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Das Wichtigste zum Wechsel von der GKV in die PKV auf einen Blick

  • Voraussetzungen prüfen: Angestellte dürfen 2026 grundsätzlich ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 77.400 Euro in die PKV wechseln. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gilt diese Grenze nicht.
  • Gesundheit zuerst klären: Vor dem eigentlichen Antrag sollte deine Gesundheitshistorie vollständig aufbereitet und eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt werden.
  • GKV nicht vorschnell kündigen: Erst wenn die Aufnahme in die PKV und der Versicherungsbeginn geklärt sind, solltest du den Austritt beziehungsweise die Kündigung bei deiner Krankenkasse anstoßen.
  • Fristen unterscheiden sich: Ob ein sofortiger Austritt möglich ist oder eine reguläre Kündigungsfrist gilt, hängt von deiner bisherigen Versicherungssituation ab.
  • Auf den nahtlosen Übergang achten: Das Ende der GKV und der Beginn der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung müssen sauber aufeinander abgestimmt werden.

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1. Wer darf von der GKV in die PKV wechseln?

Nicht jeder gesetzlich Versicherte kann frei entscheiden, ob er in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Entscheidend ist zunächst, ob du nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegst.

Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Als Angestellter kannst du in die PKV wechseln, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

Dabei kommt es nicht allein auf dein aktuelles Monatsgehalt an. Entscheidend ist, welches regelmäßige Jahresarbeitsentgelt dein Arbeitgeber voraussichtlich für die Zukunft ansetzt. Nicht jede einmalige Sonderzahlung oder jeder variable Bonus zählt automatisch dazu.

Welche Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden und welche Besonderheiten für Angestellte gelten, erklären wir ausführlich in unseren Artikeln zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und zur PKV für Angestellte.

Selbstständige und Freiberufler

Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich unabhängig von ihrem Einkommen zwischen GKV und PKV wählen. Es gibt jedoch Sonderfälle, beispielsweise für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.

Gerade bei einer frisch begonnenen Selbstständigkeit sollte ein Wechsel nicht überstürzt werden. Schwanken die Einkünfte noch stark oder ist die weitere berufliche Entwicklung unsicher, kann es sinnvoll sein, zunächst freiwillig in der GKV zu bleiben.

Beamte und Studenten

Beamte können sich unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichern. Aufgrund der Beihilfe ist die PKV für viele Beamte die naheliegende Lösung.

Auch Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür müssen sie sich in der Regel zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Da hierbei eigene Fristen und Besonderheiten gelten, sollte die Entscheidung vorab sorgfältig geprüft werden.


2. Wann ist der Wechsel von der GKV in die PKV möglich?

Wann du tatsächlich in die private Krankenversicherung wechseln kannst, hängt davon ab, weshalb deine Versicherungspflicht in der GKV endet. Das Datum lässt sich daher nicht pauschal für alle Versicherten bestimmen.

Wechsel nach einer Gehaltserhöhung

Steigt dein Gehalt während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich nicht sofort mit der ersten höheren Gehaltsabrechnung.

Bleibst du beim selben Arbeitgeber und überschreitest die JAEG erst durch eine Gehaltserhöhung im laufenden Jahr, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch die für das folgende Jahr geltende JAEG übersteigt.

Erhältst du beispielsweise im Laufe des Jahres eine deutliche Gehaltserhöhung, prüft dein Arbeitgeber, ob und ab wann Versicherungsfreiheit besteht. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, lässt sich der mögliche Wechseltermin zuverlässig bestimmen.

Wechsel bei einem neuen Arbeitgeber

Beginnst du ein neues Arbeitsverhältnis und liegt dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von Anfang an oberhalb der geltenden Grenze, kann die Versicherungsfreiheit bereits mit Beginn der neuen Beschäftigung eintreten.

Auch hier zählt nicht nur das vereinbarte monatliche Grundgehalt. Regelmäßige Sonderzahlungen, variable Vergütungen oder vertraglich zugesicherte Boni können die Berechnung beeinflussen.

