Update = Schwächen der Hannoverschen BU wurden beseitigt
| Berufsunfähigkeit
Das wohl größte Tempo bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung legte sicherlich die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren an den Tag. Vor zwei, drei Jahren lag man in Sachen Anpassungsmöglichkeiten, Bedingungen und irgendwie vom gesamten Ganzen irgendwie ferner liefen, man war eine graue Maus. Dann gab es wohl den großen Vorstandsbeschluss “Wir möchten in der Berufsunfähigkeitsversicherung genauso im Maklermarkt & bei den freien Beratern bekannt und geschätzt werden, wie in der Risikolebensversicherung”. Es musste sehr viel aufgeholt werden, aber man hatte durchaus den Vorteil, ein paar kluge Köpfe zu besitzen, welche das Rad nicht neu erfinden wollten, sondern sich am Markt und den Wünschen der freien Vermittler orientierten.
Bis zu diesem Update holten die Hannoveraner wirklich viel auf, bei der für uns sehr wichtigen, technischen Ausgestaltung gab es aber noch im Detail einige Schwachpunkte. Diese wurden jetzt mit dem Septemberupdate ausgemerzt. Von daher - wir möchten dich jetzt gar nicht länger auf die Folter spannen und orientieren uns auch ein wenig an der Synopse der Hannoverschen, sprich, ein “Vorher-Nachher-Vergleich”. Das findet der Schreiber von diesem Artikel Spitze, so recherchiert es sich durchaus einfacher. So in der Art haben wir es bisher nur bei der Baloise (welche so einen ähnlichen Stand wie die Hannoversche von vor sieben, acht Jahren hatten - ein biederer Versicherer, nun ein sehr guter Player in der biometrischen Absicherung, welchen wir und viele Kollegen sehr schätzen). Kommen wir nun aber zu unseren bisherigen, großen Kritikpunkten und wie die Hannoversche in der Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt damit umgeht.
1. Die Beitragsdynamik endete bisher bei einer monatlichen BU-Rente von 4.000 Euro
Der größte Kritikpunkt von uns. Die Beitragsdynamik endete bei der Hannoverschen bisher bei 4.000 Euro. Dies ist im Marktvergleich ein extrem geringer Wert, teilweise gibt es gar keine Begrenzung von manchem Versicherer. 4.000 Euro klingen jetzt sehr viel, aber wenn wir mal einige Jahre weiterdenken, die Inflation und den Kaufkraftverlust berücksichtigen, so sind 4.000 Euro insbesondere für unsere Zielgruppe in der Berufsunfähigkeitsversicherung wie Ärzte, Ingenieure, MINTler und Kammerberufler merklich zu wenig. So war die Hannoversche bei diesen Mandanten quasi in unseren Augen maximal als Zwei-Vertragslösung möglich.
Bei der Hannoverschen können ja bis zu 3.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung mit den normalen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Nehmen wir also diesen Fall an, würde nach wenigen Jahren die Beitragsdynamik schon enden. Beispiel eines Zahnarztes mit 30 Jahre und 3.000 Euro zu Beginn mit den alten Richtlinien.
Im siebten (!) Jahr gäbe es schon eine Begrenzung beim erstmaligen Überschreiten Grenze von 4.000 Euro monatlicher BU-Rente bzw. 48.000 Euro im Jahr. In diesem Fall wären wir bei 4.142 Euro mtl. am Ende angekommen.
