Was ein Anwaltsschreiben und die Recherche zur Dialog gemeinsam haben

Vorweg müssen wir aber offen und ehrlich sagen, dass der Beitrag vielleicht nicht zu 100 % neutral ist. Während der Recherche trudelte nämlich auch eine E-Mail an unsere info@-Adresse ein. Anwaltsschreiben der Generali Versicherung. In diesem hoch offiziellen Schreiben ging es darum, dass wir bei einem älteren Homepage Artikel mittlerweile falsche Infos schreiben würden und man einen falschen Eindruck von der Generali bekommt. Man solle diesen überarbeiten, denn sonst hält man sich rechtliche Schritte vor. Hach, wie lieben wir das. Angemerkt ist, dass der Abschnitt (über Gesundheitsfragen in der Unfallversicherung) wirklich nicht mehr aktuell gewesen ist. Das passiert, ist aber bei einer vierstelligen Anzahl an Seiten auf unserer Website nicht ganz unvermeidbar. Da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten und manche Themengebiete spielen bei uns zumindest in Sachen SEO (Suchmaschine) keine größere Bedeutung mehr. Das merkt dann auch der eine oder andere Versicherer, aber da schreibt man uns eine freundliche Mail oder ruft uns an, a la “Hey, liebe Bierls, ich bin über einen Abschnitt gestolpert, der leider nicht mehr ganz aktuell ist. Könnt Ihr diesen mal bitte überarbeiten?”. Dann wäre alles normal und eine Art und Weise, die wir absolut für OK finden. Aber direkt mit einem Anwaltsschreiben (welches Tage später auch noch per Post kam…)? Zumindest hat man uns nicht direkt etwas in Rechnung gestellt. 

Dialog & Generali - praktisch ein Konzern

Wie schafft man jetzt den Übergang zur Dialog? Kenner der Szene wissen, dass die Dialog eine 100 %-tige Tochter der Generali ist, die rein für den Maklervertrieb zuständig ist. Hier hätte man als großer Konzern vielleicht die Möglichkeit gehabt, über einen Ansprechpartner der Dialog (welche man immer wieder mal auf einer Messe oder ähnliches sieht und man natürlich auch schon mal ein paar Worte gewechselt hat - man ist ja freundlich..). Kontakt mit uns aufzunehmen und einfach sagen “Hey, Tobi, da gibt es einen Artikel, der vielleicht nicht mehr ganz aktuell ist. Da möchte unsere Muttergesellschaft, dass Ihr diesen überarbeitet.” Dann wäre alles ok gewesen…Nun gut, ist jetzt leider so. Von daher bitte nicht verwundern, dass die Dialog bei uns und vielen Kollegen jetzt nicht der sympathischste Versicherer ist, aber wir versuchen jetzt sachlich und neutral zu bleiben.


1. Erhöhung der ärztlichen Untersuchungsgrenzen von 2.500 Euro auf 3.000 Euro

Wollte man bisher bei der Dialog 2.700 Euro mtl. BU-Rente absichern, erfolgte eine ärztliche Untersuchung & erweiterte Gesundheitsfragen. Diese Grenze wurde nun auf marktübliche 3.000 Euro angehoben. Das ist jetzt keine Besonderheit, denn mittlerweile befinden sich eigentlich alle guten BU-Versicherer auf dieser Höhe, als eine der letzten hat die Nürnberger diese Grenze ebenso im Januar 2025 angehoben. Da sind wir mal gespannt, wann sich der erste Versicherer traut, die 3.500 Euro rauszuhauen. Wir müssen ja immer bedenken, dass generell die Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust die Anhebung dieser seit gefühlt Jahrzehntelang bestehenden Grenze von 2.500 Euro absolut erforderlich macht. 

Freundlicher Hinweis an die Dialog: In den Annahmerichtlinien (gesehen am 20.06.2025) im internen Bereich spricht man immer noch von 30.000 Euro p.a., also 2.500 Euro im Monat. Müsste man mal aktualisieren. Jetzt haben wir aber einen gut bei der Dialog 🙂 - ganz ohne böses Schreiben der Bierls.


2. Verbesserung der Nachversicherung für Schüler & Studenten

Ein großer Kritikpunkt von uns an der Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja die Tatsache, dass man die BU-Rente zwar auf 3.500 Euro erhöhen kann, aber es darf maximal eine Verdoppelung über die Laufzeit sein. Bei Schüler & Studenten, welche z.B. erst mit 1.000 Euro beginnen, ist dies ein durchaus negativer Aspekt. Anstatt aber diese bescheuerte Regelung der Nachversicherung komplett aufzuheben, hat man sich für junge Leute etwas Besonderes einfallen lassen.

