1. Rechtsanwälte, aber auch Familienangehörige können die BU-Aktion nutzen

Die HDI beschreibt es relativ eindeutig, wer diese Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen genau nutzen kann:

Du kannst als Anwalt eine eigene Kanzlei führen, aber auch angestellt sein. Das spielt keine Rolle.
Assessoren und Diplom-Juristen ohne Zulassung profitieren leider nicht von der Aktion, ebenso Juristen mit nur einem Staatsexamen.

Der Clou des Ganzen = auch Familienangehörige von Rechtsanwälten können sich beim HDI versichern

In erster Linie denkt man hier an den Lebens-/ Ehepartner. Das ist auch folgerichtig und auch dieser kann sich mit vereinfachten Gesundheitsfragen versichern. Aber denke mal bitte einen Schritt weiter, bei Deinen Kindern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist ab dem 10. Lebensjahr eine der wohl sinnvollsten Investitionen, welche Du Deinem Kind mit auf dem Weg geben kannst. In so jungen Jahren sind die Zipperlein oftmals noch nicht so ausgeprägt. Über die BU-Aktion für Rechtsanwälte bekommen die Kinder ab dem 10. Lebensjahr eine vollumfängliche und eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungohne Kombivertrag oder Ähnlichem.

Die Spielregeln sind ähnlich wie für Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsingenieure, Notare und Co. Es kann eine Absicherung von 2.000 Euro pro Monat angestrebt werden. Wenn Du unter 37 Jahre alt bist, dann sind für Dich als Anwalt, direkt nach der Policierung sogar 2.500 Euro dank der Nachversicherung möglich. Dazu kommt noch die Beitragsdynamik von bis zu fünf Prozent. Zudem gibt es auch hier den Clou, dass Familienangehörige auch die Aktion nutzen können.


2. Die Eckdaten der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte

Die Konfiguration ist für Sonderaktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung verdammt stark und lässt (bis auf die zu Beginn begrenzte Absicherungshöhe) quasi keine Wünsche offen.

  • Monatliche Absicherung von 2.000 Euro möglich
  • Aktion ist zeitlich bislang nicht befristet
  • Maximales Eintrittsalter liegt bei 55 Jahren
  • Endalter sogar 68 (nicht nur 67) Jahre möglich
  • Eine Beitragsdynamik kann bis zu fünf Prozent betragen
  • Die Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung kann bis zu drei Prozent eingebaut werden
  • Die Arbeitsunfähigkeitsklausel / Gelbe Schein Regelung kann vereinbart werden, es muss aber zeitgleich immer ein BU-Leistungsantrag gestellt werden. Dafür gilt der Baustein 36 Monate
  • Nachversicherungsgarantien sind bis zu 3.000 (!) Euro gegeben
  • Absicherbar sind 60 Prozent des Bruttogehaltes
  • Eine mögliche BU-Rente vom Versorgungswerk wird erst ab 4.000 Euro privater BU-Rente angerechnet
  • Die Frage nach gefährlichen Hobbys entfällt komplett
  • Ebenso wird nicht nach künftigen Auslandsaufenthalten gefragt
  • Nach BMI (Körpergröße / Gewicht) wird ebenfalls nicht gefragt - Übergewicht spielt also keine Rolle

3. Die Gesundheitsfragen für Anwälte von der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Vergleiche diese bitte mal mit einem normalen BU-Antrag. Da merkt man sofort den Unterschied:

Anbei nochmals die exakte Fragestellung für Anwälte in Textform:

1. Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außerstande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt) aus?

2. Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?

3. Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung

  • bei einem Kardiologen?
  • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
  • bei einem Orthopäden?

Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren

wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?

Wow, was für tolle Antragsfragen. Vergleichst Du diese mit den üblichen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist dies doch ein absoluter Mehrwert. Zum einen ist der Abfragezeitraum i.d.R. auf drei Jahre begrenzt, zum anderen müssen normale Arztbesuche beim Hausarzt z.B. gar nicht angegeben werden. Zudem glänzt man durch eine geschlossene Fragestellung und nicht durch Wischi-Waschi Fragen ala “Hatten Sie die letzten fünf Jahre Beschwerden oder Krankheiten, weswegen Sie auch nicht beim Arzt gewesen sind.”

Besonders rund um leichte Erkrankungen des Bewegungsapparats sind die Gesundheitsfragen für Anwälte spitze. War man mal an der Wirbelsäule etwas verspannt und lies sich vom Hausarzt sechs Massagen verschreiben, so ist dieser Umstand hier nicht angabepflichtig. Ebenso eine bekannte, aber nicht vom Orthopäden behandelte Skoliose muss beim HDI als Anwalt in der BU nicht angegeben werden. 