Karrieregarantie der Hannoverschen ging aber darüber
In diesem Kontext sollte Folgendes aber nicht unerwähnt gelassen werden:
- Die Karrieregarantie der Hannoverschen ging bisher auch darüber auf bis zu 6.000 Euro
- Bei einer Gehaltssteigerung von über fünf Prozent kann im selben Verhältnis die BU-Rente erhöht werden
- Nachteil: Es muss proaktiv gemacht werden und für Selbstständige gibt es Einschränkungen
- Von daher favorisieren wir eher eine gute Karrieregarantie und eine möglichst hohe / nicht vorhandene Begrenzung der Beitragsdynamik. Sozusagen das Beste aus zwei Welten
Trotz der eingeführten Karrieregarantie der Hannoverschen gefiel uns die Deckelung der Beitragsdynamik auf 4.000 Euro ganz und gar nicht. Nun gab es hier aber erhebliche Verbesserungen, wie man im “Vorher (Links) / Nachher (Rechts)” Vergleich sieht.
Die maximale Beitragsdynamik wird nun von 48.000 Euro jährlich auf 120.000 Euro maximale BU-Rente angehoben, was einer monatliche BU-Rente von 10.000 Euro entspricht. Das dürfte erstmals genügen. Die Anhebung ist also mehr als zeitgemäß und finden wir gut. Auch wird direkt die finanzielle Angemessenheit mit in die Bedingungen aufgenommen, welche gelten. Dies hat nämlich den Hintergrund, dass sich die Hannoversche einen atmenden Deckel offen gelassen hat. Die Beitragsdynamik endet praktisch bisher bei 48.000 Euro, kann aber anhand aktueller Gehaltsnachweise nach oben gezogen werden. Hört sich auf den ersten Blick etwas umständlich an. Ist es auch. Wir finden es im Sinne des Versichertenkollektivs aber sehr wichtig und notwendig. Solche ähnlichen Regelungen finden wir ja auch schon seit längeren bei der Alten Leipziger, Volkswohl Bund und seit Sommer 2024 auch vonseiten der Bayerischen. Nicht dumm gemacht, da es statistisch bewiesen ist, dass BU-Leistungsfälle zunehmen, wenn die abgesicherte BU-Rente merklich über dem eigenen Gehalt bzw. der allgemeinen Angemessenheit liegt. Es kann ja viele Gründe geben, weshalb die BU-Rente merklich höher ist (Teilzeittätigkeit, Wechsel in einen Beruf mit weniger Stress, aber auch weniger Gehalt, eine sehr hohe Beitragsdynamik) und da steigen statistisch gesehen die Leistungsfälle.
- Reicht man bei der Hannoverschen BU-Versicherung bei einer erreichten BU-Rente von 4.000 Euro aktuelle Nachweise ein und nun wären 5.000 Euro angemessen, wird die Grenze auf diese verschoben. Es ist also nicht so, dass jedes Jahr neue Einkommensnachweise gefordert werden.
2. Die Beitragsdynamik endete bisher mit 55 Jahren….
….diese wurde nun auf 60 Jahre erhöht.
55 Jahre war doch in der heutigen Zeit arg gering. Wir werden alle länger arbeiten dürfen oder müssen (gerne aussuchen), da ist es doch nicht mehr zeitgemäß, dass in den letzten zwölf Jahren keine Erhöhung seiner Arbeitskraftabsicherung mehr erfolgen kann? Diese Scharte wurde jetzt (ein bisschen) ausgemerzt und die Grenze um fünf Jahre verschoben. Finden wir aber immer noch nicht so toll, da gibt es bei den Dynamiken der LV 1871 oder der Gothaer eine bessere Lösung, diese gehen immer bis Vertragsende. Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung stand übrigens mit Ihrem Sommerupdate 2024 vor derselben Aufgabe und löste es noch ein bisschen intelligenter als die Hannoversche. Es gibt zwar auch den atmenden Deckel bei den 4.000 Euro, aber die Beitragsdynamik geht bis fünf Jahre vor Vertragsende. Beträgt das Endalter also 67 Jahre, würde die Beitragsdynamik bis 62 Jahre gehen. Beim Endalter 65 Jahre wären wir bei 60 Jahren. Man hat es also ein bisschen in der eigenen Hand, aber immer noch nicht zu 100 Prozent optimal.
