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Abrechnungsfehler des Arztes in der Patientenakte? Zufall oder Absicht?

| Berufsunfähigkeit

Über wissentlich oder auch unwissentlich fehlerhafte Diagnosen in der Patientenakte wurde in den letzten Monaten medial sehr viel berichtet. Sogar der Chef von Deutschlands größter Krankenkasse – der Techniker KK – mischte sich mit ein und berichtete darüber, dass Patienten kränker gemacht werden wie sie es eigentlich sind.

Fehlerhafte Patientenakte

Auch wir erleben dieses Dilemma nahezu wöchentlich. Diagnosen in der Krankenakte, die sich der Patient nicht erklären kann. In wenigen Fällen mag man sich einfach nicht mehr daran erinnern, aber oftmals fällt man aus allen Wolken, wenn man die Diagnose dann schwarz auf weiß sieht. Der sehr geschätzte Kollege Matthias Helberg berichtete ausführlich darüber mit „Je schlimmer die Diagnose, desto mehr Geld für Arzt und Krankenkasse“; sehr lesenswert.

Zurück zu einer aktuellen Anfrage an uns: junger Interessent aus Regensburg, Ingenieur. Dieser folgte unserem, seit Jahren gepredigten Rat, dass man sich intensiv um seine persönliche Krankenakte kümmern und seine Gesundheitshistorie penibel aufarbeiten soll. Hausaufgaben hat er ordentlich gemacht, anschließend gingen die Unterlagen per Post (das waren schon einige…) an unser Büro.

Hier kontrollieren wir die Unterlagen, stellen Rückfragen oder begrenzen die Diagnosen auf den abzufragenden Zeitraum.

Nachfragewürdig waren hierbei für uns vor allem folgende Einträge:
"Behandlungsdatum" 21.09.2015 & 10.11.2015 & 29.03.2016 & 10.05.2016

Vier Diagnosen des Hausarztes innerhalb eines Jahres, immer mit Wirbelsäulenbeschwerden. Dies gab der Interessent bei uns in seinem Risikovoranfrageformular nicht an. So schrillen alle Alarmglocken im Hause der Finanzberatung Bierl und wir mussten hier in die Tiefe gehen. Also nachgefragt, wie sich der junge Mensch diese Diagnose in der Patientenakte erklären kann.

Es handelte sich also um eine Diagnose, welche sich im Jahr 2002 (!!!!!) ereignete und nicht wieder auftrat. Ob dies abrechnungstechnische Gründe hat? Wir wissen es nicht. Im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre dies aber definitiv nach hinten losgegangen. Die Diagnose stand also 14 Jahre später immer noch in der Krankenakte und wurde bei jedem Arztbesuch wieder neu abgerechnet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt? Aber schätzen wir uns glücklich, dass uns dies noch vor dem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefallen ist. So konnte es gemeinsam korrigiert werden. 

Glücklicherweise stellte sich der behandelnde Arzt des Patienten nicht quer und korrigierte seine Aussage mit folgendem Schreiben:

In diesem Fall hatte unser Interessent also Glück, der behandelnde Arzt zeigte Einsicht und korrigierte den offensichtlichen Fehler. Nicht immer klappt dieses Unterfangen – nach unserer Erfahrung – so reibungslos wie hier. Ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem. Aus diesem Grunde können wir wirklich nur an Sie appellieren: Arbeiten Sie intensiv Ihre Gesundheitshistorie auf! Auch wenn Sie denken, dass Sie „nur“ wegen Schnupfen oder weiteren „Bagatellerkrankungen“ beim Arzt gewesen sind.
Gehen Sie auf Nummer sicher, Sie haben nur etwas zu gewinnen, nichts zu verlieren! Spätestens im Leistungsfall sind Sie heilfroh darüber, dass Sie sich diese Mühe gemacht haben!

In diesem Sinne: Sorgfalt geht vor einem Schnellschuss in der Antragsstellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung!


Pressenachklang "Abrechnungsfehler des Arztes in der Patientenakte? Zufall oder Absicht?"

Der Versicherungsbote berichtet mit "Berufsunfähigkeitsversicherung - Risiko Phantomdiagnose" darüber.

Auch das Fachmagazin Pfefferminzia nahm sich der Thematik an und berichtete mit dem Titel "Falsche Abrechnungen in Krankenakten von Patienten" darüber. 

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