Investment-BU: So investierst du deine BU-Überschüsse steuerfrei in ETFs
Geld zurück bei der BU? Der Trick mit der steuerfreien Auszahlung & Beitragsrückgewähr einfach erklärt.
Das Wichtigste zur Investment-BU auf einen Blick
- Steuerfreie Auszahlung: Das angesparte Guthaben gilt als Risikogewinn / Beitragsrückgewähr und wird am Laufzeitende i.d.R. komplett steuerfrei ausgezahlt.
- Geld zurück in der BU durch Fonds-Überschüsse: Der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag wird nicht verrechnet, sondern als Überschüsse in Investmentfonds (ETFs) angelegt – die moderne Form der Beitragsrückgewähr in der BU (nicht zu verwechseln mit der Kombination Altersvorsorge & BU)
- Kapitalchance statt „Geld weg“: Durch die Fondsanlage entstehen gute & hohe fünfstellige Beträge, abhängig von Laufzeit und ETF-Entwicklung – ideal für alle, die langfristig investieren wollen.
- Wenige Anbieter mit Investment-Option: Nur wenige Versicherer ermöglichen eine BU mit ETF-Investment.
- Sinnvoll für Personen, die gerne in Aktienfonds investieren und die BU-Überschüsse als Investment nutzen möchten – unabhängig von klassischen, unflexiblen Kombi-Produkten (BU mit Altersvorsorge).
Einige Interessenten kommen ein bisschen mit der Erwartungshaltung von uns, dass man von der Berufsunfähigkeitsversicherung doch wieder etwas zurückbekommen müsste, falls man kein Leistungsfall wird. Daraufhin gibt es von uns eher die trockene Rückfrage mit “Bekommst du auch Geld zurück, falls du keinen Schaden in der Wohngebäudeversicherung, Kfz-Versicherung oder nicht stirbst in der Risikoleben? Dann ist es erstmals ruhig.
Generell ist die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut wie eine Risikoversicherung. Bleibt man gesund und wird keiner unserer echten BU-Leistungsfälle, gibt es kein Geld zurück. Wird man berufsunfähig, ist man wiederum heilfroh, eine gute Absicherung zu besitzen.
Eine BU-Versicherung funktioniert nur im Kollektiv
Wenn jeder, der nicht berufsunfähig wird, sein Geld zurückbekommt, kann eine Versicherung keine BU-Rente bezahlen. Diesen Grundsatz kann kein Versicherer umgehen. Dabei ist das Risiko für einen BU-Leistungsfall hoch und eine Rentenzahlung kann schnell Summen von mehreren hunderttausend Euro über die Jahre erreichen. Daher ist der Beitrag für eine BU auch relativ hoch, aber auch eine der wichtigsten Versicherungen in deinem Leben.
1. Was mit der Überschussverwendung NICHT gemeint ist - Kombination Altersvorsorge mit der BU-Versicherung
Damit wir zu Beginn gleich mal die Begrifflichkeiten richtig ordnen: Wir meinen nicht, dass du deine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nun koppeln solltest mit einem Altersvorsorgevertrag. Davon sind wir eher nicht soooo die Freunde davon, wie man auch im Artikel “Kombination Berufsunfähigkeit mit Altersvorsorge / Basisrente sinnvoll?” nachlesen kann. Nach unserer Erfahrung macht diese Kombination nur in sehr wenigen Konstellationen überhaupt Sinn, welche wie folgt sein können:
- Man möchte z.B. die verkürzten Gesundheitsfragen des HDI innerhalb der Basisrente, damit man eine BU-Absicherung zu normalen Bedingungen anstatt z.B. einer Ausschlussklausel Psyche oder Wirbelsäule aufgrund von Vorerkrankungen bekommt.
- Aufgrund einer sehr hohen BU-Rente streut man etwas und nutzt die Vorteile der Kombi aus Basisrente und BU (z.B. beim Wunsch von 8.000 Euro mtl. BU-Rente bei einem Gutverdiener, wo zwei normale Verträge vorherrschen und man als dritten Vertrag jetzt eine Kombination zum Steuern sparen in Erwägung sieht.