Auch schlummern insbesondere beim Haus- oder auch Frauenarzt immer wieder Falschabrechnungen in der Krankenakte, welche hier ebenso i.d.R. nicht angegeben werden müssen.


4. Wäre eine anonyme Risikovoranfrage als Anwalt trotzdem möglich in der BU HDI-Aktion

Auch das ist eine positive Besonderheit beim HDI und deren Sonderaktionen. Wenn Du eine Frage mit Nein beantwortest, kommen nicht die normalen Antragsfragen zur Geltung, sondern Du kannst dennoch eine anonyme Risikovoranfrage in der BU stellen - natürlich gerne mit uns & Du kannst von unseren kurzen Wegen in die Risikoprüfung profitieren. 

Hierbei solltest Du aber eine realistische Grundhaltung an den Tag legen. Mit einer laufenden Behandlung wegen einer Depression wirst Du eine Ablehnung bekommen (respektive wir nehmen Deine Anfrage gar nicht an, da wir das Ergebnis der Voranfrage schon kennen). Die Möglichkeit einer anonymen Voranfrage dient eher für Erkrankungen, welche trotzdem normal angenommen werden können oder wo Du (wenn z.B. vor drei Monaten der Rücken zwickte und Du bei einem Orthopäden warst) eine Ausschlussklausel mit Überprüfungsmöglichkeit bekommst. 

Die Aufbereitung der Gesundheitshistorie folgt aber einem ähnlichen Schema wie bei einem normalen Antrag. Bei einer Ja-Antwort benötigen wir:

Mit dieser Vorgehensweise erreichen wir immer sehr gute Ergebnisse bei der BU-Risikovoranfrage. Soweit lehnen wir uns aus dem Fenster, dass unsere Voten weitaus besser sind als beim Durchschnitt. Man darf aber auch nicht vergessen, dass wir auch nicht zaubern können - den Bandscheibenvorfall bekommen wir nicht normal versichert, aber letztendlich erreichen wir tolle Voten, auch aufgrund kurzer Wege.

Dokumente (medizinische Unterlagen wie auch alles rund um den Vertrag) tauschen wir über unsere Cloud-Plattform simplraus. Diese bitte ungeschwärzt bei uns im Portal hochladen, wir fügen diese anschließend alle für die Voranfrage zusammen und schwärzen sie. Alltagsroutine bei uns nach über 5.000 gestellten Risikovoranfragen. 

Großer Mehrwert = keine Frage nach gefährlichen Hobbys, Körpergröße oder geplanten Auslandsaufenthalten

Mancher Anwalt benötigt vor lauter Paragraphen, dem Studieren von unzähligen Gesetzesvorlagen oder auch dem Stress mit einigen Mandanten wohl ein etwas außergewöhnliches Hobby in der Freizeit.
Das kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber durchaus zum Problem werden, wenn Du gerne recht hoch den Gipfel auf dem Berg erklimmst und nicht nur den kinderwagentauglichen Weg benutzt, etwas tiefer tauchst als nur die Fischchen in Thailand zu beobachten oder beim Kampfsport Deine Wut rauslässt.
Versicherer in der BU reagieren ganz unterschiedlich darauf. Es kann eine Ablehnung geben oder auch nur einen gewissen Risikozuschlag.

Beim HDI spielt dies für Dich als Anwalt aber keine Rolle (mehr). Es entfällt die Frage nach gefährlichen Hobbys und Deinem Freizeitverhalten in der Berufsunfähigkeitsversicherung komplett. 

Ebenso entfällt die Frage nach der Körpergröße & Gewicht (BMI)

Bist Du für Dein Körpergewicht etwas zu klein geraten, so ist dies nicht angabepflichtig. Es wird schlichtweg nicht nach dem BMI gefragt. Bei starkem Übergewicht kann es aber durchaus sein, dass Du beim Kardiologen untersucht worden bist - dies wäre natürlich wiederum anzugeben. Ebenso gibt es beim HDI derzeit keinen Unterschied zwischen Raucher / Nichtraucher in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine Angabe von (künftigen) Auslandsaufenthalten

