Benötige ich als künftiger Beamter eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Oder genügt meine bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vorher schauen wir uns aber die Frage an, was der Vorteil einer Dienstunfähigkeitsklausel ist.
1. Das ist der Vorteil einer Dienstunfähigkeitsklausel!
Vorab möchten wir aber allgemein etwas Aufklärungsarbeit machen. Zunächst ist es nämlich so, dass jede Dienstunfähigkeitsversicherung erstmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zu 99,5 Prozent ist das Wording identisch, sprich, die Bedingungen. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung kommt aber ein kleiner, unscheinbarer, aber trotzdem bedeutender Absatz mit dazu.
Das Wording der Bayerischen zur Dienstunfähigkeitsklausel:
Beamtenklausel:
Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER. Übt der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
Bei der Bayerischen ist es zudem so, dass jeder versicherte Kunde, der die normale Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen besitzt, automatisch eine Dienstunfähigkeitsklausel drin hat. Egal, welcher Beruf. Ob Schüler, Student, Erzieher, Apotheker oder Zahnarzt. Das ist auch bei anderen Versicherern so, darauf kommen wir aber noch zu einem späteren Zeitpunkt. Bei der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies nicht so, hier muss man explizit den Tarif mit einer Dienstunfähigkeitsklausel auswählen.
So wird die Dienstunfähigkeitsklausel der Allianz beschrieben:
Was ist Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen?
Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen umfasst die allgemeine Dienstunfähigkeit nach Absatz 1 und - wenn Sie Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit vereinbart haben - die Teil-Dienstunfähigkeit nach Absatz 2: (
1) Allgemeine Dienstunfähigkeit
Wenn die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
• in den Ruhestand versetzt wird, somit aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet und
• fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält, liegt allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt.
Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die →versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
• entlassen wird, das Beamtenverhältnis also beendet wird,
• die zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten und
• die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann.
Wie bereits geschrieben, muss bei der Allianz extra der Tarif der Dienstunfähigkeitsversicherung ausgewählt werden, dieser ist auch etwas teurer. Personen, die seit 2021 eine Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, hätten aber eine Wechseloption von der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung in die Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz - ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ersten zwölf Monaten.
Was sind jetzt die Vorteile einer Dienstunfähigkeitsklausel?
Aufmerksame Leser werden es beobachtet haben - eine Dienstunfähigkeitsklausel ist schlichtweg ein vereinfachter Leistungsauslöser. Der Versicherer prüft also nicht mehr selber, ob man dienst- bzw. berufsunfähig ist, sondern man schließt sich dem Votum des Dienstherrn an. Vereinfacht gesagt:
- Wird man aus gesundheitlichen Gründen als Beamter entlassen, so leistet auch eine (gute) Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne eigenem Prüfverfahren.
Man kann also sagen, dass die Dienstunfähigkeitsklausel ein vereinfachter Leistungsauslöser ist. Nüchtern gesehen sehen viele die DU-Klausel aber als nur bedingten Mehrwert an, denn es kann eigentlich keinen theoretischen Fall geben, wo der Kunde dienstunfähig ist, aber nicht berufsunfähig. Es lässt die Definition einfach nicht zu. Bitte beachte aber trotz Dienstunfähigkeitsklausel, dass der Versicherer im Leistungsfall auch weiterhin das Thema “Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung” (sprich Falschangaben) intensiv prüft. Der DU-Versicherer würde leisten, wenn man aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen wird, aber trotzdem wird geprüft, ob der Vertrag ordnungsgemäß zustande kam. Somit führt auch bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung kein Weg daran vorbei, die Gesundheitsfragen sauber und ehrlich zu beantworten, idealerweise wird vorher natürlich auch eine anonyme Risikovoranfrage gemacht.
Berufsunfähig ist viel wahrscheinlicher als dienstunfähig.
Es wäre aber durchaus möglich, dass man schon seit längerer Zeit berufsunfähig ist, aber nicht dienstunfähig. Wir allen wissen (offen oder hinter vorgehaltener Hand), dass die Mühlen des Beamtenapparates langsam laufen. Bis da jemand aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen wird, kann es sehr lange dauern. Was in vielen Fällen auch gut ist - nehmen wir nur eine schwere Krebserkrankung an. Rein menschlich ist es nachvollziehbar, dass der Vorgesetzte sagt “So ein schweres Schicksal, da möchte ich nicht entscheiden und der Person auch noch finanziell schaden, wir geben eh so viel sinnfreies Geld aus”. Bei Krebserkrankungen leistet wiederum die Berufsunfähigkeitsversicherung i.d.R. sehr zügig.
