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Das Wichtigste zur PKV für Steuerberater auf einen Blick

  • Angestellte Steuerberater dürfen 2026 ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 77.400 Euro in die PKV wechseln. Selbstständige müssen keine Einkommensgrenze überschreiten.
  • Das zuständige Versorgungswerk verändert die PKV-Planung spürbar – insbesondere bei Berufsunfähigkeit, Reha und der Krankenversicherung im Ruhestand.
  • Wichtig ist die mögliche KT-BU-Lücke zwischen Krankentagegeld, privater Berufsunfähigkeitsversicherung und den Leistungen des Versorgungswerks.
  • Reha und Anschlussheilbehandlung sollten im PKV-Tarif sauber geregelt sein, da Leistungen des Versorgungswerks häufig begrenzt, nachrangig oder von der jeweiligen Satzung abhängig sind.
  • Der Weg vom Angestellten zum Partner oder Kanzleiinhaber verändert die Beitragsbelastung deutlich, weil der Arbeitgeberzuschuss mit Beginn der Selbstständigkeit entfällt.
  • Nicht der günstigste Beitrag entscheidet, sondern ein Tarif mit starken Leistungen, einem passenden Krankentagegeld und langfristiger finanzieller Tragfähigkeit.

PKV für Steuerberater – jetzt individuell beraten lassen

Wir zeigen dir, welche private Krankenversicherung wirklich zu deinem Business und deiner Lebenssituation passt.

1. Deine zwei möglichen Ausgangslagen

Bei Steuerberatern hängt zunächst vieles davon ab, in welcher beruflichen Konstellation du steckst. Deshalb trennen wir das sauber.

Der angestellte Steuerberater

Bist du in einer Kanzlei angestellt, wirst du versicherungsrechtlich wie andere Arbeitnehmer behandelt. Du darfst nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

Entscheidend ist nicht allein dein aktuelles Gehalt, sondern das regelmäßig und mit hinreichender Sicherheit zu erwartende Einkommen. Fest vereinbarte Gehaltsbestandteile wie ein garantiertes Weihnachtsgeld können mitzählen. Variable Tantiemen, Boni oder einmalige Sonderzahlungen müssen dagegen genauer geprüft werden.

Der Vorteil für dich als Angestellten: Dein Arbeitgeber beteiligt sich an deinem PKV-Beitrag, allerdings nur bis zum gesetzlich festgelegten Höchstzuschuss.

Der selbstständige oder freiberufliche Steuerberater

Führst du deine eigene Kanzlei oder arbeitest freiberuflich, musst du keine Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Du kannst grundsätzlich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und der PKV wählen.

Der Unterschied zur Anstellung: Du trägst den vollen Beitrag selbst, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Dafür richtet sich dein PKV-Beitrag nicht unmittelbar nach deinem Einkommen.

Bei dir stehen deshalb andere Fragen im Vordergrund:

  • die Liquiditätsplanung,
  • der Umgang mit schwankenden Einkünften,
  • und eine Beitragsstruktur, die auch in ruhigeren Kanzleiphasen tragfähig bleibt.

Klartext: Viele Steuerberater starten angestellt und werden später Partner oder gründen die eigene Kanzlei. Wenn dieser Weg für dich denkbar ist, sollte deine private Krankenversicherung das von Anfang an berücksichtigen. Denn mit dem Wechsel in die Selbstständigkeit fällt der Arbeitgeberzuschuss weg und deine eigene Beitragsbelastung steigt spürbar.


2. Der große Irrtum: Versorgungswerk ist nicht gleich Krankenversicherung

Diesen Punkt stellen wir bewusst weit nach vorn, weil er bei Kammerberufen immer wieder für Missverständnisse sorgt. Als Steuerberater bist du häufig Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Manche gehen davon aus, damit sei auch die Krankenversicherung abgedeckt.

Das ist nicht der Fall.

Das Versorgungswerk übernimmt Aufgaben der berufsständischen Versorgung, nicht aber deinen Krankenversicherungsschutz. Je nach zuständigem Versorgungswerk und dessen Satzung können insbesondere Leistungen vorgesehen sein für:

  • die Altersversorgung,
  • eine Berufsunfähigkeit beziehungsweise den Verlust der Berufsfähigkeit,
  • und die Absicherung von Hinterbliebenen.

Deine Krankenversicherung musst du unabhängig davon organisieren – entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat.

Wichtig ist außerdem: Das Versorgungswerk ist keine Kopie der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade bei einer Berufsunfähigkeit können deutlich strengere Voraussetzungen gelten als in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Satzung kann beispielsweise verlangt werden, dass du deine berufliche Tätigkeit vollständig einstellst oder auf deine Bestellung als Steuerberater verzichtest.