Mit einer eigenen Kanzlei eher unwahrscheinlich, als angestellter Anwalt eventuell aber möglich: Ein längerer Auslandsaufenthalt. Sei es die Weltreise, die Fortbildung in den USA / England / Singapur oder einfach komplett auswandern. In konventionellen Anträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird danach gefragt und kann zum Problem führen. Angefangen von Risikozuschlägen (in Risikogebieten), Rückstellungen (“wir versichern erst, wenn Du wieder in Deutschland bist”), etwaigen Klauseln (Versicherungsschutz besteht nur, wenn Du nach der anvisierten Zeit von zwei Jahren wieder Singapur verlässt) oder Ablehnungen. Das entfällt jetzt als Anwalt, wenn Du Dich bei der HDI versichern möchtest. Die Frage entfällt schlichtweg nach geplanten Auslandsaufenthalten beim BU-Antrag


5. Starke technische Ausgestaltung trotz vereinfachter Gesundheitsfragen als Anwalt

BU-Sonderaktionen mit verminderten Antragsfragen haben eines oft gemeinsam. Die technische Ausgestaltung ist oft sehr eingeschränkt. Angefangen von verringerter Beitrags- wie Leistungsdynamik, nicht vorhandenen Nachversicherungsgarantien oder sonstiger Schabernack.
Dies ist - bis auf die maximal 2.000 Euro Absicherungshöhe zu Beginn - löblicherweise nicht der Fall. Seit dem Update 01 / 2023 des HDI entfällt aber die freie Phase (Erhöhung ohne Grund). Schade. 

Es muss nun immer ein Grund vorliegen wie z.B.: 

  • Geburt eines Kindes
  • Heirat
  • Immobilienfinanzierung
  • Gehaltssprung
  • Beförderung
  • Einstieg in die Selbstständigkeit
  • und viele weitere Möglichkeiten

Bei einem dieser Ereignisse kannst Du dann um 100 Prozent, maximal aber auf 3.000 Euro erhöhen. 

Bitte warte aber nicht zulange mit dem Ziehen der Nachversicherungsgarantie (falls möglich)!

Der Grund ist so banal wie einfach. Bisher angenommene Beitragsdynamiken werden auf die maximalen Nachversicherungsgarantien angerechnet. Nehmen wir an, Du beginnst mit 2.000 Euro und erhöhst direkt darauf auf 2.500 Euro. Die nächsten drei Jahre nimmst Du die volle Beitragsdynamik von fünf Prozent an und bist (vereinfacht gesagt) bei 2.875 Euro angekommen. Tritt nur ein Ereignis ein (wofür Du übrigens neuerdings 12 Monate Zeit hast dies zu melden), hast Du nur noch einen Spielraum von 125 Euro an möglicher Nachversicherungsgarantie.
Das ist somit ein kleiner Negativpunkt, dass die Beitragsdynamiken angerechnet werden. Das handhaben aber fast alle Unternehmen so am Markt in ihren Tarifen. Wer dies nicht macht, wie z.B. die große Allianz Versicherung oder auch die Condor, ist insgesamt von den Nachversicherungsgarantien unflexibler und somit hebt sich der Vorteil oftmals wieder auf. 

Zudem zählt beim Ziehen der Nachversicherungsgarantie für den erhöhten Beitrag immer das aktuelle Eintrittsalter, was den Beitrag somit verteuert. Je jünger man eine hohe Absicherung anstrebt, desto günstiger.

5.C: Leistung aus dem Versorgungswerk wird erst ab 4.000 Euro Privater BU-Rente angerechnet

Eine der höchsten Werte bei der Anrechnung des Versorgungswerk in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die HDI an. Erst ab einer gesamten privaten BU-Rente von 48.000 Euro p.a. erfolgt eine Anrechnung von 50 % bei Kammerberufen.

Private Absicherungen bei anderen Gesellschaften werden aber voll angerechnet.
Kurzer Exkurs = nein, durch die Absicherung über Dein Versorgungswerk hast Du keine vollumfängliche Absicherung im BU-Fall. Immerhin musst Du dann zu 100 % berufsunfähig sein und deine Tätigkeit quasi gar nicht mehr ausüben können. Der Standard am Markt in der privaten Versicherungswirtschaft liegt bei 50 % Berufsunfähigkeit. I.d.R. muss eine Rückgabe der Zulassung erfolgen.

5.D: Keinerlei Einschränkung der Beitrags- wie Leistungsdynamik bei einem Rechtsanwalt

Ein seltenes Gut, welches Du als Rechtsanwalt zu schätzen wissen solltest. Es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Beitragsdynamik sowie bei der Leistungsdynamik /  garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall. Das dies auch hausintern anders gehandhabt werden kann, sieht man an der BU-Sonderaktion der HDI in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung, wo die Beitragsdynamik auf drei Prozent beschränkt ist sowie die Leistungsdynamik gänzlich gestrichen wurde. 