Wie man sieht, sind das eher exotische Fälle und nicht die Norm. Insbesondere die Basisrente wird sehr häufig “falsch angepriesen”. Man besitzt zwar Steuervorteile, aber später muss man die Auszahlung faktisch (fast) komplett versteuern und man kommt zudem nie mehr ans Geld ran. Bitte verwechsle in diesem Artikel die Überschussverwendung in Investmentfonds auch nicht mit der Gothaer Invest BU, die ist etwas anders aufgebaut, ebenso natürlich auch die Canada Life (welche einen festen Bruttobeitrag besitzt).
Die Verwendung der Überschüsse innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ganz anders und flexibler aufgebaut.
Ist der Hauptvorteil nicht die Beitragsübernahme für die Altersvorsorge und die eingebaute Dynamik?
- Unsere klare Haltung: Diese These hält sich hartnäckig, wird aber oft genutzt, um unflexible Pakete zu verkaufen. Während diese Kombination früher mangels Alternativen oft sinnvoll erschien, raten wir dir heute fast immer dazu, deine Berufsunfähigkeitsversicherung und deine private Altersvorsorge sauber voneinander zu trennen.
- Die moderne Lösung: Falls du sicherstellen willst, dass deine Beiträge zur Altersvorsorge im Leistungsfall nicht nur übernommen werden, sondern sogar steigen (um die Rentenlücke zu schließen), ist der sogenannte BU-Airbag das Mittel der Wahl.
- Anbieter: Diese intelligente Option findest du mittlerweile bei vielen Top-Gesellschaften, etwa der Allianz, dem Volkswohl Bund, der BarmeniaGothaer, HDI oder der LV 1871.
- Deine Vorteile durch Flexibilität: Du gewinnst massive Freiheit in der Gestaltung. Du kannst beide Verträge unabhängig voneinander anpassen, stunden oder wechseln. Das ist essenziell für deinen Lebensweg, da sich deine steuerliche und berufliche Situation zwischen Anstellung, Selbstständigkeit oder Auszeiten stark wandeln kann.
- Der Steuer-Aspekt: Das oft genannte Steuerargument für Kombi-Produkte zieht nicht wirklich. Die gleichen steuerlichen Effekte erzielst du auch mit einer separat abgeschlossenen Basisrente (Rürup) – einzig den BU-Beitrag kannst du dann nicht von der Steuer absetzen, dafür musst du die BU-Rente im Leistungsfall aber auch quasi nicht versteuern (nur den niedrigen Ertragsanteil).
Fazit: Es gibt heute kaum noch valide Gründe, sich in ein starres Kombi-Korsett zwängen zu lassen. Die Trennung verschafft dir die Freiheit und Transparenz, die du für deine langfristige Lebensplanung brauchst.
2. Die Überschussverwendung in der BU einfach erklärt!
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zum einen den Nettobeitrag, zum anderen den Bruttobeitrag. Meistens stößt du aber nur auf den Nettobeitrag, auch genannt Zahlbeitrag. Wir zeigen dir zeigen dir den Unterschied anschaulich:
Nettobeitrag vs. Bruttobeitrag in der BU: Der Unterschied auf einen Blick
| Merkmal | Nettobeitrag (Zahlbeitrag) | Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) |
|---|---|---|
| Synonyme | Zahlbeitrag, zu zahlender Beitrag | Tarifbeitrag |
| Definition | Das ist der Betrag, der tatsächlich jeden Monat von deinem Konto abgebucht wird | Das ist der kalkulierte Maximalbeitrag, den der Versicherer theoretisch verlangen darf. |
| Wie entsteht er? | Er entsteht, indem der Versicherer die erwirtschafteten Überschüsse sofort abzieht (Sofortverrechnung). | Er wird vom Aktuar sehr vorsichtig kalkuliert („Sicherheitspuffer“ für schlechte Zeiten). |
| Ist er garantiert? | Nein. Wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet, kann dieser Beitrag steigen (bis maximal zum Bruttobeitrag). | Ja (i.d.R.). Er bildet die vertragliche Obergrenze, bis zu der erhöht werden darf.* |
| Analogie? | Der reduzierte „Sale-Preis“, den du heute an der Kasse zahlst. | Der durchgestrichene „Listenpreis“ (UVP) auf dem Etikett. |
| Wichtig für dich | Entscheidend für deine monatliche Liquidität heute. | Entscheidend für die Sicherheit, dass der Beitrag auch in 30 Jahren noch stabil ist. |
In der jüngeren Geschichte gab es auch schon Fälle, wo die Überschüsse gesunken sind und sich der Nettobeitrag somit dem Bruttobeitrag annähern. Eine kleine Auflistung:
- Die WWK hat 2016 und insbesondere 2018 den BU-Beitrag massiv angehoben bzw. die Überschüsse reduziert.