Auch Leistungen für Reha, Anschlussheilbehandlung oder Zuschüsse zur Krankenversicherung im Ruhestand solltest du nicht automatisch voraussetzen. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Versorgungswerk ab.

Deshalb sollten Versorgungswerk, private Krankenversicherung, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht isoliert betrachtet, sondern sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.


3. Warum die PKV oft zum Berufsbild des Steuerberaters passt

Die private Krankenversicherung kann zu vielen Steuerberatern gut passen. Das liegt weniger an einem kurzfristigen Beitragsvorteil als an strukturellen Gründen, die häufig zum Berufsweg passen.

Erstens: Du hast in der Regel eine stabile, langfristig planbare Einkommensperspektive. Ein früher Einstieg bei guter Gesundheit kann den Zugang erleichtern, das Eintrittsalter reduzieren und mehr Zeit für den Aufbau von Alterungsrückstellungen schaffen.

Zweitens: Du bist es gewohnt, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und bewusst zu gestalten, statt dich mit einer Einheitslösung zufriedenzugeben. Die PKV bietet dir genau diese Gestaltungsfreiheit: Du kannst den Versicherungsschutz nach deinen persönlichen Anforderungen zusammenstellen.

Drittens: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Gutverdiener häufig mit dem Höchstbeitrag verbunden, ohne dass sich dadurch der gesetzliche Leistungsumfang erhöht. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen können neben dem Arbeitseinkommen zudem weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Und trotzdem gilt unser ehrlicher Vorbehalt: Die PKV ist kein Selbstläufer.

Wer eine größere Familie mit nur einem Einkommen plant, mit erheblichen Vorerkrankungen in die Gesundheitsprüfung geht oder die Beiträge im Alter nicht von Anfang an berücksichtigt, sollte genau abwägen. Die richtige Entscheidung ergibt sich aus deiner persönlichen Situation, nicht aus einer Faustregel.

Tipp

Warum „Testsieger“ bei der PKV oft in die Irre führen

Viele PKV-Rankings vergleichen Tarife vor allem anhand des Beitrags oder einzelner Leistungsmerkmale. Was dabei häufig fehlt, ist die Einordnung, für wen ein Tarif tatsächlich geeignet ist.

Ein Tarif kann auf dem Papier hervorragend aussehen und trotzdem schlecht passen – etwa wegen einer unflexiblen Selbstbeteiligung, schwacher Krankentagegeldregelungen oder eines eingeschränkten Hilfsmittelkatalogs.

Deshalb nutzen wir Rankings höchstens als Ergänzung, niemals als alleinige Entscheidungsgrundlage.

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Lass uns gemeinsam herausfinden, ob die PKV für dich als Steuerberater sinnvoll ist und welcher Tarif langfristig zu deinem Berufsweg, deiner Gesundheit und deiner Lebensplanung passt.

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4. Der Leistungsvergleich in Kürze

Für deine Entscheidung zählt am Ende die tatsächliche Leistung, nicht allein das Etikett „privat“. Die wichtigsten Unterschiede in der Praxis:

  • Arzt- und Krankenhauswahl: Auch gesetzlich Versicherte können grundsätzlich unter den zugelassenen Vertragsärzten frei wählen. In der PKV lassen sich je nach Tarif darüber hinaus Leistungen wie privatärztliche Behandlung, freie Krankenhauswahl sowie ein Ein- oder Zweibettzimmer vereinbaren.
  • Termine und Wartezeiten: Privatversicherte bekommen bei Fachärzten in der Praxis häufig schneller einen Termin.
  • Zahnleistungen: Hier ist der Unterschied für viele besonders deutlich spürbar, etwa bei hochwertigem Zahnersatz, Implantaten oder Inlays.
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel: In der PKV können umfangreichere Erstattungen vereinbart werden. Entscheidend sind dabei die genauen Tarifbedingungen und mögliche Begrenzungen.
  • Vertraglich vereinbarte Leistungen: Die Leistungen der PKV ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und können nicht einseitig durch eine Änderung des gesetzlichen GKV-Leistungskatalogs reduziert werden.

Reha und Anschlussheilbehandlung nicht übersehen

Gerade bei Kammerberuflern sollte zusätzlich geprüft werden, wie Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen im PKV-Tarif geregelt sind. Du solltest nicht automatisch davon ausgehen, dass dein Versorgungswerk sämtliche Kosten übernimmt.

