Kundenfrage: Was ist eine Günstigerprüfung in der BU-Versicherung?
| Berufsunfähigkeit
Ein engagierter Kunde hat uns in seiner Beratung gefragt, was denn die Günstigerprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sei? Es geht hierbei auch nicht um seine eigene BU-Versicherung, sondern um die Absicherung seiner beiden Kinder, die derzeit in der Schule sind. Die Idee einer frühzeitigen Absicherung der Schüler BU ist natürlich sehr gut, aber es gab noch einige Fragezeichen, die auch absolut berechtigt waren. Immerhin gibt man über all die Jahre sehr viel Geld aus, es werden über die Laufzeit Zehntausende von Euro sein, um eine Statusabsicherung (nichts anderes ist die BU-Versicherung) zu bekommen.
1. Der Weg zur Frage nach der Günstigerprüfung - kleiner Einblick in die Beratung
Gesundheitsfragen in der BU beantwortet, anonyme Risikovoranfrage gestartet, drei normale Annahmen bekommen bei drei angefragten Versicherer, mit der LV 1871, Bayerische und Baloise. Das Kind war hierbei am Gymnasium, noch keine Oberstufe. Die Baloise schloss unser Kunde relativ bald aus (aus persönlichen Gründen), so blieb die Entscheidung zwischen der LV 1871 und der Bayerischen. Eine Wahl, die wir ja auch sehr gut finden. LV 1871 passt nicht für alle Schüler (siehe ja auch unser Artikel Warum die LV 1871 BU-Versicherung nicht immer erste Wahl ist!), aber in dieser Konstellation sehr gut, da schon am Gymnasium, der Vater Arzt und somit wird das Kind wohl auch mal einen akademischen Beruf ausüben. Hier hat die LV 1871 ja sehr gute Erhöhungsmöglichkeiten, diese müssen aber halt immer nachgezogen werden (Zukunftsgarantie). Die Bayerische hat spätestens seit dem Update im Sommer 2024 sehr stark aufgeschlossen und hätte auch immer eine DU-Klausel mit dabei, so dass man sich niemals mehr die Frage “Benötige ich als künftiger Beamter eine Dienstunfähigkeitsklausel?” beschäftigen, falls man beruflich so einen Weg einschlägt.
Die Frage mit der Günstigerprüfung kam aus dem Grund hervor, dass der Interessent unsere Internetseite sehr intensiv durchforstete und über den Prestige Baustein der Bayerischen stolperte (dieser verzichtet ja später mal auf die konkrete Verweisung). Anbei der Auszug der echten Kundenmail:
Die Tabelle stimmte (zum damaligen Zeitpunkt) natürlich und auch die Aussage ist ebenso korrekt, dass die BU umso günstiger ist, je früher man beginnt. Jedes Jahr des günstigeren Eintrittsalters spart Geld & zudem hat man natürlich auch eine längere & sofortige Absicherung. Auf den ersten Blick mag man als Laie aber sagen “Hach, dann warte ich noch, wenn mein Sohn dann fertig studiert hat oder schließe wieder eine BU ab”. Letzteres kann vielleicht sinnig sein, wenn die Tarife dann so viel besser und anders sind, aber sollte nicht das Ziel sein, diese Strategie ist weniger zielführend, da ja auch die Fristen der Falschangaben & vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung von vorne beginnen. Aber bleiben wir bei dem Gedanken.
In der nächsten Mail folgte die Frage nach der Günstigerprüfung
Wir zitieren jetzt mal:
Wie ist das denn mit einer Günstigerprüfung? Also, wenn es jetzt in die gymnasiale Oberstufe ginge, später ins Studium usw...besteht bei diesen Schritten die Möglichkeit, eine Senkung des Beitrages prüfen zu lassen, weil Studenten der Informatik z.B. billiger sind als Schüler?…und gibt’s da Unterschiede zwischen LV und Bayerischer?
Da sind wir jetzt also beim Thema :-).
