Info

BU-Versicherung trotz Asthma möglich?

  • Grundsätzlich stellt Asthma kein allzu großes Hindernis in der Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
  • Vorausgesetzt, die Erkrankung wirkt sich nicht zu stark auf Deinen Alltag aus, sonst musst Du mit einem Ausschluss/Risikozuschlag rechnen.
  • Wichtig ist eine saubere Aufbereitung mit Eigenerklärungen und ärztlichen Attesten.
  • Komm gerne auf uns zu, wir sind Experten beim Stellen anonymer Risikovoranfragen auch mit Vorerkrankungen wie Asthma.

1. Was versteht man genau unter Asthma?

Der Begriff Asthma bronchiale beschreibt eine kurzzeitige oder auch dauerhafte Verengung der Atemwege, was in der Folge dazu führt, dass Betroffene schlecht Luft bekommen. Typisch für die Erkrankung sind auch die sogenannten Asthmaanfälle, die sich durch einen pfeifenden Atem, Husten und Atemnot bemerkbar machen. Wenn das Asthma nicht richtig oder ausreichend behandelt wird, kann es mit der Zeit dazu führen, dass die Lunge Sauerstoff schlechter aufnimmt und somit Auswirkungen auf die körperliche Belastbarkeit zu erkennen sind. 

Beim allergischen Asthma handelt es sich um eine Erkrankung, die oft bereits im Kinder- und Jugendalter auftritt. Hierbei kommt es zu einer Reaktion auf einen äußeren Auslöser (Allergen). Die Atemwege reagieren mit einer heftigen Abwehr gegen diese Stoffe, welche sich beim Betroffenen in Form einer verkrampften Atemmuskulatur und zähem Schleim auf den Atemwegen bemerkbar macht. 

Wie Du also siehst, sollte keine der beiden Formen einer asthmatischen Erkrankung auf die leichte Schulter genommen werden. 

Unter die typischen Symptome bei einer Asthmaerkrankung fallen: 

  • Atemnot (oft anfallsartig)
  • Kurzatmigkeit bei Belastung
  • geräuschvolle (Aus-)Atmung (Giemen, Pfeifen, Brummen)
  • Engegefühl in der Brust
  • Husten und/oder Hustenreiz

Im Gegensatz zu den Symptomen unterscheiden sich die Ursachen zwischen allergischem und nicht allergischem Asthma deutlich. 

Allergisches Asthma geht, wie der Name schon sagt, auf eine Allergie zurück. Allergische Reaktionen können sich bei den Betroffenen als Hautausschlag, Schnupfen oder eben wie beim Asthma bronchiale als Husten und Atemnot äußern. Auslöser von allergischem Asthma sind Allergene wie Tierhaare, Blütenpollen oder Hausstaubmilben. Die Veranlagung spielt bei der Entstehung eine große Rolle. Häufig liegt auch der regelmäßige Kontakt mit dem Allergen in der frühen Kindheit zugrunde, der die Allergie begünstigt. Bei nicht allergischem Asthma bronchiale können auch andere Schadstoffe die Erkrankung auslösen. Stoffe wie Schimmelsporen, Abgase, Zigarettenrauch oder auch bestimmte Medikamente rufen bei vielen Patienten asthmatische Reaktionen hervor. 

Die nicht-allergische Form des Asthma bronchiale tritt häufig bei Erwachsenen auf. Auch hier spielt die Veranlagung eine Rolle sowie konstante Belastungen des Bronchialsystems z.B. durch Zigarettenrauch, häufige Atemwegsinfekte oder eine erhöhte Schadstoffbelastung. Weitere Faktoren wie Übergewicht oder Bewegungsmangel erhöhen das Erkrankungsrisiko.


2. Welche Probleme treten mit der Diagnose Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf?

Das Thema Asthma ist in unserem Praxisalltag natürlich sehr präsent. Egal ob Entstehung, Symptome oder Behandlung - das Thema ist wirklich sehr vielseitig und von Fall zu Fall unterschiedlich aufzubereiten. Umso wichtiger ist es für uns deshalb, uns einen umfassenden Überblick über die genauen Umstände verschaffen zu können. Im Prinzip fungieren wir ja als eine Art “Vorab-Risikoprüfung” und genau wie die Risikoprüfer selbst, können auch wir mit einzelnen Schlagworten nur sehr wenig anfangen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Du uns in transparenter Zusammenarbeit alle wichtigen Informationen zu Deiner Asthmaerkrankung lieferst, damit wir gemeinsam den richtigen Umgang in der finalen Risikoprüfung & der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung finden. 

