BU Update der Swiss Life 2025 - endlich den Anschluss geschafft?
| Berufsunfähigkeit

Blicken wir zu unseren Anfängen in die 2010er Jahre zurück, so gab es vor allem zwei BU-Versicherer, welche den Status hatten “Das sind eigentlich die besten am Markt”. Das war zum einen die Alte Leipziger und zum anderen die Swiss Life. Eine große Marktdurchdringung hatte ebenso noch die Nürnberger, hier aber eher wegen des Preises. Obwohl wir vor ca. 15 Jahren noch recht grün (logisch, wenn man erst beginnt) hinter den Ohren gewesen ist, hatten die zwei genannten Versicherer einen extrem guten Ruf. Die Swiss Life mit einem doch auch guten Namen, sorgte doch irgendwie für ein Sicherheitsgefühl. So kommt es, dass wir doch noch einige ältere Verträge bei uns in der Betreuung / Bestand haben.
Wie man aus den Zeilen jetzt aber hervorsehen kann, spielt die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns seit Jahren wirklich keine bedeutsame Rolle mehr. Aber warum ist das so? Eigentlich finden wir die Gesellschaft an sich sympathisch und auch Kollegen schwärmen immer wieder vom guten Service, falls es eine intensive Zusammenarbeit gibt (sprich, ein bisschen ein Geben und Nehmen, so wie wir es natürlich auch bei unseren anderen Versicherer handhaben). Die Gründe sind in unseren Augen aber hausgemacht.
A: Die Risikoprüfung ist extrem hart und nicht wirklich individuell
Wir als spezialisierter Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen eine individuelle Risikoprüfung wie die Luft zum Atmen, welche sich auch etwas traut und nicht beim kleinsten Schnupfen in Panik gerät. Wir haben immer wieder mal anonyme Risikovoranfragen gemacht, aber diese waren allesamt schlechter als der Markt. Noch gut kann sich der Schreiber des Artikel erinnern, als vor ca. zwei Jahren ein Betreuer anrief und sagte “Wir haben unsere Annahme völlig überarbeitet, wir sind Marktspitze”. Also haben wir mal fünf Risikovoranfarge an die Swiss Life verschickt und fünf mal gab es keine normale Annahme. Es waren jetzt sicherlich keine einfachen Fälle, aber bei anderen Versicherer wurde unser Kunde normal eingedeckt. Also Ad-Acta gelegt und bis heute nicht mehr wirklich angefasst, auch aus folgendem Grund:
B: Rein von den Bedingungen & Ausgestaltung her drängt(e) sich die Swiss Life nicht wirklich auf
Es gibt (oder gab, nach dem Update? Lasst euch überraschen) keinen wirklichen Grund, die Swiss Life mit ins Portfolio zu nehmen. Unsere Beratung in der BU-Versicherung fragen ja vor allem (angehende) Akademiker wie Ärzte, Ingenieure, Kammerberufler, MINTler, wissenschaftliche Mitarbeiter und natürlich Studenten an (+ Schüler über Ihre Eltern) und da sticht die Swiss Life ja gar nicht hervor, insbesondere bei der wichtigen Thematik Nachversicherung. 2.500 Euro ist Schluss. Finito. Trotzdem haben wir die Swiss Life in den letzten fünf Jahren insgesamt fünfmal vermittelt, wie der Schreiber gerade festgestellt hat. Aber waren dann jeweils ein Zerspanungsmechaniker, Erzieherin, Bankangestellte oder Sachbearbeiterin. Alles Berufe, welche wir auch gerne beraten würden, aber schlichtweg bei uns selten bis gar nicht anfragen (ok, Bankmitarbeiter mittlerweile recht häufig). Für unseren Schwerpunkt Akademiker hat sich die Swiss Life in den letzten Jahren nie aufgedrängt. Vielleicht auch aus Absicht vonseiten der Swiss Life, den immerhin bietet man ja auch die Metallrente, Klinikrente oder Chemierente an, wo 1-1 die Bedingungen sowie Ausgestaltungen der Swiss Life hinterlegt sind, nur ein bisschen günstiger. Aber das finden wir ja auch gut, dass man sich ein bisschen auf diese Zielgruppe spezialisiert, nur kommen wir recht selten mit diesen Interessenten in Berührung.
