1. Die Frage nach psychischen Erkrankungen wurde endlich auf fünf Jahre gesenkt

Die Ergo war sicherlich einer der wenigen großen BU-Versicherer, die noch zehn Jahre nach psychischen Erkrankungen gefragt haben. Dazu noch in einer Art und Weise, die wir als extrem gefährlich und kundenunfreundlich wahrgenommen haben. Es gab nämlich eine offene Fragestellung mit:

Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren – Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der Psyche – oder sind Sie deswegen in den letzten 10 Jahren von Ärzten oder Psychotherapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden? (z.B. Depression, Angststörung, psychosomatische Störung, Essstörung, wiederholte Stress- und Erschöpfungszustände)

Quelle: Alte Frage nach psychischen Erkrankungen der Ergo BU-Versicherung

So musstest Du also sämtliche psychische Krankheiten, Störungen und Beschwerden in den letzten zehn Jahren angeben. Wer von euch z.B. Fußballfan ist, der hatte sicherlich immer mal ein traumatisiertes Ereignis hinter sich, falls der Lieblingsverein mal verloren hat. Klar, irgendwie ein blödes Beispiel, es zeigt aber die Gefährlichkeit der Fragestellung. Leider wurde diese aber nicht komplett entschärft, sondern der Zeitraum von zehn auf fünf Jahre gesenkt. Das ist aber das Minimum, was man derzeit bei kundenfreundlichen Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung erwarten kann. Der Trend geht ja mittlerweile sogar eher in Richtung Abfragezeiträume von drei Jahren, wie man dies z.B. bei der Gothaer oder der Canada Life sehen kann. Halten wir für sportlich, mit fünf Jahren könnten wir in unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gut leben, aber bitte keine offene Fragestellung nach Störungen oder Beschwerden über fünf Jahre. Maximal bitte drei bis sechs Monate, der Zeitraum darüber hinaus sollten eigentlich nur Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen bei Ärzten & Therapeuten genannt werden. 

  • Die Verbesserungen bei den Gesundheitsfragen bei der Ergo sind somit löblich, aber mit viel Luft nach oben. Nichts, wofür man sich feiern muss.

2. Erhöhung der Versicherungssumme bei Studenten & Schülern

Auch hier folgte die Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung endlich dem Markt:

  • Studenten können nun bis zu 2.000 Euro absichern, ausgenommen sind hierbei aber die Fachrichtungen Musik, Sport, Lehramt sowie künstlerische Studiengänge. Diese Ausnahmen sehen wir aber auch bei anderen Versicherern. 
  • Bei Schülern wurde die Absicherungshöhe auch erhöht - von 1.250 Euro auf 1.500 Euro mtl. BU-Rente. 

Somit passte man sich also den üblichen, anderen Versicherern am Markt an & zudem gab es in den letzten Jahren bekanntlich eine recht hohe Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust. 1.500 Euro sind halt auch nicht mehr die 1.500 Euro wie vor fünf Jahren. Von daher ist dieser Schritt absolut überfällig gewesen & wir warten jetzt schon ein bisschen darauf, wann der erste BU-Versicherer die magische Grenze von 2.000 Euro als Student überschreitet. So stellt sich der Schreiber von diesem Artikel durchaus die Frage, weshalb ein Medizinstudent mit bestandenem Physikum nicht 2.500 Euro absichern kann? Klar, man muss es sich leisten können und wollen, aber irgendwie sichern bei uns die Studenten oftmals die maximale Rentenhöhe als Student ab. 

  • In diesem Zuge gab es zudem eine Anhebung von 15.000 Euro auf 18.000 Euro (als von 1.250 auf 1.500 Euro mtl. BU-Rente) der Angemessenheitsprüfung bei Antragstellung.

3. Anhebung der Anrechnung des Versorgungswerkes

Nicht nur bei der maximalen Absicherung für Schüler & Studenten tat sich etwas, sondern auch bei der Anrechnung des Versorgungswerkes für Kammerberufler wie Ärzte (auch Zahnärzte), Steuerberater, Rechtsanwälte und Co. 

  • Die Anrechnung des Versorgungswerkes stieg bei der Ergo von 30.000 Euro auf 42.000 Euro.

Hört sich erstmals sehr positiv an, vergleicht man aber den Markt, so ist dieser Wert immer noch sehr gering. Die 30.000 Euro bisher waren ja wirklich eher ein Treppenwitz und ganz unten am Markt zu finden. 

 Schauen wir uns hier einfach mal kurz einige andere Versicherer an.

  • Folgende Versicherer rechnen erst ab 50.000 Euro: Volkswohl Bund, AXA, Bayerische.
  • 48.000 Euro als Grenze hat z.B. die HDI oder die Hannoversche
  • Bei der Canada Life erfolgt eine Anrechnung sogar erst ab 60.000 Euro.
  • Den Vogel schießt aber die Baloise ab, welche seit dem Update 01 / 2025 komplett auf die Anrechnung des Versorgungswerkes verzichtet.  

Wie man also sieht, ist die Anhebung bei der Ergo zwar löblich, aber kein Grund, sich feiern zu lassen. Da hätten wir uns mehr gewünscht, immerhin propagiert die Ergo ja sehr stark die eigene Marke “DANV” (Deutscher Anwalt- und Versicherungsverein).

Luft nach oben, vor allem, als so großer Versicherer wie die Ergo.

Über 2.000 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

Genug gelesen über das BU-Update der Ergo? Dann frage jetzt bei uns an für ein individuelles Angebot!

Jetzt kostenlos beraten lassen

4. Einführung einer Teilzeitklausel bei der Ergo

Mittlerweile bietet so gut wie jeder Versicherer eine Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Mal mit mehr Mehrwert, mal mit weniger. Wobei sich hier gerade die Geister scheiden. Eine Teilzeitklausel, drei Meinungen. Hier ist der Markt an sich noch ein bisschen in der Findungsphase und die Ergo hat nun eines zumindest mal gemacht - zumindest eine Teilzeitkausel eingebaut. 