Wichtig sind deshalb unter anderem folgende Fragen:

  • Sind stationäre Reha-Maßnahmen versichert?
  • Ist eine Anschlussheilbehandlung klar mitversichert?
  • Welche Begrenzungen gelten für Kur- und Rehabilitationsleistungen?

Der ehrliche Gegenpunkt: Ein billiger und leistungsschwacher PKV-Tarif kann im Ernstfall schlechter sein als die gesetzliche Krankenversicherung.

Auf die Substanz der Versicherungsbedingungen kommt es an, nicht allein auf das Wort „privat“. Genau deshalb schauen wir uns das Kleingedruckte sehr genau an.

Welche Leistungsbereiche wir besonders intensiv prüfen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Leistungen in der PKV.


5. Was kostet die PKV, und was zahlt die Kanzlei dazu?

Ein pauschaler Beitrag lässt sich nicht seriös nennen, weil er insbesondere von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen abhängt. Zwei Steuerberater im selben Alter können daher unterschiedliche Beiträge und Annahmeergebnisse erhalten.

Vereinfachtes Beispiel: Angestellter Steuerberater vs. selbstständiger Kanzleiinhaber

Beide sind 38 Jahre alt, gesund und wählen denselben leistungsstarken PKV-Tarif mit Wahlleistungen.

Position pro MonatBetrag
PKV Krankenversicherung680,00 Euro
Pflegepflichtversicherung95,00 Euro
Bruttobeitrag gesamt775,00 Euro

Vereinfachtes Rechenbeispiel – kein konkretes Tarifangebot.

Fall 1: Angestellter Steuerberater

Das Gehalt liegt beispielsweise bei 90.000 Euro im Jahr und damit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich mit der Hälfte am tatsächlichen Beitrag, allerdings nur bis zu den gesetzlichen Höchstzuschüssen. Da diese im Beispiel nicht erreicht werden, ergibt sich:

  • Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung: 340,00 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss Pflegepflichtversicherung: 47,50 Euro
  • Dein Eigenanteil: 387,50 Euro im Monat

Fall 2: Selbstständiger Steuerberater

Beim gleichen Tarif und einer eigenen Kanzlei entfällt der Arbeitgeberzuschuss.

  • Gesamtbeitrag aus eigener Tasche: 775,00 Euro im Monat

Das Beispiel zeigt, wie stark sich der Wechsel von der Anstellung in die Selbstständigkeit auf die eigene Beitragsbelastung auswirken kann.

Der Arbeitgeberzuschuss für angestellte Steuerberater

Bist du angestellt, beteiligt sich deine Kanzlei grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent an deinem PKV-Beitrag. Der Zuschuss ist jedoch auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Im Jahr 2026 gelten:

  • Krankenversicherung: maximal 508,59 Euro im Monat
  • Pflegepflichtversicherung: maximal 104,63 Euro im Monat außerhalb Sachsens

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der noch nicht ausgeschöpfte Höchstzuschuss auch für privat versicherte Kinder oder einen Ehepartner genutzt werden.

Als selbstständiger Steuerberater hast du keinen Anspruch auf diesen Arbeitgeberzuschuss. Das sollte insbesondere dann von Anfang an berücksichtigt werden, wenn du später den Weg in die eigene Kanzlei planst.

Die steuerliche Seite: Hier bist du der Profi

Beiträge zur privaten Basisabsicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Welcher Teil deines PKV-Beitrags steuerlich begünstigt ist, wird vom Versicherer ermittelt. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer gehören nicht vollständig zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Basisabsicherung.

Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt unter anderem ab von:

  • deinem konkreten Tarif,
  • deiner persönlichen Einkommenssituation,
  • möglichen Arbeitgeberzuschüssen,
  • und Beitragsrückerstattungen.

Auf eine pauschale Berechnung der vermeintlichen Nettobelastung verzichten wir deshalb bewusst. Uns geht es darum, dass die Versicherung fachlich sauber aufgestellt ist und sich sinnvoll in dein Gesamtbild einfügt.

Tipp

Ein Tarif, der heute gut passt, kann in einigen Jahren unpassend sein.

Deshalb sollte Flexibilität von Anfang an mitgedacht werden.

Nicht nur Leistungen und Beitrag sind entscheidend, sondern auch die Frage, wie gut sich der Tarif an dein Leben anpassen lässt.


6. Krankentagegeld: Dein Einkommensschutz als Selbstständiger

Ein Punkt, den du gerade als selbstständiger Steuerberater nicht übersehen solltest: Fällst du krankheitsbedingt aus, zahlt dir kein Arbeitgeber dein Einkommen weiter.