Nun aber zum Update. Vorab sei auch noch gesagt, dass die wirklichen Neuerungen sich vor allem auf die Grundfähigkeitsversicherung beschränkt (dem sogenannten Vitalschutz). Wir werden jetzt aber nur die Berufsunfähigkeitsversicherung betrachten und sind sehr gespannt, denn die Messlatte liegt nach der Aussage der Swiss Life Partnerinfo vom 03.12.2024 recht hoch mit:
Swiss Life hat es gemeinsam mit den Branchenlösungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente einmal mehr geschafft, an zahlreichen Stellen eine echte Neu-Modellierung mit konkreten Mehrwerten für die Kundinnen und Kunden umzusetzen. Für dieses Ergebnis waren erneut zahlreiche Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner über knapp 18 Monate in die Produktentwicklung involviert. Das ist bereits seit vielen Jahren Tradition in unserem Hause und die Ergebnisse geben uns recht.
Beschäftigt man sich 18 Monate mit einem Update, muss was kommen 🙂.
1. Erhöhung der Grenze zur ärztlichen Untersuchung von 2.500 auf 3.000 Euro
Auch bei der Swiss Life war gefühlt seit zwei Jahrzehnten die magische Grenze 2.500 Euro. Darüber musste eine umfangreiche ärztliche Untersuchung vonstattengehen. Davon sind wir ja nicht immer die größten Freunde, denn die Gesundheitsfragen erweitern sich, bei der Untersuchung könnten unliebsame Ergebnisse herauskommen und teilweise spricht der Rückversicherer ein Wörtchen mit. Für diese Erhöhung muss man sich jetzt aber nicht unbedingt feiern, denn geschätzt 15 andere Versicherer haben die Grenze schon auf 3.000 Euro geschoben und haben somit frühzeitig die 2.500 Euro aufgrund von Inflation, Kaufkraftverlust und somit dem höheren Absicherungsbedarf Tribut gezollt.
Jetzt dürfte es vom ernsthaften & erweiterten Kreis eigentlich keinen Versicherer mehr geben, welcher nur noch 2.500 Euro anbot, denn sowohl der Volkswohl Bund, als auch die Nürnberger haben endlich angehoben, mit Ihren jeweiligen Updates. Ok, solche Versicherer wie die HUK-Coburg, Generali, Hanse Merkur oder die Württembergische lassen wir mal außen vor, da diese schon ab 2.000 Euro eine ärztliche Untersuchung und / oder Hausarztbericht fordern. Aber sind ja jetzt auch alles keine Versicherer, welche eine tiefergehende Rolle spielen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leichte Erhöhung der Abschlussgrenzen für Schüler & Azubis
In Zuge dessen haben sich auch die maximalen Absicherungshöhen bei Schülern sowie Auszubildende leicht verschoben. Bisher lag nach unserer Kenntnis die maximale Absicherungshöhe bei 1.300 Euro (Schüler). Man passte sich somit dem Markt an, welcher recht eindeutig ebenso 1.500 Euro anbietet. Bei maximale Rentenhöhe bei Studenten hat sich nicht geändert, hier sind je nach Studiengang auch schon 2.000 Euro möglich.
Weiterhin ein böses Foul bei der Ausgestaltung für Schüler und Co….
Bitte berichtigt uns, aber der Onlinerechner wird nicht lügen. Zum einen kann eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall von maximal einem Prozent beantragt werden.
Kommt man dann anschließend zur Wahl der Beitragsdynamik. Wurde eine Leistungsdynamik von einem Prozent ausgewählt, ist wiederum nur eine garantierte Rentensteigerung von maximal drei Prozent möglich.
Nach unserem Kenntnisstand ohne Überprüfungsoption. Wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht? Schade, dass es keine Veränderungen durch das Update gab. Damit schießt sich die Swiss Life bei ganz vielen Interessenten eh direkt schon mal aus der engeren Wahl.