- Erhöhung der Beitragsdynamik bis 60 Jahren ist löblich, aber in unseren Augen irgendwie auch schade. Aufgrund der aktuellen Nachmeldung des Gehaltes bei Erhöhung sollte auch über 60 Jahre möglich sein.
Funfact: Wir haben mittlerweile ja über so gut wie alle Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen umfangreichen Testbericht geschrieben. Sehr ins Auge fiel uns hierbei die Dynamikregelung der CosmosDirekt, denn hier kann die Dynamik während der gesamten Laufzeit maximal 15 Mal gezogen werden.
3. Nochmals Beitragsdynamik - kann nun unbegrenzt widerrufen werden
Kleine Kosmetik, welche sich in den Vergleichsrechnern zur Berufsunfähigkeitsversicherung gut macht. Bisher konnte die Beitragsdynamik maximal fünfmal in Folge widerrufen werden, jetzt ist dies unbegrenzt möglich.
Ob es Fälle von Kunden gibt, die viermal in Folge Ihre Beitragsdynamik widersprechen und penibel dokumentieren, dass beim fünften Mal die Annahme erfolgen muss, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir wissen aber, dass in unseren Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung den Interessenten sehr wichtig ist, eine flexible Dynamikregelung zu besitzen, auch wenn dieser so gut wie nie widersprochen wird. In unseren Augen gibt es eh so gut wie keinen Sinn darin, weshalb die Beitragsdynamik nicht jedes Jahr angenommen werden sollte - insbesondere in junge Jahren. Das ist jetzt aber eine andere Diskussion.
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4. Verbesserung der Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze
Es gab bisher zwar schon eine Regelung vonseiten der Hannoverschen bei Erhöhung der Regelaltersgrenze (sprich, Vater Staat sagt, dass wir statt bis 67 Jahre bis 69 Jahre arbeiten dürfen), aber diese beschränkte sich auf die Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze, aber nicht für Mitglieder des Versorgungswerkes (wie Ärzte, Steuerberater, Architekten, Notare oder Rechtsanwälte). In den Bedingungen gibt es nun den Zusatz “oder dem berufsständischen Versorgungswerk”.
Eine kleine, aber wichtige Änderung für Mitglieder, welche ins Versorgungswerk einbezahlen.
- Bitte verwechsele aber nicht die Verlängerungsoption mit einer möglichen, generellen Verlängerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese gibt es quasi nicht. Von daher - setze das Endalter bitte nie zu gering an.
5. Interessant - ein guter Hinweis zur Falschabrechnung & fehlerhaften Patientendokumentation
Die Thematik Falschabrechnung in der Krankenakte ist bei uns quasi allgegenwärtig. Quasi bei mindestens jeder dritten Neuanfrage und der intensiven Aufbereitung der Gesundheitshistorie kommen Falschabrechnungen ans Tageslicht. Für uns ist diese Thematik fast schon Alltag, unsere Interessenten fallen oftmals aber aus allen Wolken. Gute Risikoprüfer kennen aber den Umstand und können damit mittlerweile gut umgehen. Manchmal genügen umfangreiche Eigenerklärungen in unserem Gesundheitsdatenbeiblatt, ab und zu benötigt man aber auch eine ärztliche Stellungnahme & Attest für eine Klarstellung des Umstandes.