Auch als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger besteht nicht automatisch ein Krankengeldanspruch. Dieser muss beispielsweise über den allgemeinen Beitragssatz, eine entsprechende Wahlerklärung oder einen Krankengeldwahltarif organisiert werden.

In der PKV muss das Krankentagegeld ebenfalls separat vereinbart werden. Es sichert bei längerer Arbeitsunfähigkeit deinen persönlichen Einkommensausfall ab.

Die Höhe und die Karenzzeit – also der Zeitraum, ab dem gezahlt wird – sollten unter anderem abgestimmt werden auf:

  • dein tatsächliches Einkommen,
  • deine finanziellen Rücklagen,
  • und deine privaten Fixkosten.

Die laufenden Betriebskosten deiner Kanzlei sind durch das persönliche Krankentagegeld nicht automatisch vollständig abgesichert. Bei hohen betrieblichen Fixkosten kann deshalb zusätzlich eine separate Betriebskostenabsicherung geprüft werden.

Krankentagegeld und Versorgungswerk abstimmen

Das Krankentagegeld sollte außerdem zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und zu den möglichen Leistungen deines Versorgungswerks passen.

Problematisch kann es werden, wenn der Krankentagegeldversicherer von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ausgeht und seine Leistung beendet, die strengeren Voraussetzungen des Versorgungswerks aber noch nicht erfüllt sind. Ein Steuerberater kann beispielsweise seinen Beruf nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben, ohne bereits vollständig berufsunfähig zu sein oder seine Bestellung aufgeben zu wollen.

Dann kann eine finanzielle Lücke entstehen zwischen:

  • dem Ende des Krankentagegeldes,
  • dem Beginn einer privaten BU-Rente,
  • und einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks.

Deshalb achten wir nicht nur auf die Höhe und Karenzzeit des Krankentagegeldes, sondern auch auf einen möglichst sauberen Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipp

Praxis-Hinweis

Ein zu niedrig angesetztes Krankentagegeld fällt häufig erst dann auf, wenn die Leistung tatsächlich benötigt wird. Deshalb gehört die Berechnung des passenden Krankentagegeldes zu den wichtigsten Punkten bei der PKV für Selbstständige.


7. Beiträge im Alter und die mögliche Krankenversicherung der Rentner

Auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung können im Laufe der Zeit steigen – unter anderem durch medizinischen Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung und steigende Kosten im Gesundheitswesen.

Wer dir dauerhaft stabile Beiträge verspricht, sagt dir nicht die Wahrheit.

Zur langfristigen Beitragsplanung gibt es mehrere Stellschrauben:

  • Alterungsrückstellungen: Ein Teil deines Beitrags wird von Anfang an zurückgelegt, um die altersbedingt steigenden Leistungsausgaben abzufedern. Je früher du einsteigst, desto länger können diese Rückstellungen aufgebaut werden.
  • Beitragsentlastungstarif: Damit kannst du gezielt für eine garantierte Beitragsreduzierung im Ruhestand vorsorgen. Bei Angestellten kann sich der Arbeitgeber innerhalb des verfügbaren Höchstzuschusses daran beteiligen.
  • Gesetzlicher Zuschlag: Zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr wird grundsätzlich ein gesetzlicher Zuschlag erhoben, der ebenfalls zur Beitragsentlastung im Alter dient.
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG: Innerhalb deiner Gesellschaft kannst du unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln.

Der steuerberaterspezifische Punkt

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk schließt die Krankenversicherung der Rentner nicht automatisch aus. Für eine Pflichtversicherung in der KVdR müssen jedoch insbesondere zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du benötigst einen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens musst du zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Viele Steuerberater erfüllen später eine oder beide Voraussetzungen nicht – beispielsweise, weil kein ausreichender gesetzlicher Rentenanspruch besteht oder sie über viele Jahre privat versichert waren.

Ob die KVdR später möglich ist, muss deshalb anhand deiner persönlichen Versicherungsbiografie geprüft werden.

Auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung im Ruhestand solltest du bei einer Versorgung über das Versorgungswerk nicht automatisch einplanen. Ob das jeweilige Versorgungswerk eine Unterstützung vorsieht, hängt von dessen Satzung ab.

Solltest du im Alter freiwillig gesetzlich versichert sein, können neben der Versorgungswerkrente auch weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden, beispielsweise Miet- oder Kapitaleinkünfte.