Wechsel beim Beginn einer Selbstständigkeit

Nimmst du eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf, endet häufig die bisherige Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Du kannst anschließend freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder dich privat versichern.

Ob ein sofortiger Austritt möglich ist oder zunächst eine Kündigungsfrist gilt, hängt davon ab, wie deine bisherige Mitgliedschaft fortgeführt wird. Darauf gehen wir im Kapitel zur Kündigung und zum Austritt aus der GKV genauer ein.

Hinweis: Erst den Versicherungsstatus bestätigen lassen

Verlasse dich nicht allein auf eine eigene Hochrechnung deines Einkommens. Lass dir vondeiner Krankenkasse bestätigen, ob und zu welchem Datum du tatsächlich versicherungsfrei wirst. Erst dann sollte der konkrete Versicherungsbeginn der PKV festgelegt werden.


3. Passt die private Krankenversicherung langfristig zu dir?

Nur weil du in die PKV wechseln darfst, bedeutet das noch nicht automatisch, dass der Wechsel für dich sinnvoll ist. Die private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Möglichkeit, ein paar Euro Beitrag zu sparen, sondern eine langfristige Entscheidung für ein anderes Versicherungssystem.

Vor dem Wechsel schauen wir uns daher insbesondere folgende Punkte an:

Deine finanzielle Situation: Du solltest dir einen hochwertigen PKV-Schutz nicht nur heute, sondern auch bei veränderten Lebensumständen dauerhaft leisten können.

Deine Familienplanung: In der PKV benötigt grundsätzlich jede versicherte Person einen eigenen Vertrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht.

Deine Leistungswünsche: Der Wechsel sollte vor allem aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgen und nicht allein wegen eines vermeintlich günstigen Einstiegsbeitrags.

Deine weitere Lebensplanung: Elternzeit, Teilzeitarbeit, eine spätere Selbstständigkeit oder ein beruflicher Wechsel können deine Einkommens- und Versicherungssituation verändern.

Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung langfristig besser zu dir passt, erklären wir ausführlich in unserem großen Vergleich GKV oder PKV?. An dieser Stelle ist vor allem wichtig: Bevor wir den eigentlichen Wechsel vorbereiten, muss die grundsätzliche Entscheidung für die PKV stehen.

Unser Tipp

Rechne nicht nur den heutigen Beitrag durch. Betrachte auch Familienplanung, mögliche Einkommensveränderungen und die finanzielle Belastung im Ruhestand. Eine gute PKV-Entscheidung sollte auch dann noch passen, wenn dein Leben in zehn oder zwanzig Jahren anders aussieht als heute.

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Von der Prüfung deiner Voraussetzungen über die Risikovoranfrage bis zum passenden Versicherungsbeginn – wir sorgen dafür, dass dein Wechsel in die private Krankenversicherung sauber abläuft.

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4. Gesundheitsprüfung vor dem eigentlichen PKV-Antrag

Bevor wir überhaupt über einen konkreten Antrag sprechen, sollte deine Gesundheitshistorie sauber aufbereitet sein. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung prüft ein privater Krankenversicherer vor der Aufnahme deinen Gesundheitszustand.

Dabei solltest du die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. In unserer Praxis bekommen wir leider auch öfters Anfragen, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die Versicherung den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht gekündigt hat. Gefragt wird je nach Gesellschaft beispielsweise nach ambulanten und stationären Behandlungen, Medikamenten, psychischen Beschwerden oder bestehenden Diagnosen. Welche Zeiträume relevant sind, hängt von den jeweiligen Gesundheitsfragen ab. Rechtlich musst du die dir bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt.

Deshalb gilt bei uns: Nicht einfach schnell einen PKV-Antrag ausfüllen. Zunächst werden die relevanten Gesundheitsangaben gesammelt und gegebenenfalls Arztunterlagen oder Patientenakten angefordert.

Wie wir die Gesundheitshistorie aufbereiten und worauf bei Vorerkrankungen zu achten ist, erklären wir ausführlich in unseren Artikeln zu den Gesundheitsfragen in der PKV und zu Vorerkrankungen.