Der entscheidende Unterschied liegt im Nachweisverfahren:
Während der Versicherer bei einer normalen BU oft monatelang prüft, macht er es bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel kurz.
- Es genügt die medizinisch begründete Versetzung in den Ruhestand.
- Legst du die Entlassungsurkunde und das amtsärztliche Zeugnis vor, sind dem Versicherer die Hände gebunden.
- Er verzichtet vertraglich auf sein eigenes Prüfrecht und muss zahlen. Punkt.
Beachte, dass die Entlassung auch aus medizinischen Gründen erfolgen muss
Denkt man zurück, an die 90er Jahre und die Privatisierungswelle von z.b. der Deutschen Telekom, Deutschen Post der Deutschen Bahn, wurden Tausende Beamte einfach aus dem Dienstverhältnis entlassen, um Geld zu sparen. Manch Versicherer hatte damals die Klausel drin, dass dieser leisten muss, wenn man aus dem Dienstverhältnis entlassen wird. Grund praktisch egal. Das brach dem einen oder anderen Versicherer fast das Genick.
Mittlerweile ist es daher üblich, dass in der Definition immer ein “aus gesundheitlichen Gründen” steht. Es kann im Laufe der Jahrzehnte sicherlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Staat / das Land vielleicht eine Rolle rückwärts macht und den Staatsapparat etwas verschlankt. Wer weiß, zumindest gibt es die theoretische Möglichkeit. Hier würde es dann keine Leistung aufgrund der Dienstunfähigkeitsklausel geben, es fehlt einfach der medizinische Hintergrund.
2. Ich hab schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung, soll ich in eine Dienstunfähigkeitsversicherung wechseln?
Diese Frage wird uns mittlerweile immer häufiger gestellt, da der Lebensweg zwar eine Verbeamtung eigentlich nicht vorsah, aber man trotzdem wie die Jungfrau zum Kinde kam, teilweise auch bei Akademikern wie wissenschaftliche Mitarbeiter, Informatiker, Rechtsanwälte (die dann Richter werden) und Co. - natürlich benötigt unser Land auch diese Berufe beim Staat und daher ist es nachvollziehbar, dass man nicht an Lehrer, Finanzbeamte, Polizisten oder den typischen Verwaltungsbeamten denkt.
Ob man seine Berufsunfähigkeitsversicherung “eintauschen” soll gegen eine Dienstunfähigkeitsversicherung? So schaut ab und an eine Anfrage bei uns aus:
“Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung, werde nun Beamter und die BU ist ohne DU-Klausel - macht dies eigentlich noch Sinn?”
Es kommt für uns darauf an, welchen Vertrag du besitzt. Es gibt hier für uns zwei Szenarien:
A: “Ich hab vor nicht allzu langer Zeit eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen”
Das passiert uns immer wieder mal. Als Student oder Berufseinsteiger dachte man noch nicht an eine Verbeamtung, nun steht diese an (wenngleich erst auf Probe / Widerruf). So bekommen wir dann immer wieder Nachfragen, wie man denn jetzt weiter verfahren soll und ob seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht irgendwie sinnfrei ist, denn vom Kumpel aus dem Dorfverein hat man gehört, dass nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen würde. Dass dies Blödsinn ist, haben wir ja schon festgestellt.
Grundsätzlich ist unser Tenor: Hast du eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung in den Händen, so gibt es eigentlich wenig Gründe, jetzt in Panik zu verfallen. Unsere Meinung ist eher, dass du diese weiterhin behalten sollst. Es ist schlichtweg zwar deine Entscheidung, aber wir geben dir jetzt einige Beweggründe an die Hand:
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist praktisch nur ein vereinfachter Leistungsauslöser, leisten muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung früher oder später aber genauso.