Zudem kommt noch ein weiterer Faktor dazu. Versicherungen und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung im Allgemeinen haben den schlechten Ruf, dass “diese doch eh nicht leisten, wenn es darauf ankommt” (können wir zwar gar nicht bestätigen, aber naja, die Medien mögen halt oft schlechte Presse). Dieser vermeintlicher Umstand, gepaart mit Falschabrechnungen in der Krankenakte geben den Interessenten oft ein sehr ungutes Gefühl. So hat der Versicherer nun einen Passus bzgl. der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eingeführt:
Dieser ist in unseren Augen vor allem ein bisschen Marketing, aber ein extrem gutes Marketing. Auch in einem normalen Leistungsfall werden die sogenannten Abrechnungsdiagnosen einem nicht vor die Füße fallen, vorausgesetzt ist aber, der Leistungsantrag ist sauber aufbereitet (deshalb geben wir auch unsere BU-Leistungsfälle in vertrauensvolle Hände). Die Hannoversche beschreibt also:
“Sofern Sie uns eine solche fehlerhafte Patientendokumentation nachweisen, werden wir auf diesen Umstand weder einen Rücktritt, eine Kündigung noch eine Vertragsänderung bzw. eine Anfechtung stützen.”
Eine Thematik, die so klar wie Kloßbrühe ist. Aber Sie beschreibt es und gibt den Verbraucher ein gutes Gefühl. Hier sei zudem eh noch angemerkt, dass die Hannoversche von Interessenten oftmals sehr positiv gesehen wird, die Marke und das Branding schlecht also durchaus schon durch. Mit der Klarstellung der Behandlung von Abrechnungsdiagnosen im Leistungsfall schafft man auch nochmals etwas mehr Vertrauen.
6. Krisenairbag im Tarif Premium Exklusiv
Vorab sei noch kurz erwähnt, dass es bei der Hannoverschen drei Tariflinien gibt mit
- Premium
- Premium Plus
- Premium Exklusiv
Anders wie bei einigen anderen Mitbewerbern wie der Signal Iduna oder der HUK-Coburg ist die Premiumvariante keine geschmälerte Version, sondern bietet schon eine umfangreiche Absicherung. Das ist mittlerweile der Marktstandard, ebenso, dass die mittlere Variante eine Arbeitsunfähigkeitsklausel beinhaltet. Die “beste” Variante beinhaltet oftmals noch eine Leistung bei schwerer Krankheit und einige andere Features. Die Hannoversche baut jetzt etwas komplett Neues ein, welche den Namen “Krisenairbag” besitzt.
Erleidet die versicherte Person eine Lebenskrise, weil eine nahestehende Person gestorben ist, leistet die Hannoversche maximal 2.000 Euro für zweckgebundene Leistungen wie:
- stationäre wie ambulant private Therapie in einer Klinik, welche den Trauerprozess begleiten
- private Sozialberatung
- digitale Angebote zur Begleitung des Trauerprozess
- Apps für das Smartphone, die zur Wiederherstellung oder Förderung der mentalen Gesundheit konzipiert wurden
Als nahestehende Personen gelten:
- Kinder und Adoptivkinder
- Eltern bis zum 60. Lebensjahr
- Ehegatten bzw. in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
Als Nachweis muss die Sterbeurkunde geliefert werden, ebenso die Rechnungen der jeweiligen Leistungen.
Irgendwie sind wir unentschlossen, was wir davon halten werden. Auf der einen Seite bewegen wir uns immer ein bisschen weiter weg vom Grundgedanken einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auf der anderen Seite kann eine professionelle Trauerbegleitung durchaus sinnvoll sein und ggf. psychische Erkrankungen (bis hin zu einer Psychotherapie) vermindern oder gar komplett vermeiden. Frage bleibt aber - weiß man als Kunde dann überhaupt noch von diesen Leistungen, wenn in 13 Jahren ein schrecklicher Todesfall passiert?
- Von daher - wir sehen den Krisenairbag als neutral an. Es sind zwar Kosten für die Hannoversche (wenn dieser benutzt wird), aber vielleicht wird eine Person dadurch weniger berufsunfähig bzw. nutzt die AU-Klausel (wenn vereinbart).
Wir sind mal gespannt, wann es die ersten Nachahmer gibt.
Den folgenden Wortlaut des Krisenairbag der Hannoverschen findest Du übrigens hier.