Schüler & Studenten können auf einen Schlag bei Berufseintritt auf 1.500 Euro gehen

So steht's nun in den Bedingungen der Dialog:

Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aus Nachversicherungen darf insgesamt um maximal 100 % der anfänglichen versicherten Berufsunfähigkeitsrente, höchstens jedoch auf maximal 42.000 Euro jährliche Berufsunfähigkeitsrente angehoben werden. Bei erstmaliger Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit der versicherten Person können Sie zusätzlich auch einmalig Ihre jährliche Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 18.000 Euro erhöhen, wenn die versicherte Person jünger als 36 Jahre ist und bei Vertragsabschluss Schüler oder Student war sowie die jährliche Berufsunfähigkeitsrente mindestens 6.000 Euro betrug. Für die Inanspruchnahme weiterer Nachversicherungsgarantien gilt dann diese erhöhte Berufsunfähigkeitsrente als anfänglich versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Sinne dieser Bedingungen.

Auszug: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2025

Sprich, hatte man zu Beginn 1.000 Euro abgesichert und erhöht nach Berufseintritt auf 1.500 Euro, so gilt dies nun als neue Grenze, wovon die 100 Prozent Regelung startet. Also kann man eine eigentlich einfache Sache wirklich kompliziert für den Kunden wie auch den Versicherungsvermittler machen. Auf diese Idee muss man erstmals kommen. Aber nun gut, eine minimale Verbesserung. Aber so ganz verstehen können wir es nicht, wie man vielleicht aus den Zeilen herausliest.


3. Stichpunkt Rauchverhalten - der Schwachpunkt bleibt, dafür gibt es etwas Neues

Von allen uns bekannten BU-Versicherern für den freien Makler war die Dialog die einzige, bei der Du den Raucherstatus in der Berufsunfähigkeitsversicherung nachmelden musst. Sprich, Du bist zu Beginn Nichtraucher, rauchst auf einer Party nach zwei Bier eine Zigarette und danach musst Du dies eigentlich dem Versicherer melden. So stand es zumindest bis 2025 in den Bedingungen mit:

Sollten sich die vor Vertragsabschluss gemachten Angaben zum Rauchverhalten der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ändern, stellt dies im Falle eines Wechsels vom Nichtraucher zum Raucher eine Gefahrerhöhung dar. Sie sind – neben der versicherten Person – verpflichtet, uns die Gefahrerhöhung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen…….Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nach, vermindert sich bei Berufsunfähigkeit der versicherten Person die Leistung.

Auszug: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung vor 2025

Nun hat man diese bescheuerte Regelung aber gestrichen und es gibt keine Nachmeldepflicht mehr. 

Neu ist nun aber - und das ist positiv - dass man während der Laufzeit vom Raucher- in den Nichtrauchertarif wechseln kann. Normalerweise bleibt man im gleichen Status wie bei Vertragsabschluss. Uns ist eigentlich kein Versicherer bekannt, der den Wechsel von Raucher auf den Nichtraucherstatus gewährt. Folgenden Absatz gibt es also Neu in den Bedingungen:

Teilen Sie uns mit, dass die versicherte Person schon länger als zwölf Monate nicht mehr raucht und damit vom Raucher zum Nichtraucher geworden ist, können wir dies im Rahmen einer ergänzenden Risikoeinschätzung überprüfen.

Auszug: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2025

Das ist eigentlich einzigartig und deshalb ein Pluspunkt. Daumen nach oben, wenngleich dies nur in den ersten fünf Jahren & bis Alter 36 gilt.


4. Überprüfung der Ausschlussklauseln

Nicht immer kann ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung normal angenommen werden. Trotz sauberer Aufbereitung der Gesundheitshistorie (Einholung ärztlicher Stellungnahmen und Eigenerklärungen) und anschließender anonymer Risikovoranfrage, kann es zu Risikozuschlägen, einer Ausschlussklausel oder gar einer Ablehnung kommen. Nun schreibt die Dialog folgendes:

Überprüfung von Ausschlussklauseln – Voraussetzung: 

  • Frühestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss kann eine Überprüfung beantragt werden. 
  • In folgenden Fällen wird die Ausschlussklausel weiterhin erforderlich bleiben: chronische Erkrankung, Erkrankungen, die häufig zu Spätfolgen führen, Erkrankungen die häufig wiederkehren.
Auszug: Werbeflyer Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich ist dies jetzt keine Neuheit, so bietet auch die LV 1871 eine verbriefte Nachprüfungmöglichkeit bei verschiedenen Vorerkrankungen an. Leider finden wir dazu aber keine weiteren Informationen in den Vertragsbedingungen. Evtl. gibt es bei Antragsstellung eine Zusatzklausel, sollte es zu einer Ausschlussklausel kommen. Aber da wir so gut wie nie eine Risikovoranfrage bei der Dialog für unsere Kunden stellen, kam uns diese positive Neuerung noch nicht entgegen. Sollte einer der Kollegen, die immer eifrig unseren Blog lesen, mehr Informationen dazu haben, darf er sich gerne an uns wenden.

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5. Verkürzung des Abfragezeitraums bei stationären Aufenthalten

Durchaus eine positive Neuerung gab es bei den Antragsfragen vonseiten der Dialog. Der Abfragezeitraum von stationären Behandlungen wurde von zehn auf fünf Jahre verkürzt.