- Bei der Generali gab es auch Ende der 2010er eine Reduzierung um knapp zehn Prozent.
- Ebenso bei der Hanse Merkur sowie der Universa in den 2010er Jahren.
Eine Erhöhung über den Bruttobeitrag (da auf den Paragraph 163 verzichtet wurde) ist uns noch nicht bekannt in der jahrzehntelangen Geschichte zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Je nach Anbieter gibt es bis zu drei Arten, die Überschüsse zu verwenden. Diese zeigen wir dir mal auf:
Wohin mit den Überschüssen? Die drei Varianten im Vergleich
| Art der Verwendung | 1. Sofortige Verrechnung (Der Klassiker) | 2. Anlage in Investmentfonds / ETFs (Die Rendite-Chance) | 3. Bonusrente (Zusätzliche Rente) |
|---|---|---|---|
| So funktioniert es | Die Überschüsse werden sofort vom Bruttobeitrag abgezogen. Du zahlst nur den reduzierten Nettobeitrag. | Du zahlst den Bruttobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag fließt in Investmentfonds oder ETFs und wird am Laufzeitende ausgezahlt | Du zahlst den Bruttobeitrag. Die Überschüsse erhöhen deine BU-Rente (z. B. 1.000 € garantiert + 300 € Bonus = 1.300 € Gesamt). |
| Vorteil | ✅ Niedrigste monatliche Belastung. Du hast sofort mehr Liquidität auf dem Konto | ✅ Steuerfreies Kapital am Ende: Bleibst du gesund, erhältst du eine Auszahlung. Da diese meist als Risikogewinn gilt, ist sie i.d.R. steuerfrei. | ✅ Anfangs höhere BU-Rente für einen günstigen Beitrag |
| Nachteil | ❌ Geld ist „weg“, wenn du nicht berufsunfähig wirst (reine Risikoversicherung). | ❌ Höhere monatliche Kosten (Bruttobeitrag). Das Endkapital schwankt mit der Börse. | ❌ Gefährlich: Die Bonus-Rente ist nicht garantiert! Sinken die Überschüsse, wird deine Rente gekürzt |
| Unsere Meinung | ⭐ Preis-Leistungs-Sieger: Perfekt für alle, die flexibel bleiben und wenig zahlen wollen | 📈 Der „Geld-zurück-Joker“: Attraktiv, wenn du diszipliniert Vermögen aufbauen willst und die Chance auf eine steuerfreie Auszahlung nutzen möchtest. | ⚠️ Vorsicht: Wir raten ab. Verlasse dich nur auf die garantierte Rente. |
3. So funktioniert die steuerfreie BU-Beitragsrückgewähr in der Praxis
Jetzt blicken wir mal direkt aus der Praxis in das steuerfreie Investieren. Nehmen wir einen Maschinenbauingenieur an, mit 30 Jahren und Endalter 67 Jahren, welcher 3.000 Euro bei der Alten Leipziger absichern möchte. Volle Beitragsdynamik, zwei Prozent garantierte Rentensteigerung.
- Der monatliche Zahl-/Nettobeitrag würde bei 99,48 Euro liegen.
- In dieser Variante entrichten wir aber den Bruttobeitrag von 127,55 Euro.
Somit wird die Differenz aus 127,55 Euro und 99,48 Euro (28,07 Euro) in Investmentfonds fließen, die Alte Leipziger nennt dies auch Cash-Back. Die Auswahl kann frei erfolgen, das wird aber noch ein eigener Absatz.
“Wie viel” kommt später dabei heraus bei der Überschussverwendung Investment?