2. Was ist die Günstigerprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Günstigerprüfung ist eigentlich nur ein anderer Begriff für eine “berufliche Besserstellung”. Diese sagt nämlich aus, dass man - je nach Versicherer - die Berufseinstufung überprüfen lassen kann. Sprich, es erfolgt eine Prüfung, ob die Beiträge günstiger werden. Das ist insbesondere für junge Personen sehr wichtig, denn man bleibt bekanntlich nicht für ewig ein Schüler, Student oder Auszubildender.
Da bei unserem Kunden die LV 1871 und die Bayerische in die engste Auswahl kamen, schauen wir uns bei beiden hier die Günstigerprüfung an.
So ist die Günstigerprüfung der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung:
Was gilt für die Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung?
Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausüben:
- Wechsel der Schulform,
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
- Erstmalige Beginn einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Berufseintritt
Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse bleiben unverändert
Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze sind dabei ausgeschlossen.
Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor
Bei der LV 1871 finden wir im Abschnitt zur Zukunftsgarantie also die Möglichkeit, dass die versicherte Person seine Berufseinstufung bei diversen Ereignissen überprüfen lassen kann. Das wäre z.B. im aktuellen Fall auch ein Wechsel der Schulform vom Gymnasium auf die gymnasiale Oberstufe und später natürlich auch wieder ins Studium der Informatik, wie von unserem Kunden angesprochen. Das ganze erfolgt ohne erneute Risikoprüfung, was nochmals besser ist als “nur” ohne erneute Gesundheitsprüfung. Es erfolgt also keine erneute Prüfung nach dem Rauchverhalten, geplanten Auslandsaufenthalte, neuen, ggf. gefährlichen Hobbys oder dem BMI (z.B. Übergewicht).
Wenn wir schon dabei sind - bei der sogenannten Zukunftsgarantie der LV 1871 hat man auch weitere Möglichkeiten, die man teilweise aktiv nutzen sollte.
- Beim Einstieg ins Berufsleben kann die Beitragsdynamik von drei auf fünf Prozent erhöht werden, ebenso kann man zwischen den Dynamikformen der LV 1871 wechseln (unser Tipp - Vorjahressumme).
- Die LV 1871 hat bekanntlich eine atmende Obergrenze bei der Nachversicherung - mit jedem Berufswechsel wird auch diese erhöht.
- Besondere Erhöhungsmöglichkeit bei Eintritt ins Berufsleben (Erhöhung um 150 Prozent der bisherigen Absicherungshöhe)!
- Bestehende Ausschlussklauseln können überprüft werden (wie z.B. Gelenke, Wirbelsäule, Allergien). Gab es eine Ausschlussklausel Psyche, musste dies vorher aber individuell vereinbart worden sein.
- Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann nachträglich eingebaut werden.
- Ebenso kann auch das Pflegepaket eingeschlossen werden.
Bei der LV 1871 findet man also nicht die Situation vor, dass man einmal die BU abschließt und sich nie mehr darum kümmer muss/sollte. Die Zukunftsgarantie ist ein mächtiges Werkzeug, muss aber innerhalb von zwölf Monaten gezogen werden.
Im obigen Fall ist aber sicherlich die entscheidende Nachricht - man bleibt nicht ewig in der Berufsklasse “Schüler Gymnasium” sitzen. Man sichert sich also mit dem frühzeitigen Abschluss schon das Eintrittsalter und natürlich auch den Gesundheitszustand.
Was ist, wenn ich später einen gefährlicheren Beruf ausübe?
Sehr interessante Frage, denn nicht immer wird man beruflich einen “ungefährlicheren” Beruf ausüben.
- In unserer Anfrage wäre auch das Szenario, dass man vom Gymnasium wieder auf die Realschule geht, durchaus möglich. Müsste dies dann nachgemeldet werden?
- Nein, denn es gibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Nachmeldepflicht. Man kann also nie schlechter eingestuft werden, nur besser. Selbst, wenn Du dem Versicherer nun die Ausbildung als Maurer melden würdest - es ändert nicht (außer bei sehr schlechten Bedingungswerken, wie man Sie derzeit 12 / 2025 noch bei der Ergo oder Continentale vorfindet).
- Zudem gibt es auch keine Nachmeldepflicht bei neuen Erkrankungen oder Hobbys. Nach Vertragsabschluss spielen diese also keine Rolle.