Die Beitragsdynamik läuft bis bis zum 60. Lebensjahr durch. Anbei eine Musterberechnung für einen 35-jährigen Anwalt mit 2.500 Euro (wir nehmen also an, dass direkt danach die Erhöhung um 500 Euro vorgenommen wurde)

Da die Frage ab und an auftaucht = nein, man kann nicht linear immer fünf Prozent nach oben gehen. Technisch gesehen ist eine angenommene Beitragsdynamik immer so etwas wie ein kleiner Neuvertrag mit neuem Eintrittsalter. Deshalb wird eine angenommene Beitragsdynamik Jahr für Jahr ein gutes Stück teurer. 

Auch bei der Leistungsdynamik gibt es keine Einschränkung. Diese erhöht Deine BU-Rente IM Leistungsfall. Das die garantierte Rentensteigerung immer wichtiger wird, sieht man an den fallenden Überschüssen im im Jahr 2021. Spätestens im Leistungsfall wäre man extrem froh darüber, eine feste und planbare Steigerung pro Jahr zu besitzen. Das Leben wird bekanntlich derzeit auch nicht günstiger (Stichwort Inflation)…

5.E: Die AU-Klausel / Gelbe Schein Regelung kann ebenso angewählt, aber….

...hier sind wir ganz ehrlich - die HDI hat die schlechte Form der AU-Klausel gewählt. Es muss zugleich immer ein BU-Leistungsantrag gestellt werden. Dann wird entschieden, ob Du erst arbeitsunfähig oder doch schon berufsunfähig bist. Das ist leider nicht so kundenfreundlich geregelt. Es ist kein Fehler, die AU-Klausel einzubauen, aber der große Mehrwert mit dem reinen Vorzeigen des Gelben Schein entfällt hier leider. Zumindest leistet der Versicherer aber 36 Monate, was die derzeitige Marktspitze darstellt. 

Zudem sind viele Rechtsanwälte in der privaten Krankenversicherung oder streben dies mittelfristig an. Nicht um Geld zu sparen (das ist der schlechteste Antrieb), sondern um umfangreichste und nicht mehr streichbare Leistungen zu bekommen. Hier verträgt sich eine AU-Klausel nicht wirklich mit einem privaten Krankentagegeld, wie auch die HDI unmissverständlich den Hinweis gibt.

5.F: Zahle ich als Anwalt in dieser Sonderaktion mehr als bei einem normalen Antrag?

Auch hier können wir Dich beruhigen. Der Beitrag ist 1-1 derselbe wie bei einem normalen Antrag. Zudem sind auch dieselben Vertragsbedingungen bei der HDI TOP Berufsunfähigkeitsversicherung hinterlegt. Es gibt keine Fallstricke zu beachten.
Du zahlst aufgrund des Gruppenvertrages (“Sondersammel Vertrag”) sogar 1,5-2 % weniger als bei einem regulären Tarif.
Dafür ist die Angabe zwingend, bei welchen Anwaltverein die Mitgliedschaft besteht sowie die Eintragung der Mitgliedsnummer.


6. Gibt es weitere vereinfachte Gesundheitsfragen für Anwälte am Markt?

Ja, die Allianz Versicherung ist ein weiterer Anbieter, der eine Sonderaktion genau für Rechtsanwälte ins Leben gerufen hat. DieZwei-Vertrags-Lösung bietet sich hier natürlich auch an. Kurz zu den Eckdaten. Mit der Versicherungssumme ist man auf 1.750 € begrenzt, kommt aber dank der Überschussrente sogar auf 2.275 €. Die restlichen Bedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten sind gleich zum normalen Antrag bei der Allianz Versicherung, mit einziger Ausnahme, dass die anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie nicht genutzt werden kann.

Eine Risikovoranfrage wird hier aber nicht zugelassen, entweder Du kannst die Fragen, wie aufgeführt beantworten oder Du fällst für die Aktion raus. Genauestens haben wir diese aber natürlich in unserem extra Artikel: „Allianz BU Aktion – Vereinfachte Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte & Co.“, unter die Lupe genommen.

Die Gesundheitsfragen sehen bei der Allianz Aktion folgendermaßen aus:

Der Markt mit einer verkürzter Gesundheitsprüfung für Akademiker ist generell derzeit aber sehr dynamisch, so dass wir Dir mal eine recht aktuelle Tabelle mit allen Aktionen für Kammerberufe erstellt haben. Hier findet man die HDI, die Allianz und natürlich auch weitere Versicherer, welche für Dich als Rechtsanwalt eine verkürzte Gesundheitsprüfung anbieten. 

