In diesem Update gibt es so viele Neuerungen, da ist es ja fast schon schwierig, den Überblick zu behalten. Auf der anderen Seite merkt man aber, dass es gegenüber der Marktspitze wirklich erheblichen Nachholbedarf gab und man in unserem umfangreichen BU-Vergleich nicht wirklich relevant gewesen ist.


1. Eine Vielzahl von Verbesserungen bei der Nachversicherung

Eines der größten Kritikpunkte von unserer Seite war die mangelnde Nachversicherung, sprich Erhöhungsmöglichkeiten. Sowohl von der Höhe her, als auch bei der Ausgestaltung. Sehen wir uns die Verbesserungen mal direkt im Einzelnen an.

Verzicht auf Risikoprüfung und nicht nur Gesundheitsprüfung

Bisher konnte die Universa beim Ziehen der Nachversicherung folgendes noch abfragen:

  • Die aktuelle berufliche Tätigkeit
  • Neue Hobbys, welche dazukamen
  • Raucherstatus
  • Geplante Auslandsaufenthalte 
  • Evt. sogar den BMI, sprich Körpergröße und Gewicht

Dies entfällt jetzt, wie man wunderbar im Auszug der Vertragsbedingungen sieht.

Es gibt zum einen den Hinweis, dass auf eine erneute Risikoprüfung & Gesundheitsprüfung verzichtet wird, ein paar Wörter weiter unten, wird dies auch kundenfreundlich noch konkretisiert. Löbliche Verbesserung, die aber halt mittlerweile marktüblich ist. Nichts, wofür man sich feiern muss. 

Einführung einer Karrieregarantie

Wenn die Universa eine Karrieregarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung einführt, dann ist selbige mittlerweile wirklich am Markt angekommen. Die Karrieregarantie sagt ja aus, dass man weiterhin seine BU-Rente erhöhen kann, wenn der eigentliche Rahmen der Nachversicherungshöhe schon ausgeschöpft ist. Soweit eigentlich supi, in der Praxis ist man aber sehr zurückhaltend. Zum einen bei der maximalen Nachversicherung, zum anderen bei der Karrieregarantie:

Leider wurde die generelle Höhe der maximalen Nachversicherung nicht angegangen. Diese ist weiterhin bei überschaubaren 2.500 monatlicher BU-Rente. Das ist schade, denn die Marktspitze liegt erheblich höher. 3.000 Euro ist normal, bei ganz vielen Versicherern sprechen wir mittlerweile sogar von 4.000 Euro (siehe die Updates der Hannoverschen, Bayerischen). Da traut man sich im Moment wenig ran.
Die Karrieregarantie selber sorgt dann für eine Verdopplung auf 5.000 Euro, was 60.000 Euro im Jahr entsprecht. Interessant ist vielleicht, dass es bei der Karrieregarantie nur einen Satz in den Bedingungen gibt. Bei anderen Versicherer ist es fast eine halbe Seite, wann diese geht und wann nicht. Bei so gut wie allen Versicherer muss sich das Gehalt um mind. fünf Prozent bewegen, bei der Universa sind es 3.000 jährliches Nettoeinkommen. Auch eine Möglichkeit. 

Weiterhin große Schwächen bei der finanziellen Angemessenheit

Ist der Verzicht auf die Risikoprüfung klar positiv und die Einführung der Karrieregarantie ein erster Schritt, tat sich leider nichts bei der finanziellen Angemessenheit.

Bis zu einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro werden 60 Prozent angerechnet, darüber hinaus 35 Prozent. So kann leider keine vernünftige Rentenhöhe erreicht werden, liebe Universa. 

Dass es zudem ein weiteres Ereignis zur Nachversicherung mit dem Berufseintritt gibt, erwähnen wir jetzt auch mal kurz.


2. Interessante Berufsgruppenwechselprüfung

Insbesondere für junge Personen ist eine gute Berufsgruppenwechseloption durchaus wichtig. Nicht ewig bleibt der Schüler Schüler und der Student macht früher oder später wohl auch mal seinen Abschluss. Wenn die darauffolgende, berufliche Tätigkeit erheblich günstiger wäre, beißt man sich in den Arsch, dass man zu viel für seinen Vertrag zahlt. Die Folge ist dann oft die Kündigung des Vertrages der Kunden, soweit es die Gesundheit zulässt. Übrig bleibt ein schlechteres Kollektiv. Auch aus diesem Grund loben wir, wenn eine Gesellschaft eine gute Berufsgruppenwechselprüfung anbietet. Die Universa macht dies jetzt:

Sehr interessant ist die Tatsache, dass man jederzeit eine Prüfung vollziehen kann. Es ist also nicht zeitlich eingeschränkt wie bei anderen Versicherern in den ersten fünf oder zehn Jahren, bei einem bestimmten Ereignis wie Berufseintritt oder ähnliches. Das ist sehr kundenorientiert, Daumen nach oben.
Recht eingeschränkt ist aber der Zeitraum, wann man die Prüfung seiner neuen beruflichen Tätigkeit überprüfen lassen kann. Nach sechs Monaten, aber nicht länger als zwölf Monate. Somit ein relativ enges Zeitfenster.

