch eine kurze Anmerkung:
Grundsätzlich sind wir immer der Freund davon, uns erstmal Deine gesamte Gesundheitshistorie anzusehen. Wenn wir dann merken, es könnte schwierig werden, geben wir Dir auch nochmal explizit den Hinweis auf Möglichkeiten zur reduzierten Gesundheitsprüfung.

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5. Fazit zu Tinnitus in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie würde der Rechtsanwalt sagen? Es kommt ganz darauf an…

Trifft wohl auch in Sachen Tinnitus & Berufsunfähigkeitsversicherung ganz gut zu. Einen einmalig aufgetretenen Tinnitus bekommt man durch eine saubere Aufbereitung, ggf. einer ärztlichen Stellungnahme und einer vorherigen anonymen Voranfrage bei den Gesellschaften meist ganz gut unter. 

Bei einem chronischen Tinnitus, welcher teilweise ja schon über Jahre bestehen kann, wird es eher schwierig. 

Hier gilt es dann abzuschätzen, wie sich der Ausschluss jetzt tatsächlich auswirkt. Klar ist es immer schöner, wenn am Ende des Tages eine normale Annahme von den Gesellschaften zurückkommt und Du somit den vollständigen Versicherungsschutz genießt. Trotzdem sehen wir die Ausschlussklausel der Ohren bzw. des Tinnitus oft als weniger dramatisch an. Es gibt wohl nur wenige Berufsfelder, in denen man der großen Gefahr ausgesetzt ist, aufgrund von Ohrgeräuschen berufsunfähig zu werden. 

Zusätzlich gibt es natürlich zahlreiche andere Erkrankungen und Diagnosen, aufgrund derer man nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Diese sind ja nichtsdestotrotz abgesichert. 

Als Joker gelten noch die Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, wenn Dein Berufsbild passt. Dann können wir die Angabe vollständig umgehen und Dein Tinnitus macht keine Probleme in der Risikoprüfung. Hier kann man sich aber natürlich dann durchaus auch die Frage stellen, welche Auswirkungen dies langfristig für das Kollektiv haben dürfte. Muss man einfach für sich selber abwägen.