- Bei deiner BU-Versicherung hast du ggf. Summen abgesichert, welche mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht möglich sind. Bei Beamten gibt es ja Pauschalgrenzen in der DU, da man ja eine Versorgung vom Dienstherren hat (bis auf die ersten Jahre). Oftmals bist du gerade in einer wichtigen Lebenssituation, mit Gründung einer Familie und / oder einer Immobilienfinanzierung - da ist es durchaus sinnvoll, in dieser Lebensphase lieber mehr Absicherung als zu wenig zu haben, falls das Leben nicht so läuft, wie es sein sollte.
- Ggf. ist der BU-Schutz auch bei weitem günstiger, als ein aktueller Abschluss (wobei es nie um den Preis gehen sollte).
- Bei einem Neuabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung müssen auch wieder neue Gesundheitsfragen beantwortet werden, die Fristen der Falschangaben beginnen von vorne.
- Ebenso wird hoffentlich die technische Ausgestaltung deiner BU sehr passend sein. Manche Beamtenberufe können gar nicht bis Endalter 67 Jahre versichert werden, bei deiner BU ist es hoffentlich der Fall.
Wir sprechen hier jetzt vor allem auch von normalen Beamtenberufe. Bei einigen Berufsgruppen bei Beamten wie Polizisten, Justizvollzugsangestellte oder Feuerwehrlern kann eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel hingegen sinnvoll sein, wir sprechen in unseren Überlegungen aber von dem überwiegenden Teil der normalen Beamtenberufe (dürften sicherlich mind. 80 Prozent sein).
Ganz wichtig ist auch die Phase deiner Verbeamtung:
Wichtig: Der Status entscheidet über „Entlassung“ oder „Ruhestand“. Ein ganz wichtiger Punkt, den du nicht vergessen darfst: Bist du noch Beamter auf Widerruf oder auf Probe (also meist in den ersten 5 Jahren), wirst du bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. Du fällst dann in die gesetzliche Rentenversicherung zurück und hast meist noch gar keinen Anspruch. Was bedeutet das für deine bestehende BU? Die gute Nachricht: Eine gute BU leistet ja auch, wenn du ausgesundheitlichen Gründen entlassen wirst (da du dann meist auch berufsunfähig bist).
In dieser Phase hast du keine Absicherung vom Dienstherrn (außer bei Dienstunfällen). Deine BU muss also hoch genug sein, um deinen Lebensunterhalt komplett zu decken. Sobald du Beamter auf Lebenszeit bist (und die 5 Jahre Wartezeit erfüllt hast), greift die Mindestversorgung des Dienstherrn (sehr grob von ca. 1.800 € bis 1.900 € brutto). Dann sieht der Bedarf wieder anders aus.
Vorsicht vor unseriösen Vermittlern!
- Es gibt einige Vermittler, die sagen, dass deine BU-Versicherung wertlos ist, wenn diese keine DU-Klausel besitzt. Das ist natürlich Blödsinn.
- Diese Sätze hört man meistens von Personen, die für eine Gesellschaft (Versicherungsvertreter) arbeiten, die angeblich auf Beamte spezialisiert sind. Aber auch von normalen Versicherungsvermittlern, die unbedingt versuchen, den Vertrag schlecht zu machen, um einen neuen Vertrag platzieren zu wollen.
- Es ist sehr wichtig, dass du hier kühlen Kopf bewahrst und dich nicht beeinflussen lässt. Es gibt einfach zu viele hanebüchene Falschaussagen….
- Lass dich auch nicht verleiten, von “Testsiegern in der BU / DU” - denn diese gibt es wie Sand am Meer, es ist eine ganze Industrie daraus geworden.
Es gibt also wenig Gründe, warum man in Panik verfallen sollte, wenn man eine gute (!) Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.
Die Alte Leipziger (klar, kommt vom Versicherer, klärt aber gut auf) beschreibt es auch recht gut in einer Mitteilung:
Von daher, behalte bitte einen kühlen Kopf.
Hast Du bereits eine BU? Lasse jetzt Deinen bestehenden Vertrag kostenlos & unverbindlich überprüfen!
- Nachteilige Klauseln im Vertrag?
- Falsche Gesundheitsangaben beim Abschluss?
- Zu wenig BU-Rente abgesichert bzw. zu kurze Laufzeit?
- Zu teure Beiträge als Akademiker?