Für dich heißt das ganz praktisch: Die Krankenversicherung im Ruhestand sollte von Anfang an mitgedacht werden – unabhängig davon, ob du dich für die GKV oder die PKV entscheidest.

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8. Was die höhere JAEG 2027 für angestellte Steuerberater bedeutet

Für angestellte Steuerberater ist die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze unmittelbar relevant.

Die Versicherungspflichtgrenze ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen:

  • 2025: 73.800 Euro
  • 2026: 77.400 Euro

Zum 1. Januar 2027 wird die Grenze zusätzlich zur regulären Anpassung einmalig um weitere 300 Euro im Monat angehoben. Der endgültige Gesamtwert für 2027 steht erst fest, wenn auch die reguläre Fortschreibung bekannt ist. Erwartet wird derzeit ein Wert von ungefähr 84.600 bis 85.000 Euro im Jahr. Die weiteren geplanten Änderungen und möglichen Auswirkungen auf Beiträge, Familienversicherung und Leistungen haben wir in unserem ausführlichen Artikel zur GKV-Reform 2027 eingeordnet.

Parallel steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze außerordentlich. Dadurch kann sich die Beitragsbelastung gutverdienender gesetzlich Versicherter erhöhen.

Für dich als angestellten Steuerberater bedeutet das: Liegt dein Einkommen 2026 oberhalb der aktuellen JAEG, aber unterhalb der für 2027 geltenden Grenze, kann sich deine versicherungsrechtliche Situation zum Jahreswechsel verändern.

Unser nüchterner Rat: Nutze die Entwicklung als Anlass, deine Situation rechtzeitig prüfen zu lassen – aber nicht als Grund für einen Schnellschuss.

Wenn die PKV langfristig zu dir passt, kann ein früher Einstieg Vorteile bieten:

  • ein niedrigeres Eintrittsalter,
  • bessere Chancen bei der Gesundheitsprüfung,
  • und mehr Zeit für den Aufbau von Alterungsrückstellungen.

Wenn die PKV dagegen nicht zu deiner Lebensplanung passt, ändert auch eine höhere Zugangshürde nichts daran.


9. Der Karrierepfad vom Angestellten zum Kanzleiinhaber

Diesen Aspekt heben wir für dich als Steuerberater besonders hervor, weil er den Berufsweg vieler Mandanten prägt.

Viele beginnen angestellt und werden später:

  • Partner in einer Sozietät,
  • Gesellschafter,
  • oder Inhaber einer eigenen Kanzlei.

Für deine Krankenversicherung ist dieser Übergang besonders wichtig.

Solange du angestellt bist, beteiligt sich dein Arbeitgeber am PKV-Beitrag. Wechselst du in die Selbstständigkeit, fällt dieser Zuschuss weg und du musst den vollständigen Beitrag selbst tragen.

Wer diesen Schritt plant, sollte den PKV-Vertrag deshalb von Anfang an so gestalten, dass er:

  • auch ohne Arbeitgeberzuschuss,
  • bei schwankenden Einnahmen,
  • und in wirtschaftlich schwächeren Gründungsjahren

dauerhaft tragfähig bleibt.

Auch das Krankentagegeld sollte spätestens beim Wechsel in die Selbstständigkeit überprüft und an das tatsächliche Einkommen angepasst werden.

Ein Vertrag, der nur während einer gut bezahlten Anstellung funktioniert, ist für einen künftigen Kanzleiinhaber nicht langfristig passend.


10. Gesundheitsprüfung und anonyme Risikovoranfrage: Unser wichtigster Hebel für dich

Wenn du dir aus diesem Leitfaden nur einen Punkt merkst, dann diesen:

Der wichtigste Schritt beim Wechsel ist häufig nicht die Tarifauswahl, sondern der richtige Umgang mit deinen Gesundheitsdaten und den Gesundheitsfragen der Versicherer.

Viele Versicherer fragen in ihren späteren Anträgen danach, ob bereits andere Anträge:

  • abgelehnt/ zurückgestellt,
  • nur mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss
  • oder nur zu veränderten Bedingungen angenommen wurden.

Ein voreilig gestellter Antrag kann die weitere Suche deshalb unnötig erschweren.

Eine zentrale branchenweite PKV-Datenbank, in der jede Ablehnung automatisch für andere Krankenversicherer gespeichert wird, gibt es in dieser Form nicht. Trotzdem sollten vermeidbare Ablehnungen oder Erschwerungen nicht leichtfertig produziert werden.