Nehmen wir jetzt einfach vier verschiedene Hochrechnungen an - von sehr pessimistisch bis optimistisch.
| Angenommene Wertentwicklung | Vertragsstand |
|---|---|
| Minus zwei Prozent | 8.999 Euro |
| Plus zwei Prozent | 18.321 Euro |
| Plus sechs Prozent | 42.907 Euro |
| Plus acht Prozent | 68.324 Euro |
Es können ja ganz normale & weltweite ETF´s ausgewählt werden, von daher ist es Szenario von sechs Prozent an Wertentwicklung mehr als normal. Somit würde die Person mit Endalter 67 Jahren dann knapp 43.000 Euro an Auszahlung erhalten. Im Antrag & Vertragsbedingungen bei der technischen Ausgestaltung findet man folgende Informationen Schwarz auf Weiß bei der Alten Leipziger:
Die Überschussverwendung findet in diesem Beispiel in einem Vanguard ETF statt, bei der Überschussleistung wird mit sechs Prozent hochgerechnet. Ein durchaus mehr als realistischer Wert.
Warum ist die Auszahlung bei der Fonds-Variante steuerfrei?
Anders als bei einer Lebensversicherung wird hier kein Sparvorgang besteuert. Da du über die Jahre den vollen Bruttobeitrag aus deinem versteuerten Nettoeinkommen gezahlt hast, betrachtet das Finanzamt die Auszahlung am Ende in der Praxis als Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge (Risikogewinn). Solange die Auszahlungssumme niedriger ist als die Summe deiner insgesamt eingezahlten Beiträge (was bei einer Risikoversicherung wie der BU fast immer der Fall ist, da der Risikoschutz Geld kostet), fällt keine Steuer an. Du bekommst dein Geld also brutto für netto zurück – ein echter Vorteil gegenüber einem privaten Depot!
Unter normalen Umständen ist also die komplette Auszahlung steuerfrei und man kann wirklich von einer “Geld-Zurück Garantie” sprechen, auch wenn dies natürlich etwas reißerisch klingt. Beim Angebot der Allianz sieht man es recht gut, dass die eingezahlten Beiträge höher sind, als die Wertentwicklung und somit ist eine Steuerfreiheit gegeben.
Angemerkt sei, dass die Differenz bei der Allianz zwischen Netto vs. Bruttobeitrag eher niedrig ist, deshalb wird hier auch nicht sooo viel angelegt.
Die Alte Leipziger beschreibt es in Ihren Werbematerialien auch nochmals recht gut und anschaulich mit dem “CashBack”:
Nochmals die steuerliche Seite erklärt:
Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der 3. Schicht ist die Auszahlung der angesammelten Überschüsse (egal ob verzinslich oder in Fonds) somit in der Regel steuerfrei.
Die Auszahlung gilt steuerlich meist nicht als Kapitalertrag, sondern als „Risikogewinn“ bzw. Beitragsrückgewähr. Da die Summe der ausgezahlten Überschüsse am Ende fast immer niedriger ist als die Summe aller gezahlten Bruttobeiträge über die gesamte Laufzeit (denn der Großteil ging ja für den Risikoschutz drauf), entsteht steuerlich kein „Gewinn“. Es fließt also nur dein eigenes, bereits versteuertes Geld zurück.
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4. Welche Versicherer bieten eine Investment-BU und Beitragsrückgewähr an?
Man mag es kaum glauben, aber es sind nur sehr wenige Versicherer, die es anbieten. Mag sein, dass es für den Versicherer zu komplex ist, die Stückzahlen zu gering oder was auch immer. Selbst die große Nürnberger Versicherung hat im Zuge des Updates 01/2025 die Überschussverwendung in Investmentfonds abgeschafft, obwohl diese einer der Vorreiter gewesen ist. Somit ist die Anzahl relativ überschaubar & wir geben Dir einfach eine Liste von den gängigen Versicherern an die Hand.