Kammerberufe Übersicht Sonderaktionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

*Risikovoranfrage = Es ist eine Ja-Antwort in den Gesundheitsfragen erlaubt, es kann eine anonyme Voranfrage gestellt werden
**Bonusrente = Zahlt man den Bruttobetrag, gibt es eine höhere Absicherung
GesellschaftZielgruppeMax. EintrittsalterMax. AbsicherungshöheGesundheitsfragenRisikovoranfrage*Besonderheit 
AllianzÄrzte & Apotheker50 Jahre1.750 Euro3 FragenNeinBonusrente möglich**
Allianz Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer50 Jahre1.750 Euro3 FragenNeinBonusrente möglich**
AllianzRechtsanwälte50 Jahre1.750 Euro3 FragenNeinBonusrente möglich**
Gothaerfür alle55 Jahre3.000 Euro gekürzt im VergleichJaNormaler Antrag, sehr kundenfreundlich
Hannoverschealle Akademiker35 Jahre2.250 Euro3 FragenNeinkeine Einschränkung
HDIÄrzte / Zahnärzte49 Jahrebis zu 2.500 Euro3 FragenJaStudenten ab Physikum
HDINotare55 Jahre3.000 Euro3 FragenJaauch Familienangehörige
HDISteuerberater55 Jahre2.000 Euro3 FragenJaauch Familienangerhörige
HDIRechtsanwälte55 Jahre2.000 Euro3 FragenJaauch Familienangehörige
HDIFür sämtliche Berufe 2.000 Euro3 FragenJaIn Verbindung mit Basisrente
LV 1871"Gute" Berufe / Studiengänge35 Jahrebis zu 2.000 EurounterschiedlichJaAuch Schüler / Studenten
LV 1871Ärzte352.000 EuroverkürztJa-

Einen gesamten Überblick über alle aktuell laufenden Aktionen am Markt bekommst Du unter:

Vereinfachte & wenige Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung


7. Wo kann ich als Rechtsanwalt die BU-Aktion mit wenigen Gesundheitsfragen abschließen?

Äh, Du befindest Dich gerade auf einer Internetseite eines Versicherungsmaklers mit dem Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung?. Hier fällt der Apfel sprichwörtlich somit nicht weit vom Stamm.

Wir erstellen Dir gerne ein Angebot, übernehmen aber auch die anonyme Risikovoranfrage für Dich (falls notwendig). Reichst Du über uns den Antrag ein, so ist dies für Dich auch keinen Cent teurer als wenn Du dies direkt bei der HDI oder z.B. bei Check24 machst. Du profitierst aber von unserem Know-How - immerhin bearbeiten jetzt alleine schon drei Leute bei uns im Hause rein den Bereich der Biometrischen Absicherung. Umgemünzt auf eine Anwaltskanzlei kann man sagen, dass wir uns spezialisiert haben. Wäre sicherlich nicht glaubwürdig, wenn ein Rechtsanwalt in der Früh zum Familienrecht berät, am Mittag zu Strafsachen und am Abend zu Patentstreitigkeiten.

Gerne erstellen wir Dir verschiedene Modellberechnungen, hinterlegen einen umfangreichen Marktvergleich über 30 Seiten in unserer Kunden Cloud und stehen auch ansonsten mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind auch ehrlich, wenn wir eine normale Antragstellung bevorzugen würden.

Download und Wissenswertes für die HDI Aktion bei Rechtsanwälte:


8. Fazit zu den vereinfachten Gesundheitsfragen in der BU für Rechtsanwälte

Es fällt uns schwer, hier ein Haar in der Suppe zu finden. Die HDI ist generell dafür bekannt, für Kammerberufe eine gute Lösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung darzustellen. Damit meinen wir aber nicht, die nicht wirklich sinnvolle Betrachtung der Prozess- & Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso den optisch niedrigen Spread bei der Betrachtung des Netto vs. Bruttobeitrags in der BU. Uns gefallen zum einen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und zum anderen vor allem natürlich die sehr sauberen Gesundheitsfragen.
Sehr erfreulich ist natürlich die Tatsache, dass die Aktion auch für Lebenspartner und bei den Kindern geht - diese können somit ab dem 10. Lebensjahr schon einen wichtigen Schritt der Arbeitskraftabsicherung erledigen.