5. Erst die Risikovoranfrage, dann der PKV-Antrag

Ist die Gesundheitshistorie aufbereitet, erfolgt bei uns in aller Regel zunächst eine anonyme Risikovoranfrage bei den infrage kommenden privaten Krankenversicherern.

Damit erhalten wir vor einem verbindlichen Antrag eine Einschätzung, wie die verschiedenen Gesellschaften deinen Gesundheitszustand bewerten. Das Ergebnis kann beispielsweise lauten:

  • normale Annahme,
  • Annahme mit Risikozuschlag,
  • weitere Unterlagen erforderlich,
  • oder Ablehnung.

Gerade bei Vorerkrankungen können die Einschätzungen der Versicherer deutlich auseinandergehen. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, vergleichen wir gemeinsam die sinnvollen Gesellschaften und Tarife.

Den kompletten Ablauf unserer PKV-Beratung erklären wir dir in unserem eigenen Artikel zum Beratungsablauf in der privaten Krankenversicherung. Für den Wechsel von der GKV in die PKV ist an dieser Stelle vor allem die Reihenfolge wichtig:

Gesundheit aufbereiten → Risikovoranfrage → Tarif auswählen → Antrag stellen.

Hinweis: Eine Risikovoranfrage ist noch keine rechtlich bindende Annahme durch den Versicherer. Sie hilft uns aber dabei, vor dem eigentlichen Antrag zu prüfen, welche Gesellschaften und Tarife unter Berücksichtigung deiner Gesundheit überhaupt sinnvoll infrage kommen.


6. Wann wird der Antrag für die private Krankenversicherung gestellt?

Erst wenn die Voraussetzungen für den Wechsel geklärt, die Gesundheitshistorie aufbereitet und die Ergebnisse der Risikovoranfrage vorhanden sind, geht es an den eigentlichen PKV-Antrag.

Jetzt wird gemeinsam festgelegt:

  • welcher Versicherer und Tarif mit bestimmten Leistungen gewählt wird,
  • welche Tarifbausteine sinnvoll sind,
  • ob ein Risikozuschlag akzeptiert wird,
  • und zu welchem Datum die private Krankenversicherung beginnen soll.

Auch im endgültigen Antrag müssen die Gesundheitsfragen selbstverständlich vollständig und korrekt beantwortet werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können je nach Art und Verschulden später erhebliche Folgen für den Vertrag haben. § 19 VVG sieht hierfür unter unterschiedlichen Voraussetzungen beispielsweise Rücktritt, Kündigung oder eine nachträgliche Vertragsanpassung vor.

Der gewünschte Versicherungsbeginn sollte außerdem zur tatsächlichen Beendigung deiner gesetzlichen Krankenversicherung passen.

Wichtig: Wir würden die bestehende GKV-Mitgliedschaft nicht einfach auf Verdacht beenden, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen die PKV zustande kommt. Erst wenn diese Seite sauber steht, kümmern wir uns um den eigentlichen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung.


7. GKV kündigen oder den Austritt erklären?

Hier kommt es häufig zu Missverständnissen. Denn „ich kündige einfach meine Krankenkasse und gehe in die PKV“ funktioniert nicht in jeder Situation gleich.

Entscheidend ist, warum du nicht mehr gesetzlich pflichtversichert bist und welchen Versicherungsstatus du anschließend hast.

7.1 Wenn deine Versicherungspflicht als Angestellter endet

Überschreitest du als Angestellter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und endet dadurch deine Versicherungspflicht, wirst du nicht automatisch privat versichert.

Besteht keine anderweitige Absicherung, setzt sich die bisherige GKV-Mitgliedschaft grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort. Die Krankenkasse muss dich dabei auf deine Austrittsmöglichkeit hinweisen. Erklärst du innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis deinen Austritt und weist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach, kann die freiwillige Anschlussversicherung verhindert werden.