Übersicht Anbieter mit Überschussverwendung Investmentfonds
| Überschüsse in Investmentfonds möglich | Nicht möglich |
|---|---|
| ✅ Allianz | ❌ AXA |
| ✅ Alte Leipziger | ❌ Baloise |
| ✅ Generali | ❌ Bayerische |
| ✅ LV 1871 (kompliziert, nur mit alten AVB´s) | ❌ Canada Life (anderes System) |
| ✅ Signal Iduna | ❌ Condor |
| ✅ Stuttgarter | ❌ Continentale |
| ✅ Universa | ❌ Debeka |
| ✅ Volkswohl Bund | ❌ DEVK |
| ✅ Württembergische | ❌ Dialog |
| ❌ Ergo | |
| ❌ Gothaer | |
| ❌ Hannoversche | |
| ❌ Hanse Merkur | |
| ❌ HDI | |
| ❌ HUK-Coburg | |
| ❌ LVM | |
| ❌ Nürnberger | |
| ❌ Swiss Life | |
| ❌ WGV | |
| ❌ WWK | |
| ❌ Zurich |
Wie man sieht, im sehr überschaubaren Bereich und es ist teilweise natürlich auch ein bisschen ein Glücksspiel, ob genauer der Anbieter für Dich nach einer erfolgten anonymen Risikovoranfrage & Aufbereitung der BU-Gesundheitsfragen das beste Votum für dich hat. Möchte man also unbedingt diese “Geld Zurück Garantie” in der Berufsunfähigkeitsversicherung, würde man sich in unseren Augen unnötig einschränken. Für uns wäre die Option der Überschussverwendung in Investmentfonds eine wunderbare Möglichkeit, falls der Anbieter Alte Leipziger, Volkswohl Bund und Co. eh die passende Wahl gewesen ist.
- Wir möchten nochmals betonen, dass wir hier von der Überschussverwendung zwischen dem Brutto- und Nettobeitrag sprechen, nicht von einer Kombination mit einer Altersvorsorge. Selbige dürften so gut wie jeder Versicherer anbieten. Bitte vergleiche also nicht Äpfel mit Birnen.
Was passiert eigentlich, wenn der Versicherer den Nettobeitrag anheben muss?
Berechtigte Frage:
- Für dich ändert sich erstmals nichts, Du entrichtet je nach Zahlweise weiterhin den Bruttobeitrag.
- Fallen die Überschüsse geringer aus, wird aber weniger angelegt und somit kommt später auch weniger raus.
- Aus psychologischen Gründen ist es aber vielleicht gar nicht so schlecht, den Bruttobeitrag zu entrichten, da Gedanklich das Geld “weg” ist, man sich aber später freut, wieder etwas zu bekommen.
5. Warum bieten wir so selten diese steuerfreie Auszahlung innerhalb der BU-Absicherung an?
Das ist eine gute Frage, wobei es aber eigentlich klare zwei Antworten gibt.
A: Wir schränken uns zu Beginn auf der Suche nach der passenden BU nicht ein.
Wie wir schon festgestellt haben, bieten nicht viele Anbieter überhaupt diese Möglichkeit an, die Überschussverwendung in Investmentfonds wie ETFs an. Unsere Beratung zur BU-Versicherung beginnt erstmals auf der grünen Wiese, ohne Einschränkung auf spezielle Anbieter. Wenn wir unsere vermittelten BU-Verträge in den letzten fünf Jahren ansehen, dann wäre nur in knapp jedem fünften BU-Vertrag überhaupt eine Anlage in Investmentfonds der Überschüsse möglich (auch bezogen auf die Zeit, wo die LV 1871 die Überschussverwendung im aktuellen Tarifwerk nicht anbot). Wir würden uns und vor allem unsere Kunden zu sehr einschränken.
B: Unsere BU-Mitarbeiter sind Spezialisten im BU-Bereich, keine Investmentprofis!
Wie du vielleicht schon auf unserer Homepage gesehen hast, arbeiten wir nach einem klaren Spezialisierungsprinzip – ähnlich wie in einem Ärztehaus. Wir haben unsere Abteilung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch ausschließlich zur BU-Versicherung beraten. Analog in der PKV, Sach-Versicherung, Kfz-Versicherung sowie Investment & Altersvorsorge. Das hat sich sehr bewährt, da das fachliche Know-how sehr viel tiefergehend. Kein BU-Mitarbeiter bei uns muss den Bereich Investment Experte sein, ebenso nicht, wie eine Betriebshaftpflicht funktioniert.
Damit unsere BU-Berater die bestmögliche Absicherung finden, müssen sie keine Investmentexperten sein – genauso wenig wie ein Orthopäde eine Psychotherapie begleiten muss. Die Frage „Welcher Fonds ist der richtige?“ gehört schlicht nicht zu ihrem Alltag. Unsere Investmentabteilung könnte theoretisch unterstützen, doch auch dort liegt der Fokus auf Vermögensaufbau, nicht auf den speziellen Überschusslösungen innerhalb von BU-Tarifen. Und wie überall gilt: begrenzte Zeit, viele Anfragen.