Das Herzstück jeder Voranfrage, die von uns gestellt wird, ist immer unser sogenanntes Gesundheitsdaten Beiblatt. Dieses sollte zu Beginn unserer Beratung immer so genau und detailliert wie möglich mit allen bekannten Erkrankungen - so also auch dem Asthma - befüllt werden. 

Hier weisen wir auch immer darauf hin, keine Angst vor Ja- Antworten zu haben. Es ist keinesfalls so, dass Deine Chance ab einer bestimmten Anzahl von Erkrankungen sinkt, es geht schlichtweg darum, die Zusammenhänge und Auswirkungen der Krankheitsbilder plausibel und wahrheitsgemäß zu beschreiben.

Das Gesundheitsdaten Beiblatt sollte daher bitte nicht so aussehen:

Bei einer solchen Aufbereitung der Gesundheitshistorie können wir klar sagen, dass sich die Risikoprüfer der Gesellschaften die Voranfrage a) ablehnen, da keine aussagekräftigen Informationen geliefert wurden oder b) uns mit einem Berg an Nacharbeiten überschütten, was weder für die Risikoprüfer, noch für uns oder für Dich als Kunde zielführend ist. 

Wie Du also siehst, ist oftmals nicht die Asthmaerkrankung an sich, sondern eher die mangelnde Aufbereitung das Problem für eine positive Risikobewertung. 

Deshalb bekommst Du von uns auch bereits beim Erstkontakt eine Vorlage dafür, wie sich das Beiblatt im Idealfall gestalten sollte. Dies sieht dann ca. so aus: 

Teilweise ist es jedoch schwer, den komplexen Verlauf (bspw. Deiner Asthmaerkrankung) in Form unserer Tabelle darstellen zu können. 
In solchen Fällen kommt dann unsere
Eigenerklärung ins Spiel. Diese ist dafür da, weitere Ausführungen zu den Krankheitsbildern zu erstellen, um in der Risikoprüfung keine Fragen offenzulassen. 

Diese kann gerne einfach formlos auf einem zusätzlichen Blatt formuliert werden und sollte dann beispielsweise so aussehen

Wenn man das Thema Asthma auf diese Weise sauber aufbereitet, dann sehen wir in der Risikoprüfung sehr große Chancen, dass wir Deine Arbeitskraft mit einer Normalannahme versichern können. 

Bei längeren Krankheitsgeschichten mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen etc. schicken wir Dich auch gerne nochmals zum Arzt, um Dir eine aktuelle Stellungnahme einzuholen. 

Wichtig ist hierbei immer, dass folgende W-Fragen beantwortet werden: “Was war Wann, Warum, Wie wurde behandelt und wann war Wieder Gut”

Ein Attest sieht im besten Fall dann so aus: 

Hierum musst Du Dich aber im Vorfeld selbst noch nicht bemühen. Wir schauen uns immer erstmal das “Gesamtpaket” samt Gesundheitshistorie, Berufsbild etc. genau an und geben Dir dann nochmal gezielt Rückmeldung darüber, wie wir die entsprechenden Stolpersteine am besten aus dem Weg schaffen können. 

Wie Du also siehst, die Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei uns nicht einfach so “nebenbei” abgeschlossen. Klar ist hier auch, dass wir eine aktive Mitarbeit von Dir erwarten, um zu einem positiven Ergebnis zu gelangen. Wir alleine haben das leider nicht in der Hand. 

Uns ist es in unserer Beratung enorm wichtig, vor Vertragsabschluss alle relevanten Daten sauber aufzubereiten, um eine über Jahre laufende, rechtssichere Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen, mit welcher Du Dich auch im (hoffentlich nie eintretenden) Leistungsfall gut und ausreichend abgesichert fühlst.