Genau deshalb ist der richtige Zeitpunkt wichtig: Der PKV-Schutz sollte zu diesem Zeitpunkt bereits vorbereitet sein. 
Wichtig wird es hier, solltest du bereits in der Vergangenheit einen PKV-Optionstarif abgeschlossen haben. Hier gelten je nach Tarif bestimmte Fristen und du musst beispielsweise 6 Monate nach Ende deiner Versicherungspflicht in die PKV wechseln, sonst verfällt dein Optionsrecht. 

7.2 Wenn du bereits freiwillig gesetzlich versichert bist

Bist du bereits freiwilliges Mitglied der GKV und möchtest anschließend in die PKV wechseln, erfolgt der Wechsel grundsätzlich über eine reguläre Kündigung.

Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam, gerechnet von dem Monat, in dem sie erklärt wird. Wer beispielsweise im August kündigt, kann grundsätzlich zum 31. Oktober aus der GKV ausscheiden und ab 1. November privat versichert sein.

Damit die Kündigung wirksam wird, musst du gegenüber der Krankenkasse außerdem nachweisen, dass anschließend eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.

7.3 Brauche ich einen Befreiungsantrag?

Beim normalen Wechsel eines Angestellten, der wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei wird, brauchst du keinen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht.

Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht sind zwei unterschiedliche Dinge.

Das ist wichtig, weil diese Begriffe im Internet häufig durcheinandergeworfen werden. Für den klassischen Wechsel eines gutverdienenden Angestellten von der GKV in die PKV geht es zunächst darum, wann die Versicherungspflicht endet und wie die bisherige GKV-Mitgliedschaft anschließend beendet wird.

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Praxis-Tipp

Kümmere dich nicht als ersten Schritt um die Kündigung deiner Krankenkasse. Kläre zunächst deinen Versicherungsstatus, bereite die PKV vor und stimme anschließend das Ende der GKV mit dem Beginn der PKV ab. So vermeidest du unnötigen Ärger mit Fristen oder einem falsch gewählten Versicherungsbeginn.


8. Versicherungsbeginn von GKV und PKV richtig abstimmen

Ist der PKV-Antrag angenommen, müssen das Ende der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beginn der privaten Krankenversicherung sauber aufeinander abgestimmt werden.

Idealerweise schließt sich die PKV direkt an die GKV an. So vermeidest du sowohl eine Versicherungslücke als auch unnötige Überschneidungen.

Zur privaten Krankenversicherung gehört außerdem immer die Pflegepflichtversicherung

Für Angestellte sollte außerdem das Krankentagegeld zum tatsächlichen Ende der Lohnfortzahlung passen. Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Danach muss die finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit über das vereinbarte Krankentagegeld greifen.

Praxis-Tipp: Versicherungsbeginn, Ende der GKV, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld sollten nicht unabhängig voneinander festgelegt werden. Wir stimmen diese Punkte bei einem Wechsel gemeinsam ab, damit der Versicherungsschutz nahtlos ineinandergreift.

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Von der Prüfung deiner Voraussetzungen über die Risikovoranfrage bis zum passenden Versicherungsbeginn – wir sorgen dafür, dass dein Wechsel in die private Krankenversicherung sauber abläuft.

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9. Was benötigt dein Arbeitgeber nach dem Wechsel?

Als Angestellter erhältst du auch in der privaten Krankenversicherung einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber. Dieser ist allerdings begrenzt und entspricht nicht automatisch der Hälfte jedes beliebig hohen PKV-Beitrags. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zuschuss regelt § 257 SGB V.

Nach dem Wechsel benötigt dein Arbeitgeber deshalb in der Regel eine entsprechende Bescheinigung deines privaten Krankenversicherers. Daraus geht hervor, dass ein zuschussfähiger Versicherungsschutz besteht und wie hoch die relevanten Beiträge sind.

Auch für die private Pflegepflichtversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind in § 61 SGB XI geregelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeberzuschuss außerdem Beiträge für privat versicherte Angehörige berücksichtigen – beispielsweise für Kinder, die bei einer gesetzlichen Versicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.

Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss aktuell ist und welche Besonderheiten bei Kindern gelten, erklären wir ausführlicher in unserem Artikel zur PKV für Angestellte.


10. Was kann sich nach dem Wechsel in die PKV verändern?

Mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung ist das Thema Versicherungsstatus nicht für alle Zeiten erledigt. Änderungen in deinem Berufs- oder Privatleben können dazu führen, dass später erneut Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

Typische Beispiele sind:

Dein Einkommen sinkt: Fällt dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt als Angestellter wieder unter die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann erneut Versicherungspflicht in der GKV eintreten. Entscheidend ist dabei immer die konkrete arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation.

Du reduzierst deine Arbeitszeit: Ein Wechsel in Teilzeit kann ebenfalls dazu führen, dass dein regelmäßiges Einkommen unter die JAEG fällt. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich sein. Diese muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beantragt werden und ist nicht frei widerrufbar.

Du wirst arbeitslos: Der Bezug von Arbeitslosengeld führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung möglich sein.

Du wechselst von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis: Dann wird neu geprüft, ob dein regelmäßiges Arbeitsentgelt oberhalb oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Du bist bereits 55 Jahre oder älter: Ab diesem Alter wird die Rückkehr in die GKV deutlich schwieriger. § 6 Abs. 3a SGB V sieht vor, dass Personen trotz eines eigentlich versicherungspflichtigen Tatbestands versicherungsfrei bleiben können, wenn bestimmte Voraussetzungen aus den vergangenen fünf Jahren erfüllt sind.

Genau deshalb sollte man beim Wechsel in die PKV nicht nur die heutige Situation betrachten, sondern auch mögliche Veränderungen der nächsten Jahre mitdenken.


11. Häufige Fehler beim Wechsel von der GKV in die PKV

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist grundsätzlich kein komplizierter Vorgang. Wichtig ist aber, die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge durchzuführen.

Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders häufig:

Nur auf den heutigen Beitrag schauen: Ein niedrigerer Beitrag kann angenehm sein, sollte aber niemals der Hauptgrund für den Wechsel sein. Leistungen, Familienplanung und die langfristige finanzielle Situation sind deutlich wichtiger.

Direkt einen PKV-Antrag stellen: Gerade bei Vorerkrankungen sollte zuerst die Gesundheitshistorie aufbereitet und eine Risikovoranfrage durchgeführt werden.

Die GKV zu früh kündigen: Bevor die gesetzliche Krankenversicherung beendet wird, sollten Aufnahme und Versicherungsbeginn der PKV geklärt sein. Welche Frist gilt, hängt vom bisherigen Versicherungsstatus ab.

Gesundheitsfragen nebenbei beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben können später erhebliche Auswirkungen auf den Vertrag haben.

Den Versicherungsbeginn nicht sauber abstimmen: Ende der GKV und Beginn der PKV müssen zusammenpassen.

Die weitere Lebensplanung vergessen: Teilzeit, Elternzeit, Familienplanung oder ein beruflicher Wechsel können die finanzielle und versicherungsrechtliche Situation später verändern.


12. Checkliste: So läuft der Wechsel von GKV zu PKV ab

Damit du den Überblick behältst, hier noch einmal der typische Ablauf:

  1. Prüfen, ob du in die PKV wechseln darfst
  2. Klären, ob die PKV langfristig zu dir passt
  3. Gesundheitshistorie vollständig aufarbeiten
  4. Anonyme Risikovoranfrage durchführen
  5. Versicherer und Tarif auswählen
  6. PKV-Antrag stellen und Versicherungsbeginn festlegen
  7. Annahme des Versicherers abwarten
  8. Austritt beziehungsweise Kündigung der GKV klären
  9. Nachweis der privaten Absicherung einreichen
  10. Arbeitgeber über die neue Versicherung informieren

Eigentlich gar nicht so kompliziert. Entscheidend ist vor allem, nicht mit Punkt 6 oder 8 anzufangen.