Darum kamen bisher vor allem besonders finanzaffine Kunden – die berühmten „Excel-Nerds“ – selbst auf die Idee, die Überschüsse in aktive oder passive Fonds anzulegen. Häufig hatten sie die Fondsauswahl bereits selbst getroffen, sodass wir lediglich den Antrag entsprechend anpassen mussten. In den normalen BU-Beratungen spielt das Thema jedoch kaum eine Rolle.
Deshalb sprechen wir diese – objektiv sinnvolle – Investmentoption nicht aktiv an. Nicht aus mangelnder Überzeugung, sondern weil unsere Priorität immer die beste BU-Absicherung ist und die Überschussanlage ein Randthema bleibt, das nur für einen kleinen Teil unserer Kunden wirklich relevant ist.
6. Die wichtigsten Fragen zur BU Beitragsrückgewähr als FAQs
Es gibt sicherlich noch eine Menge Fragen von dir - diese möchten wir dir in einem FAQ beantworten. Fehlt etwas? Dann lass es uns wissen!
Das Fondsuniversum ist mittlerweile sehr umfangreich geworden und es können eigentlich alle Standardetf´s sowie aktive Fonds ausgewählt werden (Ausnahme ist z.B. die Universa, diese bieten nur ca. zehn aktive Investmentfonds an). Ebenso gibt es auch die Möglichkeit, nachhaltige Investmentfonds auszuwählen. Die Klassiker rund um den MSCI-World, verschiedene Vanguards oder auch dem Nachbau unserer Bierl-Invest Strategie ist daher möglich.
Die meisten Anbieter dürften auf Ihrer Internetseite öffentlich die Fondsliste haben - ein kleiner Einblick:
Ja, auch das ist natürlich kostenfrei möglich.
Es ist natürlich nicht der Sinn darin, mehrmals im Jahr einfach zu wechseln (dafür sind die investierten Beiträge auch viel zu gering), aber eine Überprüfung aller paar Jahre sollte durchaus in Betracht gezogen werden. Inbesondere zum Ende der Laufzeit kann es aber sinnvoll sein, von einer 100 Prozentigen Aktienquote etwas defensiver zu fahren (es gibt auch Geldmarkt- wie Rentenfonds zur Auswahl zum switchen).
Berechtigte Frage. Der Vorteil in der BU ist die Steuerfreiheit (meistens, da Risikogewinn) und der Disziplin-Effekt (man geht nicht so schnell an das Geld ran).
Bei den meisten Anbietern kannst du veranlassen, dass das vorhandene Guthaben für die nächsten Beitragszahlungen benutzt werden.
Alternativ kannst du dir auch einen Teil des Guthabens auszahlen lassen. Du musst also nicht bis Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung warten.
Wenn du die BU ganz kündigst (was wir nicht hoffen), bekommst du den aktuellen Wert deiner Fondsanteile (Rückkaufswert) ausgezahlt.
Im Todesfall wäre zudem das Geld auch nicht weg, der aktuelle Wert würde an deine Hinterbliebende gehen.
Nein, es fließt dann kein Geld mehr in die Investmentfonds.
Du bekommst zwar weiterhin Überschüsse über deinen BU-Vertrag, diese bekommst Du dann aber in Form einer höheren Rente zugeteilt.
Natürlich bei uns, wir haben dir einfach mal drei Musteranträge & Vertragsbedingungen hinterlegt:
- Antrag & Vertragsbedingungen Überschussverwendung Investmentfonds Allianz
- Antrag & Vertragsbedingungen Überschussverwendung Investmentfonds Alte Leipziger
- Antrag & Vertragsbedingungen Überschussverwendung Investmentfonds Stuttgarter
- Antrag & Vertragsbedingungen Überschussverwendung Investmentfonds Volkswohl Bund
Gerechnet haben wir für einen 30-jährigen Assistenzarzt, ohne operativer Tätigkeit, Nichtraucher, mit 2.000 Euro mtl. BU-Rente, Endalter 67 Jahre und fünf Prozent Beitragsdynamik. Auf weitere Bausteine haben wir erstmals verzichtet. Als Investmentfonds haben wir einfach den MSCI Wold als ETF genommen.
Das ist leider von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
- Beim Volkswohl Bund kannst Du von der Überschussverwendung in Investmentfonds auf die Sofortverrechnung wechseln.