Über 1.900 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

Genug gelesen über Asthma in der BU? Mache mit uns eine anonyme Risikovoranfrage und wir finden gemeinsam die passende BU-Versicherung für Dich!

Jetzt kostenlos beraten lassen

3. Wie wird Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung von den Gesellschaften bewertet?

Wie bei allen (chronischen) Erkrankungen, ist auch im Falle des Asthma bronchiale eine detaillierte Aufbereitung im Rahmen der Gesundheitshistorie das A und O. 
Dies geschieht, wie oben bereits beschrieben, zum einen mithilfe des
Gesundheitsdaten Beiblattes, zum anderen dienen Eigenerklärungen sowie ärztliche Atteste unterstützend und können einen positiven Einfluss auf die Votierung der Gesellschaften haben.

Die Aufnahme des Asthmas im Gesundheitsdaten Beiblatt kann zum Beispiel so aussehen:

Generell wird vorab immer eine sogenannte anonyme Voranfrage (gerne über uns 🙂) bei den verschiedenen Versicherern gestellt, um vor der endgültigen Antragstellung prüfen zu können, zu welchen Konditionen (Leistungsausschluss, Risikozuschlag etc.) Du bei den jeweiligen Gesellschaften angenommen wirst. Erst dann unterhält man sich über die genaue Ausgestaltung des Vertrags. 

Je detaillierter man hierbei vorgeht, desto bessere Chancen gibt es auf eine positives Votum. Die Risikoprüfer sind auch nur Menschen und bemühen sich bei einem ersichtlichen Engagement der Kunden um eine möglichst positive Rückmeldung (natürlich im möglichen Rahmen). 

Grundsätzlich wird die Asthma-Erkrankung von den Versicherungsgesellschaften in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: 

  • Leichtes Asthma: Allergische Atemwegserkrankung, die mit einem Inhalationsmedikament / -spray behandelt werden kann (häufig mit Risikozuschlag von 25% bewertet)
  • Chronisches Asthma: Schwere und dauerhafte Atemwegserkrankung, bei welcher weitere Unterlagen benötigt werden (häufig mit Risikozuschlag über 25% bewertet)
  • Asthmatiker und Raucher: Antragssteller leidet unter Asthma und ist gleichzeitig Raucher (wird mit einem hohen Risikozuschlag, Ausschlussklausel oder einer Ablehnung bewertet) 

Um Deine persönliche Asthma-Erkrankung ungefähr einschätzen zu können, kannst du vorab die Risikorechner der Gesellschaften nutzen. 

Bei der LV 1871 gibt es das Risikotool Quickrisk, hier sieht die Angabe von Asthma bronchiale folgendermaßen aus:

Hier öffnet sich also ein Fragenkatalog, welcher der Gesellschaft einen näheren Überblick über die Erkrankung geben soll. 

Je nach Beantwortung der Fragen, sieht das Ergebnis meist so aus:

Die LV 1871 sieht sich den Fall also an, benötigt hierzu aber noch weitere Unterlagen wie eine Eigenerklärung, einen Befundbericht oder ein ärztliches Attest. 

Bei nur leichten asthmatischen Beschwerden siehst Du aber auch hier schon das vorläufige Ergebnis:

Wichtig zu wissen: Das Votum aus Quickrisk ist nicht verbindlich und dient nur einer ersten Einschätzung. Du darfst also nicht verwundert darüber sein,sollten wir in der anonymen Voranfrage ein etwas abweichendes Votum erhalten. Das liegt insbesondere daran, dass Quickrisk erstmal nur die einzelne Erkrankung an sich beurteilt, es kommt aber natürlich immer auf den Gesamtüberblick an Krankheiten an, die sich bei Dir über die letzten Jahre gesammelt haben. 

Auch bei der Alten Leipziger gibt es ein entsprechendes Tool, mit welchem man sein Asthma vorab prüfen kann. Dieses heißt e-Votum:

Auch hier öffnet sich bei der Angabe von Asthma ein weiterer Fragenkatalog, welcher etwas überschaubarer ist als bei der LV 1871. 

