1. Die Gesundheitsfragen sind endlich verbraucherorientierter!

So gern wir die Bayerische oft als Unternehmen haben (kurze Wege, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, es wird einem zugehört), so bescheiden fanden wir all die Jahre die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Angeblich waren wir die einzigen, die sich darüber beschwert haben, deshalb gab es auch nie soooo den Druck. Aber steter Tropfen höhlt den Stein oder wie war das?

Was haben wir bisher bei der Bayerischen und den Gesundheitsfragen kritisiert?

  • Offene Fragestellung über fünf Jahre mit “Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten oder Beschwerden“ für sämtliche Krankheitsbilder
  • Frage von zehn Jahren, ob man in einem Krankenhaus behandelt wurde (nicht nur stationär, sondern auch eine ambulante Sprechstunde)

Insbesondere die komplett offene Fragestellung über fünf Jahre fanden wir nicht mehr zeitgemäß. Wer von uns hatte in den letzten fünf Jahren mal keine Beschwerden der Wirbelsäule? Vom Couchpotato bis zum Marathon-Sportler dürfte jeder dabei gewesen sein. Interessenten & Kunden haben oft panische Angst, dass der Versicherer irgendwas im Leistungsfall findet. Das ist mitunter sogar die häufigste Angst mit “Ich hab in den Medien immer wieder mal gesehen, dass ein Versicherer die Leistung verweigert”. Das können wir zwar nicht wirklich nachvollziehen, aus diesem Grund gibt es ja auch die Rubrik der echten Leistungsfälle bei uns, aber das latente Gefühl schwingt halt immer wieder mal mit. 

Verbesserte Antragsfragen, mit einer Ausnahme bei der Bayerischen

Nun wurde unser Wehklagen endlich erhöht und nun gibt es folgende Antragsfrage:

Nun spricht man also nicht mehr darüber, ob man in den letzten fünf Jahren Krankheiten oder Beschwerden hatte, sondern Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen von einem Heilbehandler. Das ist soweit gut. Die Frage nach Beschwerden gibt es zwar weiterhin, mit

Bestehen oder bestanden in den letzten 6 Monaten in einem der vorstehend abgefragten Bereiche Beschwerden, ohne dass ein Arzt oder ein nichtärztlicher Therapeut aufgesucht wurde?

Quelle: Neue Antragsfrage Bayerische BU-Versicherung 09 / 2025

Aber diese ist auf ein halbes Jahr begrenzt, somit geht man ein bisschen den Trend der LV 1871, Baloise oder HDI mit. Wir finden einen kurzen Abfragezeitraum nach Beschwerden übrigens fair - für beide Seiten. Immerhin gilt es das Versichertenkollektiv zu schützen. Niemand hat wirklich Lust auf Beitragserhöhungen in der BU-Versicherung, geschweige denn von einer bescheidenen Leistungsfallabwicklung. Aber in beide Richtungen bewegen wir uns mit der BU-Versicherung, denn die Prämien sind in unseren Augen mittlerweile zu günstig geworden. Wenn dann noch die Schleusen geöffnet werden (vereinfachte Annahme), dann kann dies langfristig zu Problemen führen. Deshalb sind wir für einen guten Balanceakt an verbraucherfreundlichen Gesundheitsfragen, die aber nicht die Tore komplett öffnen.

Tipp

Bitte habe generell keine Angst vor einer Ja-Antwort

  • Suche nicht panisch nach Möglichkeiten, um eine Ja-Antwort zu umgehen.
  • Gib den Gefahrenumstand im Zweifel einfach an und gut ist.
  • Gib dem Versicherer schlichtweg davon Kenntnis über das Gesundheitsdatenbeiblatt, Eigenerklärungen und ggf. Atteste. 
  • (Fast) Unglaubwürdiger wäre es, wenn es nur Nein-Antworten geben würde (diese gesunden Interessenten gibt es aber auch natürlich).
  • Im Leistungsfall bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, da Du dem Versicherer Kenntnis über den "Gefahrenumstand" gegeben hast. 

Wie gesagt - nicht in Panik verfallen, nicht unbedingt nach Aktionen mit verkürzten Abfragezeiträumen suchen, es gibt ja mittlerweile genügend Anbieter mit Abfragezeiträumen von nur drei Jahren (siehe die Updates der Canada Life oder Gothaer). Bei Versicherern mit normalen Gesundheitsfragen dürfte langfristig das Kollektiv schon etwas besser sein. Klar, jede normale Annahme ist besser als z.B. eine Ausschlussklausel Psyche wg. einer Psychotherapie von vor vier Jahren, aber wenn Du relativ gesund bist, dann kannst Du durchaus etwas Mehrarbeit auf Dich nehmen. 