  • Wenn Du einen gefährlicheren Beruf als zu Beginn ausübst (einfachstes Beispiel = Als Schüler Realschule, nun Lehre als Maurer), ändert sich nichts. Auch bei der Universa muss eine neue berufliche Tätigkeit nicht nachgemeldet werden. Du kannst also nur besser fallen, nie schlechter. 

3. Die Beitragsdynamik wird etwas flexibler

Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für uns bekanntlich ein sehr wichtiges Vehikel, damit die BU-Absicherungshöhe mit der Inflation mitwächst. Auch wenn wir keine Freunde davon sind, aber manche Personen möchten die Dynamik aber öfters widerrufen bzw. zumindest die Option haben. Bisher konnte die Beitragsdynamik zweimal in Folge widerrufen werden. Nun hat man sich der mittlerweile marktüblichen Variante angeschlossen, dass die Dynamik der Beiträge bei der Universa unbegrenzt widerrufen werden kann. 

Leider bleibt die Beitragsdynamik aber generell in unseren Augen nicht gut gelöst. 

  • Zum einen endet diese zehn Jahre vor Vertragsende. Bei einem Endalter von 67 Jahren also mit 57 Jahren.
  • Zum anderen gibt es die bescheuerte Regelung, dass man ab einer erreichten BU-Rente von 2.500 Euro selber (!) prüfen muss, ob die Rentenhöhe angemessen ist.

Eine doch ziemlich bescheuerte Regelung. Dann kommt noch die schwache finanzielle Angemessenheit dazu. 

Nun gut, es gibt noch etwas zu tun für das nächste Update…

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4. Einführung einer Teilzeitklausel

Auch die Teilzeitklausel findet seit einigen Jahren immer mehr Einklang in den Vertragsbedingungen der Versicherer. Nun hat die Universa gleichgezogen und bietet nun auch die Teilzeitklausel an und wirbt mit folgenden Worten:

Mit Günstigerprüfung, um Teilzeitarbeitende nicht zu benachteiligen: sollte sich herausstellen, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, wird zusätzlich geprüft, ob die Teilzeittätigkeit drei oder mehr Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die versicherte Person trotzdem die vereinbarten Leistungen

Zitat: Auszug aus den Vertragsbedingungen 01 / 2025

So steht die Teilzeitklausel in den Vertragsbedingungen der Universa:

Kann im Einzelfall eventuell schon einen Mehrwert darstellen. Zumindest ist man bei den gleichen Vergleichsprogrammen nicht mehr rot, sondern grün 🙂.


5. Erhöhung der Absicherungsgrenzen & Anhebung ärztliche Untersuchung

Die Grenze der ärztlichen Untersuchung stieg von 2.000 auf 2.500 Euro

Die Universa war bisher einer der sehr wenigen Versicherer, welche ab einer Absicherungshöhe von über 2.500 Euro mtl. BU-Rente schon eine ärztliche Untersuchung forderte. Völlig weltfremd. Dies wurde nun leicht korrigiert und um 2.500 Euro erhöht.

Das ist jetzt sicherlich nichts, wofür man sich feiern lassen muss, da gefühlt 20 Gesellschaften mittlerweile erst ab 3.000 Euro eine ärztliche Untersuchung / Hausarztbericht und Co. fordern. So langsam verschwinden aber zumindest die Anbieter, welche ab 2.000 Euro schon mehr möchten, als nur die Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Schüler, Azubis, Studenten, Beamten - alle können mehr absichern!

Bisher sehr konservativ war die Universa bei den Absicherungshöhen unterwegs. Diese wurden jetzt angepasst mit:

  • Schüler können nun bis 1.250 Euro absichern
  • Bei Azubis steigt die Höhe ebenso auf 1.250 Euro
  • Bei Studenten steigt die Höhe von 1.000 auf 1.500 Euro 
  • Beamte dürfen sich auf freuen - Anhebung für den einfachen und mittleren Dienst (1.000 Euro), gehobenen Dienst (1.250 Euro) sowie den höheren Dienst (1.500 Euro).

Aber auch hier haben wir wieder die Tatsache, dass man sich dafür nicht wirklich feiern lassen muss. Schüler können bei fast jeden vernünftigen Anbieter mittlerweile 1.500 Euro absichern, bei Studenten sind es i.d.R. sogar 2.000 Euro. Beamte können bei den typischen Beamtenversicherern auch mehr absichern. Man passte sich leicht zum Positiven an, der große Sprung ist es nicht.

In diesem Zusammenhang sei aber noch erwähnt, dass nun Schüler schon mit 10 Jahren die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (respektive deren Eltern).