Das ist durchaus sehr positiv, man geht aber mittlerweile durchaus einen Trend mit. Immer mehr Versicherer fragen stationäre Behandlungen nur noch fünf Jahre ab, in den letzten Jahren haben z.B. die Gothaer, Canada Life, Hannoversche oder die Baloise verkürzt, bei der Nürnberger gibt es diesen verringerten Abfragezeitraum schon seit etlichen Jahren. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Dialog nicht der letzte Versicherer sein wird, der den Abfragezeitraum verkürzt. 

  • Festzuhalten bleibt aber sicherlich, dass es für das Versichertenkollektiv eher ein negatives Zeichen ist. Uns fragen nicht wenige Interessenten an, welche z.B. vor sieben Jahren einen stationären Aufenthalt wg. einer Psychotherapie hatten - diese muss nicht mehr angegeben werden. 

Rein aus Verbrauchersicht hat die Dialog nun eine der besten und kundenfreundlichsten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt nämlich keine offenen Fragen nach Beschwerden, sondern rein nach ärztlichen Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen. Ähnliche Gesundheitsfragen hat eigentlich nur noch die AXA in Ihrer BU.


6. Anhebung der maximalen Beitragsdynamik-Grenze von 5.000 auf 7.500 Euro

Ein extremer Kritikpunkt von uns war bisher, dass die Beitragsdynamik vonseiten der Dialog bei 5.000 Euro mtl. BU-Rente endete. Dies war viel zu wenig, insbesondere bei unserem typischen “Kundenklientel” wie Ärzte & Zahnärzte, Ingenieure, Informatiker, Rechtsanwälte oder auch wissenschaftliche Mitarbeiter. Vornehmlich dann, wenn keine Aufteilung auf zwei Versicherer erfolgt. Selbst aber für einen jungen und engagierten Akademiker dürfte es dann zu wenig gewesen sein. Diese Grenze wurde jetzt nicht aufgehoben (wie bei anderen Versicherer ala LV 1871, Gothaer und Co.), sondern angehoben auf 7.500 Euro mtl. BU-Rente. 

Die 5.000 Euro mtl. BU-Rentenhöhe spielen aber weiterhin eine Rolle. Hier erfolgt eine finanzielle Angemessenheitsprüfung, sprich, ob die BU-Rente noch angemessen ist. Das finden wir wiederum normal und dürfte gut für das Kollektiv sein. Eine Angemessenheitsprüfung der Beitragsdynamik finden wir ja auch bei weiteren Versicherer wie der Bayerischen, Hannoverschen, Alten Leipziger oder auch dem Volkswohl Bund.

So steht's nun in den Bedingungen vonseiten der Dialog:

Die Erhöhungen erfolgen bis 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, maximal jedoch bis eine Jahresrente von 90.000 Euro überschritten würde. (Wir führen eine finanzielle Angemessenheitsprüfung der Dynamikhöhe durch, wenn eine Jahresrente von 60.000 Euro überschritten würde. Dies kann dazu führen, dass wir die Höhe des vereinbarten Dynamiksatzes senken. Im Einzelfall können wir die Dynamik für die Zukunft auch ausschließen.

Auszug: Vertragsbedingungen Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2025

7. Weitere Verbesserungen vonseiten der Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung

Dies waren aber nicht die einzigen Verbesserungen - bei folgenden Punkten gab es noch ein Update:

  • Die Wiedereingliederungshilfe wurde von 12.000 auf 15.000 Euro erhöht.
  • Es wurde eine Leistung von Krebs in Höhe von maximal 12 Monaten neu in den Bedingungen verankert - somit so etwas wie eine Art Soforthilfe. 
  • Nun ist auch eine gebrochene Versicherungsdauer bei der Vertragslaufzeit möglich. In ungünstigen Situationen kann die Vertragslaufzeit z.B. nur bis 66 Jahre und 7 Monate betragen. Nun kann fest das Endalter 67 Jahre fixiert werden. Sinnvolle Regelung, wenngleich dies mittlerweile auch immer mehr Versicherer so handhaben. 
  • Selbstständige dürfen von einer verbesserten Umorganisationsregel profitiere. Der Verzicht gilt nun bei bis zu zehn Mitarbeiter und nicht mehr bei maximal fünf Mitarbeiter. Auch hier passt man sich dem Markt etwas an.

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8. Fazit zum Update der Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dialog BU-Versicherung ist ja bisher nicht bei uns in der engeren Auswahl. Dies hatte verschiedene Gründe, wie wir zu Beginn festgestellt haben. Zumindest bzgl. Vertragsbedingungen & technische Ausgestaltung holte man etwas auf. Ganz neutral gesehen fehlen für uns aber weiterhin die Gründe, weshalb sich jemand für die Dialog in der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden sollte, es gibt einfach viel zu gute Anbieter am Markt - in Reihen der ganzen Testsieger zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Gesellschaft aber sicherlich jetzt stark vorkommen, aber das ist auch keine Kunst 🙂. Sollte die Dialog die einzig normale Annahme aufgrund von verschiedenen Risikofaktoren (Gesundheitsfragen, gefährliche Hobbys, etc) sein, so findet man aber schon ein solides Vertragswerk für das Jahr 2025 vor. Aber nicht marktführend.