Bei der Frage nach der Psyche verharrt man aber im alten Schema und hat weiterhin folgende Gesundheitsfrage:

Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Beschwerden der Psyche (z.B. Angst-/Anpassungsstörung, Depression, Neurose, Essstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS, ADHS), Schmerzsyndrom, Schlaflosigkeit, akute Belastungsreaktion, Burnout-Syndrom, psychosomatische Störung, Suizidversuch)?

Quelle: Neue Gesundheitsfrage Bayerische BU-Versicherung 09 / 2025

Man merkt vonseiten der Bayerischen total die Angst um das Kollektiv. Auch wenn wir als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt BU Sachwalter des Kunden sind, können wir den Versicherer etwas verstehen. Auch bei unseren Leistungsfällen sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund für einen Leistungsfall. Trotzdem hätten wir uns über eine Verkürzung auf drei oder sechs Monate gefreut. Was man unbedingt der Bayerischen zugute halten muss - diese prüft die Thematik der Psyche sehr individuell, immerhin arbeitet man auch mit einer Psychologin zusammen, die sicherlich einen etwas anderen Blick besitzt, als die normale Risikoprüfung. Wir haben bisher zwecks Psyche bei der Bayerischen gute Erfahrungen bei der anonymen Risikovoranfrage gemacht. 

Grundsätzlich aber ein positiver Schritt. Von den BU-Versicherern, welche wir in der engeren Wahl für unsere Kunden haben, hat jetzt somit nur noch die Nürnberger in unseren Augen kundenunfreundliche Gesundheitsfragen. Das wird hoffentlich auch noch irgendwann. 

  • Der Begriff Cannabis nahm nun auch Einzug im Antrag der Bayerischen, nämlich unter der Abfrage des Drogenkonsums

Gute und wichtige Änderung im Update - Haken daran!


2. Mehr Möglichkeiten zur Nachversicherung

Der Vergleich der verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten ist bei uns in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, da in diesem Segment noch wirklich “Würze” und echte Unterschiede vorhanden sind. Vor allem für junge Personen wie Schüler, Studenten und Jungakademiker / Personen mit Karriereambitionen ist die Thematik sehr wichtig, um langfristig eine bedarfsgerechte Absicherung zu bekommen - ohne jedes Mal wieder neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Im letzten Sommer Update 2024 vonseiten der Bayerischen hat man die Thematik der Nachversicherung ja aufgegriffen und völlig neu gestaltet. Erhöhung bis 4.000 Euro, darüber hinaus wurde eine Karrieregarantie für bis zu 6.000 Euro eingeführt. Ein guter Wert, welcher 2025 schon aber gar nicht mehr Spitze ist - denn die Baloise sowie die Gothaer haben die Karrieregarantie für Kammerberufe (wie z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Apotheker) sowie Ingenieure (nur Gothaer) auf 7.500 Euro angehoben. Mächtig was los. Vorab sei gleich mal gesagt, an der Höhe hat sich jetzt vonseiten der Bayerischen nichts geändert. Es gibt nun aber weitere Gründe für eine Erhöhung mit:

  • Eintritt der Volljährigkeit, sprich, man wird 18 Jahre alt.
  • Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit innerhalb 36 Monate nach der Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
  • Durchführung Versorgungsausgleich zulasten der versicherten Person.
  • Erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen, nicht-selbstständigen und unbefristeten Vollzeittätigkeit.
  • Zudem gilt auch der Abschluss als IHK-Fachwirt sowie Techniker als Grund für eine Erhöhung.

Wie man hier sieht, befinden wir uns natürlich etwas in einem sehr spezifischen Bereich, in der Praxis dürften die Klassiker wie Berufseinstieg nach dem Studium, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung oder Immobilienfinanzierung die häufigsten Gründe sein. Wir freuen uns aber für unsere Kunden, wenn es mehr Möglichkeiten gibt, auch wenn dies natürlich wieder etwas “Vergleichsrechner getrieben” ist - je mehr Möglichkeiten, desto positiver wird es dargestellt. Ganz nett in der Praxis finden wir aber die Thematik der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit. Während der Elternzeit kann oftmals nicht so viel abgesichert werden, wie es später eigentlich erforderlich wäre. Da ist es gut, wenn man seine BU-Rente dann ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen kann.