6. Einführung einer echten Dienstunfähigkeitsklausel

Beamten dürfen sich künftig freuen - es gibt nun endlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und keine unechte mehr.

Dieser Passus ist aber wohl nicht automatisch in jedem Vertragswerk inkludiert, sondern nur bei der Auswahl eines Beamten zu Beginn. Sprich, wenn man zu Beginn Schüler oder Student gewesen ist und man hat bei der Universa damals eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, gilt die Dienstunfähigkeitsklausel nicht. Das haben z.b. die Bayerische oder Signal Iduna besser gelöst, denn hier ist die DU-Klausel automatisch integriert. Bei der AXA (zur DBV) und der Allianz gibt es zumindest auch ein verbrieftes Wechselrecht (innerhalb einer gewissen Wechselfrist). 

Da Beamte jetzt aber nicht direkt zu unserer Zielgruppe gehören, holen wir nicht weiter aus (wir beraten schon Beamte, aber über das Internet möchten wir eher andere Berufsgruppen anziehen).


7. Leichte Anpassung der Berufsgruppen

Wie praktisch bei jedem Update, gibt es auch bei der Universa leichte Verschiebungen bei der Berufsgruppeneinstufung. Es wird aber auch mal teurer, wie man an folgender Tabelle (welche man im Portal der Universa fand) sieht:

Berufbisherneu
Altenpfleger23
Psychologe1++1
Verfahrensmechaniker2++2
Rettungssanitäter23
Polizeivollzugsdienst (mittlerer Dienst)3+2
Lehrer22++
Elektroniker2++1+
Medien-/Marketingexperte2++1+
Industriekaufmann2++2+
Entwicklungsingenieur11++
Jurist11++
Schreiner2+2
Verkäufer2+2
Ergotherapeut12++
Florist2++2+

Bitte beachte aber, dass es sich nicht um eine abschließende Auflistung handelt. Es sind auch Berufe betroffen, deren zugrundeliegendes Berufsbild ähnlich ist.


8. Weitere Verbesserungen der Universa BU

Zudem gibt es auch noch weitere Verbesserungen, welche für den einzelnen durchaus sinnvoll sein können. Listen wir mal auf:

  • Vollständige Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt als Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme einer Berufstätigkeit im Leistungsfall
  • Vertragsverlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze um bis zu 5 Jahre möglich
  • Verzicht auf Prüfung der Umorganisation bei Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern (vorher: 5)
  • Verbesserung der Kostenübernahme bei geforderten Untersuchungen (4 Sterne Hotel)
  • Erhöhung der Grenze für die Einkommensangabe im Antrag von jährlich mehr als 12.000 EUR auf mehr als 18.000 EUR BU-Rente

Weitere Verbesserungen in der Tarifvariante Premium

Bei der Universa haben wir ja bekanntlich (ok, es dürften die wenigsten wissen), den Umstand, dass es zwei Tarifvarianten gibt, mit der “Exklusiv” sowie der “Premium” Variante. In der Premiumvariante ist z.b. die oftmals beliebte Arbeitsunfähigkeitsklausel mit dabei, aber durch das Update kamen zwei weitere Punkte dazu mit:

  • Umorganisationshilfe bei Selbständigen: Erweiterung von 9 auf 12 Monatsrenten
  • Dread-Disease Klausel: im Falle bestimmter schwerer Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Verlust der Sprache) wird die abgesicherte BU Rente für 24 Monate geleistet

Das wollten wir jetzt nicht unerwähnt lassen.

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9. Fazit zum Update der Universa Berufsunfähigkeitsversicherung 2025

Ein sicherlich bitternotwendiges Update vonseiten des Nürnberger Versicherer. Vor einigen Jahren hätte uns der eine oder andere Punkt sicherlich noch mehr vom Hocker gehauen, jetzt schloss man nur die Lücke zur Spitzenklasse etwas. Uns selber fehlt aber die Phantasie als spezialisierter Versicherungsmakler im Bereich der BU-Versicherung, weshalb wir die Universa bei unseren Hauptzielgruppen wie MINTler, Ingenieure, Ärzte und Kammerberufler sinnvoll einsetzen können. Dafür gibt es einfach viel zu viel Konkurrenz am Markt, die einfach noch näher an den Bedürfnissen dieser Berufe ist.
Ab und zu beraten wir in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch soziale, handwerkliche und körperliche Berufe und dort taucht die Universa schon hin und wieder mit einem attraktiven Preis & Leistungsverhältnis auf. Sollten nicht DIE großen Karrieresprünge geplant werden, kann für den einen oder anderen die Universa im gezielten Einzelfall eine Möglichkeit sein. Angemerkt sei noch, dass vielleicht die Gesellschaft an sich mit Ihren kurzen Wegen, Vita und generellen Auftreten sicherlich etwas sympathischer ist, als manch anderer. Im PKV Bereich läuft es ja auch recht gut seit Jahrzehnten (Ausnahmen bestätigen die Regel).