1. Was ist die Karenzzeit in der BU eigentlich?

Die Karenzzeit ist die vertraglich vereinbarte Zahlungspause zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls (bzw. der ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit) und dem Beginn der BU-Rente. In dieser Phase hast Du keinen Leistungsanspruch – die Versicherung zahlt erst nach Ablauf der Karenzzeit, und die Monate davor werden nicht rückwirkend erstattet.

Bei der Allianz BU-Versicherung steht die Karenzzeitung so in den Vertragsbedingungen:

Wenn Sie eine Karenzzeit vereinbart haben, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit dem Ablauf des Monats, in dem die Karenzzeit endet. Die Karenzzeit beginnt mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente ist in diesem Fall, dass 

  • •die versicherte Person im Sinne dieser Regelungen bis zum Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig war und
  •  zu diesem Zeitpunkt noch berufsunfähig ist. 

Wenn die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit endet und innerhalb von 3 Jahren danach erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben medizinischen Ursache eintritt, werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet.

Quelle: Vertragsbedingungen Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung 07 / 2025

Sie ist optional und wird bei Vertragsabschluss bewusst vereinbart, meist um den Beitrag zu senken – dabei gilt grob: je länger die Karenz, desto günstiger der Beitrag. Übliche Längen sind z. B. sechs, zwölf oder 24 Monate (tarifabhängig). Die Karenzzeit startet mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit; erst wenn sie abgelaufen ist und die BU weiterhin besteht, beginnt die Auszahlung der BU-Rente. Kurz: Karenzzeit = bewusst vereinbarte Überbrückungszeit ohne Leistung, die Du in der Praxis aus eigenen Mitteln stemmen musst.

Üblich ist eine Karenzzeit aber nicht. 

Schauen wir uns aber die Praxis an. Die Gesellschaft stellt im Januar 2026 fest, dass Du seit dem 01.07.2025 berufsunfähig bist. 

  • Wurde keine Karenzzeit beantragt, dann würde Deine BU-Rente ab Juli 2025 rückwirkend bezahlt werden.
  • Mit einer Karenzzeit von sechs Monaten würde die Leistung erst ab 2026 fließen.

Soweit sicherlich verständlich, aber ein großer Nachteil wird übersehen, wenn Du zum Lager “Ich hab doch ein ETF-Depot, ich kann schon diese Zeit irgendwie überbrücken und sehe jetzt eher die Ersparnis”.


2. Warum wird die Karenzzeit als nicht sinnvoll in der BU-Versicherung betrachten!

Deine BU-Rente startet erst nach X Monaten – üblich sind z. B. 6, 12, 18 oder 24 Monate. In dieser Zeit bekommst Du kein Geld aus Deiner BU und es gibt keine Nachzahlung für die Karenzphase. Das senkt den Beitrag ein bisschen, verschiebt aber das Geld genau von dort weg, wo Du es am dringendsten bräuchtest: am Anfang.

Warum wir Karenzzeiten so kritisch sehen: 

Die medizinische BU-Definition arbeitet mit einem Prognosezeitraum von sechs Monaten – oder mit der sogenannten „fingierten BU“: Warst Du tatsächlich sechs Monate ununterbrochen BU, gilt die BU rückwirkend ab Beginn dieses Zeitraums als eingetreten. Das ist der eingebaute Schutz, wenn Ärzte anfangs (zurecht) keine lange Prognose abgeben. Mit Karenzzeit hebelst Du diesen Schutz finanziell aus, denn gezahlt wird erst nach Ablauf der Karenz – selbst wenn BU rückwirkend feststeht. Ergebnis: In der Praxis entsteht eine lange Liquiditäts­lücke. Bei zwölf Monaten Karenz liegst Du schnell effektiv bei ≈ 18 Monaten, bis Geld fließt (sechs Monate Prognose/Dauer plus 12 Monate Karenz). Medizinisch bleibt der Prognosezeitraum zwar sechs Monate – Cash kommt durch die Karenz trotzdem deutlich später.

„Aber ich spare doch Beitrag mit der Karenzzeit!“ 

Ja, ein bisschen. Seriöse Vergleiche zeigen: je nach Dauer der Karenz ca. 10–20 % Ersparnis. Dafür kaufst Du Dir Monate ohne BU-Rente ein, in denen Du Miete, Familie & Co. weiter finanzieren musst. Und die gängigen Überbrücker? Krankengeld ersetzt 70 % vom Brutto (max. 90 % vom Netto) und endet irgendwann – sicher keine Allzweckwaffe für eine sechs bis zwölfmonatige BU-Lücke. AU-Klauseln zahlen meist nur, bis BU feststeht; ab BU-Bestätigung greift dann wieder die Karenz. Unterm Strich passt das Verhältnis Risiko vs. Ersparnis selten.