- Vonseiten der Allianz ist dies wiederum nicht vorgesehen, wir zitieren: "Ein Wechsel der Überschussverwendung ist in der BU im laufenden Vertrag grundsätzlich nicht möglich. Somit auch nicht Invest in z.B. Verrechnung.". Ebenso bei der Alten Leipziger, siehe folgende Antwort "Die Überschussvariante kann während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden. ".
Es gibt also keinen allgemeinen Konsens am Markt, die Tendenz geht aber eher zu "Nein, die Überschussvariante kann nicht während der Vertragslaufzeit geändert werden".
Der Mehrbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag. Je nach Anbieter und Berufsgruppe beträgt dieser meist 20 bis 40 Euro pro Monat, logischerweise steigend durch die Beitragsdynamik und & oder mögliche Nachversicherungen. Genau dieser Teil fließt später in die Fondsanlage.
Je nach Fondsentwicklung entstehen über die Laufzeit häufig vier- bis fünfstellige Beträge. Typische Szenarien reichen von 10.000 bis 60.000 Euro, abhängig von Laufzeit, ETF-Auswahl und eingezahltem Mehrbeitrag.
Nein. Die Investment-BU ist eher ein Bonus auf deine BU und eine „Geld-zurück-Option“ im Sinne einer Beitragsrückgewähr, kein vollwertiger Vermögensaufbau. Ein privates Depot bleibt flexibler und sollte die Basis bilden.
Nach heutigem Stand wird die Auszahlung als Beitragsrückgewähr behandelt. Solange die Rückzahlung niedriger ist als die Summe deiner Bruttobeiträge, bleibt sie steuerfrei. Steuerrechtliche Änderungen kann jedoch niemand garantieren.
Über 2.000 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!
Genug über die BU-Beitragsrückgewähr gelesen? Starte mit uns eine anonyme Risikovoranfrage und finde die passende BU-Versicherung, die wirklich zu Dir passt.
✅ Unabhängig, persönlich & kostenlos.
7. Fazit zur Beitragsrückgewähr & Cashback-BU dank steuerfreiem Investment
Auch wenn die Anlage der Überschüsse in ETFs und Fonds noch ein Nischenthema ist und oft mit Kombiprodukten verwechselt wird, gehört sie zu den smartesten und fairsten Varianten einer Beitragsrückgewähr innerhalb der BU. Es handelt sich nicht um eine klassische Altersvorsorge, sondern um eine clevere Nutzung des Bruttobeitrags, die dir am Ende der Laufzeit ein zusätzliches, häufig steuerfreies Kapitalpolster verschaffen kann.
Die Beträge sind zwar nicht riesig, aber in Summe entsteht ein sehr attraktiver „Geld-zurück-Effekt“, der sonst keine andere BU-Variante bietet. Und da du ohnehin den Bruttobeitrag zahlst, spricht vieles dafür, die Chance der Fondsanlage zu nutzen – sofern der passende Versicherer verfügbar ist.
Das sind nochmals deine Vorteile zusammengefasst:
- Geld-zurück-Effekt: Bleibst du gesund, erhältst du am Ende der Laufzeit ein angespartes Kapital zurück.
- Steuerfreier Gewinn: Da die Auszahlung meistens als „Risikogewinn“ gilt (weil du insgesamt mehr eingezahlt hast, als am Ende im Topf ist), bekommst du die Summe in der Regel komplett steuerfrei ausgezahlt.
- Volle Flexibilität: Wird es finanziell mal eng (Hausbau, Kinderzeit), kannst du bei guten Tarifen jederzeit in die günstigere „Sofortverrechnung“ wechseln. Du bindest dich also nicht auf Ewigkeiten an den höheren Beitrag.
- Rendite statt Sparbuch: Du profitierst von den Chancen der Kapitalmärkte (z.B. durch weltweite ETFs), statt von Mini-Zinsen klassischer Sparbücher, Bausrparer, etc.
Liebe Versicherer, arbeitet gerne in euren nächsten Tarifgenerationen mit der Möglichkeit, die Überschüsse in Investmentfonds anlegen zu können. Das wäre doch für alle eine Win-Win-Situation und aus Marketingsicht ist die Geschichte mit der „Geld-zurück-Variante“ doch ganz nett.