Deshalb arbeiten wir bei relevanten Vorerkrankungen mit einer anonymen Risikovoranfrage. Wir bereiten deine Gesundheitshistorie sauber auf und holen gezielt die Einschätzungen geeigneter Gesellschaften ein, ohne dass dein Name übermittelt wird.

So sehen wir vorab:

  • welcher Versicherer dich grundsätzlich aufnehmen würde,
  • ob ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt wird,
  • ob weitere Unterlagen benötigt werden,
  • und welche Annahmebedingungen realistisch sind.

Auf Grundlage dieser Rückmeldungen wählen wir gezielt den Versicherer aus, bei dem eine günstige und belastbare Vorabeinschätzung vorliegt.

Die Risikovoranfrage ist allerdings noch keine rechtlich verbindliche Zusage. Die endgültige Entscheidung erfolgt erst nach Prüfung des vollständigen Antrags.

Wahllose Streuanfragen an zahlreiche Gesellschaften stellen wir bewusst nicht. Wir gehen gezielt vor – auf Grundlage unserer Erfahrung aus mehreren tausend Risikovoranfragen. Wie es nach der Risikovoranfrage weitergeht und welche Schritte von der ersten Prüfung bis zum Versicherungsschutz folgen, zeigen wir dir im ausführlichen Ablauf unserer PKV-Beratung.

Praxis-Beispiel: 28-jährige angestellter Steuerberater möchte in die PKV wechseln

Eine 28-jähriger angestellter Steuerberater plante den Wechsel in die private Krankenvollversicherung.

Auf den ersten Blick war die Gesundheitshistorie nicht dramatisch. Es gab keine schweren Operationen, keine laufende Psychotherapie und keine schlimmen Erkrankungen. Trotzdem war der Fall für die Risikoprüfung nicht ganz einfach, weil mehrere kleinere Diagnosen zusammenkamen, die von Versicherern sehr unterschiedlich bewertet werden.

In der Vorgeschichte fanden sich unter anderem:

  • Pollenallergie
  • Einseitiger Kreuzbiss
  • Isolierte Hemihypertrophie rechts

Für den Kunden selbst waren diese Themen im Alltag gut kontrollierbar. Aus Sicht der privaten Krankenversicherer ergab sich daraus jedoch ein gemischtes Risikobild: Die Risiken wurden je nach Gesellschaft unterschiedlich gewichtet.

Deshalb wurde vor einem offiziellen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gestellt.

Die Rückmeldungen fielen unterschiedlich aus:

GesellschaftErgebnis/VotumRisikozuschlagLeistungsausschluss
BBKK🟡53,55 € 
R+V🔴  
Hallesche🟡 Allergien, Kreuzbiss
Arag🟡30 % 
SDK🔴  
Barmenia🔴  
Singal Iduna🟡22%KFO
Arag🔴30 % 
Ottonova🔴  
uniVersa🟡35 % 
Müncher Verein🔴  
Allianz🟡320 € 

🔴= Ablehnung
🟡= Annahme möglich mit Risikozuschlag und/oder Leistungsausschluss
🟢= normale Annahme ohne Erschwernis

Der Kunde entschied sich letztlich für die BBKK, da hier eine normale Annahme ohne Leistungsausschluss mit moderatem Risikozuschlag möglich war. Er kann außerdem seinen Risikozuschlag in einigen Jahren überprüfen lassen. 

Das Beispiel zeigt sehr gut, warum eine anonyme Risikovoranfrage bei Steuerberatern so wichtig ist. Bei identischer Gesundheitshistorie reichten die Rückmeldungen von vollständiger Ablehnung über hohe Zuschläge bis hin zur normalen Annahme.

Hätte die Kundin direkt bei einer ablehnenden Gesellschaft einen Antrag gestellt, wäre diese Ablehnung dokumentiert worden und hätte spätere Anfragen erschwert. Durch die Risikovoranfrage konnte vorab sauber geprüft werden, welcher Versicherer die beste Annahme bietet – ohne unnötiges Risiko.

Info

Warum du bei uns für deine PKV anfragen solltest

Vermittler, die dich zur privaten Krankenversicherung beraten, gibt es viele. Bei uns gilt jedoch das Ärztehausprinzip: Unsere PKV-Berater beschäftigen sich ausschließlich mit der privaten Krankenversicherung – und nicht morgens mit der Kfz-Versicherung, mittags mit der Altersvorsorge und nachmittags mit der PKV.

Diese Spezialisierung ist besonders bei der Aufbereitung deiner Gesundheitshistorie und der anonymen Risikovoranfrage wichtig. Denn häufig entscheidet nicht nur die Diagnose selbst, sondern auch, wie verständlich, vollständig und nachvollziehbar die Vorgeschichte für den Versicherer aufbereitet wurde.