Unser Bierl-Fazit: Karenzzeit ist die wohl sinnfreieste “Sparoption” in der BU. Wenn überhaupt, dann nur mit bombenfestem Liquiditätspuffer. Fachlich lässt sich eine Sechs-Monats-Karenz nur rechtfertigen, wenn die Prämie um 60–70 % fallen würde – realistisch sind es nicht annähernd solche Größenordnungen. Eine Zwölf-Monats-Karenz? Aus Beratungssicht: nein – sie frisst den praktischen Nutzen der Sechs-Monats-Prognose und der fingierten BU auf und vergrößert das Beweis- und Liquiditätsproblem. Hol Dir das Geld dahin, wo es zählt: ohne Karenzzeit, ab Leistungsbeginn.

Info

Zudem bieten immer weniger Versicherer eine Karenzzeitung an!

  • Versicherer lieben mittlerweile klare Prozesse und Produkte.
  • Da die Karenzzeit so gut wie nie angewählt wird, sind viele Versicherer dazu übergegangen, diese gar nicht mehr anzubieten, da schlichtweg die Nachfrage danach fehlt.
  • Typische Beispiele sind z.B. die Baloise, Bayerische oder Hannoversche und es werden immer mehr, je nach neuer Tarifgeneration. Eine aktuelle Liste findet man unten. 

Bitte beachte zudem, dass die Karenzzeit ebenso Einfluss auf die Leistung bei der mittlerweile sehr häufigen Soforthilfe bei Krebs oder einer schweren Erkrankung hat, ebenso bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel. Es macht die Thematik des Leistungsfalles bei weiten nochmals komplizierter, als es eh schon ist.

  • Verwechsele bitte somit die Karenzzeit auch nicht mit der Wartezeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer üblichen Wartezeit hat man nach einer gewissen Zeit vollen Versicherungsschutz (z.B. nach drei oder fünf Jahren). Die Lücken bei der Karenzzeit bleiben über die gesamte Versicherungsdauer bestehen.

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3. Wie hoch wäre die Ersparnis beim Einbau einer Karenzzeit?

Damit wir Dir in diesem Artikel aber auch mal exakte Fakten auf Euro und Cent geben können, zeigen wir Dir verschiedene Musterberechnungen von jeweils drei Gesellschaften. Der Einfachheit verzichten wir auf Zusatzbausteine wie die Leistungsdynamik, oder die Arbeitsunfähigkeitsklausel. Als Endalter jeweils 67 Jahre.  Zahlweise ist monatlich und die Berechnung basiert auf einem Nichtraucherstatus. Der Einfachheit zeigen wir zudem nur den Netto / Zahlbeitrag auf, nicht den Bruttobeitrag. 

Beitragsunterschiede BU-Versicherung mit und ohne Karenzzeit

GesellschaftAlterBerufAbsicherungshöhemtl. Beitrag ohne KarenzzeitDauer Karenzzeitmtl. Beitrag mit Karenzzeit
LV 187132Brauereiingenieur3.000 Euro90,80 Euro12 Monate79,04 Euro
LV 18716Schüler1.100 Euro52,13 Euro12 Monate46,36 Euro
HDI30Steuerberater2.500 Euro63,19 Euro12 Monate55,68 Euro
HDI20Student Humanmedizin2.000 Euro44,09 Euro12 Monate39,41 Euro
Canada Life28Maschinenbauingenieur3.000 Euro97,32 Euro6 Monate88,26 Euro
Canada Life35Erzieherin2.000 Euro149,02 Euro6 Monate144,72 Euro

Wie man sieht, würde die Ersparnis ca. 10-15 Prozent betragen. Fachlich könnten wir eine Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber niemals mittragen.


4. Welche Versicherer bieten eine Karenzzeit in der BU an?

Sollte von Dir der Wunsch nach einer Karenzzeit vorhanden sein, gibt es einen weiteren Fallstrick. Es kann nämlich sein, dass deine ausgewählte BU-Versicherung diese Form der Beitragsersparnis (oder anders gesagt, Leistungslücke) gar nicht anbietet. Von daher möchten wir Dir mit unserer Tabelle einen Einblick geben, ob der Versicherer eine Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet.