- Der BU-Markt hat sich in den letzten Jahren stark verändert und vor allem verbessert. In vielen Fällen können wir für Dich eine bessere Alternative finden! Oder eine 2-Vertrags-Lösung empfehlen, falls Dein bestehender Vertrag zu geringe Erhöhungsmöglichkeiten bietet.
- Nur 60% der von uns geprüften Verträge bestehen unseren gründlichen BU-Check.
B: “Ich hab eine recht alte Berufsunfähigkeitsversicherung, teilweise noch aus Kindheitstagen”
Im obigen Szenario gingen wir davon aus, dass du eine oder zwei (vielleicht hat ja eine Aufteilung auf zwei Versicherer damals Sinn gemacht) BU-Versicherungen sehr leistungsstark gewesen sind - vom Tarif und der technischen Ausgestaltung. Aber recht häufig bekommen wir auch Anfragen, ob jemand eine alte BU besitzt, die teilweise noch von den Eltern abgeschlossen wurde.
Hier sieht dann unser Statement etwas anders aus.
- Es ist recht wahrscheinlich, dass die Konfiguration des vorhandenen Vertrages nicht gut ist. Sei es ein zu geringes Endalter (z.B. 60 Jahre), eine minimale Beitragsdynamik und keinerlei Inflationsschutz im Leistungsfall (sprich, keine garantierte Rentensteigerung).
- Zudem hat dein BU-Vertrag wahrscheinlich auch eine zu geringe Absicherungshöhe.
- Die Bedingungen sind teilweise noch veraltet und einfach nur schlecht. Diese Mischung erleben wir, wenn der Vertrag etwas älter war (die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich in den letzten Jahren extrem gemausert) und damals auch ein Versicherer ausgewählt wurde, der halt auch eine BU anbietet, diese aber nicht im Fokus hat (gibt es heutzutage immer noch).
- Zudem kann es sein, dass die Beiträge viel höher wären, als bei einem Neuabschluss, trotz höherem Eintrittsalter. Berufe im Büro, insbesondere mit akademischem Hintergrund, durften massiv von Preissenkungen profitieren.
Ganz salopp kann man folgendes sagen: Kommst du in unsere Beratung bzw. in die eines guten Versicherungsmaklers und es würde Sinn machen, das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nochmals neu anzugehen, dann gilt das auch um die Thematik der Dienstunfähigkeitsklausel. Hier kann man dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und einerseits die Ausgestaltung besser machen und zudem gleich die DU-Klausel einbauen.
Deine Gesundheit muss natürlich mitspielen!
- Ein Wechsel sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn deine Gesundheitshistorie mitspielt.
- Praktisch jeder alte & schlechte Vertrag ist noch besser, als z.B. ein aktueller Vertrag mit einer Ausschlussklausel der Psyche (dem Hauptgrund für den Leistungsfall).
- Von daher entscheidet vor allem deine eigene Gesundheitshistorie, ob du dich mit einem Neuvertrag beschäftigen sollst oder nicht.
Es kommt also für uns darauf an, welche Berufsunfähigkeitsversicherung du besitzt und welchen genauen Beamtenjob (Lehrer & Verwaltungsbeamte ist etwas anderes als bei der Berufsfeuerwehr) du ausübst.
- Wenn du generell mit einer Dienstunfähigkeitsklausel besser schläfst, dann sollte dein Schlaf vorgehen. Wir begleiten deinen Vorgang natürlich gerne, möchten aber halt nur aufzeigen, dass diese nicht unbedingt notwendig ist.
3. Ich bin noch kein Beamter, schließe es aber nicht aus, dass ich mal einer werde!
Jetzt kommen wir zu einer weiteren Situation, insbesondere bei jungen Menschen, die vielleicht gerade noch in der Schule sind, in der Ausbildung (gedanklich aber andere berufliche Ideen haben), im öffentlichen Dienst sind oder während des Studiums. Man schließt es nicht aus, dass man verbeamtet wird. Wie sollte man dann vorgehen?
Der ideale Weg für künftige Beamte für eine gute Dienstunfähigkeitsklausel!