Bei der Bayerischen ist es zudem so, dass es sogar keine erneute Risikoprüfung gibt, sprich, man verzichtet auch auf die Frage nach gefährlichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, der aktuellen beruflichen Tätigkeit, dem Rauchverhalten oder ggf. Übergewicht (über die BMI Frage). Abgesichert werden können bei der Bayerischen im Moment 60 Prozent des Bruttojahresgehalt - das ist derzeit eine gängige Regelung.


3. Verbesserte berufliche Besserstellung bei Schülern & Weiterbildung

Je jünger, desto wichtiger ist die berufliche Besserstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Leben lang bleibt man kein Grundschüler, aber auch diverse Fortbildungen kann es über all die Jahre geben. Nun gibt es zwei neue Möglichkeiten, wie Du deine Berufseinstufung überprüfen lassen kannst - evtl. wird ja der Beitrag dann günstiger. 

Folgende zwei neue Ereignisse gibt es zur Besserstellung:

  • Das Schulkind wechselt die Schulform - z.B. von Grundschule auf die Realschule oder auch vom Gymnasium in die gymnasiale Oberstufe.
  • Die versicherte Person schließt eine anerkannte Fortbildung wie Facharztausbildung, Meister, IHK-Fachwirt oder den Techniker ab. 

Insbesondere die erste Thematik finden wir aber sehr wichtig und erleben dies auch immer wieder in der Praxis. Immerhin spielt die Thematik der Schüler BU-Versicherung bei uns eine sehr bedeutsame Rolle. Zum einen für den eigenen Kundenbestand, zum anderen werden wir über die diversen Suchmaschinen und mittlerweile auch die KI wie ChatGPT oder Perplexity gefunden. Eifrige Eltern sind ja (zurecht) sehr dahinter, die Besserstellungsoption zu ziehen. Das coole aus Kundensicht ist ja - es gibt keine berufliche Nachmeldepflicht in der BU-Versicherung. Sprich, schafft das Kind den Sprung von der Grundschule in das Gymnasium nicht, so bleibt aber weiterhin die günstige Prämie des Gymnasiasten langfristig bestehen, auch wenn man später “nur” auf die Realschule wechselt und später einen Beruf mit höheren “Gefahren” ausübt, wie z.B. Erzieher oder Schreiner. Für das Versicherungsunternehmen natürlich ein kleines Risiko für das Bestandskollektiv, für den Kunden aber ne coole Sache. 

  • Nun hat die Bayerische aber ähnlich gute Regelungen wie die Spitze am Markt.
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4. Kleine Verbesserungen für Beamte

Beamte sind traditionell eine Hauptzielgruppe der Bayerischen. Das erkennt man relativ einfach daran, dass jeder Vertrag automatisch immer (!) eine Dienstunfähigkeitsklausel mit dabei hat. Man muss diese also nicht extra auswählen, es gibt dafür keine eigene Tariflinie oder dergleichen. Somit haben viele Kunden eine automatische DU-Klausel im Vertrag, obwohl Sie diese niemals benötigen werden. 

Mit diesem Update gab es folgende leichte Verbesserungen & Möglichkeiten für (angehende) Beamte:

  • Lehramtsstudenten können künftig auch den Baustein Teildienstunfähigkeit auswählen. 
  • Beim relativ beliebten Dienstanfängerbonus wurde die Altersgrenze von 35 auf 40 Jahre angehoben. Der Dienstanfängerbonus ist für Beamte auf Probe sowie Widerruf durchaus sehr wichtig und sollte durchaus in Erwägung gezogen werden. 
  • Für die Nerds: Bei Beamten: Verzicht auf den Zusatz "im öffentlichen Dienst" - die Bedingungen wurden also etwas gestrafft.

Soldaten gehören bekanntlich nicht unserer Zielgruppe, aber die der Bayerischen. Für diese sehr spezielle, aber sehr bedeutsame Zielgruppe gibt es ebenso zwei Verbesserungen:

  • Verlängerungsgarantie bei der BU für Soldaten: Bei Ausscheiden (nicht gesundheitliche Gründe) innerhalb von sechs Monaten + anschließender mind. zweijähriger Tätigkeit, ist eine Anpassung der Berufsgruppe und Leistungsdauer (an den neuen Beruf) möglich, das ganze wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Zudem gibt es nun auch eine Wechseloption in den Tarif BU Protect Bundeswehr für Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung. 