2. Einführung der Besserstufungsoption
Dass die Swiss Life durchaus lernen kann, sieht man nun an der eingeführten Besserstufungsoption. Schon bisher sagte die Swiss Life “Du kannst eigentlich deine Berufseinstufung überprüfen lassen, wir schreiben es aber nicht so nieder”. Das gefiel uns ja gar nicht, hatten wir in unserem großen Testbericht zur Swiss Life ja auch so niedergeschrieben. Nun gibt es das Recht, seine Berufseinstufung bei folgenden Ereignissen überprüfen zu lassen:
- Erstmalige Aufnahme einer anerkannten Berufsausbildung (auch duales-Studium) durch die versicherte Person (Schulabschluss an einer Regelschule vorausgesetzt)
- Erstmalige Aufnahme eines Vollzeit-Studiums durch die versicherte Person
- Erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen, freiberuflichen oder nicht-selbstständigen Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Person nach Abschluss einer anerkannten Ausbildung oder eines anerkannten Studiums
- Abschluss einer anerkannten beruflichen Weiterbildung (z. B. Fachwirt (Bachelor Professional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt (Master Professional), Meister) durch die versicherte Person
- Wechsel der Schulform bzw. der Sekundarstufe der versicherten Person
Das ganze ohne Gesundheitsprüfung. Hier würde uns besser gefallen, wenn es ohne Risikoprüfung stattfinden würde. Es könnte also sein, dass dich die Swiss Life trotzdem noch nach gefährlichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, dem Rauchverhalten oder ggf. dem BMI / Übergewicht fragen kann, da man es nicht explizit ausschloss.
Warum kombiniert man diese Besserstufungsoption nicht mit z.B. Erhöhung der Dynamik?
Die zu geringe Dynamik (Beitrags- sowie Leistung) haben wir ja gerade bei Schülern, Azubis und Studenten kritisiert. Die Besserstufungsoption geht in die richtige Richtung, da ein Student beim Berufseinstieg seine berufliche Einstufung überprüfen lassen kann. Warum kann dann ein Medizinstudent, welcher nun Assistenzarzt wurde, nicht einfach seine Beitragsdynamik erhöhen? Es gibt ja Vorreiter am Markt, insbesondere die LV 1871 durch Ihre Zukunftsgarantie (u.a. Erhöhung der Dynamik). Der Weg wäre jetzt nicht mehr weit. Auch Versicherer wie die Gothaer oder Bayerische lassen beim Berufseintritt die Dynamik erhöhen.
3. Auswahlmöglichkeit bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel
Schon seit 2016 bietet die Swiss Life eine Arbeitsunfähigkeitsklausel an. Schon eine lange Zeit, für diese eigentlich noch recht junge Klausel. Die Hauptneuerung ist sicherlich die Thematik, dass nun im Vitalschutz (also der Grundfähigkeitsversicherung) die Gelbe-Schein-Regelung ausgewählt werden kann. Aber das Update hatte auch für die BU-Versicherung etwas Neues mit dabei, was es nach unseren Kenntnisstand im Moment noch nicht gab.
- Die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Swiss Life kann 24 Monate
- Oder 36 Monate angewählt werden.
Weiterhin gut gelöst ist die Tatsache, dass nicht gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss.
Wobei dies mittlerweile schon Marktstandard ist, nur noch wenige Versicherer haben diese kundenunfreundliche Regelung in Ihren Bedingungen platziert, zuletzt hat die Canada Life im Sommer 2024 eine Verbesserung gemacht. Leider sind die HDI, Europa, Continentale und die Generali in unseren Augen noch auf dem Holzweg.
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4. Da sind wir am meisten gespannt - Update der Nachversicherung & Einführung Karrieregarantie
Den viel zu geringen Deckel von 2.500 Euro haben wir schon angesprochen. Wie würde jetzt die Swiss Life mit dem Update damit umgehen? Immerhin hat man sich nach eigenen Worten 18 Monate um das Update gekümmert. Zudem beobachten wir ja auch am Markt extrem positive Entwicklungen beim Thema Nachversicherung & Erhöhungsmöglichkeiten. Eine gute Regelung in dieser Hinsicht würde dafür sorgen, dass die Swiss Life auch stärker wieder bei uns in den Fokus rücken würde.