Eigentlich relativ banal. Zuerst solltest du darauf achten, ein starkes Bedingungswerk in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherer auszuwählen, welcher auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung besitzt. Hierbei gibt es aber zwei große Unterschiede:
- Es gibt Versicherer, die automatisch in jedem Vertragswerk eine DU-Klausel besitzen
- Bei anderen Gesellschaften gibt es nach der Verbeamtung oft 12 Monate Zeit, in einen Tarif mit Dienstunfähigkeitsversicherung zu wechseln - ohne Gesundheitsfragen & Risikoprüfung (bis auf den Beruf).
Anbei eine Übersicht über die BU-Anbieter mit und ohne eine automatische Dienstunfähigkeitsklausel:
Würde man uns so direkt fragen, bevorzugen wir Anbieter, welche direkt eine DU-Klausel dabei haben. Der Grund hierfür ist sehr einfach erklärt:
- Beim Formwechsel der BU auf die DU muss der neue (Beamten) Beruf angegeben werden. Dieser kann mitunter teurer werden, in manchen Konstellationen geht die Absicherung dann auch nicht bis 67 Jahre.
Schließt man direkt bei einem Anbieter mit automatischer DU-Klausel ab (wie bei der Condor, Dialog, Bayerische oder Signal Iduna), muss dieser Wechsel nicht erfolgen. Ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher sehr sinnvoll, denn neben starken Bedingungen, einer guten Nachversicherung, sauberen Gesundheitsfragen kommt nun auch die Frage nach der passenden DU-Klausel hinzu.
Zudem gibt es auch noch ein tief menschliches Problem - wir könnten uns vorstellen, dass die versicherten Kunden es schlichtweg vergessen, dies dem Versicherer zu melden. Wenn wir davon Kenntnis haben, machen wir uns natürlich eine Wiedervorlage bzw. in unserem Jahrescheck fragen wir auch berufliche Veränderungen ab, aber trotzdem kann der Deutsche natürlich das “Unliebsame” Thema Versicherungen beiseiteschieben, ein Jahr geht schneller vorbei, als dads man denkt.
Helfen können Dir vielleicht auch folgende beiden Artikel:
- Kann man als Student eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
- Kann man eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon als Schüler abschließen?
Die Aussagen in beiden Artikeln gelten natürlich auch für Auszubildende und Junge Erwachsene, welche sich gerade mit der Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung und einer möglichen Verbeamtung in naher oder ferner Zukunft beschäftigen.
4. Fazit zur Notwendigkeit einer DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir hoffen, wir haben dir einfach nüchterne und faktenbasierte Gründe genannt, weshalb deine Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin eine gute Lösung sein kann, obwohl du nun Beamter bist. Höre bitte nicht auf manches “Wirtshausgeschwätz” und lass dich nicht unter Druck setzen, falls zufällig ein Versicherungsvertreter einer Gesellschaft, die angeblich auf Beamte spezialisiert ist, vor der Tür steht. Angst machen ist hier oftmals das einzige Argument, hier musst du standhaft bleiben. Es gibt natürlich Konstellationen, wo es durchaus sinnig ist, dass man sich mit einer (speziellen) Dienstunfähigkeitsklausel beschäftigen sollte (insbesondere Polizisten, Justizvollzugsangestellte, Berufsfeuerwehrler), aber der Großteil der Beamten gehen doch einem normalen Büroalltag nach.
- Möchtest du den Weg zur passenden Dienstunfähigkeitsversicherung gehen, begleiten & beraten wir dich natürlich gerne. Wir werden dir einen bestehenden und guten Schutz nicht ausreden.
Zusammenfassung: Wann du handeln solltest als Beamter!
❌ Behalte deine BU (kein Wechsel nötig), wenn:
- Du einen gesunden, leistungsstarken Vertrag hast.
- Du „nur“ Verwaltungsbeamter oder Lehrer wirst (kein Vollzugsdienst, Polizist, etc).
- Deine Gesundheitshistorie mittlerweile Einträge hat, die einen Neuabschluss erschweren.
✅ Prüfe einen Wechsel / eine Ergänzung, wenn:
- Du Polizist, Feuerwehrmann, Zollbeamter oder im Justizvollzug tätig wirst (Spezielle DU-Klausel notwendig!).
- Dein alter Vertrag leistungsschwach oder zu teuer ist.
- Du besonderen Wert auf die Teil-Dienstunfähigkeit legst.
- Du noch gesund bist und bei einem Versicherer mit „automatischer Wandlungsoption“ bist, diese aber verpasst hast.