Wir beginnen deshalb nicht mit einem Vergleichsrechner und suchen auch nicht einfach den günstigsten Tarif. Zuerst prüfen wir, ob die PKV grundsätzlich zu deiner Lebensplanung passt. Anschließend bereiten wir deine Gesundheitsangaben sorgfältig auf und klären, welche Versicherer dich zu welchen Bedingungen aufnehmen würden.

Für uns gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Ein Grundsatz, der dir aus deiner eigenen Arbeit als Steuerberater vermutlich nicht ganz unbekannt vorkommt.

Dass dieser Ansatz bei unseren Kunden gut ankommt, zeigen auch unsere inzwischen über 2.000 Bewertungen – ein großer Teil davon zur Beratung in der Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherung.

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11. Vorteile der PKV für Steuerberater

Leistung nach Maß: Du kannst den Versicherungsschutz entsprechend deinen persönlichen Anforderungen gestalten – von den ambulanten Leistungen über Zahnbehandlung und Hilfsmittel bis zum Krankenhausaufenthalt.

Beitrag unabhängig vom Einkommen: Eine gute Auftragslage oder ein Gehaltssprung erhöht deinen PKV-Beitrag nicht automatisch.

Steuerliche Berücksichtigung: Die Beitragsanteile für die private Basisabsicherung und die Pflegepflichtversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. 

Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird verwendet, um die typischerweise höheren Gesundheitskosten im Alter über die gesamte Versicherungsdauer zu verteilen. 

Gute Zugangschancen bei frühem Einstieg und guter Gesundheit: Ein niedrigeres Eintrittsalter und eine unauffällige Gesundheitshistorie können sich positiv auf Beitrag und Annahme auswirken.

Einkommensschutz gestaltbar: Über ein passend vereinbartes Krankentagegeld kannst du deinen persönlichen Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit absichern.

Welche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt allerdings immer vom gewählten Tarif ab. Das Etikett „privat“ allein garantiert noch keine hochwertigen Leistungen.


12. Nachteile und Risiken, die du kennen musst

Kein Arbeitgeberzuschuss für Selbstständige: Als Kanzleiinhaber trägst du den vollständigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst.

Keine beitragsfreie Familienversicherung: In der PKV benötigt grundsätzlich jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. In der GKV können Kinder und Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. 

Beiträge können steigen: Auch die PKV ist von medizinischem Fortschritt, steigenden Behandlungskosten und einer höheren Lebenserwartung betroffen. Beitragsanpassungen lassen sich daher nicht ausschließen. 

Die Rückkehr in die GKV kann schwierig sein: Sie setzt in der Regel voraus, dass erneut Versicherungspflicht entsteht. Besonders ab dem 55. Lebensjahr bestehen hohe gesetzliche Hürden. 

Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen können zu Nachfragen, Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen. Die Prämie hängt unter anderem vom Eintrittsalter und dem vor Vertragsschluss geprüften Gesundheitsrisiko ab. 

Tarifqualität entscheidet: Ein günstiger, aber leistungsschwacher Tarif kann im Ernstfall schlechter passen als die gesetzliche Krankenversicherung.

Für wen die PKV eher nicht passt

Wer als alleiniger Verdiener eine größere Familie plant, erhebliche Vorerkrankungen mitbringt oder die langfristige Beitragsbelastung nicht einplanen möchte beziehungsweise kann, sollte besonders genau abwägen.

In solchen Fällen kann die gesetzliche Krankenversicherung langfristig die sinnvollere Lösung sein. Das sollte ebenso offen ausgesprochen werden wie eine Empfehlung für die PKV.


13. Häufige Fehler beim Wechsel

Versorgungswerk mit Krankenversicherung verwechseln: Das Versorgungswerk übernimmt Aufgaben der berufsständischen Versorgung, nicht aber deinen Krankenversicherungsschutz.

Nur auf den heutigen Beitrag schauen: Entscheidend ist, ob der Tarif auch langfristig zu deinem Einkommen, deiner Familie und deinem weiteren Berufsweg passt.

Als Selbstständiger das Krankentagegeld vergessen: Ohne diesen Baustein fehlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Absicherung des persönlichen Einkommens.

Den Karrierewechsel ausblenden: Ein Vertrag, der nur mit Arbeitgeberzuschuss funktioniert, passt schlecht zu einem künftigen Kanzleiinhaber.