Übersicht Karenzzeit in der BU-Versicherung

Versicherer bietet Karenzzeit anGesellschaft bietet keine Karenzzeit an
✅Advigon❌AXA
✅Allianz❌Baloise
✅Alte Leipziger❌Bayerische
✅Canada Life❌CosmosDirekt
✅Condor❌DEVK
✅Continentale❌Generali
✅Dialog❌Hannoversche
✅Ergo❌Interrisk
✅Europa❌Signal Iduna
✅Gothaer❌WGV
✅Hanse Merkur 
✅HDI 
✅HUK-Coburg 
✅LV 1871 
✅Münchener Verein 
✅Nürnberger 
✅Sparkassen Versicherung 
✅Stuttgarter 
✅Universa 
✅Volkswohl Bund 
✅VPV 
✅Württembergische 
✅Zurich 

Wie man an der Auflistung sieht, bietet der überwiegende Teil der BU-Versicherer seinen Kunden schon noch eine Karenzzeit zur Auswahl an. Teilweise ist man aber im Konzern selber sogar noch etwas unschlüssig. Während die Dialog Versicherung eine Karenzzeit anbietet, findet man bei der CosmosDirekt oder der Generali (Mutterkonzern der beiden) keine Möglichkeit an.  


5. FAQs - die wichtigsten Fragen zur Karenzzeit in der BU

Eine Karenzzeit ist eine bewusst vereinbarte Wartephase nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in der keine Leistungen gezahlt werden. Sie beginnt mit dem medizinisch festgestellten BU-Eintritt und kann z. B. sechs oder zwölf Monate dauern. Erst nach Ablauf dieser Zeit startet die Auszahlung der BU-Rente – ohne rückwirkende Nachzahlung für die Karenzphase.

Nein. Die Karenzzeit ist nicht gleichzusetzen mit einer Wartezeit oder dem Prognosezeitraum. Während eine Wartezeit in der privaten Vorsorge meist eine gewisse Frist vor vollem Schutz beschreibt und der Prognosezeitraum bei BU-Leistung sechs Monate umfasst, bedeutet die Karenzzeit konkret: Es besteht eine Leistungslücke, obwohl der BU-Fall medizinisch bereits anerkannt ist. Und genau das kann in der Praxis zum Problem werden.

Die Karenzzeit verschiebt die BU-Leistung nach hinten – genau in die Zeit, in der das Geld am meisten gebraucht wird. Es entstehen teils monatelange Lücken, die Du selbst überbrücken musst. Eine Prognose von sechs Monaten plus z. B. zwölf Monate Karenz führen schnell zu Problemen im Leistungsfall. Besonders problematisch: Die Rückwirkung der medizinischen Feststellung greift nicht finanziell. Du verzichtest also bewusst auf viele Monatsrenten – gegen nur geringe Beitragseinsparung.

Die Ersparnis beträgt meist nur 10–15 %, selten mehr. Dafür geht ein hoher praktischer Nutzen verloren. Gerade im Fall längerer Krankheitsverläufe entsteht durch die Karenzzeit eine Liquiditätslücke, die Krankengeld oder AU-Klauseln oft nicht ausreichend überbrücken können. Die vermeintliche Sparmöglichkeit kehrt sich im Ernstfall schnell ins Gegenteil um.

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Etwa, wenn jemand über sehr hohe liquide Rücklagen verfügt, auf die im Notfall schnell zugegriffen werden kann. Oder wenn die Karenzzeit strategisch Teil einer umfassenden Absicherungslösung ist – was jedoch sehr selten vorkommt. In der Praxis zeigt sich: Die Karenzzeit ist eine der unsinnigsten Sparoptionen in der BU-Versicherung und wird von den meisten Versicherern inzwischen auch gar nicht mehr angeboten.


6. Fazit zur Karenzzeit in der BU-Versicherung

Wie schon angedeutet, halten wir die Karenzzeit für eine der “dümmsten” (so müssen wir es fast bezeichnen) Sparoptionen, welche es in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt und spielt deshalb auch in unserem umfangreichen BU-Vergleich keine Rolle. Die Beitragsersparnis müsste weitaus höher sein, um die Karenzzeit fachlich begründen zu können, aber nicht mit diesen geringen Einsparungen. Leider wird die Karenzzeitung noch viel zu sehr mit einer Art Wartezeit oder dem Prognosezeitraum verwechselt. 

Wir machen es kurz - beschäftige dich bei der technischen Ausgestaltung zur BU bitte mit vielem, aber nicht mit der Karenzzeit. So ist es nicht verwunderlich, dass wir bei über 3.500 betreuten BU-Verträgen keinen einzigen Vertrag mit Karenzzeit haben. Wir gehen sogar so weit, dass die Karenzzeit eine aussterbende Option in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist und in einigen Jahren wahrscheinlich nur noch von sehr wenigen Versicherer angeboten wird. Hast Du Dich mit den Nachteilen aber intensiv beschäftigt, so bieten wir dir natürlich auch über uns die Möglichkeit an, einen BU-Tarif mit Karenzzeit abzuschließen und grundsätzlich von unserem Know-How zu profitieren.