Erhöhung der normalen Nachversicherung auf 3.000 Euro
Im ersten Schritt gibt es für die normalen Gründe einer Nachversicherung wie Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung, Berufseinstieg und Co. eine Erhöhung von 2.500 Euro auf 3.000 Euro. Hm, es ist ok. Nicht Fisch, nicht Fleisch. Kann man sich darüber freuen oder auch zur Erkenntnis nehmen, dass dies nicht der große Schlag ist.
In Zuge dessen gibt es auch eine Verbesserung bei der Erhöhung. Künftig können bis zu 50 Prozent der Rentenhöhe beim Ereignis nachversichert werden. Sprich, von z.B. 2.000 auf 3.000 Euro. Das finden wir gut, da man endlich ein bisschen davon weggeht, von dem “maximal 500 Euro”. Jede Erhöhung muss natürlich wieder angemessen sein, aber das versteht sich von selbst.
Zudem gibt es weitere Gründe, die BU-Rente bei der Swiss Life zu erhöhen (mittlerweile gibt es 18 Ereignisse):
- Erstmalige Aufnahme einer anerkannten Ausbildung / eines Vollzeitstudiums
- Volljährigkeit
- Tod des Ehegattens / Lebenspartners (LPartG)
- Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb 36 Monate nach Geburt eines Kindes
Bei Berufseintritt (nach der Ausbildung oder Studium) kann sogar um 100 Prozent erhöht. Das ist gut. Eine Regelung, welche sich aber immer mehr durchsetzt. Somit kann der Student direkt von 1.000 auf 2.000 Euro erhöhen oder von 1.500 auf 3.000 Euro. Schon eine kleine Verbesserung. Zusammen mit der Berufsprüfungsoption bleibt der Eintritt ins Berufsleben also ein extrem wichtiges Ereignis, wo man sich unbedingt nochmals um seinen BU-Vertrag kümmern sollte.
Festzuhalten gilt aber, dass die 3.000 Euro nicht der große Sprung sind. Aber dafür gibt es ja jetzt eine Karrieregarantie, welche immer mehr Versicherer einführen…
Marketinggag verbesserte Nachversicherung für Humanmediziner
- Die Swiss Life wirbt für eine spezielle Nachversicherungsgarantie für Humanmediziner bis 5.000 Euro
- An sich gut, aber die Erhöhungsmöglichkeiten setzen voraus, dass es bei Antragsstellung eine ärztliche Untersuchung gab, diese möchten wir ja vermeiden
- Gut gedacht, schlecht gemacht
Einführung einer Karrieregarantiegarantie bei der Swiss Life
Juhu, mag man auf dem ersten Blick schreien. Auch die Swiss Life hat den Sinn einer Karrieregarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung erkannt und eingeführt. In dem Segment ist ja sehr viel Bewegung, ein kleiner Einblick:
- Im Sommerupdate der Bayerischen wurde die Nachversicherungsgrenze auf 4.000 Euro erhöht, Karrieregarantie bis zu 6.000 Euro.
- Recht identisch bei der Hannoverschen. Nachversicherung bis 4.000 Euro und Karrieregarantie bis 6.000 Euro
- Die Baloise bietet seit längeren 4.000 Euro an der Nachversicherung an, mit dem Update Anfang 2025 nun 6.000 Euro und 7.500 Euro für Kammerberufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer)
- Beim Erfinder der Karrieregarantie mit der LV 1871, hängt die maximale Höhe vom Beruf ab und kann bis zu 7.800 Euro betragen
- Selbst solche eher unscheinbare BU-Versicherer, wie die Stuttgarter oder die Signal Iduna, bieten die Kombination aus 3.000 Euro normaler Nachversicherung & 6.000 Euro Karrieregarantie an. Ähnliches auch beim Update des Volkswohl Bund 01 / 2025, auch wenn der Versicherer aus Dortmund die Karrieregarantie nicht als Karrieregarantie bezeichnet
Wir sind also extrem gespannt, was die Swiss Life aus dem Hut gezaubert hat. Was kam dabei heraus?
- 4.000 Euro.