Bei der Bayerischen gibt es folgende Günstigerprüfung in der BU-Versicherung:
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung, ein nachträglicher Einschluss oder eine nachträgliche Erhöhung der Beitragsdynamik möglich?
Sie haben das Recht, die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu lassen und die Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen oder eine bestehende Beitragsdynamik zu erhöhen (Erweiterungsgarantie), wenn
- die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von § 2 Absatz 10 die Schulform bzw. in die gymnasiale Oberstufe wechselt oder
- die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von § 2 Absatz 10 nach erfolgreichem Schulabschluss erstmals ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beginnt oder eine unbefristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder
- die VERSICHERTE PERSON als Student im Sinne von § 2 Absatz 9 nach erfolgreichem Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums erstmals eine unbefristete oder eine auf zwei Jahre befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder
- die VERSICHERTE PERSON als Auszubildende im Sinne von § 2 Absatz 8 nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung erstmals eine unbefristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder
- die VERSICHERTE PERSON eine anerkannte Fortbildung (z. B. Facharztausbildung, Meister, IHK-Fachwirt, Techniker) erfolgreich abgeschlossen hat.
…….
Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie gelten zusätzlich folgende Regelungen:
die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und der nachträgliche Einschluss oder die nachträgliche Erhöhung der Beitragsdynamik erfolgt auf Antrag in TEXTFORM. Dieser muss innerhalb von zwölf Monaten nach Wechsel der Schulform / in die gymnasiale Oberstufe, Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, Wechsel in die unbefristete oder in die auf mindestens zwei Jahre befristete Berufstätigkeit oder erfolgreichem Abschluss einer anerkannten Fortbildung bei uns eingegangen sein;-das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und auf nachträglichen Einschluss oder nachträgliche Erhöhung der Dynamik kann während der VERSICHERUNGSDAUER jeweils nur einmal ausgeübt werden;
Bei der Bayerischen gab es mit dem Herbstupdate 09 / 2025 nun auch die Verbesserung, dass schon während der Schulzeit eine berufliche Besserstellung beantragt werden kann. Das ist gut. Somit gibt es nun auch eine saubere und gute Günstigerprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Großer Nachteil: Diese kann - anders als bei der LV 1871 - nur einmal während der gesamten Laufzeit angewandt werden.
Bietet jede Gesellschaft eine Günstigerprüfung an?
- Nein, das nicht. Im Laufe der Jahre wurde die berufliche Besserstellung aber immer besser, die Versicherer überboten sich etwas.
Zu beachten gilt aber, dass es durchaus Szenarien gibt, wo eine Günstigerprüfung nicht mehr möglich wäre. Das könnte z.B. folgendes sein:
- Es gab schon einen Leistungsfall, sprich einen Antrag auf BU-Rente oder auch die AU-Klausel wurde gezogen
- Ab und an kann die Besserstellung nur bis zu einem gewissen Alter gezogen werden.
- Der Antrag kam durch eine (stark) verkürzte Gesundheitsfragen oder einer Dienstobliegenheitserklärung zustande.
- Der BU-Vertrag kam durch die Ausübung einer Wechseloption zustande.
Kann alles sein, muss aber nicht.
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3. Je jünger, desto wichtiger ist die Günstigerprüfung in der BU-Versicherung!
Es ist also ganz wichtig zu verstehen, dass man auf keinen Fall abwarten sollte, mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, nur weil man in einigen Jahren einen Beruf, Studiengang oder Schulform besitzt, die günstiger wäre, als der aktuelle Stand. Zieh bitte also immer die Günstigerprüfung des Vertrags, das extremste Beispiel wäre sicherlich die Schüler BU der LV 1871 ab sechs Jahren, wo das Kind automatisch erstmal Grundschüler wäre. Danach ist der Weg offen und die berufliche Einstufung kann - muss aber nicht - mitwandern.
- Bei der Auswahl der passenden BU-Versicherung für Schüler & junge Personen, sollte die Günstigerprüfung & berufliche Besserstellung also durchaus eine Rolle spielen.