So beschreibt die Ergo Ihre Teilzeitklausel in Ihrem Flyer des Updates:

Die Teilzeitklausel für Kunden, die ihre berufliche Tätigkeit reduziert haben

  • Wir prüfen im Leistungsfall zuerst, ob die versicherte Person unter 50% ihrer versicherten Tätigkeit ausführen kann – was bei Teilzeit eine hohe Hürde sein kann. 
  • Falls die Entscheidung hier negativ ausfällt, machen wir eine Günstigerprüfung. 
  • Wir prüfen zusätzlich, ob die berufliche Teilzeittätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch 3 Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden kann.
Quelle: Auszug Informationsflyer zum Update der Ergo

In den Vertragsbedingungen steht die Teilzeitklausel folgendermaßen:

Sofern die versicherte Person in Teilzeit tätig ist und eine Versicherungsleistung beantragt wird, führen wir eine Günstigerprüfung durch, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Die versicherte Person übt bei Eintritt des Leistungsfalls eine weisungsgebundene und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus, bzw. ist in einer Versorgungseinrichtung pflichtversichert, die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt ist und 
  • die versicherte Person übt ihre Tätigkeit bei Eintritt des Leistungsfalls zeitlich eingeschränkt gemäß § 2 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Teilzeittätigkeit) aus. Das bedeutet, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers und 
  • die versicherte Person weist ihre Teilzeittätigkeit durch einen Teilzeit-Arbeitsvertrag oder eine Teilzeit-Bestätigung des Arbeitgebers nach. 

In diesem Fall prüfen wir zunächst, ob eine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit im Sinne von Ziffer 3 vorliegt. Ist dies der Fall, erbringen wir die vereinbarten Leistungen aus dieser Versicherung. Sofern keine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit im Sinne von Ziffer 3 vorliegt, prüfen wir zugunsten der versicherten Person zusätzlich, ob sie ihre berufliche Teilzeittätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch drei Stunden oder mehr pro Arbeitstag ausüben kann oder könnte. Ist dies nicht der Fall, so erbringen wir ebenso die vereinbarten Leistungen aus dieser Versicherung.

Auszug: Vertragsbedingungen Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung 06 2025

Sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung.


5. Verbesserte Regelung für Selbstständige bei der Ergo

Selbstständige profitieren ebenso von einer Verbesserung mit dem aktuellen Update. Bisher gab es folgende Regelung:

Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person in ihrem Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt.

Quelle: Alte Vertragsbedingungen Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung bis Mitte 2025

Nun gibt es folgende Regelung:

Wir verzichten zusätzlich zur bisherigen Regelung auch dann auf die Prüfung der Umorganisation, wenn im Rahmen des von der versicherten Person ausgeübten Berufs der Anteil der kaufmännischen oder organisatorischen Tätigkeiten an der täglichen Arbeitszeit mindestens 90% beträgt.

Auszug: Vertragsbedingungen Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung 06 2025
  • Zudem rechnet der Versicherer die Umorganisationshilfe bei erneuter BU aus gleichem medizinischem Grund nur noch innerhalb von sechs Monaten an – statt bisher einem Jahr.

6. Vorteile für DANV Mitglieder im Leistungsfall

Rechtsanwälte und Notare können über die Ergo auch die DANV-Variante abschließen. Diese muss bei Antragstellung extra angewählt werden, somit Vorsicht bei der Beantragung (falls wirklich diese Variante in Frage kommen sollte). Mit dem Update gibt es exklusiv für die versicherten Personen der DANV-BU einen kleinen Vorteil im Leistungsfall. 

Bisher gab es folgende Regelung:

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn aus medizinischen Gründen eine vollständige und unbefristete Erwerbsminderung (GRV) anerkannt wurde.

Nun gibt es eine Konkretisierung, direkt für die Kammerberufe:

Zusätzlich liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine vollständige BU-Rente von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung geleistet wird

In der Praxis wird dies aber eher ein “nice to have” sein, denn die Voraussetzungen für eine vollständige BU-Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk sind schon sehr hoch. Bis dahin wird man wohl schon lange berufsunfähig sein. Angemerkt sei noch, dass man von dieser verbesserten Klausel nur profitiert, falls der Vertrag schon mehr als zehn Jahre läuft. 

  • Zudem gibt es einen neuen Grund für eine Nachversicherung: Der Anlass “Fachanwaltsbezeichnung” kam nun mit auf die Liste.

Über 2.000 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

Genug gelesen über das BU-Update der Ergo? Dann frage jetzt bei uns an für ein individuelles Angebot!

Jetzt kostenlos beraten lassen

7. Fazit zum Update der Ergo BU-Versicherung

Man schließt etwas auf zur Spitzengruppe, aber selbige bleibt ja auch nicht stehen. Bei uns kommt die Ergo in der Praxis eher selten vor, auch wenn die Beiträge oftmals sehr günstig sind. Uns fehlt aber das gewisse Extra, warum sich jemand für die Ergo entscheiden sollte. In der großen, weiten BU-Welt (siehe ja unser umfangreicher BU-Vergleich) sticht die Ergo jetzt nicht unbedingt hervor, insbesondere bei der technischen Ausgestaltung. Aber klar, wir freuen uns über jegliche Verbesserung, es ist ja auch eine Gemeinschaftsaufgabe aller Versicherer, die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung kundenfreundlicher zu gestalten sowie langfristig eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten. Wir nehmen das Update wohlwollend zur Kenntnis und beobachten die Ergo weiterhin von der Seitenlinie.