Schon sehr spezifisch, aber da die Bayerische eine der sehr, sehr wenigen Versicherer ist, welcher sich auf Soldaten und Angehörigen der Bundeswehr spezialisiert hat, sind solche Verbesserungen noch wichtiger im speziellen Fall - es fehlt ja schlichtweg eine “Markt” an weiteren, guten Versicherer in diesem Bereich.


5. Leichte Verbesserung der Wiedereingliederung im Tarif Prestige

Vorher müssen wir kurz ausholen. Bei der Bayerischen gibt es den speziellen Baustein “Prestige”, der vor allem einen Mehrwert besitzt - es gibt den Verzicht auf die konkrete Verweisung. Diese Thematik nahm spätestens nach dem Update des HDI Anfang 2024 merklich zu, die Branche beäugt sehr kritisch den Verzicht auf die konkrete Verweisung. Anders als der HDI, hat die Bayerische aber ein Preisschild daran hängen - der Tarif Prestige (welcher den Verzicht auf die konkrete Verweisung für die meisten Berufe bietet) hat einen Mehrpreis von ca. 18-20 Prozent. 

Im Tarif Prestige gibt es aber zwei weitere Mehrwerte, welche kurz erwähnt werden:

  • Einmalige Soforthilfe von bis zu drei Monatsrenten (maximal aber 6.000 Euro)
  • Eine Wiedereingliederungshilfe von bis 12.000 Euro (maximal sechs Monate a 2.000 Euro BU-Rente)

Bei letzterer Thematik gab es den Nachteil, dass die Berufsunfähigkeit bei der Bayerischen mind. drei Jahre laufen musste (sprich, der Leistungsfall), bevor die Wiedereingliederungshilfe greifen würde. Mit dem aktuellen Update gibt es nun den Verzicht auf die Voraussetzung, dass die Berufsunfähigkeit mind. drei Jahre anhielt. Hoffen wir mal alle, dass niemand von den Lesern jemals diese Leistung benötigt 🙂.


6. Weitere, kleine Verbesserung im Update der Bayerischen

Einige weitere Klarstellungen sowie Verbesserungen gibt es mit:

  • Schülerklausel: Berücksichtigung der Ausstattung des Schulgebäudes im Leistungsfall. Hier passte man sich auch etwas der Marktspitze an. Leistungsfälle bei Schülern dürften aber nur sehr selten vorkommen, aber im Vergleich macht sich eine Klarstellung gut. 
  • Nun können die Beiträge auch für bis zu 24 Monate gestundet werden, wenn man ein Sabbatical (somit eine Auszeit) macht. Klingt in der Theorie immer toll, in der Praxis aber selten sinnvoll. Die Beiträge müssen nämlich komplett zurückbezahlt werden. Zumindest aber zinslos.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Kunde von einer selbständigen BU-Versicherung in eine Basisrente mit BU wechseln, sofern die Bayerische zu diesem Zeitpunkt so eine anbietet. Für uns bekanntlich weniger relevant, da wir nicht die großen Freunde der Kombi aus Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung sind. 

Die Netto-Beitragsgarantie wird wieder nur für ein Jahr festgesetzt. Wenn uns nicht alles täuscht, gab es bisher eine Garantie für fünf Jahre. Wir haben dies ja kritisch gesehen (analog zur Zürich Variante mit “Unsinn - die Beitragsgarantie der Zurich in der Berufsunfähigkeitsversicherung”).

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7. Fazit zum kosmetischen Update der Bayerischen

Für uns übertrumpft die Neugestaltung der Gesundheitsfragen vor allem dieses Update. Endlich etwas kundenfreundlicher formuliert, aber das eigene Kollektiv weiterhin sehr im Auge. Ein erster, guter Schritt - so kann die Bayerische mit einem noch besseren Gefühl vermittelt werden. Die weiteren Verbesserungen sind teilweise sehr nischig, was aber im Einzelfall durchaus ein Vorteil sein könnte. Teilweise wurden einige Lücken zu den absoluten Top-Anbietern geschlossen. Die Bayerische spielt bei uns weiterhin eine große Rolle, wir haben bei dem Versicherer ein gutes Gefühl. Die Bayerische ist in der BU-Versicherung zwar durchaus innovativ, aber macht nicht jeden Blödsinn mit - es gibt halt kein “Hauptsache Umsatz steigern, sondern das Kollektiv ist uns wichtig”. Ein Gedanke, der uns durchaus gefällt.