Richtig gelesen. Die Karrieregarantie bei der Swiss Life geht jetzt bis 4.000 Euro. Zitieren wir hier mal die News der Swiss Life:
Neuerung „Karrieregarantie“: Es wird ab sofort neben der Nachversicherungsgarantie – obligatorisch in den Bedingungen verankert – noch eine weitere Chance geben, die bisher versicherte Rente in ihrer Höhe ohne erneute medizinische Risikoprüfung auszubauen: durch die neue, für alle einmal pro Jahr nutzbare Karrieregarantie. Sie erlaubt von nun an bei jeder Rentenhöhe, dass bei einer Gehaltssteigerung die BU- bzw. Grundfähigkeitsrente um denselben Prozentsatz erhöht werden kann – und das bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro monatlicher AKS-Rente. Bei Angestellten muss dabei eine Gehaltssteigerung von mindestens 5 % vorliegen (darüber hinaus existiert keine separate Obergrenze). Bei Selbstständigen muss eine Gewinnsteigerung (vor Steuern) von mindestens 5 % vorliegen (es gilt eine Obergrenze von 20 % je Erhöhung). Auch durch diese Innovation wird der lebensbegleitende Beratungsansatz gestärkt
Also der große Sprung ist das jetzt nicht, fast schon sehr enttäuschend für eine Neuerung eines eigentlich großen und guten BU-Versicherer für das Jahr 2025. Da traut man sich wirklich wenig zu.
5. Erhöhung der Akuthilfe von 12 auf 18 Monate
Eine Sofortleistung bei schweren Krankheiten nahm auch immer mehr Einzug in die Bedingungswelt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Grunde ist es aber nur ein vereinfachter Leistungsauslöser. Bei der Swiss Life gab es die Akuthilfe bisher für 12 Monate, dieser Zeitraum wurde um sechs Monate auf 18 Monate verlängert. Es gibt also schneller Leistung, wenn eine der folgenden Erkrankungen festgestellt worden sind:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Taubheit
- Verlust der Sprache
- Blindheit
Immer wichtig zu wissen: Die Leistung gibt es nicht on Top auf die BU-Rente, sondern wird immer angerechnet, wie man aus den Vertragsbedingungen entnehmen kann:
Erkennen wir zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend Leistungen wegen Berufsunfähigkeit an, verrechnen wir diese mit den erbrachten Leistungen wegen schwerer Krankheit. Daher prüfen wir schon bei Anmeldung von Leistungen wegen schwerer Krankheit auch Ihre Ansprüche auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
Es ist quasi ein vereinfachter Leistungsauslöser, eine Soforthilfe. Liest man sich nämlich die Definition von z.B. einer Krebserkrankung durch, wird ein Arzt i.d.R. sagen “Also mit dieser Erkrankung kann man eh nicht mehr arbeiten”. Es gibt schlichtweg nur schneller Leistung.
Natürlich wird es aber seltene Konstellationen geben, wo die Akuthilfe leisten würde, die BU-Versicherung nicht. Man denke an den Softwareentwickler, welcher wahrscheinlich schon noch arbeiten können wird, falls eine Taubheit einsetzt.
Somit eine leichte Verbesserung, wobei der Marktstandard oftmals schon bei 18 Monaten liegt.
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6. Fazit zum Update der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Swiss Life hat einen guten Zeitpunkt verpasst, wieder ein bisschen mehr im Konzert der Großen mitzuspielen. Das finden wir schade und die Aussage ist absolut ehrlich gemeint. Nachdem man 18 Monate an dem Update gearbeitet hat, kam doch bisschen wenig dabei raus (ok, wahrscheinlich geht die Aussage auch noch stärker in Richtung Grundfähigkeitsversicherung).
Prinzipiell mögen wir den Versicherer, aber normalerweise dürfte er weiterhin für den Großteil unserer Interessenten nicht in Frage kommen. Der Grund ist halt auch so banal wie einfach - es gibt am Markt einfach bessere Lösungen. Punktuell kann die Swiss Life (insbesondere bei Nicht Akademiker, hier sind ggf. künftig die Nachversicherungsmöglichkeiten ausreichend) in Betracht gezogen werden, in unsere engere Auswahl werden es die Schweizer hingegen nicht finden. Wir können uns zudem auch nicht vorstellen, dass die Risikoprüfung einen Sprung nach oben gemacht hat, um mit der aktuellen Spitzenklasse mitzuhalten.
Wir beobachten die Swiss Life aber weiterhin vom Seitenrand.