Unser Tipp

Kündige deine gesetzliche Krankenversicherung nicht einfach auf Verdacht. Erst wenn klar ist, dass du versicherungsfrei bist und die Aufnahme in die PKV zu den gewünschten Bedingungen funktioniert, sollte der endgültige Wechsel erfolgen.


13. FAQs zum Wechsel von der GKV in die PKV

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Von der Prüfung deiner Voraussetzungen über die Risikovoranfrage bis zum passenden Versicherungsbeginn – wir sorgen dafür, dass dein Wechsel in die private Krankenversicherung sauber abläuft.

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Das hängt von deiner beruflichen Situation ab. Angestellte benötigen grundsätzlich Versicherungsfreiheit, insbesondere durch ein regelmäßiges Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Bei einer Gehaltserhöhung innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende und nur dann, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte unterliegen anderen Voraussetzungen.

Nicht immer. Endet deine Versicherungspflicht und würde sich die Mitgliedschaft automatisch freiwillig fortsetzen, kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Krankenkasse den Austritt erklären. Dafür musst du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.

Bist du dagegen bereits freiwillig gesetzlich versichert, erfolgt der Wechsel in der Regel über eine Kündigung.

Bei einer regulären Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft ist grundsätzlich eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Kündigst du beispielsweise im August, kann die Mitgliedschaft grundsätzlich zum 31. Oktober enden. Damit die Kündigung wirksam wird, muss innerhalb der Kündigungsfrist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden.

Davon würden wir grundsätzlich abraten. Sinnvoller ist es, zuerst Gesundheitshistorie und Risikovoranfrage zu klären, anschließend den PKV-Antrag zu stellen und erst danach das Ende der GKV-Mitgliedschaft sauber abzustimmen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich deine Gesundheitshistorie ist, ob Arztunterlagen benötigt werden, wie schnell die Versicherer die Risikovoranfrage bearbeiten und welche Kündigungs- beziehungsweise Austrittsfrist bei der GKV gilt.

Als Angestellter benötigt dein Arbeitgeber insbesondere die entsprechenden Versicherungsbescheinigungen des privaten Krankenversicherers. Auf dieser Grundlage wird auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung berücksichtigt.

Dann kann erneut Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen. Bei bestimmten Konstellationen gibt es die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ein solcher Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden und die Befreiung kann nicht einfach widerrufen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Entscheidend sind unter anderem Alter, berufliche Situation und die Frage, ob wieder Versicherungspflicht entsteht.

Besonders ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr deutlich schwieriger. Das Gesetz sieht hier Einschränkungen vor, wenn in den vergangenen fünf Jahren keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.


14. Fazit: Beim Wechsel kommt es auf die richtige Reihenfolge an

Der Wechsel von der GKV in die PKV ist kein Hexenwerk. Er sollte aber auch nicht damit beginnen, einfach die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen.

Zuerst sollte geklärt werden, ob du überhaupt in die PKV wechseln darfst und ob die private Krankenversicherung langfristig zu dir passt. Danach folgen die Aufbereitung deiner Gesundheitshistorie, die Risikovoranfrage und die Auswahl eines passenden Tarifs. Erst wenn die Aufnahme und der Versicherungsbeginn feststehen, wird der Austritt beziehungsweise die Kündigung der GKV abgestimmt.

Genau diese Reihenfolge verhindert die meisten Probleme beim Wechsel.

Setze deshalb auf einen spezialisierten Berater für die private Krankenversicherung. Beim Wechsel geht es nicht nur darum, irgendwie aus der GKV in die PKV zu kommen, sondern darum, langfristig die richtige Lösung für deine Gesundheit und deine persönliche Situation zu finden. Fundierte Expertise, eine saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie und anonyme Risikovoranfragen gehören dabei für uns als PKV-Spezialisten zur täglichen Praxis.

So begleiten wir dich vom ersten Check bis zum endgültigen Start deiner privaten Krankenversicherung.