7. Einführung von gebrochenen Versicherungsjahren
Bei der Hannoverschen wie auch bei vielen anderen Versicherer werden einfach vom Versicherungsbeginn stumpf die Jahre der Vertragslaufzeit nach hinten geschoben. Klingt bisschen kompliziert, deshalb eine einfache Erklärung.
- Sagen wir es so, jemand ist am 01.12.XX geboren
- Versicherungsbeginn wäre der 01.05.XX
- Versicherungsende bisher bei der Hannoverschen wäre am 01.05.XX in vielen Jahren erreicht
- Nun geht der Vertrag bis zum 01.12., endet alternativ aber auch früher, wenn z.B., die Person am 01.02.2024 Geburtstag gehabt hätte
Grundsätzlich eine sinnvolle Änderung, welche immer mehr Versicherer anbieten. Manche, wie die LV 1871 bieten in Ihren Tarifrechner auch die Auswahl zwischen “ganzen” und “gebrochenen” Versicherungsjahren bzw. monatsgenau zum Geburtstag an.
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8. Weitere Verbesserungen vonseiten der Hannoverschen
Das weitere Update ist eher kosmetischer Natur und beinhaltet eher einige Klarstellungen bzw. wurde zeitgemäß angepasst. U.a. gab es noch folgende Verbesserungen:
- Der vorläufige Versicherungsschutz (die Zeit zwischen Antragsstellung und Policierung) wurde von 1.000 Euro auf 1.500 Euro angehoben (hier noch eine kleine Kritik: Die Policierungszeit - trotz keiner Rückfragen - ist derzeit zu lang und geht in die vier Wochen. Hier sehen wir eine Thematik wie auch bei anderen Versicherern - man wirft ein tolles Produkt an den Markt, kann es dann aber nicht so abarbeiten in einer normalen Zeit).
- Nun wird innerhalb von fünf statt wie früher neun Tagen eine verbindliche Auskunft über den Leistungsantrag mitgeteilt.
- Konkretisierung, dass der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung auch rückwirkend gilt.
- Ebenso Konkretisierung der finanziellen Angemessenheit. Man spricht nicht mehr vom Bruttoeinkommen, sondern vom Bruttojahreseinkommen.
- Das Tätigkeitsverbot wegen einer Infektion wurde aktualisiert auf die Fassung des Infektionsschutzgesetzes vom 12.12.2023.
9. Fazit zum neuerlichen Update der Hannoverschen
Der Wiederholungstäter hat wieder zugeschlagen. Wobei man sagen muss, dass die Hannoversche schon viel aufzuholen hatte im Vergleich von z.B. einer Alten Leipziger oder LV 1871, welche seit Jahren, ja Jahrzehnten immer sehr nah an den Top-Bedingungen am Markt gewesen sind. Man merkt, mit welcher “Gewalt” die Hannoversche eine Rolle in der großen, weiten Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen möchte. Untermauert von der dauerhaften Einführung der Aktion für Junge Leute und bis zu 2.000 Euro im Juli 2024 (dafür wurde die exklusive Akademikeraktion beerdigt bzw. ging in die Junge-Leute Aktion über).
Es ist immer schön zu hören, dass von uns kritisierte Punkte nun erheblich verbessert bzw. ausgemerzt wurden. Insbesondere die Deckelung der Beitragsdynamik haben wir massiv kritisiert und deshalb die Hannoversche für Studenten und Jungakademiker nur sehr dezent angeboten. Dies ist jetzt entfallen und es gibt nun im Großen und Ganzen keinen großen Kritikpunkt, der wirklich schmerzhaft wäre. Ok, der Verzicht auf die konkrete Verweisung geistert derzeit am Markt herum, aber dies sehen wir auch eher kritisch, wird aber von einigen Interessenten nachgefragt und gewünscht. Die Hannoversche kann man als Vermittler aber durchaus im Kreis der Anbieter mit einem hochwertigen Bedingungswerk und einer sehr guten, technischen Ausgestaltung einbeziehen.