Das Ergebnis:

Um die Einschätzung aller Gesellschaften im Überblick zu sehen, eignet sich das Tool vers.diagnose. Die Angaben sind hier etwas ausführlicher und breiter gefächert. Als Ergebnis erhält man eine Auflistung aller Gesellschaften in der BU Versicherung mit der aktuellen Einschätzung des Risikos:

Vereinzelt lehnen die Gesellschaften einen Antrag ab, wobei das natürlich immer abhängig von der Schwere der Erkrankung ist. Die meisten benötigen schlichtweg weitere Unterlagen, die den Verlauf des Asthmas nachvollziehbarer machen. 

Je früher der BU-Abschluss, desto schwieriger wiegt die Thematik Asthma

Besondere Vorsicht ist in der BU bei Schülern geboten, da die Risikoprüfung hier nochmal deutlich strenger verläuft als bei den Erwachsenen. 

Hier wird gerne mal eine Ausschlussklausel für “allergische und entzündliche Atemwegserkrankungen” verhängt, wenn in der Gesundheitshistorie zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Grunderkrankung Asthma zu finden ist. 

Ist auch irgendwo verständlich, da der berufliche Werdegang bei einem 7-Jährigen wohl eher schlecht einschätzbar ist. Übt der Schüler später mal einen Bürojob aus, wird es kaum zu Problemen kommen. Ganz anders sieht der Fall natürlich aus, wenn der junge Mann mal Bäcker oder Landschaftsgärtner wird.  

In solchen Fällen verhängen die Gesellschaften erstmal gerne eine Ausschlussklausel, welche dann jedoch nach erfolgreichem Einstieg ins Berufsleben nochmals überprüft werden kann, sobald das Risiko im Zusammenhang mit der tatsächlichen Tätigkeit nochmals besser eingeschätzt werden kann. Dies erfolgt anhand eines Fragebogens zum Beruf, Beschwerden, Arztbesuche in den letzten Jahren etc. Positiv dazu wirkt sich auch immer eine zusätzliche, aktuelle Stellungnahme aus, die die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit über die letzten Jahre nochmals bestätigen kann. 

Wenn hier also nichts mehr vorlag, stehen die Chancen auf eine nachträgliche Herausnahme der Klausel sehr, sehr gut. 

Bei der Schüler-BU der LV 1871 ist diese Überprüfungsoption durch die sogenannte Zukunftsgarantie immer automatisch in den Vertragsbedingungen enthalten. 

Hier können neben einer Asthmaerkrankung auch noch weitere Ausschlussklauseln innerhalb von 12 Monaten nach dem Einstieg ins Berufsleben überprüft und ggf. nachträglich aus dem Vertrag herausgenommen werden:

Aber auch andere Gesellschaften bieten diese Option an. Hier können wir dann im Rahmen der Risikovoranfrage auch nochmals explizit nachfragen, ob ein ggf. notwendiger Leistungsausschluss bei Berufseinstieg nochmals überprüft werden kann. Wie Du also siehst, wird das Thema Asthma sehr individuell behandelt, weshalb Du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vermeiden kannst, dass wir Dich zu einem Arzt schicken, um weitere Befunde und/ oder Atteste einzuholen. 

Keine einfache Annahme bei Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Generell muss man bei einer schweren Form von Asthma immer mit einem Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel für chronische Atemwegserkrankungen rechnen. Die positive Nachricht an dieser Stelle ist jedoch, dass Du rein aufgrund einer alleinstehenden, asthmatischen Atemwegserkrankung mit keiner vollständigen Ablehnung der Gesellschaften in der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen musst. Hierbei ist natürlich aber auch immer das Gesamtbild in der Einschätzung ausschlaggebend. Kommt also zur Asthmaerkrankung zusätzlich noch eine Herzerkrankung, Rückenbeschwerden und am besten noch eine Psychotherapie in den letzten Jahren dazu, dann wirst Du mit ziemlicher Sicherheit eine sehr geringe Chance auf eine Annahme haben - was dann aber natürlich nicht überwiegend dem Asthma geschuldet ist. 