Voreilig einen verbindlichen Antrag stellen: Versicherer fragen häufig nach bereits abgelehnten oder nur erschwert angenommenen Anträgen. Deshalb sollte bei relevanten Vorerkrankungen zunächst eine anonyme Risikovoranfrage erfolgen.

Die GKV zu früh kündigen: Die bisherige Versicherung sollte erst beendet werden, wenn die schriftliche PKV-Annahme vorliegt und der Versicherungsbeginn abgestimmt ist.

Die Beitragsplanung für den Ruhestand aufschieben: Ob später eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner möglich ist, hängt von der individuellen Versicherungsbiografie ab und sollte frühzeitig geprüft werden.

Viele dieser Fehler zeigen ihre Folgen nicht sofort, sondern teilweise erst Jahre später. Eine gute PKV funktioniert langfristig nur, wenn Zugang, Leistungen und finanzielle Planung von Beginn an zusammenpassen.


14. FAQs – häufige Fragen zur PKV für Steuerberater

Nur, wenn dein regelmäßiges Bruttojahreseinkommen 2026 über 77.400 Euro liegt. Als freiberuflicher oder selbstständiger Steuerberater kannst du unabhängig vom Einkommen wechseln.

Nein. Das Versorgungswerk ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Die schließt du eigenständig ab, privat oder freiwillig gesetzlich.

Als angestellter Steuerberater 2026 bis zu 508,59 Euro im Monat für die Kranken- und bis zu 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf diesen Zuschuss.

Der Basisanteil deiner Beiträge ist als Sonderausgabe abziehbar, Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer nicht.

Als selbstständiger Kanzleiinhaber wiegt dieser Effekt besonders schwer. Die Feinplanung überlassen wir gern dir, du bist da der Profi.

In aller Regel ja. Anders als ein Pflichtversicherter in der GKV bekommst du kein automatisches Krankengeld.

Das Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen bei längerer Krankheit und hält deine Kanzlei liquide.

Meist nicht. Weil du ins Versorgungswerk einzahlst und nicht in die gesetzliche Rente, fehlt dir in der Regel die Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung der Rentner.

Deshalb ist die Beitragsvorsorge fürs Alter für dich besonders wichtig.

Weil die Versicherungspflichtgrenze 2027 außerordentlich auf voraussichtlich rund 84.600 bis 85.000 Euro steigt.

Angestellte Steuerberater am Rand der Grenze verlieren dann unter Umständen die Wahlfreiheit. Trotzdem gilt: Aus Überzeugung entscheiden, nicht aus Zeitdruck.

Grundsätzlich behältst du deinen Vertrag, aber der Arbeitgeberzuschuss fällt weg und du trägst den vollen Beitrag.

Deshalb sollte der Vertrag von Anfang an so gebaut sein, dass er auch ohne Zuschuss und in Gründungsjahren tragfähig bleibt.

Über 2.000 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

Lass uns gemeinsam herausfinden, ob die PKV für dich als Steuerberater sinnvoll ist und welcher Tarif langfristig zu deinem Berufsweg, deiner Gesundheit und deiner Lebensplanung passt.

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15. Fazit: Behandle deine Krankenversicherung wie einen Mandantenfall

Du würdest keinem Mandanten raten, eine weitreichende Entscheidung aus dem Bauch heraus zu treffen, ohne die Zahlen und den Gesamtzusammenhang zu prüfen. Bei deiner eigenen Krankenversicherung gilt dasselbe.

Für viele Steuerberater kann die PKV sehr gut passen – unter anderem wegen der langfristigen Einkommensperspektive, der individuell vereinbarbaren Leistungen und der einkommensunabhängigen Beitragsberechnung.

Sie sollte aber sauber geplant werden, insbesondere mit Blick auf:

  • deine Familienplanung,
  • deinen möglichen Weg in die Selbstständigkeit,
  • den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses,
  • ein passendes Krankentagegeld,
  • deine Gesundheitshistorie,
  • und die Beitragsbelastung im Ruhestand.

Die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 schafft für einige angestellte Steuerberater zusätzlichen Prüfbedarf. Sie ist ein sinnvoller Anlass, sich frühzeitig mit der eigenen Situation zu beschäftigen – aber kein Grund für einen Schnellschuss.

Wenn die PKV zu dir passt, sollte sie so gestaltet sein, dass sie nicht nur heute attraktiv ist, sondern auch zu den späteren Stationen deines Berufs- und Familienlebens passt.

Lass uns anonym und unverbindlich prüfen, was für dich möglich ist. Ohne Druck, ohne Verkaufsmasche, dafür mit der Fokussierung und Erfahrung, für die wir stehen.