Tipp

So kommst Du zur passenden BU-Versicherung bei uns

Folgende Schritte kannst bereits vor dem ersten Kontakt mit uns schon selbständig durchführen:

  1. Risikovoranfragebogen 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen.
  2. Gesundheitsdatenbeiblatt 📑 - Bitte herunterladen und ausfüllen. 
  3. Vorab Datenschutzerklärung 📑 - Bitte herunterladen und unterzeichnen.
  4. Neukundenregistrierung - Registriere Dich in unserem Kundenportal simplr und lade die drei Dokumente aus 1.-3. (& ggf. weitere ärztliche Unterlagen) als PDF hoch. Mehr zur simplr-Registrierung. Bitte keine einzelnen Seiten hochladen und pro Vorgang/Dokument ein PDF mit der korrekten Bezeichnung. Mehr zum Dokumentenupload.
  5. Schick uns bitte eine kurze Info per Mail oder über unser Kontaktformular, wenn Du Schritt 4. erledigt hast. Wir prüfen Deine Unterlagen (i.d.R. innerhalb von 48 h) und melden uns bei Dir.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte schicke uns keine Unterlagen per Mail, sondern nur über unser Kundenportal simplr. Hier sind Deine sensiblen Daten zu 100% geschützt.
  • Falls Du größere Zweifel an Deiner "Versicherbarkeit" aufgrund von Vorerkrankungen hast, schreib uns bitte vorher eine kurze Mail oder ruf uns an. Wir können inzwischen sehr gut abschätzen, ob sich die Mühen lohnen.
  • Wir sind auf Deine aktive Mitarbeit angewiesen und erwarten auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit. Lies Dir bitte Unsere Spielregeln zur Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch🙏.
  • Eine ausführlichere Beschreibung der Schritte findest Du unter Unser Ansatzweg & Vorgehensweise zur passenden BU-Versicherung.

4. Sonderaktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen bei Asthma

Bei bestimmten Berufsgruppen kann die Angabe der Asthmaerkrankung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sogar umgangen werden. 

Hier bietet die HDI für sehr viele Berufsgruppen einen stark verkürzten Gesundheitsfragenkatalog an. 

Diese sehen folgendermaßen aus:

Warst Du also in den letzten zwei Jahren nicht länger als zwei Wochen zusammenhängend aufgrund Deiner Asthmaerkrankung arbeitsunfähig erkrankt, so kann diese Angabe hier sogar vernachlässigt werden. 

Diese Aktion können wirklich sehr viele Personen abschließen - eine kleine Auflistung:

Alle weiteren Informationen zu diesen Aktionen gibt es auch nochmals auf unserer Website oder frag uns einfach an 🙂.

Tipp

Gut zu wissen

  • Bei manchen Berufsbildern können auch Angehörige (Lebenspartner & Kinder) in den Genuss dieser verkürzten Gesundheitsfragen kommen
  • Somit können auch Schüler diese HDI Aktion nutzen

5. Fazit zu Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Asthmatische Erkrankungen stellen in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein großes Hindernis dar, solange sich die Ausprägung nicht vehement auf den Alltag auswirkt. Wichtig ist nur, die Thematik sauber aufzuarbeiten und der Risikoprüfung der Gesellschaften deutlich zu machen, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann. 

Schwierig wird es nur bei Handwerks- oder körperlich belastenden Berufen, bei welchen die Asthmaerkrankungen weitaus mehr Auswirkungen haben kann, als bei einem Bürojob. Hier muss man mit einer Ausschlussklausel für Atemwegserkrankungen oder schlimmstenfalls mit einer Ablehnung rechnen. Auch bei Schülern wird die Thematik nochmal etwas genauer angesehen, da der berufliche Werdegang hier noch nicht abgeschätzt werden kann. 

Alles in allem kann Asthma in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber in der Regel ohne große Probleme versichert werden. im schlimmsten Fall gibt es aber eine Ausschlussklausel. Aber Du würdest Dein Haus doch auch absichern, wenn Dir der Versicherer sagt “Wir sichern Deine komplette Immobilie ab, nur den Carport versichern wir nicht?. Du musst ja immer dran denken, dass die häufigsten Gründe für Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung dann immer noch Erkrankungen der Psyche, Bewegungsapparat und Krebs sowie andere bösartige Geschwülste sind.

Über 1.900 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

Genug gelesen über Asthma in der BU? Mache mit uns eine anonyme Risikovoranfrage und wir finden gemeinsam die passende BU-Versicherung für Dich!

Jetzt kostenlos beraten lassen